Mandari Insight

2629/2024

Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2024

Beschlussvorlage Ausschuss 10.09.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 18.11.2024, TOP 3.1

Anlage 4 - Steckbriefe zu den Förderanträgen

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Anlage 2 - Beschluss Fortführung des Förderprogramms Gleichstellung (1308/2023)

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Anlage 1 - Gesamtübersicht Antrage zum Förderprogramm Gleichtellung 2024

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

Anlage 3 - Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern - April 2023

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Anlage 4 - Steckbriefe zu den Förderanträgen

29540 Zeichen

Anlage 4: Steckbriefe der Projekte 
 
Projekt 1 Schöner als zu Hause (Arbeitstitel) 
Antragsteller*in helena paulina reiche l creative producing 
Kurzbeschreibung  Dokumentarfilm zum Thema Frauenhaus, ca. 60 min  
 das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Frauenhäusern als 
sichere Zufluchtsorte und Unterstützungsnetzwerke stärken  
 Geschichten und Erfahrungen der Frauen, die dort Schutz su-
chen, teilen  
 Anonymisierung der Frauen, Kindern und Orte als künstleri-
sches Mittel einsetzen 
Zielgruppe Die breite Öffentlichkeit, Menschen in politischen Positionen und 
betroffene Menschen. 
Projektziele Das Ziel dieses Dokumentarfilms ist es, ein tieferes Verständnis 
für Frauenhäuser zu schaffen, indem wir ihre Bedeutung und ihre 
Rolle im Leben von Frauen in Notlage beleuchten, ohne dabei die 
Schutzbedürftigkeit dieses Ortes zu gefährden. 
Kooperationen ifs Internationale Filmschule Köln gGmbH 
FrauenLeben Köln e.V. 
Autonomes Frauenhaus Lübeck, 
Autonomes Frauenhaus Bonn, 
Frauen helfen Frauen e.V. Leverkusen 
Projektzeitraum Nov. 2024 - Okt. 2026 
Fördersumme   4.826,50 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
15.826,00 €

Projekt 2 deepowerment clubs 
 
Antragsteller*in deepower 
Kurzbeschreibung Das Projekt bietet jungen benachteiligten Mädchen und Jun-
gen zwischen 14 und 18 Jahren im Bezirk Kalk im Rahmen ei-
nes außerschulischen wöchentlichen Boys & Girls Club eine 
Empowerment Möglichkeit. Durch angeleitete Gespräche, 
Workshops, Diskussionsrunden und Besuche von Zukunftsor-
ten werden Themen wie Selbstwertgefühl, Resilienz, gesell-
schaftliche Zusammenhänge, Rollentradierung, Gewalterfah-
rungen und Diskriminierung als Gewaltform sowie Engage-
ment behandelt. 
 
Zielgruppe Das Angebot richtet sich an alle Jungs und Mädchen zwischen 
14 - 18 Jahren, die im Stadtbezirk Köln-Kalk leben oder dort 
zur Schule gehen. Der Fokus liegt auf den Stadtteilen Vingst, 
Ostheim und Neubrück, da es hier verhältnismäßig wenige An-
gebote für Jugendliche gibt. 
 
Der Verein legt ein besonderes Augenmerk auf Jugendliche, 
die von Klassismus, Rassismus und anderen Diskriminie-
rungsformen betroffen sind und durch diese Mehrfachdiskrimi-
nierung eine erhöhte Bildungsgerechtigkeit und gesellschaftli-
chen Ausschluss erfahren. Dies bewirkt, dass es ihnen 
schwerfällt, alternative Zukunftsmodelle anzuvisieren. 
 
Der Verein möchte hier mind. 40 Jungs & 40 Mädchen errei-
chen, die regelmäßig an den Angeboten teilnehmen. Er rech-
net mit einer abwechselnden Teilnahme, da die Mitarbeitenden 
die Herausforderungen der Jugendlichen kennen und wissen, 
dass häufig Unvorhergesehenes passiert, was eine wöchentli-
che Teilnahme und den Aufbau einer geschlossenen Gruppe 
erschwert. Die wöchentliche Gruppengröße ist auf 20 Person 
limitiert. 
Projektziele Rollentradierung: Schaffung eines unterstützenden Umfelds 
für offene Gespräche über geschlechtsspezifische Themen 
und Herausforderungen;  
Besprechen von Gewalt- und Diskriminierungserfahrungen, 
Teilhabe an Politik und Gesellschaft 
Kooperationen Über eine Kooperation kann der Verein den Boys & Girls Club 
in den Räumlichkeiten des Jugendzentrums ENBE in Neu-
brück anbieten. 
Projektzeitraum Nov. 24 - Juli 25 
Fördersumme 15.000,00 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
17.340,00 €

Projekt 3 Muslimische und migrantische Frauen lehnen Etiketten ab! - 
Sexismus anders bekämpfen! 
Antragsteller*in Sozialdienst muslimischer Frauen 
Kurzbeschreibung Niederschwellige Workshop-Reihe zu folgenden Themen: 
- Was ist Sexismus? 
- Rollenbilder eigene Community & Mehrheitsgesellschaft 
(Sensibilisierung für die Gleichberechtigung aller Geschlech-
ter) 
- Frauenbilder in Sprichwörtern und Liedtexten in verschiede-
nen Sprachen 
- Umgang mit traditionellen Rollenbildern der eigenen Commu-
nity 
Auf einer Fachtagung sollen tradierte patriarchalische Rollen-
bilder der eigenen Community und der Mehrheitsgesellschaft 
durch Expertinnen des Faches analysiert und reflektiert bzw. 
hinterfragt werden. 
 
Handreichung zum Thema Sexismus, Rollenbilder in leichter 
Sprache 
 
Zielgruppe Muslimische und migrantische Frauen  
Muslimische und migrantische Community 
Projektziele Sensibilisierung der Zielgruppe auf individueller Ebene durch 
bewusstseinsbildende Aufklärungs- und Informationsarbeit zu 
Themen Sexismus, Rollenbilder, frauenfeindlichen Sprichwör-
tern und Liedtexten. 
Eine Fachtagung mit Expertinnen des Themas soll die Ziel-
gruppe, die muslimische bzw. migrantische Community, an-
dere Frauenorganisationen und die Stadtgesellschaft (Ge-
samtgesellschaft) in Bezug auf die Thematik im Kontext Migra-
tion sensibilisieren. 
Eine Handreichung soll in leichter Sprache entwickelt werden. 
Kooperationen -/- 
Projektzeitraum 01.11.2024 - 31.12.2025 
Fördersumme 12.298,00 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
13.798,00 €

Projekt 4 Kompetenzzentrum von und für Frauen mit Migrations- und 
Fluchtgeschichte 
Antragsteller*in Migration und Arbeitswelt 
Kurzbeschreibung Ein selbst organisiertes und verwaltetes Kompetenzzentrum 
von und für Frauen mit Migrations- und Fluchtgeschichte: 
 
 Begegnungsraum zur Vernetzung, Austausch, Unterstüt-
zung und Empowerment um Wissen und Erfahrungen zu 
teilen  
 
 Save space für Frauen, die Rassismus oder andere Formen 
von Diskriminierung erfahren haben.  
 
 Aktionen zu planen und Sprachrohr für Migrantinnen in der 
Arbeitswelt und Stadtgesellschaft zu sein 
 
 als Multiplikatorinnen für weitere Frauen zu wirken 
Zielgruppe Frauen mit einer Migrations- oder Fluchtgeschichte in Köln 
Projektziele  Gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt u. Unterstüt-
zung/Empowerment aufgrund intersektionaler Diskriminie-
rung 
 
 Förderung der Selbstbestimmung und Gleichberechtigung 
 
 Erhöhung der Sichtbarkeit 
 
 Sensibilisierung der Stadtgesellschaft und Arbeitsmarktak-
teure 
Kooperationen Es sind Kooperationen und eine Zusammenarbeit mit weiteren 
Migrant*innenorganisationen und Netzwerken sowie mit rele-
vanten Akteuren der Stadt Köln u.a. im Rahmen eines Beirates 
mit Vertreter*innen aus der Agentur für Arbeit, Jobcenter, Amt 
für Gleichstellung, Kompetenzzentrum Frau und Beruf, KI Köln 
geplant. 
Projektzeitraum 01.11.2024 - 31.12.2025 
Fördersumme 10.350,00 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
11.500,00 €

Projekt 5 Stimmen der Vielfalt – Frauen mit Migrationshintergrund in 
Köln gestalten mit! 
Antragsteller*in Alevitisches Kulturzentrum Köln-Porz und Umgebung 
Kurzbeschreibung  Hervorheben von wahlberechtigten Migrantinnen als An-
sprechpartnerinnen der Kommunalpolitik, 
 politische Bildung und aktive Teilnahme am kommunalen 
Leben 
 Workshops über demokratische Strukturen und Fähigkei-
ten wie öffentlichen Sprechen fördern 
 ein Mentoring-Programm mit erfahrenen Politikerinnen 
 regelmäßige Netzwerkveranstaltungen 
 Öffentlichkeitsarbeit 
 
Zielgruppe Wahlberechtigte Frauen mit Migrationshintergrund in Köln 
Projektziele Förderung politischer Bildung 
Aufbau von Netzwerken und Mentoring-Beziehungen 
Steigerung der Sichtbarkeit und Teilnahme an kommunalen 
Prozessen 
Kooperationen -/- 
Projektzeitraum Nov. 2024 - Okt. 2026 
Fördersumme 15.000,00 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
16.500,00 €

Projekt 6 Solomutterschaft - Selbstbestimmte Mutterschaft im BüzE 
Antragsteller*in BüzE Ehrenfeld 
Kurzbeschreibung Frauen unterscheiden sich aus unterschiedlichen Gründen da-
für, eine Solo-Mutter zu werden. 
 
