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3807/2017

Wochenmarkt auf dem Liverpooler Platz in Köln-Chorweiler

Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV) 11.12.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 14.12.2017, TOP 11.1.3

Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)

2154 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/236 
 
Vorlagen-Nummer 
 3807/2017 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 14.12.2017 
 
Wochenmarkt auf dem Liverpooler Platz in Köln-Chorweiler 
Mündliche Nachfrage aus der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 07.09.2017 
TOP 11.1.2 
 
Bezirksvertreterin Frau Heinrich hat folgende Nachfrage: 
 
Die von der Verwaltung gefertigte Beantwortung für die Sitzung am 07.09.2017 bezog sich auf 
den Samstagsmarkt in Köln-Chorweiler. Die Anfrage von Frau Heinrich in der Sitzung vom 
11.05.2017, TOP 11.2.1, ist jedoch in Verbindung mit dem donnerstags stattfindenden Wo-
chenmarkt zu sehen. 
 
Die Fragestellung in der Maisitzung lautete wie folgt: 
 
Am Freitag, den 5. Mai, konnte ich feststellen, dass die Abfälle des Wochenmarktes vom 4. Mai 
2017 zu einem großen Teil noch auf der Fläche des Parkplatzes vorhanden waren. Nach mei-
nem Kenntnisstand ist das Marktamt hier die Behörde, die für die Kontrolle des Ablaufes aber 
auch für die Sauberkeit des Platzes zuständig ist. 
 
Meine Fragen hierzu lauten: 
 
Weshalb bleibt der Müll noch bis zum nachfolgenden Tag auf der Parkfläche liegen wenn doch 
festgestellt wurde dass die Fläche für den Markt zur Verfügung gestellt wird? 
 
Prüft das Marktamt den Zustand des Platzes nach dem Abschluss des Marktes? 
 
Wenn ja, in welchem Abstand wird kontrolliert? 
 
Falls nein, warum findet keine Kontrolle statt? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Reinigung des Marktes erfolgt grundsätzlich im Auftrag der Marktverwaltung durch die Abfallwirt-
schaftsbetriebe Köln GmbH (AWB) nach Beendigung der Marktzeit. 
 
Seitens der Marktverwaltung und der AWB kann nicht mehr nachvollzogen werden, warum die Abfälle 
des Marktes vom Donnerstag, den 04.05.2017, am darauffolgenden Tag noch zu einem großen Teil 
auf der Fläche des Parkplatzes vorhanden waren. 
 
Die Marktverwaltung hat die AWB gebeten, die Reinigungsarbeiten zeitnah durchzuführen.

2 
 
Grundsätzlich erfolgt zum Ende des Marktes eine Kontrolle durch den zuständigen Wochenmarktauf-
seher.

Beratungsverlauf (1)

14.12.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 11.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3807/2017
Typ
Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
Datum
11.12.2017
Erstellt
01.12.2017 13:43