2864/2017
Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB); Wirtschaftsplan 2018
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Anlage 1 Wirtschaftsplan 2018
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1 Anlage 1 Wirtschaftsplan für das Geschäftsjahr 2018 (01.01.2018 bis 31.12.2018) Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 2 Vorwort zum Wirtschaftsplan Mit Wirkung ab dem 01.05.2001 hat die Stadt Köln das als Regiebetrieb geführte „Amt für Stadtentwässerung“ im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in das Kommu- nalunternehmen „Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts“, (StEB) umgewandelt. Bei der Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) im Sinne von § 114 a GO NW handelt es sich um eine rechtsfähige juristische Person, die selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Satzung und Verträge Mit der Gründung der AöR ist die Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 53 Lan- deswassergesetz NW auf die StEB übergegangen. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 18.12.2003 durch gesonderte Be- schlüsse und durch eine entsprechende Ergänzung der StEB-Satzung dem Kommu- nalunternehmen neben den bereits bestehenden Aufgabenbereichen noch folgende weitere Aufgaben übertragen: 1. Die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgabe des Hochwasserschutzes auf dem Gebiet der Stadt Köln 2. Die Unterhaltung, den Betrieb und die Reinigung aller Straßenentwässerungsan- lagen inkl. der zugehörigen Nebenanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln. Ab dem 01.07.2014 führen die Stadtentwässerungsbetriebe Köln neben der ope- rativen auch die investive Straßenentwässerung durch. Mit dem Vertrag vom 16.06.2014 wurde geregelt, dass die StEB nun auch für den Neubau und Sanie- rung aller Straßenentwässerungsanlagen (außer der Straßeneinläufe/Sinkkästen und deren Anschlussleitungen) verantwortlich sind. 3. Aufgaben der Gewässerunterhaltung der sonstigen Gewässer auf dem Gebiet der Stadt Köln inkl. der Parkweiher. Durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Köln und dem Kom- munalunternehmen vom 21.12.2009 wurde die Aufgabe der Gewässerunterhal- Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 3 tung noch um die Aufgaben des Gewässerausbaus und des Ausgleichs der Wasserführung der sonstigen Gewässer auf dem Gebiet der Stadt Köln erweitert. Ab dem 01.06.2017 wurde den StEB ebenfalls die Unterhaltung und der investive Teil der Parkweiher übertragen. Gem. § 16 Abs. 1 Kommunalunternehmensverordnung (KUV) und § 10 Abs. 2 der StEB-Satzung ist vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres ein Wirtschaftsplan auf- zustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgs- und dem Investitionsplan sowie aus ei- nem beigefügten Stellenplan und einer Stellenübersicht entsprechend § 8 der Ge- meindehaushaltsverordnung (GemHVO). § 10 Abs. 2 der Satzung der StEB bestimmt außerdem, dass dem Wirtschaftsplan eine detaillierte Spartenrechnung beizufügen ist. Aufgrund der aktuellen Betätigungs- felder der StEB sind für 2018 folgende Sparten auszuweisen: - Abwasser - Straßenentwässerung operativ - Straßenentwässerung investiv - Hochwasserschutz - Betriebsführung WBV Wahn - Unterhaltung und Ausbau der sonstigen Gewässer inkl. Parkweiher - Betrieb gewerblicher Art (Photovoltaikanlage Merheim, Reserveenergiemarkt, etc.) Damit enthält der Wirtschaftsplan 2018 insgesamt 7 Sparten. Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 4 Spartenrechnung Die Bereiche Hochwasserschutzzentrale, konstruktiver Hochwasserschutz und be- trieblicher Hochwasserschutz wurden aus organisatorischen Gründen in einer Sparte zusammengefasst. In der Sparte Gewässer sind ebenfalls die Sparten sonstige Gewässer sowie die Parkweiher (neu ab 01.06.2017) zusammengefasst. Die Sparte Leistungen für Dritte beinhaltet überwiegend Leistungen die Photovoltaik- anlagen am Standort Merheim sowie die Teilnahme am Reserveenergiemarkt mit den Notstromaggregaten der Pumpwerke. Das Hausanschlussmanagement soll zum 31.12.2017 eingestellt werden. Unterschied zwischen Wirtschaftsplan und Gebührenkalkulation Die markanteste Abweichung zwischen Wirtschaftsplan und Abwassergebührenkal- kulation ist die Ausweisung der real anfallenden Zinsen und der handelsrechtlichen Abschreibungsbeträge im Wirtschaftsplan und der Ausweis der kalkulatorischen