3095/2017
Wettbewerb Zukunft Wohnen - Weiterentwicklung von Bestandssiedlungen in Köln
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung BV
7390 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 613 Tuch Az Vorlagen-Nummer 3095/2017 Freigabedatum: 09.10.2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.10.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 16.10.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.11.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.11.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.12.2017 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.12.2017 Wettbewerb Zukunft Wohnen - Weiterentwicklung von Bestandssiedlungen in Köln 2016 hat das Dezernat für Stadtentwicklung, Planen und Bauen gemeinsam mit Kölner Wohnungs- baugenossenschaften und -gesellschaften an 8 Standorten Potentiale zur möglichen Nachverdich- tung und Qualifizierung von Bestandssiedlungen der Nachkriegszeit ausgelotet. Ziel des Qualifizie- rungsverfahrens war, beispielhafte Lösungen zu erhalten, die die Stärken des Bestandes zeitgemäß weiterentwickeln. Die Ratsfraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben um Mitteilung des Sachstands (AN/0775/2017) gebeten und folgende Fragen gestellt. 1) Gibt es eine Auswertung dieses Wettbewerbs oder Erkenntnisse aus dem Verfahren, die dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis gegeben werden können? 2) Gibt es konkrete Projekte der Genossenschaften, die sich aus diesem Wettbewerb entwickelt ha- ben? 3) Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, auch private Hausbesitzer, z.B. bestimmter Straßenzüge oder eines Pilotprojektes, für eine Ergänzung, z.B. durch Hausaufstockungen, zu gewinnen? 4) Können dafür zusätzliche Anreize geschaffen werden? Wenn ja, welche bieten sich an dieser Stel- le an? Die Standorte der Projekte waren über das Stadtgebiet verteilt in den Bezirken Rodenkirchen, Lin- denthal, Ehrenfeld, Nippes, Porz und Mülheim. Die Beantwortung der Fragen und die Dokumentation werden daher auch an die betroffenen Bezirksvertretungen zur Kenntnis gegeben. 2 Beantwortung der Verwaltung Zu 1) Ziel der Planungswerkstatt war es umsetzbare Projekte zu generieren – mit jeweils unterschiedlicher zeitlicher Dimension. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Rahmenbedingungen war im Verfahren kein Auftragsversprechen für eine weitere Bearbeitung durch die empfohlenen Büros enthalten. Die acht Projekte sind strategisch in vielerlei Hinsicht sehr unterschiedlich angelegt (planungsrechtli- che Situation, beabsichtigter Umsetzungszeitpunkt, Finanzplan, Beratungs- und Entscheidungsstruk- tur der Unternehmen, etc.). Die Federführung der Umsetzung liegt unter Beachtung dieser Aspekte bei den jeweiligen teilnehmenden Gesellschaften und Genossenschaften. Die Qualität aller Entwurfsbeiträge der Werkstatt zu den Themen „Nachverdichtung“ und „Zukunft des Wohnens“ verdient und ermöglicht es, als Unternehmen oder Genossenschaft konkret zu überlegen und zu recherchieren, für welche anderen Standorte der ein oder andere Entwurfsansatz (inkl. Ver- fasserteam) ebenfalls passen könnte. Die Standorte der Projekte waren über das Stadtgebiet verteilt in den Bezirken Rodenkirchen, Lin- denthal, Ehrenfeld, Nippes, Porz und Mülheim. Die Verwaltung schlägt vor, die Beantwortung der Anfrage diesen Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu geben. Zu 2) Aktuell sind folgende Projekte aus dem Verfahren in der konkreten Planungsphase: Standort 2 Piccoloministraße in Köln-Holweide (Der Wettbewerbsbeitrag wurde vom empfohlenen Büro Ludloff + Ludloff Berlin im Auftrag der Ge- nossenschaft GWG Köln-Sülz weiterentwickelt. Aktuell laufen die Abstimmungen zwischen Bauherr und Verwaltung zur Baugenehmigungsplanung). Standort 4: Erlenweg Standort 5: Scheidtweiler Straße Standort 