AN/1305/2019
Antrag von Frau Bastian (FDP): Reinigungssatzung der Stadt Köln
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2019-10-08 Reiniegungssatzung in Anliegerstraßen
1511 Zeichen
Gleichlautend:
Herrn Bezirksbürgermeister
Henk van Benthem
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70
51143 Köln
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Rathaus
50667 Köln
Elvira Bastian
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70
51143 Köln
Tel: 02203/294227
Mail: elvira.bastian@stadt-koeln.de
www.fdp-koeln.de
Köln-Porz, den 23. September 2019
Antrag nach § 3 der GO des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz
am 08. Oktober 2019 .
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
ich möchte Sie bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen:
Reinigungssatzung der Stadt Köln an
städtischen Grundstücken in Anliegerstraßen anwenden
Beschlussentwurf:
Die Stadtverwaltung beauftragt die AWB Köln, die an städtischen Grundstücken gelegenen
Gehwege und Fahrbahnen in Anliegerstraßen laut Reinigungssatzung der Stadt Köln zu
reinigen.
Eine Auflistung dieser städtischen Grundstücke in Anliegerstraßen im Stadtbezirk Porz ist
der Bezirksvertretung vorzulegen nebst Reinigungszuständigkeit.
Begründung:
Die Stadt Köln ist im Besitz von Grundstücken, die an Anliegerstraßen liegen. Da in Köln in
diesem Fall die Reinigung seitens der Eigentümer übernommen oder organisiert werden
muss, ist es Aufgabe der Stadtverwaltung dort zu reinigen.
Beispiel:
Ostseite des Wiesenwegs in 51147 Grengel von Friedensstraße bis Wendehammer,
Ostseite der Kupfergasse in Urbach entlang des Spielplatzes/Bungert .
Mit freundlichen Grüßen
Elvira Bastian
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1305/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
- Datum
- 24.09.2019
- Erstellt
- 24.09.2019 16:09