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V/0268/2016

Wolbecker Straße/Laerer Landweg – Vollsignalisierung und barrierefreier Umbau des Knotenpunktes und barrierefreier Ausbau der Haltestelle „St.-Margareta-Kirche" (stadteinwärts)

Vorlagen 09.08.2016

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 03.11.2016, TOP 7.4

Lageplan-Variante 1

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Lageplan-Variante 2

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ÜbersichtsplanDEK-LaererLandweg

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Beschlussvorlage

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Lageplan-Variante 1

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Anlage 1 zur Vorlage V/0268/2016

Lageplan-Variante 2

32 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0268/2016

ÜbersichtsplanDEK-LaererLandweg

32 Zeichen

Anlage 3 zur Vorlage V/0268/2016

Beschlussvorlage

7996 Zeichen

V/0268/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wolbecker Straße/Laerer Landweg – Vollsignalisierung und barrierefreier Umbau des 
Knotenpunktes und barrierefreier Ausbau der Haltestelle „St.-Margareta-Kirche" (stadteinwärts) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
15.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
22.09.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Planung von März 2016 (Variante 1) zur Einrichtung einer Vollsignalisierung und dem barriere-
freien Umbau des Knotenpunktes Wolbecker Straße/Laerer Landweg sowie dem barrierefreien 
Ausbau der Haltestelle „St.-Margareta-Kirche“ (stadteinwärts) wird zugestimmt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Umbau des Knotenpunktes und der Haltestelle Pla-
nungs- und Baukosten in Höhe von ca. 420.000€ entstehen. 
 
Mit der Zustimmung des Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft zur 
Planung (verkehrstechnischer Entwurf) erfolgt zwar ein Grundsatzbeschluss zum Ausbau, aber noch 
kein Beschluss über die Finanzierung bzw. den Realisierungszeitpunkt der Maßnahme. Hierüber ent-
scheidet der Rat im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2017 ff. bzw. der Ausschuss für Umwelt-
schutz, Klimaschutz und Bauwesen nach Aufbereitung durch das Tiefbauamt. 
 
Die Maßnahme ist förderfähig. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Umsetzung der Baumaß-
nahme unter dem Vorbehalt steht, dass Fördermittel durch das Land bewilligt werden. 
 
 
 
Begründung: 
Anlass 
Der geplante Umbau und Vollsignalisierung des Knotenpunktes ist bereits 2002 mit der Vorlage 
123/2002 der Bezirksvertretung Münster Ost und dem Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwick-
lung, Verkehr und Wohnen zur Beschlussfassung vorgelegt worden, von dort aber mit Verweis auf 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0268/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.08.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0268/2016 
den geplanten Ausbau der Wolbecker Straße im Zuge der B51 bis zu deren Umsetzung zurückge-
stellt worden. 
 
Die vorhandene Lichtsignalanlage (LSA) gehört nun zu den 50 Ampelanlagen, für die keine Ersatz-
teile mehr zur Verfügung stehen und die kurzfristig erneuert werden müssen (sh. Vorlage 
V/0733/2015 „Verkehrsinfrastrukturbericht Münster 2015“). Bei Ausfällen mit defekten Baugruppen 
können  die Steuergeräte nicht mehr repariert werden, die betroffene LSA kann nicht wieder in Be-
trieb genommen und das Steuergerät muss ausgetauscht werden. Deshalb beabsichtigt das Tief-
bauamt die betroffenen LSA schnellstmöglich zu erneuern. 
 
Bestand 
Im Knotenpunkt Wolbecker Straße/Laerer Landweg besteht östlich des Laerer Landweges eine sig-
nalisierte Fußgängerquerung, sowie eine Signalisierung der Querung über den Laerer Landweg. 
Fußgänger aus dem südlichen Baugebiet Hegerskamp müssen zur stadteinwärtigen Bushaltestelle 
zwei mal queren und auch für den Radverkehr aus dem Laerer Landweg ist die Querung der Wol-
becker Straße nicht eindeutig. 
Die stadtauswärtige Bushaltestelle „St. Margareta-Kirche“ ist bereits barrierefrei ausgebaut. Die 
stadteinwärtige Haltestelle ist mit 528 Fahrgästen hoch frequentiert (3.Nahverkehrsplan 2015, Ta-
belle7, Kat. II) und nicht barrierefrei. Die Haltestelle ist Bestandteil der Prioritätenliste zum barriere-
freien Ausbau von Haltestellen V/0270/2016). 
 
