Mandari Insight

2641/2017

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Öffnen von Verkaufsstellen im Kernbereich Innenstadt am 08.10.2017

Eilentscheidung Hauptausschuss 07.09.2017

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 28.09.2017, TOP 18.3

Anlage 3 Antrag Stadtmarketing Köln e.V. Anlassbeschreibung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 5 Antrag Stadtmarketing Köln e.V.. Stadtplan

· application/pdf

Ansehen

Anlage 8 Stellungnahme Katholikenausschuss in der Stadt Köln

· application/pdf

Ansehen

Anlage 7 Stellungnahme evangelischer Kirchenverband

· application/pdf

Ansehen

Anlage 12 Auszug HA vom 11.09.2017

· application/pdf

Ansehen

Anlage 11 Stellungnahme ver.di

· application/pdf

Ansehen

Anlage I RVO 2017 Kernbereich Innenstadt 08.10.2017

· application/pdf

Ansehen

Anlage 10 Stellungnahme IHK Köln

· application/pdf

Ansehen

Anlage 4 Antrag Stadtmarketing Köln e.V. Antrag 17.12.2017

· application/pdf

Ansehen

Anlage 6 Antrag Stadtmarketing Köln e.V.. Stadtplan Gourmetfestival

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Antrag Stadtmarketing Köln e.V.

· application/pdf

Ansehen

Anlage 9 Stellungnahme Handelsverband Nordrhein Westfalen

· application/pdf

Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Antrag Stadtmarketing Köln e.V. Anlassbeschreibung

28083 Zeichen

1 
 
Antrag Ladenöffnung am Sonntag, 8. Oktober 2017 Köln, Innenstadt  
  
Anlass: Messe Anuga 2017 
 
a. Gesamtzeitraum der Messe:    
 
07. - 11. Oktober 2017 
 
b. Zeitraum Öffnung der Geschäfte:  
 
08. Oktober 2017, 13:00 –18:00 Uhr (= 5 Stunden) 
 
 
Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein geschützter oder religiöser Feiertag im 
Sinne von § 6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) und stellt keinen stillen 
Tag im Sinne der kirchlichen Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen 
entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt außerhalb der Zeiten des 
Hauptgottesdienstes, so dass die Beschäftigten in ihrer Religionsausübung nicht 
gehindert sind und Störungen der Hauptgottesdienste vermieden werden.  Mit der 
Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf Stunden verringert sich die zeitliche 
Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer des Einzelhandels.   
___________________________________________________________________ 
 
1. Anlassbeschreibung 
 
a. Allgemein  
 
In § 6 Abs. 1 LÖG NRW sind Messen explizit als grundsätzlich zulässige Anlässe für 
eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen aufgeführt. Eine Messe muss aber 
die „Hauptsache“ sein und die Sonntagsöffnung der Geschäfte darf lediglich einen 
„Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf eine Messe nicht nur deshalb 
veranstaltet werden, um formell die rechtlichen Voraussetzungen für die eigentlich 
bezweckte Ladenöffnung am Sonntag zu schaffen. 
 
Nach § 64 Abs. 1 Satz 1 der deutschen Gewerbeordnung (GewO) ist eine Messe eine 
„im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung“, auf der das „wesentliche 
Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausgestellt und überwiegend nach 
Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche E ndverbraucher oder 
Großabnehmer“ vertrieben wird. Internationale Messen zeigen nach Definition des 
Ausstellungs- und Messe -Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) das 
wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige. Sie weisen auf der 
Besucherseite ein über die Region deutlich hinausgehendes Einzugsgebiet auf, in der 
Regel kommen über 50 % der Besucher aus mindestens 100 km Entfernung und über 
20 % aus mindestens 300 km Entfernung. Sie haben einen ausländischen 
Ausstelleranteil von mindeste ns 10 % und einen Anteil von mindestens 5 % 
Auslandsfachbesuchern.

2 
 
 
b. Anuga/ konkrete Anlassbeschreibung  
 
Die Allgemeine Nahrungs - und Genussmittel -Ausstellung, kurz Anuga, gilt als 
weltgrößte Fachmesse der Ernährungswirtschaft und Nahrungsmittelindust rie. Sie 
findet alle zwei Jahre in Köln statt (erstmals 1924 in Köln) und vereint zehn 
Fachmessen (Anuga Fine Food: Feinkost, Gourmet und Grundnahrungsmittel; Anuga 
Drinks: Getränke ; Anuga Chilled & Fresh Food: Frische Produkte Convenience, 
Frische Feinkos t, Fisch, Obst und Gemüse ; Anuga Meat: Fleisch, Wurst, Wild und 
Geflügel; Anuga Frozen Food: Tiefkühlkost und Speiseeis-Erzeugnisse; Anuga Dairy: 
Milch und Molkereiprodukte; Anuga Bread & Bakery, Hot Beverages: Brot, Backwaren, 
Brotaufstrich und Heißgetränke; Anuga Organic: Bioprodukte ; Anuga Foodservice: 
Technik, Lebensmittel und Ausstattungen für Gastronomie/Außer-Haus-Markt; Anuga 
Retailtec: Technik und Dienstleistungen für den Handel ) für unterschiedliche 
Lebensmittelkategorien.  
 
Die Anuga ist zentraler Handelsplatz für Hersteller, Importeure und Großhändler sowie 
Entscheidungsträger der Ernährungswirtschaft. Als internationale Leitmesse führt  die 
Anuga alle wichtigen (weltweiten) Anbieter und Nachfrager für Handel und 
Gastronomie bzw. Außer-Haus-Markt zusammen.   
 
Die Anuga öffnet vom 7. bis 11. Oktober 2017 Ihre Pforten für das nationale und 
internationale Fachpublikum und Köln erwartet erneut Aussteller und Besucher aus 
der ganzen Welt. In diesem Zeitraum dreht sich alles um die neuesten Tr ends von 
Lebensmitteln und Getränken.  
 
Während in den Messehallen das Fachpublikum mit internationalen Produkten handelt 
und kocht, sollen auch in diesem Jahr die Themen Gourmet und Genuss für die 
Einwohner Kölns sowie Aussteller und Besucher der Anuga 2017 erlebbar und im 
wahrsten Sinne des Wortes schmackhaft gemacht werden.  
 