Zin- sen und Abschreibungen in der Abwassergebührenkalkulation. Ist- Kosten Material Personal …… Ist- Kosten Material Personal ….. reale Zinsen kalk. Z insen kalkulatorische Abschreibung handelsrechtliche Abschreibung G ewinn HandelsrechtG ebührenrecht C ash-F low Investitionen Darlehen Wie bereits erwähnt, sind im Wirtschaftsplan die verschiedenen Aufgabenbereiche in „Sparten“ dargestellt. Dies entspricht den Vorschriften der StEB-Satzung und den abgeschlossenen Verträgen zwischen der Stadt Köln und den StEB. Damit wird si- chergestellt, dass eine strikte Trennung zwischen dem Abwasserbereich (Gebühren) und den übrigen Aufgabenbereichen erfolgt. Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 5 Inhalte des Wirtschaftsplans 1) Erfolgsplan und mittelfristiger Erfolgsplan Der Erfolgsplan enthält alle planbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschafts- jahres. Im Wirtschaftsplan werden die Sekundärkosten gemäß des Controllingkonzepts in die vier folgenden Sekundärkostenarten aufgeteilt: 1. Interne Leistungsverrechnung (ILV): Hier werden die aufgeschriebenen Stun- den den einzelnen Sparten zugerechnet. D. h. arbeitet ein Mitarbeiter, der der Sparte Abwasser zugeordnet ist, für den WBV, wird die Sparte Abwasser ent- lastet und die Sparte WBV belastet. 2. Umlagen: Hier werden die Hilfskostenstellen anhand geeigneter Schlüssel auf die jeweiligen Hauptkostenstellen verteilt. Die Hauptkostenstellen sind wiede- rum den Sparten zugeordnet. 3. Overheadkosten: Die Overheadkosten der StEB setzen sich aus den Haupt- abteilungen Management und Vorstand zusammen. Diese beiden Bereiche sind primär der Sparte Abwasser zugeordnet. Anhand des Schlüssels der mo- difizierten Herstellkosten (Personal, Betriebs- und Verwaltungskosten, Öffent- lichkeitsarbeit) werden die Overheadkosten dann sekundär auf alle Sparten verteilt. Somit führt das zu Erträgen in der Sparte Abwasser sowie Aufwen- dungen in allen anderen Sparten. 4. Abrechnung Kostenkontrollprojekte (KKP/PM): Hier werden alle operativen Aufträge anhand der Abrechnungsvorschriften der/den jeweiligen Kostenstel- le/n zugerechnet (somit auch den Sparten). Dem Wirtschaftsplan ist ein mittelfristiger Ergebnisplan beigefügt. Grundlage der Er- gebnisplanung sind die Planzahlen 2018. Auf dieser Basis wurden die Aufwendun- gen und die Erträge mit einer moderaten Preissteigerung von 2% p. a. hochindiziert. Dennoch wurden in einigen Aufwands- und Erlösarten Anpassungen vorgenommen bzw. wurden diese durch Sonderrechnungen bzw. feste Prämissen berechnet (z. B. im Bereich der Abschreibung und des Finanzergebnisses). Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 6 Die StEB haben den Wirtschaftsplan 2018 sowie die Mittelfristplanung 2019 bis 2021 nach dem heutigen Kenntnisstand aufgestellt. Die Sparten Hochwasserschutz, sons- tige Gewässer und Straßenentwässerung investiv entsprechen der Haushaltsplana- nmeldung die am 30.04.2017 an die Stadt Köln gemeldet wurde. Im Abwasserbereich basieren die Planungen für 2018 auf konstanten Schmutz- und Niederschlagswassergebührensätzen. 2) Stellenplan Des Weiteren sind dem Wirtschaftsplan ein Stellenplan und eine Stellenübersicht beigefügt, die Aufschluss über die voraussichtliche Entwicklung der besetzten und zu besetzenden Stellen geben. Dem Stellenplan für das Jahr 2018 wurden gegenüber dem Jahr 2017 5 Stellen zugefügt. Davon betreffen 4 Stellen die Schaffung zusätzli- cher IT-Sicherheitsstrukturen aufgrund gesetzlicher Anforderungen (KRITIS). Des Weiteren wurden aufgrund der Erweiterung der Gewässeraufgaben (Übernahme der Weiher) zusätzliche Kapazitäten benötigt. 3) Finanzierungsplan und Investitionsprogramm (inkl. 5 Jahresplanung) Gegenüber dem Erfolgsplan stellt der Finanzierungsplan alle planbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres 2018 dar, die sich aus der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit der Stadtentwässerungsbetriebe Köln ergeben. Dem Finanzierungsplan ist – analog der Spartenrechnung zum Erfolgsplan - ein Gruppenfinanzplan beigefügt. Als weitere Anlagen wird ein Investitionsprogramm (IVP) mit einem 5jährigen Finan- zierungsplan und Gruppenfinanzierungsplan angehängt. Die StEB werden in den Jahren 2017 bis 2022 jährlich zwischen 0 und 273 Mio. EUR Bestandskredite tilgen müssen. Sie werden durch neu ausgeschriebene Kreditver- Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 7 träge ersetzt. Dies hat keine Auswirkung auf die Höhe der Verbindlichkeiten gegen- über Kreditinstituten. 