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Baubeschluss zur Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen zur Schulwegsicherung am Schulstandort Thessaloniki-Allee/Vietorstraße in Kalk

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1739/2023 vom 11.08.2023

Stand: Am 24.08.2023 in der Bezirksvertretung 8 (Kalk) ungeändert beschlossen.

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    Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 Vorlagen-Nummer 1739/2023 Freigabedatum 12.06.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss zur Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen zur Schulwegsicherung am Schulstandort Thessaloniki-Allee/Vietorstraße in Kalk Beschlussorgan Bezirksvertretung 8 (Kalk) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der verkehrlichen Maßnahmen zur Schulwegsicherung am Schulstandort Thessaloniki-Allee/Vietorstraße in Kalk mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 104.000 €. Bezirksvertretung 8 (Kalk) 24.08.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 104.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: An der Vietorstraße/Thessaloniki-Allee entsteht auf einer frei gewordenen Fläche eine dreizü- gige Grundschule mit Einfachturnhalle. Der Hauptzugang für Schüler*innen befindet sich an der Vietorstraße. Die Erschließung des Parkplatzes für Lehrer*innen und des Anliegerberei- ches erfolgt über jeweils separate Zufahrten an der Thessaloniki-Allee. Es befindet sich eine Querungshilfe im Einmündungsbereich Vietorstraße/Wipperfürther Straße. Auf der Westseite des Schulgrundstücks in Höhe der Platzfläche Hans-Zandovsky- Platz besteht eine Fahrbahnanrampung, die als Querungsmöglichkeit genutzt wird. Im Rahmen des neuen Schulstandortes wurde ein Verkehrsgutachten erstellt. Dabei sind ver- schiedene verkehrliche Maßnahmen für eine sichere Schulerschließung erarbeitet worden. Darüber hinaus hat die Verwaltung auf Grundlage des Verkehrsgutachtens weitere Überle- gungen für verkehrliche Maßnahmen ausgearbeitet und geprüft. 1. Planung 3 Entlang des Schulgrundstücks an der Vietorstraße gibt es zurzeit keine Querungsmöglichkeit. Für eine sichere und direkte Erreichbarkeit des Schulgrundstücks ist in Höhe des Schulein- gangs ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) vorgesehen. Zur Erhöhung der Sicherheit wird die Fahrbahn auf 4,75 m eingeengt. Dadurch entsteht Platz für eine Baumneupflanzung in die- sem Bereich. Die Schwimmbushaltestelle wird südlich des Schulhaupteingangs an der Vietor- straße im Bereich der ehemaligen Grundstückszufahrt angelegt. In dem Bereich dazwischen wird ein barrierefreier Stellplatz hergestellt. Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Wip- perfürther Straße abschnittsweise auf 30 km/h reduziert. Bedingt durch diese Maßnahmen entfallen 6 Stellplätze. 2. Kosten/ Finanzierung Die Umsetzung sämtlicher Maßnahmen zur Schulwegsicherung ist mit konsumtiven Aufwen- dungen in Höhe von rd. 104.000 € verbunden. Diese entstehen für bauliche Anpassungen in Zusammenhang mit der Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Plattenumlagen, taktile Ele- mente, Beschilderung, Begrünung etc.) sowie der Installation von Fahrradständern. Entsprechende Aufwandsermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Haushalts- jahr 2024 im Teilergebnisplan des mit der Ausführung betrauten Amtes für Straßen und Rad- wegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13, Aufwen- dungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 3. Erläuterung zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer- tet werden. Anlagen Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Lageplan Schulerschließung Vietorstraße
  • Anlage 2 Schule Vietorstraße_Lageplan

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  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Es handelt sich um eine Dringlichkeitsentscheidung, deren Gründe gegen eine Öffentlichkeitsbeteiligung sprechen. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Schulinbetriebnahme wurde festgelegt, sodass die Maßnahmen, die der Schulwegerschließung dienen, rechtzeitig fertigzustellen sind. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf

  1. 24.08.2023

    Bezirksvertretung 8 (Kalk)

    TOP 8.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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