2165/2024
Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Städtebaulichen Entwurf Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
1998 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? - Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept? Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. Bitte wählen Sie aus: - Es gibt kein Beteiligungskonzept. Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? Das Planverfahren zum Bebauungsplan Nummer 70384/03 mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlage) nach § 3 Abs. 2 BauGB sind gesetzlich vorgesehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird im vorliegenden Bebauungsplanverfahren in Form einer Abendveranstaltung (Modell 2) im Stadtteil Rodenkirchen (siehe Ausführungen in der Beschlussvorlage) vorgeschlagen. Eine Konkretisierung und Ausgestaltung des Verfahrens erfolgt im Anschluss an den hier in Rede stehenden verfahrensleitenden Beschluss. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 3 Erläuterungstext
36555 Zeichen
1 Anlage 3 Erläuterung zum Städtebaulichen Planungskonzept für den Bebauungsplan Num- mer 70384/03 im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB Arbeitstitel: Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen 1 ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG Die nördliche Teilfläche des Grundstücks der Gesamtschule Rodenkirchen, die südlich der Eygelshovener Straße zwischen dem Neubaugebiet Sürther Feld im Osten und den Einrichtun- gen der Diakonie Michaelshoven an der Sürther Straße im Westen liegt, ist seit der Niederlegung des ehemaligen Schulgebäudes und der Errichtung eines Schulneubaus im Jahr 2010 brach ge- fallen. Die Fläche wird seither wechselnden temporären Zwischennutzungen zugeführt. Im Jahr 2018 hat der Stadtentwicklungsausschuss die städtebauliche Entwicklung der Fläche im Bezirk Köln-Rodenkirchen (Stadtteil Rodenkirchen) beschlossen. Der Bereich soll in Zukunft ei- ner dauerhaften Nutzung zugeführt werden und städtebaulich neugeordnet werden. Geplant ist ein Nahversorgungszentrum mit Einzelhandel, Dienstleistungen, Büros, Wohnen in den Oberge- schossen und einem Quartiersplatz sowie einer weiteren Wohnbebauung einschließlich einer Kindertageseinrichtung entlang der Eygelshovener Straße. Zur Findung eines zukunftsfähigen, qualitätsvollen, städtebaulichen Entwurfs wurde von der Vor- habenträgerin Doetsch & Hellinger Immobilien GmbH (D&H) in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln ein städtebaulich-freiraumplanerisches Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehrfachbe- auftragung durchgeführt. Wesentliche Ziele der Mehrfachbeauftragung waren, eine durchdachte städtebauliche Planung mit einer ansprechenden Baukörpergestaltung und einer qualitativ hoch- wertigen Begrünung zu entwickeln, die dem genannten Nutzungsspektrum gerecht wird. Der durch ein Gremium von Fach- und Sachpreisrichtern gewählte Siegerentwurf, soll als Grundlage für das nachfolgende Bebauungsplanverfahren dienen. Der östliche Teilbereich des Plangebietes soll für den Wohnungsbau einschließlich einer Kita ent- wickelt werden. Ergänzend dazu soll eine städtebaulich integrierte und anspruchsvolle Lösung zur Nahversorgung in Kombination mit Büro-, Dienstleistungs- und Wohnnutzungen für den west- lichen Teilbereich entstehen. Dieser gewerblich orientierte Nutzungsbereich befindet sich unmit- telbar am Kreuzungsbereich Eygelshovener Straße / Sürther Straße und soll zukünftig die neue Mitte Michaelshoven bilden. 2 VERFAHREN 2.1 Sachstand des Bebauungsplanverfahrens Für das Plangebiet besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 17.05.2018 den Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 2 BauGB mit dem Arbeitstitel „Eygelshovener Straße / Sürther Straße“ in Köln-Rodenkirchen gefasst. Eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 13.03.2019 bis zum 09.04.2019 durchgeführt. 2 Seither haben sich durch die fortschreitende Entwicklung der umgebenden Bebauung, die Rand- bedingungen in einer Weise verändert, dass die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses von 2018 angepasst werden mussten um die planungsrechtlichen Vo- raussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens zu schaffen. So hat sich der Flächenbedarf der Gesamtschule zwischenzeitlich durch die Errichtung eines Er- weiterungsschulbaus vergrößert. Hierfür wurde die Fläche, zwischen dem Hauptbaukörper der Gesamtschule und dem Plangebiet genutzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans wird somit an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst und die ursprünglich geplante Fest- setzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung Schule kann entfallen, da diese be- reits realisiert wurde. Weiterer Bedarf für eine Reservefläche zur schulischen Nutzung besteht derzeit nicht. Vom 24.01.2022 bis zum 28.02.2022 wurde unter den veränderten Rahmenbedingungen eine er- neute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Derzeit ist beabsichtigt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Eygelshovener Straße / Sürther Straße und der parallel laufenden Änderung des Flächennutzungsplans nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) im sogenannten Regelverfahren mit Umwelt- bericht und den notwendigen Begutachtungen durchzuführen. 2.2 Städtebauliches Qualifizierungsverfahren / Mehrfachbeauftragung Zur Sicherung einer qualitätsvollen Planung wurde seitens der Vorhabenträgerin von Februar bis Juli 2024 eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. In der Auslobung der Mehrfachbeauftragung wurden die Erkenntnisse aus den eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen TÖB- Beteiligung berücksichtigt. In diesem Qualifizierungsverfahren wurden 5 Architekturbüros eingela- den, die von der Vorhabenträgerin in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt formulierten Entwicklungsziele für das Areal in eine städtebauliche Entwurfsplanung umzusetzen. In der Mehrfachbeauftragung konnten zwei Entwürfe überzeugen, so dass nach einer Überarbei- tungsphase schließlich ein städtebauliches Konzept ausgewählt wurde, das den Festsetzungen des zukünftigen Bebauungsplans zugrunde gelegt werden soll. 2.3 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll auf Grundlage des ausgewählten Städtebaulichen Entwurfs aus der Mehrfachbeauftragung erfolgen, in die sowohl die Empfehlungen des Preisgerichtes, als auch die ersten Anregungen aus der frühzeitigen Trä- gerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingeflossen sind. Das erstplatzierte städtebauliche und freiraumplanerische Planungskonzept sowie die Durchfüh- rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden der Bezirksvertretungen Rodenkirchen und dem Stadtentwicklungsausschuss hiermit zum Beschluss vorgelegt. