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2165/2024

Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Städtebaulichen Entwurf Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen

Beschlussvorlage Ausschuss 29.07.2024

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 19.09.2024, TOP 8.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 3 Erläuterungstext

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 8 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TOP 8.1 StEA 19.09.2024

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Anlage 6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 16.09.2024 2165-2024

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Anlage 2 Geltungsbereich

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Anlage 4 Städtebaulicher Entwurf Rang 1

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Anlage 5 Städtebaulicher Entwurf Rang 2

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Anlage 7 Stellungnahme zu AN-1258-2024

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1998 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
- Nein, es gibt keine gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung. 
Wenn nein: Gibt es ein Beteiligungskonzept?  
Ein Beteiligungskonzept ist bei gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren nicht zwingend 
erforderlich. Es kann jedoch hilfreich sein. 
Bitte wählen Sie aus: 
- Es gibt kein Beteiligungskonzept. 
Wenn es kein Beteiligungskonzept gibt: Skizzieren Sie bitte grob den Beteiligungsprozess. Zum 
Beispiel: Welche Beteiligungsstufe (1: Information, 2: Beratung, 3: Mitgestaltung) wird 
empfohlen? Wie viele Beteiligungsphasen sind vorgesehen? 
 
Das Planverfahren zum Bebauungsplan Nummer 70384/03 mit dem Arbeitstitel: Eygelshovener Straße / 
Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. Eine 
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie eine förmliche Beteiligung der 
Öffentlichkeit (Offenlage) nach § 3 Abs. 2 BauGB sind gesetzlich vorgesehen. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird im vorliegenden Bebauungsplanverfahren in Form einer 
Abendveranstaltung (Modell 2) im Stadtteil Rodenkirchen (siehe Ausführungen in der Beschlussvorlage) 
vorgeschlagen. Eine Konkretisierung und Ausgestaltung des Verfahrens erfolgt im Anschluss an den hier 
in Rede stehenden verfahrensleitenden Beschluss. 
 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 3 Erläuterungstext

36555 Zeichen

1 
Anlage 3 
Erläuterung zum Städtebaulichen Planungskonzept für den Bebauungsplan Num-
mer 70384/03 im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) 
BauGB 
Arbeitstitel: Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen 
 
1 ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG 
Die nördliche Teilfläche des Grundstücks der Gesamtschule Rodenkirchen, die südlich der 
Eygelshovener Straße zwischen dem Neubaugebiet Sürther Feld im Osten und den Einrichtun-
gen der Diakonie Michaelshoven an der Sürther Straße im Westen liegt, ist seit der Niederlegung 
des ehemaligen Schulgebäudes und der Errichtung eines Schulneubaus im Jahr 2010 brach ge-
fallen. Die Fläche wird seither wechselnden temporären Zwischennutzungen zugeführt. 
Im Jahr 2018 hat der Stadtentwicklungsausschuss die städtebauliche Entwicklung der Fläche im 
Bezirk Köln-Rodenkirchen (Stadtteil Rodenkirchen) beschlossen. Der Bereich soll in Zukunft ei-
ner dauerhaften Nutzung zugeführt werden und städtebaulich neugeordnet werden. Geplant ist 
ein Nahversorgungszentrum mit Einzelhandel, Dienstleistungen, Büros, Wohnen in den Oberge-
schossen und einem Quartiersplatz sowie einer weiteren Wohnbebauung einschließlich einer 
Kindertageseinrichtung entlang der Eygelshovener Straße. 
Zur Findung eines zukunftsfähigen, qualitätsvollen, städtebaulichen Entwurfs wurde von der Vor-
habenträgerin Doetsch & Hellinger Immobilien GmbH (D&H) in Zusammenarbeit mit der Stadt 
Köln ein städtebaulich-freiraumplanerisches Qualifizierungsverfahren in Form einer Mehrfachbe-
auftragung durchgeführt. Wesentliche Ziele der Mehrfachbeauftragung waren, eine durchdachte 
städtebauliche Planung mit einer ansprechenden Baukörpergestaltung und einer qualitativ hoch-
wertigen Begrünung zu entwickeln, die dem genannten Nutzungsspektrum gerecht wird. Der 
durch ein Gremium von Fach- und Sachpreisrichtern gewählte Siegerentwurf, soll als Grundlage 
für das nachfolgende Bebauungsplanverfahren dienen.
 
Der östliche Teilbereich des Plangebietes soll für den Wohnungsbau einschließlich einer Kita ent-
wickelt werden. Ergänzend dazu soll eine städtebaulich integrierte und anspruchsvolle Lösung 
zur Nahversorgung in Kombination mit Büro-, Dienstleistungs- und Wohnnutzungen für den west-
lichen Teilbereich entstehen. Dieser gewerblich orientierte Nutzungsbereich befindet sich unmit-
telbar am Kreuzungsbereich Eygelshovener Straße / Sürther Straße und soll zukünftig die neue 
Mitte Michaelshoven bilden. 
2 VERFAHREN 
2.1 Sachstand des Bebauungsplanverfahrens  
Für das Plangebiet besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 17.05.2018 den Beschluss über die Aufstellung eines 
Bebauungsplans nach § 2 BauGB mit dem Arbeitstitel „Eygelshovener Straße / Sürther Straße“ in 
Köln-Rodenkirchen gefasst. 
Eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 13.03.2019 bis zum 09.04.2019 durchgeführt.

2 
Seither haben sich durch die fortschreitende Entwicklung der umgebenden Bebauung, die Rand-
bedingungen in einer Weise verändert, dass die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des 
Aufstellungsbeschlusses von 2018 angepasst werden mussten um die planungsrechtlichen Vo-
raussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens zu schaffen. 
So hat sich der Flächenbedarf der Gesamtschule zwischenzeitlich durch die Errichtung eines Er-
weiterungsschulbaus vergrößert. Hierfür wurde die Fläche, zwischen dem Hauptbaukörper der 
Gesamtschule und dem Plangebiet genutzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans 
wird somit an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst und die ursprünglich geplante Fest-
setzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung Schule kann entfallen, da diese be-
reits realisiert wurde. Weiterer Bedarf für eine Reservefläche zur schulischen Nutzung besteht 
derzeit nicht. 
Vom 24.01.2022 bis zum 28.02.2022 wurde unter den veränderten Rahmenbedingungen eine er-
neute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. 
Derzeit ist beabsichtigt das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Eygelshovener 
Straße / Sürther Straße und der parallel laufenden Änderung des Flächennutzungsplans nach 
den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) im sogenannten Regelverfahren mit Umwelt-
bericht und den notwendigen Begutachtungen durchzuführen. 
2.2 Städtebauliches Qualifizierungsverfahren / Mehrfachbeauftragung 
Zur Sicherung einer qualitätsvollen Planung wurde seitens der Vorhabenträgerin von Februar bis 
Juli 2024 eine Mehrfachbeauftragung durchgeführt. In der Auslobung der Mehrfachbeauftragung 
wurden die Erkenntnisse aus den eingegangenen Stellungnahmen der frühzeitigen TÖB-
Beteiligung berücksichtigt. In diesem Qualifizierungsverfahren wurden 5 Architekturbüros eingela-
den, die von der Vorhabenträgerin in Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt formulierten 
Entwicklungsziele für das Areal in eine städtebauliche Entwurfsplanung umzusetzen. 
In der Mehrfachbeauftragung konnten zwei Entwürfe überzeugen, so dass nach einer Überarbei-
tungsphase schließlich ein städtebauliches Konzept ausgewählt wurde, das den Festsetzungen 
des zukünftigen Bebauungsplans zugrunde gelegt werden soll. 
2.3 Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll auf Grundlage des 
ausgewählten Städtebaulichen Entwurfs aus der Mehrfachbeauftragung erfolgen, in die sowohl 
die Empfehlungen des Preisgerichtes, als auch die ersten Anregungen aus der frühzeitigen Trä-
gerbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingeflossen sind. 
Das erstplatzierte städtebauliche und freiraumplanerische Planungskonzept sowie die Durchfüh-
rung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung werden der Bezirksvertretungen Rodenkirchen 
und dem Stadtentwicklungsausschuss hiermit zum Beschluss vorgelegt. 
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in 
Form einer Abendveranstaltung (Modell 2) durchgeführt werden. 
Im weiteren Fortgang des Bebauungsplanverfahrens werden sich die politischen Gremien im 
Rahmen eines Rücklaufbeschlusses erneut mit den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung der 
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB befassen. In der Folge wird die Verwaltung mit diesem 
sogenannten Vorgabenbeschluss beauftragt, das Bebauungsplanverfahren weiter auszuarbeiten.

