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V/0119/2020

Errichtungsbeschluss: Neubau einer betrieblichen Kindertageseinrichtung der Westfälischen Wilhelms-Universität am Schlossplatz im Bezirk Mitte

Vorlagen 21.02.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 10.03.2020, TOP 5.11

Anlage 2: Raumprogramm

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage 1: Lageplan

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Anlage 2: Raumprogramm

1956 Zeichen

Allgemeines Raumprogramm  
Entwurf für eine 5-Gruppen-Kita der WWU 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen  
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung  Anzahl  qm  qm -
ges. 
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkung en  
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
1x GIc    = 20 Kinder - 2 - 6 J. 
3x GIIc  = je 10 Kinder - 0 - 3 J. 
1x GIIIc = 20-25 Kinder - 3 - 6 J. 
 
    Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben, 
geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich 
 
 Mietvo raussetzungen:  
11,00 € im KiTa-Jahr 2020/2021 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 900 qm  
(4 x 185 qm + 1 x 160 qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 118.000 € 
(11,00 € x 900qm x 12) 
     
A1 Gruppenraum 5 45 225   
A2 Nebenraum 5 18 90   
A3 Wasch-/WC 5 12 60  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   in WC integrieren 
A4 Garderobe 5    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 5 6 30   
A6 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3 2 20 40  
 
A7 Schlaf-/ Differenzierungsraum u3 4 18 72   
A7a Schlaf-/ Differenzierungsraum ü3 1 20 20   
A8 
Mehrzweck -/Bewegungs raum  1 55 55 mind. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    605    
 Allgemeinräume       
A10 Personalraum 1 25 25   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 20 20   
A12a 
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    74    
Kindertageseinrichtung gesamt  679  
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 221 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
incl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
1.500 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand 19.02.2020

Beschlussvorlage

9098 Zeichen

V/0119/2020 
V/0119/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer betrieblichen Kindertageseinrichtung der Westfälischen 
Wilhelms-Universität am Schlossplatz im Bezirk Mitte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   18.03.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   25.03.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   25.03.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen betrieblichen Kindertagesei n-
richtung der Westfälischen Wilhelms-Universität mit fünf Gruppen am Schlossplatz 16 zur 
Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 1 Gruppe für 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 3 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 70 - 75 Plätze umfasst, davon  36 u3 - Plätze und 34 - 39 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen der Westfälischen Wi l-
helms-Universität angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei durch die Westfälische Wilhelms -Universität und 
den Träger bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchentlichen Betre uung von 45 
Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreuung von 25 Stunden 
und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2022 erfolgen. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
02.03.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Eschert 
Telefon: 492-5616 
EschertM@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0119/2020 
 
3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor, der Westfälischen Wilhelms -Universität, errich-
tet und an einen Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in 
einem Auswahlverfahren durch die Westfälische Wilhelmsuniversität  festgelegt. 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) trägt die investiven Kosten für die Ersteinrichtung der 
Kita. Die Stadt Münster unterstützt die WWU bei der Beantragung von investiven Fördermitteln des 
Bundes bzw. des Landes in Höhe von bis zu maximal 220.500 €. Um eine Förderung in dieser Höhe 
zu erhalten, muss die WWU förderfähige Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von 
mindestens 245.000 € nachweisen.  
 
Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.136.500 € (für 
2022 anteilig: 470.600 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
506.200 € (für 2022 anteilig: 209.600 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 126.500 € (für 2022 
anteilig: 54.200 €) gegenüber.  
 
Diese Ansätze berücksichtigen die im Rahmen der KiBiz -Novelle ab dem 01.08.2020 erhöhten Kin d-
pauschalen zuzüglich einer angenommenen Steigerungsrate (1,5% p. a.). Die Kindpauschalen we r-
den jährlich unter Berücksic htigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste A n-
passung soll gemäß KiBiz zum Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen 
Höhe noch nicht bekannt. 
 
Die Weiterleitung der Fördermittel an die WWU ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 0210  Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr.    
 01 Einzahlungen aus Zuwendu n-
gen für Investitionsmaßnahmen 
2022 220.500 Bundes-
/Landes-
förderung 
 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
2022 220.500 Zuschuss an 
den Träger 
Saldo 0  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung

- 3 - 
V/0119/2020 
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2022 
2023ff. 
209.600 
506.200 
 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2022 
2023ff. 
54.200 
126.500 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 
2022 
2023ff. 
470.600 
1.136.500 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.  
  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplanentwür-
fen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Be-
schluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatbe-
ratungen für die Jahre 2022ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Die Westfälische Wilhelms -Universität (WWU) beabsichtigt für die eigenen MitarbeiterInnen die E r-
richtung einer betrieblichen Kindertageseinrichtung. Insbesondere im Bereich der u3 - Kinder hat die 
WWU einen hohen Bedarf an Betreu ungsplätzen festgestellt, der durch die Errichtung dieser b e-
triebseigenen  Kindertageseinrichtung in zentraler Lage gedeckt werden soll. 
Diese Planung ist vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien umfassend begleitet und unterstützt 
worden. 
Mit der Errichtung der betriebseigenen Kindertageseinrichtung tritt die WWU als Investor auf und wird 
die Einrichtung durch einen anerkannten freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe  betreiben lassen. 
 