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung (Modell 2) durchgeführt werden. Im weiteren Fortgang des Bebauungsplanverfahrens werden sich die politischen Gremien im Rahmen eines Rücklaufbeschlusses erneut mit den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB befassen. In der Folge wird die Verwaltung mit diesem sogenannten Vorgabenbeschluss beauftragt, das Bebauungsplanverfahren weiter auszuarbeiten. 3 3 ERLÄUTERUNGEN ZUM PLANGEBIET 3.1 Abgrenzung des Plangebietes und Umfeld Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Köln im Bezirk Rodenkirchen, Stadtteil Rodenkirchen im Innenbereich zwischen der Eygelshovener Straße im Norden, der Gesamtschule Rodenkirchen im Süden, der Sürther Straße im Westen und der öffentlichen Grünfläche des Neubaugebiets Sürther Feld im Osten. Die für die Planung erforderliche Fläche ist aus dem derzeitigen Grundstück der Gesamtschule Rodenkirchen auszuparzellieren. Der Flächenbedarf zur schulischen Nutzung gilt mit Inbetrieb- nahme des Erweiterungsschulbaus im Jahr 2023 im südlichen Teilbereich des Grundstücks als gedeckt. Der nördliche Teilbereich steht somit als Plangebiet zur Verfügung und beträgt nach heutigem Kenntnisstand in etwa 27.300 m². In der westlichen und nördlichen Umgebung des Plangebiets sind verschiedenste Nutzungen der Diakonie Michaelshoven zu finden: ein IV-geschossiges Gebäude mit integrierter KITA und ein Internat an der Sürther Straße, sowie das IV-geschossige Berufsförderungswerk und eine II- geschossige Hochgarage an der Eygelshovener Straße. Im Osten befindet sich das Neubaugebiet „Sürther Feld“ (B-Plan Nr. 71380/03 Blatt 2), das im Wesentlichen aus Geschosswohnungsbau (III-IV-geschossig) und II-geschossigen freistehenden Einfamilienhäusern und Reihenhäusern besteht. An der südlichen Grenze des Plangebiets liegt die Gesamtschule Rodenkirchen (III-geschossig). 3.2 Interimsnutzungen des Grundstücks Das nördliche Gelände wurde vormals zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Diese Zwi- schennutzung wurde mittlerweile aufgegeben und die Containeranlagen wurden entfernt. Seit 2019 unterliegt ein ca. 3.000 m² großer Teilbereich des Grundstücks einer weiteren Zwi- schennutzung durch eine Willkommensinitiative, die ehrenamtlich einen Bürgertreff betreibt. Dem Wunsch des eingetragenen Vereins die Arbeit vor Ort als Anlaufstelle in verkleinerter Form fort- zusetzen wird Rechnung getragen, indem innerhalb des städtebaulichen Konzept Flächen in Form eines Bürgertreffs berücksichtigt wurden. Im Nordwesten befinden sich derzeit drei temporäre Schulersatzbauten. Die Interimsnutzung des Grundstücks soll durch weitere Schulcontainer und eine temporäre Schulsporthalle erweitert wer- den. Mit dem Rückbau der temporären Schulbauten ist nach bei Inbetriebnahme der geplanten weiterführenden Schule in Rondorf-Nord-West zu rechnen. Ein genauer Zeitpunkt kann derzeit noch nicht genannt werden, so dass das Plangebiet in zwei Bauabschnitte unterteilt wird. Der westliche Teilbereich des Plangebiets bildet den 1. Bauabschnitt, so dass die hier geplanten Nut- zungen (Nahversorgungszentrum, Einzelhandel, Dienstleistungen, Büros, Wohnen, Quartiers- platz) und damit die Neue Mitte Michaelshoven zeitnah realisiert werden können. 3.3 Äußere Erschließung Die verkehrstechnische Erschließung des neuen Quartiers soll ausschließlich über die Eygels- hovener Straße erfolgen. Im Kreuzungsbereich Eygelshovener Straße Sürther Straße ist die Errichtung eines Kreisver- kehrs geplant. Nach aktuellem Kenntnisstand führt dies zu einer Verringerung der öffentlichen Verkehrsfläche um ca. 945 m², welche dem Plangebiet zugeschrieben werden kann. Die Erschließung durch den Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) ist über die Haltestellen der Stra- ßenbahnlinien 16,17,18 „Köln-Michaelshoven“ in ca. 600 m Entfernung gegeben. Die nächstgele- gene Bushaltestelle befindet sich ca. 300 m nördlich der Eygelshovener Straße am Friedhof Ro- denkirchen (Buslinie 130). Hierüber sind die Universität und der Bahnhof Sürth angebunden. Eine neue Bushaltestelle direkt am Grundstück an der Eygelshovener Straße ist geplant. 4 4 PLANUNGSVORGABEN 4.1 Regionalplan Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet als allgemeiner Siedlungsbe- reich (ASB) festgelegt. 4.2 Landschaftsplan Das Plangebiet ist nicht Bestandteil des Landschaftsplans der Stadt Köln. 4.3 Flächennutzungsplan Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt das Plangebiet im westli- chen Teil als Mischgebiet (MI) und im östlichen Teil als Wohnbaufläche (W) dar. Die Anordnung der Nutzungsbereiche des zukünftigen Bebauungsplans soll aus den Darstellun- gen des Flächennutzungsplans (FNP) abgeleitet werden. Daraus ergibt sich im östlichen Teilbe- reich die räumliche Ansiedlung von Wohnbauflächen und KITA und im östlichen Teilbereich die Platzierung des Nahversorgungszentrums mit einem großflächigen Einzelhandel. Da die aktuelle Plandarstellung nicht der zukünftig gewünschten Nutzung und dem Planungsziel entspricht, soll der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert werden. Eine FNP-Änderung von Mischgebiet (MI) zu Sondergebiet (SO), sowie eine Erweite- rung der Fläche für den Gemeinbedarf, die auch die bereits realisierte Gesamtschulerweiterung in nördliche Richtung umfasst, sind parallel zum Bebauungsplanverfahren erforderlich. 