4) Gewinnausschüttung In der Planung wurde berücksichtigt, dass die Gewinne nicht mehr thesauriert wer- den. Somit wird der erzielte Gewinn 2017 in Höhe der 2017er-Ist-Spartenerlöse für Hochwasser, sonstige Gewässer sowie der investiven Straßenentwässerung (StEB- Teil) plus dem restlichen Gewinn abzüglich 3,0 Mio. € bzw. dem ausschüttungsge- sperrten Unterschiedsbetrag bei den Personalrückstellungen (je nachdem welcher Betrag höher ist) Mitte 2018 an die Stadt Köln ausgeschüttet. H I N W E I S: Durch eine Gewinnausschüttung von 10-15 Mio. € pro Jahr wird das Innenfinanzierungspotential geschmälert und es können die Verbindlichkeiten nicht in voller Höhe zurückgefahren werden. 5 ) Investitionsmaßnahmen Ferner werden die Investitionsmaßnahmen (IV) für das Jahr 2018 „einzelmaßnah- menbezogen“ und für die Folgejahre „maßnahmenartenbezogen“ (Ausnahme: Der Hochwasserschutz wird einzelmaßnahmenbezogen dargestellt) beigefügt. H I N W E I S: Im Abwasserbeseitigungskonzept werden einzelmaßnahmenbezogen die Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme ausgewiesen, d.h. die Summe der in- vestiven und operativen Bestandteile. Im Wirtschaftsplan wird einzelmaßnahmenbe- zogen das Investitionsprogramm dargestellt, die operativen Kosten werden im Er- folgsplan ausgewiesen. Wird beispielsweise bei einer Kanalsanierung der vorhandene Kanal zum Teil erneu- ert und zum Teil repariert, so werden die Kosten der Erneuerungen über das Investi- tionsprogramm veranschlagt und die Kosten der Reparatur über den operativen Er- folgsplan. Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 8 Übersicht Veränderungen Wirtschaftsplan 2018 zu 2017 Das nachfolgende Chart zeigt die Unterschiede zwischen dem Wirtschaftsplan 2018 und dem von 2017. Grüne Säulen stellen ergebnisverbessernde und rote ergebnis- verschlechternde Faktoren dar. 0 2.500 5.000 7.500 10.000 12.500 15.000 17.500 20.000 Planergebnis 2017 (17.442 T€) Gesamtleistung (-1.780 T€) Materialaufwand (-575 T€) Personalaufwand (+3.411 T€) Abschreibungen (+112 T€) sonstiger betrieblicher Aufwand (+346 T€) Finanzergebnis (-4.560 T€) Steuern (-161 T€) Planergebnis 2018 (17.088 T€) Vom Planergebnis 2017 zum Planergebnis 2018 Gesamtleistung -1,8 Mio. €: Geringere Kanalbenutzungsgebühren (-1,4 Mio. €) Material -0,6 Mio. € Gesunkene Kosten für Instandhaltung (-1,3 Mio. €) jedoch gestiegene Kosten für Nebenstoffabfuhren (+0,7 Mio. €) Personal +3,4 Mio. € Niedrigere direkte Personalkosten (-1,4 Mio. €) werden durch deutlich höhere Personalrückstellungen (+4,9 Mio. €) kompensiert. Afa +0,1 Mio. € Abschreibungen der Sparte Abwasser sinken leicht um 0,6 Mio. €; neu sind die Abschreibungen der Parkweiher mit 0,8 Mio. € SBA +0,4 Mio. € Beratung IT +0,2 Mio. €, Fortbildung/Reise +0,1 Mio. € und Instandhaltung Verwaltungsgebäude +0,1 Mio. € Zinsen -4,6 Mio. € Zinsanteile für Personalrückstellungen -1,1 Mio. €, niedrigere Zinsen für Bankkredite aufgrund günstigerer Zinssätze - 3,5 Mio. € Die Abweichungen werden auf den folgenden Seiten detailliert erläutert. Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 9 Erläuterungen der Ertragsansätze Grundsätzliches a) Die geplanten Umsatzerlöse basieren auf konstanten Gebührensätzen für Schmutzwasser 1,54 €/m³ sowie Niederschlagswasser 1,27 €/m². Gemäß den ak- tuellen Zahlen der Großveranlagung vom Januar 2017 wurde der Umsatz mit 61,6 Mio. m³ Frischwasserbezug (-2,2% ggü. dem Plan 2017) sowie 71,4 Mio. m² (+0,8% ggü. dem Plan 2017) versiegelte Fläche kalkuliert. b) Die geplanten Erträge für die Sparten Hochwasserschutz, sonstige Gewässer und Straßenentwässerung investiv entsprechen den Anmeldungen der StEB zum HPL. Umsatzerlöse (Plan 17: 203.667 T€/ Plan 18: 201.827 T€/ Abw.: -1.840 T€) Im Vergleich zum Vorjahr sinken die Kanalbenutzungsgebühren um 1.394 T€. Dies resultiert aus um 1,4 Mio. m³ gesunkenen Frischwasserbezügen aber um 0,6 Mio. m² gestiegenen versiegelten Flächen. Des Weiteren sinken die Umsatzerlöse der Sparte Hochwasser von 6.470 T€ um 1.550 T€ auf 4.920 T€ aufgrund niedriger Zinsaufwen- dungen. Kompensiert wird dies zum Teil durch höhere Umsatzerlöse bei den sonsti- gen Gewässern, da hier nun auch die Parkweiher enthalten sind (Plan 17: 2,2 Mio. €/ Plan 18: 3,0 Mio. €) Die manuelle Veranlagung steigt