Dafür wird die Koelnmesse und Stadtmarketing Köln zusammen mit den Kölner 
Gourmetspezialisten für den Aktionszeitraum 05. -15.10.2017 ein „Festivalprogramm“ 
im Rahmen des Gourmetfestivals organisieren. In nahezu 50 ausgewä hlten 
Restaurants und bei Gourmetanbietern, vor allem inhabergeführten 
Individualkonzepten bzw. auf lokalen  Spezialitäten ausgerichteten Sortimente, wird 
ein umfangreiches, vielfältiges und attraktives Genussangebote in der Stadt 
zusammen gestellt, welches innerhalb des angegebenen Zeitraumes in der Stadt von 
allen Gourmetfreunden angenommen werden kann. Dabei reichen die Angebote von 
Tastings bei den Gourmetanbietern über spezielle Menüangebote in den Restaurants 
bis hin zu Kochvorführungen bei denen viel e Tipps der Profis an den Hobbykoch  
weiter gegeben werden. Um dieses vielfältige Angebot in der Stadt zu kommunizieren, 
wird es dazu englisch- und deutschsprachige Flyer (Auflage jeweils 30.000 Stück) und 
eine APP ebenfalls zweisprachig geben.   
 
Begleitend zur weltgrößten Nahrungs - und Genussmittelmesse wird es am 
Wochenende des 7. und 8. Oktober in der Kölner Inn enstadt ein Streetfood Festival, 
bei dem sich das diesjährige Partnerland Indien wieder findet und bei dem der Focus 
u.a. auf der asiati schen Küche liegt, geben. Das Street Food Festival lädt ein zum 
pausenlosen Schlemmen. Ein Fest ganz im Zeichen des internationalen kulinarischen 
Genusses.

3 
 
 
Egal ob Food Truck, Küchenchef oder passionierter Hobby -Koch – hier kommen alle 
zusammen, die am He rd etwas Besonderes zu bieten haben. In ihren Gerichten 
spiegelt sich die Vielfalt unterschiedlichster Essenskulturen dieser Welt wieder. Das 
Street Food Festival vereint diese ganz besonders reizvolle Mischung an einem Ort 
und lädt dazu ein, internationale Snacks und Gerichte in einem lebhaften Rahmen zu 
erkunden, zu entdecken und zu genießen. 
 
Kochen ist seit vielen Jahren ein ungebrochener Trend und viele Hobbyköche 
bewegen sich auf einem sehr hohen Niveau. Aber auch die regionale Küche erfreut 
sich großer Beliebtheit und davon hat die rheinische Küche eine große Bandbreite zu 
bieten.  
 
Die Anuga kann sowohl aufgrund ihres nichtjährlichen Veranstaltungsturnus als auch 
im Hinblick auf ihre lange Tradition und grundsätzliche Konzeption und Ausrichtung 
eindeutig als ein besonderer Anlass im Sinne des LÖG NRW bezeichnet werden, der 
sich von dem alltäglichen „Einkaufsleben“ der Menschen abhebt. Damit ist 
unzweifelhaft, dass die Messe grundsätzlich die „Hauptsache“ darstellt und die 
Ladenöffnung am Sonntag den 8. Oktober ein „Nebeneffekt“. Die Messe würde 
übrigens auch ohne eine Ladenöffnung am besagten Sonntag stattfinden.  
 
2. Besucherprognose  
 
Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer 
Anlassveranstaltung (im vorliegenden Fall die Messe Anuga) regelmäßig voraus, dass 
die Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als 
der alleinige verkaufsof fene Sonntag. Wieviel mehr an Besuchern erforderlich ist, ist 
nicht festgelegt. Insofern würden also rein theoretisch einige wenige Personen mehr 
ausreichen.  
 
Zunächst eingangs unser Verständnis von dem, was eine Prognose darstellt:  
 
Eine Prognose (Vorhersage, Voraussage) ist eine Aussage über Ereignisse, 
Umweltzustände oder Entwicklungen in der Zukunft. Sie geht von einer 
Ausgangssituation aus und erklärt eine Entwicklung in die Zukunft. Sie kann auf 
praktischen Erfahrungen und/oder t heoretischen Erkenntnissen basierend. Dabei 
bedient sie sich bestimmter Prognosetechniken.  
 
Zu den gängigen und in der Wissenschaft anerkannten Prognosetechniken zählen:  
 
- Messungen und Zählungen als Grundlagen zur Erstellung von Datenmaterial 
- Subjektive Einschätzungen, die von Experten mit einem gereiften Fachwissen intuitiv 
erstellt werden 
- Die lineare Extrapolation, bei welcher Vergangenheitswerte fortgeschrieben und mit 
einer Begründung versehen in die Zukunft projiziert werden 
- Sowie inhaltich -qualitative (Bevölkerungs -)Umfragen, die einerseits der Ermittlung 
von Meinungen d. h. von Einsichten, Einstellungen, Stimmungen oder Wünschen 
dienen sowie andererseits tatsächliche Verhaltensweisen der Menschen erfragen. 
 
Die „Wertigkeit“ bzw. auch Aussage kraft der verschiedenen Techniken ist 
grundsätzlich gleichgestellt. Die Rechtsprechung sieht nicht zwingend das Erfordernis

4 
 
von eigenen,  gegebenenfalls kostspieligen neuen Umfragen, Zählungen etc. vor. 
Einschätzungen von Experten reichen z.B. grundsätzlic h auch aus um 
Besucherprogosen vorzunehmen.       
 
In diesem Kontext sei auch auf eine Vorlage („Freiwilligen Übereinkunft“) zur Sitzung 
eines „Runden Tisches“ im NRW -Wirtschaftsministerium, welche im Vorfeld eines 
Treffens am 17. März 2017 im NRW -Wirtschaftsministerium verteilt wurde, 
hingewiesen. Das Ministerium selbst hatte in diesem Vorlageentwurf zur Erstellung 
von Besucherprognosen folgendes niedergeschrieben:  
 
„Zum Vergleich könnte auf die Schätzung von reinen „Shopping-Besuchern“ an einem 
anderen T ag zurückgegriffen werden. Die Identifizierung eines potentiellen 
Vergleichstages muss die unterschiedlichen Umstände berücksichtigen. Es könnte 
z.B. ein besonderer Samstag oder ein Durchschnittswert der Wochenfrequenz von 
identifizierten „besonderen“ Wochen in Betracht kommen.“ 
 
Weiter heißt es in der Vorlage:  
 
„Traditionsveranstaltungen werden in der Regel größere Besucherströme auslösen als 
erstmalige Veranstaltungen.“ 
 
 
3. Besucher, die wegen des Einkaufens kommen 
 
Die Prognose der Besucher, die primär wegen des Einkaufens in die Kölner Innenstadt 
kommen würden, kann anhand verschiedener Berechnungen erfolgen. Nachfolgend 
werden drei Varianten beschrieben.  
 
