V/0013/2007
Parkhaus Alter Steinweg (Asche) - Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion an den Rat vom 12.06.
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Anlage 1 - Plan
1578 Zeichen
P
P
P
A
L 843 M
aur
407
86
II
87
II
413
88
III
89
III
Sonnenstraße
90
II
238
I
IV
24
III
25
III
23
334
IV 29
IV 36
III
III
I
344
16
III
336
343
17
282 I
126
127
III
14a
284
IV
13
III
14
I
III
337
342
18 377 123 378
IV
12
I
II
Flur 10
III
374
IV
235
236 237
IV
22
420
270
30
271
IV IV
32
34
130
37
III
129
397
III
I
I
233
234
IV
I
19
IV
20
21
32
IV
33
34
IV
IV
31
382 IV
268 I
I
272
II
I
383
31
III
III
I
400
396
29
275
III
III
39
IV
287
IV
I
28
IV
IV
230
231
V
7/8
V
3
V
4-6
428
429
430
431
5085
290
292
433
432
274
289 I III
I
349
350
351
352
300
26
IV
19
22-24
IV I
426
25
III
198
314
42
41
191
312 195
196
III
IV
197
III
20
40
21 310 21a
III
Flechtheim
-
-I
Platz
Asche
427
15
I
IV
44
Alter Steinweg
367
43
IV
348
I
III
I
III
346
III
I
210
199
18
43/44
42
II
III I 45
I
I
202 203
205
206
II
204
14/15 III 16/17 45
46
II
128
375 376
II
377
I 360
II
I
III -I
211
385
46
47
V
V212
V
2
III I
4
384
381
Julius-Voos-Gasse
III 6
304
308 II
389
IV
III
306
309
5086
221
222
223
III
219
214
220
305
IV
9
IV
123
Dominikanerkirche
207 I
11
13
III
10
396
II
III
348
II
362
50
364
11
Alter Steinweg
-I
404
298
352
5
Bolandsgasse
4
III
218
216
IV
Salzstraße
8
7
122 IV
52
395
IV
V
IV
C A
B
Anlage 1
zur Vorlage Nr. 13/2007
(Variante b)
Parkhaus "Alter Steinweg"
- Übersichtsskizze-
Maßstab 1:1000
Beschlussvorlage
15574 Zeichen
V/0013/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Parkhaus Alter Steinweg (Asche) - Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion an den Rat vom 12.06.2006 (Nr. A-R /0024/2006) Beratungsfolge 13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 22.03.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 28.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 28.03.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Dem Projekt „Parkhaus Alter Steinweg“ (Anlage 1) wird im Grundsatz zugestimmt. 2. Der Antrag der CDU-Fraktion und FDP- Fraktion an den Rat vom 12.06.2006 (Anlage 2) ist - unter der Voraussetzung der Zustimmung des Rates zu der n.ö. Ratsvorlage V/0011/2007 über die notwendigen liegenschaftlichen und sonstigen vertraglichen Regelungen zur Projekt- umsetzung - mit dem Beschluss zu Punkt 1 erledigt. Begründung: Anlass: Zur Umsetzung des Parkraumkonzept es Münster 2010 – Altstadt/HBF-Bereich hat der Rat am 05.02.2003 die Verwaltung beauftragt, in einer ersten Stufe zusammen mit privaten Grundstückseigen- tümern bzw. Investoren ein öffentliches/privates Parkhaus am Standort Asche in Verbindung mit einer städtebaulichen Neugliederung des Baublocks neben dem Kiffe-Pavillon zu realisieren. Am 08.12.2004 hat der Hauptausschuss den Ratsantr ag der CDU/FDP-Fraktion „Mehr Parkraum für Münster“ an den ASSVW verwiesen. Ziel des Antr ages war es, nach Aufga be des Standortes Ludge- riplatz u.a. den Parkhausstandort Asche (Walterm ann) voranzutreiben. Mit der Berichtsvorlage 0098/2005 an die BV-Mitte (08.03.2005) und den ASSVW (10.03.2005) wu rde die beabsichtigte Abar- beitung der im Zusammenhang mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 „Tiefgarage Ludge- riplatz“ gestellten Ratsanträge durch die Verwaltung erläutert. Die Fortschreibung des Parkraumkonz eptes Altstadt wird in das „Arbeitsprogramm Verkehrsplanung 2007“ aufgenommen. Mit dem Ratsantrag 0024/2006 der CDU/FDP-Frakti on vom 12.06.2006 – Parkhaus Alter Steinweg – sollte die Verwaltung beauftragt we rden, auf dem ehemaligen „Waltermann ’schen“ Grundstück (Alter Steinweg) unverzüglich die Voraussetzungen zum Bau eines Parkhauses entsprechend den Vorgaben Vorlagen-Nr.: V/0013/2007 Auskunft erteilt: Herr Bartmann Ruf: 492 7075 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 27.02.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0013/2007 des Parkraumkonzeptes zu schaff en. Hierbei sollte das Parkhaus mindestens 300 Stellplätze aufwei- sen und vor dem Hintergrund des sensiblen St andortes höchsten städtebaulichen Ansprüchen genü- gen. Sofern städtebauliche Gründe dies erfordern, sollte im Erdgeschoss eine untergeordnete ander- weitige Nutzung (z.B. Einzelhandel) vorgesehen werden. Mit der Vorlage 0628/2006 hat die Verwaltung dem Hauptausschuss am 23.08.2006 einen Zwischenbe- richt zur Umsetzung des Parkraumkonzeptes 2010 am Standort „Alter Steinweg“ (Asche) gegeben. Der Hauptausschuss hat die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Beschlussvorschläge als Vorausset- zung für die Errichtung eines all gemein zugänglichen Parkhauses am Standort „Alter Steinweg“ durch einen Investor kurzfristig einzubringen, damit das Projekt möglichst ab Frühjahr 2007 realisiert wird. Sachstand zur Realisierung eines Parkhauses am Standort „Alter Steinweg“ Planungsrechtliche Vorgaben Für den Bereich gilt der Bebauungsplan 340 II aus dem Jahre 1991. Er setzt für das städtische Grund- stück „Alter Steinweg 17“ bzw. „Mauritzstraße 35“ („Waltermann“) sowie für die angrenzenden privaten Grundstücke „Alter Steinweg 15/16“ („Kiffe Pavillon“) und „Alter Steinweg 19“ / „Mauritzstraße“ – teil- weise – ein Parkhaus bis zu 4 Vollgeschossen in geschlossener Bauweise fest. Unberücksichtigt davon ist der vorhandene Pavillon ein eingetragenes Denkmal. Verkehrliche Anbindung / Auswirkungen Verkehrliche Untersuchungen haben ergeben, dass auf grund der hohen Busbelastung auf der ersten Tangente („Mauritzstraße“) die Zufahrt zum Parkhaus in der angestrebten Größenordnung ausschließ- lich vom „Alten Steinweg“ erfolgen kann. Um den östlichen Teil des „Alten Steinweges“ nicht mit zusätz- lichem Verkehr zu belasten, ist die Ausfahrt zur „M auritzstraße“ zu konzipier en, gleichwohl ist eine zeitweise Beeinträchtigung der Anlieferung im Bereich „Alter Steinweg“ nicht auszuschließen. Teilweise müssen die vorhandenen Stellplätze im „A lten Steinweg“ zwischen „Asche/Sozialgericht und Parkhauseinfahrt“ entfallen bzw. verlagert werden Folgekosten für eine geänderte Si gnalplanung, Parkleitsystem us w. sind noch nach Vorlage des Bau- antrages zu kalkulieren, sie können aus den Rück lagen der Stellplatzeinna hmen („Ablösetopf“) finan- ziert werden. Liegenschaftliche Voraussetzungen und Varianten untersuchungen Die Errichtung eines für die Allgemeinheit zugäng lichen Parkhauses allein auf dem städtischen Grund- stück (rd. 1.600 m²) ist nicht wirtschaftlich und nicht umsetzbar. Vor