von 850 T€ auf 950 T€. Aktivierte Eigenleistungen (Plan 17: 2.802 T€/ Plan 18: 2.965 T€/ Abw.: 163 T€) Die aktivierten Eigenleistungen in der Sparte Abwasser sinken von 2,34 auf 2,11 Mio. €. Dies liegt an den operativen Anteilen vieler Projekte. Daneben steigen die aktivier- ten Eigenleistungen für die investive Straßenentwässerung von 250 T€ auf 400 T€ und im Hochwasserschutz (Retentionsraum Worringen & Lindemauer) von 172 T€ auf 310 T€. Sonstige betriebl. Erträge (Plan 17: 13.399 T€/ Plan 18: 13.296 T€/ Abw.: -103 T€) Die größten Positionen innerhalb der sonstigen betrieblichen Erträge sind die Auflö- sung der Baukostenzuschüsse (8,7 Mio. €) sowie die Rückstellungsauflösung der Abwasserabgabe (3,8 Mio. €) für das Veranlagungsjahr 2017. Für die Änderung zum Plan 2017 sind leicht geringere Erträge aus Forschungsvor- Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 10 haben (Projektfertigstellung der 4. Reinigungsstufe) sowie leicht geringere Erträge aus den Nebenforderungen verantwortlich. Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 11 Erläuterung der Aufwandsansätze Grundsätzliches a) Die Personalkosten wurden auf Basis des TV-V inkl. der ausgehandelten Tarifver- tragssteigerungen kalkuliert. b) In der Sparte Leistungen für Dritte gibt es kein Personal, daher auch keine Pri- märkosten Personal. Alle anfallenden Tätigkeiten werden von Mitarbeitern des Abwasserbereiches erledigt und unter der Position Innenumsatzerlöse über Stun- denverrechnungssätze in die Sparte Leistungen für Dritte belastet. c) Die geplanten Aufwendungen für die Sparte Hochwasserschutz, sonstige Gewäs- ser und Straßenentwässerung investiv entsprechen den Anmeldungen der StEB zum HPL. Materialaufwand (Plan 17: 46.498 T€/ Plan 18: 45.923 T€/ Abw.: -575 T€) 1. Materialeinsatz (Plan 17: 6.321 T€/ Plan 18: 6.548 T€/ Abw.: +227 T€): Die Kosten sind sehr konstant. Die Steigerung resultiert aus der Übernahme der Parkweiher. Sie haben jeweils rund 100 T€ Kosten für Frischwasser und Strom. 2. Instand. / bez. Leistungen (Plan 17: 24.395 T€/ Plan 18: 23.834 T€/ Abw.: -561 T€): Die Instandhaltungen sinken von 14.924 T€ um 1.275 T€ auf 13.649 T€ ab. Rund 0,7 Mio. € des Rückgangs resultieren aus niedrigeren operativen Anteilen im Be- reich der Großprojekte auf dem Großklärwerk Stammheim. Hier sind nun die überwiegende Anzahl der Projekte fertiggestellt. Die operative Kanalinstandhal- tung bleibt mit 8,3 Mio. € konstant. Die Nebenstoffabfuhren steigen um 701 T€ auf 5.540 T€ an. Dies liegt an höheren Schlamm- und Rechengutmengen sowie an teilweise 10%igen Preissteigerungen. Es wird 2018 versucht die Rechengut- mengen durch die Rechengutzerkleinerungsanlage in die Faultürme einzuleiten und damit die Rechengutabfuhr zu reduzieren. Sie wird sich in 2017 fast verdop- peln, da nun wieder der Rücklaufschlammrechen in Betrieb ist. 3. Sonstige Kosten Material (Plan 17: 9.353 T€/ Plan 18: 9.036 T€/ Abw.: -317 T€): Die Umlage an Verbänden reduziert sich von 5.863 T€ auf 5.520 T€ (-343 T€). Dies liegt im Wesentlichen an niedrigeren Verbandumlagen für den WBV Wahn. Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 12 4. Abwasserabgabe (Plan 17: 6.428 T€/ Plan 18: 6.506 T€/ Abw.: 78 T€) Der Planwert für die Abwasserabgabenrückstellung liegt auf dem Planniveau von 2017. Die Rückstellungsauflösung für die abgabenfreien Netze von 2017 wurde in den sonstigen betrieblichen Erträgen geplant. Die Auflösung erfolgt ca. Mitte 2018 wenn die Netze von der Bezirksregierung Düsseldorf abgabefrei beschieden wur- den. Personalkosten (Plan 17: 44.555 T€/ Plan 18: 47.966 T€/ Abw.: 3.411 T€) Die Personalkosten steigen aufgrund von hohen Personalrückstellungen um 3.411 T€. Die direkten Personalkosten wurden für 2018 anhand der Vollzeitäquivalente (594,0 VZÄ) geplant. Gegenüber der bisherigen Methode (direkte Personalkosten- planung anhand des Stellenplans) konnte der Ansatz der direkten Personalkosten gegenüber dem Plan 2017 um 1,4 Mio. € gesenkt werden. Neben den bekannten Stufenaufstiegen der Mitarbeiter wurde für 2018 eine Tarifver- tragssteigerung in Höhe von 2,0 % eingerechnet. Die Personalrückstellungen sind gemäß Forecast-Gutachten geplant worden. Sie liegen bei 5,9 Mio. € und steigen damit um 4,9 Mio. €. Der 10 jährige Durchschnitts- zins für die Diskontierung der Pensionsverpflichtungen wird vom 31.12.2017 auf den 31.12.2018 von 3,66% auf 3,18 % absinken. Dies