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V/0013/2007

Parkhaus Alter Steinweg (Asche) - Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion an den Rat vom 12.06.

Vorlagen 27.02.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.03.2007, TOP 14

Anlage 1 - Plan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - Ratsantrag CDU/FDP

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Ansehen

Anlage 1 - Plan

1578 Zeichen

P
P
P
A
L 843   M
aur 
407 
86 
II 
87 
II 
413 
88 
III 
89 
III 
Sonnenstraße 
90 
II 
238 
I
IV 
24 
III 
25 
III 
23 
334 
IV 29 
IV 36 
III 
III 
I
344 
16 
III 
336 
343 
17 
282 I
126 
127 
III 
14a 
284 
IV 
13 
III 
14 
I
III 
337 
342 
18 377 123 378 
IV 
12 
I
II 
Flur 10 
III 
374 
IV 
235 
236 237 
IV 
22 
420 
270 
30 
271 
IV IV 
32 
34 
130 
37 
III 
129 
397 
III 
I
I
233 
234 
IV 
I
19 
IV 
20 
21 
32 
IV 
33 
34 
IV 
IV 
31 
382 IV 
268 I
I
272 
II 
I
383 
31 
III 
III 
I
400 
396 
29 
275 
III 
III 
39 
IV 
287 
IV 
I
28 
IV 
IV 
230 
231 
V
7/8 
V
3
V
4-6 
428 
429 
430 
431 
5085 
290 
292 
433 
432 
274 
289 I III 
I
349 
350 
351 
352 
300 
26 
IV 
19 
22-24 
IV I
426 
25 
III 
198 
314 
42 
41 
191 
312 195 
196 
III 
IV 
197 
III 
20 
40 
21 310 21a 
III 
Flechtheim
- 
-I 
Platz 
Asche 
427 
15 
I
IV 
44 
Alter Steinweg 
367 
43 
IV 
348 
I
III 
I
III 
346 
III 
I
210 
199 
18 
43/44 
42 
II 
III I 45 
I
I
202 203 
205 
206 
II 
204 
14/15 III 16/17 45 
46 
II 
128 
375 376 
II 
377 
I 360 
II 
I
III -I 
211 
385 
46 
47 
V
V212 
V
2
III I
4
384 
381 
Julius-Voos-Gasse 
III 6
304 
308 II 
389 
IV 
III 
306 
309 
5086 
221 
222 
223 
III 
219 
214 
220 
305 
IV 
9
IV 
123 
Dominikanerkirche 
207 I
11 
13 
III 
10 
396 
II 
III 
348 
II 
362 
50 
364 
11 
Alter Steinweg 
-I 
404 
298 
352 
5
Bolandsgasse 
4
III 
218 
216 
IV 
Salzstraße 
8
7
122 IV 
52 
395 
IV 
V
IV 
 
C A
B
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 13/2007 
(Variante b) 
	

 
	

 
Parkhaus "Alter Steinweg" 
    - Übersichtsskizze- 
            Maßstab  1:1000

Beschlussvorlage

15574 Zeichen

V/0013/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Parkhaus Alter Steinweg (Asche) - Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion an den Rat 
vom 12.06.2006 (Nr. A-R /0024/2006) 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
22.03.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
28.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
28.03.2007 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Dem Projekt „Parkhaus Alter Steinweg“ (Anlage 1) wird im Grundsatz zugestimmt. 
 
2. Der Antrag der CDU-Fraktion und FDP- Fraktion an den Rat vom 12.06.2006 (Anlage 2) ist - 
unter der Voraussetzung der Zustimmung des Rates zu der n.ö. Ratsvorlage V/0011/2007     
über die notwendigen liegenschaftlichen und sonstigen vertraglichen Regelungen zur Projekt-
umsetzung - mit dem Beschluss zu Punkt 1 erledigt. 
 
