1056/2019
Verkehrswegeplanung in der ehemaligen Belgiersiedlung in Bilderstöckchen
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/3 Vorlagen-Nummer 1056/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.05.2019 Verkehrswegeplanung in der ehemaligen Belgiersiedlung in Bilderstöckchen Beschluss: „Die Verwaltung möge die nachstehenden Anregungen (siehe Punkt 1) auf Umsatzbarkeit prüfen und zur Aufklärung bestehender Unklarheiten seitens der Anwohner (siehe Punkt 2) beitragen. 1. Änderungswünsche an die Planung: - Gehwegverlängerung Göppinger Straße auf der Seite der Kita bis zum Privatweg - Parkanordnung der KFZ in der Uracher Str. im Zickzack-Prinzip von der Hausnummer 9 an bis zur Reutlinger Str. - Parkanordnung der KFZ in der Göppinger Str. im Zickzack-Prinzip zwischen Escher Str. und Reut- linger Str. - optische Verschmälerung der Reutlinger Str. - Barrierefreiheit der Verkehrswege im Viertel 2. Bestehende Unklarheiten: - Wird der vorliegende Plan noch einmal überarbeitet? - Warum sind die Seitenstraßen Ravensburger Str. u. Stuttgarter Str. nicht von der Instandsetzung der Straßen mit einbezogen worden? - Es bestehen Zweifel, ob, ob alle Versorgungsleitungen wie Abwasserkanalisation, Strom- und Da- tenkommunikationsleitungen den Anforderungen gemäß der dort wohnenden Anwohner entsprechen. (Prüfung der Kapazitäten, Erneuerungsbedarf? Etc.) Die Anwohner halten eine Prüfung bevor mit der Instandsetzung der Straßen begonnen wird für sinnvoll - Es ist nicht klar, ob sich der Investor Frey an den Kosten der bevorstehenden verkehrstechnischen Baumaßnahmen beteiligen muss und ggf. in welchem Maße - Die betroffenen Anwohner wollen Klarheit über die für sie anfallenden Kosten der Instandsetzungs- baumaßnahmen und dazu rechtzeitige Informationen.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Vorentwurfsplanung für das Gebiet Göppinger Straße (1. Bauabschnitt) mit den Straßen Ebers- bacher Straße, Göppinger Straße, Hechinger Straße, Reutlinger Straße und Uracher Straße wird zur- zeit durch ein von der Stadt Köln beauftragtes Büro erstellt. Unter Berücksichtigung des aktuellen Planungsstandes wird zu den Fragen aus dem o. g. Beschluss Folgendes mitgeteilt: zu Punkt 1. Änderungswünsche an die Planung: - Gehwegverlängerung Göppinger Straße auf der Seite der Kita bis zum Privatweg Mitteilung der Verwaltung: 2 Bei der aktuellen Straßenplanung ist zukünftig im Eingangsbereich der städtischen KiTa Reutlinger Straße/Göppinger Straße ein Gehweg mit einer Breite von 2,0 m vorgesehen, welcher im weiteren Verlauf der Göppinger Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich übergeht. - Parkanordnung der KFZ in der Uracher Straße im Zickzack-Prinzip von der Hausnummer 9 an bis zur Reutlinger Straße Mitteilung der Verwaltung: Die geplante Stellplatzanordnung wurde gewählt, um möglichst viele Stellplätze im öffentlichen Stra- ßenraum unter Berücksichtigung der Anfahrbarkeit der Feuerwehrzufahrten zu ermöglichen. Für den Fall, dass Stellplätze zwischen Uracher Straße 9 und Einmündung Hechinger Straße alternie- rend angeordnet werden sollen, würden mindestens noch 2 öffentliche Stellplätze vor Hausnummer 10 entfallen. Bedingt durch die gegenüberliegenden Feuerwehrzufahrten (Hausnummer 10 u. w.) ist hier die Schleppkurve für die Feuerwehr zu beachten. Für die Feuerwehrein- und –ausfahrt wird die gesamte Straßenraumbreite der Uracher Straße benötigt. Diese