4.4 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) Für das Verfahren kommt das Kooperative Baulandmodell Köln 2017plus in der Fassung der Be- kanntmachung vom 05.05.2022 zur Anwendung. Für die Geschoßwohnungsbauten ist ein sozial- verträglicher Wohnungsmix geplant. Der Planbegünstigte ist insbesondere verpflichtet mindestens 30% der Geschossfläche für Wohnzwecke im öffentlich geförderten Wohnungsbau innerhalb des Plangebietes zu errichten und für diesen zu binden. Die Investorin beabsichtigt auf freiwilliger Basis 50 % der Geschossfläche als öffentlich geförderten Wohnraum zu realisieren. 4.5 Einzelhandels- und Zentrenkonzept Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHK) der Stadt Köln aus dem Jahr 2010 sieht - im Zuge der Bebauung des Sürther Feldes mit circa 1.000 Wohneinheiten im Süden des Stadtteils Ro- denkirchen - an der Eygelshovener Straße ein Nahversorgungszentrum (Michaelshoven) mit ei- nem Lebensmittelvollversorger als strukturprägende Einrichtung vor. Das zukünftige Plankonzept soll die Ansiedlung von Geschäften und Dienstleistungseinheiten ermöglichen. Städtebauliches Ziel ist, das Quartier mit einer urbanen Mischung zu stärken und weiterzuentwickeln. 4.6 Klimaschutzleitlinien (KLL) Der Rat der Stadt Köln hat am 17. März 2022 die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ beschlossen. Für das Planverfahren gelten die in den Leitlinien formulierten Anforderungen. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich die Klimaschutzleitli- nien anzuwenden. Für neu zu errichtende Gebäude ergeben sich folgende, verbindliche Anforderungen: Einhaltung des Standards KfW-Effizienzhaus 40 EE oder besser 5 Alternative, sofern die EE-Klasse nachweislich nicht erreicht werden kann: KfW-Effizienzhaus 40 oder besser in Verbindung mit einem Fernwärmeanschluss. Die Gründe hierfür sind prüfbar darzulegen. Ersatzmaßnahme, sofern auch die Anschlussmöglichkeit an das Kölner Fernwärmenetz nicht gegeben ist: KfW-Effizienzhaus 40 oder besser in Verbindung mit der Einhaltung von U-Werten (Opake Bauteile < 0,15 W/(m²K) / Transparente Bauteile < 0,8 W/(m²K)) Erstellung eines Energiekonzeptes (in Abstimmung mit der Koordinationsstelle Klima-schutz) Einsatz von Photovoltaik (Anlagengröße mindestens 1 kW p pro Gebäude, gegebenenfalls über Pachtmodell mit einem Energieversorger umsetzbar) 5 PLANUNGSINHALTE 5.1 Städtebau und Nutzungsgliederung Der aus dem Qualifizierungsverfahren ausgewählte Entwurf wurde städtebaulich aus der ortho- gonalen Grundstruktur des Sürther Feldes abgeleitet und sieht vier rechtwinklige organisierte Baufelder, einen großzügigen, keilförmigen öffentlichen Grünraum und eine gegliederte zentrale Platzfläche im Kreuzungsbereich Eygelshovener Straße / Sürther Straße vor. Dabei bildet jedes der vier Baufelder eine klare und überschaubare Nachbarschaft, die sich um einen gemeinschaft- lichen Freiraum legt. Die Baustruktur orientiert sich typologisch an der umgebenden Bebauung und vermittelt zwischen den unterschiedlichen Maßstäben, Anforderungen und Qualitäten. Sie ist so gewählt, dass zu den Lärmquellen im Norden und Westen klare, geschlossene Raumkanten entstehen, die das In- nere des Quartiers vor Schalleinwirkungen schützen. Nach Süden und Osten öffnet sich die Bau- struktur, um direkte Bezüge zu den äußeren öffentlichen Grünräumen und den inneren, gemein- schaftlichen Freiräumen herzustellen. Die sich wiederholenden Strukturen sorgen für Orientie- rung und eine gleichmäßige, ruhige Silhouette zu den Straßen- und Grünräumen. Alle Gebäude sind mit vier Vollgeschossen geplant. Lediglich im Bereich der Neuen Mitte Michaelshoven - Ecke Sürther Straße / Eygelshovener Straße - wird die Anzahl der Geschosse auf fünf erhöht, um die- sen zentralen Bereich städtebaulich zu akzentuieren. Der Baukörper an der Sürther Straße wird durch Vor- und Rücksprünge gegliedert, so dass stadt- räumlich zwei Plätze mit unterschiedlichen Qualitäten entstehen, die durch einen Arkadengang miteinander verbunden sind. Hier wird die Neue Mitte Michaelshoven den Auftakt in das neue Quartier bilden. Der nördliche „Marktplatz“ am Kreisverkehrs an der Sürther Straße soll die Adresse für Einzel- handelsnutzungen wie den Vollsortimenter, Apotheke, Post, Kiosk etc. werden. Für eine zusätzli- che Belebung des Platzes sorgt eine Außengastronomie. Der Zugang zur öffentlichen Grünfläche wird durch den südlich gelegenen Quartiersplatz einge- leitet und stellt eine fußläufige Verbindung durch den Grünzug zwischen dem neuen Stadtteil- zentrum und dem Sürther Feld her. Dem Platz wurden Bürgerverein und Außengastronomie zu- geordnet. Im weiteren Verfahren soll geprüft werden, inwieweit der südlich angrenzende Schul- vorplatz in die Gestaltung des Quartiersplatzes einbezogen und aufgewertet werden kann. Die Verteilung der Handelsflächen auf zwei Baukörper ermöglicht es, die Handelsnutzungen auch an den von Gewerbelärm betroffenen Bereichen entlang der Eygelshovener Straße anzu- ordnen. Die Dienstleistungsnutzungen sind in den zentralen Bereichen an der Sürther Straße / Ecke Eygelshovener Straße auf zwei Obergeschossen konzentriert, während in den übrigen Baufel- dern die Wohnnutzung dominiert. Die 6-zügige Kindertagesstätte befindet sich im Erdgeschoss des östlichsten Baufeldes im 2. Bauabschnitt im Übergang zu den Bestandsquartieren und ist so angeordnet, dass sich der Außenspielbereich in Richtung der bestehenden und geplanten Grün- züge orientiert. 6 Hinsichtlich der Wohnungsverteilung wird eine Mischung aus gefördertem und freifinanziertem Wohnungsbau in beiden Bauabschnitten und Baugebieten angestrebt. In den Baufeldern entlang der Eygelshovener Straße sind geförderte und freifinanzierte Wohneinheiten jeweils um einen ge- meinschaftlichen Freibereich gruppiert. Im Bereich der Neuen Mitte Michaelshoven ist aufgrund der hier untergebrachten Zentrumsfunktionen ein geringer Anteil an Wohnen (gefördert) aus- schließlich in den obersten zwei Geschossen vorgesehen. Alternativ eignet sich dieser Baustein für eine altengerechte, urbane Wohnnutzung der Diakonie Michaelshoven. Im östlichsten und den südlichen Baufeldern ist zur Erreichung des Wohnungsmixes ausschließlich freifinanzierter Wohnungsbau geplant. 