a. Für die Erstellung der ersten Besucherprognose für den Veranstaltungstag am 
8. Oktober haben wir als Ausgangsbasis auf vorhandenes Datenmaterial des 
Unternehmens Jones Lang Lasalle (Jones Lang Lasalle, Pasantenzählungen 
Retail City Profile Köln 2015 ) und Daten aus der Studie „Vitale Innenstädte“ 
(Ergebnisse 2014 für Köln) des Instituts für Handelsforschung an der Universität 
zu Köln zurückgegriffen. Das Unternehmen Jones Lang LaSalle zählte jeweils 
an einem  Samstagnachmittag in der Zeit von 13:00 und 14:00 Uhr in den 
Jahren 2006 bis 2015 im Durchschnitt rund 13.350 Passanten in der 
Schildergasse. Setzt man diese n tageszeitlichen Spitzenwert in Relation zum 
Ergebnis der Studie „Vitale Innenstädte 2014“ des Instituts für, wonach 6 8,7 
Prozent der im Rahmen dieser Studie befragten Personen angaben, dass sie 
die In nenstadt primär wegen des Einkaufs aufsuchen, kann davon 
ausgegangen werden, dass rund 9. 170 Personen samstags in der Zeit von 
13:00 bis 14:00 Uhr  primär zum Einkaufen in die Stadt gekommen sind. Setzt 
man diesen stündlichen Spitzenwert für eine sonntägli che Öffnungsdauer von 
5 Stunden an, so ergibt sich eine Besucherzahl von rund 45.850 Personen mit 
direktem einzelhandelsrelevanten Besucherhintergrund.  
 
b. Der unter 3a. ermittelte Wert deckt sich annähernd mit einem realen Wert, wie 
er im Rahmen der BAG Untersuchung Kundenverkehr 2008 in der Kölner 
Innenstadt für einen Samstag seinerzeit ermittelt wurde. Im Rahmen dieser 
Untersuchung wurde in der Kölner Innenstadt am Samstag den 11. Oktober 
2008 insgesamt rund 76.270 Menschen gezählt bzw . erfasst und rund 2.000

5 
 
Personen davon nach bestimmten Einkaufs - und Verhaltensparameter, 
während des Aufenthalts in der Innenstadt, dezidiert befragt (Aktuellere Daten 
gibt es leider nicht, da die Untersuchung Kundenverkehr, im Jahre 2008 zum 
letzten Mal  durchgeführt wurde.). Es wurden stundengenaue 
Besucherfrequenzen erfasst. Addiert man die Besucheranteile in den Stunden 
von 13:00 bis 18:00 Uhr (Zeitraum der Sonntagsöffnung), so ergibt sich eine 
Gesamtbesucherzahl im innerstädtischen, Kölner Einzelhande l von rund 
45.400 Personen. 
 
c. Da neben der Schildergasse jedoch noch andere Straßen im Geltungsbereich 
der Veranstaltu ng liegen (z.B. Breite Strasse, Ehrenstrasse, Apostelstrasse, 
Gürnenichstrasse), und zum Teil zusätzliche (separate) Besucherfrequenzen 
aufweisen werden, ist tendenziell von höheren Besucherzahlen auszugehen.  
 
Gemäß einer nachmittäglichen Passantenzählung von Engel & Völkers an 
einem Samstag im April 2015 in der Schildergasse, auf der Hohen Straße und 
Ehrenstraße ergab sich eine kumulierte P assantenfrequenz von insgesamt 
rund 22.700 Menschen. Aufgrund der Lage der Straßen zueinander bei nhaltet 
dieser Wert mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Doppel - bzw. 
Mehrfachzählungen. Geht man im vorliegenden Fall realistischer Weise von 
einer Mehrfachzählquote von einem Drittel aus, resultiert aus dem zuvor 
berechneten Wert ein „bereinigter“ Durchschnittswert von rund 15.210 
Personen. Setzt man dazu abermals das Ergebnis der Studie Vitale Innenstädte 
für Köln, dass 68,7 Prozent der Besucher zum Einkaufen in die Stadt kommen, 
in Beziehung, ergibt sich bei Zugrundelegung einer 5stündigen sonntäglichen 
Geschäftsöffnung eine Besucherzahl von rund 52.250 Personen mit direkten 
einzelhandelsrelevanten Besuchshintergrund.  
 
d. Eine andere Prognose der zu erwartenden, kaufmotivierten Besucher kann im 
Wesentlichen vom Einzelhandelsumsatz, dem Betriebsbesatz und vom 
Durchschnittsbon hergeleitet werden (Zur Information: Diese Verfahrensweise 
hat sich u.a. bei den Antragsstellungen in den Städten Duisburg und Düsseldorf 
als rechtssicher bewährt.). Hierzu haben wir als Grundlage auf Daten des 
Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahre 2010 zurückgegriffen und folgenden 
Berechnungen vorgenommen.  
 
2.256.600.000 € Jahresumsatz Einzelhandel in der Kölner Innenstadt : 2.599 
Zahl der Betriebe Kölner Innenstadt = 868.257 Jahresumsatz je Betrieb in € im 
Jahr in der Kölner Innenstadt  
 
 
868.257 € Jahresumsatz je Betrieb im Jahr Kölner I nnenstadt : 308 
Öffnungstage im Jahr = 2.819 € d urchschnittlicher Tagesumsatz je Betrieb in 
der Kölner Innenstadt  
 
 
  
2.819 € durchschnittlicher Tagesumsatz je Betrieb in der Kölner Innenstadt : 10 
Stunden tägliche Öffnungsdauer = 281,90 € durchschnittlicher Stundenumsatz 
je Betrieb in der Kölner Innenstadt

6 
 
 
Im Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ gaben r und 30 Prozent befragten 
Personen in Köln an einem Samstag an, zum B ummeln bzw. zur 
Freizeitgestaltung in Innenstadt gekommen zu sein. Diese Menschen kaufen de 
facto nicht ein. In Anbetracht dieser Ergebnisse ist ein Abschlag von 30 Prozent 
auf den durchschnittlichen Stundenumsatz je Betrieb vorzunehmen.  
 
