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Makrofontests in der Nacht außerhalb der ICX-Hallen
Mitteilung BV 0264/2020 vom 27.01.2020
Stand: Am 30.01.2020 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 0264/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Makrofontests in der Nacht außerhalb der ICX-Hallen - Nachfrage von Herrn Steinbach aus der Sitzung vom 14.11.2019 - In der Sitzung der BV Nippes vom 14.11.2019 führte Herr Steinbach unter TOP 10.2.7 aus, dass die Antwort des Eisenbahn-Bundesamtes komplett ignorant sei. Eine Klage der Anwohner hätte seiner Meinung nach gute Erfolgsaussichten. Er könne diesen nur raten, sich einen Anwalt zu nehmen. Abschließend bat er um Nachfrage beim Eisenbahn-Bundesamt, warum die Makrofontests nicht in den schallgedämmten Hallen durchgeführt werden. Antwort des Eisenbahn-Bundesamtes: „Die Prüfung des Makrofons gehört zur Vorbereitung der Zugfahrt. Soweit uns bekannt ist, wird die Fahrzeughalle für Instandhaltungsmaßnahmen genutzt und verfügt nicht über die Kapazitäten, die beginnenden ICE-Züge dort einfahren zu lassen. Über die detaillierten Betriebsabläufe im Werk wäre aber der Betreiber DB-Fernverkehr zu befragen. Unser Bestreben war auch u.a. die Makrofontests nur noch einmal wöchentlich in der Fahrzeughalle stattfinden zu lassen, wenn die Züge dort ehedem gewartet werden. Dies scheitert daran, dass die rechtlichen Bestimmungen dem entgegen stehen wie auch eine Erhe- bung von DB-Fernverkehr gezeigt hat, dass die Zuverlässigkeit des Makrofons über eine Woche sehr eingeschränkt ist, da es während der Fahrt unablässig Witterungseinflüssen ausgesetzt ist. Die Aussage, das Eisenbahn-Bundesamt wäre komplett ignorant, kommentiere ich von hier aus nicht – befremdlich erscheint mir allerdings, dass wir immer wieder zum Rechtsbruch auffordert werden. Bei allem Verständnis für die Belange der Anwohner: Wir machen nicht die Bestimmungen, wir sind für deren Einhaltung zuständig. Daher müssen diese Forderungen an den Gesetzgeber gehen und nicht an die Aufsichtsbehörde.“
Beratungsverlauf
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