Das gesellschaftliche Verständnis verwechselt Solo-Mütter oft 
mit alleinerziehenden Müttern. Solo-Mütter haben sich aber 
aktiv und bewusst für eine Schwangerschaft ohne Partner*in 
entschieden. Die Wege dahin und auch nach der Schwanger-
schaft sind rechtlich und sozial schwierig. 
 
Als Anlaufstelle für Solo-Mütter will das BüzE die Mütter unter-
stützen, Netzwerke zu bilden, empowern und aufklären. 
Zielgruppe Frauen, die sich unabhängig von einem Partner*in selbstbe-
stimmt für eine Mutterschaft entscheiden. 
Projektziele Projektziele sind, auf unterschiedlichem Wege Frauen zu stär-
ken in Bezug auf eine selbstbestimmte Mutterschaft unabhän-
gig von Partner*innen. Die Frauen werden dabei auf unter-
schiedlichen Stationen auf ihrem Weg zu einer Solomutter-
schaft angesprochen:  
• Entscheidung pro/contra Solomutterschaft  
• Planung  
• In der Schwangerschaft  
• Nach der Geburt in den unterschiedlichen Lebensphasen 
und den dazugehörenden Themen  
Machbar wird die Stärkung der Solomutterschaft durch:  
• Bereitstellung von Informationen  
• Beratung  
• Begleitung  
• Vernetzungsangebote  
• Informations- und Aufklärungsarbeit  
Und zwar niedrigschwellig, unbürokratisch und kostenfrei.  
Im BüZe wollen wir einen Ort der Begegnung und Beratung 
schaffen, der die Aufgabe hat zu informieren, zu unterstützen 
und zu vernetzen und einen niedrigschwelligen Zugang durch 
Fördermittel ermöglicht. Dadurch verhelfen wir zu der Entwick-
lung einer unabhängigen physischen und psychischen Selbst-
bestimmung von Frauen im Hinblick auf die Familiengründung.  
Wichtiges Ziel ist außerdem die Minimierung von Diskriminie-
rung von Solomüttern und ihren Kindern durch mehr Sichtbar-
keit, Information, Aufklärung.

Kooperationen • VAMV Verband alleinerziehender Mütter und Väter  
• Fachverband für psychosoziale Kinderwunschberatung  
• Frühe Hilfen: u.a. finanzielle Beratung und Betreuung wäh-
rend der Schwangerschaft; bei (unerwarteten) Schwierig-
keiten im ersten Babyjahr Begleitung durch Familienheb-
ammen  
• Pro Familia psychoedukative und psychosoziale Beratung; 
Beratung zu allen möglichen Schwangerschaftsthemen bis 
zum Ende des Kleinkindalters  
• Familienberatungsstelle der Stadt Köln: Kinder in Ein-El-
tern-Familien stärken, Begleitung von Patchwork-Familien  
• Rechtsanwalt Dr. Reetz in Köln  
• Psychologin Stefanie Sauter: Aufklärung und Beratung für 
Familien mit Spenderkindern  
• Frauenarztpraxen: auslegen von Flyern  
• Kinderwunschkliniken Köln: Auslegen von Flyern  
• Solomütter Deutschland e.V.  
 
Projektzeitraum Nov. 2024 - Nov. 2025 
Fördersumme 15.000,00 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
59.804,00 €

Projekt 7 Nebula – Community Choir 
Antragsteller*in Nebula Chor e.V. 
Kurzbeschreibung 1. Train the Trainee Workshops für FLINTA*-Personen, Auf-
bau eines Community Chores und abschließende Abschluss-
konzerte 
2. Ziel: Förderung von FLINTA*-Personen und Förderung der 
Gleichstellung von FLINTA*-Personen und Männern, kulturelle 
Vielfalt und Demokratieförderung 
3. Community Chor: Offen für alle, fördert inklusive Gemein-
schaft 
Zielgruppe sing-interessierte Personen aller Geschlechter und Ge-
schlechtsidentitäten aus dem Raum Köln und Umland ab dem 
jungen Erwachsenenalter 
Projektziele • musikalische und politische Bildung  
• Öffnung der Chormusik für eine breitere Zielgruppe durch 
Aufbau eines Community-Chors 
• FLINTA*-Förderung durch Trainee-Programm und Skills-
haring 
• Chorkonzert 
Kooperationen -/- 
Projektzeitraum Dezember 2024 - Februar 2025 
Fördersumme 4.395,44 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
8.727,94 €

Projekt 8 Tiny Auszeit 
Antragsteller*in Tiny Auszeit 
Kurzbeschreibung 4-tägiger Empowerment-Workshop für von Gewalt betroffene 
Frauen 
 
• Theorie: Psychoedukation: Sensibilisierung zu Gewaltfor-
men und deren mögliche gesundheitliche Folgen 
• Praxis: Erarbeitung von gesundheitsfördernden Bewälti-
gungsstrategien z.B. Stabilisierungsübungen, Stressma-
nagementübungen, traumasensible Körperarbeit 
 
Zielgruppe • Sekundärprävention: Förderung der Selbstbestimmung 
und Selbstfürsorge von Frauen  
• Etablieren von gesundheitsförderndem Verhalten   
• Ressourcen wiederentdecken und stabilisierend nutzen 
• Reichweite für das Thema Gewalt gegen Frauen durch 
Multiplikator*innenfunktion 
• Aufbau eines Unterstützer*innennetzwerks 
 
Projektziele Erwachsene Frauen, die von Gewalt betroffen waren und kör-
perlichen oder seelischen Schaden bzw. Leid erfahren haben, 
unabhängig davon, ob dies in der öffentlichen oder "privaten" 
Sphäre geschehen ist. 
Der Verein nutzt die Zuschreibung "Frau" mit dem Wissen um 
die Vielfalt geschlechtlicher Identitäten, außerhalb eines binä-
ren Geschlechtersystems und schließt alle Menschen in das 
Angebot ein, die sich als Frauen bezeichnen. 
 
Kooperationen -/- 
Projektzeitraum zwischen Nov 2024 und Nov 2025 
Fördersumme 7.506,00 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
8.340,00 €

Projekt 9 Fußball-Workshop für trans*, inter*, und nicht-binäre Spie-
ler:innen 
Antragsteller*in „Arden Osthoff – T I gers“ 
Kurzbeschreibung Wir sind die T*I*gers, ein trans*, inter und nicht-binäres Fuß-
ballteam aus Köln Kalk. Wir setzen uns für Diversität und Teil-
habe von queeren Menschen am Sport ein. 
 
Wir möchten einen 3-tägigen Fußballworkshop in Zülpich orga-
nisieren, bei dem 23 trans*, inter* und nicht-binäre Menschen 
in einem unterstützenden, diskriminierungsfreien Umfeld Fuß-
ball erleben oder ihre Fertigkeiten ausbauen können. 
Der Workshop steht allen trans*, inter* und nicht-binären Inte-
ressierten offen. 
Zielgruppe Trans*, inter, und nicht-binäre Fußballinteressierte, insbeson-
dere jene, die durch Diskriminierung keinen regulären Zugang 
zu Vereinsfußball oder Sport im Allgemeinen haben. 
Das Angebot richtet sich sowohl an Anfänger*innen als auch 
erfahrene Spieler*innen, an Eingesessene oder Neuzugänge. 
Projektziele Das Ziel ist sportliche und damit gesellschaftliche Teilhabe von 
trans*, inter* und nicht-binären Personen zu ermöglichen. 
Sie sollen in einem diskriminierungsfreien Rahmen Trainings-
erfolge erzielen und Empowerment erfahren. 
Kooperationen -/- 
Projektzeitraum Mai oder Juni 2025 
Fördersumme 1.000,00 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
4.000,00 €

Projekt 10 Pro Homo im Club Westend 
Antragsteller*in AWO/Club Westend 
Kurzbeschreibung • homosexuelle Honorarkräfte (gemeinsame Aktivitäten, 
"Ask-me-anything"-Formate etc.) 
• Fachkräfteschulung zum Thema (kultur)sensibler Umgang 
mit Homophobie in der Einrichtung 
• niedrigschwellige Ausstellungen in der Einrichtung (Aufklä-
rung, Diskriminierungserfahrungen homosexueller Men-
schen)  
• Kurzfilmvorführungen 
• Social Media Beiträge, Auslegung von Material und Sti-
ckern 
Zielgruppe 10 bis 26-jährige BesucherInnen der Jugendeinrichtung 
Projektziele • Abbau tradierter Geschlechterrollenbilder 
• Abbau von Homophobie und Vorurteilen 
• Herstellung positiver Kontakte mit homosexuellen Men-
schen 
• Aufklärung über Homosexualität 
Kooperationen Anyway e.V. 
Projektzeitraum 01.11.2024 bis 31.03.2025 
Fördersumme 1.350,00 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
1.500,00 €

