1653/2019
Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend Nutzerkreis und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 09.05.2019 1653/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 14.05.2019 Anfrage der Fraktion Die Linke betreffend Nutzerkreis und Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets - AN/0780/2018, 3305/2018 Zur Beantwortung der Anfrage AN/0780/2018 der Fraktion Die Linke zu dem Nutzerkreis und der Nutzung des Bildungs- und Teilhabepakets zur Sitzung des Jugendhilfeausschuss vom 06.11.2018 bittet Frau Dr. Butterwegge, Fraktion Die Linke, die Verwaltung um Stellungnahme, wie die Kinder und Jugendlichen auf das Recht der Beantragung der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe- Paket hingewiesen werden und wie das Verfahren gegebenenfalls verbessert werden könne, um die Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu steigern. Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Zur Inanspruchnahme allgemein: Zwischenzeitlich liegen die Auswertungen zur Inanspruchnahme im Jahr 2018 vor. In der Anlage be- findet sich ein Überblick über die Entwicklung der BuT Bewilligungen je Modul und je Rechtskreis für die Jahre 2015 - 2018. Insgesamt ist in allen Bereichen eine Steigerung der Inanspruchnahme zu erkennen, so gab es 7.859 Bewilligungen mehr im Jahr 2018 als in 2017. Die Inanspruchnahme der Einzelleistungen aus dem Bildungspaket gestaltet sich sehr unterschiedlich und kann nicht miteinander verglichen werden, weil für deren Erlangung unterschiedliche Vorausset- zungen erfüllt sein müssen. Zu den Wegen der Antragstellung: Die Unterstützung zum Schulbedarf wird bei allen Transferleistungsbeziehern ohne Antragstellung automatisch gewährt, so dass die Inanspruchnahme hier hoch ist. Lediglich Familien, die Wohngeld- oder Kinderzuschlag beziehen, müssen einen Antrag auf Unterstützung zum Schulbedarf stellen. Hier konnte im Jahr 2018 eine weitere Steigerung erzielt werden. Im Bereich der schulnahen Module des Bildungspakets, wie „Teilnahme am gemeinschaftlichen Mit- tagessen“ und „Klassenfahrten und Ausflügen“ ist seit dem Schuljahr 2014/2015 eine Sammelantrag- stellung über die Schulen und Kitas möglich. Dies erspart den Eltern die Antragstellung beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren, da die Antragstellung per Liste von der Schule oder der Kindertages- stätte erfolgt. Auch in diesen Bereichen ist eine stetige Steigerung der Inanspruchnahme zu verzeich- nen, weil sich das vereinfachte Antrags- und Abrechnungsverfahren immer mehr etabliert. Im Bereich des gemeinschaftlichen Mittagessens an Kindertagesstätten und Schulen wurden in 2018 2.247 An- träge mehr bewilligt als in 2017. Auch bei dem Modul Klassenfahrten und Ausflüge ist in 2018 eine hohe Steigerung der Inanspruch- nahme zu erkennen. Es wurden in 2018 3.853 Anträge mehr bewilligt als in 2017. Das BuT Modul Teilhabe (Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben) wird im Verhältnis zu den vorgenannten Modulen nur geringfügig in Anspruch genommen. Die Verwaltung tritt hier bereits seit 2 einiger Zeit verstärkt an Vereine und Institutionen heran, um auch die für dieses Modul vereinfachte Antragstellung und Abrechnung der Leistungen vorzustellen. Damit entfällt eine aufwendige Antrag- stellung, es müssen keine Quittungen mehr über die Zahlungen des Vereins aufbewahrt und vorge- legt werden. Oftmals möchten die Eltern aber dennoch für eine geringe Unterstützung von maximal 10,00 € im Monat nicht zu erkennen geben, dass sie als Familie nur geringes Einkommen zur Verfü- gung haben und somit BuT Leistungen in Anspruch nehmen könnten. Sie verzichten auf die Beantra- gung dieser Leistung. Verbessert wurde zum Schuljahr 2016/2017 in diesem Zusammenhang auch, dass nicht für jede Ein- zelleistung des Bildungspakets ein einzelner Antrag gestellt werden muss. Vielmehr wird ein Haupt-/ Globalantrag gestellt. Dies kann durchaus ein Antrag sein, der von der Schule in Form einer Liste eingeht und somit als Antrag gewertet wird. Auf einen zusätzlichen Nachweis der Eltern, die somit bereits an anderer Stelle ihre BuT Berechtigung nachgewiesen haben, wird verzichtet. Es erfolgt eine automatische Bewilligung der Module „Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben“, sowie der „Teilnahme an Klassenfahrten und Ausflügen“ und „Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen zu ermäßigten Preisen“. Ob die Eltern, die diese Bewilligungsbescheide erhalten, die Leistungen dann abrufen, kann seitens der