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Transparenz und Mittelverwendung durch die Stadt Köln bzw. Frau Oberbürgermeisterin Reker

AfD Antrag Aktuelle Stunde § 5 AN/0544/2017 vom 03.04.2017

Stand: Am 04.04.2017 im Rat beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.

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  • AfD Antrag nach § 5

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    An die Vorsitzende des Rates Oberbürgermeisterin Henriette Reker Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Roger Beckamp Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 roger.beckamp@stadt- koeln.de Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 03.04.2017 AN/0544/2017 Antrag gem. § 5 der Geschäftsordnung des Rates auf Durchführung einer aktuellen Stunde Gremium Datum der Sitzung Rat 04.04.2017 Transparenz und Mittelverwendung durch die Stadt Köln bzw. Frau Oberbürgermeisterin Reker Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Köln beantragt gemäß § 5 der Geschäftsordnung des Ra- tes für die Sitzung des Rates am 04. April 2017 eine Aktuelle Stunde zum Thema: Transparenz und Mittelverwendung durch die Stadt Köln bzw. Frau Oberbürgermeis- terin Reker Begründung: Das Verwaltungsgericht Köln hat mit Beschluss vom 31. März 2017 (4 L 750 / 17) der Stadt Köln bzw. der Oberbürgermeisterin untersagt, ihre herabsetzenden Äußerungen mit Blick auf den Bundesparteitag der AfD am 22./23. April 2017 in Köln erneut zu verbreiten. Denn „ihre Verbreitung stellt (...) einen Eingriff in den politischen Wettbewerb zulasten der Antragstellerin (Anm. AfD) dar. (...) Der dargelegte Eingriff in den politischen Wettbewerb verstößt gegen die Neutralitätspflicht der Antragsgegnerin (Anm. Stadt Köln bzw. Oberbürgermeisterin)“. Und weiter heißt es: „Er ist unter Inanspruchnahme von Ressourcen erfolgt, die die Antragsgegnerin der Oberbürgermeisterin allein in amtlicher Funktion zuweist. Dies gilt allerdings nicht schon wegen der Behandlung der Anfragen von Journalisten in der so genannten Morgenrunde. (...) Fällt die Entscheidung - wie hier - zu Gunsten eines persönlichen Statements, müssen amtliche Ressourcen persönlicher wie sächlicher Art aber außen - 2 - vor bleiben. (...) Diese Ressourcennutzung liegt auch nicht ‚unterhalb jeder Erheb- lichkeitsschwelle‘, wie die Antragsgegnerin meint. (...) Maßgeblich ist, ob die Bürger- meisterin geldwerte Mittel eingesetzt hat, deren Nutzung ihr allein für ihre Amtsfüh- rung eröffnet ist.“ Es stellt sich die Frage, bei welchen Gelegenheiten und in welchem Umfang bereits in der Vergangenheit städtische Mittel bzw. Mitarbeiter für private Belange der Oberbürgermeisterin eingesetzt wurden. Da dies sogar parteiergreifend zulasten einer Partei im laufenden Wahlkampf passiert ist und entsprechend gerichtlich festgestellt wurde, müssen der Oberbürgermeisterin seitens des Rates dringend die Grenzen ihres Amtes aufgezeigt werden. Dies dient dazu, Steuerver- schwendung zu vermeiden und einen demokratischen Wettbewerb zu ermöglichen. gez. Wilhelm Geraedts Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 04.04.2017

    Rat

    TOP 1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt

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