Projekt 11 Miteinander aktiv! 
Antragsteller*in seiSTARK 
Kurzbeschreibung Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von Rentnerinnen 
und erwerbsgeminderten Frauen, die von Einsamkeit und sozi-
aler Isolation betroffen sind, durch: 
 
 gemeinsame Aktivitäten zur Förderung des Entstehens 
neuer sozialer Bindungen 
 
 Ermöglichung von mehr Teilhabe durch Schulung digi-
taler Kompetenzen 
 
 individuelle Beratung für verbesserte soziale Einbin-
dung 
Zielgruppe Rentnerinnen und erwerbsgeminderte Frauen, die von Ein-
samkeit und sozialer Isolation betroffen sind 
Projektziele Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe 
Kooperationen Geplant ist die Einbindung von mit der Zielgruppe arbeitenden 
Organisationen als Kooperationspartner*innen, insbesondere 
zur Teilnehmendenakquise und der sinnvollen gegenseitigen 
Ergänzung von Angeboten 
Projektzeitraum Nov. 2024 - Okt. 2025 
Fördersumme 12.000,00 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
14.927,00 €

Projekt 12 Futbalo Girls 
Antragsteller*in SK Stiftung Kultur 
Kurzbeschreibung Futbalo Girls ist eine Initiative, die sich für eine geschlechterge-
rechte Gesellschaft, in der Mädchen und Frauen ein selbstbe-
stimmtes Leben führen, einsetzt. Dafür nutzt das Programm Fut-
balo Girls die Sportart Fußball, indem es die Selbstbestimmung 
von Mädchen und Frauen im Fußball stärkt und stereotype Ge-
schlechterrollen und männliche Geschlechterdominanz abbaut. 
Zielgruppe Sozial deprivierte Mädchen aus den 5. und 6. Jahrgangsstufen 
von Schulen mit hohem Sozialindex 
Projektziele Die Projektteilnehmerinnen (Schülerinnen) und Trainerinnen sind 
in ihrer Selbstbestimmung gestärkt. 
In Köln spielen mehr sozial deprivierte Mädchen Fußball. 
In Köln gibt es mehr weibliche Trainerinnen. 
Kooperationen Verein für Integration und Bildung e.V. 
Stiftung 1. FC Köln 
 
Projektzeitraum ab Schuljahr 24/25 für drei Jahre (bis 27/28) (max. Ende 2027!) 
Fördersumme     1.274,00 € (beantragt:15.000,00 €) 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
224.075,17 €

Projekt 13 Spielend zum Ich: Spiel und Kunst frei von Geschlechterkli-
schees 
Antragsteller*in Kölner Spielewerkstatt e.V. 
Kurzbeschreibung  Aufsuchendes Spiel- und Kunstangebot 
 
 Richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen, die Inte-
resse haben 
 
 Kostenlos und freiwillig 
 
 Bewegung, Austausch, Kreativität unabhängig vom zu-
geschriebenen Geschlecht 
 
 Aufbrechen tradierter Geschlechterrollen 
Zielgruppe Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 12 Jahren 
Projektziele  Aufklärung und Wissensvermittlung zu Geschlechterrol-
lenstereotypen 
 
 Tradierte Rollenmuster aufbrechen 
 
 Entdecken und Entfalten von individuellen Interessen 
und Fähigkeiten 
Kooperationen -/- 
Projektzeitraum 01.01.2025 - 31.12.2025 
Beantragte För-
dersumme 
7.452,00 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
8.451,00 €

Projekt 14 Gleiche Rechte, gleiche Chancen – ein Kunstwettbewerb zum 
Weltfrauentag am 8. März 
Antragsteller*in LizzyNet gGmbH 
Kurzbeschreibung Plakatwettbewerb für alle Altersgruppen und Geschlechter 
 
 Vielfalt und unterschiedliche Perspektiven feministischer 
und gleichstellungspolitischer Forderungen zum 8. März in 
der Stadtgesellschaft sichtbar machen 
 
 Mithilfe der Kraft der Kunst Empathie und gegenseitiges 
Verständnis fördern – zwischen den Geschlechtern, zwi-
schen Menschen unterschiedlicher kultureller oder religiöser 
Hintergründe und zwischen verschiedenen „Szenen“. 
Zielgruppe Alle ab 12 Jahre 
Projektziele  Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
 
 Frauenrechte zum 8. März sichtbar machen 
 
 Verständnis und Zusammenhalt in der Stadt fördern 
 
 mehr Teilhabe in Politik und Gesellschaft 
Kooperationen -/- 
Projektzeitraum 01.01.2025 - 30.09.2025 
Beantragte För-
dersumme 
15.000,00 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
16.687,00 €

Projekt 15 Zero Gravity Intimacy – ein interdisziplinäres Forschungspro-
jekt 
Antragsteller*in TH Köln 
Kurzbeschreibung • Ausgangslage: Mangelndes Bewusstsein und fehlende 
Forschung im Bereich von Intimität und Gender in der 
Raumfahrt 
• Fragestellung: Wie sollten Räume und Hilfsmittel gestaltet 
sein, um eine inklusive, fürsorgliche und sichere Umge-
bung für einvernehmliche menschliche Intimität in der 
Mikrogravitation zu schaffen? 
• Vorhaben: Entwicklung eines modellhaften Lehrformats, 
das die Gestaltung spekulativer inklusiver Räume und Ob-
jekte ermöglicht. 
Zielgruppe Zielgruppe Studierende: Im Rahmen von zwei Praxisprojekten 
erhalten ca. 24 Studierende (mit Fokus auf weibliche Teilneh-
merinnen) die Möglichkeit, ihre Perspektiven einerseits in die 
Toolentwicklung einzubringen und andererseits physische 
Konzepte für inklusive Weltraumstationen zu entwickeln. 
Gleichzeitig werden Verhaltensweisen und Einstellungen auf 
der Erde hinterfragt. Das Lehrformat soll dazu dienen, zukünf-
tigen Designer:innen von Objekten, Räumen und Systemen 
die Wichtigkeit von Inklusivität und der Einbeziehung verschie-
dener Perspektiven näher zu bringen. 
 
Zielgruppe Forschende: Die entwickelten Workshop-Formate 
und Tools dienen den Forschenden dazu, ihr bisheriges Vor-
gehen und ihre eigenen Vorannahmen zu reflektieren. Die bis-
her vernachlässigte Perspektive auf Intimität und Nähe im 
Weltraum erhält hier Raum und kann in der Forschungs- und 
Entwicklungsarbeit berücksichtigt werden. 
 
 
Für die Kölner Stadtgesellschaft: Veröffentlichung und Kom-
munikation der Ergebnisse, die als Impulse für die Gesell-
schaft und Forschung dienen. Interaktive Tools, die zur Partizi-
pation und Reflektion einladen. 
Das Projekt hat nachhaltige Wirkung durch modellhafte Lehr-
formate für andere Hochschulen und Forschungsinstitutionen. 
Lehrmaterialien auf der Webseite und die Kommunikation der 
Ergebnisse erreichen weitere Institutionen.

Projektziele 1. Durch den Weltraum das Leben auf der Erde reflektieren: 
Der Weltraum bietet einen Imaginationskontext, um aktuelle 
stereotype geschlechterspezifische Verhaltensweisen, Sys-
teme und Designs auf der Erde spielerisch zu analysieren. So 
erhalten Beteiligte einfachen Zugang zum Thema Geschlech-
tergerechtigkeit in Bezug auf Intimität. 
 
2. Geschlechtergerechtigkeit im Weltraum stärken: Design-
workshops ermöglichen es Studierenden, inklusive Welt-
rauminterieurs und -objekte zu entwerfen. Dies zeigt Ungleich-
heiten auf und eröffnet Wege zu einer geschlechtergerechte-
ren Zukunft. 
 
3. Für die Bedeutung von inklusiven Räumen sowohl in der 
Schwerelosigkeit als auch in der Schwerkraft sensibilisieren: 
Die Ideen der Studierenden regen Diskussionen zwischen Stu-
dierenden, Expert:innen und Lehrenden an. Die Veröffentli-
chung der Ergebnisse online fördert den Austausch und stärkt 
das Bewusstsein für geschlechtergerechte Forschung und 
Lehre. 
Kooperationen • Hung Lu Chan, freiberuflicher Social Designer  
• Prof. Dr. Dr. Stefan Schneider, Institut für Bewegungs- und 
Neurowissenschaften & Zentrum für Gesundheit und In-
tegrative Physiologie im Raum, Deutsche Sporthochschule 
Köln (SpoHo) 
Projektzeitraum November 2024 - Juli 2025 
Fördersumme 13.550,00 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
21.926,00 €

Projekt 16 Frauenbeauftragte als Peerberatung für Frauen mit kognitiver 
und psychischer Beeinträchtigung 
Antragsteller*in Diakonie Michaelshoven Leben mit Behinderungen gGmbH 
Kurzbeschreibung Der Einsatz von Frauenbeauftragten ist in Werkstätten Pflicht. 
Wir möchten diese Funktion in unseren Teilhabeangeboten 
freiwillig einführen. Die Frauenbeauftragten haben eine kogni-
tive bzw. psychische Beeinträchtigung und können so als Ex-
perten Betroffene beraten (Peer-Beratung). 
 