Begründung: 
Anlass: 
 
Zur Umsetzung des Parkraumkonzept es Münster 2010 – Altstadt/HBF-Bereich hat der Rat am 
05.02.2003 die Verwaltung beauftragt, in einer ersten Stufe zusammen mit privaten Grundstückseigen-
tümern bzw. Investoren ein öffentliches/privates Parkhaus am Standort Asche in Verbindung mit einer 
städtebaulichen Neugliederung des Baublocks neben dem Kiffe-Pavillon zu realisieren. 
Am 08.12.2004 hat der Hauptausschuss den Ratsantr ag der CDU/FDP-Fraktion „Mehr Parkraum für 
Münster“ an den ASSVW verwiesen. Ziel des Antr ages war es, nach Aufga be des Standortes Ludge-
riplatz u.a. den Parkhausstandort Asche (Walterm ann) voranzutreiben. Mit der Berichtsvorlage 
0098/2005 an die BV-Mitte (08.03.2005) und den ASSVW (10.03.2005) wu rde die beabsichtigte Abar-
beitung der im Zusammenhang mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 „Tiefgarage Ludge-
riplatz“ gestellten Ratsanträge durch die Verwaltung erläutert. 
 
Die Fortschreibung des Parkraumkonz eptes Altstadt wird in das „Arbeitsprogramm Verkehrsplanung 
2007“ aufgenommen.  
 
Mit dem Ratsantrag 0024/2006 der CDU/FDP-Frakti on vom 12.06.2006 – Parkhaus Alter Steinweg – 
sollte die Verwaltung beauftragt we rden, auf dem ehemaligen „Waltermann ’schen“ Grundstück (Alter 
Steinweg) unverzüglich die Voraussetzungen zum Bau eines Parkhauses entsprechend den Vorgaben 
Vorlagen-Nr.: 
V/0013/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Bartmann 
Ruf: 
492 7075 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.02.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0013/2007 
des Parkraumkonzeptes zu schaff en. Hierbei sollte das Parkhaus mindestens 300 Stellplätze aufwei-
sen und vor dem Hintergrund des sensiblen St andortes höchsten städtebaulichen Ansprüchen genü-
gen. Sofern städtebauliche Gründe dies erfordern, sollte im Erdgeschoss eine untergeordnete ander-
weitige Nutzung (z.B. Einzelhandel) vorgesehen werden. 
Mit der Vorlage 0628/2006 hat die Verwaltung dem Hauptausschuss am 23.08.2006 einen Zwischenbe-
richt zur Umsetzung des Parkraumkonzeptes 2010 am Standort „Alter Steinweg“ (Asche) gegeben. Der 
Hauptausschuss hat die Verwaltung beauftragt, die notwendigen Beschlussvorschläge als Vorausset-
zung für die Errichtung eines all gemein zugänglichen Parkhauses am Standort „Alter Steinweg“ durch 
einen Investor kurzfristig einzubringen, damit das Projekt möglichst ab Frühjahr 2007 realisiert wird. 
 
Sachstand zur Realisierung eines Parkhauses am Standort „Alter Steinweg“ 
 
Planungsrechtliche Vorgaben 
Für den Bereich gilt der Bebauungsplan 340 II aus dem  Jahre 1991. Er setzt für das städtische Grund-
stück „Alter Steinweg 17“ bzw. „Mauritzstraße 35“ („Waltermann“)  sowie für die angrenzenden privaten 
Grundstücke „Alter Steinweg 15/16“ („Kiffe Pavillon“) und „Alter Steinweg 19“ / „Mauritzstraße“ – teil-
weise – ein Parkhaus bis zu 4 Vollgeschossen in geschlossener Bauweise fest. Unberücksichtigt davon 
ist der vorhandene Pavillon ein eingetragenes Denkmal. 
 
Verkehrliche Anbindung / Auswirkungen 
Verkehrliche Untersuchungen haben ergeben, dass auf grund der hohen Busbelastung auf der ersten 
Tangente („Mauritzstraße“) die Zufahrt zum Parkhaus in der angestrebten Größenordnung ausschließ-
lich vom „Alten Steinweg“ erfolgen kann. Um den östlichen Teil des „Alten Steinweges“ nicht mit zusätz-
lichem Verkehr zu belasten, ist die Ausfahrt zur „M auritzstraße“ zu konzipier en, gleichwohl ist eine 
zeitweise Beeinträchtigung der Anlieferung  im Bereich „Alter Steinweg“ nicht auszuschließen. 
Teilweise müssen die vorhandenen Stellplätze im „A lten Steinweg“ zwischen „Asche/Sozialgericht und 
Parkhauseinfahrt“ entfallen bzw. verlagert werden  
Folgekosten für eine geänderte Si gnalplanung, Parkleitsystem us w. sind noch nach Vorlage des Bau-
antrages zu kalkulieren, sie können aus den Rück lagen der Stellplatzeinna hmen („Ablösetopf“) finan-
ziert werden. 
 
