0522/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Ampel für Ausfahrt Aldi und Lidl Olpener Straße (Az.: 02-1600-08/21)
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage 1 „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 xEine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. x Sonstiges Da keine konkrete Maßnahme beschlossen wird, ergibt sich keine Verkehrsveränderung. Somit ergeben sich keine Veränderungen für den Verkehrsfluss und den öffentlichen Raum. Sollte der Platz zur Skizzierung der Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Anlage 2- Eingabe
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An die Bezirksvertretung Köln-Kalk Kalker Hauptstr . 247-273 51103 Köln Köln, 07.01.2021 Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung (GO) zur Aufstellung einer Ampelanlage auf der Olpener Straße in Höhe der Parkplatzzufahrten zu den Märkten Lidl und Aldi in Köln- Merheim Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben möchte ich eine Bürgereingabe nach § 24 GO machen und mich mit folgendem Anliegen an Sie wenden: Seit längerem ist mir aufgefallen, dass das Linksabbiegen vom Aldi Parkplatz in 51109 Köln- Merheim, Olpener Str. 385-387 und das Linksabbiegen vom Lidl Parkplatz in 51109 Köln- Merheim, Olpener Str. 401 jeweils in Richtung Köln-Merheim und -Brück für alle Verkehrsteilnehmer eine große Unfallgefahr ist und oft zu Unfällen und gefährlichen Situationen führt. Zur Veranschaulichung sind einige Fotos beigefügt. Als Anregung schlage ich der Bezirksvertretung Kalk vor, einen Beschluss zu fassen, auf der Olpener Straße in Höhe der beiden Parkplatzzufahrten eine Ampelanlage zur Verkehrsregulierung aufzustellen. Dadurch können die Abbieger vom Parkplatz ohne Gefahr in bestimmten Abständen auf die Olpener Straße abbiegen, während die Verkehrsteilnehmer auf der Olpener Straße halten. Ich bitte die Bezirksvertretung Kalk, sich für dieses Anliegen einzusetzen. Gerne möchte ich der Bezirksvertretung Kalk mein Anliegen persönlich vortragen; bitte teilen Sie mir hierfür einen Termin mit. Mit freundlichen Grüßen Anlage 2 2 3 4
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/3 Vorlagen-Nummer 0522/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Ampel für Ausfahrt Aldi und Lidl Olpener Straße (Az.: 02- 1600-08/21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für die Eingabe. Es gibt keinen Handlungsbedarf zu Ein- richtung einer Ampelanlage. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 22.04.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt an, auf der Olpener Straße in Höhe der beiden Parkplatzzufahrten eine Ampelanlage zur Verkehrsregulierung aufzustellen (s. Anlage 2). Stellungnahme der Verwaltung: Die Verkehrssituation im Ein- und Ausfahrtsbereich der Discounter auf der Olpener Straße 387-403 wurde von der Verwaltung geprüft. Bei den Zufahrten handelt es sich um Zufahrten von Privatgrund- stücken. Eine Abfrage bei der Polizei bezüglich Unfalldaten im benannten Bereich ergab keine Unfall- häufung in diesem Abschnitt der Olpener Straße. Aus Sicht der Verwaltung gibt es keinen Hand- lungsbedarf für weitere Maßnahmen. Die Verwaltung wird die Verkehrssituation weiterhin beobachten und ggf. ein Rechtsausfahr-gebot aus den Grundstücken prüfen. Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Olpener Straße 385
- Straße 3
- Straße 4
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Details
- Aktenzeichen
- 0522/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 25.02.2021
- Erstellt
- 12.02.2021 10:37