Anordnung der geplanten Stellplätze wurde unter Berücksichtigung der Anfahrbarkeit der Feuerwehrzufahrten mit der Feuerwehr der Stadt Köln vor Ort abgestimmt. Eine alternierende Stellplatzanordnung zwischen Uracher Straße 9 und Einmün- dung Hechinger Straße ist aus den vorgenannten Gründen nicht möglich. - Parkanordnung der KFZ in der Göppinger Str. im Zickzack-Prinzip zwischen Escher Straße und Reutlinger Straße Mitteilung der Verwaltung: Der Vorschlag wurde durch Entfall eines geplanten Stellplatzes realisiert. - optische Verschmälerung der Reutlinger Straße Mitteilung der Verwaltung: Die Reutlinger Straße erfüllt die Funktion einer Wohnsammelstraße und sollte deshalb den Begeg- nungsfall PKW/LKW ermöglichen. Dies erfordert eine Fahrbahnbreite von 5,50 m. Unter Berücksichti- gung der baulichen Gegebenheiten bzw. Zwangspunkte (Einmündungen, Zufahrten) sind jedoch auf der Reutlinger Straße alternierende Stellplätze vorgesehen. Bedingt durch die hohe Stellplatznach- frage ist davon auszugehen, dass die markierten Stellplätze überwiegend belegt sein werden. Im Be- reich der alternierenden Stellplätze wird die Fahrbahnbreite auf 3,50 m eingeengt. Dies führt zu einer Geschwindigkeitsreduzierung auf der Reutlinger Straße. - Barrierefreiheit der Verkehrswege im Viertel Mitteilung der Verwaltung: Die Göppinger, Uracher, Hechinger und Ebersbacher Straße sollen als Mischverkehrsflächen und die Reutlinger Straße im Trennprinzip ausgebaut werden. Es ist ein barrierefreier Ausbau der Verkehrs- wege für zu Fuß Gehende gemäß den Standards der Stadt Köln im gesamten Planungsgebiet vorge- sehen. 2. Bestehende Unklarheiten: - Wird der vorliegende Plan noch einmal überarbeitet? Antwort der Verwaltung: Anregungen und Hinweise werden in der weiteren Straßenplanung berücksichtigt. 3 - Warum sind die Seitenstraßen Ravensburger Straße u. Stuttgarter Straße nicht von der In- standsetzung der Straßen mit einbezogen worden? Antwort der Verwaltung: Die Seitenstraßen Stuttgarter Straße, Ravensburger Straße und Frankenthaler Straße sollen im zwei- ten Bauabschnitt überplant werden. - Es bestehen Zweifel, ob, ob alle Versorgungsleitungen wie Abwasserkanalisation, Strom- und Datenkommunikationsleitungen den Anforderungen gemäß der dort wohnenden An- wohner entsprechen. (Prüfung der Kapazitäten, Erneuerungsbedarf? etc.) Die Anwohner halten eine Prüfung bevor mit der Instandsetzung der Straßen begonnen wird für sinnvoll. Antwort der Verwaltung: Im Rahmen der Planung werden die Versorgungsträger aufgefordert, Ihre Belange in eigener Zustän- digkeit zu prüfen. - Es ist nicht klar, ob sich der Investor Frey an den Kosten der bevorstehenden verkehrs- technischen Baumaßnahmen beteiligen muss und ggf. in welchem Maße? Mitteilung der Verwaltung: Diese Frage wird zurzeit verwaltungsintern geklärt. - Die betroffenen Anwohner wollen Klarheit über die für sie anfallenden Kosten der Instand- setzungsbaumaßnahmen und dazu rechtzeitige Informationen. Mitteilung der Verwaltung: In welchem Umfang die Grundstückseigentümer der betroffenen Straßen über die Regelungen aus dem Kommunalabgabegesetz (KAG) an den Straßensanierungskosten anteilig herangezogen wer- den, wird noch im weiteren Planungsprozess ermittelt. Eine Information hierüber ist vorgesehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1056/2019
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 01.04.2019
- Erstellt
- 18.03.2019 13:41