281,50 € durchschnittlicher Stundenumsatz je Betrieb in der Kölner Innenstadt 
X 0,3 = 84,45 € durchschnittlicher Stundenumsatz an Sonntagen je Betrieb in 
der Kölner Innenstadt   
 
84,45 € d urchschnittlicher Stundenumsatz an Sonntagen je Betrieb in der 
Kölner Innenstadt X 5 Stunde n s onntägliche Öffnungsdauer = 422,25 € 
durchschnittlicher Tagesumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Kölner 
Innenstadt  
 
Gemäß einem EHI-Panel (Analysiert wurden 8,942 Mrd. Zahlungsvorgänge in 
315 Unternehmen) ergab sich für alle Einzelhandelsbranchen  im deutschen 
Handel im Jahr 2013/2014 ein durchschnittlicher, betrieblicher Einkaufsbetrag 
in Höhe von 24,33 €. Wir setzten einen höheren Betrag von 25,- € an.     
     
422,25 € durchschnittlicher Tagesumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Kölner 
Innenstadt : 25 € Durchschnittsbon = 16,89 durchschnittliche Besucherzahl an 
Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt  
 
16,89 d urchschnittliche Besucherzahl an Sonntagen je Betrieb in der Kölner 
Innenstadt X 2.599 Betriebe in der Kölner Innenstadt = 43.897 zu erwartende 
Besucher  
 
Auch dieser so ermittelte Wert korrespondiert weitestgehend mit den 
dargelegten Werten aus 3. a., b. und c.  
 
Wir gehen aufgrund der dargelegten Berechnungen davon aus, das insgesamt mit 
„Einzelhandelsbesucherzahlen“ zwischen knapp 44.000 und 5 2.000 Personen 
gerechnet werden kann/muss.  
 
4. Besucher, die wegen der Anuga und der anderen Aktivitäten 
(Gourmetfestival, Streetfood-Festival) kommen 
 
a. Im Rahmen der letzten Anuga im Jahre 2015 zog die Messe im benannten 
Zeitraum 160.000 Besucher an. Geht man, trotz ständig steigender 
Besucherzahlen in den letzten Jahren, in einem konservativen Ansatz von einer 
gleichbleibenden Besucheranzahl aus und teilt die Gesamtsumme idealtypisch 
durch 5 Veranstaltungstage, ergibt sich eine täglich e zu erwartende  
Besucherzahl von 32.000 Personen  (Kölntourismus Übernachtungszahl: 
31.000 Betten in der Stadt möglich, Anuga ist Bettenkontigent ausgelastet) .  
Dies würde dann also auch für den Sonntag, 8. Oktober, gelten.  
 
Da die Fachbesucher der Messe oftmals von „nicht-fachlichen“  Personen (z.B. 
Ehepartner, Freunde) begleitet werden (Quellen: M.  Uhlendorf, 2006: Die

7 
 
deutsche Messe - und Ausstellungswirtschaft - Räumliche Standortstruktur - 
bzw. -entwicklung, Standortbewertung, Dissertation, Westfälischen Wilhel ms-
Universität zu Münster/Westf., S. 8  ff. und S. 116 ff.; AUMA Ausstellungs - und 
Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V., 2015: Verhalten und Struktur 
der Fachbesucher auf deutschen Messen. Sekundäranalyse repräsentativer 
Besucherbefragungen, insbesondere S. 19 ff.)  ist von einer um etwa 5 bis 10 
Prozent höheren Gesamtbesucherzahl auszugehen, was dann absolut 33.600 
bis 35.200 Personen entsprechen würde. 
 
b. Da die Anuga thematisch -funktional mit dem Gourmetfestiv al und dem 
Streetfood-Festival in Verbi ndung stehen, sind auch die durch d iese 
„Teilbestandteile“ induzierten Besucher zu berücksichtigen.  
 
Da hierzu keine konkreten bzw. thematisch -dezidierten Daten zur Verfügung 
stehen, werden diese auf indirektem Weg ermittelt.  Als Ausgangspunkt sollen 
die oben bereits unter 3.c. erwähnte/dargestellte Passantenzählung von Engel 
& Völkers an einem Samstag im April 2015 verwendet werden und in Beziehung 
zu Daten, Zahlen mit „Gastronomie-Hintergrund“ gesetzt.  
 
Eine relevante Studie ist z.B. der cima MONITOR. Das Beratungsunternehmen 
cima befragte in den Jahren 2007, 2009 und zuletzt 2015 Verbraucher, was 
Innenstädte „attraktiv“ macht. Im Durchschnitt der Jahre gaben rund 2 4,1 
Prozent der Verbraucher an, dass das Gastronomieangebot e in wichtiger 
Attraktivitätsfaktor für Innenstädte ist. „Köln-spezifische“ Daten gibt es aus 
dieser Untersuchung leider nicht.  
 
Die bereits erwähnte Studie Vitale Innenstädte liefert für Köln zusätzliche 
Informationen. Im Rahmen dieser Studie wurden die Verbraucher gefragt, wie 
sie die Attraktivität der Kölner Innenstadt im Hinblick auf das 
Gastronomieangebot  bewerten. 76,9 Prozent der Befragten gaben dem 
Gastronomieangebot der Kölner Innenstadt die Schulnote s ehr gut bis gut. 
Dieses Votum unterstreicht einerseits die Bedeutung der Gastronomie sowie 
anderseits auch die Notwendigkeit, solche Angebote in der Kölner Innenstadt in 
vielfältiger und abwechslungsreicher Art und Weise auch anzubieten.   
 
Bringt man diese Werte in einer gewichteten Mittelwertbildu ng zusammen, so 
kann „statistisch -realistisch“ davon ausgegangen werden, dass rund 50,5  
Prozent der Kölner Innenstadtbesucher neben dem Einkauf ein 
Gastronomiebesuch vornehmen.   
 
Geht man nun zuerst von de m unter 3c ermittelten, „bereinigten“ 
Durchschnittswert von rund 15.210  Menschen aus und zieht davon 68,7 
Prozent der Besucher ab, die gemäß 3a vorwiegend wegen des Einkaufs in die 
Kölner Innenstadt gekommen sind, ergibt sich ein Zwischenwert von ca. 4.760 
Personen ohne jedwede Einkaufsmotivation. Geht m an in einem weiteren 
Schritt dann davon aus, dass von diesen Personen wiederum (nur) 50,5 Prozent 
einen Gastronomiebesuch vornehmen, ergibt sich eine diesbezügliche 
stündliche Besucherzahl von rund 2.400 Menschen. Rechnet man diesen Wert 
auf 5 Stunden der Sonntagsöffnung hoch, so ist idealtypisch für das Gourmet -
Festival und das Streetfood-Festival mit jeweils 12.000 Menschen zu rechnen.

