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1264/2021

Verkehrssicherheit Langel

Mitteilung BV 03.05.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 17.06.2021, TOP 10.2.3

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

13134 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1264/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.06.2021 
 
Verkehrssicherheit Langel 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Porz am 05.11.2019, TOP 8.7 
„Zebrastreifen:  
 Querung am Eulenplatz (spätestens, wenn der Spielplatz fertig ist),  
 Querung von der Kirche zum Antoniushaus,  
 Querung Sandbergstraße/Langeler Berg“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen (sog. Zebrastreifen) ist durch den Gesetzgeber an strenge 
Kriterien gebunden. So sollen Fußgängerüberwege beispielsweise nur angelegt werden, wenn es 
erforderlich ist, dem zu Fuß Gehenden Vorrang zu geben, weil er sonst nicht sicher über die Straße 
kommt. Dies ist jedoch nur dann der Fall, wenn es die Fahrzeugstärke zulässt und das Fußverkehrs-
aufkommen es nötig macht. In Tempo 30-Zonen sind Fußgängerüberwege regelmäßig entbehrlich. 
Die Lülsdorfer Straße (Eulenplatz und Kirche/Antoniushaus) liegt in der Tempo 30-Zone Langel. Sie 
weist eine sehr geringe Verkehrsbelastung auf und kann auch heute schon jederzeit gefahrlos ge-
quert werden. Die Einrichtung von Fußgängerüberwegen kommt hier folglich nicht in Betracht. 
 
Der Bereich Langeler Berg/Sandbergstraße ist geprägt von einer weitläufigen Bebauung mit überwie-
gend Einfamilienhäusern. Die Anzahl der Haushalte, und damit der potenziell querenden Menschen, 
ist gering. Um den Ortskern mit dem Eulenplatz, Kirche, Grundschule und Kindertagesstätte sicher 
erreichen zu können, wurde im benachbarten Einmündungsbereich Sandbergstraße/Heinrich-Klein-
Straße ein Fußgängerüberweg eingerichtet. Für einen zusätzlichen Fußgängerüberweg auch an der 
Einmündung Langeler Berg besteht aus Sicht der Verwaltung kein Bedarf. 
 
 
 „Schilder „Achtung Kinder“ auf den zur Schule führenden Straßen vor allem Lülsdorfer 
Str und Heinrich Klein Str. 
 
 Einrichtung eines Halteverbotes im Bereich des Eulenplatzes um eine bessere Einsicht 
über den KFZ- und Fußgängerverkehr Richtung Schule zu erhalten“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Anordnung von Gefahrzeichen und Haltverboten ist gemäß Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln 
in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Nach Besich-
tigung der Örtlichkeit wird die Verwaltung hier eine Optimierung der teilweise bereits vorhandenen 
Beschilderung durchführen und ein zeitlich beschränktes Haltverbot im Bereich des Eulenplatzes ein-
richten.

2 
 
 
 
 „Fußgängerampel im Kreuzungsbereich Heinrich-Klein-Straße/Sandbergstraße“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Im Einmündungsbereich Sandbergstraße/Heinrich-Klein-Straße ist ein Fußgängerüberweg (sog. Zeb-
rastreifen) angelegt, so dass eine sichere Querung der Sandbergstraße bereits heute gewährleistet 
ist. Die Verwaltung sieht keinen Bedarf hier eine Lichtzeichenanlage zu errichten. 
 
 
 „Tempo 30 auf der Sandbergstraße“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen ist gemäß Zuständigkeitsordnung der Stadt 
Köln in Verbindung mit der Gemeindeordnung NRW ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Weiter 
dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nach Maßgabe der Straßenverkehrs-
Ordnung nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefah-
renlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Die Sand-
bergstraße ist hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeiten oder etwaiger Unfälle vollkommen unauffällig. 
Eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wäre auf dieser Kreisstraße (K 22) nach 
Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens der Verwaltung unbegründet. 
 