Frauen mit Behinderung werden 3x häufiger Opfer von Gewalt 
als Frauen ohne Behinderung. Unser Ziel ist, sie zu stärken, 
dass sie ihre Rechte kennen und einfordern können. 
Zielgruppe Frauen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen, 
die in unseren Teilhabeangeboten leben (ca. 250 Frauen in 
Köln und dem direkten Umland). 
Projektziele Stärkung unserer leistungsberechtigten Frauen in Bezug auf 
das Wissen um ihre eigenen Rechte und ihre Fähigkeiten ihre 
Rechte einzufordern, Grenzen aufzuzeigen und sich Hilfe zu 
holen. 
Gleichstellung von Männern und Frauen. 
Kooperationen KoKoBe Köln 
Vernetzungsgruppe Kölner Frauenbeauftragte in Werkstätten 
Projektzeitraum Nov. 2024 - Okt. 2026 
Beantragte För-
dersumme 
15.000,00 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
16.500,00  €

Projekt 17 Fehlstart? Neustart! Mit Selbstvertrauen den eigenen Karriere-
weg gestalten! 
Antragsteller*in Einzelperson 
Kurzbeschreibung  Studienabbrüche führen vor allem bei Frauen zu starker Un-
sicherheit, Verlust von Selbstvertrauen und Selbstwert 
 
 Wissenschaftlich belegt, suchen Frauen Schuld für Schei-
tern bei sich, wohingegen Männer Misserfolg und Scheitern 
eher external attributieren 
 
 Das Projekt stärkt Frauen nach dem Studienabbruch, so-
dass sie mit Selbstvertrauen und Know-How einen neuen 
Karriereweg einschlagen können und die Basis für eine 
stabile Zukunft schaffen 
 
Zielgruppe Frauen, die ein Studium begonnen und wegen persönlicher 
Faktoren (persönliche oder fachliche Eignung) oder Kon-
textfaktoren (zum Beispiel familiäre Probleme) abgebrochen 
haben oder kurz vor einem Abbruch stehen. 
Projektziele  Stärkung von Frauen in beruflichen Umbruchsituationen 
 
 Förderung der Teilhabe am Arbeitsmarkt und damit verbun-
den Sicherung einer stabilen Zukunft von Frauen 
 
 Beitrag zur Reduzierung des Fachkräftemangels 
Kooperationen Kooperation bei Durchführung der Workshops und Gruppen- 
sowie Einzelcoachings. 
Projektzeitraum Januar 2025 - August 2025 
Beantragte För-
dersumme 
13.205,45 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
15.390,41 €

Projekt 18 Jungs in der Grundschule - Männer in der Zukunft 
Antragsteller*in SKM Köln 
Kurzbeschreibung Jungen aus den unterschiedlichsten Herkunftskontexten und 
sozialen Milieus lernen spielerisch, mit ihrer heranwachsenden 
Männlichkeit verantwortungsvoll umzugehen. 
 
Gleichberechtigung mit Mädchen, Erkennung und Beachtung 
von Grenzen, Umgang mit Konflikten, Akzeptanz von "Anders-
artigkeit", Förderung der Kommunikation, Zulassung von Ge-
fühlen, Auswirkungen von Migration - diese Felder werden mit 
den Jungen spielerisch bearbeitet. 
Zielgruppe Jungen in Grundschulen der Klassen 4 
Projektziele Jungen zu einer stabilen Identität verhelfen. Unterziele: siehe 
Kurzbeschreibung 
Kooperationen Angestrebt wird eine Kooperation mit der Polizei, mit Sportlern 
als Vorbildern 
Projektzeitraum November 2024 - Juli 2025 
Beantragte För-
dersumme 
15.000,00 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
20.269,36 €

Projekt 19 Gewaltprävention im Sozialraum 
Antragsteller*in SkF e.V. Köln 
Kurzbeschreibung In Köln-Mülheim soll ein Angebot für gewaltbetroffene Kinder, 
Jugendliche, Eltern entstehen. Es handelt sich um Gruppenan-
gebote für Kinder und Jugendliche in der Kombination mit der 
Einzelberatung von Eltern bzw. Elternteilen. Das Angebot wird 
aufgebaut und umgesetzt in der Kooperation mit dem Jugend-
amt, Trägern der Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen, 
Schulen und den Interventionsstellen. 
Zielgruppe Kinder, Jugendliche und Familien, die im Rahmen der ambu-
lanten Familienhilfe de SkF e.V. Köln begleitet werden und bei 
denen häusliche Gewalt vermutet wird. Zuweisungen sind 
durch kooperierende Träger möglich. 
 
Projektziele Erreichen von gewaltbetroffenen Kindern, Jugendlichen und 
Elternteilen, Vermittlung ins Hilfesystem, Sensibilisierung für 
Gewalt und damit einhergehenden Rollenmustern, Ermittlung 
der Bedarfslagen der Angebotsnutzer:innen 
Kooperationen Rechts- und linksrheinische Interventionsstellen gegen häusli-
che Gewalt, ASD und GSD der Jugendämter, Kindertagesein-
richtungen 
Projektzeitraum November 2024 - Oktober 2025 
Beantragte För-
dersumme 
8.834,40 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
9.816,00 €

Projekt 20 Erfolgsfrauen: Karrierekompetenz für Frauen 
Antragsteller*in Familienwelt e.V. 
Kurzbeschreibung • Förderung der Gleichstellung von Frauen in dem Arbeits-
markt, Verbesserung Teilhabechancen und Erfolg am ge-
sellschaftlichen Leben, Selbstvermarktungsstrategien, Kar-
rierekompetenz 
• Mentale Stärkung, Bewerbungs-, Vorstellungstrainings 
• Medienkompetenzstärkung; Erstellung einer Kompetenzbi-
lanz, persönlichen Portfolio, digitalen „Arbeitsweltwegwei-
ser“ 
• Vermittlung in Praktikum/Weiterbildung, Begleitung 
• Vernetzung, gegenseitige Unterstützung, Austausch, Moti-
vation 
 
Zielgruppe Frauen, somit Mütter mit internationaler Familiengeschichte 
und mit Fluchterfahrung  
Projektziele • Female Empowerment, Bewerbungs- Kompetenztrainings, 
• Schaffung von mehr Zugängen zu Teilhabemöglichkeiten, 
Stärkung der Medienkompetenz, 
• Entwicklung einer erfolgreichen beruflichen und persönli-
chen Handlungskompetenz  
Kooperationen -/- 
Projektzeitraum Nov. 2024 bis Okt. 2025 
Beantragte För-
dersumme 
14.977,00 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
17.977,00 €

Projekt 21 Relaunch Corporate Design Beginen Köln e.V. und Erstellung 
Internetseite BeginenVilla 
Antragsteller*in Beginen Köln e.V. 
Kurzbeschreibung 1. Relaunch/Überarbeitung/Neugestaltung des bisherigen 
Corporate Design (Internetseite und Veranstaltungsflyer)  
www.beginen.de 
 
2. Erstellung einer Internetseite zum geplanten Frauen-
Wohn- und Kulturprojekt "BeginenVilla" 
 
Zielgruppe Frauen* (ältere, jüngere, mit und ohne Migrationshintergrund, 
queer, divers, ...) Frauenvereine, Kulturinteressierte, Wohnung 
suchende Frauen, an gemeinschaftlichem Leben, Wohnen und 
Arbeiten interessierte Frauen. 
Projektziele 1. Größere und breiter angelegter Bekanntheitsgrad der 
Beginen Köln e.V., die seit 30 Jahren kulturelle Veranstal-
tungen anbieten. 
 
2. Öffentliche Informationen über das geplante Frauen-
Wohn- und Kulturprojekt BeginenVilla 
Kooperationen -/- 
Projektzeitraum Nov. 2024 - April 2026 
Beantragte För-
dersumme 
5.000,00 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
5.600,00 €

Projekt 22 Sexworker of Cologne - Community Care und politische Arbeit 
von Sexarbeitenden 
Antragsteller*in Einzelperson/Initiative Sexworker of Cologne 
Kurzbeschreibung • Selbstorganisierte Vernetzung von Sexarbeitenden in Köln  
• Austauschräume für hoch stigmatisierten Berufsgruppe  
• Leerstellen im bestehenden Beratungsangebot kollektiv 
identifizieren und Lücken durch selbst organisierte Bil-
dungsveranstaltungen und Workshops schließen  
• Menschen in der Sexarbeit eine gemeinsame, politische 
Stimme ermöglichen 
Zielgruppe Die Angebote richten sich an Menschen aller Geschlechter, 
die aktuell in der Sexarbeit tätig sind oder dies in der Vergan-
genheit waren. Dies umfasst alle Branchensegmente, die nach 
dem Prostituiertenschutzgesetz gefasst sind. 
Projektziele • Empowerment für Menschen in der Sexarbeit  
• Weiterbildungs- und Professionalisierungsangebote für 
Sexarbeiter*innen  
• (Kommunal-)Politische Interessenvertretung von Sexarbei-
tenden 
Kooperationen -/- 
Projektzeitraum 1. November 2024 bis 31. Dezember 2025 
Beantragte För-
dersumme 
8.383,50 € 
Gesamtkosten bei 
Antragstellung 
9.315,00 €

Anlage 2 - Beschluss Fortführung des Förderprogramms Gleichstellung (1308/2023)

3416 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 
 1308/2023 
Freigabedatum 
 27.04.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortführung des Förderprogramms „Gleichstellung von Frauen und Männern„  
Beschlussorgan 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt: 
 
1. die Fortführung des Förderprogramms „Gleichstellung von Frauen und Männern“.  
 
