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3539/2018

Information der BV Ehrenfeld über städtische Konzeptvergaben

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 31.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.11.2018, TOP 8.10.1

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3983 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 
 3539/2018 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 
 
Information der BV Ehrenfeld über städtische Konzeptvergaben 
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld am 5. November 2018 gestellt: 
 
„Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, bei allen Vergaben nach Konzeptqualität 
die Bezirksvertretungen über die geplante Konzeptvergabe zu informieren, bevor der Liegenschafts-
ausschuss darüber entscheidet, ob und nach welchen Kriterien die Ausschreibung über einen Verkauf 
städtischer Liegenschaften erfolgt. 
 
Außerdem sind die Bezirksvertretungen über die Verkaufsentscheidung der politischen Gremien des 
Rates zeitnah zu unterrichten.“ 
 
Zur Begründung hat die antragstellende Fraktion folgendes ausgeführt: 
 
„Mit Vorlage 1775/2016 hat der Rat der Stadt Köln einen Grundsatzbeschluss zur Vergabe städti-
scher Grundstücke nach Konzeptqualität beschlossen. Im Liegenschaftsausschuss am 13.9.2018 
wurde auf Nachfrage von Ratsmitglied Pakulat zur oben genannten Vorlage seitens der Verwaltung 
mitgeteilt, dass die Bezirksvertretungen „selbstverständlich Vorschläge zu Grundstücken bzw. den 
konzeptionellen Inhalten machen können. Diese Vorschläge werden dem Liegenschaftsausschuss 
mitgeteilt, der letztlich über das ob und wie der Ausschreibung der einzelnen Grundstücke entschei-
det“. Dies erscheint sinnvoll, und aufgrund der Kenntnisse der Bezirksvertretungen über die örtlichen 
Gegebenheiten auch unbedingt erforderlich. Bisher ist dies nicht möglich, da die Bezirksvertretungen 
nicht über die geplanten Vergaben und die dafür zugrunde gelegten Kriterien informiert werden. Über 
geplante Konzeptvergaben erfahren sie höchstens zufällig, die abschließende Vergabeentscheidung 
wird ihnen ebenfalls nicht mitgeteilt. 
Damit die Bezirksvertretungen besser in das Verfahren eingebunden werden, ist es notwendig, die 
Bezirksvertretungen im Vorfeld einer Ausschreibung bzw. des entsprechenden Beschlusses des Lie-
genschaftsausschusses darüber zu informieren, welche städtischen Grundstücke als Konzeptverga-
ben und nach welchen Kriterien diese ausgeschrieben werden sollen.“ 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Entscheidung über das „ob“ einer Konzeptausschreibung sowie die Festlegung der anzulegenden 
Kriterien trifft gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2016 (Session-Nr. 1775/2016) der Liegenschaftsaus-
schuss in öffentlicher Sitzung.  
 
Die jeweiligen Beschlussvorlagen sind öffentlich und daher über das Ratsinformationssystem nicht 
nur den Ratsmitgliedern oder den Mitgliedern der BV, sondern vielmehr allen Interessierten  allge-
mein zugänglich.

2 
 
Das Ergebnis der Beschlussfassung ist ebenfalls über das Ratsinformationssystem und damit das 
Internet allgemein zugänglich. 
 
Die bisherige Praxis zeichnet sich durch folgende Aspekte aus:   
 
 Die im Rat vertretenen Parteien und Gruppierungen eröffnen Interessierten aber insbesondere 
ihren Mitgliedern aus anderen Gremien wie z.B. den Bezirksvertretungen die Möglichkeit, sich 
im Zuge der internen Vorberatung einzubringen. Dies verbindet Orts- mit Fachkenntnis. 
 
 Der Liegenschaftsausschuss entscheidet im Einzelfall, ob eine Beratung durch andere Gremi-
en sinnvoll ist bzw. Mitglieder anderer Gremien an Fachgesprächen teilnehmen. Letzteres traf 
mehrfach auf Mitglieder von Bezirksvertretungen sowie des Stadtentwicklungsausschusses 
zu. 
 
 Bei Konzeptausschreibungen für Grundstücke bei denen erst noch Baurecht in Form eines 
Bebauungsplans oder VEP geschaffen werden muss, erfolgt die Beteiligung der jeweiligen 
Bezirksvertretung schon aufgrund der bauplanungsrechtlichen Aspekte.   
 
Aufgrund des Vorgesagten geht die Verwaltung davon aus, dass eine Möglichkeit der Beteiligung von 
Mitgliedern der Bezirksvertretung bereits in adäquatem Umfang besteht.

Beratungsverlauf (1)

05.11.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.10.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3539/2018
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
31.10.2018
Erstellt
26.10.2018 16:26