V/0268/2016
Wolbecker Straße/Laerer Landweg – Vollsignalisierung und barrierefreier Umbau des Knotenpunktes und barrierefreier Ausbau der Haltestelle „St.-Margareta-Kirche" (stadteinwärts)
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Lageplan-Variante 1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0268/2016
Lageplan-Variante 2
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Anlage 2 zur Vorlage V/0268/2016
ÜbersichtsplanDEK-LaererLandweg
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Anlage 3 zur Vorlage V/0268/2016
Beschlussvorlage
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V/0268/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Wolbecker Straße/Laerer Landweg – Vollsignalisierung und barrierefreier Umbau des Knotenpunktes und barrierefreier Ausbau der Haltestelle „St.-Margareta-Kirche" (stadteinwärts) Beratungsfolge 15.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Planung von März 2016 (Variante 1) zur Einrichtung einer Vollsignalisierung und dem barriere- freien Umbau des Knotenpunktes Wolbecker Straße/Laerer Landweg sowie dem barrierefreien Ausbau der Haltestelle „St.-Margareta-Kirche“ (stadteinwärts) wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Umbau des Knotenpunktes und der Haltestelle Pla- nungs- und Baukosten in Höhe von ca. 420.000€ entstehen. Mit der Zustimmung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft zur Planung (verkehrstechnischer Entwurf) erfolgt zwar ein Grundsatzbeschluss zum Ausbau, aber noch kein Beschluss über die Finanzierung bzw. den Realisierungszeitpunkt der Maßnahme. Hierüber ent- scheidet der Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2017 ff. bzw. der Ausschuss für Umwelt- schutz, Klimaschutz und Bauwesen nach Aufbereitung durch das Tiefbauamt. Die Maßnahme ist förderfähig. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Umsetzung der Baumaß- nahme unter dem Vorbehalt steht, dass Fördermittel durch das Land bewilligt werden. Begründung: Anlass Der geplante Umbau und Vollsignalisierung des Knotenpunktes ist bereits 2002 mit der Vorlage 123/2002 der Bezirksvertretung Münster Ost und dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick- lung, Verkehr und Wohnen zur Beschlussfassung vorgelegt worden, von dort aber mit Verweis auf Vorlagen-Nr.: V/0268/2016 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: Boehme@stadt-muenster.de Datum: 15.08.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0268/2016 den geplanten Ausbau der Wolbecker Straße im Zuge der B51 bis zu deren Umsetzung zurückge- stellt worden. Die vorhandene Lichtsignalanlage (LSA) gehört nun zu den 50 Ampelanlagen, für die keine Ersatz- teile mehr zur Verfügung stehen und die kurzfristig erneuert werden müssen (sh. Vorlage V/0733/2015 „Verkehrsinfrastrukturbericht Münster 2015“). Bei Ausfällen mit defekten Baugruppen können die Steuergeräte nicht mehr repariert werden, die betroffene LSA kann nicht wieder in Be- trieb genommen und das Steuergerät muss ausgetauscht werden. Deshalb beabsichtigt das Tief- bauamt die betroffenen LSA schnellstmöglich zu erneuern. Bestand Im Knotenpunkt Wolbecker Straße/Laerer Landweg besteht östlich des Laerer Landweges eine sig- nalisierte Fußgängerquerung, sowie eine Signalisierung der Querung über den Laerer Landweg. Fußgänger aus dem südlichen Baugebiet Hegerskamp müssen zur stadteinwärtigen Bushaltestelle zwei mal queren und auch für den Radverkehr aus dem Laerer Landweg ist die Querung der Wol- becker Straße nicht eindeutig. Die stadtauswärtige Bushaltestelle „St. Margareta-Kirche“ ist bereits barrierefrei ausgebaut. Die stadteinwärtige Haltestelle ist mit 528 Fahrgästen hoch frequentiert (3.Nahverkehrsplan 2015, Ta- belle7, Kat. II) und nicht barrierefrei. Die Haltestelle ist Bestandteil der Prioritätenliste zum barriere- freien Ausbau von Haltestellen V/0270/2016). Planung (Variante 1) Die Planung aus 2001 entspricht nicht mehr den aktuellen Richtlinien und musste daher entspre- chend überarbeitet werden. Der Knotenpunkt erhält eine Vollsignalisierung, das heißt für Fußgänger und Radfahrer werden an allen Knotenpunktarmen signalisierte Querungsstellen eingerichtet. Alle Querungsstellen sollen bar- rierefrei und mit Blindensignalgebern ausgebaut werden. Die Planung sieht eine Verbreiterung der Mittelinseln auf 2,50m vor. Im nordöstlichen