5.2 Art der Nutzung Sondergebiet (SO) Mit der Ausweisung eines Sondergebietes soll sichergestellt werden, dass im Bereich Eygels- hovener Straße / Sürther Straße ein neues Nahversorgungszentrum entstehen kann, das die Versorgung des Quartiers und die Umgebung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Be- darfs decken kann und gleichzeitig Wohnnutzungen in den Obergeschossen ermöglicht. Mit der Realisierung eines Nahversorgungszentrums wird zudem das planerische Ziel verfolgt, die Auf- enthaltsqualität der zentralen Straßen- und Platzbereiche der Sürther- und Eygelshovener Straße über geeignete Gestaltungsmaßnahmen aufzuwerten und die Identifikation der Bevölkerung mit ihrem Quartier zu erhöhen. Es ist eine Bebauung mit ca. 2.300 m² Verkaufsfläche im Erdgeschoss ausschließlich für Handel vorgesehen. Als Magnetnutzung wird ein großflächiger Vollsortimenter mit ca. 1.200 - 1.400 m² Verkaufsfläche (kein Discounter) – im Sinne des Einzelhandelskonzepts der Stadt Köln - zugelas- sen. Darüber hinaus sind ergänzende Verkaufsflächen für die Nahversorgung wie zum Beispiel Dro- geriemarkt, Apotheke, Postfiliale/Kiosk oder Bäckerei/Café mit Außengastronomie geplant. Im ersten Obergeschoss sind Flächen für Büros oder Dienstleistungen wie zum Beispiel Arztpraxen vorgesehen. Ab dem zweiten Obergeschoss soll Wohnen ermöglicht werden. Der Bereich wird künftig als SO (Sondergebiet) festgesetzt. Die Grundstücksfläche des SO wird ca. 8.000 m² be- tragen. Allgemeines Wohngebiet (WA) Östlich des Sondergebietes soll eine Wohnbebauung als Geschosswohnungsbau entstehen. Die Größe der Fläche des WA (Allgemeines Wohngebiet) wird in etwa 19.300 m² betragen. Am östli- chen Rand des Plangebiets sieht der Entwurf eine ins Erdgeschoß eines IV-geschossigen Bau- körpers integrierte 6-gruppige Kita vor. Freiflächen Einen wesentlichen Bestandteil der geplanten Freiräume bildet ein öffentlich zugängliches Wege- netz für den Fuß und Radverkehr innerhalb einer Grünanlage, die als öffentliche Grünfläche fest- gesetzt wird. Hierdurch wird der östlich des Plangebiets liegende Grünzug des Sürther Felds in Ost-West-Richtung mit dem neuen Nahversorgungszentrum vernetzt. Die Größe der in den Grünzug integrierten Kinderspielflächen werden gemäß den Vorgaben des Kooperativen Baulandmodells ermittelt und werden mit der Zweckbestimmung -Spielplatz- fest- gesetzt. 5.3 Maß der Nutzung Sondergebiet (SO) Im Sondergebiet sollen eine GRZ von 0.6 und eine GFZ von 2.4 nicht wesentlich überschritten werden. Der Entwurf sieht eine IV-V-geschossige Bebauung vor. Die V-geschossige Bebauung ist ausschließlich im Sondergebiet als städtebaulicher Akzent vorgesehen. Darüber hinaus sollen Staffelgeschosse planungsrechtlich ausgeschlossen werden. 7 Es ist beabsichtigt neben der Zahl der zulässigen Vollgeschosse auch die maximale Höhe der baulichen Anlagen auf 13,50 m für die IV-geschossige Bebauung und auf 16,50 m bei einer V- geschossigen Bebauung (OK Attika) zu beschränken. Allgemeines Wohngebiet (WA) Es wird eine GRZ von 0.4 und eine GFZ von 1.4 angestrebt. Um die städtebaulich erwünschte Mindesthöhe der Bebauung zu sichern, ist beabsichtigt vier Vollgeschosse (IV) festzusetzen und die Errichtung von Staffelgeschossen durch eine Begrenzung der Gebäudehöhen auszuschlies- sen. Insgesamt soll eine maßvolle Bebauung entstehen, die sich in den umgebenden Gebäude- bestand einfügt. Es ist beabsichtigt neben der Zahl der zulässigen Vollgeschosse die maximale Höhe der baulichen Anlagen auf 13,50 m (OK Attika) zu beschränken. 5.4 Erschließung und Verkehr Die verkehrstechnische Erschließung des neuen Quartiers erfolgt über die Eygelshovener Straße. Die nachzuweisenden PKW-Stellplätze für den Geschosswohnungsbau und die KiTA werden bis auf einige wenige Besucherstellplätze für die Kindertagesstätte in einer Tiefgarage unterge- bracht. Kunden- und Mitarbeiterparkplätze werden ebenfalls unterirdisch angeordnet. Der Stellplatzschlüssel erfolgt gemäß der aktuellsten Stellplatzsatzung. Der Stellplatznachweis kann unter Berücksichtigung eines ÖPNV-Reduktionsfaktors von 25% erfolgen. Ein sogenannter Tiefgaragen-Bonus nach § 21a Abs. 5 BauNVO wird nicht gewährt. Weitere Reduzierungen für den geförderten Wohnungsbau und zusätzlich durch die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes sol- len im Verfahren geprüft werden. Fahrradabstellplätze sind in einer Anzahl von mindestens einem Stellplatz je 30 m² Wohnfläche vorzusehen. Aufgrund der zunehmenden Nutzung von E-Bikes sollen die Fahrradabstellmöglich- keiten auch für zukünftige Zunahmen des Radverkehrs ausreichend dimensioniert und leicht zu- gänglich sein. Private Ladestationen für PKWs, sowie Abstellmöglichkeiten für Sonderfahrräder sind einzuplanen. Das Quartier bleibt im Innern autofrei und wird über ein Wegenetz aus Rad- und Fußwegen er- schlossen. Die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Wohnwege bieten begrünte Begegnungs- und Verweilräume mit Sichtbeziehungen zur öffentlichen Grünfläche. Sie schließen an den überge- ordneten Fuß- und Radweg an, der das neue Quartier mit den bestehenden Freiräumen, den Be- standsquartieren des Sürther Feldes, der Schule, den Sportanlagen und in Richtung ÖPNV- Haltestellen vernetzt. 5.5 Freiraumplanung Vom südöstlichen Quartierseingang entwickelt sich zwischen der bestehenden Gesamtschule und dem neuen Quartier ein großer, zusammenhängender Grünzug, der an die bestehenden, keilförmigen Freiräume des Sürther Felds anbindet. Er integriert die für das Neubauquartier erfor- derlichen öffentlichen Kinderspielplätze und berücksichtigt erhaltenswerten Baumbestand. Gemeinschaftliche Freibereiche mit privaten Kleinkindspielflächen nach § 8 BauONRW und Treff- punkte für nachbarschaftliche Kommunikation sind in den Innenhöfen und auf den eingeschossi- gen Gebäudeteilen vorgesehen. Durchgesteckte Treppenräume gewährleisten die leichte Zu- gänglichkeit zu den gemeinschaftlichen Freibereichen. Aufgrund der bestehenden Geländehöhen wird zur Eygelshovener Straße eine Hochparterre-Ebene vorgesehen. Die Freiräume im Quartier- sinnern sind ebenerdig erreichbar. Hier sind die gut einzusehenden Kleinkinderspielflächen ge- plant. Zur Entwässerung der Innenhöfe wird eine als Feuchtwiese und Spielraum vorgesehene Transportmulde zwischen den Gebäuden geplant. Diese erhält