3807/2017
Wochenmarkt auf dem Liverpooler Platz in Köln-Chorweiler
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
2154 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/236 Vorlagen-Nummer 3807/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.12.2017 Wochenmarkt auf dem Liverpooler Platz in Köln-Chorweiler Mündliche Nachfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 07.09.2017 TOP 11.1.2 Bezirksvertreterin Frau Heinrich hat folgende Nachfrage: Die von der Verwaltung gefertigte Beantwortung für die Sitzung am 07.09.2017 bezog sich auf den Samstagsmarkt in Köln-Chorweiler. Die Anfrage von Frau Heinrich in der Sitzung vom 11.05.2017, TOP 11.2.1, ist jedoch in Verbindung mit dem donnerstags stattfindenden Wo- chenmarkt zu sehen. Die Fragestellung in der Maisitzung lautete wie folgt: Am Freitag, den 5. Mai, konnte ich feststellen, dass die Abfälle des Wochenmarktes vom 4. Mai 2017 zu einem großen Teil noch auf der Fläche des Parkplatzes vorhanden waren. Nach mei- nem Kenntnisstand ist das Marktamt hier die Behörde, die für die Kontrolle des Ablaufes aber auch für die Sauberkeit des Platzes zuständig ist. Meine Fragen hierzu lauten: Weshalb bleibt der Müll noch bis zum nachfolgenden Tag auf der Parkfläche liegen wenn doch festgestellt wurde dass die Fläche für den Markt zur Verfügung gestellt wird? Prüft das Marktamt den Zustand des Platzes nach dem Abschluss des Marktes? Wenn ja, in welchem Abstand wird kontrolliert? Falls nein, warum findet keine Kontrolle statt? Antwort der Verwaltung: Die Reinigung des Marktes erfolgt grundsätzlich im Auftrag der Marktverwaltung durch die Abfallwirt- schaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) nach Beendigung der Marktzeit. Seitens der Marktverwaltung und der AWB kann nicht mehr nachvollzogen werden, warum die Abfälle des Marktes vom Donnerstag, den 04.05.2017, am darauffolgenden Tag noch zu einem großen Teil auf der Fläche des Parkplatzes vorhanden waren. Die Marktverwaltung hat die AWB gebeten, die Reinigungsarbeiten zeitnah durchzuführen. 2 Grundsätzlich erfolgt zum Ende des Marktes eine Kontrolle durch den zuständigen Wochenmarktauf- seher.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3807/2017
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 11.12.2017
- Erstellt
- 01.12.2017 13:43