6: Marsiliusstraße Zu 3) Aktuell prüft die Verwaltung die Wiederaufnahme des sogenannten Baulückenprogramms mit einer gezielten Ansprache und Beratung der Grundstückseigentümer von Baulücken und Mindernutzungen im Stadtbezirk Innenstadt und weiteren ausgewählten Stadtteilen mit einer hohen Dichte an Baulü- cken und Mindernutzungen. Mindernutzungen umfassen dabei Grundstücke mit einer tatsächlichen Ausnutzung von weniger als 50% des planungsrechtlich zulässigen Maßes. Insgesamt wurden die Eigentümer von rund 450 Grundstücken angeschrieben. Die Resonanz ist bis- her erfreulich. Die Quote der Rückmeldungen liegt derzeit bei rund 65%. Für circa 26% der Grundstü- cke wurde erklärt, dass eine Bebauung in den nächsten 2 Jahren erfolgen solle beziehungsweise das Beratungsangebot in planungs- und baurechtlicher Hinsicht angenommen. Die Beratungen werden zurzeit durchgeführt. Nach der Sommerpause wird der Stadtentwicklungsausschuss detaillierter über das Ergebnis der bisherigen Bemühungen informiert. Verbunden werden soll das mit einem Vor- schlag zum weiteren Umgang mit den Baulücken/Mindernutzungen stadtweit. Über das Thema Baulücken/Mindernutzungen hinaus könnte auch geprüft werden, inwieweit eine gezielte Ansprache für Aufstockungen im Bestand sinnvoll ist. 3 Pauschale Aussagen zum Erfolg beziehungsweise Verhältnis von Aufwand und Ertrag sind im Voraus aber kaum möglich, da die jeweiligen Voraussetzungen für Aufstockungen im Bestand sehr unter- schiedlich sind. Aufgrund der Eigentumsverhältnisse, baulichen Gegebenheiten, städtebaulichen Si- tuation wird es sich in der Regel immer um Einzelfalllösungen handeln werden. Die Erfahrungen des Baulückenprogramms zeigen, dass trotz aktuell sehr günstiger Ausgangsvo- raussetzungen (Finanzierung, Wohnungsmarkt, i.d.R. Baurecht nach § 34 BauGB) ein gewisser Teil an möglichen Vorhaben sich nicht für den Markt mobilisieren lässt. Gründe hierfür sind in vielen Fäl- len komplexe Eigentumsverhältnisse. Zu 4) Generell sind die Anreize für die Schaffung von Wohnraum durch Aufstockung, Nachverdichtung im Bestand aktuell sehr hoch: Der Kölner Grundstücksmarkt ist seit Jahren sehr eng, die Nachfrage nach Wohnraum und das Mietpreisniveau kontinuierlich steigend bei gleichzeitig günstigen Finanzierungs- möglichkeiten. In Abwägung aller Belange muss aber auch bedacht werden, dass die Anforderungen an ein hoch- wertiges Stadtbild gleichermaßen gewahrt bleiben und gerade in heterogenen Bestandssituationen (z.B. hinsichtlich Gebäudehöhen) keine nachbarrechtlichen Konflikte oder Planerfordernisse ausge- löst werden. Parallel dazu bestehen neben der Wohnraumförderung des Landes für mietpreisgebundenen Woh- nungsneubau verschiedene Förderprogramme im Rahmen der energetischen Modernisierung, wel- che auch für Aufstockungen zur Anwendung kommen könnten. Ergänzend könnte eine Intensivierung der Bauherrenberatung und die Kommunikation von Beispiel- projekten und deren Erfolgsfaktoren (Best-Practice) gegebenenfalls die Hürden für entsprechende Projekte senken und Eigentümer zum Engagement bewegen. Flankiert werden könnte das neben der Ausschöpfung planungs- und bauordnungsrechtlicher Beurteilungsspielräume für die häufig schwierig gelagerten Einzelfälle durch flexible Lösungen zum Stellplatznachweis. Die Novellierung der Landes- bauordnung wurde zunächst mit einem Moratorium versehen, so dass die beabsichtigten Gestal- tungsspielräume zunächst noch nicht nutzbar gemacht werden können. Grundsätzlich ist daneben auch immer ein kommunales Zuschussprogramm für Baulückenschließun- gen/Aufstockungen denkbar, sofern das im städtischen Haushalt dargestellt werden kann. Anlage Dokumentation (Druckexemplar)
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3095/2017
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 10.10.2017
- Erstellt
- 06.10.2017 09:51