diesem Hintergrund bemüht si ch die Stadt seit Jahren in Gesprächen mit den angrenzenden Grundstückseigentümern, deren Mitwir kungs- bzw. Investitionsbereitsc haft auszuloten. Hierbei waren die Verhandlungsgrundlagen – insbesondere aufg rund der heutigen Nutzung des nordwestlichen Grundstücks mit dem Baudenkmal „Pavillon“ bzw. den vorhandenen ebenerdigen Stellplätzen und den damit verbundenen öffentlichen und vertraglichen Regelungen – äußerst komplex. Im Grundsatz sind drei unterschiedliche „Parkhaus-Varianten“ möglich: ( s. Anlage 1 – Übersichtsskizze Variante b) Variante a Parkhaus auf dem städtischen Grundstück (A) sowi e dem südöstlichen angrenzenden Grundstück (B) und einem Teilbereich auf dem nordwestlichen Grunds tück (C) – sogen. „große Lösung“ rd. 375 Stell- plätze, im EG teilweise Einzelhandel zum „Alten Stei nweg“ bzw. zum „Pavillon“ orientiert; Parkhausin- vestor Eigentümer des Grundstücks „Alter Steinweg 19“ bzw. „Mauritzstraße 34“ (B). Variante b Parkhaus auf dem städtischen Grundstück (A) und dem südös tlichen angrenzenden Grundstück (B) ohne Inanspruchnahme von Teilberei chen des nordwestlich angrenzen den Grundstücks (C) –sogen. „kleine Lösung - b“: rd. 300 Stellplätze, im EG kleine Einzelhandelsfläche zu m „Alten Steinweg“ orien- tiert; Parkhausinvestor wie Variante a. Variante c Parkhaus auf dem städtischen Grundstück (A) und auf dem nordwestlich angrenzenden Grundstück (C) unter Wahrung des bauo rdnungsrechtlichen Mindest abstandes zum Baudenkmal „Pavillon“ – sogen. - 3 - V/0013/2007 „kleine Lösung – c“: max. 300 Stellplätze, kein Einzelhandel im EG; Park hausinvestor Eigentümerge- meinschaft der nordwestlich angrenzenden Grundstücke. Alle drei Varianten stimmen im Grundsatz mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein. Aufgrund der sensiblen städtebaulichen Situation in der Altstadt und in Nachbarschaft zum Baudenkmal „Pavillon“ wurde aus Sicht der Verwaltung – aber auch aus Sicht des Parkhausinvestors der Varianten a + b – eindeutig die Variante a – sogen. „große Lösung“ - favorisiert. Sie würde im besonderen Maße eine städtebaulich und stadtgestalter isch angemessene Ausbildung der nordwestlichen Parkhausfas- sade und eine attraktive und funkti onsgerechte Gestaltung der Freifl äche zwischen Parkhausbau und Baudenkmal „Pavillon“ ermöglichen. Die Variante b ist aufgrund der begrenzten Grundstücksbre ite und der festgesetzten geschlossenen Bauweise insbesondere mit dem stadtgestalterischen Problem einer städtebaulich angemessenen Fassadenausgestaltung im Bereich der Grenze zum Grundstück C sowie gegenüber dem Denkmal „Pavillon“ verbunden (detaillierte Beschreibung s.u. Parkhauslösung). Die Variante c wird aus Sicht der Verwaltung nur zu einer suboptimalen und unbefriedigenden städte- baulichen sowie voraussichtlich nicht kurzfristig realisierbaren Lösung führen. Die notwendige Reduzie- rung des Abstands zwis chen dem Baudenkmal „Pavillon“ und einem neuen Parkhaus auf das bauord- nungsrechtliche Mindestmaß bedingt eine „schlauchartige“ Enge zwischen beiden Baukörpern und wä- re städtebaulich nicht vertretbar. Diese Variante würde der besonder en städtebaulichen Situation und einer erforderlichen Freistellung des Baudenkmals nicht