8 
 
 
Aufgrund der vorstehenden Analysen/Berechnungen rechnen wir (kumulativ) mit 
57.600 und 59.200  Besuchern, die wegen der Anuga und der anderen Aktivitäten 
(Gourmetfestival, Streetfood-Festival) in die Kölner Innenstadt kommen werden.  
 
Damit ist die gesetzliche Forderung, wonach für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung 
die entsprechende Anlassveranstaltung ohne die Sonnt agsöffnung mehr Besucher 
anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, deutlich erfüllt. Es liegen 
derzeit weder dezidierte noch abgeleitete anderen Daten/Fakten vor, die deutlich 
andere (abweichende) Besucherzahlen erwarten lassen bzw. das Gegen teil der 
dargestellten Berechnungen belegen können.  
 
 
5. Räumlicher und inhaltlicher Bezug 
 
Nach aktueller Rechtsprechung wird eine prägende Wirkung einer 
Messe/Veranstaltung für einen verkaufsoffenen Sonntag nur dann angenommen, 
wenn ein enger räumlicher bzw. unmittelbarer Bezug bzw. Zusammenhang zwischen 
Veranstaltung und geöffneten Geschäften besteht.  
 
Das Adjektiv „räumlich“ bezieht sich auf ein (eher unbestimmtes) Gebiet, das eine 
Ausdehnung nach Länge, Breite und Höhe aufweist. Der Begriff des 
Bezugs/Zusammenhangs lässt unterschiedliche Verbindungen zu. Bei Flächen, 
Grundstücken etc. sind zahlreiche v erbindende Faktoren denkbar, z.B. die Lage an 
derselben Straße, die Lage im selben Stadtteil, die Verbindung über Leitungen und die 
Nutzung für einen gemeinsamen Zweck. Die Verbindung der Adjektive „räumlich“ und 
„unmittelbar“ mit dem Begriff Bezug/Zusammenhang spricht gegen eine Auslegung in 
dem Sinne, dass zwischen Arealen, Flächen, Grundstücken etc. „nichts dazwischen“ 
sein darf . Auch wenn etwas zwischen zwei Dingen liegt, kann ein unmittelbarer 
räumlicher Bezug/Zusammenhang durch andere verbindende Elemente hergestellt 
werden.  
 
Dies ist im Falle der Messe Anuga gegeben. Eine unmittelbare räumliche Nähe 
zwischen der Messe und de r Kölner Innenstadt ist aus rein geographische r 
Betrachtung zwar nicht gegeben. Es besteht jedoch insofern ein unmittelbarer  
Zusammenhang bzw. ein räumlicher Bezug, als dass  
 
1. inhaltlich-thematische Aktionen (Ernährung, Essen/Trinken, Gourmet) in der 
Innenstadt stattfinden und  
2. ein großer Teil der Messeteilnehmer überwiegend in Hotels untergebracht ist, 
die sich in der Innenstadt befinden.   
 
Dass Messen bis in die Innenstadt ausstrahlen, lässt sich unter anderem auch aus den 
Ergebnissen einer IHK -Studie zum Shoppingtourismus ablesen, in der alle Hoteliers 
sagten, dass Messen für die Auslastung ihres Hotels sehr wichtig seien. In 
Gesprächen mit Hoteliers wird diese Aussage dahingehend präzisiert, dass die Hotels 
zu Messezeiten überwiegend ausgebucht sind.  Das bedeutet für Köln,  dass etwa 
31.000 Hotelbetten belegt sind. 
 
 
Das Gourmetfestival erstreckt sich über das gesamtstädtische Gebiet und teilweise

9 
 
über die Grenzen hinaus. Das Streetfood-Festival findet auf der Kölner Schildergasse 
statt. Detaillierte Informationen der Standorte von 2015 sind im beigefügten Stadtplan 
dargelegt. 
 
Es besteht somit ein „funktional-räumlicher“ Zusammenhang zwischen der Messe und 
der Kölner Innenstadt.  
 
In einem, bezogen auf die  Bewertung räumlicher Zusammenhänge , ähnlich 
„gelagerten“ Fall in Düsseldorf hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine solche 
„funktional-räumliche“ Verbindung anerkannt . Gemäß Urteil des 
Oberverwaltungsgerichts Münster (Az.: 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 
4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) steht eine weltweit bedeutende Leitmesse – 
zu welcher zweifelsfrei auch die Anuga in Köln zu zählen ist - an einem anderen 
Mikrostandorte gegenüber einer Öffnung der Verkaufsstellen in einer einige Kilometer 
entfernten Innenstadt im Vorder grund, weshalb die im engen räumlichen Bezug 
stehende Ladenöffnung als bloßer Annex zur Messe erschein t. Die herausragende, 
besonders prägende Bedeutung einer Messe zeige sich auch darin, dass rund 150.000 
Besuchern angezogen werden. Dies ist auch im Falle der Anuga in Köln so.  
 
Wir sehen hierin eine Erfüllung des Erfordernisse eines räumlichen Bezugs bzw. 
Zusammenhangs zwischen Anlass und Geschäftsöffnung.  
 
 
6. Flächenverhältnisse Messe und Verkaufsfläche geöffnete Geschäfte 
 
Eine prägende Wirkung einer Messe/Veranstaltung für einen verkaufsoffenen Sonntag 
wird nach gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann angenommen,  wenn die 
Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich größer ist, als die 
Fläche der Messe/Veranstaltung. Um wieviel größer die Verkaufsfläche der Geschäfte 
sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. 
auch keine allgemeinen Näherungswerte. 
 
Insgesamt bietet die Anuga rund 284.000 Quadratmeter Ausstellungsfläche 
(Bruttofläche, Angaben gemäß http://www.anuga.de/anuga/die-messe/daten-und-
fakten/index.php.)   
 
Dem steht eine theoretisch maximal e Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt 
von rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach COMFORT Städtereport Köln 2016) 
gegenüber. Damit ist die Fläche der Messe Anuga zunächst kleiner als die der 
Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet haben könnten. 
 
Allerdings müssen folgende Aspekte zusätzlich berücksichtigt werden:  
 
1. Die „Veranstaltungsf lächen“ des Gourmetfests und des Street-Festivals  
müssen der Anuga-Ausstellungsfläche hinzu gerechnet werden. Diese Flächen 
stehen im inhaltlich-thematischen Kontext zur Anuga. Sie nehmen gemeinsam 
eine Fläche von etwa 100.000 Quadratmeter (Innenstadt und ca. 50 
Restaurants a 100  Quadratmeter) ein. Somit erhöht sich die 
Gesamtveranstaltungsfläche auf ca. 389.000 Quadratmeter und wäre somit 
größer als die Fläche der Geschäfte.

