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1056/2019

Verkehrswegeplanung in der ehemaligen Belgiersiedlung in Bilderstöckchen

Mitteilung BV 01.04.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 16.05.2019, TOP 10.2.3

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

6716 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/664/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 1056/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 16.05.2019 
 
Verkehrswegeplanung in der ehemaligen Belgiersiedlung in Bilderstöckchen 
Beschluss: 
„Die Verwaltung möge die nachstehenden Anregungen (siehe Punkt 1) auf Umsatzbarkeit prüfen und 
zur Aufklärung bestehender Unklarheiten seitens der Anwohner (siehe Punkt 2) beitragen. 
1. Änderungswünsche an die Planung: 
- Gehwegverlängerung Göppinger Straße auf der Seite der Kita bis zum Privatweg 
- Parkanordnung der KFZ in der Uracher Str. im Zickzack-Prinzip von der Hausnummer 9 an bis zur 
Reutlinger Str. 
- Parkanordnung der KFZ in der Göppinger Str. im Zickzack-Prinzip zwischen Escher Str. und Reut-
linger Str. 
- optische Verschmälerung der Reutlinger Str. 
- Barrierefreiheit der Verkehrswege im Viertel 
2. Bestehende Unklarheiten: 
- Wird der vorliegende Plan noch einmal überarbeitet? 
- Warum sind die Seitenstraßen Ravensburger Str. u. Stuttgarter Str. nicht von der Instandsetzung 
der Straßen mit einbezogen worden? 
- Es bestehen Zweifel, ob, ob alle Versorgungsleitungen wie Abwasserkanalisation, Strom- und Da-
tenkommunikationsleitungen den Anforderungen gemäß der dort wohnenden Anwohner entsprechen. 
(Prüfung der Kapazitäten, Erneuerungsbedarf? Etc.) Die Anwohner halten eine Prüfung bevor mit der 
Instandsetzung der Straßen begonnen wird für sinnvoll 
- Es ist nicht klar, ob sich der Investor Frey an den Kosten der bevorstehenden verkehrstechnischen 
Baumaßnahmen beteiligen muss und ggf. in welchem Maße 
- Die betroffenen Anwohner wollen Klarheit über die für sie anfallenden Kosten der Instandsetzungs-
baumaßnahmen und dazu rechtzeitige Informationen.“ 
 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
Die Vorentwurfsplanung für das Gebiet Göppinger Straße (1. Bauabschnitt) mit den Straßen Ebers-
bacher Straße, Göppinger Straße, Hechinger Straße, Reutlinger Straße und Uracher Straße wird zur-
zeit durch ein von der Stadt Köln beauftragtes Büro erstellt. 
Unter Berücksichtigung des aktuellen Planungsstandes wird zu den Fragen aus dem o. g. Beschluss 
Folgendes mitgeteilt:  
 
zu Punkt 1. Änderungswünsche an die Planung:  
 
- Gehwegverlängerung Göppinger Straße auf der Seite der Kita bis zum Privatweg  
Mitteilung der Verwaltung:

2 
 
Bei der aktuellen Straßenplanung ist zukünftig im Eingangsbereich der städtischen KiTa Reutlinger 
Straße/Göppinger Straße ein Gehweg mit einer Breite von 2,0 m vorgesehen, welcher im weiteren 
Verlauf der Göppinger Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich übergeht. 
- Parkanordnung der KFZ in der Uracher Straße im Zickzack-Prinzip von der Hausnummer 9 
an bis zur Reutlinger Straße 
Mitteilung der Verwaltung: 
Die geplante Stellplatzanordnung wurde gewählt, um möglichst viele Stellplätze im öffentlichen Stra-
ßenraum unter Berücksichtigung der Anfahrbarkeit der Feuerwehrzufahrten zu ermöglichen. 
Für den Fall, dass Stellplätze zwischen Uracher Straße 9 und Einmündung Hechinger Straße alternie-
rend angeordnet werden sollen, würden mindestens noch 2 öffentliche Stellplätze vor Hausnummer 
10 entfallen. 
Bedingt durch die gegenüberliegenden Feuerwehrzufahrten (Hausnummer 10 u. w.) ist hier die 
Schleppkurve für die Feuerwehr zu beachten. Für die Feuerwehrein- und –ausfahrt wird die gesamte 
Straßenraumbreite der Uracher Straße benötigt. Diese Anordnung der geplanten Stellplätze wurde 
unter Berücksichtigung der Anfahrbarkeit der Feuerwehrzufahrten mit der Feuerwehr der Stadt Köln 
vor Ort abgestimmt. Eine alternierende Stellplatzanordnung zwischen Uracher Straße 9 und Einmün-
dung Hechinger Straße ist aus den vorgenannten Gründen nicht möglich. 
 