Quadranten steht eine Platane, die erhalten werden soll. Die Geh- und Radwegführungen werden daran angepasst. Die diagonale Furtführung über die Wolbecker Straße entsteht, damit der querende Fußgänger für den abbiegenden Verkehr aus dem Laerer Landweg möglichst nah im Knotenpunktbereich erkennbar wird, die Platane aber erhalten bleiben kann. Das Wohngebiet nördlich der Wolbecker Straße ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen, es besteht keine Radwegebenutzungspflicht. Der Radverkehr in Richtung Laerer Landweg wird da- her in die Fahrbahn geführt. Der linksabbiegende Radverkehr aus dem Laerer Landweg und Franz- Grillparzer-Weg fährt in der Fahrbahn, der rechtsabbiegende Radverkehr wird signalunabhängig geführt. Neben den Absenkungen für die Fußgängerquerung über die Ortsfahrbahn erhält der Rad- verkehr Absenkungen von/in die Ortsfahrbahn. Ein Baum muss für die Radwegführung und Aufstell- fläche im Bereich der südlichen Nebenanlagen entfallen. Im Bereich der stadteinwärtigen Haltestelle wird die Fahrbahn auf 6,50m reduziert. Die Busbucht wird teilweise zurückgebaut, so dass der Bus am Fahrbahnrand halten kann, eine Vorbeifahrt aber weiterhin gegeben bleibt. Die Haltestelle wird mit einem 16 cm Hochbord und einem Leitsystem bar- rierefrei ausgebaut. Es wird eine separate Aufstellfläche für Fahrgäste geschaffen, auf diese auch die Wartehalle versetzt werden kann. Der Radweg wird auf 2,00m verbreitert. Ergänzend sind Fahr- radständer und neue Baumpflanzungen vorgesehen. Die Planung schließt westlich der Haltestelle an die Planung zum Ausbau der Wolbecker Straße im Zuge der B51 des Landesbetriebs Straßen- bau NRW an. Reduktionsvariante (Variante 2) Alternativ wurde geprüft, ob eine Kostenreduzierung durch Einengung des Einmündungsbereichs Laerer Landweg entsprechend der untergeordneten Bedeutung durch Rückbau der Mittelinsel und Verringerung der Radien möglich ist. Die baulichen Kosten reduzieren sich hierdurch lediglich um etwa 8.000€. Die Mittelinsel dient den Linksabbiegern/-einbiegern in/aus dem Laerer Landweg als verkehrsfüh- rendes Element und die Abbiegegeschwindigkeit reduziert sich hierdurch. Die vorhandene Quer- schnittsgestaltung sollte daher erhalten bleiben. - 3 - V/0268/2016 Als Kostenreduzierung im Bereich der Haltestelle bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf einen barri e- refreien Ausbau, d. h. die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Dies entspräche bei der vorli e- genden Frequentierung in keiner Weise den Vorstellungen vo n einer modernen, barrierefreien Halt e- stelle. Kosten / Finanzierung Die Kosten für den Umbau des Knotenpunktes, die Vollsignalisierung und den Ausbau der Haltestelle werden auf ca. 420.000€ geschätzt. Finanzielle Mittel sind im laufenden Haushaltplan nicht eingeplant und müssen im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2017 in den Haushalt eingebracht werden. Beiträge Dritter / Förderung Die geplante Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach dem KAG aus. Der barrierefreie Umbau der Haltestelle ist nach dem ÖPNVG förderfähig. Die Förderhöhe liegt bei etwa 80% der förderfähigen Kosten. Der barrierefreie Umbau des Knotenpunktes ist nach der Förder- richtlinie Nahverkehr (FöRi-Nah) grundsätzlich förderfähig. Die Maßnahme zum Umbau des Knoten- punktes muss in die Prioritätenliste für das Programm FöRi-Nah aufgenommen werden. Umsetzung Die Umsetzung der Maßnahme soll aufgrund des nicht auszuschließenden plötzlichen Ausfalls der LSA möglichst kurzfristig erfolgen. Dabei ist auch der Fortschritt der geplanten Baumaßnahme auf der Wolbecker Straße im Zuge des Ausbaus der B51 durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW zu be- rücksichtigen. Hierzu werden nach dem Grundsatzbeschluss zur vorliegenden Planung des Knoten- punktes Wolbecker Straße/Laerer Landweg im Weiteren der Anschlussbereich und die zeitliche Ab- folge mit dem Landesbetrieb abgestimmt. i.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Lageplan Variante 1 Lageplan Variante 2 Übersichtsplan
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Wolbecker Straße
- Laerer Landweg
- Franz-Grillparzer-Weg
- Hegerskamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0268/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.08.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37