2. die zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsplan 2023/2024 in den Haushaltsjah-
ren 2023 und 2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Gleichstellung von Frauen und 
Männern in der Produktgruppe 0111 – Sonstige Innere Verwaltung veranschlagten Mit-
tel iHv je 100.000 € aus Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen in die 
Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen umzuschichten. 
 
 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 11.05.2023 
Finanzausschuss 15.05.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme   
in 2023 100.000 € und 
in 2024 100.000 €  
 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja        0 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    100.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das Förderprogramm dient: 
 
 der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, 
 Frauenorganisationen, -projekten und Initiativen 
 der Gewährleistung einer möglichst großen Vielfalt an Aktivitäten zum Thema Gleichstellung 
sowie 
 dem Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Männern sowie 
Mädchen und Jungen. 
 
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern setzt das in 2022 erstmals 
beschlossene Förderprogramm „Gleichstellung von Frauen und Männern“ (Vorlage 
1796/2022) ab 2023 mit 100.000 € fort.

3 
 
Finanzierung:  
 
Die zur Finanzierung der Maßnahme Förderprogramm „Gleichstellung von Frauen und Män-
nern“ benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von 100.000 € für das Haushaltsjahr 2023 
und in Höhe von 100.000 € für das Haushaltsjahr 2024 sind im Haushaltsplan 2023/2024 im 
Teilergebnisplan des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern, in der Produktgruppe 
0111 - Sonstige Innere Verwaltung, in der Teilplanzeile 16 - Sonstige ordentliche Aufwendun-
gen veranschlagt. Da die Maßnahme als Förderprogramm mit Zuschussgewährung eingerich-
tet ist, ist für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 eine Umschichtung der Mittel in die Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen erforderlich. 
 
Die in 2025 ff. erforderlichen Aufwendungen in Höhe von 100.000 € p.a. wird das Dezernat für 
Finanzen und Recht im Rahmen der Haushaltsaufstellungsprozesse 2025 ff. innerhalb des 
dann zugewiesenen Budgets, ggfs. durch Umschichtungen, vorsehen.

Anlage 1 - Gesamtübersicht Antrage zum Förderprogramm Gleichtellung 2024

10551 Zeichen

Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2024 
 
1 
 
# Zur Förderung vorgeschlagene Projekte 
 Antragsteller*in Projekttitel Kurzbeschreibung beantragt 
(in Euro) 
zu bewilli-
gen (in 
Euro) 
1 helena paulina 
reiche l creative 
producing 
Schöner als zu 
Hause (Arbeitstitel) 
Dokumentarfilm zum Thema Frauenhäuser als sichere 
Zufluchtsorte, ca. 60 min 
4.826,50 
 
4.826,50 
 
2 deepower deepowerment clubs Boys & Girls Club: Empowerment für junge benachteiligte 
Mädchen und Jungen in Kalk 
15.000,00 15.000,00 
3 Sozialdienst 
muslimischer 
Frauen 
Muslimische und 
migrantische Frauen 
lehnen Etiketten ab! - 
Sexismus anders 
bekämpfen! 
Niederschwellige Workshop-Reihe zu folgenden Themen: 
 Was ist Sexismus? 
 Rollenbilder eigene Community & 
Mehrheitsgesellschaft (Sensibilisierung für die 
Gleichberechtigung aller Geschlechter) 
 Frauenbilder in Sprichwörtern und Liedtexten in 
verschiedenen Sprachen 
 Umgang mit traditionellen Rollenbildern der eigenen 
Community 
12.298,00 12.298,00 
4 Migration und 
Arbeitswelt 
Kompetenzzentrum 
von und für Frauen mit 
Migrations- und 
Fluchtgeschichte  
 Begegnungsraum zur Vernetzung, Austausch, 
Unterstützung und Empowerment um Wissen und 
Erfahrungen zu teilen  
 Save space für Frauen, die Rassismus oder andere 
Formen von Diskriminierung erfahren haben.  
 Aktionen planen und Sprachrohr für Migrantinnen in 
der Arbeitswelt und Stadtgesellschaft sein 
 als Multiplikatorinnen für weitere Frauen wirken 
10.350,00 10.350,00

Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2024 
 
2 
 
 Antragsteller*in Projekttitel Kurzbeschreibung beantragt 
(in Euro) 
zu bewilli-
gen (in 
Euro) 
5 Alevitisches 
Kulturzentrum 
Köln-Porz und 
Umgebung 
Teilhabe in Politik und 
Gesellschaft 
 Hervorheben von wahlberechtigten Migrantinnen 
als Ansprechpartnerinnen der Kommunalpolitik# 
 Politische Bildung und aktive Teilnahme am 
kommunalen Leben 
 Workshops über demokratische Strukturen und 
Fähigkeiten wie öffentlichen Sprechen fördern 
 Ein Mentoring-Programm mit erfahrenen 
Politikerinnen 
 regelmäßige Netzwerkveranstaltungen 
 Öffentlichkeitsarbeit 
15.000,00 15.000,00 
6 BüzE Ehrenfeld Solomutterschaft - 
Selbstbestimmte 
Mutterschaft im BüzE 
Frauen unterscheiden sich aus unterschiedlichen 
Gründen dafür, eine Solo-Mutter zu werden. 
Das gesellschaftliche Verständnis verwechselt Solo-
Mütter oft mit alleinerziehenden Müttern. Solo-Mütter 
haben sich aber aktiv und bewusst für eine 
Schwangerschaft ohne Partner*in entschieden. Die 
Wege dahin und auch nach der Schwangerschaft 
sind rechtlich und sozial schwierig. 
Als Anlaufstelle für Solo-Mütter will das BüzE die 
Mütter unterstützen, Netzwerke zu bilden, empowern 
und aufklären. 
15.000,00 15.000,00

Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2024 
 
3 
 
 Antragsteller*in Projekttitel Kurzbeschreibung beantragt 
(in Euro) 
zu bewilli-
gen (in 
Euro) 
7 Nebula Chor e.V. Nebula – Community 
Choir 
1. Train the Trainee Workshops für FLINTA*-
Personen, Aufbau eines Community Chores und 
abschließende Abschlusskonzerte 
2. Ziel: Förderung von FLINTA*-Personen und 
Förderung der Gleichstellung von FLINTA*-Personen 
und Männern, kulturelle Vielfalt und 
Demokratieförderung 
3. Community Chor: Offen für alle, fördert inklusive 
Gemeinschaft 
4.395,44 4.395,44 
8 Tiny Auszeit Tiny Auszeit 4-tägiger Empowerment Workshop für von Gewalt 
betroffene Frauen 
7.506,00 7.506,00 
9 Arden Osthoff – 
T I gers 
Fußball-Workshop für 
trans*, inter*, und nicht-
binäre Spieler:innen 
Ziel: Organisation eines 3-tägigen Fußballworkshop 
in Zülpich, bei dem 23 trans*, inter* und nicht-binäre 
Menschen in einem unterstützenden, 
diskriminierungsfreien Umfeld Fußball erleben oder 
ihre Fertigkeiten ausbauen können. 
Der Workshop steht allen trans*, inter* und nicht-
binären Interessierten offen. 
1.000,00 1.000,00 
10 AWO/Club 
Westend 
Pro Homo im Club 
Westend 
Fachkräfteschulung zum Thema (kultur)sensibler 
Umgang mit Homophobie in der Einrichtung 
Niedrigschwellige Ausstellungen in der Einrichtung 
(Aufklärung, Diskriminierungserfahrungen 
homosexueller Menschen) 
1.350,00 1.350,00

Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2024 
 
4 
 
 Antragsteller*in Projekttitel Kurzbeschreibung beantragt 
(in Euro) 
zu bewilli-
gen (in 
Euro) 
11 seiSTARK Miteinander aktiv! Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe von 
Rentnerinnen und erwerbsgeminderte Frauen, die 
von Einsamkeit und sozialer Isolation betroffen sind. 
12.000,00 12.000,00 
12 SK Stiftung Kultur Futbalo Girls Futbalo Girls ist eine Initiative, die sich für eine 
geschlechtergerechte Gesellschaft, in der Mädchen 
und Frauen ein selbstbestimmtes Leben führen, 
einsetzt. Dafür nutzt das Programm Futbalo Girls 
die Sportart Fußball, indem es die 
Selbstbestimmung von Mädchen und Frauen im 
Fußball stärkt und stereotype Geschlechterrollen 
und männliche Geschlechterdominanz abbaut. 
15.000,00 1.274,06 
    Summe 100.000,00

Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2024 
 
5 
 
 Projekte, die keine Bewilligung erhalten  
 Antragsteller*in Projekttitel Kurzbeschreibung beantragt 
(in Euro) 
zu bewilli-
gen (in 
Euro) 
13 Kölner 
Spielewerkstatt 
e.V. 
Spielend zum Ich: Spiel 
und Kunst frei von 
Geschlechterklischees 
Aufsuchendes Spiel- und Kunstangebot 7.452.00 0,00 
 
14 LizzyNet gGmbH Gleiche Rechte, gleiche 
Chancen – ein 
Kunstwettbewerb zum 
Weltfrauentag am 8. 
März 
Kreativwettbewerb (selbst gemalte, selbst designte 
Plakate) 
15.000,00 0,00 
15 TH Köln Zero Gravity Intimacy – 
ein interdisziplinäres 
Forschungsprojekt 
Ausgangslage: Mangelndes Bewusstsein und 
fehlende Forschung im Bereich von Intimität und 
Gender in der Raumfahrt 
Fragestellung: Wie sollten Räume und Hilfsmittel 
gestaltet sein, um eine inklusive, fürsorgliche und 
sichere Umgebung für einvernehmliche menschliche 
Intimität in der Mikrogravitation zu schaffen? 
Vorhaben: Entwicklung eines modellhaften 
Lehrformats, das die Gestaltung spekulativer 
inklusiver Räume und Objekte ermöglicht. 
13.550,00 0,00

Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2024 
 
6 
 
 Antragsteller*in Projekttitel Kurzbeschreibung beantragt 
(in Euro) 
zu bewilli-
gen (in 
Euro) 
16 Diakonie 
Michaelshoven 
Frauenbeauftragte als 
Peer-Beratung für 
Frauen mit kogn. u. 
psych. Beeinträchtigung 
Der Einsatz von Frauenbeauftragten ist in 
Werkstätten Pflicht. 
Die Diakonie Michaelshoven möchte diese Funktion 
in ihren Teilhabeangeboten freiwillig einführen 
15.000,00 0,00 
17 Einzelperson Fehlstart? Neustart! Mit 
Selbstvertrauen den 
eigenen Karriereweg 
gestalten 
 Studienabbrüche führen vor allem bei Frauen zu 
starker Unsicherheit, Verlust von Selbstvertrauen 
und Selbstwert 
 
 wissenschaftlich belegt, suchen Frauen Schuld 
für Scheitern bei sich, wohingegen Männer 
Misserfolg und Scheitern eher external 
attributieren 
 
 das Projekt stärkt Frauen nach dem 
Studienabbruch, sodass sie mit Selbstvertrauen 
und Know-How einen neuen Karriereweg 
einschlagen können und die Basis für eine stabile 
Zukunft schaffen 
 
13.205,45 0,00

Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2024 
 
7 
 
 Antragsteller*in Projekttitel Kurzbeschreibung beantragt 
(in Euro) 
zu bewilli-
gen (in 
Euro) 
18 SKM Köln Jungs in der 
Grundschule - Männer 
in der Zukunft 
Jungen aus den unterschiedlichsten 
Herkunftskontexten und sozialen Milieus lernen 
spielerisch, mit ihrer heranwachsenden 
Männlichkeit verantwortungsvoll umzugehen. 
 
Gleichberechtigung mit Mädchen, Erkennung und 
Beachtung von Grenzen, Umgang mit Konflikten, 
Akzeptanz von "Andersartigkeit", Förderung der 
Kommunikation, Zulassung von Gefühlen, 
Auswirkungen von Migration - diese Felder werden 
mit den Jungen spielerisch bearbeitet. 
15.000,00 0,00 
19 SkF e.V. Köln Gewaltprävention im 
Sozialraum 
In Köln-Mülheim soll ein Angebot für 
gewaltbetroffene Kinder, Jugendliche, Eltern 
entstehen. Es handelt sich um Gruppenangebote 
für Kinder und Jugendliche in der Kombination mit 
der Einzelberatung von Eltern bzw. Elternteilen. 
Das Angebot wird aufgebaut und umgesetzt in der 
Kooperation mit dem Jugendamt, Trägern der 
Jugendhilfe, Kindertageseinrichtungen, Schulen 
und den Interventionsstellen. 
8.834,40 0,00

Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2024 
 
8 
 
 Antragsteller*in Projekttitel Kurzbeschreibung beantragt 
(in Euro) 
zu bewilli-
gen (in 
Euro) 
20 Familienwelt e.V. Erfolgsfrauen: 
Karrierekompetenz für 
Frauen 
• Förderung der Gleichstellung von Frauen in 
dem Arbeitsmarkt, Verbesserung 
Teilhabechancen und Erfolg am 
gesellschaftlichen Leben, 
Selbstvermarktungsstrategien, 
Karrierekompetenz 
• mentale Stärkung, Bewerbungs-, 
Vorstellungstrainings 
• Medienkompetenzstärkung 
Erstellung einer Kompetenzbilanz, eines 
persönlichen Portfolios, eines digitalen 
„Arbeitsweltwegweisers“ 
• Vermittlung in Praktikum/Weiterbildung, 
Begleitung 
• Vernetzung, gegenseitige Unterstützung, 
Austausch, Motivation 
 
14.977,00 0,00 
21 Beginen Köln e.V. Relaunch Corporate 
Design Beginen Köln 
e.V. und Erstellung 
Internetseite 
BeginenVilla 
1. Relaunch/Überarbeitung/Neugestaltung des 
bisherigen Corporate Design (Internetseite und 
Veranstaltungsflyer)  www.beginen.de 
 
2. Erstellung einer Internetseite zum geplanten 
Frauen-Wohn- und Kulturprojekt "BeginenVilla" 
 
5.000,00 0,00

Anlage 1: Gesamtübersicht – Projektanträge – Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2024 
 
9 
 
 Antragsteller*in Projekttitel Kurzbeschreibung beantragt 
(in Euro) 
zu bewilli-
gen (in 
Euro) 
22 Einzelperson/Initiative 
Sexworker of 
Cologne 
 
Sexworker of Cologne 
- Community Care und 
politische Arbeit von 
Sexarbeitenden 
• Selbstorganisierte Vernetzung von 
Sexarbeitenden in Köln  
• Austauschräume für hoch stigmatisierte 
Berufsgruppe  
• Leerstellen im bestehenden 
Beratungsangebot kollektiv identifizieren und 
Lücken durch selbst organisierte 
Bildungsveranstaltungen und Workshops 
schließen  
• Menschen in der Sexarbeit eine gemeinsame, 
politische Stimme ermöglichen 
8.383,50 0,00 
 
 
zur Verfügung stehende Mittel für 2024  100.000 € 
Gesamtsumme zu bewilligen  100.000 € 
Restbetrag  0,00 €

Beschlussvorlage Ausschuss

4898 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 
 2629/2024 
Freigabedatum 
06.09.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Förderprogramm Gleichstellung von Frauen und Männern 2024 
hier: Freigabe und Vergabe der Mittel  
Beschlussorgan 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt die Freigabe und 
Vergabe von Mitteln aus dem Förderprogramm „Gleichstellung von Frauen und Männern“ zur 
Förderung von Projekten für die Antragsphase 2024 gemäß Anlage 1. 
 
Die zu verteilende Gesamtfördersumme für die Antragsphase 2024 beträgt 100.000 Euro. 
 
Die Mittel stehen im Haushaltsplan 2023/2024 im Teilergebnisplan des Amtes für Gleichstel-
lung von Frauen und Männern in der Produktgruppe 0111 - Sonstige Innere Verwaltung, in der  
Teilplanzeile 15 - Transferaufwendungen im Haushaltsjahr 2024 zur Verfügung. 
 
 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 23.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  100.000    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Grundlage für die Freigabe und Verteilung der Fördermittel (Anlage 1) ist die in der Sitzung 
am 11. Mai 2023 beschlossene Fortführung des Förderprogramms „Gleichstellung von Frauen 
und Männern“ (Vorlage 1308/2023; Anlage 2). 
 
Der Ausschuss für Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt gemäß § 14 Abs. 2 
Punkt 4 der Zuständigkeitsordnung in Verbindung mit der Richtlinie zur Förderung von Projek-
ten zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Mai 2023 (Anlage 3) über die Vergabe von 
Fördermitteln. Gemäß dieser Richtlinie prüft das Amt für Gleichstellung von Frauen und Män-
nern die eingegangenen Anträge inhaltlich und bewertet sie aus fachlicher Sicht und unter Be-
achtung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.  
 
Im Ergebnis hat die Fachverwaltung auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen und prüf-
fähigen Förderanträge eine Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte im Sinne des 
Förderprogramms erarbeitet und legt diese dem Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen 
und Männern vor Förderzusage zur Entscheidung und Mittelfreigabe vor.

3 
Anschließend erfolgt die Mittelauszahlung. 
 
Bei der Bewertung der einzelnen Projekte wurden u. a. die Kriterien „Qualität des Projektan-
trags“, „Innovation und Nachhaltigkeit“ sowie der Bezug zu den Zielen der Richtlinie (hier im 
Besonderen die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, die Gewährleistung 
einer möglichst großen Vielfalt an Aktivitäten zum Thema Gleichstellung sowie der Abbau von 
Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und Männern und Mädchen und Jun-
gen) zugrunde gelegt. 
 
Alle eingegangenen Anträge bezogen sich auf mindestens eines der in der Richtlinie beschrie-
benen vier Handlungsfelder: „Rollentradierung“, „Teilhabe am Arbeitsmarkt“, „Teilhabe in Poli-
tik und Gesellschaft“ oder „Gewalt und Diskriminierung“. 
 
Die einzelnen Projekte sind mit ihren jeweiligen Zielsetzungen in Form von Steckbriefen dar-
gestellt (Anlage 4). 
 
 
 
Übersicht Förderbudget  
 
Für die Förderphase 2024 wurden insgesamt 23 Anträge gestellt: Ein Antrag wurde zurückge-
zogen. Nach Bewertung des Fachamtes werden zwölf Projekte zur Förderung vorgeschlagen. 
Zehn Projekte können keine Förderung erhalten. 
 