Liegenschaftliche Voraussetzungen und Varianten untersuchungen 
Die Errichtung eines für die Allgemeinheit zugäng lichen Parkhauses allein auf dem städtischen Grund-
stück (rd. 1.600 m²) ist nicht wirtschaftlich und nicht umsetzbar. 
Vor diesem Hintergrund bemüht si ch die Stadt seit Jahren in Gesprächen mit den angrenzenden 
Grundstückseigentümern, deren Mitwir kungs- bzw. Investitionsbereitsc haft auszuloten. Hierbei waren 
die Verhandlungsgrundlagen – insbesondere aufg rund der heutigen Nutzung des nordwestlichen 
Grundstücks mit dem Baudenkmal „Pavillon“ bzw. den vorhandenen ebenerdigen Stellplätzen und den 
damit verbundenen öffentlichen und vertraglichen Regelungen – äußerst komplex. 
 
Im Grundsatz sind drei unterschiedliche „Parkhaus-Varianten“ möglich: 
( s. Anlage 1 – Übersichtsskizze Variante b) 
 
Variante a
  
Parkhaus auf dem städtischen Grundstück (A) sowi e dem südöstlichen angrenzenden Grundstück (B) 
und einem Teilbereich auf dem nordwestlichen Grunds tück (C) – sogen. „große Lösung“ rd. 375 Stell-
plätze, im EG teilweise Einzelhandel zum  „Alten Stei nweg“ bzw. zum „Pavillon“ orientiert; Parkhausin-
vestor Eigentümer des Grundstücks „Alter Steinweg 19“ bzw. „Mauritzstraße 34“ (B). 
 
Variante b 
Parkhaus auf dem städtischen Grundstück (A) und dem südös tlichen angrenzenden Grundstück (B) 
ohne Inanspruchnahme von Teilberei chen des nordwestlich angrenzen den Grundstücks (C) –sogen. 
„kleine Lösung - b“: rd. 300 Stellplätze, im EG kleine Einzelhandelsfläche zu m „Alten Steinweg“ orien-
tiert; Parkhausinvestor wie Variante a. 
 
Variante c 
Parkhaus auf dem städtischen Grundstück (A) und auf dem nordwestlich angrenzenden Grundstück (C) 
unter Wahrung des bauo rdnungsrechtlichen Mindest abstandes zum Baudenkmal „Pavillon“ – sogen.

- 3 - 
V/0013/2007 
„kleine Lösung – c“: max. 300 Stellplätze, kein Einzelhandel im EG; Park hausinvestor Eigentümerge-
meinschaft der nordwestlich angrenzenden Grundstücke. 
 
Alle drei Varianten stimmen im Grundsatz mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes überein.  
 
Aufgrund der sensiblen städtebaulichen Situation in der Altstadt und in Nachbarschaft zum Baudenkmal 
„Pavillon“ wurde aus Sicht der Verwaltung – aber auch aus Sicht des Parkhausinvestors der Varianten 
a + b – eindeutig die Variante a – sogen. „große Lösung“ - favorisiert. Sie würde im besonderen Maße 
eine städtebaulich und stadtgestalter isch angemessene Ausbildung der nordwestlichen  Parkhausfas-
sade und eine attraktive und funkti onsgerechte Gestaltung der Freifl äche zwischen Parkhausbau und 
Baudenkmal „Pavillon“ ermöglichen. 
 
Die Variante b ist aufgrund der begrenzten Grundstücksbre ite und der festgesetzten geschlossenen 
Bauweise  insbesondere mit dem  stadtgestalterischen Problem einer städtebaulich angemessenen 
Fassadenausgestaltung im Bereich der Grenze zum Grundstück C sowie gegenüber dem Denkmal 
„Pavillon“ verbunden (detaillierte Beschreibung s.u. Parkhauslösung). 
 
