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0264/2020

Makrofontests in der Nacht außerhalb der ICX-Hallen

Mitteilung BV 27.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 30.01.2020, TOP 10.2.12

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

1974 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/02-5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0264/2020 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Makrofontests in der Nacht außerhalb der ICX-Hallen 
- Nachfrage von Herrn Steinbach aus der Sitzung vom 14.11.2019 - 
In der Sitzung der BV Nippes vom 14.11.2019 führte Herr Steinbach unter TOP 10.2.7 aus, dass die 
Antwort des Eisenbahn-Bundesamtes komplett ignorant sei. Eine Klage der Anwohner hätte seiner 
Meinung nach gute Erfolgsaussichten. Er könne diesen nur raten, sich einen Anwalt zu nehmen. 
 
Abschließend bat er um Nachfrage beim Eisenbahn-Bundesamt, warum die Makrofontests nicht in 
den schallgedämmten Hallen durchgeführt werden. 
 
Antwort des Eisenbahn-Bundesamtes: 
 
„Die Prüfung des Makrofons gehört zur Vorbereitung der Zugfahrt. 
 
Soweit uns bekannt ist, wird die Fahrzeughalle für Instandhaltungsmaßnahmen genutzt und verfügt 
nicht über die Kapazitäten, die beginnenden ICE-Züge dort einfahren zu lassen. 
Über die detaillierten Betriebsabläufe im Werk wäre aber der Betreiber DB-Fernverkehr zu befragen. 
 
Unser Bestreben war auch u.a. die Makrofontests nur noch einmal wöchentlich in der Fahrzeughalle 
stattfinden zu lassen, wenn die Züge dort ehedem gewartet werden. 
Dies scheitert daran, dass die rechtlichen Bestimmungen dem entgegen stehen wie auch eine Erhe-
bung von DB-Fernverkehr gezeigt hat, dass die Zuverlässigkeit des Makrofons über eine Woche sehr 
eingeschränkt ist, da es während der Fahrt unablässig Witterungseinflüssen ausgesetzt ist. 
 
Die Aussage, das Eisenbahn-Bundesamt wäre komplett ignorant, kommentiere ich von hier aus nicht 
– befremdlich erscheint mir allerdings, dass wir immer wieder zum Rechtsbruch auffordert werden. 
Bei allem Verständnis für die Belange der Anwohner: Wir machen nicht die Bestimmungen, wir sind 
für deren Einhaltung zuständig. Daher müssen diese Forderungen an den Gesetzgeber gehen und 
nicht an die Aufsichtsbehörde.“

Beratungsverlauf (1)

30.01.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0264/2020
Typ
Mitteilung BV
Datum
27.01.2020
Erstellt
24.01.2020 11:53