 
 „Errichtung eines Bürgersteiges auf der Heinrich-Klein-Straße ab Lülsdorfer Straße 
Richtung Sandbergstraße“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Beschluss wurde in die Arbeitsliste aufgenommen und wird gemäß den Prioritäten aller Maß-
nahmen abgearbeitet. 
 
 
 „Errichtung eines Spielplatzes im Neubaugebiet „Auf dem Weiler/Hinter Hoven/Jakob-
Engels-Straße“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Im Planungsgebiet „Hinter Hoven“ des Bebauungsplans 70350/03 wurden laut Angabe der Interes-
sengemeinschaft Wasser, Umwelt und Jugend 70 statt wie ursprünglich geplant 50 Einfamilienhäuser 
errichtet. Dazu kam es, da im Bebauungsplan die überbaubaren Grundstücksflächen zum größten 
Teil als so genannte “Baubänder“ und nicht als einzelne überbaubare Flächen für jedes Haus festge-
setzt wurde. Dadurch sollte eine möglichst flexible Neuordnung der Grundstückszuteilung im an-
schließenden Umlegungsverfahren erreicht werden. Im Bebauungsplangebiet liegt der Spielplatz 
Frongasse. Dieser Spielplatz hat durch den Bebauungsplan eine direkte Verbindung mit dem Neu-
baugebiet erhalten. Somit kann er auf kurzem Weg von den Neubürger*innen erreicht werden. Der 
Spielplatz wurde zwischenzeitlich mit unterschiedlichen Spielangeboten für kleine und große Kinder 
neu gestaltet. 
 
Zudem reichte die Anzahl der errichteten Häuser nicht aus, um die Herrichtung eines öffentlichen 
Spielplatzes von mindestens 500 qm seitens eines Investors zu fordern. Das Amt für Kinder, Jugend 
und Familie verfügt in diesem Bereich über kein Grundstück, auf dem die Errichtung eines öffentli-
chen Spielplatzes erfolgen könnte. 
 
Eine Ausgestaltung des Spielplatzes Lülsdorfer Straße wird im Zuge der Neugestaltung des Eulen-
platzes erfolgen.

3 
 
 
 
 „Errichtung eines Spielplatzes im Gebiet Langel Süd“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens zum Neubau Langeler Berg wurde auf die Erhöhung des 
bestehenden Fehlbedarfes an Spiel- und Aufenthaltsflächen hingewiesen. In diesem Zusammenhang 
wurde die Herrichtung einer öffentlichen Spielfläche in einer gestaltbaren Größe von 500 qm und für 
die Errichtung eines Jugendtreffpunktes in Form eines Unterstandes weitere 300 qm gefordert.  
Dennoch wurde bei der Erstellung des Bebauungsplans auf die Forderung nach einem öffentlichen 
Spielplatzes mit Errichtung eines Jugendangebotes verzichtet und stattdessen die Gestaltung eines 
„Dorfplatzes“ bevorzugt.  
 
Auch in diesem Planbereich verfügt das Amt für Kinder, Jugend und Familie über keine eigenen Flä-
chen.  
 
 
 „Sperrung der Ortsdurchfahrt für Schwerlastverkehr“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Eine besondere Häufung von Schwerlastverkehr ist auf der Lülsdorfer Straße bzw. Sandbergstraße 
(Ortsdurchfahrt) nicht zu verzeichnen. Der Straßenzug ist als Kreisstraße 22 aber grundsätzlich ge-
eignet, auch den Verkehr mit größeren Fahrzeugen abzuwickeln. Eine Sperrung der Ortsdurchfahrt 
hätte zudem die Verdrängung des Verkehrs in Wohnbereiche der Stadt Niederkassel zur Folge, so 
dass mit einer Zustimmung der Nachbargemeinde zu der gewünschten Sperrung nicht zu rechnen ist. 
Ein Einverständnis der Stadt Niederkassel ist aber schon deshalb zwingend, weil die erforderlichen 
Verkehrszeichen für ein Durchfahrtsverbot u. a. im dortigen Stadtgebiet aufgestellt werden müssten. 
 