10 
 
2. Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz 
verkaufsoffener Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in 
der Regel nicht alle im räumlichen Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung 
befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich 
etwa in Berlin, der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt 
etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler nicht regelmäßig an der Öffnungen (diese 
Auskunft erteilte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes  
Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des 
Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V.,  Herrn 
Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer Beteiligungsquote 
von 65 bis 70 % auszugehen. Im Rahmen einer „vorsichtig konservativen 
Einschätzung“ gehen wir für Köln von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von rund 
25 bis 3 0 Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen 
innerstädtischen Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöff nete Fläche“ 
von 219.800  bis 235.500 Quadratmetern. Damit wäre die Veranstaltungsfläche 
ebenfalls deutlich größer als die Verkaufsfläche der Geschäfte.  
 
3. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch insofern, als dass sich die 
ermittelte Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels in Köln teilweise 
über mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“) 
Betrachtung würde das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ 
sein. Die aus städtebaulichen Gründen gewollte  Innenstadtverdichtung kann 
hier nicht als K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden.    
 
 
Insgesamt ist somit davon auszugehen, dass die Fläche der Veranstaltung(en) weitaus 
größer sein wird als die Verkaufsfläche der Geschäfte. 
 
7. Fazit 
 
Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt – auch im Lichte der jüngeren 
Rechtsprechung - alle relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer Freigabe 
eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach ist die 
Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend und die beantragte Sonntagsöffnung 
wird lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet.

Anlage 5 Antrag Stadtmarketing Köln e.V.. Stadtplan

1350 Zeichen

Stadtplan Innenstadt Offener Sonntag Weihnachten 17.12.2017 
Roncalliplatz 
3,0tsd.qm 
AlterMarkt 
1,6tsd.qm 
Heumarkt 
3,1tsd.qm 
Neumarkt 
4,5tsd.qm 
Rudolfplatz 
ca. 1,0tsd qm

Zuwege: 
An St. Agatha 2,0 tsd. qm 
Apoostelstrasse 
Brückenstrasse 
Cäcilienstrasse 
Deutzer Brücke 
Große Sandkaul  
Hahnenstrasse 
Hohenzollernring 
Komödienstrasse 
Ludwigstrasse 
Minoritenstrasse 
Marspfortengasse 
Magnusstrasse 
Nord-Südfahrt 
Pipinstrasse 
Rheinuferstrasse/Tunnel 
Straße um Neumarkt 
Trankgasse 
Tunisstrasse 
Zeughausstrasse 
 
 
Einkaufsstrassen: 
An der Rechtsschule 
Antonsgasse 
Apostelstrasse 2,7 tsd. qm 
Apostelkloster 
An St. Agatha 
Benesisstrasse 2,5 
Brückenstrasse  1,8 
Breite Strasse 7,6 
Domkloster  1,7 
Ehrenstrasse 4,4 
Friesenplatz 
Friesenstrasse 
Gürzenichstrasse 5,8 
Glockengasse 
Gertrudenstrasse 1,6 
Hahnenstrasse 
Herzogstrasse 2,1 
Hohe Strasse  5,1 
Hohe Pforte 
Kreuzgasse 
Krebsgasse 3,1 
Kolpingplatz 
Ludwigstrasse 
Mittelstrasse 
Minoritenstrasse 2,1 
Neumarkt 
Pfeilstrasse 2,5 
Richartzstrasse 2,1 
Richmodstrasse 3,0 
Schildergasse 8,2 
Zeppelinstrasse 2,9 
 
Plätze: 
 
Roncalliplatz  3,0tsd. qm 
Neumarkt  4,5tsd.qm 
Heumarkt  3,1tsd.qm 
Alter Markt  1,6tsd. qm 
Rudolfplatz 
Christmas Ave ??? 
Schokoladenmuseum ??? 
Mülheim  1,0tsd.qm 
 
Chlodwigplatz 
Stadtgarten 
Wallafplatz  1,7tsd. Qm 
Wiener Platz

Anlage 8 Stellungnahme Katholikenausschuss in der Stadt Köln

6768 Zeichen

1
Quaißer, Stefan
Von: Brandt, Peter 
Gesendet: Montag, 28. August 2017 10:18 
An: Quaißer, Stefan 
Betreff: WG: Verkaufsoffene Sonntage / Antrag Stadtmarketing Köln e.V. 
Wichtigkeit: Hoch 
 
 
Mit freundlichen Grüßen  
Peter Brandt  
321/1 – Gewerbeabteilung  
Tel:  R 26447  
Fax: R 26480 
 
Von:  32-Gewerbeangelegenheiten  
Gesendet:  Montag, 28. August 2017 10:14 
An:  Brandt, Peter 
Betreff:  WG: Verkaufsoffene Sonntage / Antrag Stadtmarketing Köln e.V. 
Wichtigkeit:  Hoch 
 
 
 
Von:  Katholikenausschuss [ mailto:koeln@katholikenausschuss.de ]  
Gesendet:  Montag, 28. August 2017 10:14 
An:  32-Gewerbeangelegenheiten 
Betreff:  AW: Verkaufsoffene Sonntage / Antrag Stadtmarketing Köln e.V. 
Wichtigkeit:  Hoch 
 