allein erhöht die Zuführung des Rückstellungsbetrag um 1,8 Mio. € (Pensionsrückstellung insgesamt 1,9 Mio. €). Weitere große Positionen sind die Rückstellungszuführung für die ZVK/RZVK, die ebenfalls durch den sinkenden Zins deutlich erhöht werden müssen (1,2 Mio. €). Im Bereich der Beihilferückstellung kommt neben dem niedrigeren Diskontsatz auch die höhere Inflationsprognose im Gesundheitssektor von 3,0 % zum Tragen. Teilweise fallen in den einzelnen Sparten keine direkten Personalkosten an. Indirekt wird jede Sparte jedoch durch die interne Leistungsverrechnung über Stundenver- rechnungssätze belastet. Abschreibungen (Plan 17: 74.314 T€/ Plan 18: 74.426 T€/ Abw.: 112 T€) Die Erhöhung von 112 T€ ergibt sich aus der Übernahme der Parkweiher. Sie führt zu Abschreibungen auf Anlagegüter in Höhe von 839 T€. Demgegenüber stehen um 611 T€ niedrigere Abschreibungen in der Sparte Abwasser. Hier laufen einige Anla- Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 13 gen aus der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Dies können auch die geplanten Inbe- triebnahmen in den Jahren 2017 und 2018 von rund 96 Mio. € nicht ganz kompensie- ren. Anhand der individuellen Nutzungsdauern ergeben sich somit 2,9 Mio. € Ab- schreibungen für diese neuen Anlagen. Die Investitionsstrategie der StEB umfasst eine funktionale Verfügbarkeit der Anla- gen und kein purer Substanzwertersatz Sonstiger betrieblicher Aufwand (Plan 17: 9.786 T€/ Plan 18: 10.132 T€/ Abw.: 346 T€) Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen EDV-Kosten, Grundstückskosten, Leistungsbeziehungen mit der Stadt Köln, Versicherungs- und Gutachterkosten sowie Instandhaltungskosten für Verwaltungsgebäude / Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der geplante sonstige betriebliche Aufwand steigt für das Geschäftsjahr 2018 um 346 T€. Größere Steigerungen gab es im Bereich der EDV- Kosten (+284 T€) aufgrund der Weiterentwicklung der IT-Sicherheit gemäß den erar- beiteten Bundesstandards für Infrastrukturbetreiber. Weitere Steigerungen gab es im Bereich der Fortbildung/Reise (+122 T€) sowie im Bereich der Instandhaltung der Verwaltungsgebäude (+120 T€). Finanzergebnis (Plan 17: 26.265 T€ / Plan 18: 21.705 T€ / Abw.: -4.560 T€) In der Sparte Abwasser konnte das Finanzergebnis lediglich um 3,6 Mio. € gesenkt werden. Neben geringeren Zinsanteile für Personalrückstellungen gemäß Forecast- Gutachten (-1.1 Mio. €) wird die Sparte Abwasser weiter von den niedrigen Zinssät- zen profitieren (-2,5 Mio. €). Im Bereich der Sparte Hochwasserschutz werden die Zinsaufwendungen von 1,29 Mio. € auf 0,3 Mio. € sinken (-77,0%). Daneben enthält das Finanzergebnis in der Sparte Abwasser wie o.a. zusätzliche 1.621 T€ Zinsanteile für Personal Rückstellungen die gemäß § 277 (5) HGB im Fi- nanzergebnis ausgewiesen werden müssen. Sonstige Steuern (Plan 17: 1.009 T€ / Plan 18: 848 T€ / Abw.: -161 T€) Insgesamt sinken die Steuern leicht, bleiben jedoch auf einem hohen Niveau. In der Stromsteuer sind nun, nach neuster Gesetzeslage, auch die selbst produzierten, bspw. durch Blockheizkraftwerke oder Photovoltaikanlagen, Strommengen enthalten. Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts 14 Dieser Umstand führt zu 0,6 Mio. € höheren Kosten im Vergleich zu bisherigen Ist- werten. Jahresüberschuss / -fehlbetrag (Plan 17: 17.442 T€ / Plan 18: 17.088 T€ / Abw.: -354 T€) Im Wirtschaftsplan 2018 ergibt sich nach Abzug sämtlicher Kosten von der Gesamt- leistung, ein Jahresplanüberschuss in Höhe von rd. 17,1 Mio. €. Die Erzielung der Jahresüberschüsse ist getrennt von dem Ergebnis der Gebühren- rechnung zu betrachten. Gesonderte Erläuterung zum Spartenergebnis Hochwasser, sonstige Gewässer inkl. Parkweiher und Straßenentwässerung investiv Im Bereich des Hochwasserschutzes hat die Stadt Köln im Wege der Kapitalsachein- lage unentgeltlich (Alt-)Anlagevermögen in die StEB eingebracht. Um eine Doppelfi- nanzierung im städtischen Haushalt zu vermeiden, sind die Abschreibungen, die die StEB nun auf dieses Vermögen vornehmen, von der städtischen Kostenerstattungs- pflicht ausgenommen. Vor diesem Hintergrund schließt die HW-Sparte im vorliegen- den Wirtschaftsplan mit einem Fehlbetrag in Höhe von 116 T€ ab. In den Jahresabschlüssen der StEB wird jedoch in Höhe des Abschreibungsaufwan- des eine Entnahme aus der Kapitalrücklage vorgesehen; d. h. es handelt sich