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Übergangs-Bezirksrathaus: Getrennte Unterbringung von Politik und Verwaltung

Anfrage nach § 4 BV2 (FWK) AN/1062/2020 vom 20.08.2020

Stand: Am 31.08.2020 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.

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    Herrn Bezirksbürgermeister Mike Homann Hauptstraße 85 50996 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Hist. Rathaus 50667 Köln In der Bezirksvertretung Rodenkirchen Fraktion Freie Wähler Köln Bezirksrathaus Rodenkirchen Hauptstr. 85 50996 Köln Tel: +49 (221) 84 66 688 Mobil: +49 (172) 60 76 376 Mail: toifan@icloud.com Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1062/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 31.08.2020 Übergangs-Bezirksrathaus: Getrennte Unterbringung von Politik und Verwaltung Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, aufgrund des geplanten Neubaus des Bezirksrathauses, wurden von der Verwaltung unterschiedliche Objekte auf ihr e Eignung überprüft. Dabei sollte nach Möglichkeit der „Kosten -Nutzen-Faktor“ eine wichtige Rolle spi e- len, zumal davon ausgegangen werden muss, dass ggf. über einen längeren Zeitraum hinweg, erhebliche Su m- men (Mietkosten) für den Steuerzahler entstehen wer den. In diesem Zusammenhang möchte die Fraktion FREIE WÄHLER Köln, folgende Anfrage an die Verwaltung richten: 1.) Wurde in diesem Zusammenhang auch geprüft, zum Zwecke der Kostenreduzierung die übergang s- weise Unterbringung der Verwaltung und der politischen Gremien (Sitzungssaal), getrennt voneina n- der zu realisieren? - Wenn Nein, warum nicht? - Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 1.) Wäre es grundsätzlich möglich und rechtlich zulässig, die öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung in einer städtischen Immobilie im Bezirk stattfinden zu lassen, während die Verwaltung für den o.g. Übergang in einem anderen Gebäude (im Bezirk) untergebracht ist? - Wenn ja, warum wurde das nicht geprüft? - Wenn nein, mit welcher rechtlichen Grundlage oder Vorschrift wird dies begründet? 2.) Wär e es grundsätzlich möglich und rechtlich zulässig, die öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung in einer städtischen Immobilie in einem anderen Stadtbezirk (z.B. Bezirksrathaus Lindenthal, im Gü r- zenich, oder im Kölner Ratssaal), stattfinden zu lassen, während die Verwaltung in einem anderen Gebäude (im Bezirk) untergebracht ist? - Wenn ja, warum wurde das nicht geprüft? - Wenn nein, mit welcher rechtlichen Grundlage oder Vorschrift wird dies begründet? Mit freundlichen Grüßen Gez. Torsten Ilg gez. Hans -Josef Küpper

Beratungsverlauf

  1. 31.08.2020

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.2.4, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

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