gerecht. Die Verwaltung hatte frühzeitig beiden Grundstücksnachbarn signalisiert, unter welchen liegenschaftli- chen Voraussetzungen und sonstigen Rahmenbedingungen die Stadt die fa vorisierte Lösung (Variante a) zu fördern bereit ist. Die Umsetzung dieser st ädtebaulich optimalen Konzept ion setzt nicht nur die Investitionsbereitschaft des s üdöstlichen Grundstückseigentümers (B ), sondern auch die Mitwirkungs- bereitschaft des nordwestlichen Gr undstücksnachbarn (C) voraus (u .a. durch Grundstückstausch, Ü- bernahme von Abstandsflächen, Nachweis der bauordnungsrechtlich er forderlichen Stellplätze für die Einzelhandelsnutzung des „Pavillon“ bei notwendiger und städtebaulich gewünschter Aufgabe der ge- duldeten Stellplätze im Bereich zw ischen Parkhausneubau u nd „Pavillon“). Vertraglich sollte für die Mitwirkung ein entsprechender Ausgleich vereinbart werden. Insbesondere die notwendigen vertraglichen Regelungen zwischen den Grundstückseigentümern B + C zur Umsetzung der favorisierten Variante a gestalteten sich sehr komplex. Zwar schien Ende 2006 un- ter Moderation der Verwaltung im Grundsatz eine Einigung zwischen allen drei Eigentümern erreicht zu sein – um so überraschender kam die definitive Ab sage des Grundstückseigentümers C bei der Mit- wirkung zur Realisierung der sog. „große Lösung“ ( Variante a) Mitte Januar 2007. Die Verwaltung bedauert diese Entscheidung, zumal sie bei der Berücksichtigung seiner Belange größtmögliches Ent- gegenkommen signalisiert hatte. Aufgrund der la ngen und sehr intensiven Verhandlungen sieht auch der potenzielle Parkhausinvestor (Grundstückseigentümer B) keinen Sp ielraum mehr für weitere Ver- handlungen mit dem Grundstückseigentümer C. Da dem Investor an eine kurzfristige Lösung gelegen ist, bittet er die Stadt , die liegenschaftlichen Vora ussetzungen zu schaffen, damit nunmehr die „klei- ne“ Parkhauslösung auf seinem und dem städtischen Grundstück ( Variante b ) baldmöglichst umge- setzt werden kann. Mit Schreiben vom 26.02.2007 hat er dieses Anliegen noch einmal bekräftigt. In einer Besprechung Mi tte Februar 07 haben die Gr undstückseigentümer C dargelegt, dass eine mit dem Parkhausinvestment zeitglei che Bebauung ihrer an das projekti erte Parkhaus angrenzende Lie- genschaft nicht gesehen wird; ihre Bau- und Nutz ungsabsichten wurden als „noch offen“ dargestellt. Vorstellbar sei ggf. eine Baumaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt, um dann eine aus ihrer Sicht „architektonisch ansprechende Lösung“ für den Gesamt bereich zu erzielen. Voraussetzung für diese zeitversetzte Realisierung ihre r Bauabsicht seien aber liegenscha ftliche Regelungen mit der Stadt. Unabhängig davon wären aus städtebaulicher Sich t ein Mindestabstand des potenziellen Baukörpers von 7,5 m zum Baudenkmal „Pavillon“ bzw. besondere gestalt erische Anforderungen an die die unmit- telbar dem Baudenkmal zugewandte Fassade einzuhalten. Die Realis ierungschancen bzw. Wirtschaft- lichkeit eines rd. 11 m breiten, an einer Seite geschlossenen Baukörpers blieben in der Besprechung offen. Der Rechtsbeistand der Grundstückseigentüm er zu C hat am 27.02.2007 eine entsprechende Bauvoranfrage angekündigt. - 4 - V/0013/2007 Vor diesem Hintergrund empfiehl t die Verwaltung zurzeit keine vertraglichen Regelungen mit dem Grundstückseigentümer C zu treffen, sondern ein Parkhaus auf den Grundstücken der Stadt bzw. des Eigentümers B entsprechend dessen Vorstellungen und weiteren Abstimmungen über die bauliche Ausgestaltung umzusetzen. Parkhauslösung Das Parkhaus (Variante b) wird vom Grundstückseigentümer B ( Investor ) auf seinem sowie dem angrenzenden städtischen Grundstück ( A ) errichtet. Die Zufahrt erfolgt über den „Alten Steinweg“, die Ausfahrt - ausschließlich nach rechts - über die „Mauritzstraße“. Nach dem derzeitigen Konkretisierungsstand ist ei n Bauvorhaben geplant, das die Traufenhöhe der südöstlich angrenzenden Straßenrandbebauungen aufnimmt und insgesamt die Firsthöhen des Block- bereiches nicht überschreitet. Um in dem städtebaulich sensiblen Bereich – für einen längeren Zeitraum bzw. ggf. auf Dauer – eine „Brandwand“ auf der nordwestlichen Grenze auf Grund der festgeset zten geschlossenen Bauweise zu vermeiden, sieht das Projekt ( rd. 320 St . ) einen Grenzabstand von 2,5 m vor. Hierdurch soll insbe- sondere aus städtebaulichen und archit ektonischen Gründen eine Öffnung / Strukturierung der dem „Pavillon“ zugewandten Fassade ermöglicht werden. Der Parkhausinvest or hat sich verpflichtet, das Bauvorhaben und insbesondere die Gestaltung der Fa ssade auf der Grundlage von drei von ihm vor- geschlagenen Entwürfen vor Einreichung ei nes Bauantrages mit der Stadt Münster ( Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ve rkehr und Wirtschaft nach Vorberatung im Gestaltungsbeirat ) ein- vernehmlich abzustimmen. Die Breite der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche ermöglicht eine kundenfreundliche Konzep- tion. Pro Parkgeschossebene (Normalgeschoss) we rden rd. 70 Stellplätze angeboten. Als Betreiber des Parkhauses ist vom Investor die WBI vorgesehen. Dem Areal der ehemaligen städtischen Adelshöfe des Freiherrn von Korff zu Harkotten und Wendt- Papenhausen (heute Alter Steinweg 17 und 19) kommt mit seiner Vorgängerbebauung und allen histo- risch gewachsenen Siedlungsschichten Denkmalcharakter zu (§ 2 Abs. 5 DSchG). Der Umfang der archäologischen Untersuchungen ergibt sich aus dem jeweils geplanten Bodeneingriff und der Notwen- digkeit, die wissenschaftliche Erkenntnis, die das Bodendenkmal beinhaltet, zu sichern. Die Verwaltung strebt an, die Untersuchungen in einem überscha ubaren und für die Projektentwicklung unschädlichen Zeitrahmen zu organisieren. Dies erscheint m öglich, zumal nach derzeitigem Planungsstand eine Un- terkellerung des Parkhausprojektes überwiegend nicht vorgesehen ist. Insgesamt soll durch das Projekt de r sensible Bereich im Umfeld des Baudenkmals „Pavillon“ städte- baulich und stadtgestalterisch aufgewertet werden. Zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Parkhau- ses für Kunden aus dem Geschäftsbereich „Salzstraße“ bzw. zur Attraktivitätssteigerung dieses Alt- stadtbereiches wird perspektivisch eine Verbreiterung bzw. gestalterische Aufwertung der Fußwege- verbindung „Julius-Voos-Gasse“ angestrebt. Hierzu wird die Verwaltung die Verhandlungen mit dem Grundstückseigentümer fortsetzen. In der n.