1489/2018
Anfrage zum Erhalt der Grabstätte von Wilhelm David auf dem Friedhof Holweide (AN/0509/2018)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2661 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/672 Vorlagen-Nummer 1489/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.06.2018 Anfrage zum Erhalt der Grabstätte von Wilhelm David auf dem Friedhof Holweide (AN/0509/2018) In der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim wurde unter Tagesordnungspunkt 7.2.6 nachfolgende Anfrage der CDU-Fraktion (AN/0509/2018) behandelt: Das Grab von Wilhelm David, dem Gemeindebeamten von Merheim, der um 1910 den Eingemein- dungsvertrag mit der Stadt Köln ausarbeitete, auf dem Holweider Friedhof (Burgwiesenstraße, Haupteingang) ist in einem schlechten Zustand. Die Friedhofsverwaltung hat eine Notsicherung des Grabsteins vorgenommen. Daher stellen sich aus Sicht der CDU-Fraktion folgende Fragen: 1. Ist die Grabnutzungsdauer des 1938 verstorbenen Wilhelm David abgelaufen (wenn noch in Privatbesitz) oder gehört das Grab aus historischen Gründen der Stadt Köln? 2. Gibt es noch Angehörige, mit denen wegen des Grabzustandes Kontakt aufgenommen werden kann? 3. Wer ist – je nach Antwort zu 1. Und 2. – zuständig bzw. verantwortlich für die Sanierung der Grabanlage? 4. Welche Schritte können unternommen werden, um die Grabanlage kurzfristig weiterge- hend zu sichern bzw. zu sanieren? 5. Aus welchen Mitteln könnte ggf. eine Sanierung der Anlage erfolgen? Antwort der Verwaltung: Zu 1 und 2. Der am 19.07.1938 verstorbene Gemeindebeamte Wilhelm David wurde am 22.07.1938 in die zwei- stellige Familiengrabstätte Nr. 12/13 auf Flur 004 des Friedhofs Holweide beigesetzt. Die Hinterblie- benen haben das Grabnutzungsrecht im März 1989 aufgegeben. Da die Grabanlage im Januar 1988 unter Denkmalschutz gestellt worden ist, wurde die Grabstätte nach dem Ende das Grabnutzungs- rechts erhalten. Im Zeitraum von 1994 bis 1998 wurde die Grabstätte vorübergehend im Zuge einer ehrenamtlich verliehenen Patenschaft betreut. Zu 3. Derzeit ist die Friedhofsverwaltung Köln für den Erhalt der Grabanlage zuständig. 2 Zu 4. und 5. Bereits im Frühjahr diesen Jahres wurde nach der Sicherung des Grabmals ein fachkundiger Stein- metzbetrieb mit der Befestigung des Grabsteins beauftragt. Die Arbeiten werden nach Zusicherung des Steinmetzes zwischen der 19. und 20. Kalenderwoche 2018 ausgeführt werden. Entsprechende Mittel für den Erhalt von denkgeschützten Grabstätten stehen im Haushalt zur Verfügung. Nach der Neumontage des Grabmals wird die Grabanlage insgesamt gereinigt und neu bepflanzt. Ziel ist es, erneut einen Paten für den dauerhaften Erhalt der Grabanlage zu gewinnen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1489/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.05.2018
- Erstellt
- 04.05.2018 10:19