3 
3 ERLÄUTERUNGEN ZUM PLANGEBIET 
3.1 Abgrenzung des Plangebietes und Umfeld 
Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Köln im Bezirk Rodenkirchen, Stadtteil Rodenkirchen im 
Innenbereich zwischen der Eygelshovener Straße im Norden, der Gesamtschule Rodenkirchen 
im Süden, der Sürther Straße im Westen und der öffentlichen Grünfläche des Neubaugebiets 
Sürther Feld im Osten. 
Die für die Planung erforderliche Fläche ist aus dem derzeitigen Grundstück der Gesamtschule 
Rodenkirchen auszuparzellieren. Der Flächenbedarf zur schulischen Nutzung gilt mit Inbetrieb-
nahme des Erweiterungsschulbaus im Jahr 2023 im südlichen Teilbereich des Grundstücks als 
gedeckt. Der nördliche Teilbereich steht somit als Plangebiet zur Verfügung und beträgt nach 
heutigem Kenntnisstand in etwa 27.300 m². 
In der westlichen und nördlichen Umgebung des Plangebiets sind verschiedenste Nutzungen der 
Diakonie Michaelshoven zu finden: ein IV-geschossiges Gebäude mit integrierter KITA und ein 
Internat an der Sürther Straße, sowie das IV-geschossige Berufsförderungswerk und eine II-
geschossige Hochgarage an der Eygelshovener Straße. 
Im Osten befindet sich das Neubaugebiet „Sürther Feld“ (B-Plan Nr. 71380/03 Blatt 2), das im 
Wesentlichen aus Geschosswohnungsbau (III-IV-geschossig) und II-geschossigen freistehenden 
Einfamilienhäusern und Reihenhäusern besteht. An der südlichen Grenze des Plangebiets liegt 
die Gesamtschule Rodenkirchen (III-geschossig). 
3.2 Interimsnutzungen des Grundstücks 
Das nördliche Gelände wurde vormals zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Diese Zwi-
schennutzung wurde mittlerweile aufgegeben und die Containeranlagen wurden entfernt. 
Seit 2019 unterliegt ein ca. 3.000 m² großer Teilbereich des Grundstücks einer weiteren Zwi-
schennutzung durch eine Willkommensinitiative, die ehrenamtlich einen Bürgertreff betreibt. Dem 
Wunsch des eingetragenen Vereins die Arbeit vor Ort als Anlaufstelle in verkleinerter Form fort-
zusetzen wird Rechnung getragen, indem innerhalb des städtebaulichen Konzept Flächen in 
Form eines Bürgertreffs berücksichtigt wurden. 
Im Nordwesten befinden sich derzeit drei temporäre Schulersatzbauten. Die Interimsnutzung des 
Grundstücks soll durch weitere Schulcontainer und eine temporäre Schulsporthalle erweitert wer-
den. Mit dem Rückbau der temporären Schulbauten ist nach bei Inbetriebnahme der geplanten 
weiterführenden Schule in Rondorf-Nord-West zu rechnen. Ein genauer Zeitpunkt kann derzeit 
noch nicht genannt werden, so dass das Plangebiet in zwei Bauabschnitte unterteilt wird. Der 
westliche Teilbereich des Plangebiets bildet den 1. Bauabschnitt, so dass die hier geplanten Nut-
zungen (Nahversorgungszentrum, Einzelhandel, Dienstleistungen, Büros, Wohnen, Quartiers-
platz) und damit die Neue Mitte Michaelshoven zeitnah realisiert werden können. 
3.3 Äußere Erschließung 
Die verkehrstechnische Erschließung des neuen Quartiers soll ausschließlich über die Eygels-
hovener Straße erfolgen. 
Im Kreuzungsbereich Eygelshovener Straße Sürther Straße ist die Errichtung eines Kreisver-
kehrs geplant. Nach aktuellem Kenntnisstand führt dies zu einer Verringerung der öffentlichen 
Verkehrsfläche um ca. 945 m², welche dem Plangebiet zugeschrieben werden kann. 
Die Erschließung durch den Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) ist über die Haltestellen der Stra-
ßenbahnlinien 16,17,18 „Köln-Michaelshoven“ in ca. 600 m Entfernung gegeben. Die nächstgele-
gene Bushaltestelle befindet sich ca. 300 m nördlich der Eygelshovener Straße am Friedhof Ro-
denkirchen (Buslinie 130). Hierüber sind die Universität und der Bahnhof Sürth angebunden. Eine 
neue Bushaltestelle direkt am Grundstück an der Eygelshovener Straße ist geplant.

4 
4 PLANUNGSVORGABEN 
4.1 Regionalplan 
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet als allgemeiner Siedlungsbe-
reich (ASB) festgelegt. 
4.2 Landschaftsplan 
Das Plangebiet ist nicht Bestandteil des Landschaftsplans der Stadt Köln. 
4.3 Flächennutzungsplan 
Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Köln stellt das Plangebiet im westli-
chen Teil als Mischgebiet (MI) und im östlichen Teil als Wohnbaufläche (W) dar. 
Die Anordnung der Nutzungsbereiche des zukünftigen Bebauungsplans soll aus den Darstellun-
gen des Flächennutzungsplans (FNP) abgeleitet werden. Daraus ergibt sich im östlichen Teilbe-
reich die räumliche Ansiedlung von Wohnbauflächen und KITA und im östlichen Teilbereich die 
Platzierung des Nahversorgungszentrums mit einem großflächigen Einzelhandel. 
Da die aktuelle Plandarstellung nicht der zukünftig gewünschten Nutzung und dem Planungsziel 
entspricht, soll der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) geändert 
werden. Eine FNP-Änderung von Mischgebiet (MI) zu Sondergebiet (SO), sowie eine Erweite-
rung der Fläche für den Gemeinbedarf, die auch die bereits realisierte Gesamtschulerweiterung 
in nördliche Richtung umfasst, sind parallel zum Bebauungsplanverfahren erforderlich. 
4.4 Kooperatives Baulandmodell (KoopBLM) 
Für das Verfahren kommt das Kooperative Baulandmodell Köln 2017plus in der Fassung der Be-
kanntmachung vom 05.05.2022 zur Anwendung. Für die Geschoßwohnungsbauten ist ein sozial-
verträglicher Wohnungsmix geplant. Der Planbegünstigte ist insbesondere verpflichtet mindestens 
30% der Geschossfläche für Wohnzwecke im öffentlich geförderten Wohnungsbau innerhalb des 
Plangebietes zu errichten und für diesen zu binden. Die Investorin beabsichtigt auf freiwilliger Basis 
50 % der Geschossfläche als öffentlich geförderten Wohnraum zu realisieren. 
4.5 Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHK) der Stadt Köln aus dem Jahr 2010 sieht - im Zuge 
der Bebauung des Sürther Feldes mit circa 1.000 Wohneinheiten im Süden des Stadtteils Ro-
denkirchen - an der Eygelshovener Straße ein Nahversorgungszentrum (Michaelshoven) mit ei-
nem Lebensmittelvollversorger als strukturprägende Einrichtung vor. Das zukünftige Plankonzept 
soll die Ansiedlung von Geschäften und Dienstleistungseinheiten ermöglichen. Städtebauliches 
Ziel ist, das Quartier mit einer urbanen Mischung zu stärken und weiterzuentwickeln. 
4.6 Klimaschutzleitlinien (KLL) 
Der Rat der Stadt Köln hat am 17. März 2022 die „Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung 
nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln“ beschlossen. Für das Planverfahren gelten die in den 
Leitlinien formulierten Anforderungen. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich die Klimaschutzleitli-
nien anzuwenden. 
Für neu zu errichtende Gebäude ergeben sich folgende, verbindliche Anforderungen:  
 Einhaltung des Standards KfW-Effizienzhaus 40 EE oder besser