Anschluss an die linearen Versi- ckerungseinrichtungen entlang der öffentlichen Grünfläche, welche auch als Puffer zu den priva- ten Gartenflächen fungiert. Zudem werden Teile der Dachflächen über den 3. OG‘s für gemein- 8 schaftliches Gärtnern in Hochbeeten und Sonnenterrassen für die Bewohner:innen nutzbar ge- macht. Die Süd- und Ostfassaden des Nahversorgungszentrums werden nach Möglichkeit mit selbstrankenden Pflanzen begrünt. Private Freibereiche werden zum Park und nach Süden ausgerichtet. Die Erdgeschosswohnun- gen erhalten private Gartenflächen, die mit gemischten Hecken und frei wachsenden Gehölzen unterteilt werden. Sofern möglich, werden versiegelte Flächen als wassergebundene Decken bzw. mit Sickerpflas- ter ausgestattet. Auf allen obersten Dachflächen sind Dachbegrünungen vorgesehen, die zusam- men mit einem Anteil an begrünten Fassaden die Biodiversität fördern. Oberhalb der Dachbegrü- nung sind Photovoltaik-Anlagen vorgesehen. 5.6 Energie / Technische Infrastruktur Ver- und Entsorgungsleitungen wie Abwasserkanal, Strom-, Telekomunikations-, Wasser- und Gasleitungen sind in den umliegenden Straßen in ausreichendem Umfang vorhanden. Im benachbarten Plangebiet „Sürther Feld“ befindet sich ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Im wei- teren Verfahren soll geprüft werden, inwieweit das bestehende BHKW zur Versorgung des Plan- gebiets Eygelshovener Straße herangezogen werden kann. Nach einer ersten Auskunft des Energienetzbetreibers, wird die Kapazität des BHKW höchstwahrscheinlich nicht zur Versorgung des Plangebietes ausreichen. Auch der Einsatz einer Grundwasser-Wärme-Pumpe wird erwogen und geprüft. Insgesamt wird eine nachhaltige, kostengünstige und flächeneffiziente Bauweise angestrebt. 6 AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG / UMWELTBELANGE Zu den Umweltbelangen, die im weiteren Verfahren Gegenstand der Umweltprüfung und des Umweltberichts sein werden, liegen bisher die nachfolgend dargestellten Informationen und Er- kenntnisse vor. Diese sollen im weiteren Verfahren überprüft und weiter detailliert werden. 6.1 Pflanzen und Tiere Der vorhandene schützenswerte Baumbestand wurde im Mai 2021 weitestgehend erfasst und wurde soweit wie möglich in die Planung integriert. Insgesamt können im vorliegenden Entwurf 14 Bestandsbäume in die Planung integriert werden. Die Freiräume, die an diese Bäume angren- zen (z.B. Auftaktplatz und die beiden Biotop-Spielplätze) erhalten so eine besondere Identität mit Ortsbezug. Die große Eiche mit einem Stammumfang von 2,3 m im südöstlichen Bereich des Plangebiets wird in den Grünzug integriert und mit einer Rundbank zum neuen Quartiers-Treff- punkt. Der südöstliche Teil des Plangebietes ist als Fläche gemäß § 35 BauGB bewertet. Für diesen Teil ist zu prüfen, ob hier durch die Umsetzung der Planung die Eingriffsregelung gemäß § 1a BauGB betroffen ist. Im weiteren Verfahren werden ein Freiflächenkonzept erstellt sowie erfor- derlichenfalls die Eingriffsregelung bearbeitet. Im weiteren Planverfahren wird zudem eine Artenschutzprüfung durchgeführt. 6.2 Landschafts- und Ortsbild Das Ortsbild wird sich durch die beabsichtigte Bebauung verändern. Eine negative Beeinträchti- gung ist jedoch aufgrund der unmittelbar angrenzenden, mehrgeschossigen und Landschaft prä- genden Bebauung nicht zu erwarten. 9 6.3 Klima und Luft In der Planungshinweiskarte der Stadt Köln zur zukünftigen Wärmebelastung ist der Planbereich als (wärme-) belastete Siedlungsfläche dargestellt. Vor dem Hintergrund der prognostizierten Fol- gen des Klimawandels - hier insbesondere die sommerliche Überwärmung innerstädtischer Quar- tiere – sieht die geplante Bebauung Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas vor. Neben dem Erhalt möglichst vieler Bestandsbäume, dient der zusammenhängende Grünzug als Frischluftschneise. Zur Unterstützung der Kaltluftentwicklung werden die Vegetationsflächen mit Rasen- und Wiesenflächen geplant, die punktuell mit Einzelbäumen ergänzt werden. Weitere stadtklimatische Minderungsmaßnahmen sind in Form von Dachbegrünungen, Baum- pflanzungen, Minimierung von versiegelten Flächen im Freiraum, Versickerung von Nieder- schlagswasser vor Ort und Fassadenbegrünung geplant. 6.4 Luftschadstoffe Derzeit liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass in dem Planbereich die Grenzwerte der 39. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen) überschritten werden. Dies betrifft insbesondere auch die Belastung mit Feinstaub und Stickstoffdioxid. Aufgrund der geplanten Nutzungen werden auch künftig keine Betriebe und Anlagen zulässig sein, die in erheblichem Umfang Schadstoffe emittieren. Die Zunahme von Emissionen aus Hausbrand und zusätzlichem Kfz-Verkehr wird erfahrungsgemäß nur gering ausfallen. 6.5 Erneuerbare Energien / Energieeffizienz, Abfälle und Abwasser Die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie sind in der Objektplanung nach den geltenden Fachgesetzen und den anerkannten Regeln der Tech- nik zu beachten. Die Aufstellung des Bebauungsplanes hat diesbezüglich keine Auswirkungen. 6.6 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölke- rung insgesamt sind aufgrund der Planung nicht zu erwarten. 6.7 Gefahrenschutz Das Vorhabengebiet liegt in der Wasserschutzzone III der Wassergewinnungsanlage Weißer Bo- gen. Bei der weiteren Planung (Entwässerung) ist die Wasserschutzgebietsverordnung zu beach- ten. Die Wasserschutzzone wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Das Plangebiet ist nicht durch ein seltenes Hochwasserereignis des Rheins (11.90 m Kölner Pe- gel) betroffen. Erst bei einem extremen Hochwasserereignis (12.50 m Kölner Pegel) ist mit Über- flutungen in Teilbereichen zu rechnen. Aufgrund der Nähe zum Rhein können ab 11,30 m Kölner Pegel im Plangebiet auch höhere Grundwasserstände auftreten. Die Überflutungswahrscheinlichkeiten durch ein mittleres Grund- hochwasser im östlichen Teilgebiet ist gegeben. Die vorliegende städtebauliche Planung bzw. dazugehörige Entwässerungskonzepte werden im weiteren Verfahren mit den Stadtentwässe- rungsbetrieben (StEB) abgestimmt. Es sind keine Oberflächengewässer im räumlichen Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungs- planes vorhanden. Des Weiteren sind keine Nutzungen geplant, die als grundwassergefährdend einzustufen wären. Für das Umweltmedium Wasser ergeben sich keine Änderungen durch die Planung. 