1874/2017
Beantwortung der Anfrage An/0844/2017/Piratengruppe im Rat der Stadt Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/323 Vorlagen-Nummer 16.06.2017 1874/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 20.06.2017 Beantwortung der Anfrage An/0844/2017/Piratengruppe im Rat der Stadt Köln 1. Wäre ein Fall wie der von Bivsi R. auch in Köln möglich? (Bitte mit Begründung) 2. Wurden aus Köln Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende aus den Schulen heraus abge- schoben, und wenn ja, wie oft war dies seit 2015 der Fall? 3. Liegen nach Einschätzung der Kölner Behörden für Fälle wie den von Bivsi R. die Vorausset- zungen für eine Aufenthaltsgewährung nach § 25a AufenthG vor? (Bitte mit Begründung). 4. Bei wie vielen jugendlichen Personen in Köln, die derzeit ausreisepflichtig sind, liegen die Vo- raussetzungen einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a AufenthG vor, und werden die Betroffe- nen über die Bleiberechtsmöglichkeiten proaktiv informiert? 5. Wie viele Personen in Köln fallen unter die „3+2-Regelung“, und wie legt die Kölner Behörde die Anwendungshinweise des BMI und den NRW-Erlass zur Ausbildungsduldung aus? Antwort der Verwaltung: Zu 1. und 2 In Köln wurden und werden keine Kinder, Jugendliche oder Heranwachsende aus Schulen her- aus abgeschoben. Zu 3.: Eine Bewertung der Entscheidungen und Verfahren anderer Behörden ist der Stadtverwaltung Köln nicht möglich und auch nicht beabsichtigt. Zu 4.: Über die Anzahl ausreisepflichtiger Jugendlicher, die die Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 a AufenthG erfüllen, können keine Angaben gemacht werden, da die notwendigen Angaben nicht gesondert statistisch erfasst werden. Sofern im Einzelfall die Erfüllung der Erteilungsvorrausetzungen möglich erscheint, weist die Ver- waltung auf die Möglichkeit hin und berät entsprechend. In der Ausländerbehörde ist eine eigene Anlauf- und Beratungsstelle für unbegleitete Minderjährige geschaffen worden, um im Bereich der besonders schutzwürdigen Jugendlichen und Heranwachsenden perspektivisch tätig zu werden. Diese Stelle schult auch die mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen betrauten Jugend- verwaltung sowie die Vormünder über die Bleiberechtsmöglichkeiten und -voraussetzungen pro- aktiv. Auch in Gesprächen mit den Jugendlichen selbst wird die ausländerrechtliche Situation und Perspektive erörtert. Zu 5.: 2 Eine Beantwortung ist nicht möglich, da die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stehen. Wird ein Ausbildungsvertrag mit dem Antrag auf Erteilung/Verlängerung der Duldung abgegeben, wird dieser automatisch als Antrag auf Erteilung einer Ausbildungsduldung gewertet. Bei der Prüfung der Voraussetzungen werden auch die jeweils geltenden Anwendungshinweise und Erlasse von Bundes- und Landesbehörden berücksichtigt. Auch die aktuellen Hinweise des Bundesministeri- ums sowie der Erlass des Landesministeriums sind verwaltungsintern umgesetzt. gez. Dr. Keller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1874/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 16.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27