3445/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) vom 05.12.2022 (AN/2228/2022) betreffend "Anfrage der SPD-Fraktion: Halteverbot Subbelrather Straße 211 - 217"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2033 Zeichen
Dezernat, Dienststelle III/64/644 Vorlagen-Nummer 3445/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 02.02.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) vom 05.12.2022 (AN/2228/2022) betreffend "Anfrage der SPD-Fraktion: Halteverbot Subbelrather Straße 211 - 217" Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wann und warum wurde an dieser Stelle ein Halteverbot angeordnet? 2. Warum endet dieses Halteverbot auf Höhe der Hausnummer 217? Die räumliche und verkehrliche Situation stellt sich im weiteren Straßenverlauf nicht erkennbar an- ders dar? 3. Wie oft wurde das Halteverbot seit dessen Bestehen ordnungsrechtlich durchge- setzt, d. h. Strafzettel verteilt bzw. wurden Zwangsmittel durchgesetzt, z. B. abge- schleppt? 4. Sofern das Halteverbot Bestand haben soll: Hat die Verwaltung Vorschläge wie dem widerrechtlichen Parken wirksam entgegengewirkt werden kann, z. B. baulich oder durch das Aufstellen mobiler Pflanzkübel. Antwort der Verwaltung: Zu 1. und 2. Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Durch die Berufsfeuerwehr fand eine Anleiterprobe statt, bei der festgestellt wurde, dass die Anleiterung mit der Kraftfahrdrehleiter in diesem Bereich nicht durchgeführt werden kann. Um vor den Objekten 211-219 einen zweiten Rettungsweg zu gewähr- leisten, musste das Parken in diesem Bereich entfallen. Zu 3. Die Verwarnzahlen im Bereich Subbelrather Straße 211-217: 2023: 163 2024: 153 2025: 235 Zu 4. 2 Sofern die Fläche mit Pflanzkübeln o. Ä. ausgestattet werden soll, muss dies im Ein- vernehmen mit der Berufsfeuerwehr geschehen, damit sichergestellt werden kann, dass diese in ihren Tätigkeiten nicht eingeschränkt wird. Der Aufstellungsort entspricht den gesetzlichen Anforderungen. Die Prüfung hat erge- ben, dass keine alternativen Aufstellungsorte möglich sind.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3445/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.12.2025
- Erstellt
- 02.12.2025 13:48