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AN/0019/2021

Wohnraumprognosen für Köln von Land NRW und Stadt Köln

SPD Anfrage nach § 4 07.01.2021

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 28.01.2021, TOP 2.2.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

3536 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 07.01.2021 
 
AN/0019/2021 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 28.01.2021 
 
Wohnraumprognosen für Köln von Land NRW und Stadt Köln 
Sehr geehrte Frau Pakulat, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes 
Nordrhein-Westfalen hat am 05.11.2020 eine neue Wohnungsmarktprognose 
vorgelegt, der zufolge für Köln von einem jährlichen Neubaubedarf von fast 
6.000 Wohnungen bis 2040, im Zeitraum von 2018-2025 sogar von 8.150 Woh-
nungen p.a. auszugehen ist.  
 
Vgl. https://www.mhkbg.nrw/ministerin-ina-scharrenbach-bis-2040-werden-
nordrhein-westfalen-im-durchschnitt-rund-46000 
 
Um die auf der Grundlage dieser Berechnung bereits eingetretenen Fehlbedarfe 
in den Jahren 2018 und 2019 (16.300 WE benötigt – 6.098 WE Fertigstellungen 
= 10.202 WE Lücke) aufzuholen, wären sogar 9.850 neue Wohnungen p.a. bis 
2025 notwendig. 
 
Die Prognose des Landes NRW basiert auf der Bevölkerungsprognose des Lan-
desbetriebs IT.NRW, die für Köln ein Bevölkerungswachstum von 16 % bis zum 
Jahr 2040 prognostiziert. 
 
Anfang Dezember 2020 hat die Stadt Köln ihre Wohnungsbedarfsberechnung 
vorgestellt (vgl. Mitteilung 3435/2020). Diese beruht in der Basisvariante und in

- 2 - 
 
der Variante 1 auf der stadteigenen Bevölkerungsprognose, die ein Wachstum 
von lediglich 6 % bis zum Jahr 2040 vorhersagt. Demgemäß müssten jährlich 
mindestens zwischen 1.900 und 2.800 neue Wohneinheiten gebaut werden, um 
dieses erwartete Bevölkerungswachstum zu realisieren. Die Bevölkerungs-
prognose von IT. NRW zugrunde gelegt, ist ein durchschnittlicher jährlicher Neu-
baubedarf bis 2040 von 4.000 (Variante 2) bzw. 5.200 (Variante 3) neuen Woh-
nungen p.a. zugrunde zu legen. 
 
Die Berechnungen offenbaren also eine große Spannbreite bzgl. des Bedarfs. Vor 
diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgende Fragen: 
 
1. Wie erklärt sich die Verwaltung die erhebliche Berechnungsspanne von 
städtischem Gutachter und dem Gutachter des MHKBG, alleine bezogen 
auf die Bevölkerungsprognose von IT.NRW? 
2. Die Basisvariante des von der Verwaltung beauftragten Gutachtens geht 
für die Jahre 2018 bis 2020 von einem Neubaubedarf von lediglich 1.569 
p.a. aus. 
a) Wie erklärt sich die Verwaltung, dass 2018 und 2019 gleichwohl die 
Mieten und Wohnungskaufpreise weiterhin enorm gestiegen sind, ob-
wohl nach dem Duktus des Gutachtens eigentlich ein ausreichendes 
Angebot am Markt hätte vorliegen müssen? 
Vgl. zu den Mietpreissteigerungen: https://www.miet-
check.de/mietspiegel/koeln/ 
b) Welche Schlussfolgerungen zieht die Verwaltung daraus bzgl. der Aus-
sagekraft des Gutachtens an sich? 
3. Wie hoch ist die Anzahl der zu ersetzenden Wohnungsabgänge (Woh-
nungsabrisse, Umnutzungen, Zusammenlegungen etc.) sowie die Zahl der 
beantragten und seitens der Stadt erteilten Abgeschlossenheitsbescheini-
gungen in den Jahren 2015 bis 2019 p.a. gewesen? 
4. Mit welcher Anzahl der jährlichen Wohnungsabgänge und Abgeschlossen-
heitsbescheinigungen rechnet die Verwaltung bis zum Jahr 2025? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Mike Homann  
SPD-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

28.01.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Markt

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Details

Aktenzeichen
AN/0019/2021
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
07.01.2021
Erstellt
07.01.2021 10:10