V/0119/2020
Errichtungsbeschluss: Neubau einer betrieblichen Kindertageseinrichtung der Westfälischen Wilhelms-Universität am Schlossplatz im Bezirk Mitte
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Anlage 2: Raumprogramm
1956 Zeichen
Allgemeines Raumprogramm
Entwurf für eine 5-Gruppen-Kita der WWU
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkung en
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
1x GIc = 20 Kinder - 2 - 6 J.
3x GIIc = je 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIIIc = 20-25 Kinder - 3 - 6 J.
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Mietvo raussetzungen:
11,00 € im KiTa-Jahr 2020/2021
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 900 qm
(4 x 185 qm + 1 x 160 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 118.000 €
(11,00 € x 900qm x 12)
A1 Gruppenraum 5 45 225
A2 Nebenraum 5 18 90
A3 Wasch-/WC 5 12 60 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 in WC integrieren
A4 Garderobe 5 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 5 6 30
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3 2 20 40
A7 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3 4 18 72
A7a Schlaf-/ Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8
Mehrzweck -/Bewegungs raum 1 55 55 mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
605
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 25 25
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 20 20
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
74
Kindertageseinrichtung gesamt 679
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 221 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
1.500
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand 19.02.2020
Beschlussvorlage
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V/0119/2020 V/0119/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer betrieblichen Kindertageseinrichtung der Westfälischen Wilhelms-Universität am Schlossplatz im Bezirk Mitte Beratungsfolge 10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 18.03.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen betrieblichen Kindertagesei n- richtung der Westfälischen Wilhelms-Universität mit fünf Gruppen am Schlossplatz 16 zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 3 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 70 - 75 Plätze umfasst, davon 36 u3 - Plätze und 34 - 39 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen der Westfälischen Wi l- helms-Universität angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei durch die Westfälische Wilhelms -Universität und den Träger bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen Betre uung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2022 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 02.03.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Eschert Telefon: 492-5616 EschertM@stadt- muenster.de - 2 - V/0119/2020 3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor, der Westfälischen Wilhelms -Universität, errich- tet und an einen Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren durch die Westfälische Wilhelmsuniversität festgelegt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) trägt die investiven Kosten für die Ersteinrichtung der Kita. Die Stadt Münster unterstützt die WWU bei der Beantragung von investiven Fördermitteln des Bundes bzw. des Landes in Höhe von bis zu maximal 220.500 €. Um eine Förderung in dieser Höhe zu erhalten, muss die WWU förderfähige Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von mindestens 245.000 € nachweisen. Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.136.500 € (für 2022 anteilig: 470.600 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 506.200 € (für 2022 anteilig: 209.600 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 126.500 € (für 2022 anteilig: 54.200 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen die im Rahmen der KiBiz -Novelle ab dem 01.08.2020 erhöhten Kin d- pauschalen zuzüglich einer angenommenen Steigerungsrate (1,5% p. a.). Die Kindpauschalen we r- den jährlich unter Berücksic htigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste A n- passung soll gemäß KiBiz zum Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. Die Weiterleitung der Fördermittel an die WWU ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 01 Einzahlungen aus Zuwendu n- gen für Investitionsmaßnahmen 2022 220.500 Bundes- /Landes- förderung 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 2022 220.500 Zuschuss an den Träger Saldo 0 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung - 3 - V/0119/2020 Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2022 2023ff. 209.600 506.200 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2022 2023ff. 54.200 126.500 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2022 2023ff. 470.600 1.136.500 Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplanentwür- fen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Be- schluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatbe- ratungen für die Jahre 2022ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Die Westfälische Wilhelms -Universität (WWU) beabsichtigt für die eigenen MitarbeiterInnen die E r- richtung einer betrieblichen Kindertageseinrichtung. Insbesondere im Bereich der u3 - Kinder hat die WWU einen hohen Bedarf an