5 
 Alternative, sofern die EE-Klasse nachweislich nicht erreicht werden kann: 
KfW-Effizienzhaus 40 oder besser in Verbindung mit einem Fernwärmeanschluss. Die 
Gründe hierfür sind prüfbar darzulegen. 
Ersatzmaßnahme, sofern auch die Anschlussmöglichkeit an das Kölner Fernwärmenetz 
nicht gegeben ist: KfW-Effizienzhaus 40 oder besser in Verbindung mit der Einhaltung von 
U-Werten (Opake Bauteile < 0,15 W/(m²K) / Transparente Bauteile < 0,8 W/(m²K)) 
 Erstellung eines Energiekonzeptes (in Abstimmung mit der Koordinationsstelle Klima-schutz) 
 Einsatz von Photovoltaik (Anlagengröße mindestens 1 kW p pro Gebäude, gegebenenfalls 
über Pachtmodell mit einem Energieversorger umsetzbar) 
5 PLANUNGSINHALTE 
5.1 Städtebau und Nutzungsgliederung 
Der aus dem Qualifizierungsverfahren ausgewählte Entwurf wurde städtebaulich aus der ortho-
gonalen Grundstruktur des Sürther Feldes abgeleitet und sieht vier rechtwinklige organisierte 
Baufelder, einen großzügigen, keilförmigen öffentlichen Grünraum und eine gegliederte zentrale 
Platzfläche im Kreuzungsbereich Eygelshovener Straße / Sürther Straße vor. Dabei bildet jedes 
der vier Baufelder eine klare und überschaubare Nachbarschaft, die sich um einen gemeinschaft-
lichen Freiraum legt. 
Die Baustruktur orientiert sich typologisch an der umgebenden Bebauung und vermittelt zwischen 
den unterschiedlichen Maßstäben, Anforderungen und Qualitäten. Sie ist so gewählt, dass zu 
den Lärmquellen im Norden und Westen klare, geschlossene Raumkanten entstehen, die das In-
nere des Quartiers vor Schalleinwirkungen schützen. Nach Süden und Osten öffnet sich die Bau-
struktur, um direkte Bezüge zu den äußeren öffentlichen Grünräumen und den inneren, gemein-
schaftlichen Freiräumen herzustellen. Die sich wiederholenden Strukturen sorgen für Orientie-
rung und eine gleichmäßige, ruhige Silhouette zu den Straßen- und Grünräumen. Alle Gebäude 
sind mit vier Vollgeschossen geplant. Lediglich im Bereich der Neuen Mitte Michaelshoven - Ecke 
Sürther Straße / Eygelshovener Straße - wird die Anzahl der Geschosse auf fünf erhöht, um die-
sen zentralen Bereich städtebaulich zu akzentuieren. 
Der Baukörper an der Sürther Straße wird durch Vor- und Rücksprünge gegliedert, so dass stadt-
räumlich zwei Plätze mit unterschiedlichen Qualitäten entstehen, die durch einen Arkadengang 
miteinander verbunden sind. Hier wird die Neue Mitte Michaelshoven den Auftakt in das neue 
Quartier bilden. 
Der nördliche „Marktplatz“ am Kreisverkehrs an der Sürther Straße soll die Adresse für Einzel-
handelsnutzungen wie den Vollsortimenter, Apotheke, Post, Kiosk etc. werden. Für eine zusätzli-
che Belebung des Platzes sorgt eine Außengastronomie. 
Der Zugang zur öffentlichen Grünfläche wird durch den südlich gelegenen Quartiersplatz einge-
leitet und stellt eine fußläufige Verbindung durch den Grünzug zwischen dem neuen Stadtteil-
zentrum und dem Sürther Feld her. Dem Platz wurden Bürgerverein und Außengastronomie zu-
geordnet. Im weiteren Verfahren soll geprüft werden, inwieweit der südlich angrenzende Schul-
vorplatz in die Gestaltung des Quartiersplatzes einbezogen und aufgewertet werden kann. 
Die Verteilung der Handelsflächen auf zwei Baukörper ermöglicht es, die Handelsnutzungen 
auch an den von Gewerbelärm betroffenen Bereichen entlang der Eygelshovener Straße anzu-
ordnen. 
Die Dienstleistungsnutzungen sind in den zentralen Bereichen an der Sürther Straße / Ecke 
Eygelshovener Straße auf zwei Obergeschossen konzentriert, während in den übrigen Baufel-
dern die Wohnnutzung dominiert. Die 6-zügige Kindertagesstätte befindet sich im Erdgeschoss 
des östlichsten Baufeldes im 2. Bauabschnitt im Übergang zu den Bestandsquartieren und ist so 
angeordnet, dass sich der Außenspielbereich in Richtung der bestehenden und geplanten Grün-
züge orientiert.

