V/0330/2010
Hafenstraße - Ausbau des Radfahrstreifens
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Beschlussvorlage
2627 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Tiefbauamt
Betrifft
Hafenstraße - Ausbau des Radfahrstreifens
- Baubeschluss -
Beratungsfolge
29.06.2010 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
06.07.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Dem Ausbau des Radfahrstreifens auf der Hafenstraße wird auf der Grundlage des Lageplanes
vom Januar 2010 zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster Baukosten in Höhe von ca. 36.500 €
entstehen.
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilergebnisplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur
Verfügung:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€ Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrs- flä-
chen und Anlagen
Teilfinanzplan (Zeile) 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2010
36.500
Ordnungspartner-
schaft/
Beseitigung
UHS
Insgesamt: 36.500
Vorlagen-Nr.:
V/0330/2010
Auskunft erteilt:
Herr Grimm
Ruf:
492 66 00
E-Mail:
Grimm@stadt-muenster.de
Datum:
03.06.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
Begründung:
1. Voraussetzungen:
Grundlage ist der am 02.06.2010 im Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft
gefasste Planungsbeschluss, Hafenstraße – Ausbau des Radfahrstreifens Vorlagen-Nr.:
V/0254/2010.
2. Beschreibung der Baumaßnahme:
Der auf der Nordseite der Hafenstraße vorhandene Radfahrstreifen zwischen der Von-
Steuben-Straße und der Bahnhofstraße wird auf eine Breite von 2,00 m verbreitert.
Der gepl. Radfahrstreifen erhält eine Rotmarkierung mit Radfahrerpiktogrammen.
Damit die Radfahrer, die aus der Richtung Hansaring kommen, optimal auf den Radfahrstrei-
fen geführt werden können, wird der Radweg im Einmündungsbereich zur Bahnhofstraße
entsprechend verbreitert. Aufgrund der Verbreiterung des Radfahrstreifens muss die Fahr-
bahnmarkierung erneuert und der vorhandene überbreite Parkstreifen auf 2,00 m verschmä-
lert werden.
3. Ausschreibung und Bau:
Die Umsetzung ist für das II. Halbjahr 2010 vorgesehen.
4. Beiträge Dritter / Zuschüsse:
Beiträge Dritter fallen nicht an. Zuschüsse werden nicht erwartet.
5. Genehmigungen / Vereinbarungen:
Für die Maßnahme sind keine Genehmigungen erforderlich.
6. Liegenschaftliche Regelungen:
Es sind keine liegenschaftlichen Regelungen erforderlich
Die Anwohner und Eigentümer werden entsprechend dem Serviceversprechen des Tiefbauamtes
frühzeitig über die Maßnahme informiert.
I. V.
Schultheiß
Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Hafenstraße
- Bahnhofstraße
- Von-Steuben-Straße
- Hansaring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0330/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37