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1355/2018

Änderung der Richtlinie "Zuschüsse zu Selbsthilfemaßnahmen Kölner Sportvereine" im Haushaltsjahr 2018

Beschlussvorlage Ausschuss 04.06.2018

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 21.06.2018, TOP 5.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3212 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/520/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1355/2018 
Freigabedatum 04.06.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Änderung der Richtlinie "Zuschüsse zu Selbsthilfemaßnahmen Kölner Sportvereine" im 
Haushaltsjahr 2018, hier: Erhöhung des maximalen Förderbetrages auf 10.000,00 € 
Beschlussorgan 
Sportausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Sportausschuss ermächtigt die Verwaltung einmalig für das Haushaltsjahr 2018, die in der Richt-
linie „Zuschüsse zu Selbsthilfemaßnahmen Kölner Sportvereine“ festgelegte maximale Zuschusshöhe 
von 5.000,00 € auf 10.000,00 € anzuheben. Diese Anhebung gilt nur für das Haushaltsjahr 2018 und 
ist auf ein Budget von 200.000,00 € begrenzt.  
 
Die entsprechenden Mittel stehen im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Teilplanzeile 15, Trans-
feraufwendungen bereit.  
 
Alternative: 
 
Die Erhöhung des Zuschussbetrages wird abgelehnt. 
 
 
Sportausschuss 21.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  200.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Das Sportamt der Stadt Köln unterstützt die Kölner Sportvereine durch Zuschüsse zu Selbsthilfemaß-
nahmen gem. der Richtlinie „Zuschüsse zu Selbsthilfemaßnahmen Kölner Sportvereine“ bis zu einem 
Höchstbetrag von 5.000,00 € zu den Beschaffungskosten des Materials. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 07.11.2017 im Rahmen des politischen VN zum Haushaltsplan 
2018 für 2017 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung mit Deckung durch die Sonderauskehrung 
des Landschaftsverbandes Rheinland beschlossen. Mit diesen Mitteln sollten verschiedene Maßnah-
men finanziert werden. 
Zu den vom Rat beschlossenen Maßnahmen gehört u. a. die Unterstützung von Kleinreparaturen 
durch Vereine in Höhe von 2 Mio. €. Da diese Maßnahmen in 2017 nicht mehr durchgeführt werden 
konnten, sind die Mittel für die Ermächtigungsübertragung vorgesehen. 
 
Es ist u.a. weiter vorgesehen, von den 2,0 Mio €, die für die Unterstützung von Kleinreparaturen 
durch Vereine geplant waren, einen Betrag in Höhe von 1.142.935,00 € für die Intensivreinigung und 
Instandsetzung von Kunstrasenplätzen zu verwenden.  
 
Ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 200.000,00 € soll in Form von Zuschüssen zu Selbsthilfemaß-
nahmen an die Sportvereine ausgezahlt werden. Hierzu soll der Sportausschuss die Verwaltung er-
mächtigen, einmalig für das Haushaltsjahr 2018, den maximalen Förderbetrag der Richtlinie „Zu-
schüsse zu Selbsthilfemaßnahmen Kölner Sportvereine“ auf 10.000,00 € je Maßnahme (insgesamt 
maximal 200.000 €) anzuheben.

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Sportausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1355/2018
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.06.2018
Erstellt
24.04.2018 15:12