Information der BV Ehrenfeld über städtische Konzeptvergaben
Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 3539/2018 vom 31.10.2018
Stand: Am 05.11.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 3539/2018 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 Information der BV Ehrenfeld über städtische Konzeptvergaben Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat folgenden Antrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 5. November 2018 gestellt: „Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, bei allen Vergaben nach Konzeptqualität die Bezirksvertretungen über die geplante Konzeptvergabe zu informieren, bevor der Liegenschafts- ausschuss darüber entscheidet, ob und nach welchen Kriterien die Ausschreibung über einen Verkauf städtischer Liegenschaften erfolgt. Außerdem sind die Bezirksvertretungen über die Verkaufsentscheidung der politischen Gremien des Rates zeitnah zu unterrichten.“ Zur Begründung hat die antragstellende Fraktion folgendes ausgeführt: „Mit Vorlage 1775/2016 hat der Rat der Stadt Köln einen Grundsatzbeschluss zur Vergabe städti- scher Grundstücke nach Konzeptqualität beschlossen. Im Liegenschaftsausschuss am 13.9.2018 wurde auf Nachfrage von Ratsmitglied Pakulat zur oben genannten Vorlage seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass die Bezirksvertretungen „selbstverständlich Vorschläge zu Grundstücken bzw. den konzeptionellen Inhalten machen können. Diese Vorschläge werden dem Liegenschaftsausschuss mitgeteilt, der letztlich über das ob und wie der Ausschreibung der einzelnen Grundstücke entschei- det“. Dies erscheint sinnvoll, und aufgrund der Kenntnisse der Bezirksvertretungen über die örtlichen Gegebenheiten auch unbedingt erforderlich. Bisher ist dies nicht möglich, da die Bezirksvertretungen nicht über die geplanten Vergaben und die dafür zugrunde gelegten Kriterien informiert werden. Über geplante Konzeptvergaben erfahren sie höchstens zufällig, die abschließende Vergabeentscheidung wird ihnen ebenfalls nicht mitgeteilt. Damit die Bezirksvertretungen besser in das Verfahren eingebunden werden, ist es notwendig, die Bezirksvertretungen im Vorfeld einer Ausschreibung bzw. des entsprechenden Beschlusses des Lie- genschaftsausschusses darüber zu informieren, welche städtischen Grundstücke als Konzeptverga- ben und nach welchen Kriterien diese ausgeschrieben werden sollen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die Entscheidung über das „ob“ einer Konzeptausschreibung sowie die Festlegung der anzulegenden Kriterien trifft gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2016 (Session-Nr. 1775/2016) der Liegenschaftsaus- schuss in öffentlicher Sitzung. Die jeweiligen Beschlussvorlagen sind öffentlich und daher über das Ratsinformationssystem nicht nur den Ratsmitgliedern oder den Mitgliedern der BV, sondern vielmehr allen Interessierten allge- mein zugänglich. 2 Das Ergebnis der Beschlussfassung ist ebenfalls über das Ratsinformationssystem und damit das Internet allgemein zugänglich. Die bisherige Praxis zeichnet sich durch folgende Aspekte aus: Die im Rat vertretenen Parteien und Gruppierungen eröffnen Interessierten aber insbesondere ihren Mitgliedern aus anderen Gremien wie z.B. den Bezirksvertretungen die Möglichkeit, sich im Zuge der internen Vorberatung einzubringen. Dies verbindet Orts- mit Fachkenntnis. Der Liegenschaftsausschuss entscheidet im Einzelfall, ob eine Beratung durch andere Gremi- en sinnvoll ist bzw. Mitglieder anderer Gremien an Fachgesprächen teilnehmen. Letzteres traf mehrfach auf Mitglieder von Bezirksvertretungen sowie des Stadtentwicklungsausschusses zu. Bei Konzeptausschreibungen für Grundstücke bei denen erst noch Baurecht in Form eines Bebauungsplans oder VEP geschaffen werden muss, erfolgt die Beteiligung der jeweiligen Bezirksvertretung schon aufgrund der bauplanungsrechtlichen Aspekte. Aufgrund des Vorgesagten geht die Verwaltung davon aus, dass eine Möglichkeit der Beteiligung von Mitgliedern der Bezirksvertretung bereits in adäquatem Umfang besteht.
Beratungsverlauf
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05.11.2018
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 8.10.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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