Die Variante c wird aus Sicht der Verwaltung nur zu  einer suboptimalen und unbefriedigenden städte-
baulichen sowie voraussichtlich nicht kurzfristig realisierbaren Lösung führen. Die notwendige Reduzie-
rung des Abstands zwis chen dem Baudenkmal „Pavillon“ und einem neuen Parkhaus auf das bauord-
nungsrechtliche Mindestmaß bedingt eine „schlauchartige“ Enge zwischen beiden Baukörpern und wä-
re städtebaulich nicht vertretbar. Diese Variante würde der besonder en städtebaulichen Situation und 
einer erforderlichen Freistellung des Baudenkmals nicht gerecht. 
 
Die Verwaltung hatte frühzeitig beiden Grundstücksnachbarn signalisiert, unter welchen liegenschaftli-
chen Voraussetzungen und sonstigen Rahmenbedingungen die Stadt die fa vorisierte Lösung (Variante 
a) zu fördern bereit ist. Die Umsetzung dieser st ädtebaulich optimalen Konzept ion setzt nicht nur die 
Investitionsbereitschaft des s üdöstlichen Grundstückseigentümers (B ), sondern auch die Mitwirkungs-
bereitschaft des nordwestlichen Gr undstücksnachbarn (C) voraus (u .a. durch Grundstückstausch, Ü-
bernahme von Abstandsflächen, Nachweis der bauordnungsrechtlich er forderlichen Stellplätze für die 
Einzelhandelsnutzung des „Pavillon“ bei notwendiger und städtebaulich gewünschter Aufgabe der ge-
duldeten Stellplätze im Bereich zw ischen Parkhausneubau u nd „Pavillon“). Vertraglich sollte für die 
Mitwirkung ein entsprechender Ausgleich vereinbart werden. 
 
Insbesondere die notwendigen vertraglichen Regelungen zwischen den Grundstückseigentümern B + C 
zur Umsetzung der favorisierten Variante a  gestalteten sich sehr komplex. Zwar schien Ende 2006 un-
ter Moderation der Verwaltung im Grundsatz eine Einigung zwischen allen drei Eigentümern erreicht zu 
sein – um so überraschender kam die definitive Ab sage  des Grundstückseigentümers C bei der Mit-
wirkung zur Realisierung der sog. „große Lösung“   ( Variante a) Mitte Januar 2007. Die Verwaltung 
bedauert diese Entscheidung, zumal sie  bei der Berücksichtigung seiner Belange größtmögliches Ent-
gegenkommen signalisiert hatte.  Aufgrund der la ngen und sehr intensiven Verhandlungen sieht auch 
der potenzielle Parkhausinvestor (Grundstückseigentümer B) keinen Sp ielraum mehr für weitere Ver-
handlungen mit dem Grundstückseigentümer C. Da dem Investor an eine kurzfristige Lösung gelegen 
ist, bittet er die Stadt , die liegenschaftlichen Vora ussetzungen zu schaffen, damit  nunmehr  die „klei-
ne“ Parkhauslösung  auf seinem und dem städtischen Grundstück (  Variante b ) baldmöglichst umge-
setzt werden kann. Mit Schreiben vom 26.02.2007 hat er dieses Anliegen noch einmal bekräftigt. 
 
In einer Besprechung Mi
tte Februar 07 haben die Gr undstückseigentümer C dargelegt, dass eine mit 
dem Parkhausinvestment zeitglei che Bebauung ihrer an das projekti erte Parkhaus angrenzende Lie-
genschaft nicht gesehen wird; ihre Bau- und Nutz ungsabsichten wurden als „noch offen“ dargestellt. 
Vorstellbar sei ggf. eine Baumaßnahme zu einem späteren Zeitpunkt, um dann  eine aus ihrer Sicht 
„architektonisch ansprechende Lösung“ für den Gesamt bereich zu erzielen. Voraussetzung für diese 
zeitversetzte Realisierung  ihre r Bauabsicht seien aber liegenscha ftliche Regelungen mit der Stadt. 
Unabhängig davon wären aus städtebaulicher Sich t ein Mindestabstand des potenziellen Baukörpers 
von 7,5 m zum Baudenkmal „Pavillon“ bzw. besondere gestalt erische Anforderungen an die die unmit-
telbar dem Baudenkmal zugewandte Fassade einzuhalten. Die Realis ierungschancen bzw. Wirtschaft-
lichkeit eines rd. 11 m breiten, an einer Seite geschlossenen Baukörpers blieben in der Besprechung 
offen. Der Rechtsbeistand der Grundstückseigentüm er zu C hat am 27.02.2007 eine entsprechende 
Bauvoranfrage angekündigt.