10 Das Plangebiet liegt außerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes der Firma Shell Oil. 6.8 Starkregen und Oberflächenwasserbewirtschaftung Grundsätzlich wird im Hinblick auf die zunehmenden Folgen des Klimawandels eine wassersen- sible Stadtplanung als wesentlich erachtet. Innerhalb des Plangebietes ist das Überflutungsrisiko (0,10 - 0,30 m) im Starkregenfall (100-jähr- liches Ereignis) als gering eingestuft. Insbesondere auf der bestehenden Freibereichsfläche im Zentrum des Planungsgebiets kann sich bei Starkregen jedoch Niederschlagswasser stauen. Bei mittleren Starkregenereignissen ist das Plangebiet im zentralen Bereich aufgrund einer Senke durch Überflutung gefährdet. Vor dem Hintergrund der neu entstehenden Versiegelung und da die vorhandene Kanalisation nur einen Teil des Niederschlagswassers aufnehmen kann, werden geeignete Schutzmaßnah- men zur Risikovorsorge und zusätzlich Versickerungsflächen bzw. Retentionsflächen vorgesehen und mit den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) sowie dem zuständigen Fachamt im weiteren Planverfahren abgestimmt. Dies erfolgt im Rahmen der Erstellung einer Entwässerungsuntersu- chung mit Überflutungsnachweis und Regenwasserbilanz. Die Quartierskonzeption sieht vor, das gesamte auf dem Grundstück anfallende Niederschlags- wasser vor Ort zurückzuhalten und zu versickern. Dadurch soll der städtische Entwässerungska- nal entlastet werden und das Wasser vegetationsverfügbar gemacht werden. Durch Transport- mulden gelangt der Niederschlag von den Dachflächen zu den differenziert bepflanzten Versicke- rungsmulden, welche die privaten Gartenbereiche von der öffentlichen Grünfläche separieren. Begleitend zu allen Wegen verlaufen Vegetationsbänder, die den anfallenden Niederschlag lokal versickern und den notwendigen Mindestabstand zum hohen Rheingrundhochwasser einhalten. Durch spezielles Pflanzsubstrat mit erhöhtem Porenvolumen können die ca. 72 neuen Baum- standorte Niederschlagswasser aufnehmen und speichern. Für den Spitzenabfluss sollen Re- tentionsboxen auf der Tiefgarage und schadlos überflutbare Freiflächen vorgesehen werden. 6.9 Lärm Das Plangebiet ist durch Straßenverkehrslärm vorbelastet. Neben den bereits vorhandenen Lärmquellen ist zu berücksichtigen, dass relevante Lärmeinwirkungen durch die geplanten Nut- zungen selbst erzeugt werden. (z.B. Gewerbelärm Nahversorgungszentrum). Zukünftige Lärmemissionen im Plangebiet selbst sowie die Auswirkungen auf die Nachbarschaft sollen gut- achterlich ermittelt und bei Bedarf entsprechende Schallschutzmaßnahmen getroffen werden. Im Wesentlichen können derzeit folgende Emissionsquellen benannt werden: Verkehrslärm Fluglärm Gewerbelärm Vollsortimenter (Anlieferung, TG-Rampe, Haustechnik etc.) Gewerbelärm Parkpalette Diakonie (nördlich) Lärm durch Zufahrt Lehrerparkplatz Tiefgaragenzufahrt(en) Gesamtschule Rodenkirchen (südlich) Ob noch weitere Einwirkungen auf das Plangebiet berücksichtigt werden müssen, ist im weiteren Verfahren im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung zu prüfen. Grundsätzlich ist die Baustruktur des städtebaulichen Entwurfs so gewählt, dass zu den Lärm- quellen im Norden und Osten klare, geschlossene Raumkanten entstehen, die das Innere des Quartiers vor Schalleinwirkungen schützen. Die Wohngebäude selbst werden in Holzständerfas- sade mit senkrechter Thermoholzschalung und Lochfassade ausgeführt. Die großzügigen Lau- bengänge erhalten ebenfalls eine Holzpfostenfassade, die je nach Ausrichtung und schalltechni- schem Erfordernis Prallscheiben als Füllung erhalten oder offen bleiben. 11 Die Verteilung der Handelsflächen auf zwei Baukörper ermöglicht es, die Handelsnutzungen auch an den von Gewerbelärm betroffenen Bereichen entlang der Eygelshovener Straße anzu- ordnen. 6.10 Altlasten Es sind keine Anhaltspunkte für eine altlastenrelevante Vornutzung des Grundstücks gegeben. Es ist davon auszugehen, dass nach Niederlegung des ehemaligen Schulgebäudes aus den 1965/70er Jahren noch partiell Abbruchmaterial zu finden ist. In einem Bericht zur baugrundtech- nischen Hauptuntersuchung für den Schulneubau wurde festgestellt, dass in den aufgefüllten Sanden, Kiesen und Schluffen teilweise Fremdbestandteile (Beton-, Schwarzdecke-, Metall-, Sty- ropor- und Schlackereste) sowie organisches Material / Wurzelreste und teilweise auch Steine zu finden waren. Hinweise auf im Untergrund vorhandene zusammenhängende Bauwerks- bzw. Fundamentreste ergaben sich bei den stichprobenartigen Erkundungen jedoch nicht. Das Vor- handensein derartiger oder ähnlicher Hindernisse zwischen den Untersuchungspunkten kann we- gen der bekannten Vornutzung des Geländes jedoch nicht ausgeschlossen werden. 6.11 Kultur- und Sachgüter Im Plangebiet haben bisher keine archäologischen Untersuchungen stattgefunden, so dass der- zeit keine konkreten Erkenntnisse zu Bodendenkmälern oder archäologischen Fundstellen vorlie- gen. Allerdings ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Vorbebauung des Geländes durch die Gesamtschule Rodenkirchen potentiell fundführende Bodenschichten bereits in erheblichem Maße beeinträchtigt worden sind. Es liegen somit keine Hinweise auf Bodendenkmäler vor, die bei der Planung zu berücksichtigen wären. Baudenkmale sind im Planbereich nicht vorhanden. Bei unvermutetem Auffinden von Bodenfun- den sind die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW zu beachten. Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen. 7 PLANVERWIRKLICHUNG UND KOSTEN Die Umsetzung der Nutzungen im Plangebiet ist mittelfristig geplant. Es ist beabsichtigt das Pla- nungsrecht in Form eines investorenunterstützten Angebotsbebauungsplans nach § 2 BauGB in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag zu schaffen. Damit werden die Planungskosten einschließlich der Mehrfachbeauftragung sowie die Erschließungskosten vom Vorhabenträger übernommen. Ein Bodenordnungsverfahren ist nicht erforderlich.
