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AN/1022/2021

Änderungsantrag zum Bebauungsplan Belgisches Viertel

FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 06.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.05.2021

FDP Änderungsantrag nach § 13

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FDP Änderungsantrag nach § 13

2268 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
An die Vorsitzende 
des Rates 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Rathaus · 50667 Köln 
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.05.2021 
AN/1022/2021 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 06.05.2021 
 
Änderungsantrag zum Bebauungsplan Belgisches Viertel 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zum Bebauungsplan Belgisches 
Viertel auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung am 6. Mai 2021 zu setzen. 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Belgisches Viertel mit folgenden Maß-
gaben umzusetzen: 
 
Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen nach zwei Jahren auf ihre Wirkung hin über-
prüft und ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Evaluation sind den politischen Gremien 
zur Beratung zu geben. 
Technische Nachrüstungen von Gastronomie und Handel, die durch die Pandemie notwen-
dig werden, dürfen nicht dazu führen, dass die Betriebe in andere Kategorien eingestuft wer-
den und ihre Existenz durch die Festlegungen im Bebauungsplan zusätzlich gefährdet wird. 
Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen für die Außengastronomie gelten für die Betriebe 
im Belgischen Viertel ebenso wie für andere Gastronomiebetriebe in Köln. Durch die lange 
Laufzeit des bisherigen Verfahrens sind die Planungsziele des Bebauungsplans im Belgi-
schen Viertel nur noch unzureichend bekannt. 
 
Begründung: 
 
Die Planungsziele des Bebauungsplans verlangen eine große Detailtiefe und sehr kleinteilige 
Festsetzungen. Es soll eine Balance gefunden werden zwischen dem Ziel, die ortsangepass-
ten Regelungen möglichst angepasst und fair zu halten bei einer höchstmöglichen ange-
strebten Wirkung im Hinblick auf die Umsetzung der Planungsziele. Die Festsetzungen und 
Regelungen bedürfen deshalb eines Realitätschecks und müssen regelmäßig überprüft wer-
den. Pandemiebedingte Einschränkungen sollten die Gastronomiebetriebe im Viertel nicht 
unbotmäßig treffen. 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. Ulrich Breite 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

06.05.2021 Rat
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1022/2021
Typ
FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13
Datum
06.05.2021
Erstellt
06.05.2021 11:34