Betreu ungsplätzen festgestellt, der durch die Errichtung dieser b e- triebseigenen Kindertageseinrichtung in zentraler Lage gedeckt werden soll. Diese Planung ist vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien umfassend begleitet und unterstützt worden. Mit der Errichtung der betriebseigenen Kindertageseinrichtung tritt die WWU als Investor auf und wird die Einrichtung durch einen anerkannten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe betreiben lassen. Mindestens 50 % der vorhandenen Plätze in der betriebseigenen Ki ta werden von der WWU bea n- sprucht. Sofern sich bei der Belegung der Kindertageseinrichtung Kapazitäten ergeben, für die kein betrieblicher Bedarf der WWU besteht, wird die WWU diese Plätze für die öffentliche Belegung in der Stadt Münster zur Verfügung stellen. Hierzu wird eine vertragliche Verabredung zwischen der Stadt Münster und der WWU abgeschlossen. 2. Maßnahmenplanung: Der Investor, die WWU, wird nach Abriss des alten Gebäudes auf dem Grundstück am Schlossplatz 16 eine fünfgruppige Kindertages einrichtung mit 36 u3- und 34 - 39 ü3 - Plätzen errichten. Die Ra h- menstruktur wird jährlich den Bedarfen angepasst. Der zweigeschossige Neubau wird nach den Raumempfehlungen des LWL -Landesjugendamtes er- richtet. Eine Außenfläche für fünf Gruppen wird ebenerdig zur Verfügung stehen. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. Der Anteil der u3 - Kinder ist in der benannten Beispielrahmenstruktur hoch gewählt worden, da die WWU von einem hohen Bedarf in dieser Altersgruppe ausgeht. Grundsätzlich ist ein weiterer Verbleib der Kinder ab 3 Jahren in der Einrichtung möglich. Jedoch geht die WWU davon aus, dass einige Kinder von MitarbeiterInnen ab 3 Jahren wohnortnah in Kindertageseinrichtungen betreut werden. - 4 - V/0119/2020 3. Finanzierung: Die investiven Kosten für die Ausstattung der Einrichtung trägt die WWU. Sie möchte zur Reduzi e- rung ihres Eigenanteils Mittel aus den einschlägigen Förderprogrammen des Bundes bzw. des La n- des beantragen. Auf der Grundlage der entsprechenden Förderrichtlinie kann für die Kita ein Z u- schuss in Höhe von maximal 220.500 € beantragt werden. Um eine Förderung in dieser Höhe zu e r- halten, muss die WWU förderfähige Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von mi n- destens 245.000 € nachweisen. Das Amt für Kinder, Jugendliche und F amilien wird die WWU dabei unterstützen, die Mittel beim LWL zu beantragen. Eine öffentliche Förderung der laufenden Betriebskosten gemäß KiBiz erhalten betriebliche Kitas nur dann, wenn die betriebliche Kita durch einen anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe betrie- ben wird. Mit der Beauftragung eines entsprechenden Trägers durch die WWU können die Plätze der Kita in die Bedarfsplanung aufgenommen werden und die Förderung durch Landesmittel ist gesichert. Die Elternbeiträge werden vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien entsprechend der Elternbei- tragstabelle für Kindertagesbetreuung eingezogen. 4. Vergabe der Trägerschaft: Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kin der- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren durch die WWU festgelegt. 5. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 - Kinder in Münster geschaffen. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm
Anlage A
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Anlage A zur V/0119/2020 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden im Bezirk Mitte mit der Errichtung der betrieblichen Kindertageseinrichtung der Westfälischen Wilhelms-Universität (WWU) weitere dringend benötigte u3- und ü3- Betreuungsplätze geschaffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3 - jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung der WWU werden weitere dringend benötigte u3- und ü3 - Plätze im Bezirk Mitte geschaffen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein teilw. Die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) trägt die investiven Kosten für die Ersteinrichtung der Kita. Die Stadt Münster unterstützt die WWU bei der Beantragung von investiven Fördermitteln des Bundes bzw. des Landes in Höhe von bis zu maximal 220.500 €. Um eine Förderung in dieser Höhe zu erhalten, muss die WWU förderfähige Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von mindestens 245.000 € nachweisen. Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.136.500 € (für 2022 anteilig: 470.600 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 506.200 € (für 2022 anteilig: 209.600 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 126.500 € (für 2022 anteilig: 54.200 €) gegenüber. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die- sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentli-chen Etatberatungen für die Jahre 2022ff. erfolgt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 - Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 1: Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 2500 Datum: 19.02.2020 Notizen: Anlage 1: Stadtplan Schlossplatz 16 © Stadt Münster H 5758 025 R 404 723 R 405 115 H 5758 575 0 50 100 Meter
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Schlossplatz 16
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Details
- Aktenzeichen
- V/0119/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.02.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37