6 
Hinsichtlich der Wohnungsverteilung wird eine Mischung aus gefördertem und freifinanziertem 
Wohnungsbau in beiden Bauabschnitten und Baugebieten angestrebt. In den Baufeldern entlang 
der Eygelshovener Straße sind geförderte und freifinanzierte Wohneinheiten jeweils um einen ge-
meinschaftlichen Freibereich gruppiert. Im Bereich der Neuen Mitte Michaelshoven ist aufgrund 
der hier untergebrachten Zentrumsfunktionen ein geringer Anteil an Wohnen (gefördert) aus-
schließlich in den obersten zwei Geschossen vorgesehen. Alternativ eignet sich dieser Baustein 
für eine altengerechte, urbane Wohnnutzung der Diakonie Michaelshoven. Im östlichsten und 
den südlichen Baufeldern ist zur Erreichung des Wohnungsmixes ausschließlich freifinanzierter 
Wohnungsbau geplant. 
5.2 Art der Nutzung 
Sondergebiet (SO) 
Mit der Ausweisung eines Sondergebietes soll sichergestellt werden, dass im Bereich Eygels-
hovener Straße / Sürther Straße ein neues Nahversorgungszentrum entstehen kann, das die 
Versorgung des Quartiers und die Umgebung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen Be-
darfs decken kann und gleichzeitig Wohnnutzungen in den Obergeschossen ermöglicht. Mit der 
Realisierung eines Nahversorgungszentrums wird zudem das planerische Ziel verfolgt, die Auf-
enthaltsqualität der zentralen Straßen- und Platzbereiche der Sürther- und Eygelshovener Straße 
über geeignete Gestaltungsmaßnahmen aufzuwerten und die Identifikation der Bevölkerung mit 
ihrem Quartier zu erhöhen. 
Es ist eine Bebauung mit ca. 2.300 m² Verkaufsfläche im Erdgeschoss ausschließlich für Handel 
vorgesehen. Als Magnetnutzung wird ein großflächiger Vollsortimenter mit ca. 1.200 - 1.400 m² 
Verkaufsfläche (kein Discounter) – im Sinne des Einzelhandelskonzepts der Stadt Köln - zugelas-
sen. 
Darüber hinaus sind ergänzende Verkaufsflächen für die Nahversorgung wie zum Beispiel Dro-
geriemarkt, Apotheke, Postfiliale/Kiosk oder Bäckerei/Café mit Außengastronomie geplant. Im 
ersten Obergeschoss sind Flächen für Büros oder Dienstleistungen wie zum Beispiel Arztpraxen 
vorgesehen. Ab dem zweiten Obergeschoss soll Wohnen ermöglicht werden. Der Bereich wird 
künftig als SO (Sondergebiet) festgesetzt. Die Grundstücksfläche des SO wird ca. 8.000 m² be-
tragen. 
Allgemeines Wohngebiet (WA) 
Östlich des Sondergebietes soll eine Wohnbebauung als Geschosswohnungsbau entstehen. Die 
Größe der Fläche des WA (Allgemeines Wohngebiet) wird in etwa 19.300 m² betragen. Am östli-
chen Rand des Plangebiets sieht der Entwurf eine ins Erdgeschoß eines IV-geschossigen Bau-
körpers integrierte 6-gruppige Kita vor. 
Freiflächen 
Einen wesentlichen Bestandteil der geplanten Freiräume bildet ein öffentlich zugängliches Wege-
netz für den Fuß und Radverkehr innerhalb einer Grünanlage, die als öffentliche Grünfläche fest-
gesetzt wird. Hierdurch wird der östlich des Plangebiets liegende Grünzug des Sürther Felds in 
Ost-West-Richtung mit dem neuen Nahversorgungszentrum vernetzt. 
Die Größe der in den Grünzug integrierten Kinderspielflächen werden gemäß den Vorgaben des 
Kooperativen Baulandmodells ermittelt und werden mit der Zweckbestimmung  -Spielplatz- fest-
gesetzt. 
5.3 Maß der Nutzung 
Sondergebiet (SO) 
Im Sondergebiet sollen eine GRZ von 0.6 und eine GFZ von 2.4 nicht wesentlich überschritten 
werden. Der Entwurf sieht eine IV-V-geschossige Bebauung vor. Die V-geschossige Bebauung 
ist ausschließlich im Sondergebiet als städtebaulicher Akzent vorgesehen. Darüber hinaus sollen 
Staffelgeschosse planungsrechtlich ausgeschlossen werden.

7 
Es ist beabsichtigt neben der Zahl der zulässigen Vollgeschosse auch die maximale Höhe der 
baulichen Anlagen auf 13,50 m für die IV-geschossige Bebauung und auf 16,50 m bei einer V-
geschossigen Bebauung (OK Attika) zu beschränken. 
Allgemeines Wohngebiet (WA) 
Es wird eine GRZ von 0.4 und eine GFZ von 1.4 angestrebt. Um die städtebaulich erwünschte 
Mindesthöhe der Bebauung zu sichern, ist beabsichtigt vier Vollgeschosse (IV) festzusetzen und 
die Errichtung von Staffelgeschossen durch eine Begrenzung der Gebäudehöhen auszuschlies-
sen. Insgesamt soll eine maßvolle Bebauung entstehen, die sich in den umgebenden Gebäude-
bestand einfügt. Es ist beabsichtigt neben der Zahl der zulässigen Vollgeschosse die maximale 
Höhe der baulichen Anlagen auf 13,50 m (OK Attika) zu beschränken. 
5.4 Erschließung und Verkehr 
Die verkehrstechnische Erschließung des neuen Quartiers erfolgt über die Eygelshovener 
Straße. 
Die nachzuweisenden PKW-Stellplätze für den Geschosswohnungsbau und die KiTA werden bis 
auf einige wenige Besucherstellplätze für die Kindertagesstätte in einer Tiefgarage unterge-
bracht. Kunden- und Mitarbeiterparkplätze werden ebenfalls unterirdisch angeordnet. 
Der Stellplatzschlüssel erfolgt gemäß der aktuellsten Stellplatzsatzung. Der Stellplatznachweis 
kann unter Berücksichtigung eines ÖPNV-Reduktionsfaktors von 25% erfolgen. Ein sogenannter 
Tiefgaragen-Bonus nach § 21a Abs. 5 BauNVO wird nicht gewährt. Weitere Reduzierungen für 
den geförderten Wohnungsbau und zusätzlich durch die Erstellung eines Mobilitätskonzeptes sol-
len im Verfahren geprüft werden. 
Fahrradabstellplätze sind in einer Anzahl von mindestens einem Stellplatz je 30 m² Wohnfläche 
vorzusehen. Aufgrund der zunehmenden Nutzung von E-Bikes sollen die Fahrradabstellmöglich-
keiten auch für zukünftige Zunahmen des Radverkehrs ausreichend dimensioniert und leicht zu-
gänglich sein. Private Ladestationen für PKWs, sowie Abstellmöglichkeiten für Sonderfahrräder 
sind einzuplanen. 
Das Quartier bleibt im Innern autofrei und wird über ein Wegenetz aus Rad- und Fußwegen er-
schlossen. Die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Wohnwege bieten begrünte Begegnungs- und 
Verweilräume mit Sichtbeziehungen zur öffentlichen Grünfläche. Sie schließen an den überge-
ordneten Fuß- und Radweg an, der das neue Quartier mit den bestehenden Freiräumen, den Be-
standsquartieren des Sürther Feldes, der Schule, den Sportanlagen und in Richtung ÖPNV-
Haltestellen vernetzt. 
5.5 Freiraumplanung 
Vom südöstlichen Quartierseingang entwickelt sich zwischen der bestehenden Gesamtschule 
und dem neuen Quartier ein großer, zusammenhängender Grünzug, der an die bestehenden, 
keilförmigen Freiräume des Sürther Felds anbindet. Er integriert die für das Neubauquartier erfor-
derlichen öffentlichen Kinderspielplätze und berücksichtigt erhaltenswerten Baumbestand. 
Gemeinschaftliche Freibereiche mit privaten Kleinkindspielflächen nach § 8 BauONRW und Treff-
punkte für nachbarschaftliche Kommunikation sind in den Innenhöfen und auf den eingeschossi-
gen Gebäudeteilen vorgesehen. Durchgesteckte Treppenräume gewährleisten die leichte Zu-
gänglichkeit zu den gemeinschaftlichen Freibereichen. Aufgrund der bestehenden Geländehöhen 
wird zur Eygelshovener Straße eine Hochparterre-Ebene vorgesehen. Die Freiräume im Quartier-
sinnern sind ebenerdig erreichbar. Hier sind die gut einzusehenden Kleinkinderspielflächen ge-
plant. Zur Entwässerung der Innenhöfe wird eine als Feuchtwiese und Spielraum vorgesehene 
Transportmulde zwischen den Gebäuden geplant. Diese erhält Anschluss an die linearen Versi-
ckerungseinrichtungen entlang der öffentlichen Grünfläche, welche auch als Puffer zu den priva-
ten Gartenflächen fungiert. Zudem werden Teile der Dachflächen über den 3. OG‘s für gemein-