Planung (Variante 1) 
Die Planung aus 2001 entspricht nicht mehr den aktuellen Richtlinien und musste daher entspre-
chend überarbeitet werden.  
Der Knotenpunkt erhält eine Vollsignalisierung, das heißt für Fußgänger und Radfahrer werden an 
allen Knotenpunktarmen signalisierte Querungsstellen eingerichtet. Alle Querungsstellen sollen bar-
rierefrei und mit Blindensignalgebern ausgebaut werden. Die Planung sieht eine Verbreiterung der 
Mittelinseln auf 2,50m vor. Im nordöstlichen Quadranten steht eine Platane, die erhalten werden 
soll. Die Geh- und Radwegführungen werden daran angepasst. Die diagonale Furtführung über die 
Wolbecker Straße entsteht, damit der querende Fußgänger für den abbiegenden Verkehr aus dem 
Laerer Landweg möglichst nah im Knotenpunktbereich erkennbar wird, die Platane aber erhalten 
bleiben kann. Das Wohngebiet nördlich der Wolbecker Straße ist als Tempo-30-Zone ausgewiesen, 
es besteht keine Radwegebenutzungspflicht. Der Radverkehr in Richtung Laerer Landweg wird da-
her in die Fahrbahn geführt. Der linksabbiegende Radverkehr aus dem Laerer Landweg und Franz-
Grillparzer-Weg fährt in der Fahrbahn, der rechtsabbiegende Radverkehr wird signalunabhängig 
geführt. Neben den Absenkungen für die Fußgängerquerung über die Ortsfahrbahn erhält der Rad-
verkehr Absenkungen von/in die Ortsfahrbahn. Ein Baum muss für die Radwegführung und Aufstell-
fläche im Bereich der südlichen Nebenanlagen entfallen. 
 
Im Bereich der stadteinwärtigen Haltestelle wird die Fahrbahn auf 6,50m reduziert. Die Busbucht 
wird teilweise zurückgebaut, so dass der Bus am Fahrbahnrand halten kann, eine Vorbeifahrt aber 
weiterhin gegeben bleibt. Die Haltestelle wird mit einem 16 cm Hochbord und einem Leitsystem bar-
rierefrei ausgebaut.  Es wird eine separate Aufstellfläche für Fahrgäste geschaffen, auf diese auch 
die Wartehalle versetzt werden kann. Der Radweg wird auf 2,00m verbreitert. Ergänzend sind Fahr-
radständer und neue Baumpflanzungen vorgesehen. Die Planung schließt westlich der Haltestelle 
an die Planung zum Ausbau der Wolbecker Straße im Zuge der B51 des Landesbetriebs Straßen-
bau NRW an. 
 
Reduktionsvariante (Variante 2) 
Alternativ wurde geprüft, ob eine Kostenreduzierung durch Einengung des Einmündungsbereichs 
Laerer Landweg entsprechend der untergeordneten Bedeutung durch Rückbau der Mittelinsel und 
Verringerung der Radien möglich ist. Die baulichen Kosten reduzieren sich hierdurch lediglich um 
etwa 8.000€.  
Die Mittelinsel dient den Linksabbiegern/-einbiegern in/aus dem Laerer Landweg als verkehrsfüh-
rendes Element und die Abbiegegeschwindigkeit reduziert sich hierdurch. Die vorhandene Quer-
schnittsgestaltung sollte daher erhalten bleiben.

- 3 - 
V/0268/2016 
Als Kostenreduzierung im Bereich der Haltestelle bliebe nur ein gänzlicher Verzicht auf einen barri e-
refreien Ausbau, d. h. die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Dies entspräche bei der vorli e-
genden Frequentierung in keiner Weise den Vorstellungen vo n einer modernen, barrierefreien Halt e-
stelle. 
 
Kosten / Finanzierung 
Die Kosten für den Umbau des Knotenpunktes, die Vollsignalisierung und den Ausbau der Haltestelle 
werden auf ca. 420.000€ geschätzt. Finanzielle Mittel sind im laufenden Haushaltplan nicht eingeplant 
und müssen im Rahmen der Haushaltsplanberatung 2017 in den Haushalt eingebracht werden. 
 
Beiträge Dritter / Förderung 
Die geplante Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach dem KAG aus. 
Der barrierefreie Umbau der Haltestelle ist nach dem ÖPNVG förderfähig. Die Förderhöhe liegt bei 
etwa 80% der förderfähigen Kosten. Der barrierefreie Umbau des Knotenpunktes ist nach der Förder-
richtlinie Nahverkehr (FöRi-Nah) grundsätzlich förderfähig. Die Maßnahme zum Umbau des Knoten-
punktes muss in die Prioritätenliste für das Programm FöRi-Nah aufgenommen werden. 
 
Umsetzung 
Die Umsetzung der Maßnahme soll aufgrund des nicht auszuschließenden plötzlichen Ausfalls der 
LSA möglichst kurzfristig erfolgen. Dabei ist auch der Fortschritt der geplanten Baumaßnahme auf der 
Wolbecker Straße im Zuge des Ausbaus der B51 durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW zu be-
rücksichtigen. Hierzu werden nach dem Grundsatzbeschluss zur vorliegenden Planung des Knoten-
punktes Wolbecker Straße/Laerer Landweg im Weiteren der Anschlussbereich und die zeitliche Ab-
folge mit dem Landesbetrieb abgestimmt. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
Lageplan Variante 1 
Lageplan Variante 2 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (2)

15.09.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.11.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Wolbecker Straße
  • Laerer Landweg
  • Franz-Grillparzer-Weg
  • Hegerskamp

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Details

Aktenzeichen
V/0268/2016
Typ
Vorlagen
Datum
09.08.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37