Beschlussvorlage Ausschuss
7412 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/611-1 612 Rein Vorlagen-Nummer 2165/2024 Freigabedatum 29.07.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 betreffend den Städtebaulichen Entwurf zum Bebauungsplan Nummer 70384/03, Arbeitstitel: Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die städtebaulichen Entwürfe (Anlage 4 und 5) - Arbeitstitel: „Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen“ zur Kenntnis; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab- satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 – Abendveranstaltung; Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Planung Die nördliche Teilfläche des Grundstücks der Gesamtschule Rodenkirchen, die südlich der Eygelshovener Straße zwischen dem Neubaugebiet Sürther Feld im Osten und den Einrich- tungen der Diakonie Michaelshoven an der Sürther Straße im Westen liegt, ist seit der Nieder- legung des ehemaligen Schulgebäudes und der Errichtung eines Schulneubaus im Jahr 2010 brach gefallen. Die Fläche wird seither wechselnden temporären Zwischennutzungen zuge- führt. Im Jahr 2018 hat der Stadtentwicklungsausschuss die städtebauliche Entwicklung der Fläche im Bezirk Köln-Rodenkirchen (Stadtteil Rodenkirchen) beschlossen. Der Bereich soll in Zu- kunft einer dauerhaften Nutzung zugeführt und städtebaulich neugeordnet werden. Geplant ist ein Nahversorgungszentrum mit Einzelhandel, Dienstleistungen, Büros, Wohnen in den Ober- geschossen und einem Quartiersplatz sowie einer weiteren Wohnbebauung einschließlich ei- ner Kindertageseinrichtung entlang der Eygelshovener Straße. Zur Findung eines zukunftsfähigen, qualitätsvollen, städtebaulichen Entwurfs wurde von der Vorhabenträgerin Doetsch & Hellinger Immobilien GmbH (D&H) in Zusammenarbeit mit der Stadt Köln ein städtebaulich-freiraumplanerisches Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Wesentliche Ziele der Mehrfachbeauftragung waren, eine durchdachte städtebauliche Planung mit einer ansprechenden Baukörpergestaltung und einer qualitativ hochwertigen Begrünung zu entwickeln, die dem genannten Nutzungsspekt- rum gerecht wird. Der gewählte Siegerentwurf, soll als Grundlage für das nachfolgende Be- bauungsplanverfahren dienen. Der aus dem Qualifizierungsverfahren hervorgegangene Entwurf wurde städtebaulich aus der orthogonalen Grundstruktur des Sürther Feldes abgeleitet und sieht vier rechtwinklig organi- sierte Baufelder, einen großzügigen, keilförmigen öffentlichen Grünraum und eine gegliederte zentrale Platzfläche im Kreuzungsbereich Sürther Straße / Eygelshovener Straße vor. Dabei bildet jedes der vier Baufelder eine klare und überschaubare Nachbarschaft, die sich um ei- nen gemeinschaftlichen Freiraum legt. Der Zugang zur öffentlichen Grünfläche wird durch den südlich gelegenen Quartiersplatz ein- geleitet und stellt eine fußläufige Verbindung durch den Grünzug zwischen dem neuen Stadt- teilzentrum und dem Sürther Feld her. Dem Platz werden ein Bürgerverein und eine Außen- gastronomie zugeordnet. Hinsichtlich der Wohnungsverteilung wird in den geplanten zwei Bauabschnitten je zur Hälfte eine Mischung aus gefördertem und freifinanziertem Wohnungsbau angestrebt. Verfahrensverlauf Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Arbeitstitel „Eygels- hovener Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen“ beschlossen (Vorlage Nr. 0158/2018). Ziel dieses Beschlusses war ein Sondergebiet mit der Zweckbindung "Nahversorgungszent- rum", ein allgemeines Wohngebiet und eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbin- dung "Schule/Kita" festzusetzen. 3 Eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 13.03.2019 bis zum 09.04.2019 durchgeführt. Seither haben sich durch die fortschreitende Entwicklung der umgebenden Bebauung, die Randbedingungen in einer Weise verändert, dass die Ziele und der räumliche Geltungsbe- reich des Aufstellungsbeschlusses von 2018 angepasst werden mussten. So hat sich der Flächenbedarf der Gesamtschule zwischenzeitlich durch die Errichtung eines Erweiterungsschulbaus vergrößert. Hierfür wurde die Fläche, zwischen dem Hauptbaukörper der Gesamtschule und dem Plangebiet genutzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebau- ungsplans wird somit an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst und die ursprünglich geplante Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung Schule kann entfal- len, da diese bereits realisiert wurde. Weiterer Bedarf für eine Reservefläche zur schulischen Nutzung besteht derzeit nicht. Vom 24.01.2022 bis zum 28.02.2022 wurde unter den veränderten Rahmenbedingungen eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Ab- satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Neben der Neuaufstellung eines Bebauungsplans ist auch die Änderung des Flächennut- zungsplanes erforderlich. Es ist beabsichtigt das Planungsrecht in Form eines investorenunterstützten Angebotsbe- bauungsplans nach § 2 BauGB in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag zu schaffen. Damit werden die Planungs- und Erschließungskosten vom Vorhabenträger übernommen. Zur Sicherung einer qualitätsvollen Planung wurde im Jahr 2024 eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Hier konnten zwei Entwürfe überzeugen, aus denen im Rahmen einer Überar- beitungsphase schließlich ein städtebauliches Konzept hervorgegangen ist, das als Grundlage für den zukünftigen Bebauungsplan dienen soll (siehe Anlage 4). Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung (Modell 2) noch im Jahr 2024 im Stadtteil Rodenkirchen durchgeführt werden. Im weiteren Fortgang des Bebauungsplanverfahrens werden sich die politischen Gremien im Rahmen eines Rücklaufbeschlusses erneut mit den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB befassen. In der Folge wird die Verwaltung mit diesem sogenannten Vorgabenbeschluss beauftragt, das Bebauungsplanverfahren weiter auszuarbeiten. Auswirkungen auf den Klimaschutz Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli- maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Im weiteren Ver- lauf des Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Kli- maschadgases geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 Geltungsbereich B-Plan Anlage 3 Erläuterungstext Anlage 4 Städtebaulicher Entwurf 1. Rang Anlage 5 Städtebaulicher Entwurf 2. Rang
Anlage 8 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TOP 8.1 StEA 19.09.2024
2971 Zeichen
Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Hill-Schmidt Telefon: (0221) 32834 Fax: (0221) E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de Datum: 20.09.