 
 „Verengung der Ortseinfahrt auf der Lülsdorfer Str. zur Senkung der Geschwindigkeit“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Ortseinfahrt auf der Lülsdorfer Straße in den Stadtteil Langel verläuft in einer langgezogenen 
Doppelkurve. Die Fahrbahn vermittelt durch den angrenzenden Grünbewuchs und die (unbefestigten) 
Bankette einen eher schmalen Eindruck. Der Verwaltung sieht hier keinen Bedarf für eine zusätzliche 
Verengung der Straße. 
 
 
 „Geschwindigkeitsüberwachung, Verbauung von Bodenschwellen auf Mischverkehrs-
flächen, im Bereich „Am Poppenberg“ bis „Lülsdorfer Straße“, mehr Hinweisschilder 
oder Piktogramme „Tempo 30“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Boden- oder Bremsschwellen kommen im Kölner Stadtgebiet aufgrund der Probleme für die Ret-
tungsdienste beim Überfahren (bei gleichzeitiger Behandlung von Notfallpatienten) und der möglichen 
Lärmbelästigung für die unmittelbaren Anwohnenden durch abruptes Bremsen und Anfahren grund-
sätzlich nicht mehr zum Einsatz. Die Straße Am Poppenberg ist als verkehrsberuhigter Bereich aus-
gebaut und, wie die angrenzende Tempo 30-Zone, eindeutig und gut erkennbar beschildert. Der Be-
reich ist hinsichtlich der Fahrgeschwindigkeiten unauffällig und die Verkehrsbelastung, in der Regel 
Anwohnende, ist gering. Auf die Anbringung von zusätzlichen Hinweisschildern oder Piktogrammen 
„30“ wird die Verwaltung daher verzichten.  
 
Langel bzw. der Bereich Lülsdorfer Straße, Am Poppenberg und Sandbergstraße gilt als unauffällig, 
bisher gab es keine Beschwerden/Eingaben zu Geschwindigkeitsüberschreitungen und es handelt

4 
 
sich um ein ruhiges Wohngebiet. 
Auf der relativ verkehrsreichen Sandbergstraße in direkter Nähe des o. a. Bereichs wurde im Mai 
2020 für eine Woche eine semistationäre Anlage eingesetzt: Bei 8.362 Durchfahrten gab es 3 Ver-
stöße. 
Auf der Lüsdorfer Straße befindet sich eine Messstelle; der technische Innendienst wurde gebeten, 
dort Messungen durchzuführen und darüber hinaus zu überprüfen, ob auf der Straße „Am Poppen-
berg“ eine Messstelle eingerichtet werden kann. 
 
 „Ausweisung der Straße In der Bohnenbitze als Mischverkehrsfläche“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Straße In der Bohnenbitze ist im Trennprinzip mit Gehwegen und separater Fahrbahn ausgebaut. 
Die Ausweisung als Mischverkehrsfläche (Verkehrsberuhigter Bereich nach Zeichen 325 Straßenver-
kehrs-Ordnung) kommt in ihrer heutigen Gestaltung nicht in Betracht. 
 
 
 „Temporäres Durchfahrtverbot der Straße „Hinter der Kirche“ Richtung Kita und Schule 
zwischen 07:00 und 15:00 Uhr, Ausweisung als Mischverkehrsfläche als Maßnahme ge-
gen die „Elterntaxis“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Straße Hinter der Kirche dient der Erschließung der dortigen Grundstücke und ist die einzige Zu-
fahrt zu verschiedenen privaten Stellplätzen sowie Parkständen der Schule und der Kindertagesstät-
te. Ein Durchfahrtverbot kommt daher nicht in Betracht. Die Straße verfügt nicht über Gehwege, so 
dass sich zu Fuß Gehende, Radfahrende und Kraftfahrzeuge bereits heute die Fläche teilen. Ein 
rücksichtsvolles Miteinander darf hier, auch aufgrund des begrenzten Personenkreises, vorausgesetzt 
werden. 
 