letzt lich um einen erfolgsneutralen Vorgang. Gleiches passiert auch durch die Übernahme des Anlagenvermögens der sonstigen Gewässer inkl. Parkweiher durch die StEB (Ratsbeschluss vom 10.09.2009). Die Alt- anlagen der Stadt Köln werden in 2018 mit ca. 1.041 T€ abgeschrieben. In gleicher Höhe fällt der Spartenverlust der sonstigen Gewässer inkl. Parkweiher aus. Somit wird eine Doppelfinanzierung vermieden. Ab dem 01.07.2014 haben die StEB auch einen Großteil des Anlagevermögens der Straßenentwässerung übernommen. Zur Vermeidung einer Doppelfinanzierung wer- den Abschreibungen in Höhe von ca. 614 T€ nicht der Stadt Köln in Rechnung ge- stellt. Dieser Verlust wird ebenfalls aus der gebildeten Kapitalrücklage entnommen.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/20/201/2 Vorlagen-Nummer 2864/2017 Freigabedatum 25.10.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöR (StEB); Wirtschaftsplan 2018 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln stimmt dem als Anlage 1 beigefügten Wirtschaftsplan 2018 gemäß § 7 Abs. 2 der StEB-Satzung mit folgender Einschränkung zu: „Aktivitäten der StEB, die Mehrausgaben im städ- tischen Haushalt zur Folge haben, sind zunächst einzelfallbezogen zwischen der Stadt Köln und den StEB abzustimmen, damit die Verwaltung zu eventuell erforderlichen über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Ausgaben des städtischen Haushalts gesonderte Entscheidungen des Rates der Stadt Köln einholen kann.“ Finanzausschuss 13.11.2017 Rat 14.11.2017 2 Begründung Das Kommunalunternehmen „Stadtentwässerungsbetriebe Köln“, Anstalt des öffentlichen Rechts (StEB) ist nach § 16 der Kommunalunternehmensverordnung (KUV) und gemäß § 10 Abs. 2 der StEB-Satzung in der Fassung der Satzungsnovelle vom 05.11.2009 zur Aufstellung eines Wirt- schaftsplans verpflichtet. Dieser besteht aus dem Erfolgs- und Investitionsplan sowie aus einem bei- gefügten Stellenplan und einer Stellenübersicht entsprechend § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO). Der Wirtschaftsplan 2018 (siehe Anlage 2) wird gemäß § 7 Abs. 2 der Satzung der StEB dem Verwal- tungsrat der StEB in seiner Sitzung am 10.10.2017 zur Beschlussfassung vorgelegt. Sollte der Rat einen anderslautenden Beschluss fassen, muss eine erneute Vorlage an den Verwaltungsrat mit dem geänderten Beschluss erfolgen. Ansonsten ist mit dem Einverständnis des Verwaltungsrates keine erneute Vorlage erforderlich. Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung gemäß § 84 GO und § 19 KUV besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans sowie der Aus- zahlungen und Deckungsmittel des Vermögensplanes nach Jahren gegliedert; sie ist in den Wirt- schaftsplan einzubeziehen. Ihr ist ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen. Die Ergebnis- und Finanzplanung ist der Gemeinde zur Kenntnis zu geben. Die Gemeinde hat ihrer Haushalts- wirtschaft eine fünfjährige Ergebnis- und Finanzplanung zu Grunde zu legen und in den Haus- haltsplan einzubeziehen. Das erste Planungsjahr ist das laufende Haushaltsjahr. Die Ergebnis- und Finanzplanung für die dem Haushaltsjahr folgenden drei Planungsjahre soll in den einzelnen Jahren ausgeglichen sein. Sie ist mit der Haushaltssatzung der Entwicklung anzupassen und fortzuführen. § 10 Abs. 2 der Satzung der StEB regelt, dass dem Wirtschaftsplan eine detaillierte Spartenrechnung beizufügen ist. Aufgrund der aktuellen Betätigungsfelder der StEB sind für 2018 folgende Sparten auszuweisen: - Abwasser - Hochwasserschutz - sonstige Gewässer inkl. Parkweiher - Betriebsführung für den WBV Wahn - Straßenentwässerung operativ - Straßenentwässerung investiv - Leistungen für Dritte Damit enthält der Wirtschaftsplan 2018 insgesamt 7 Sparten. Die Bereiche Hochwasserschutzzentra- le, konstruktiver Hochwasserschutz und betrieblicher Hochwasserschutz sind aus organisatorischen Gründen in einer Sparte zusammengefasst worden. Seit dem 01. Januar 2010 werden die Investitionen für die Sparte sonstige Gewässer von den StEB wirtschaftlich umgesetzt und getragen. D.h. zu den bislang geplanten operativen Kosten fallen auch die Investitionen mit Abschreibungen und Zinsaufwand aus der Aktivierung bzw. Finanzierung an. Des Weiteren haben die StEB zum 01.06.2017 die Unterhaltung sowie den investiven Teil der Park- weiher übernommen. Sie werden als Untersparte innerhalb der Sparte sonstige Gewässer