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AN/1062/2020

Übergangs-Bezirksrathaus: Getrennte Unterbringung von Politik und Verwaltung

Anfrage nach § 4 BV2 (FWK) 20.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 31.08.2020, TOP 7.2.4

Anfrage (FWK BV2)

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Ansehen

Anfrage (FWK BV2)

2421 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Mike Homann  
Hauptstraße 85 
50996 Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Hist. Rathaus 
50667 Köln 
In der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  
Fraktion Freie Wähler Köln 
Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Hauptstr. 85 
50996 Köln 
Tel: +49 (221) 84 66 688 
Mobil: +49 (172) 60 76 376 
Mail: toifan@icloud.com 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1062/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 
 
Übergangs-Bezirksrathaus: Getrennte Unterbringung von Politik und Verwaltung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,  
aufgrund des geplanten Neubaus des Bezirksrathauses, wurden von der Verwaltung unterschiedliche Objekte 
auf ihr e Eignung überprüft. Dabei sollte nach Möglichkeit der „Kosten -Nutzen-Faktor“ eine wichtige Rolle spi e-
len, zumal davon ausgegangen werden muss, dass ggf. über einen längeren Zeitraum hinweg, erhebliche Su m-
men (Mietkosten) für den Steuerzahler entstehen wer den. In diesem Zusammenhang möchte die Fraktion 
FREIE WÄHLER Köln, folgende Anfrage an die Verwaltung richten:  
 
1.) Wurde in diesem Zusammenhang auch geprüft, zum Zwecke der Kostenreduzierung die übergang s-
weise Unterbringung der Verwaltung und der politischen Gremien (Sitzungssaal), getrennt voneina n-
der zu realisieren?  
- Wenn Nein, warum nicht?  
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis?  
 
1.) Wäre es grundsätzlich möglich und rechtlich zulässig, die öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 
in einer städtischen Immobilie im Bezirk stattfinden zu lassen, während die Verwaltung für den o.g. 
Übergang in einem anderen Gebäude (im Bezirk) untergebracht ist?  
- Wenn ja, warum wurde das nicht geprüft?  
- Wenn nein, mit welcher rechtlichen Grundlage oder Vorschrift wird dies begründet?  
 
2.) Wär e es grundsätzlich möglich und rechtlich zulässig, die öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung 
in einer städtischen Immobilie in einem anderen Stadtbezirk  (z.B. Bezirksrathaus Lindenthal, im Gü r-
zenich, oder im Kölner Ratssaal), stattfinden zu lassen, während die Verwaltung  in einem anderen 
Gebäude (im Bezirk) untergebracht ist?  
- Wenn ja, warum wurde das nicht geprüft?  
- Wenn nein, mit welcher rechtlichen Grundlage oder Vorschrift wird dies begründet?  
 
Mit freundlichen Grüßen  
 
Gez. Torsten Ilg        gez. Hans -Josef Küpper

Beratungsverlauf (1)

31.08.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.2.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hauptstraße 85

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Details

Aktenzeichen
AN/1062/2020
Typ
Anfrage nach § 4 BV2 (FWK)
Datum
20.08.2020
Erstellt
19.08.2020 12:47