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AN/0544/2017

Transparenz und Mittelverwendung durch die Stadt Köln bzw. Frau Oberbürgermeisterin Reker

AfD Antrag Aktuelle Stunde § 5 03.04.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 04.04.2017, TOP 1.2

AfD Antrag nach § 5

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AfD Antrag nach § 5

2762 Zeichen

An die  
Vorsitzende des Rates 
Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
Haus Neuerburg 
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Roger Beckamp 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
roger.beckamp@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.04.2017 
AN/0544/2017 
Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen 
Stunde 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 04.04.2017 
 
Transparenz und Mittelverwendung durch die Stadt Köln bzw. Frau 
Oberbürgermeisterin Reker 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Köln beantragt gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Ra-
tes für die Sitzung des Rates am 04. April 2017 eine Aktuelle Stunde zum Thema:  
 
Transparenz und Mittelverwendung durch die Stadt Köln bzw. Frau Oberbürgermeis-
terin Reker 
 
Begründung:  
 
Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 31. März 2017 (4 L 750 / 17) der Stadt 
Köln bzw. der Oberbürgermeisterin untersagt, ihre herabsetzenden Äußerungen mit Blick auf 
den Bundesparteitag der AfD am 22./23. April 2017 in Köln erneut zu verbreiten.  
 
Denn „ihre Verbreitung stellt (...) einen Eingriff in den politischen Wettbewerb zulasten 
der Antragstellerin (Anm. AfD) dar. (...) Der dargelegte Eingriff in den politischen 
Wettbewerb verstößt gegen die Neutralitätspflicht der Antragsgegnerin (Anm. Stadt 
Köln bzw. Oberbürgermeisterin)“. 
 
Und weiter heißt es: 
 
„Er ist unter Inanspruchnahme von Ressourcen erfolgt, die die Antragsgegnerin der 
Oberbürgermeisterin allein in amtlicher Funktion zuweist. Dies gilt allerdings nicht 
schon wegen der Behandlung der Anfragen von Journalisten in der so genannten 
Morgenrunde. (...) Fällt die Entscheidung - wie hier - zu Gunsten eines persönlichen 
Statements, müssen amtliche Ressourcen persönlicher wie sächlicher Art aber außen

- 2 - 
 
vor bleiben. (...) Diese Ressourcennutzung liegt auch nicht ‚unterhalb jeder Erheb-
lichkeitsschwelle‘, wie die Antragsgegnerin meint. (...) Maßgeblich ist, ob die Bürger-
meisterin geldwerte Mittel eingesetzt hat, deren Nutzung ihr allein für ihre Amtsfüh-
rung eröffnet ist.“ 
 
Es stellt sich die Frage, bei welchen Gelegenheiten und in welchem Umfang bereits in der 
Vergangenheit städtische Mittel bzw. Mitarbeiter für private Belange der Oberbürgermeisterin 
eingesetzt wurden.  
 
Da dies sogar parteiergreifend zulasten einer Partei im laufenden Wahlkampf passiert ist und 
entsprechend gerichtlich festgestellt wurde, müssen der Oberbürgermeisterin seitens des 
Rates dringend die Grenzen ihres Amtes aufgezeigt werden. Dies dient dazu, Steuerver-
schwendung zu vermeiden und einen demokratischen Wettbewerb zu ermöglichen. 
 
 
gez.  
Wilhelm Geraedts 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

04.04.2017 Rat
TOP 1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0544/2017
Typ
AfD Antrag Aktuelle Stunde § 5
Datum
03.04.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27