geführt. Seit dem 01.07.2014 haben die StEB von der Stadt Köln große Teile der investiven Straßenentwäs- serung übernommen. Dabei handelt es sich um alle Straßenentwässerungsanlagen (u.a. Pumpwerke und Sickergruben) außer den Straßeneinläufen/Sinkkästen und deren Anschlussleitungen. Die größ- ten Kostenpositionen werden die Abschreibungen und Zinsen darstellen. Aufgrund der Aufgabenübertragungen und den hierzu - zwischen der Stadt Köln und den StEB - ab- geschlossenen Verträgen ist die Stadt Köln gegenüber den StEB zu Kostenerstattungen verpflichtet. In der vorliegenden Planung für das Geschäftsjahr 2018 wurden diese Beträge bei den einzelnen Aufgabenbereichen wie folgt veranschlagt: - Hochwasserschutz 4,92 Mio. € 3 - sonstige Gewässer inkl. Parkweiher 3,04 Mio. € - Straßenentwässerung investiv 0,61 Mio. € In Summe 8,57 Mio. € Bei dem Erfolgsplan handelt es sich um eine Aufstellung aller voraussehbaren Erträge und Aufwen- dungen des Wirtschaftsjahres. Der Erfolgsplan 2018 schließt mit einem Jahresüberschuss von 17,1 Mio. € ab. Abwassergebühren Bei der Planung der Umsatzerlöse in der Sparte Abwasser wird für das Geschäftsjahr 2018 mit kon- stanten Gebührensätzen geplant. Die Gebührensätze betragen in 2018 für Schmutzwasser 1,54 € / m³ und für Niederschlagswasser 1,27 € / m2 befestigte Fläche. 1995 2017 1995 2018 1995 2018 Schmutzwasser: 1,43 € 1,54 € 150,00 m³ 115,53 m³ 214,50 € 177,91 € Niederschlagswasser 1,20 € 1,27 € 100,00 m² 111,38 m² 120,00 € 141,45 € Kanalbenutzungsgebühr: 334,50 € 319,37 € MengenSatz Gebühr Gegenüber dem Jahr 1995 ist die Belastung des 2018er-Musterhaushalts um 15,13 € bzw. 4,52 % niedriger. In der Sitzung des Verwaltungsrates am 09.05.2008 wurde eine Kalkulationsgrundlage für die Kanal- benutzungsgebühren vorgestellt. Nach dieser Grundlage sollen rund 50% der Kostenschere zwischen handelsrechtlicher Betrachtung und der Gebührenkalkulation nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) als handelsrechtlicher Gewinn und die restlichen 50% der Kostenschere als kalkulatorisches Minus in der Gebührenrechnung angesetzt werden. Somit wird die Kanalbenutzungsgebühr subventi- oniert. Dieser Beschluss wird auch für das Jahr 2018 eingehalten. Die Details zur Abwassergebührensatzung 2018 sind der ebenfalls zu dieser Sitzung vorliegenden Beschlussvorlage mit Anlagen zu entnehmen. Der Investitionsplan 2018 stellt einzelmaßnahmenbezogen das Investitionsprogramm dar, die opera- tiven Kosten werden getrennt ausgewiesen. Im Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) hingegen werden einzelmaßnahmenbezogen die Gesamt- kosten der jeweiligen Maßnahme ausgewiesen, d.h. die Summe der investiven und operativen Be- standteile. Der Bericht zum ABK ist somit ein fachspezifischer Auszug und Darstellung in Hinblick auf die was- serwirtschaftlich relevanten Maßnahmen zur Erfüllung der Abwasserbeseitigungspflicht und ist zur Einhaltung der aktuellen rechtlichen Vorgaben zwingend. Kostendarstellungen zu Maßnahmen im Wirtschaftsplan und im ABK sind somit differenziert zu be- trachten. Wird beispielsweise bei einer Kanalsanierung der vorhandene Kanal zum Teil erneuert und zum Teil repariert, so werden die Kosten der Erneuerungen über das Investitionsprogramm veranschlagt und die Kosten der Reparatur über den operativen Erfolgsplan. Mittelverwendung: Die Investitionen der Sparten (Anlage 2: IVP) stellen sich wie folgt dar: - Abwasser 50,48 Mio. € 4 - Hochwasser 4,58 Mio. € - sonstige Gewässer inkl. Parkweiher 2,01 Mio. € - Straßenentwässerung investiv 6,51 Mio. € In Summe 63,58 Mio. € Aus der Finanzierungstätigkeit der StEB besteht die Verpflichtung zur Tilgung Bankkredite 155,00 Mio. € Gewinnausschüttung 2017 14,44 Mio. € Auszahlungen von Rückstellungen 1,00 Mio. € In Summe 170,44 Mio. € Summe Mittelverwendung 234,02 Mio. € Mittelherkunft: - Auflösung von Baukostenzuschüssen -8,69 Mio. Euro - Abschreibungen 74,43 Mio. Euro - Zuschüsse 0,30 Mio. Euro - Jahresüberschuss gem. Erfolgsplan 2018 17,09 Mio. Euro - Kredite (zur Refinan- zierung Bankkredite) 150,89 Mio. Euro Summe Mittelherkunft 234,02 Mio. Euro Im fünfjährigen Finanzplan (Anlage 2: IVP) sind die dort angesetzten Jahresüberschüsse für die Jahre 2019 bis 2021 auf der Basis einer moderaten Preissteigerung von ca. 2% p. a. und einem über dem langjährigen Durchschnitt liegenden Investitionsvolumen ermittelt worden. Kreditermächtigungen