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Änderungsantrag zum Bebauungsplan Belgisches Viertel
FDP/KSG Änderungsantrag nach § 13 AN/1022/2021 vom 06.05.2021
Stand: Am 06.05.2021 im Rat endgültig abgelehnt.
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FDP Änderungsantrag nach § 13
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www.FDP-Koeln.de An die Vorsitzende des Rates Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 06.05.2021 AN/1022/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 06.05.2021 Änderungsantrag zum Bebauungsplan Belgisches Viertel Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die FDP-Fraktion bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zum Bebauungsplan Belgisches Viertel auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung am 6. Mai 2021 zu setzen. Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan Belgisches Viertel mit folgenden Maß- gaben umzusetzen: Die Festsetzungen des Bebauungsplans sollen nach zwei Jahren auf ihre Wirkung hin über- prüft und ausgewertet werden. Die Ergebnisse der Evaluation sind den politischen Gremien zur Beratung zu geben. Technische Nachrüstungen von Gastronomie und Handel, die durch die Pandemie notwen- dig werden, dürfen nicht dazu führen, dass die Betriebe in andere Kategorien eingestuft wer- den und ihre Existenz durch die Festlegungen im Bebauungsplan zusätzlich gefährdet wird. Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen für die Außengastronomie gelten für die Betriebe im Belgischen Viertel ebenso wie für andere Gastronomiebetriebe in Köln. Durch die lange Laufzeit des bisherigen Verfahrens sind die Planungsziele des Bebauungsplans im Belgi- schen Viertel nur noch unzureichend bekannt. Begründung: Die Planungsziele des Bebauungsplans verlangen eine große Detailtiefe und sehr kleinteilige Festsetzungen. Es soll eine Balance gefunden werden zwischen dem Ziel, die ortsangepass- ten Regelungen möglichst angepasst und fair zu halten bei einer höchstmöglichen ange- strebten Wirkung im Hinblick auf die Umsetzung der Planungsziele. Die Festsetzungen und Regelungen bedürfen deshalb eines Realitätschecks und müssen regelmäßig überprüft wer- den. Pandemiebedingte Einschränkungen sollten die Gastronomiebetriebe im Viertel nicht unbotmäßig treffen. FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf
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