8 
schaftliches Gärtnern in Hochbeeten und Sonnenterrassen für die Bewohner:innen nutzbar ge-
macht. Die Süd- und Ostfassaden des Nahversorgungszentrums werden nach Möglichkeit mit 
selbstrankenden Pflanzen begrünt. 
Private Freibereiche werden zum Park und nach Süden ausgerichtet. Die Erdgeschosswohnun-
gen erhalten private Gartenflächen, die mit gemischten Hecken und frei wachsenden Gehölzen 
unterteilt werden. 
Sofern möglich, werden versiegelte Flächen als wassergebundene Decken bzw. mit Sickerpflas-
ter ausgestattet. Auf allen obersten Dachflächen sind Dachbegrünungen vorgesehen, die zusam-
men mit einem Anteil an begrünten Fassaden die Biodiversität fördern. Oberhalb der Dachbegrü-
nung sind Photovoltaik-Anlagen vorgesehen. 
5.6 Energie / Technische Infrastruktur 
Ver- und Entsorgungsleitungen wie Abwasserkanal, Strom-, Telekomunikations-, Wasser- und 
Gasleitungen sind in den umliegenden Straßen in ausreichendem Umfang vorhanden. 
Im benachbarten Plangebiet „Sürther Feld“ befindet sich ein Blockheizkraftwerk (BHKW). Im wei-
teren Verfahren soll geprüft werden, inwieweit das bestehende BHKW zur Versorgung des Plan-
gebiets Eygelshovener Straße herangezogen werden kann. Nach einer ersten Auskunft des 
Energienetzbetreibers, wird die Kapazität des BHKW höchstwahrscheinlich nicht zur Versorgung 
des Plangebietes ausreichen. 
Auch der Einsatz einer Grundwasser-Wärme-Pumpe wird erwogen und geprüft. Insgesamt wird 
eine nachhaltige, kostengünstige und flächeneffiziente Bauweise angestrebt. 
6 AUSWIRKUNGEN DER PLANUNG / UMWELTBELANGE 
Zu den Umweltbelangen, die im weiteren Verfahren Gegenstand der Umweltprüfung und des 
Umweltberichts sein werden, liegen bisher die nachfolgend dargestellten Informationen und Er-
kenntnisse vor. Diese sollen im weiteren Verfahren überprüft und weiter detailliert werden. 
6.1 Pflanzen und Tiere 
Der vorhandene schützenswerte Baumbestand wurde im Mai 2021 weitestgehend erfasst und 
wurde soweit wie möglich in die Planung integriert. Insgesamt können im vorliegenden Entwurf 
14 Bestandsbäume in die Planung integriert werden. Die Freiräume, die an diese Bäume angren-
zen (z.B. Auftaktplatz und die beiden Biotop-Spielplätze) erhalten so eine besondere Identität mit 
Ortsbezug. Die große Eiche mit einem Stammumfang von 2,3 m im südöstlichen Bereich des 
Plangebiets wird in den Grünzug integriert und mit einer Rundbank zum neuen Quartiers-Treff-
punkt. 
Der südöstliche Teil des Plangebietes ist als Fläche gemäß § 35 BauGB bewertet. Für diesen 
Teil ist zu prüfen, ob hier durch die Umsetzung der Planung die Eingriffsregelung gemäß § 1a 
BauGB betroffen ist. Im weiteren Verfahren werden ein Freiflächenkonzept erstellt sowie erfor-
derlichenfalls die Eingriffsregelung bearbeitet. 
Im weiteren Planverfahren wird zudem eine Artenschutzprüfung durchgeführt. 
6.2 Landschafts- und Ortsbild 
Das Ortsbild wird sich durch die beabsichtigte Bebauung verändern. Eine negative Beeinträchti-
gung ist jedoch aufgrund der unmittelbar angrenzenden, mehrgeschossigen und Landschaft prä-
genden Bebauung nicht zu erwarten.

9 
6.3 Klima und Luft 
In der Planungshinweiskarte der Stadt Köln zur zukünftigen Wärmebelastung ist der Planbereich 
als (wärme-) belastete Siedlungsfläche dargestellt. Vor dem Hintergrund der prognostizierten Fol-
gen des Klimawandels - hier insbesondere die sommerliche Überwärmung innerstädtischer Quar-
tiere – sieht die geplante Bebauung Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas vor. 
Neben dem Erhalt möglichst vieler Bestandsbäume, dient der zusammenhängende Grünzug als 
Frischluftschneise. Zur Unterstützung der Kaltluftentwicklung werden die Vegetationsflächen mit 
Rasen- und Wiesenflächen geplant, die punktuell mit Einzelbäumen ergänzt werden. 
Weitere stadtklimatische Minderungsmaßnahmen sind in Form von Dachbegrünungen, Baum-
pflanzungen, Minimierung von versiegelten Flächen im Freiraum, Versickerung von Nieder-
schlagswasser vor Ort und Fassadenbegrünung geplant. 
6.4 Luftschadstoffe 
Derzeit liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass in dem Planbereich die Grenzwerte der 39. 
Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verordnung über Luftqualitätsstandards und 
Emissionshöchstmengen) überschritten werden. Dies betrifft insbesondere auch die Belastung 
mit Feinstaub und Stickstoffdioxid. 
Aufgrund der geplanten Nutzungen werden auch künftig keine Betriebe und Anlagen zulässig 
sein, die in erheblichem Umfang Schadstoffe emittieren. Die Zunahme von Emissionen aus 
Hausbrand und zusätzlichem Kfz-Verkehr wird erfahrungsgemäß nur gering ausfallen. 
6.5 Erneuerbare Energien / Energieeffizienz, Abfälle und Abwasser 
Die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern, 
die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie sind 
in der Objektplanung nach den geltenden Fachgesetzen und den anerkannten Regeln der Tech-
nik zu beachten. Die Aufstellung des Bebauungsplanes hat diesbezüglich keine Auswirkungen. 
6.6 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung  
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölke-
rung insgesamt sind aufgrund der Planung nicht zu erwarten.  
6.7 Gefahrenschutz 
Das Vorhabengebiet liegt in der Wasserschutzzone III der Wassergewinnungsanlage Weißer Bo-
gen. Bei der weiteren Planung (Entwässerung) ist die Wasserschutzgebietsverordnung zu beach-
ten. Die Wasserschutzzone wird nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. 
Das Plangebiet ist nicht durch ein seltenes Hochwasserereignis des Rheins (11.90 m Kölner Pe-
gel) betroffen. Erst bei einem extremen Hochwasserereignis (12.50 m Kölner Pegel) ist mit Über-
flutungen in Teilbereichen zu rechnen. 
Aufgrund der Nähe zum Rhein können ab 11,30 m Kölner Pegel im Plangebiet auch höhere 
Grundwasserstände auftreten. Die Überflutungswahrscheinlichkeiten durch ein mittleres Grund-
hochwasser im östlichen Teilgebiet ist gegeben. Die vorliegende städtebauliche Planung bzw. 
dazugehörige Entwässerungskonzepte werden im weiteren Verfahren mit den Stadtentwässe-
rungsbetrieben (StEB) abgestimmt. 
Es sind keine Oberflächengewässer im räumlichen Geltungsbereich des zukünftigen Bebauungs-
planes vorhanden. Des Weiteren sind keine Nutzungen geplant, die als grundwassergefährdend 
einzustufen wären. Für das Umweltmedium Wasser ergeben sich keine Änderungen durch die 
Planung.