Sehr geehrter Herr Brandt, 
 
wieder einmal erbitten Sie innerhalb von fünf Tagen (inklusive Wochenende, zudem in den Sommerfeien) um 
Rückmeldung zu Ihrer Anfrage zu Genehmigungen zu sonntäglichen Ladenöffnungen. Ich bitte eindringlich in 
Zukunft solche kurzfristigen Anfragen zu vermeiden. Gerade wir als ehrenamtlich tätiger Vorstand im 
Katholikenausschuss treffen uns nicht täglich und ein Meinungsbildungsprozess über digitale Medien ist in so 
wichtigen Frage n abzulehnen. 
Als Katholikenausschuss in der Stadt Köln, in der Vertretung der katholischen Kirche, lehnen wir die erbetenen 
zusätzlichen Sonntagsöffnungen ab.  
Gründe: Laut einer Umfrage von infratest dimap sind 73% der Deutschen gegen eine Ladenöffnung am Sonntag. Der 
Sonn- 
und Feiertagsschutz hat also auch in einer säkularisierten Gesellschaft hohe Akzeptanz. Konsum und Kommerz 
sind somit bei fast Dreiviertel der Bevölkerung nachrangig gegenüber dem Bedürfnis nach einem gesetzlich 
festgelegten planbaren Tag in der Woche, der für Alle Erholung, Zerstreuung, Ruhe, Regeneration möglich macht. 
Wir halten es für einen Skandal, dass der ausdrückliche Wunsch der Bevölkerung nach Ruhe und Erholung derart 
missachtet wird. Die Argumentation, dass der Onlinehandel gerade sonntags boomt und die sonntäglich geöffneten 
Läden auch ein Stück von diesem Kuchen abhaben wollen, greift als Argument in keiner Weise. Immer öfter nutzen 
Konsumenten den Sonntag zur Information im geöffneten Ladengeschäft, notieren sich manchmal sogar noch 
Artikelnummer und bestellen Zuhause (die etwas preiswertere Ware) online. Der Handel weiß sehr genau, 
wirtschaftlich machen die sonntäglichen Ladenöffnungen keinen Sinn, dienen aber sehr wohl dem Ziel großer 
Handelskonzerne nach genereller Freigabe der Ladenöffnungen an sieben Tagen in der Woche.  
Das darf nicht geschehen. Wir fordern den Rat der Stadt Köln auf, die sonntäglichen Öffnungen abzulehnen. 
Freundliche Grüße 
Hannelore Bartscherer

2
 
Katholikenausschuss in der Stadt Köln  
Domkloster 3 
50667 Köln 
Telefon 0221/92584780 
Fax 0221 92584771 
Koeln@katholikenausschuss.de  
 
 
 Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss. Save our planet!  
 
 
Von:  Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE  [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE ]  
Gesendet:  Mittwoch, 23. August 2017 18:49 
An:  Koeln@DGB.de ; britta.munkler@verdi.de ; markus.sterzl@verdi.de ; joerg.hamel@ehdv.de ; 
elisabeth.slapio@koeln.ihk.de ; Katholikenausschuss < koeln@katholikenausschuss.de >; vorstand@kirche-koeln.de ; 
Plettenberg, Rudger von < rudger.vonplettenberg@katholisches.koeln >; stetefeld@hwk-koeln.de ; 
daniel.kolle@verdi.de  
Betreff:  Verkaufsoffene Sonntage / Antrag Stadtmarketing Köln e.V. 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Stadtmarketing Köln e.V. hat mit Mail vom 19.07.2017 für den Kernbereich/Innenstadt zu den Terminen Sonntag, 
dem 08.10.2017 und Sonntag, dem 17.12.2017, den Antrag gestellt, anlässlich der ANUGA (parallel stattfindende 
Veranstaltungen Gourmetfestival und Streetfoodfestival) und den in der Kölner Innenstadt stattfindenden 
Weihnachtsmärkte jeweils einen verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen. 
 
Die erforderlichen Sachgründe sind den angefügten Anlagen zu entnehmen.  
 
Die von Stadtmarketing Köln e.V. gelieferten Besucherberechnungen sind nachvollziehbar dargestellt und 
rechtfertigen nach hiesiger Auffassung die Genehmigung der für den 08.10.2017 beantragten Sonntagsöffnung 
anlässlich der ANUGA. Die ANUGA ist eine der besucherstärksten Messen in Köln mit durchschnittlich 160000 
Besuchern. Die eingelieferten Zahlen sind realistisch, nachvollziehbar und belegen dass durch die angeführten 
Veranstaltungen (ANUGA, Gourmetfest und Streetfoodfestival) im Verhältnis mehr Besucher zu den 
Veranstaltungen als Besucher der Verkaufsstellenöffnungen zu erwarten sind. Eigenes Zahlenmaterial liegt mir nicht 
vor, an der Qualität der eingelieferten Zahlen hege ich allerdings keinerlei Zweifel. 
 
Hier beabsichtige ich dem Rat vorzuschlagen,  die Genehmigung der Sonntagsöffnung am 08.10.2017 zu 
genehmigen. 
 
Hinsichtlich der zu den Kölner Weihnachtsmärkten angegebenen Besucherzahlen, sind diese sicherlich 
nachvollziehbar. Nach hiesiger Einschätzung werden die Kölner Weihnachtsmärkte im gesamten Zeitraum sogar von 
mehr Besuchern (Quelle 
http://www.rundschau-online.de/region/koeln/koelner-weihnachtsmaerkte-sechs-
millionen-besucher-aus-aller-welt-25142210 ) aufgesucht.  
 
Gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetzes habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu beteiligen. 
 
 
Ich stelle Ihnen daher anheim, zu den Anträgen Stellung zu nehmen. Selbstverständlich halte ich mich an meine 
Ihnen in der Vergangenheit gegebene Zusage, den Fachausschüssen, den Bezirksvertretungen und dem Rat der 
Stadt Köln Ihre Stellungnahmen, sowie die der anderen anzuhörenden Institutionen zur Kenntnis zu geben, um 
diesen eine eigene Meinungsbildung zu ermöglichen. Sämtlichen Gremien werden alle Informationen vorliegen, um 
eine sach- und rechtmäßige Entscheidung zu treffen. 
 
Wegen der Eilbedürftigkeit zur Fert 
igung der Verwaltungsvorlage an den Rat der Stadt Köln, kann ich Ihnen leider für 
Ihre Äußerung lediglich bis zum 28.08.2017 einräumen und hoffe dahingehend auf Ihr Verständnis.

3
 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Peter Brandt 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
 
Telefon: 0221/221-26447 
Telefax: 0221/221-26480 
E-Mail: 
gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de  
Internet: www.stadt-koeln.de  
 
 
Für die Bundestagswahl am Sonntag, 24. September 2017, sucht die Stadt Köln noch 
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ab 18 Jahren. Helfen Sie mit! Auch gemeinsam mit Ihren 
Freunden, was zusätzlich honoriert wird. Infos unter der Telefonnummer 0221 / 221-21950, per E-
Mail an wahlhelfer@stadt-koeln.de  und auf www.stadt.koeln .  
Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter 
Anmeldung

Anlage 7 Stellungnahme evangelischer Kirchenverband

8677 Zeichen

1
Quaißer, Stefan
Von: Brandt, Peter 
Gesendet: Freitag, 25. August 2017 14:34 
An: Quaißer, Stefan 
Betreff: WG: Ihr Mail vom 23.August 18:49 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
Peter Brandt  
321/1 – Gewerbeabteilung  
Tel:  R 26447  
Fax: R 26480 
 
Von:  32-Gewerbeangelegenheiten  
Gesendet:  Freitag, 25. August 2017 14:06 
An:  Brandt, Peter 
Betreff:  WG: Ihr Mail vom 23.August 18:49 
 