- 4 - 
V/0013/2007 
Vor diesem Hintergrund empfiehl t die Verwaltung zurzeit keine vertraglichen Regelungen mit dem 
Grundstückseigentümer C  zu treffen, sondern ein Parkhaus auf den Grundstücken der Stadt bzw. des 
Eigentümers B entsprechend dessen Vorstellungen und weiteren Abstimmungen über die bauliche 
Ausgestaltung umzusetzen. 
 
Parkhauslösung  
 
Das Parkhaus (Variante b) wird vom Grundstückseigentümer B  ( Investor ) auf seinem sowie dem 
angrenzenden städtischen Grundstück ( A ) errichtet. Die Zufahrt erfolgt über den „Alten Steinweg“, die 
Ausfahrt  - ausschließlich nach rechts -  über die „Mauritzstraße“.  
Nach dem derzeitigen Konkretisierungsstand ist ei n Bauvorhaben geplant, das die Traufenhöhe der 
südöstlich angrenzenden  Straßenrandbebauungen aufnimmt und insgesamt die Firsthöhen des Block-
bereiches nicht überschreitet.  
Um in dem städtebaulich sensiblen Bereich – für einen längeren Zeitraum bzw. ggf. auf Dauer – eine 
„Brandwand“ auf der nordwestlichen Grenze auf Grund der festgeset zten geschlossenen Bauweise zu 
vermeiden, sieht das Projekt  ( rd. 320 St . ) einen Grenzabstand von 2,5 m vor. Hierdurch soll insbe-
sondere aus städtebaulichen und archit ektonischen Gründen eine Öffnung / Strukturierung der dem 
„Pavillon“ zugewandten Fassade ermöglicht werden. Der Parkhausinvest or hat sich verpflichtet, das 
Bauvorhaben und insbesondere die Gestaltung der Fa ssade auf der Grundlage  von drei von ihm vor-
geschlagenen Entwürfen vor Einreichung ei nes Bauantrages mit der Stadt Münster ( Ausschuss für 
Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ve rkehr und Wirtschaft nach Vorberatung im Gestaltungsbeirat ) ein-
vernehmlich abzustimmen. 
Die Breite der zur Verfügung stehenden Grundstücksfläche ermöglicht eine kundenfreundliche Konzep-
tion. Pro Parkgeschossebene (Normalgeschoss) we rden rd. 70 Stellplätze angeboten. Als Betreiber 
des Parkhauses ist vom Investor die WBI vorgesehen. 
 
Dem Areal der ehemaligen städtischen Adelshöfe des  Freiherrn von Korff zu Harkotten und Wendt-
Papenhausen (heute Alter Steinweg 17 und 19) kommt  mit seiner Vorgängerbebauung und allen histo-
risch gewachsenen Siedlungsschichten Denkmalcharakter zu (§ 2  Abs. 5 DSchG). Der Umfang der 
archäologischen Untersuchungen ergibt sich aus dem jeweils geplanten Bodeneingriff und der Notwen-
digkeit, die wissenschaftliche Erkenntnis, die das Bodendenkmal beinhaltet, zu sichern. Die Verwaltung 
strebt an, die Untersuchungen in einem überscha ubaren und für die Projektentwicklung unschädlichen 
Zeitrahmen zu organisieren. Dies erscheint m öglich, zumal nach derzeitigem Planungsstand eine Un-
terkellerung des Parkhausprojektes überwiegend nicht vorgesehen ist. 
 
Insgesamt soll durch das Projekt de r sensible Bereich im Umfeld des Baudenkmals „Pavillon“ städte-
baulich und stadtgestalterisch aufgewertet werden. Zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Parkhau-
ses für Kunden aus dem Geschäftsbereich „Salzstraße“ bzw. zur Attraktivitätssteigerung dieses Alt-
stadtbereiches wird perspektivisch  eine Verbreiterung bzw. gestalterische Aufwertung der Fußwege-
verbindung „Julius-Voos-Gasse“ angestrebt. Hierzu wird die Verwaltung die Verhandlungen mit dem 
Grundstückseigentümer fortsetzen. 
 