ö. Ratsvorlage V/0011/2007, die im AFBL parallel vorberat en und dem Rat zur Beschlussfas- sung vorgelegt werden soll, sind die notwendigen liegenschaftlichen Regelungen und sonstigen Rege- lungen zwischen Parkhausinvestor und Stadt dargestellt und die erforderlichen Beschlussvorschläge zur Umsetzung einer städtebaulich und stadtgestalterisch angemessenen Parkhauslösung unterbreitet. Entsprechend den Aussagen im Park raumkonzept 2010 (V/ 906/2002 – R ubrik: Kosten/Folgekosten) beinhaltet diese Ratsvorlage neben den liegenscha ftlichen Regelungen auch Angaben zur Förderung des Parkhausinvestments aus verkehr spolitischen Zielen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Übersichtsskizze 2. Ratsantrag vom 12.06.2006
Anlage 2 - Ratsantrag CDU/FDP
2269 Zeichen
CDU-Fraktion und FDP-Fraktion Antrag Nr. A-R/0024/2006 im Rat der Stadt Münster RATSFRAKT ION 12. Juni 2006 bm Antrag Parkhaus Alter Steinweg Der Rat möge beschließen Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem ehemaligen Waltermannschen Grundstück (Alter Stein- weg) unverzüglich die Voraussetzungen zum Bau eines Parkhauses entsprechend den Vorgaben des Parkraumkonzeptes Münster 2010 zu schaffen. Fal ls bis zur August-Ratssitzung kein Ver- handlungsergebnis mit den Nachbarn erzielt werden k ann, ist dann eine kleinere Parkhauslösung umzusetzen. Begründung: Nach dem Parkraumkonzept Münster 2010 steigt der Pa rkraumbedarf im Altstadtbereich vor dem Hintergrund der Realisierung publikumsintensiver Nu tzungen/Projekte (z.B. Sparkassenarkaden, Stubengasse u.a.) allein im Altstadtbereich um mind estens 600 öffentlich zugängliche Besucher- stellplätze. Zur Behebung dieses Parkraumdefizits i st u.a. ein Parkhaus am Standort Alter Stein- weg vorgesehen. Ein seit Jahren rechtsgültiger Beba uungsplan, der für diesen Standort die Fest- setzung Parkhaus vorsieht, deckt die beantragte Bebauung mit einem Parkhaus ab. Das Parkhaus sollte – entsprechend den Ausführungen im Parkraumkonzept – mindestens 300 Stellplätze aufweisen, idealer weise bis zu 400 Ste llplätze und vor dem Hintergrund des sensiblen Standorts höchsten städtebaulichen Ansprüchen genüg en. Sofern städtebauliche Gründe dies erfordern, kann im Erdgeschoss eine untergeordnete anderweitige Nutzung (z.B. Einzelhandel) vorgesehen werden. Nach dem Auszug der letzten Mieter aus der städtisc hen Immobilie Waltermannsches Grundstück bietet sich jetzt die Möglichkeit zum Abriss der ab gängigen Gebäude und zur unverzüglichen Auf- nahme der konkreten Bauplanung für ein Parkhaus. Ei ne Beteiligung der angrenzenden Grund- stückseigentümer an einer städtebaulichen Aufwertun g des gesamten Areals ist ausdrücklich er- wünscht und wird begrüßt. Angesichts diesbezügliche r schon länger andauernder intensiver Ver- handlungen ist das Parkhausprojekt ggf. jedoch auch ohne alle angrenzenden Grundstückseigen- tümer voranzutreiben. gez. H.-Dieter Sellenriek CDU-Fraktion gez. Carola Möllemann-Appelhoff FDP-Fraktion
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (6)
- Mauritzstraße 35
- Salzstraße 8
- Stubengasse
- Alter Steinweg 17
- Sonnenstraße 90
- Asche 427
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0013/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.02.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37