Antrag von Frau Bastian (FDP): Reinigungssatzung der Stadt Köln
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1305/2019 vom 24.09.2019
Stand: Am 08.10.2019 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) ungeändert beschlossen.
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2019-10-08 Reiniegungssatzung in Anliegerstraßen
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Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Elvira Bastian Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Tel: 02203/294227 Mail: elvira.bastian@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Köln-Porz, den 23. September 2019 Antrag nach § 3 der GO des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 08. Oktober 2019 . Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, ich möchte Sie bitten, folgenden Antrag auf die Tagesordnung zu setzen: Reinigungssatzung der Stadt Köln an städtischen Grundstücken in Anliegerstraßen anwenden Beschlussentwurf: Die Stadtverwaltung beauftragt die AWB Köln, die an städtischen Grundstücken gelegenen Gehwege und Fahrbahnen in Anliegerstraßen laut Reinigungssatzung der Stadt Köln zu reinigen. Eine Auflistung dieser städtischen Grundstücke in Anliegerstraßen im Stadtbezirk Porz ist der Bezirksvertretung vorzulegen nebst Reinigungszuständigkeit. Begründung: Die Stadt Köln ist im Besitz von Grundstücken, die an Anliegerstraßen liegen. Da in Köln in diesem Fall die Reinigung seitens der Eigentümer übernommen oder organisiert werden muss, ist es Aufgabe der Stadtverwaltung dort zu reinigen. Beispiel: Ostseite des Wiesenwegs in 51147 Grengel von Friedensstraße bis Wendehammer, Ostseite der Kupfergasse in Urbach entlang des Spielplatzes/Bungert . Mit freundlichen Grüßen Elvira Bastian
Beratungsverlauf
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