Gemäß Beschluss vom 28.04.2010 ermächtigt der Verwaltungsrat den Vorstand der Stadtentwässe- rungsbetriebe Köln innerhalb der Grenzen des Wirtschaftsplans für alle abzuschließenden Kreditge- schäfte ab 2010, Kredite in wirtschaftlich sinnvollen Tranchen auch über 5 Mio. € aufzunehmen. Der Verwaltungsrat ist nachträglich über den Umfang der Geschäfte zu informieren. Besondere Regelung Aus den Betätigungen der StEB in den Bereichen des Hochwasserschutzes, der sonstigen Gewässer inkl. Parkweiher, der Straßenentwässerung investiv sowie z. T. auch aus den Investitionen im Abwas- serbereich ergeben sich Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, die im jetzigen Planungsstadi- um nicht exakt quantifiziert werden können. Damit die StEB in diesen Fällen die nötige Planungssi- cherheit erhält – gleichzeitig aber die Kostenerstattungen der Stadt limitierbar bleiben – wird im Be- schlussvorschlag des Rates vorgesehen, dass die Zustimmung des Rates zum Wirtschaftsplan der StEB dahingehend eingeschränkt wird, „dass Aktivitäten der StEB, die Mehrausgaben im städtischen Haushalt zur Folge haben, zunächst einzelfallbezogen zwischen der Stadt Köln und den StEB abzu- stimmen sind, damit die Verwaltung zu eventuell erforderlichen über- oder außerplanmäßigen Ausga- ben des städtischen Haushalts gesonderte Entscheidungen des Rates der Stadt Köln einholen kann.“ Risiken Kanalbenutzungsgebühren: Die Unsicherheit bei den Kanalbenutzungsgebühren besteht in der Frischwasserbezugsmen- ge. Eine Reduktion der Frischwassermenge, die zu einer Menge von weniger als 61,6 Mio. m³ führt, würde eine Umsatzreduzierung ergeben. 5 Zinssätze: Aufgrund der aktuellen Finanzmarktsituation sind die Zinssätze äußerst niedrig. Für die Verbindlich- keiten auf den Kontokorrentkonten sind Planzinssätze inkl. Marge zwischen 0,5%- 1,5% angenom- men worden. Sollte sich die wirtschaftliche Lage in Europa deutlich verbessern und es zu einer höheren Inflation kommen, könnte die EZB, aufgrund ihrer Preisstabilisierungspolitik, den Leitzzins erhöhen. Dadurch könnte es für die StEB, insbesondere auf den Kontokorrentkonten, zu höheren Zinssätzen kommen. Aus der heutigen Sicht wird dieser Fall als eher unrealistisch eingeschätzt. Die StEB haben SWAP Verträge zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen. D.h. die StEB bezahlen einen fixen Zinssatz und erhalten von dem SWAP-Partner den 3M-Euribor. Mit Beginn der Laufzeit wurde ein passender 3M-Euribor Kredit abgeschlossen. Aufgrund des seit Ende April 2015 negativen 3M-Euribor würde sich der fixe Zinssatz erhöhen. Im Normalfall ist das unproblematisch, wenn von der kreditgebenden Bank ebenfalls der 3M-Euribor als negativer Zins ausgezahlt würde bzw. die Marge des 3M-Euribor-Kredits größer ist als der 3M- Euribor-Zinssatz negativ ist. Sollte die kreditgebende Bank den 3M-Euribor bei 0% nach unten be- grenzen, wären die Zahlungsströme nicht zu 100% deckungsgleich. Anlagen Anlage 1: Wirtschaftsplan 2018 Anlage 2 Mittelfristige Finanzplanung
Anlage 2 mittelfristige Finanzplanung
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Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerungsbetriebe Köln, Anstalt des öffentlichen Rechts Investitionsprogramm (Anlage 2) 5-jähriger Finanzierungsplan Angaben in Tsd. Euro 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Jahresfehlbetrag (-)/-überschuss (+) (Gesamt) 17.442 17.088 16.471 14.958 14.116 13.963 Veränderungen der Rückstellungen -1.000 -1.000 0 0 0 0 Auflösung von Baukostenzuschüssen -8.693 -8.667 -8.678 -8.668 -8.668 -8.532 Abschreibung 74.314 74.426 75.016 75.837 75.983 75.779 Cash Flow 82.063 81.847 82.809 82.128 81.431 81.210 Zuschüsse 362 310 688 700 215 300 Investitionen -72.903 -63.583 -79.271 -79.284 -82.242 -72.723 Gewinnausschüttung -11.800 -14.442 -14.088 -13.471 -11.958 -11.116 Nettokreditbedarf -2.278 4.132 -9.862 -9.927 -12.554 -2.329 Tilgung Bankkredite -272.910 -155.000 -90.000 0 -60.000 -20.000 Bruttokreditbedarf -275.188 -150.868 -99.862 -9.927 -72.554 -22.329 Es werden in den nächsten Jahren Bankkredite auslaufen, die dann getilgt werden müssen. Sie werden durch neue Bankkredite ersetzt. Dies führt saldiert zu keiner Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. 27
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2864/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.10.2017
- Erstellt
- 14.09.2017 12:00