Beratung des Entwurfs des Haushalts 2025/2026 und Festsetzung der bezirksorientierten Mittel für das Haushaltsjahr 2025/2026
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3682/2024 vom 10.12.2024
Stand: Am 05.12.2024 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Anlage 2: Aufteilung der bezirksorientierten Mittel
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Aufteilung bez. Mittel Teilergebnis- plan Bezeichnung Teilergebnis- /finanzplan Ansatz 2020 Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023/24 Ansatz 2025/26 0301 Schulträgeraufgaben 9.000,00 9.000,00 8.400,00 8.300,00 8.300,00 0416 Kulturförderung 3.300,00 3.300,00 3.000,00 3.000,00 3.300,00 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen 36.000,00 36.000,00 36.000,00 36.000,00 36.000,00 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und - zentren 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0604 Kinder- und Jugendarbeit 85.000,00 85.000,00 85.000,00 84.000,00 85.000,00 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 9.000,00 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 14.000,00 156.300,00 156.300,00 155.400,00 154.300,00 155.600,00 Teilergebnis- plan Bezeichnung Teilergebnis- /finanzplan Ansatz 2020 Ansatz 2021 Ansatz 2022 Ansatz 2023/24 Ansatz 2025/26 0111 Innere Verwaltung 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0212 Brand- und Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0301 Schulträgeraufgaben 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0604 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1201 Verkehrsflächen- und Anlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Gesamtsummen Investiver Bereich Konsumtiver Bereich Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NW Gesamtsummen Seite 1 von 1 -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 3682/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beratung des Entwurfs des Haushalts 2025/2026 und Festsetzung der bezirksorientierten Mittel für das Haushaltsjahr 2025/2026 Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes nimmt den Haushaltsplan-Entwurf 2025/2026 einschließlich der Finanzplanung bis 2029 und der sonstigen Anlagen zur Kenntnis. Sie beschließt weiter die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO für die Haushaltsjahre 2025/2026 unter Bezug auf den Ratsbeschluss vom 14.11.2024 in Höhe von 155.600 EUR. Die Mittel werden gemäß Anlage 2 aufgeteilt. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.11.2024 den Entwurf des Haushaltsplans mit seinen An- lagen zur weiteren Bearbeitung u.a. in die Bezirksvertretungen verwiesen. Die Gemeindeordnung NRW sieht vor, dass die Bezirksvertretungen die Ihnen zugewiesenen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel erfüllen. Dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Mittel alleine entscheiden können. Die be- zirksorientierten Mittel für die Haushaltsjahre 2025/2026 werden im Teilergebnisplan 1801 auf 1.435.600 EUR festgesetzt. Ausgehend von einem Sockelbetrag pro Stadtbezirk von 30.000 EUR und einem Kopfbetrag von 1,07 EUR pro Einwohner, wobei nur Einwohner mit Hauptwohnsitz berücksichtigt werden, entfallen auf den Stadtbezirk Nippes 155.600 EUR. Die Bezirksvertretung Nippes hat nunmehr gem. § 37 GO NRW über die sachliche Verwen- dung dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden. Anlagen -
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Beratung des Haushaltsplans sowie der Aufteilung der bezirksorientierten Mitteln kommt eine Bürgerbeteiligung wegen des fehlenden Gestaltungsspielraums regelmäßig nicht in Betracht. Kontakt OB/1 Büro der Oberbürgermeisterin OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz