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1874/2017

Beantwortung der Anfrage An/0844/2017/Piratengruppe im Rat der Stadt Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 16.06.2017

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 20.06.2017

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3002 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/323 
 
Vorlagen-Nummer  16.06.2017 
 1874/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 20.06.2017 
 
Beantwortung der Anfrage An/0844/2017/Piratengruppe im Rat der Stadt Köln 
1. Wäre ein Fall wie der von Bivsi R. auch in Köln möglich? (Bitte mit Begründung) 
 
2. Wurden aus Köln Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende aus den Schulen heraus abge-
schoben, und wenn ja, wie oft war dies seit 2015 der Fall? 
 
3. Liegen nach Einschätzung der Kölner Behörden für Fälle wie den von Bivsi R. die Vorausset-
zungen für eine Aufenthaltsgewährung nach § 25a AufenthG vor? (Bitte mit Begründung). 
 
4. Bei wie vielen jugendlichen Personen in Köln, die derzeit ausreisepflichtig sind, liegen die Vo-
raussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG vor, und werden die Betroffe-
nen über die Bleiberechtsmöglichkeiten proaktiv informiert? 
 
5. Wie viele Personen in Köln fallen unter die „3+2-Regelung“, und wie legt die Kölner Behörde 
die Anwendungshinweise des BMI und den NRW-Erlass zur Ausbildungsduldung aus? 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
Zu 1. und 2 
In Köln wurden und werden keine  Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende aus Schulen her-
aus abgeschoben.  
 
Zu 3.: 
Eine Bewertung der Entscheidungen und Verfahren anderer Behörden ist der Stadtverwaltung 
Köln nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. 
 
Zu 4.: 
Über die Anzahl ausreisepflichtiger Jugendlicher, die die Voraussetzungen zur Erteilung einer 
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 a AufenthG erfüllen, können keine Angaben gemacht werden, da 
die notwendigen Angaben nicht gesondert statistisch erfasst werden.  
 
Sofern im Einzelfall die Erfüllung der Erteilungsvorrausetzungen möglich erscheint, weist die Ver-
waltung auf die Möglichkeit hin und berät entsprechend. In der Ausländerbehörde ist eine eigene 
Anlauf- und Beratungsstelle für unbegleitete Minderjährige geschaffen worden, um im Bereich der 
besonders schutzwürdigen Jugendlichen und Heranwachsenden perspektivisch tätig zu werden. 
Diese Stelle schult auch die mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen betrauten Jugend-
verwaltung sowie die Vormünder über die Bleiberechtsmöglichkeiten und -voraussetzungen pro-
aktiv. Auch in Gesprächen mit den Jugendlichen selbst wird die ausländerrechtliche Situation und 
Perspektive erörtert.  
 
Zu 5.:

2 
 
Eine Beantwortung ist nicht möglich, da die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stehen. Wird 
ein Ausbildungsvertrag mit dem Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Duldung abgegeben, wird 
dieser automatisch als Antrag auf Erteilung einer Ausbildungsduldung gewertet. Bei der Prüfung 
der Voraussetzungen werden auch die jeweils geltenden Anwendungshinweise und Erlasse von 
Bundes- und Landesbehörden berücksichtigt. Auch die aktuellen Hinweise des Bundesministeri-
ums sowie der Erlass des Landesministeriums sind verwaltungsintern umgesetzt. 
 
 
 
 
gez. Dr. Keller

Beratungsverlauf (1)

20.06.2017 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1874/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
16.06.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27