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 19.09.2024 öffentlich 8.1 Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 betreffend den Städtebaulichen Entwurf zum Bebauungsplan Nummer 70384/03, Arbeitstitel: Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkir- chen 2165/2024 I Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die städtebaulichen Entwürfe (Anlage 4 und 5) - Arbeitstitel: „Eygelshove- ner Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen“ zur Kenntnis; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 – Abendveranstaltung; II Mündlicher Antrag vom RM Seiger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksver- tretung Rodenkirchen vom 16.09.2024 an (Ergänzung der Ziffer 3): Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die städtebaulichen Entwürfe (Anlage 4 und 5) - Arbeitstitel: „Eygelshove- ner Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen“ zur Kenntnis; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 – Abendveranstaltung; 3. fordert die zuständigen Fachämter (Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Amt für Schulentwicklung, Liegenschaftsamt) auf, sich bei der Planung von Interims-Gebäuden (Schule und Sporthalle) sowie ggfs. weiterer baulicher Anlagen zwingend mit dem Entwickler bzw. Inves- tor abzustimmen und zu gewährleisten, dass der I. Bauabschnitt mit einer Grundstücksgröße von rd. 17.255 qm auf dieser Fläche vollumfänglich und unbeeinträchtigt realisiert werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. III Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Ergänzungen fett) Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die städtebaulichen Entwürfe (Anlage 4 und 5) - Arbeitstitel: „Eygelshove- ner Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen“ zur Kenntnis; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 – Abendveranstaltung; 3. fordert die zuständigen Fachämter (Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Amt für Schulentwicklung, Liegenschaftsamt) auf, sich bei der Planung von Interims-Gebäuden (Schule und Sporthalle) sowie ggfs. weiterer baulicher Anlagen zwingend mit dem Entwickler bzw. Inves- tor abzustimmen und zu gewährleisten, dass der I. Bauabschnitt mit einer Grundstücksgröße von rd. 17.255 qm auf dieser Fläche vollumfänglich und unbeeinträchtigt realisiert werden kann. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Anlage 6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 16.09.2024 2165-2024
2641 Zeichen
Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 16.09.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.09.2024 öffentlich 9.2.3 Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 betreffend den Städtebaulichen Entwurf zum Bebauungsplan Nummer 70384/03, Arbeitstitel: Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen 2165/2024 Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion zu Top 9.2.3 AN/1258/2024 Es liegt ein gemeinsamer Ergänzungsantrag aller Fraktionen vor, welcher der Sicher- stellung des Nahversorgungszentrums dienen soll. 1. Beschluss: Die Vorlage wird wie folgt um Ziffer 3 ergänzt: Ziffer 3. fordert die zuständigen Fachämter (Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Stadtpla- nungsamt, Amt für Schulentwicklung, Liegenschaftsamt) auf, sich bei der Planung von Interims-Gebäuden (Schule und Sporthalle) sowie ggfs. weiterer baulicher An- lagen zwingend mit dem Entwickler bzw. Investor abzustimmen und zu gewährleis- ten, dass der I. Bauabschnitt mit einer Grundstücksgröße von rd. 17.255 qm auf dieser Fläche vollumfänglich und unbeeinträchtigt realisiert werden kann. Abstimmungsergebnis. Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Faßbender, Herr Nies) Sodann lässt Herr Giesen über die so ergänzte Beschlussvorlage abstimmen. 2. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, fol- genden ergänzten Beschluss zu fassen: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt die städtebaulichen Entwürfe (Anlage 4 und 5) - Arbeitstitel: „Eygelshove- ner Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen“ zur Kenntnis; 2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 – Abendveranstaltung; 3. fordert die zuständigen Fachämter (Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Amt für Schulentwicklung, Liegenschaftsamt) auf, sich bei der Planung von Interims-Gebäuden (Schule und Sporthalle) sowie ggfs. weiterer baulicher Anlagen zwingend mit dem Entwickler bzw. Inves- tor abzustimmen und zu gewährleisten, dass der I. Bauabschnitt mit einer Grundstücksgröße von rd. 17.255 qm auf dieser Fläche vollumfänglich und unbeeinträchtigt realisiert werden kann. Abstimmungsergebnis. Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Faßbender, Herr Nies)
Anlage 2 Geltungsbereich
373 Zeichen
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 2 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des Bebauungsplanes 70384/03 Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Köln - Rodenkirchen 0 10050 200 300 Meter
Anlage 4 Städtebaulicher Entwurf Rang 1
272 Zeichen
Anlage 4Stadtplanungsamt Maßstab - ohne - N 1. Rang DEWEY MULLER Architekten Stadtplaner / LILL + SPARLA Landschaftsarchitekten Ergebnis der Mehrfachbeauftragung des städtebaulichen Entwurfs zum Planverfahren Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Köln - Rodenkirchen
Anlage 5 Städtebaulicher Entwurf Rang 2
267 Zeichen
Anlage 5Stadtplanungsamt 2. Rang trint + kreuder d.n.a. architekten / GREENBOX landschaftsarchitekten Maßstab - ohne - N Ergebnis der Mehrfachbeauftragung des städtebaulichen Entwurfs zum Planverfahren Eygelshove ner Straße / Sürther Straße in Köln - Rodenkirchen
Anlage 7 Stellungnahme zu AN-1258-2024
2974 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer Anlage 7 zu 2165/2024 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 Stellungnahme der Verwaltung zu einem Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion (AN/1258/20234) gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates zu Top 8.1 betreffend den Bebauungsplan Nummer 70384/03, Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion: Die oben genannten Fraktionen im Rat der Stadt Köln fordern auf, folgenden Änderungsan- trag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen zu Top 8.1 „Be- schluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 betreffend den Städtebaulichen Entwurf zum Bebau- ungsplan Nummer 70384/03, Arbeitstitel: Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Ro- denkirchen“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 19.09.2024 zu nehmen und den Beschluss wie folgt zu ergänzen. Beschluss: 1. ... 2. … 3. fordert die zuständigen Fachämter (Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Stadtplanungs- amt, Amt für Schulentwicklung, Liegenschaftsamt) auf, sich bei der Planung von Inte- rims-Gebäuden (Schule und Sporthalle) sowie ggfs. weiterer baulicher Anlagen zwin- gend mit dem Entwickler bzw. Investor abzustimmen und zu gewährleisten, dass der I. Bauabschnitt mit einer Grundstücksgröße von rd. 17.255 qm auf dieser Fläche vollum- fänglich und unbeeinträchtigt realisiert werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Die vorliegende Planung geht auf das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung von 5 Planungs- büros zurück, die im Jahre 2024 durchgeführt wurde. Bereits in der Auslobung zur Mehrfachbeauftragung wurde berücksichtigt, dass sich auf dem Grundstück eine Interimsschule befindet, die erweitert und bis zur Fertigstellung der weiterfüh- renden Schule in Rondorf-Nord-West aufrechterhalten werden soll. Die Vorgaben dafür (z.B. Platzbedarf) wurden im Vorfeld mit den zuständigen Fachämtern (Gebäudewirtschaft, Amt für Schulentwicklung, Stadtplanungsamt) abgestimmt. In der Folge sieht der nun vorliegende, prämierte städtebauliche Entwurf, einen 1. und 2. Bau- abschnitt für die Umsetzung der Planung vor. 2 Zwischenzeitlich hat auch die Planung der Gebäudewirtschaft für die Erweiterung der tempo- rären Schulbauten konkretere Formen angenommen. Um die Vereinbarkeit der geplanten Erweiterung der Interimsschule mit dem vorliegenden städtebaulichen Konzept abzugleichen und sicherzustellen, wurde die Abstimmung zwischen den beteiligten Ämtern, dem Vorhabenträger und dem Entwurfsverfasser bereits initiiert und wird fortgesetzt. Die Ergänzung des Beschlusses ist daher nicht zwingend erforderlich, bestärkt jedoch die Pla- nungsbeteiligten in ihrem Handeln.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2165/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.07.2024
- Erstellt
- 10.07.2024 09:35