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3682/2024

Beratung des Entwurfs des Haushalts 2025/2026 und Festsetzung der bezirksorientierten Mittel für das Haushaltsjahr 2025/2026

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 10.12.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 05.12.2024, TOP 9.1.2

Anlage 2: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 2: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel

1412 Zeichen

Aufteilung bez. Mittel
Teilergebnis-
plan
Bezeichnung Teilergebnis-
/finanzplan Ansatz 2020 Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023/24 Ansatz 2025/26
0301 Schulträgeraufgaben 9.000,00 9.000,00 8.400,00 8.300,00 8.300,00
0416 Kulturförderung 3.300,00 3.300,00 3.000,00 3.000,00 3.300,00
0504 Freiwillige Sozialleistungen und 
interkulturelle Hilfen 36.000,00 36.000,00 36.000,00 36.000,00 36.000,00
0507
Betrieb, Unterhaltung und 
Förderung von Bürgerhäusern und -
zentren
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
0604 Kinder- und Jugendarbeit 85.000,00 85.000,00 85.000,00 84.000,00 85.000,00
0801 Sportförderung/Unterhaltung von 
Sportstätten 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00
1301 Öffentliches Grün, Wald- und 
Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00
156.300,00 156.300,00 155.400,00 154.300,00 155.600,00
Teilergebnis-
plan
Bezeichnung Teilergebnis-
/finanzplan Ansatz 2020 Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023/24 Ansatz 2025/26
0111 Innere Verwaltung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
0301 Schulträgeraufgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
0604 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
1201 Verkehrsflächen- und Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtsummen
Investiver Bereich
Konsumtiver Bereich
Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NW
Gesamtsummen
Seite 1 von 1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1813 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 3682/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beratung des Entwurfs des Haushalts 2025/2026 und Festsetzung der 
bezirksorientierten Mittel für das Haushaltsjahr 2025/2026  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes nimmt den Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 einschließlich der 
Finanzplanung bis 2029 und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis. 
 
Sie beschließt weiter die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 
Abs. 3 GO für die Haushaltsjahre 2025/2026 unter Bezug auf den Ratsbeschluss vom 
14.11.2024 in Höhe von 155.600 EUR. Die Mittel werden gemäß Anlage 2 aufgeteilt. 
 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.11.2024 den Entwurf des Haushaltsplans mit seinen An-
lagen zur weiteren Bearbeitung u.a. in die Bezirksvertretungen verwiesen. 
Die Gemeindeordnung NRW sieht vor, dass die Bezirksvertretungen die Ihnen zugewiesenen 
Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie 
über den Verwendungszweck eines Teils dieser Mittel alleine entscheiden können. Die be-
zirksorientierten Mittel für die Haushaltsjahre 2025/2026 werden im Teilergebnisplan 1801 auf 
1.435.600 EUR festgesetzt. 
Ausgehend von einem Sockelbetrag pro Stadtbezirk von 30.000 EUR und einem Kopfbetrag 
von 1,07 EUR pro Einwohner, wobei nur Einwohner mit Hauptwohnsitz berücksichtigt werden, 
entfallen auf den Stadtbezirk Nippes 155.600 EUR. 
Die Bezirksvertretung Nippes hat nunmehr gem. § 37 GO NRW über die sachliche Verwen-
dung dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. 
 
Anlagen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1022 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Beratung des Haushaltsplans sowie der Aufteilung der bezirksorientierten Mitteln kommt eine 
Bürgerbeteiligung wegen des fehlenden Gestaltungsspielraums regelmäßig nicht in Betracht. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

05.12.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Brückenstraße 5

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Details

Aktenzeichen
3682/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
10.12.2024
Erstellt
19.11.2024 15:11