 
Gesamtsumme Förderbudget für 2024:  100.000,00 Euro  
Gesamtsumme beantragte Mittel für 2024:  230.128,29 Euro 
 
Zu bewilligen sind zwölf Anträge mit einer Gesamtsumme i. H. v. 100.000,00 Euro.  
 
 
Finanzierung 
 
Im Haushaltsplan 2023/2024 stehen im Haushaltsjahr 2024 100.000 € im Teilergebnisplan 
des Amtes für Gleichstellung von Frauen und Männern in der Produktgruppe 0111 - Sonstige 
Innere Verwaltung, in der Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen für die Umsetzung des 
Förderprogramms „Gleichstellung von Frauen und Männern“ zur Verfügung. 
 
 
 
Anlagen  
 
1. Gesamtübersicht Förderprogramm Gleichstellung 2024 
2. Vorlage Fortführung des Förderprogramms Gleichstellung (1308/2023) 
3. Richtlinie Förderprogramm Gleichstellung 
4. Steckbriefe

Anlage 3 - Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern - April 2023

16808 Zeichen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
  
Seite 1 von 8 
 
Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung 
von Frauen und Männern 
April 2023 
  
Inhaltsverzeichnis 
 
1 Präambel ................................ ................................ ................................ ........................ 2 
2 Was ist Ziel und Zweck der Zuwendung? ................................ ................................ ....... 2 
3 Was kann gefördert werden?................................ ................................ .......................... 2 
3.1 Welche Kriterien muss ein Projekt erfüllen, um gefördert werden zu können? ......... 2 
3.2 Welche Projektziele können gefördert werden? ................................ ....................... 3 
3.3 Welche Formate können gefördert werden? ................................ ............................ 4 
4 Wer kann eine Förderung erhalten? ................................ ................................ ............... 4 
5 Für welche Dauer und in welcher Höhe erfolgt die Förderung? ................................ ...... 4 
6 Wie ist das Förderverfahren? ................................ ................................ ......................... 4 
6.1 Allgemeine Förderbedingungen................................ ................................ ............... 4 
6.2 Was muss der Antrag enthalten? ................................ ................................ ............ 5 
6.3 Wie erfolgt die Bewilligung? ................................ ................................ .................... 6 
6.4 Welche Fristen müssen eingehalten werden? ................................ ......................... 6 
6.5 Wie muss die Verwendung nachgewiesen werden? ................................ ................ 7 
7 Hinweis auf Förderung und Öffentlichkeitsarbeit................................ ............................. 7 
8 Kontakt ................................ ................................ ................................ ........................... 8

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
  
Seite 2 von 8 
 
1 Präambel  
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein grundlegendes Menschenrecht 
und ein unverzichtbares Ziel für eine gerechte und friedliche Gesellschaft. Gezielte 
Maßnahmen und Projekte sind notwendig, um bestehende Ungleichheiten 
abzubauen und Frauen zu stärken.  
Neben der Zielerreichung der Gleichstellung soll die Richtlinie Klarheit und 
Transparenz bei der Vergabe der Mittel an Projekte Dritter schaffen. 
Die finanzielle Förderung nach diesem Programm ist eine freiwillige Leistung der 
Stadt Köln. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. Eine Bewilligung 
der Fördermittel ersetzt keine Genehmigung oder Erlaubnis gemäß anderer 
Vorschriften oder Gesetze. Die Fördermittelempfangenden sind für die Durchführung 
der geförderten Maßnahmen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht selbst 
verantwortlich. 
 
2 Was ist Ziel und Zweck der Zuwendung? 
Gemäß der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Köln dient das 
Förderprogramm 
• der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern, 
• Frauenorganisationen, -projekten und Initiativen, 
• der Gewährleistung einer möglichst großen Vielfalt an Aktivitäten zum Thema 
Gleichstellung 
sowie 
• dem Abbau von Benachteiligungen in der Lebenssituation von Frauen und 
Männern sowie Mädchen und Jungen. 
 
3  Was kann gefördert werden? 
Gefördert werden Projekte Dritter in Köln, die zur Gleichstellung von Frauen und 
Männern beitragen, der Gewaltprävention dienen oder den Abbau von 
Diskriminierung zum Ziel gesetzt haben. 
Eine Zuwendung kann als institutionelle Förderung oder als Projektförderung 
erfolgen. 
 
3.1 Welche Kriterien muss ein Projekt erfüllen, um gefördert werden zu 
können? 
Folgende Bedingungen müssen für eine Förderung zwingend erfüllt sein: 
1. Bezug zu Köln 
2. Bezug zum Themenfeld Gleichstellung von Frauen und Männern 
3. Bezug zu mindestens einem der unter Punkt 2 genannten Ziele

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
  
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4. Konzept zur Evaluation der Maßnahme, um eine nachhaltige Wirkung zu 
gewährleisten 
5. Aussagekräftiger Finanzplan als Nachweis einer gesicherten 
Gesamtfinanzierung (siehe auch 6.1) 
6. Der Projektcharakter muss aus dem Antrag klar hervorgehen  
Es können nur Angebote gefördert werden, die für die angedachte Zielgruppe 
öffentlich zugänglich sind. In begründeten Fällen kann hiervon abgewichen werden.  
Geförderte Maßnahmen dürfen keinem kommerziellen Zweck dienen. 
 
3.2 Welche Projektziele können gefördert werden? 
Gefördert werden können Projekte, die sich auf mindestens eines der folgenden 
Handlungsfelder beziehen:  
 Rollentradierung 
Aufbrechen der traditionellen geschlechtsspezifischen Sozialisation von Mädchen 
und Jungen 
 
 Teilhabe am Arbeitsmarkt 
Ermöglichung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Mädchen sowie 
Männern und Jungen am Arbeitsmarkt: 
o Förderung der geschlechtergerechten Bildung und Berufsorientierung  
o Quote für mehr Frauen in Führungspositionen 
o Lohngerechtigkeit 
 
 Teilhabe in Politik und Gesellschaft 
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine gleichberechtigte Teilhabe von 
Frauen und Männern in Politik und Gesellschaft sowie die Sicherung bisher 
erreichter gleichstellungspolitischer Erfolge 
 
 Gewalt und Diskriminierung 
Es können Maßnahmen gefördert werden, die 
 
o sich den Themen „Gewalt an Frauen und Mädchen“, „Gewalt gegen Männer 
und Jungen“ und insbesondere „Gewalt an behinderten Frauen und 
Mädchen“ widmen, 
 
o der Sensibilisierung der Stadtgesellschaft zum Thema „Gleichstellung von 
Frauen und Männern“ dienen und einen Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit 
leisten, 
 
o der Entwicklung einer unabhängigen physischen und psychischen 
Selbstbestimmung von Frauen und Männern dienen, 
 
 Hilfen für benachteiligte Personen 
o Hilfen für von aufgrund des Geschlechts benachteiligten Personengruppen in 
besonderen Situationen (zum Beispiel Alleinerziehende, Menschen mit 
Behinderung, Menschen mit Fluchthintergrund, Menschen ohne Obdach,

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
  
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Sexarbeiter*innen, Senior*innen) und von intersektionaler Diskriminierung 
Betroffener darstellen. 
 
3.3 Welche Formate können gefördert werden? 
Gefördert werden können Projektformate wie zum Beispiel Workshops, 
Fachtagungen, Podiumsdiskussionen, Vernetzungsveranstaltungen, Kampagnen, 
Wettbewerbe, Schulungen (zum Beispiel für Fachkräfte oder für Multiplikator*innen), 
die Entwicklung und Erstellung von Materialien sowie andere Formate und innovative 
Methoden für bewusstseinsbildende Aufklärungs- und Informationsarbeit mit dem Ziel 
der Gleichstellung von Frauen und Männern. 
 
4 Wer kann eine Förderung erhalten? 
Antragsberechtigt sind Institutionen, Organisationen, Vereine, Projekte sowie 
Initiativen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel haben, in Köln 
ihren Sitz haben oder hier wirken und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. 
Auch in Köln wirkende Einzelpersonen sind antragsberechtigt. 
Politische Vereinigungen können nur in Kooperation mit freien Trägern einen 
Förderantrag stellen. 
Die Förderungsberechtigten bieten Gewähr für eine zweckentsprechende, 
wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel. 
 
5 Für welche Dauer und in welcher Höhe erfolgt die Förderung? 
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern informiert über den 
Internetauftritt der Stadt Köln über das Förderprogramm. Dort werden das jährliche 
Gesamtbudget und die entsprechenden Antrags- und Förderphasen rechtzeitig 
bekannt gegeben. Der Förderzeitraum wird auf höchstens 24 Monate festgelegt. 
Die Höhe der Förderung kann maximal 20 Prozent der gesamten zur Verfügung 
stehenden Fördermittel betragen. Eine Förderung unter 500 Euro erfolgt nicht. Der 
maximale Förderbetrag pro Projekt bzw. Jahr wird im Internet bekannt gegeben. 
 
6 Wie ist das Förderverfahren? 
6.1 Allgemeine Förderbedingungen 
Förderfähig sind die im direkten Zusammenhang mit dem Projekt stehenden 
notwendigen Personal- und Sachausgaben (u. a. Material-, Honorarkosten). 
Ausgezahlte, aber nicht für das Projekt genutzte Mittel sind zurückzuerstatten. 
Zuführungen an Rücklagen aus der städtischen Förderung, nicht zahlungswirksame 
Aufwendungen und Kosten, Spenden an Dritte und Kosten, die durch Versäumnisse 
oder Fehlverhalten der Fördermittelempfangenden entstanden sind, sind nicht 
förderfähig.