10 
Das Plangebiet liegt außerhalb des angemessenen Sicherheitsabstandes der Firma Shell Oil. 
6.8 Starkregen und Oberflächenwasserbewirtschaftung 
Grundsätzlich wird im Hinblick auf die zunehmenden Folgen des Klimawandels eine wassersen-
sible Stadtplanung als wesentlich erachtet. 
Innerhalb des Plangebietes ist das Überflutungsrisiko (0,10 - 0,30 m) im Starkregenfall (100-jähr-
liches Ereignis) als gering eingestuft. Insbesondere auf der bestehenden Freibereichsfläche im 
Zentrum des Planungsgebiets kann sich bei Starkregen jedoch Niederschlagswasser stauen. Bei 
mittleren Starkregenereignissen ist das Plangebiet im zentralen Bereich aufgrund einer Senke 
durch Überflutung gefährdet. 
Vor dem Hintergrund der neu entstehenden Versiegelung und da die vorhandene Kanalisation 
nur einen Teil des Niederschlagswassers aufnehmen kann, werden geeignete Schutzmaßnah-
men zur Risikovorsorge und zusätzlich Versickerungsflächen bzw. Retentionsflächen vorgesehen 
und mit den Stadtentwässerungsbetrieben (StEB) sowie dem zuständigen Fachamt im weiteren 
Planverfahren abgestimmt. Dies erfolgt im Rahmen der Erstellung einer Entwässerungsuntersu-
chung mit Überflutungsnachweis und Regenwasserbilanz. 
Die Quartierskonzeption sieht vor, das gesamte auf dem Grundstück anfallende Niederschlags-
wasser vor Ort zurückzuhalten und zu versickern. Dadurch soll der städtische Entwässerungska-
nal entlastet werden und das Wasser vegetationsverfügbar gemacht werden. Durch Transport-
mulden gelangt der Niederschlag von den Dachflächen zu den differenziert bepflanzten Versicke-
rungsmulden, welche die privaten Gartenbereiche von der öffentlichen Grünfläche separieren. 
Begleitend zu allen Wegen verlaufen Vegetationsbänder, die den anfallenden Niederschlag lokal 
versickern und den notwendigen Mindestabstand zum hohen Rheingrundhochwasser einhalten. 
Durch spezielles Pflanzsubstrat mit erhöhtem Porenvolumen können die ca. 72 neuen Baum-
standorte Niederschlagswasser aufnehmen und speichern. Für den Spitzenabfluss sollen Re-
tentionsboxen auf der Tiefgarage und schadlos überflutbare Freiflächen vorgesehen werden. 
6.9 Lärm 
Das Plangebiet ist durch Straßenverkehrslärm vorbelastet. Neben den bereits vorhandenen 
Lärmquellen ist zu berücksichtigen, dass relevante Lärmeinwirkungen durch die geplanten Nut-
zungen selbst erzeugt werden. (z.B. Gewerbelärm Nahversorgungszentrum). Zukünftige 
Lärmemissionen im Plangebiet selbst sowie die Auswirkungen auf die Nachbarschaft sollen gut-
achterlich ermittelt und bei Bedarf entsprechende Schallschutzmaßnahmen getroffen werden. 
Im Wesentlichen können derzeit folgende Emissionsquellen benannt werden: 
 Verkehrslärm 
 Fluglärm 
 Gewerbelärm Vollsortimenter (Anlieferung, TG-Rampe, Haustechnik etc.) 
 Gewerbelärm Parkpalette Diakonie (nördlich) 
 Lärm durch Zufahrt Lehrerparkplatz 
 Tiefgaragenzufahrt(en) 
 Gesamtschule Rodenkirchen (südlich) 
Ob noch weitere Einwirkungen auf das Plangebiet berücksichtigt werden müssen, ist im weiteren 
Verfahren im Rahmen einer schalltechnischen Untersuchung zu prüfen. 
Grundsätzlich ist die Baustruktur des städtebaulichen Entwurfs so gewählt, dass zu den Lärm-
quellen im Norden und Osten klare, geschlossene Raumkanten entstehen, die das Innere des 
Quartiers vor Schalleinwirkungen schützen. Die Wohngebäude selbst werden in Holzständerfas-
sade mit senkrechter Thermoholzschalung und Lochfassade ausgeführt. Die großzügigen Lau-
bengänge erhalten ebenfalls eine Holzpfostenfassade, die je nach Ausrichtung und schalltechni-
schem Erfordernis Prallscheiben als Füllung erhalten oder offen bleiben.

11 
Die Verteilung der Handelsflächen auf zwei Baukörper ermöglicht es, die Handelsnutzungen 
auch an den von Gewerbelärm betroffenen Bereichen entlang der Eygelshovener Straße anzu-
ordnen. 
6.10 Altlasten 
Es sind keine Anhaltspunkte für eine altlastenrelevante Vornutzung des Grundstücks gegeben. 
Es ist davon auszugehen, dass nach Niederlegung des ehemaligen Schulgebäudes aus den 
1965/70er Jahren noch partiell Abbruchmaterial zu finden ist. In einem Bericht zur baugrundtech-
nischen Hauptuntersuchung für den Schulneubau wurde festgestellt, dass in den aufgefüllten 
Sanden, Kiesen und Schluffen teilweise Fremdbestandteile (Beton-, Schwarzdecke-, Metall-, Sty-
ropor- und Schlackereste) sowie organisches Material / Wurzelreste und teilweise auch Steine zu 
finden waren. Hinweise auf im Untergrund vorhandene zusammenhängende Bauwerks- bzw. 
Fundamentreste ergaben sich bei den stichprobenartigen Erkundungen jedoch nicht. Das Vor-
handensein derartiger oder ähnlicher Hindernisse zwischen den Untersuchungspunkten kann we-
gen der bekannten Vornutzung des Geländes jedoch nicht ausgeschlossen werden. 
6.11 Kultur- und Sachgüter 
Im Plangebiet haben bisher keine archäologischen Untersuchungen stattgefunden, so dass der-
zeit keine konkreten Erkenntnisse zu Bodendenkmälern oder archäologischen Fundstellen vorlie-
gen. Allerdings ist davon auszugehen, dass im Rahmen der Vorbebauung des Geländes durch 
die Gesamtschule Rodenkirchen potentiell fundführende Bodenschichten bereits in erheblichem 
Maße beeinträchtigt worden sind. Es liegen somit keine Hinweise auf Bodendenkmäler vor, die 
bei der Planung zu berücksichtigen wären. 
Baudenkmale sind im Planbereich nicht vorhanden. Bei unvermutetem Auffinden von Bodenfun-
den sind die Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes NRW zu beachten. Ein entsprechender 
Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen. 
7 PLANVERWIRKLICHUNG UND KOSTEN 
Die Umsetzung der Nutzungen im Plangebiet ist mittelfristig geplant. Es ist beabsichtigt das Pla-
nungsrecht in Form eines investorenunterstützten Angebotsbebauungsplans nach § 2 BauGB in 
Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag zu schaffen. Damit werden die Planungskosten 
einschließlich der Mehrfachbeauftragung sowie die Erschließungskosten vom Vorhabenträger 
übernommen. Ein Bodenordnungsverfahren ist nicht erforderlich.