- Parkanordnung der KFZ in der Göppinger Str. im Zickzack-Prinzip zwischen Escher Straße 
und Reutlinger Straße 
Mitteilung der Verwaltung: 
Der Vorschlag wurde durch Entfall eines geplanten Stellplatzes realisiert. 
 
- optische Verschmälerung der Reutlinger Straße 
Mitteilung der Verwaltung: 
Die Reutlinger Straße erfüllt die Funktion einer Wohnsammelstraße und sollte deshalb den Begeg-
nungsfall PKW/LKW ermöglichen. Dies erfordert eine Fahrbahnbreite von 5,50 m. Unter Berücksichti-
gung der baulichen Gegebenheiten bzw. Zwangspunkte (Einmündungen, Zufahrten) sind jedoch auf 
der Reutlinger Straße alternierende Stellplätze vorgesehen. Bedingt durch die hohe Stellplatznach-
frage ist davon auszugehen, dass die markierten Stellplätze überwiegend belegt sein werden. Im Be-
reich der alternierenden Stellplätze wird die Fahrbahnbreite auf 3,50 m eingeengt. Dies führt zu einer 
Geschwindigkeitsreduzierung auf der Reutlinger Straße.  
 
- Barrierefreiheit der Verkehrswege im Viertel  
Mitteilung der Verwaltung: 
Die Göppinger, Uracher, Hechinger und Ebersbacher Straße sollen als Mischverkehrsflächen und die 
Reutlinger Straße im Trennprinzip ausgebaut werden. Es ist ein barrierefreier Ausbau der Verkehrs-
wege für zu Fuß Gehende gemäß den Standards der Stadt Köln im gesamten Planungsgebiet vorge-
sehen.  
 
2. Bestehende Unklarheiten:  
- Wird der vorliegende Plan noch einmal überarbeitet?  
Antwort der Verwaltung: 
Anregungen und Hinweise werden in der weiteren Straßenplanung berücksichtigt.

3 
 
 
- Warum sind die Seitenstraßen Ravensburger Straße u. Stuttgarter Straße nicht von der In-
standsetzung der Straßen mit einbezogen worden?  
Antwort der Verwaltung: 
Die Seitenstraßen Stuttgarter Straße, Ravensburger Straße und Frankenthaler Straße sollen im zwei-
ten Bauabschnitt überplant werden. 
 
- Es bestehen Zweifel, ob, ob alle Versorgungsleitungen wie Abwasserkanalisation, Strom- 
und Datenkommunikationsleitungen den Anforderungen gemäß der dort wohnenden An-
wohner entsprechen. (Prüfung der Kapazitäten, Erneuerungsbedarf? etc.) Die Anwohner 
halten eine Prüfung bevor mit der Instandsetzung der Straßen begonnen wird für sinnvoll. 
Antwort der Verwaltung: 
Im Rahmen der Planung werden die Versorgungsträger aufgefordert, Ihre Belange in eigener Zustän-
digkeit zu prüfen.  
- Es ist nicht klar, ob sich der Investor Frey an den Kosten der bevorstehenden verkehrs-
technischen Baumaßnahmen beteiligen muss und ggf. in welchem Maße? 
Mitteilung der Verwaltung: 
Diese Frage wird zurzeit verwaltungsintern geklärt. 
- Die betroffenen Anwohner wollen Klarheit über die für sie anfallenden Kosten der Instand-
setzungsbaumaßnahmen und dazu rechtzeitige Informationen. 
Mitteilung der Verwaltung: 
In welchem Umfang die Grundstückseigentümer der betroffenen Straßen über die Regelungen aus 
dem Kommunalabgabegesetz (KAG) an den Straßensanierungskosten anteilig herangezogen wer-
den, wird noch im weiteren Planungsprozess ermittelt. Eine Information hierüber ist vorgesehen.

Beratungsverlauf (1)

16.05.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1056/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
01.04.2019
Erstellt
18.03.2019 13:41