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1489/2018

Anfrage zum Erhalt der Grabstätte von Wilhelm David auf dem Friedhof Holweide (AN/0509/2018)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 04.06.2018, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2661 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/672 
 
Vorlagen-Nummer 
 1489/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.06.2018 
 
Anfrage zum Erhalt der Grabstätte von Wilhelm David auf dem Friedhof Holweide 
(AN/0509/2018) 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim wurde unter Tagesordnungspunkt 7.2.6 nachfolgende 
Anfrage der CDU-Fraktion (AN/0509/2018) behandelt: 
 
Das Grab von Wilhelm David, dem Gemeindebeamten von Merheim, der um 1910 den Eingemein-
dungsvertrag mit der Stadt Köln ausarbeitete, auf dem Holweider Friedhof (Burgwiesenstraße, 
Haupteingang) ist in einem schlechten Zustand. Die Friedhofsverwaltung hat eine Notsicherung des 
Grabsteins vorgenommen. Daher stellen sich aus Sicht der CDU-Fraktion folgende Fragen: 
 
 
1. Ist die Grabnutzungsdauer des 1938 verstorbenen Wilhelm David abgelaufen (wenn 
noch in Privatbesitz) oder gehört das Grab aus historischen Gründen der Stadt Köln? 
 
2. Gibt es noch Angehörige, mit denen wegen des Grabzustandes Kontakt aufgenommen 
werden kann? 
 
3. Wer ist – je nach Antwort zu 1. Und 2. – zuständig bzw. verantwortlich für die Sanierung 
der Grabanlage? 
 
4. Welche Schritte können unternommen werden, um die Grabanlage kurzfristig weiterge-
hend zu sichern bzw. zu sanieren? 
 
5. Aus welchen Mitteln könnte ggf. eine Sanierung der Anlage erfolgen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1 und 2. 
 
Der am 19.07.1938 verstorbene Gemeindebeamte Wilhelm David wurde am 22.07.1938 in die zwei-
stellige Familiengrabstätte Nr. 12/13 auf Flur 004 des Friedhofs Holweide beigesetzt. Die Hinterblie-
benen haben das Grabnutzungsrecht im März 1989 aufgegeben. Da die Grabanlage im Januar 1988 
unter Denkmalschutz gestellt worden ist, wurde die Grabstätte nach dem Ende das Grabnutzungs-
rechts erhalten. Im Zeitraum von 1994 bis 1998 wurde die Grabstätte vorübergehend im Zuge einer 
ehrenamtlich verliehenen Patenschaft betreut.  
 
Zu 3.  
 
Derzeit ist die Friedhofsverwaltung Köln für den Erhalt der Grabanlage zuständig.

2 
 
Zu 4. und 5.  
 
Bereits im Frühjahr diesen Jahres wurde nach der Sicherung des Grabmals ein fachkundiger Stein-
metzbetrieb mit der Befestigung des Grabsteins beauftragt. Die Arbeiten werden nach Zusicherung 
des Steinmetzes zwischen der 19. und 20. Kalenderwoche 2018 ausgeführt werden. Entsprechende 
Mittel für den Erhalt von denkgeschützten Grabstätten stehen im Haushalt zur Verfügung. Nach der 
Neumontage des Grabmals wird die Grabanlage insgesamt gereinigt und neu bepflanzt. Ziel ist es, 
erneut einen Paten für den dauerhaften Erhalt der Grabanlage zu gewinnen.

Beratungsverlauf (1)

04.06.2018 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1489/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.05.2018
Erstellt
04.05.2018 10:19