Beschlussvorlage Ausschuss

7412 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/61/611-1 
612 Rein 
Vorlagen-Nummer 
 2165/2024 
Freigabedatum 
29.07.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 betreffend den Städtebaulichen 
Entwurf zum Bebauungsplan Nummer 70384/03, Arbeitstitel: Eygelshovener Straße / 
Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. nimmt die städtebaulichen Entwürfe (Anlage 4 und 5) - Arbeitstitel: „Eygelshovener 
Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen“ zur Kenntnis; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 – Abendveranstaltung; 
 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2024 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Anlass und Ziel der Planung 
Die nördliche Teilfläche des Grundstücks der Gesamtschule Rodenkirchen, die südlich der 
Eygelshovener Straße zwischen dem Neubaugebiet Sürther Feld im Osten und den Einrich-
tungen der Diakonie Michaelshoven an der Sürther Straße im Westen liegt, ist seit der Nieder-
legung des ehemaligen Schulgebäudes und der Errichtung eines Schulneubaus im Jahr 2010 
brach gefallen. Die Fläche wird seither wechselnden temporären Zwischennutzungen zuge-
führt. 
Im Jahr 2018 hat der Stadtentwicklungsausschuss die städtebauliche Entwicklung der Fläche 
im Bezirk Köln-Rodenkirchen (Stadtteil Rodenkirchen) beschlossen. Der Bereich soll in Zu-
kunft einer dauerhaften Nutzung zugeführt und städtebaulich neugeordnet werden. Geplant ist 
ein Nahversorgungszentrum mit Einzelhandel, Dienstleistungen, Büros, Wohnen in den Ober-
geschossen und einem Quartiersplatz sowie einer weiteren Wohnbebauung einschließlich ei-
ner Kindertageseinrichtung entlang der Eygelshovener Straße. 
Zur Findung eines zukunftsfähigen, qualitätsvollen, städtebaulichen Entwurfs wurde von der 
Vorhabenträgerin Doetsch & Hellinger Immobilien GmbH (D&H) in Zusammenarbeit mit der 
Stadt Köln ein städtebaulich-freiraumplanerisches Qualifizierungsverfahren in Form einer 
Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Wesentliche Ziele der Mehrfachbeauftragung waren, 
eine durchdachte städtebauliche Planung mit einer ansprechenden Baukörpergestaltung und 
einer qualitativ hochwertigen Begrünung zu entwickeln, die dem genannten Nutzungsspekt-
rum gerecht wird. Der gewählte Siegerentwurf, soll als Grundlage für das nachfolgende Be-
bauungsplanverfahren dienen. 
Der aus dem Qualifizierungsverfahren hervorgegangene Entwurf wurde städtebaulich aus der 
orthogonalen Grundstruktur des Sürther Feldes abgeleitet und sieht vier rechtwinklig organi-
sierte Baufelder, einen großzügigen, keilförmigen öffentlichen Grünraum und eine gegliederte 
zentrale Platzfläche im Kreuzungsbereich Sürther Straße / Eygelshovener Straße vor. Dabei 
bildet jedes der vier Baufelder eine klare und überschaubare Nachbarschaft, die sich um ei-
nen gemeinschaftlichen Freiraum legt. 
Der Zugang zur öffentlichen Grünfläche wird durch den südlich gelegenen Quartiersplatz ein-
geleitet und stellt eine fußläufige Verbindung durch den Grünzug zwischen dem neuen Stadt-
teilzentrum und dem Sürther Feld her. Dem Platz werden ein Bürgerverein und eine Außen-
gastronomie zugeordnet. 
Hinsichtlich der Wohnungsverteilung wird in den geplanten zwei Bauabschnitten je zur Hälfte 
eine Mischung aus gefördertem und freifinanziertem Wohnungsbau angestrebt. 
Verfahrensverlauf 
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.05.2018 die Aufstellung eines 
Bebauungsplans nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem Arbeitstitel „Eygels-
hovener Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen“ beschlossen (Vorlage Nr. 0158/2018). 
Ziel dieses Beschlusses war ein Sondergebiet mit der Zweckbindung "Nahversorgungszent-
rum", ein allgemeines Wohngebiet und eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbin-
dung "Schule/Kita" festzusetzen.

3 
Eine Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) wurde vom 13.03.2019 bis zum 09.04.2019 durchgeführt. 
Seither haben sich durch die fortschreitende Entwicklung der umgebenden Bebauung, die 
Randbedingungen in einer Weise verändert, dass die Ziele und der räumliche Geltungsbe-
reich des Aufstellungsbeschlusses von 2018 angepasst werden mussten. 
So hat sich der Flächenbedarf der Gesamtschule zwischenzeitlich durch die Errichtung eines 
Erweiterungsschulbaus vergrößert. Hierfür wurde die Fläche, zwischen dem Hauptbaukörper 
der Gesamtschule und dem Plangebiet genutzt. Der räumliche Geltungsbereich des Bebau-
ungsplans wird somit an die aktuellen Rahmenbedingungen angepasst und die ursprünglich 
geplante Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbindung Schule kann entfal-
len, da diese bereits realisiert wurde. Weiterer Bedarf für eine Reservefläche zur schulischen 
Nutzung besteht derzeit nicht. 
Vom 24.01.2022 bis zum 28.02.2022 wurde unter den veränderten Rahmenbedingungen eine 
erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Ab-
satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt. 
Neben der Neuaufstellung eines Bebauungsplans ist auch die Änderung des Flächennut-
zungsplanes erforderlich. 
Es ist beabsichtigt das Planungsrecht in Form eines investorenunterstützten Angebotsbe-
bauungsplans nach § 2 BauGB in Verbindung mit einem städtebaulichen Vertrag zu 
schaffen. Damit werden die Planungs- und Erschließungskosten vom Vorhabenträger 
übernommen. 
Zur Sicherung einer qualitätsvollen Planung wurde im Jahr 2024 eine Mehrfachbeauftragung 
durchgeführt. Hier konnten zwei Entwürfe überzeugen, aus denen im Rahmen einer Überar-
beitungsphase schließlich ein städtebauliches Konzept hervorgegangen ist, das als Grundlage 
für den zukünftigen Bebauungsplan dienen soll (siehe Anlage 4). 
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB soll 
in Form einer Abendveranstaltung (Modell 2) noch im Jahr 2024 im Stadtteil Rodenkirchen 
durchgeführt werden. 
Im weiteren Fortgang des Bebauungsplanverfahrens werden sich die politischen Gremien im 
Rahmen eines Rücklaufbeschlusses erneut mit den Ergebnissen der frühzeitigen Beteiligung 
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB befassen. In der Folge wird die Verwaltung mit 
diesem sogenannten Vorgabenbeschluss beauftragt, das Bebauungsplanverfahren weiter 
auszuarbeiten. 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Kli-
maschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Im weiteren Ver-
lauf des Bebauungsplan-Verfahrens werden Maßnahmen zur Minderung der Emission des Kli-
maschadgases geprüft. Nach den gesetzlichen Vorgaben findet eine Umweltprüfung statt. 
Hierfür werden verschiedene Umweltgutachten erstellt. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 Geltungsbereich B-Plan 
Anlage 3 Erläuterungstext 
Anlage 4 Städtebaulicher Entwurf 1. Rang 
Anlage 5 Städtebaulicher Entwurf 2. Rang

Anlage 8 Vorab-Auszug Beschlussprotokoll TOP 8.1 StEA 19.09.2024

2971 Zeichen

Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Hill-Schmidt 
Telefon: (0221) 32834 
Fax:  (0221)  
E-Mail: louise.hill-schmidt@stadt-koeln.de 
Datum: 20.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 19.09.2024 
öffentlich 
8.1 Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 betreffend 
den Städtebaulichen Entwurf zum Bebauungsplan Nummer 70384/03, 
Arbeitstitel: Eygelshovener Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkir-
chen 
2165/2024 
 
 
I Beschlussvorschlag: 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. nimmt die städtebaulichen Entwürfe (Anlage 4 und 5) - Arbeitstitel: „Eygelshove-
ner Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen“ zur Kenntnis; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 – Abendveranstaltung; 
 
 
II Mündlicher Antrag vom RM Seiger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen): 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss schließt sich der Beschlussfassung der Bezirksver-
tretung Rodenkirchen vom 16.09.2024 an (Ergänzung der Ziffer 3): 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. nimmt die städtebaulichen Entwürfe (Anlage 4 und 5) - Arbeitstitel: „Eygelshove-
ner Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen“ zur Kenntnis; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 – Abendveranstaltung;

3. fordert die zuständigen Fachämter (Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, 
Stadtplanungsamt, Amt für Schulentwicklung, Liegenschaftsamt) auf, sich 
bei der Planung von Interims-Gebäuden (Schule und Sporthalle) sowie 
ggfs. weiterer baulicher Anlagen zwingend mit dem Entwickler bzw. Inves-
tor abzustimmen und zu gewährleisten, dass der I. Bauabschnitt mit einer 
Grundstücksgröße von rd. 17.255 qm auf dieser Fläche vollumfänglich und 
unbeeinträchtigt realisiert werden kann. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt. 
 