In der n.ö. Ratsvorlage V/0011/2007,  die im AFBL parallel vorberat en und dem Rat zur Beschlussfas-
sung vorgelegt werden soll, sind die notwendigen liegenschaftlichen Regelungen und sonstigen Rege-
lungen zwischen Parkhausinvestor  und Stadt dargestellt und die erforderlichen Beschlussvorschläge 
zur Umsetzung einer städtebaulich und stadtgestalterisch angemessenen Parkhauslösung unterbreitet. 
Entsprechend den Aussagen im Park raumkonzept 2010 (V/ 906/2002 – R ubrik: Kosten/Folgekosten) 
beinhaltet diese Ratsvorlage neben den liegenscha ftlichen Regelungen auch Angaben zur Förderung 
des Parkhausinvestments aus verkehr
 spolitischen Zielen.  
 
I.V. 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen:  
1. Übersichtsskizze 
2. Ratsantrag vom 12.06.2006

Anlage 2 - Ratsantrag CDU/FDP

2269 Zeichen

CDU-Fraktion und FDP-Fraktion          Antrag Nr. A-R/0024/2006   
im Rat der Stadt Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 RATSFRAKT ION  
12. Juni 2006 bm 
 
Antrag 
 
Parkhaus Alter Steinweg 
 
 
 
 
Der Rat möge beschließen 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf dem ehemaligen Waltermannschen Grundstück (Alter Stein- 
weg) unverzüglich die Voraussetzungen zum Bau eines  Parkhauses entsprechend den Vorgaben 
des Parkraumkonzeptes Münster 2010 zu schaffen. Fal ls bis zur August-Ratssitzung kein Ver- 
handlungsergebnis mit den Nachbarn erzielt werden k ann, ist dann eine kleinere Parkhauslösung 
umzusetzen. 
 
 
Begründung: 
 
Nach dem Parkraumkonzept Münster 2010 steigt der Pa rkraumbedarf im Altstadtbereich vor dem 
Hintergrund der Realisierung publikumsintensiver Nu tzungen/Projekte (z.B. Sparkassenarkaden, 
Stubengasse u.a.) allein im Altstadtbereich um mind estens 600 öffentlich zugängliche Besucher- 
stellplätze. Zur Behebung dieses Parkraumdefizits i st u.a. ein Parkhaus am Standort Alter Stein- 
weg vorgesehen. Ein seit Jahren rechtsgültiger Beba uungsplan, der für diesen Standort die Fest- 
setzung Parkhaus vorsieht, deckt die beantragte Bebauung mit einem Parkhaus ab.  
 
Das Parkhaus sollte – entsprechend den Ausführungen  im Parkraumkonzept – mindestens 300 
Stellplätze aufweisen, idealer weise bis zu 400 Ste llplätze und vor dem Hintergrund des sensiblen 
Standorts höchsten städtebaulichen Ansprüchen genüg en. Sofern städtebauliche Gründe dies 
erfordern, kann im Erdgeschoss eine untergeordnete anderweitige Nutzung (z.B. Einzelhandel) 
vorgesehen werden.  
 
Nach dem Auszug der letzten Mieter aus der städtisc hen Immobilie Waltermannsches Grundstück 
bietet sich jetzt die Möglichkeit zum Abriss der ab gängigen Gebäude und zur unverzüglichen Auf- 
nahme der konkreten Bauplanung für ein Parkhaus. Ei ne Beteiligung der angrenzenden Grund- 
stückseigentümer an einer städtebaulichen Aufwertun g des gesamten Areals ist ausdrücklich er- 
wünscht und wird begrüßt. Angesichts diesbezügliche r schon länger andauernder intensiver Ver- 
handlungen ist das Parkhausprojekt ggf. jedoch auch  ohne alle angrenzenden Grundstückseigen- 
tümer voranzutreiben. 
 
 
 
gez. H.-Dieter Sellenriek 
CDU-Fraktion 
gez. Carola Möllemann-Appelhoff 
FDP-Fraktion

Beratungsverlauf (5)

13.03.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 9.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
28.03.2007 Hauptausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
28.03.2007 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Mauritzstraße 35
  • Salzstraße 8
  • Stubengasse
  • Alter Steinweg 17
  • Sonnenstraße 90
  • Asche 427

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0013/2007
Typ
Vorlagen
Datum
27.02.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37