Verwaltung nicht beeinflusst werden. Im Bereich der außerschulischen Lernförderung kann nicht auf einen Antrag verzichtet werden und es kann keine konkludente Bewilligung erfolgen. Es ist erforderlich, dass die Schule im Antrag attestiert, ob und in welchem Umfang der Förderbedarf notwendig ist, ob es keine schulischen Fördermaßnah- men gibt und ob das Lernniveau ohne Förderung nicht erreicht werden kann. Im jeweiligen Einzelfall ist dann über die Art und den Umfang der Förderung zu entscheiden. Hier ist die Verwaltung ebenfalls aktiv und geht auf Schulen und Anbieter zu und versucht Kooperationsmodelle mit vereinfachter (ge- sammelter) Antragstellung und Abrechnung zu entwickeln. Vorteile sind auch hier wieder, dass die Kinder vor Ort gefördert werden können, den Eltern die aufwendige Antragstellung erspart bleibt und mit dem Anbieter verlässlich und gesammelt abgerechnet werden kann. Seit dem Schuljahr 2014/2015 hat die Verwaltung viele vereinfachte Verfahren entwickelt, um die Inanspruchnahme des Bildungspakets zu steigern und Abrechnungsverfahren für Anbieter zu erleich- tern. Hierbei sind auch die Schulen und Kindertagesstätten involviert, z.B. findet ein intensiver Aus- tausch mit Schulsozialarbeitern/innen über veränderte Verfahrensweisen des Antragsverfahrens statt. In einigen Sozialräumen war die Verwaltung in deren Arbeitskreisen vor Ort und es konnte ein direk- ter Austausch zu Antragsverfahren und Antragsbewilligungen stattfinden, sowie offene Fragen und Zuständigkeiten geklärt werden. Hier ist es Ziel der Verwaltung, dies zukünftig noch weiter auszubau- en, um den Informationsfluss bis zur BuT-berechtigten Familie weiter zu verbessern. Weiterhin können Familien Informationen über das Bildungs- und Teilhabepaket in Schulen, Kinder- tagesstätten oder auch Jobcenter-Standorten bekommen. Hier liegen Info-Flyer (in vier verschiede- nen Sprachen) aus, die eine kurze Darstellung zum Leistungsumfang des Bildungspaketes und zu den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen enthalten, sowie Kontaktadressen und einen Hinweis auf einen Link im Internet. Dort können alle Antragsunterlagen ausgefüllt und ausgedruckt werden. Daneben wird bei persönlichen Antragstellungen verstärkt darauf geachtet, auch Familien mit Kin- dern, die nur einen Köln-Pass beantragen möchten, auf die Möglichkeit einer BuT Beantragung hin- zuweisen. Gez. Dr. Rau
Anlage 1 Gegenüberstellung bewilligte u. abgerechnete Leistungen BuT 2015-2018
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Anlage 1 2015 2016 2017 2018 Module** Rechtskreis Anzahl Bewilligungen (je Leistungsart nur 1mal p.a. gezählt)* Anzahl Bewilligungen (je Leistungsart nur 1mal p.a. gezählt)* Anzahl Bewilligungen (je Leistungsart nur 1mal p.a. gezählt)* Anzahl Bewilligungen (je Leistungsart nur 1mal p.a. gezählt) Schulbedarf SGB II Geringverdiener Wohngeld 2.727 2.405 2.677 2.877 Kinderzuschlag 536 425 404 394 SGB XII 200 170 206 189 AsylbLG 1.111 2.640 2.198 1.797 Klassen- u. Gruppenfahrten/ Ausflüge SGB II 8.334 8.894 14.040 17.893 Geringverdiener 245 199 146 160 Wohngeld 1.083 1.638 2.578 2.606 Kinderzuschlag 215 281 417 445 SGB XII 60 86 116 198 AsylbLG 208 666 1.530 1.298 Lernförderung SGB II 1.495 1.923 1.970 2.215 Geringverdiener 46 71 50 44 Wohngeld 346 342 386 445 Kinderzuschlag 64 57 60 65 SGB XII 23 29 29 30 AsylbLG 53 107 169 192 Mittagessen Schul- und Kindergarten SGB II 19.387 15.006 17.226 19.473 Geringverdiener 503 411 286 197 Wohngeld 3.404 2.602 3.166 3.181 Kinderzuschlag 651 538 554 531 SGB XII 257 127 165 280 AsylbLG 744 1.231 1.903 1.571 soziale u. kulturelle Teilhabe SGB II 2.601 2.897 2.743 3.007 Geringverdiener 194 183 118 117 Wohngeld 712 798 1.054 1.119 Kinderzuschlag 146 97 157 183 SGB XII 22 23 31 45 AsylbLG 53 134 189 185 Schülerbeförderung SGB II 57 66 117 142 Geringverdiener 6 1 5 0 Wohngeld 0 0 23 37 Kinderzuschlag 0 0 1 3 SGB XII 0 0 0 1 AsylbLG 0 0 8 9 Summen 65.705 63.703 74.213 82.072 20.222 19.656 19.491 21.143 Anmerkungen *gezählt wurden die in Anspruch genommenen Module, jedoch das selbe Modul nur 1 mal jährlich je Kind, auch wenn es 2 mal im Jahr bewilligt wurde. Grundlage für die Zählung: Datum der Auszahlung - dies bedeutet, dass Kinder, für die Anfang 2018 noch eine Auszahlung für 2017 erfolgt, werden anzahlmäßig in 2018 abgebildet, während der korrespondierende Mittelabfluss noch dem Jahr 2017
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1653/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 09.05.2019
- Erstellt
- 09.05.2019 09:41