III Beschluss über die so geänderte Beschlussfassung (Ergänzungen fett) 
 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
 
1. nimmt die städtebaulichen Entwürfe (Anlage 4 und 5) - Arbeitstitel: „Eygelshove-
ner Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen“ zur Kenntnis; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 – Abendveranstaltung; 
3. fordert die zuständigen Fachämter (Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, 
Stadtplanungsamt, Amt für Schulentwicklung, Liegenschaftsamt) auf, sich 
bei der Planung von Interims-Gebäuden (Schule und Sporthalle) sowie 
ggfs. weiterer baulicher Anlagen zwingend mit dem Entwickler bzw. Inves-
tor abzustimmen und zu gewährleisten, dass der I. Bauabschnitt mit einer 
Grundstücksgröße von rd. 17.255 qm auf dieser Fläche vollumfänglich und 
unbeeinträchtigt realisiert werden kann. 
  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Anlage 6 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 16.09.2024 2165-2024

2641 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 16.09.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 16.09.2024  
öffentlich 
9.2.3 Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 betreffend 
den Städtebaulichen Entwurf zum Bebauungsplan Nummer 70384/03, 
Arbeitstitel: Eygelshovener Straße / Sürther Straße in  
Köln-Rodenkirchen 
2165/2024 
Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen,  
der SPD-Fraktion und der FDP-Fraktion zu Top 9.2.3 
AN/1258/2024 
 
Es liegt ein gemeinsamer Ergänzungsantrag aller Fraktionen vor, welcher der Sicher-
stellung des Nahversorgungszentrums dienen soll. 
1. Beschluss: 
Die Vorlage wird wie folgt um Ziffer 3 ergänzt: 
Ziffer 3.  
fordert die zuständigen Fachämter (Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Stadtpla-
nungsamt, Amt für Schulentwicklung, Liegenschaftsamt) auf, sich bei der Planung 
von Interims-Gebäuden (Schule und Sporthalle) sowie ggfs. weiterer baulicher An-
lagen zwingend mit dem Entwickler bzw. Investor abzustimmen und zu gewährleis-
ten, dass der I. Bauabschnitt mit einer Grundstücksgröße von rd. 17.255 qm auf 
dieser Fläche vollumfänglich und unbeeinträchtigt realisiert werden kann. 
 
Abstimmungsergebnis. 
Einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Faßbender, Herr Nies) 
 
Sodann lässt Herr Giesen über die so ergänzte Beschlussvorlage abstimmen. 
 
2. Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, fol-
genden ergänzten Beschluss zu fassen: 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss 
1. nimmt die städtebaulichen Entwürfe (Anlage 4 und 5) - Arbeitstitel: „Eygelshove-
ner Straße / Sürther Straße in Köln-Rodenkirchen“ zur Kenntnis; 
2. beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 – Abendveranstaltung; 
3. fordert die zuständigen Fachämter (Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, 
Stadtplanungsamt, Amt für Schulentwicklung, Liegenschaftsamt) auf, sich 
bei der Planung von Interims-Gebäuden (Schule und Sporthalle) sowie 
ggfs. weiterer baulicher Anlagen zwingend mit dem Entwickler bzw. Inves-
tor abzustimmen und zu gewährleisten, dass der I. Bauabschnitt mit einer 
Grundstücksgröße von rd. 17.255 qm auf dieser Fläche vollumfänglich und 
unbeeinträchtigt realisiert werden kann. 
 
Abstimmungsergebnis. 
Einstimmig zugestimmt. 
(nicht anwesend: Frau Faßbender, Herr Nies)

Anlage 2 Geltungsbereich

373 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 2
N
Stadtplanungsamt
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 70384/03
 Eygelshovener Straße / Sürther Straße
in Köln - Rodenkirchen
0 10050 200 300 Meter

Anlage 4 Städtebaulicher Entwurf Rang 1

272 Zeichen

Anlage 4Stadtplanungsamt
Maßstab  - ohne - 
N
1. Rang
DEWEY MULLER Architekten Stadtplaner / LILL + SPARLA Landschaftsarchitekten
Ergebnis der Mehrfachbeauftragung des städtebaulichen Entwurfs zum Planverfahren
 Eygelshovener Straße / Sürther Straße
in Köln - Rodenkirchen

Anlage 5 Städtebaulicher Entwurf Rang 2

267 Zeichen

Anlage 5Stadtplanungsamt
2. Rang
trint + kreuder d.n.a. architekten / GREENBOX landschaftsarchitekten 
Maßstab  - ohne - 
N
Ergebnis der Mehrfachbeauftragung des städtebaulichen Entwurfs zum Planverfahren
 Eygelshove
ner Straße / Sürther Straße
in Köln - Rodenkirchen

Anlage 7 Stellungnahme zu AN-1258-2024

2974 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 
Anlage 7 
zu 2165/2024 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 
90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, FDP-Fraktion (AN/1258/20234) gem. § 13 
der Geschäftsordnung des Rates zu Top 8.1 betreffend den Bebauungsplan Nummer 
70384/03, Arbeitstitel: Eygelshovener Straße in Köln-Rodenkirchen 
Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion, SPD-Fraktion, 
FDP-Fraktion: 
Die oben genannten Fraktionen im Rat der Stadt Köln fordern auf, folgenden Änderungsan-
trag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen zu Top 8.1 „Be-
schluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 
Baugesetzbuch (BauGB) nach Modell 2 betreffend den Städtebaulichen Entwurf zum Bebau-
ungsplan Nummer 70384/03, Arbeitstitel: Eygelshovener Straße/Sürther Straße in Köln-Ro-
denkirchen“ auf die Tagesordnung der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 
19.09.2024 zu nehmen und den Beschluss wie folgt zu ergänzen. 
Beschluss: 
1. ... 
2. … 
3. fordert die zuständigen Fachämter (Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, Stadtplanungs-
amt, Amt für Schulentwicklung, Liegenschaftsamt) auf, sich bei der Planung von Inte-
rims-Gebäuden (Schule und Sporthalle) sowie ggfs. weiterer baulicher Anlagen zwin-
gend mit dem Entwickler bzw. Investor abzustimmen und zu gewährleisten, dass der I. 
Bauabschnitt mit einer Grundstücksgröße von rd. 17.255 qm auf dieser Fläche vollum-
fänglich und unbeeinträchtigt realisiert werden kann. 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die vorliegende Planung geht auf das Ergebnis einer Mehrfachbeauftragung von 5 Planungs-
büros zurück, die im Jahre 2024 durchgeführt wurde. 
Bereits in der Auslobung zur Mehrfachbeauftragung wurde berücksichtigt, dass sich auf dem 
Grundstück eine Interimsschule befindet, die erweitert und bis zur Fertigstellung der weiterfüh-
renden Schule in Rondorf-Nord-West aufrechterhalten werden soll. Die Vorgaben dafür (z.B. 
Platzbedarf) wurden im Vorfeld mit den zuständigen Fachämtern (Gebäudewirtschaft, Amt für 
Schulentwicklung, Stadtplanungsamt) abgestimmt. 
In der Folge sieht der nun vorliegende, prämierte städtebauliche Entwurf, einen 1. und 2. Bau-
abschnitt für die Umsetzung der Planung vor.

2 
 
Zwischenzeitlich hat auch die Planung der Gebäudewirtschaft für die Erweiterung der tempo-
rären Schulbauten konkretere Formen angenommen. 
Um die Vereinbarkeit der geplanten Erweiterung der Interimsschule mit dem vorliegenden 
städtebaulichen Konzept abzugleichen und sicherzustellen, wurde die Abstimmung zwischen 
den beteiligten Ämtern, dem Vorhabenträger und dem Entwurfsverfasser bereits initiiert und 
wird fortgesetzt. 
Die Ergänzung des Beschlusses ist daher nicht zwingend erforderlich, bestärkt jedoch die Pla-
nungsbeteiligten in ihrem Handeln.

Beratungsverlauf (2)

16.09.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
19.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2165/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.07.2024
Erstellt
10.07.2024 09:35