Mindestens 50 % der vorhandenen Plätze in der betriebseigenen Ki ta werden von der WWU bea n-
sprucht. Sofern sich bei der Belegung der Kindertageseinrichtung Kapazitäten ergeben, für die kein 
betrieblicher Bedarf der WWU besteht, wird die WWU diese Plätze für die öffentliche Belegung in der 
Stadt Münster zur Verfügung stellen.  
Hierzu wird eine vertragliche Verabredung zwischen der Stadt Münster und der WWU abgeschlossen.  
 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Der Investor, die WWU, wird nach Abriss des alten Gebäudes auf dem Grundstück am Schlossplatz 
16 eine fünfgruppige Kindertages einrichtung mit 36 u3- und 34 - 39 ü3 - Plätzen errichten. Die Ra h-
menstruktur wird jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der zweigeschossige Neubau wird nach den Raumempfehlungen des LWL -Landesjugendamtes er-
richtet. Eine Außenfläche für fünf Gruppen wird ebenerdig zur Verfügung stehen. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 
 
Der Anteil der u3 - Kinder ist in der benannten Beispielrahmenstruktur hoch gewählt worden, da die 
WWU von einem hohen Bedarf in dieser Altersgruppe ausgeht. Grundsätzlich ist ein weiterer Verbleib 
der Kinder ab 3 Jahren in der Einrichtung möglich. Jedoch geht die WWU davon aus, dass einige 
Kinder von MitarbeiterInnen ab 3 Jahren wohnortnah in Kindertageseinrichtungen betreut werden.

- 4 - 
V/0119/2020 
3. Finanzierung: 
 
Die investiven Kosten für die Ausstattung der Einrichtung trägt die WWU. Sie möchte zur Reduzi e-
rung ihres Eigenanteils Mittel aus den einschlägigen Förderprogrammen des Bundes bzw. des La n-
des beantragen. Auf der Grundlage der entsprechenden Förderrichtlinie kann für die Kita ein Z u-
schuss in Höhe von maximal 220.500 € beantragt werden. Um eine Förderung in dieser Höhe zu e r-
halten, muss die WWU förderfähige Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von mi n-
destens 245.000 € nachweisen.  Das Amt für Kinder, Jugendliche und F amilien wird die WWU dabei 
unterstützen, die Mittel beim LWL zu beantragen.  
 
Eine öffentliche Förderung der laufenden Betriebskosten gemäß KiBiz erhalten betriebliche Kitas nur 
dann, wenn die betriebliche Kita durch einen anerkannten Träger der Kinder- und Jugendhilfe betrie-
ben wird. Mit der Beauftragung eines entsprechenden Trägers durch die WWU können die Plätze der 
Kita in die Bedarfsplanung aufgenommen werden und die Förderung durch Landesmittel ist gesichert. 
Die Elternbeiträge werden vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien entsprechend der Elternbei-
tragstabelle für Kindertagesbetreuung eingezogen. 
 
 
4.   Vergabe der Trägerschaft: 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber der Kin der-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
durch die WWU festgelegt. 
 
 
5.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 
- Kinder in Münster geschaffen. 
 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm

Anlage A

4738 Zeichen

Anlage A zur V/0119/2020 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden im Bezirk Mitte mit 
der Errichtung der betrieblichen Kindertageseinrichtung der Westfälischen Wilhelms-Universität 
(WWU) weitere dringend benötigte u3- und ü3- Betreuungsplätze geschaffen. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3 - jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung der WWU werden weitere dringend benötigte u3- 
und ü3 - Plätze im Bezirk Mitte geschaffen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein  teilw. 
Die Westfälische Wilhelms-Universität (WWU) trägt die investiven Kosten für die Ersteinrichtung der 
Kita. Die Stadt Münster unterstützt die WWU bei der Beantragung von investiven Fördermitteln des 
Bundes bzw. des Landes in Höhe von bis zu maximal 220.500 €. Um eine Förderung in dieser Höhe 
zu erhalten, muss die WWU förderfähige Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von 
mindestens 245.000 € nachweisen.  
Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 1.136.500 € 
(für 2022 anteilig: 470.600 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von 
rd. 506.200 € (für 2022 anteilig: 209.600 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 126.500 € (für 
2022 anteilig: 54.200 €) gegenüber.  
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan-
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit die-
sem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentli-chen 
Etatberatungen für die Jahre 2022ff. erfolgt.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 - Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 1: Lageplan

164 Zeichen

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Maßstab 1: 2500
Datum: 19.02.2020
Notizen:
Anlage 1: Stadtplan
Schlossplatz 16
© Stadt Münster
H 5758 025
R 404 723
R 405 115
H 5758 575
0 50 100
Meter

Beratungsverlauf (4)

10.03.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung
Vorberatung

Orte (1)

  • Schlossplatz 16

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Details

Aktenzeichen
V/0119/2020
Typ
Vorlagen
Datum
21.02.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37