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
  
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Die Förderung nach dieser Förderrichtlinie ist subsidiär zu anderen Förderungen. 
Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein angemessener Eigenanteil, in der Regel 
mindestens 10 Prozent, durch den Antragstellenden geleistet wird. Der Eigenanteil 
kann durch Drittmittel, Eigenmittel und ehrenamtliche Tätigkeit (Berücksichtigung von 
grundsätzlich 10 Euro und gegebenenfalls bis höchstens 20 Euro je nach 
erforderlicher, besonderer Qualifikation) geleistet werden. 
Der Eigenanteil durch ehrenamtliche Arbeit muss nachgewiesen werden. 
Im Verwendungsnachweis (siehe Punkt 6.4) müssen Name der*des Ehrenamtler*in, 
Datum, Dauer und Art der Leistung festgehalten werden. Bei Geltendmachung von 
mehr als 10 Euro pro geleisteter Stunde aufgrund besonderer Qualifikation, ist die 
Qualifikation der*des Ehrenamtler*in mit anzugeben. Der Eigenanteil durch 
ehrenamtliche Arbeit, darf maximal 20 Prozent des gesamten Eigenanteils (10 
Prozent der zuwendungsfähigen Kosten) nicht überschreiten. 
 
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.  
Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der Stadt Köln. Eine Förderung erfolgt nur, 
wenn die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. Eine Doppelfinanzierung 
durch diese Förderrichtlinie und andere Förderprogramme, insbesondere der Stadt 
Köln, ist nicht zulässig. Bei einem Verstoß wird die Förderung zurückgefordert. 
Eine Förderung durch komplementäre Drittmittel (das heißt Mittel von Stiftungen oder 
Privatpersonen) ist möglich. Eine Doppelförderung für denselben Honorar- und/oder 
Sachmittelaufwand ist ausgeschlossen. 
 
6.2 Was muss der Antrag enthalten? 
Der Antrag auf die Förderung ist bei der Stadt Köln, Amt für Gleichstellung von 
Frauen und Männern, zu stellen. Der Antrag muss die Bezeichnung und 
Organisationsform der Antragstellenden und Angaben über die Höhe der zu 
erwartenden Einnahmen und Ausgaben (Finanzierungsplan) inklusive bereits 
beantragter oder bewilligter Fördermittel der Stadt Köln oder von Dritten sowie über 
Zweck, Nachhaltigkeit, Zielgruppe der Veranstaltung, Titel, Ort und Zeitrahmen des 
Projektes enthalten. 
Neue Anträge im gleichen Kontext können erst dann gestellt werden, wenn der 
Verwendungsnachweis für die vorangegangene Maßnahme vorgelegt und geprüft 
worden ist. 
 
Handelt es sich bei den Antragsteller*innen um Gruppen, Vereine oder sonstige 
Zusammenschlüsse, ist aus dem Kreis der Zuwendungsempfänger*innen eine 
Person zu benennen, die die Verantwortung und Haftung für die zweckgerechte 
Verwendung der Fördermittel gegenüber der Stadt Köln übernimmt.

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
  
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Die Antragstellenden erklären, dass sie mit dem Vorhaben noch nicht begonnen 
haben und ob sie zum Vorsteuerabzug nach §15 Umsatzsteuergesetzt berechtigt 
sind.  
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn führt zum Förderausschluss. In Ausnahmefällen 
kann die Stadt Köln dem Beginn der Maßnahme vor Erteilung des 
Bewilligungsbescheides zustimmen. Hierzu ist schriftlich eine Erlaubnis einzuholen. 
Aus dieser Erlaubnis ist jedoch kein Anspruch auf Bewilligung eines Zuschusses 
abzuleiten. 
Der Eingang der Unterlagen wird in schriftlicher oder elektronischer Form bestätigt. 
Ändern sich Sachverhalte zu den im Antrag gemachten Angaben, insbesondere 
Änderungen der Finanzierung, Änderung der Organisationsform der 
Antragstellenden, Änderung der Maßnahme oder des Zeitrahmens der Maßnahme 
und Änderung des Förderungszwecks, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. 
 
6.3 Wie erfolgt die Bewilligung? 
Das Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern der Stadt Köln prüft den Antrag 
inhaltlich, bewertet diesen aus fachlicher Sicht und unter Beachtung der zur 
Verfügung stehenden Haushaltsmittel.  
Auf Grundlage der fristgerecht eingegangenen, prüffähigen Antragstellungen 
erarbeitet die Fachverwaltung eine Vorschlagsliste für Zuwendungen an Berechtigte 
im Sinne des Förderprogramms. Diese wird dem Ausschuss für die Gleichstellung 
von Frauen und Männern vor Förderzusage und Mittelausschüttung zur 
Entscheidung und Mittelfreigabe vorgelegt. 
Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Förderantrags erfolgt durch einen 
elektronischen oder schriftlichen Bescheid. Die Fördermittel werden als Festbetrag 
vor der Durchführung der Maßnahme ausgezahlt. Dies geschieht, sobald der 
Bescheid Rechtskraft erlangt hat. Die Förderung und die Auszahlung sind davon 
abhängig, dass der Bewilligungsbescheid Bestandskraft erlangt. Der 
Bewilligungsbescheid kann Bedingungen, Auflagen oder Auflagenvorbehalte 
enthalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel in einem Betrag.  
Beauftragte des Amtes für die Gleichstellung von Frauen und Männern sind 
berechtigt, jederzeit an geförderten Projekten teilzunehmen. 
 
6.4 Welche Fristen müssen eingehalten werden? 
Die jährlichen Fristen zur Antragstellung sind abhängig von den Sitzungen des 
Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern und werden planmäßig 
jeweils im vierten Quartal des Vorjahres auf der Website der Stadt Köln bekannt 
gegeben.

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
  
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6.5 Wie muss die Verwendung nachgewiesen werden?  
Fördermittelempfangende sind gemäß Ihres Bewilligungsbescheids zum Nachweis 
einer sachgerechten, zweckentsprechenden und wirtschaftlichen Verwendung der 
Fördermittel verpflichtet. 
Nach Abschluss der Maßnahme legen die Zuschussempfänger*innen innerhalb von 
drei Monaten einen Verwendungsnachweis vor, in dem die ordnungsgemäße, 
sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Mittel nachgewiesen wird. 
Außerdem müssen Fördermittelempfangende mit dem Verwendungsnachweis auch 
einen Sachbericht über die Maßnahmen einreichen (sogenannter Abschlussbericht). 
Dieser muss das Ziel der Maßnahme aufführen und darstellen, ob und wie dieses 
ggf. erreicht wurde. Der Sachbericht soll gegebenenfalls auch darlegen, was erreicht 
wurde und wie dies in Zukunft ggf. verbessert werden könnte.  
Der Verwendungsnachweis und der Sachbericht werden dem Ausschuss für die 
Gleichstellung von Frauen und Männern zur Kenntnis vorgelegt. 
Es ist eine sachgerechte Verwendung der Zuwendung zu bestätigen. Die Belege 
müssen für zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Verwaltung prüft die entsprechenden 
Originalbelege (Quittungen) stichprobenhaft. Die Nachweise müssen Auskunft über 
die Einhaltung des Finanzierungsplans geben und sind Grundlage für eine mögliche 
Rückforderung von Mitteln.  
Werden Berichte oder Nachweise nach Mahnung nicht vollständig oder fristgerecht 
eingereicht, wird die Förderung zurückgefordert. Nicht bzw. nicht ordnungsgemäß 
verwendete Förderbeträge sind zurück zu erstatten. Die Förderung wird 
zurückgefordert, wenn die Fördermittelempfangenden falsche Angaben gemacht und 
die Voraussetzungen für die Förderung nicht erfüllt haben. 
 
7  Hinweis auf Förderung und Öffentlichkeitsarbeit  
Von der Stadt Köln geförderte Maßnahmen müssen auf Plakaten, Flyern, Postern, 
Social Media und Internet-Formaten und Vergleichbarem einen deutlich sichtbaren 
Hinweis auf die Förderung durch die Stadt Köln enthalten. Hierzu ist das Logo der 
Stadt Köln zu verwenden, das bei Bewilligung zur Verfügung gestellt wird. Ebenfalls 
ist bei Maßnahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit darauf hinzuweisen, dass 
die Projekte durch die Stadt Köln gefördert werden. 
Von der Stadt Köln nach dieser Richtlinie geförderte Maßnahmen dürfen auf den 
Seiten der Stadt Köln beworben sowie ein Kurzbericht über das Projekt veröffentlicht 
werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Gleichstellung von Frauen und Männern 
  
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8 Kontakt 
Interessierte können sich für weitere Informationen und die Zusendung der für einen 
Förderantrag notwendigen Unterlagen an das Amt für Gleichstellung von Frauen und 
Männern wenden: 
 
Stadt Köln 
Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln  
E-Mail: gleichstellungsamt@stadt-köln.de 
Tel.: 0221-221-26348

Beratungsverlauf (1)

18.11.2024 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2629/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.09.2024
Erstellt
28.08.2024 18:46