 
 „ständige Geschwindigkeitsanzeige im Bereich des Kita- und Schulweges Lülsdorfer 
Straße/Heinrich-Klein-Straße“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Geschwindigkeitsanzeigen werden lediglich auf Initiative der Bürgervereine und den Bezirksver-
tretungen von selbigen angeschafft und aufgestellt. Die Aufstellung dieser ist an ausführliche Bedin-
gungen gebunden. 
 
 „Errichtung Bushaltestellen-Häuschen als Sicherheitsmaßnahme für die Schulkinder, 
die mit dem Bus fahren“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Porz in der Sitzung am 26.09.2017 die Änderungen der 
Prioritätenliste zur Aufstellung von Fahrgastunterständen (FGU) im Busbereich zur Entscheidung vor-
gelegt (siehe Vorlagen-Nr.: 2355/2017). Die Bezirksvertretung hat dazu am 09.11.2017 folgenden 
Beschluss gefasst:  
 
„Die Bezirksvertretung Porz stimmt den Änderungen der Prioritätenliste Fahrgastunterstände und 
dem von der Verwaltung vorgeschlagenen weiteren Vorgehen zu. 
Zusatz: Die bisher nicht umgesetzten Standorte sollen weiterverfolgt werden.“  
 
Haltestellen, die nicht in der Prioritätenliste aufgeführt sind, können nicht mit einem FGU ausgestattet 
werden, da das Kontingent an FGU, das der Verwaltung im Rahmen des Werbenutzungsvertrages 
zur Verfügung steht, erschöpft ist.

5 
 
 „Müllbehälter mit Hundekottüten“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der Beschluss wurde mit der Bitte um Prüfung einzelner Standorte an die AWB weitergeleitet. 
Ein Prüfergebnis steht noch aus. 
 
 
 „Ausbau Kinderspielplatz „An der Bohnenbitze“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der hier unter der Bezeichnung „Am Weißen Stein“ geführte Spielplatz wird im Zuge der Umsetzung 
des Bauvorhabens an der Mühle seitens des Investors in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, 
Jugend und Familie ausgebaut. 
 
 
 „Frongasse Richtung Rhein bis zum Rhein Ausweisung als Mischverkehrsfläche und 
Einbau Verkehrsberuhigender Maßnahmen (Bodenwellen oder Fahrbahnverengungen 
recht links alternierend)“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Straße verfügt nicht über Gehwege, so dass sich zu Fuß Gehende, Radfahrende und Kraftfahr-
zeuge bereits heute die Fläche teilen. Hier ist nach Maßgabe der Straßenverkehrs-Ordnung eine 
ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gefordert. Der Bereich hat sich bei mehrfacher 
Besichtigung der Örtlichkeit als unauffällig dargestellt. Das Verkehrsaufkommen ist sehr gering. Die 
Anbringung von Boden- oder Bremsschwellen ist aufgrund der Probleme für die Rettungsdienste 
beim Überfahren (bei gleichzeitiger Behandlung von Notfallpatienten) auch hier abzulehnen. Eine 
Erstprüfung von Fahrbahnverengungen hatte ergeben, dass diese auf der schmalen Fahrbahn auf-
grund der zu berücksichtigenden Fahrkurven nicht möglich sind. 
 
Der Beschluss wurde in die Arbeitsliste aufgenommen und gemäß den Prioritäten aller Maßnahmen 
abgearbeitet.

Beratungsverlauf (1)

17.06.2021 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1264/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
03.05.2021
Erstellt
06.04.2021 14:27