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Änderung der Richtlinie "Zuschüsse zu Selbsthilfemaßnahmen Kölner Sportvereine" im Haushaltsjahr 2018

Beschlussvorlage Ausschuss 1355/2018 vom 04.06.2018

Stand: Am 21.06.2018 im Sportausschuss geändert beschlossen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/520/1 Vorlagen-Nummer 1355/2018 Freigabedatum 04.06.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Änderung der Richtlinie "Zuschüsse zu Selbsthilfemaßnahmen Kölner Sportvereine" im Haushaltsjahr 2018, hier: Erhöhung des maximalen Förderbetrages auf 10.000,00 € Beschlussorgan Sportausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Sportausschuss ermächtigt die Verwaltung einmalig für das Haushaltsjahr 2018, die in der Richt- linie „Zuschüsse zu Selbsthilfemaßnahmen Kölner Sportvereine“ festgelegte maximale Zuschusshöhe von 5.000,00 € auf 10.000,00 € anzuheben. Diese Anhebung gilt nur für das Haushaltsjahr 2018 und ist auf ein Budget von 200.000,00 € begrenzt. Die entsprechenden Mittel stehen im Teilergebnisplan 0801, Sportförderung, Teilplanzeile 15, Trans- feraufwendungen bereit. Alternative: Die Erhöhung des Zuschussbetrages wird abgelehnt. Sportausschuss 21.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 200.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Das Sportamt der Stadt Köln unterstützt die Kölner Sportvereine durch Zuschüsse zu Selbsthilfemaß- nahmen gem. der Richtlinie „Zuschüsse zu Selbsthilfemaßnahmen Kölner Sportvereine“ bis zu einem Höchstbetrag von 5.000,00 € zu den Beschaffungskosten des Materials. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 07.11.2017 im Rahmen des politischen VN zum Haushaltsplan 2018 für 2017 eine überplanmäßige Mittelbereitstellung mit Deckung durch die Sonderauskehrung des Landschaftsverbandes Rheinland beschlossen. Mit diesen Mitteln sollten verschiedene Maßnah- men finanziert werden. Zu den vom Rat beschlossenen Maßnahmen gehört u. a. die Unterstützung von Kleinreparaturen durch Vereine in Höhe von 2 Mio. €. Da diese Maßnahmen in 2017 nicht mehr durchgeführt werden konnten, sind die Mittel für die Ermächtigungsübertragung vorgesehen. Es ist u.a. weiter vorgesehen, von den 2,0 Mio €, die für die Unterstützung von Kleinreparaturen durch Vereine geplant waren, einen Betrag in Höhe von 1.142.935,00 € für die Intensivreinigung und Instandsetzung von Kunstrasenplätzen zu verwenden. Ein weiterer Teilbetrag in Höhe von 200.000,00 € soll in Form von Zuschüssen zu Selbsthilfemaß- nahmen an die Sportvereine ausgezahlt werden. Hierzu soll der Sportausschuss die Verwaltung er- mächtigen, einmalig für das Haushaltsjahr 2018, den maximalen Förderbetrag der Richtlinie „Zu- schüsse zu Selbsthilfemaßnahmen Kölner Sportvereine“ auf 10.000,00 € je Maßnahme (insgesamt maximal 200.000 €) anzuheben.

Beratungsverlauf

  1. 21.06.2018

    Sportausschuss

    TOP 5.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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