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V/0949/2020

Wahl der Mitglieder des Zweckverbandes Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe

Vorlagen 28.10.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2020, TOP 15

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

1553 Zeichen

V/0949/2020 
V/0949/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl der Mitglieder des Zweckverbandes Studieninstitut für kommunale Verwaltung Westfalen-
Lippe 
 
 
Beratungsfolge 
 
   11.11.2020 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Verbandsversammlung 
- Vertretung der Stadt Münster - 
 
 Mitglied     Stellvertretung 
 
Stadtrat Wolfgang Heuer  1. Michael Willamowski 
  2. Ulrich Etienne 
Begründung: 
 
Gemäß § 5 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes Studieninstitut für kommunale Verwaltung 
Westfalen-Lippe entsendet jedes Verbandsmitglied eine Vertretung und bestellt zwei 
Stellvertretungen, deren Reihenfolge bei der Bestellung festzulegen ist. Die Vertretungen werden  
vom Rat für die Dauer seiner Wahlzeit gewählt. 
 
Mit Schreiben vom 08.10.2020 wurde mitgeteilt, dass die nächste Sitzung der  
Verbandsversammlung des Zweckverbandes Studieninstitut für kommunale Verwaltung 
Westfalen-Lippe am 02.12.2020 stattfinden soll. Aufgrund dessen ist eine Bestellung der  
Vertretungen schon in der Ratssitzung am 11.11.2020 erforderlich. 
 
Die im Beschlussvorschlag genannten Personen vertreten die Stadt Münster seit ihrer Wahl am am 
25.04.2012 (Herr Heuer), am 02.07.2014 (Herr Willamowski) sowie am 13.02.2019 (Herr Etienne) und 
werden daher zur erneuten Wahl in die Verbandsversammlung vorgeschlagen. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
30.10.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kupferschmidt 
Telefon: 492-3300 
Kupferschmidt@stadt-
muenster.de

Anlage A

1358 Zeichen

Anlage A zur V/0949/2020 
Kurzüberblick 
Die Neuwahl der Mitglieder des Zweckverbandes Studieninstitut für  
kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe wird aufgrund des  
Ablaufs der Wahlperiode der Ratsmitglieder, im Zuge der Kommunalwahl, erforderlich. Die 
Neubesetzung wird vom Rat beschlossen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Damit nach dem Ausscheiden von Mitgliedern des Zweckverbandes Studieninstitut für  
kommunale Verwaltung Westfalen-Lippe die Arbeit problemlos weitergeführt werden kann, ist ein  
Beschluss über eine Neubesetzung durch die Fraktionen und Ratsgruppen erforderlich. Das Ziel  
ist mit der Vorlage erreicht. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0102 Geschäftsführung für politische Gremi-
en/Städtepartnerschaften 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Beratungsverlauf (1)

11.11.2020 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0949/2020
Typ
Vorlagen
Datum
28.10.2020
Erstellt
28.10.2020 15:10