 
 
Von:  Domning, Rolf [ mailto:Domning@kirche-koeln.de ]  
Gesendet:  Freitag, 25. August 2017 13:29 
An:  32-Gewerbeangelegenheiten 
Cc:  'Koeln@DGB.de'; 'britta.munkler@verdi.de'; 'markus.sterzl@verdi.de'; 'joerg.hamel@ehdv.de'; 
'elisabeth.slapio@koeln.ihk.de'; 'koeln@katholikenausschuss.de'; Vorstand; 'stadtdekanat@katholisches.koeln'; 
'stetefeld@hwk-koeln.de'; 'daniel.kolle@verdi.de' 
Betreff:  Ihr Mail vom 23.August 18:49 
 
Sehr geehrter Herr Brandt, 
mit einer Mail vom 17. Juli, so schreiben Sie, hat das Stadtmarketing die beschriebenen Anträge zu den 
Sonntagsöffnungen gestellt. Wegen der „Eilbedürftigkeit“ schicken Sie uns also am 23.August, um 18:49 diese Mail. 
Die Stadt Köln hat ein seltsames Verständnis von Eilbedürftigkeit. Die rasante Beschleunigung dieses Vorganges ist 
auf jeden Fall bemerkenswert: Wir sollen also bis zum 28. August hierzu Stellung nehmen!? 
Finden Sie nicht, dass diese Ihre Erwartung reichlich ambitioniert ist? Das sind schließlich immer noch zwei 
Arbeitstage – wobei 
man den Freitag eigentlich nur halb zählen kann und das nach einem Antrag, der schon seit dem 
17.07. vorliegt! Da fragt man sich nach den Gründen dieser Eilbedürftigkeit und der Spekulation sind keine Grenzen 
gesetzt. 
Das hat doch jetzt keine Methode, oder? Sollten Sie darauf spekuliert haben, kann ich Ihnen nur sagen, Sie hatten 
Erfolg. Ich werde mich an dieser Befragung nicht beteiligen, auch nicht unser zuständiger Mitarbeiter, der noch in 
Urlaub ist. 
Das macht doch alles einfacher, finden Sie nicht? 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Rolf Domning 
Stadtsuperintendent 
 
 
Von:  
Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE  [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE ]  
Gesendet:  Mittwoch, 23. August 2017 18:49 
An:  Koeln@DGB.de ; britta.munkler@verdi.de ; markus.sterzl@verdi.de ; joerg.hamel@ehdv.de ; 
elisabeth.slapio@koeln.ihk.de ; koeln@katholikenausschuss.de ; Vorstand; stadtdekanat@katholisches.koeln ; 
stetefeld@hwk-koeln.de ; daniel.kolle@verdi.de  
Betreff:  Verkaufsoffene Sonntage / Antrag Stadtmarketing Köln e.V.  
  
Sehr geehrte Damen und Herren,

2
  
Stadtmarketing Köln e.V. hat mit Mail vom 19.07.2017 für den Kernbereich/Innenstadt zu den Terminen Sonntag, 
dem 08.10.2017 und Sonntag, dem 17.12.2017, den Antrag gestellt, anlässlich der ANUGA (parallel stattfindende 
Veranstaltungen Gourmetfestival und Streetfoodfestival) und den in der Kölner Innenstadt stattfindenden Von: 
Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE  [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE ]  
Gesendet: Mittwoch, 23. August 2017 18:49 
An: 
Koeln@DGB.de ; britta.munkler@verdi.de ; markus.sterzl@verdi.de ; joerg.hamel@ehdv.de ; 
elisabeth.slapio@koeln.ihk.de ; koeln@katholikenausschuss.de ; Vorstand; stadtdekanat@katholisches.koeln ; 
stetefeld@hwk-koeln.de ; daniel.kolle@verdi.de  
Betreff: Verkaufsoffene Sonntage / Antrag Stadtmarketing Köln e.V. 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Stadtmarketing Köln e.V. hat mit Mail vom 19.07.2017 für den Kernbereich/Innenstadt zu den Terminen Sonntag, 
dem 08.10.2017 und Sonntag, dem 17.12.2017, den Antrag gestellt, anlässlich der ANUGA (parallel stattfindende 
Veranstaltungen Gourmetfestival und Streetfoodfestival) und den in der Kölner Innenstadt stattfindenden 
Weihnachtsmärkte jeweils einen verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen. 
 
Die erforderlichen Sachgründe sind den angefügten Anlagen zu entnehmen.  
  
Die von Stadtmarketing Köln e.V. gelieferten Besucherberechnungen sind nachvollziehbar dargestellt und 
rechtfertigen nach hiesiger Auffassung die Genehmigung der für den 08.10.2017 beantragten Sonntagsöffnung 
anlässlich der ANUGA. Die ANUGA ist eine der besucherstärksten Messen in Köln mit durchschnittlich 160000 
Besuchern. Die eingelieferten Zahlen sind realistisch, nachvollziehbar und belegen dass durch die angeführten 
Veranstaltungen (ANUGA, Gourmetfest und Streetfoodfestival) im Verhältnis mehr Besucher zu den 
Veranstaltungen als Besucher der Verkaufsstellenöffnungen zu erwarten sind. Eigenes Zahlenmaterial liegt mir nicht 
vor, an der Qualität der eingelieferten Zahlen hege ich allerdings keinerlei Zweifel. 
 
Hier beabsichtige ich dem Rat vorzuschlagen,  die Genehmigung der Sonntagsöffnung am 08.10.2017 zu 
genehmigen. 
 
Hinsichtlich der zu den Kölner Weihnachtsmärkten angegebenen Besucherzahlen, sind diese sicherlich 
nachvollziehbar. Nach hiesiger Einschätzung werden die Kölner Weihnachtsmärkte im gesamten Zeitraum sogar von 
mehr Besuchern (Quelle 
http://www.rundschau-online.de/region/koeln/koelner-weihnachtsmaerkte-sechs-
millionen-besucher-aus-aller-welt-25142210 ) aufgesucht.  
  
Gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetzes habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu beteiligen. 
 
  
Ich stelle Ihnen daher anheim, zu den Anträgen Stellung zu nehmen. Selbstverständlich halte ich mich an meine 
Ihnen in der Vergangenheit gegebene Zusage, den Fachausschüssen, den Bezirksvertretungen und dem Rat der 
Stadt Köln Ihre Stellungnahmen, sowie die der anderen anzuhörenden Institutionen zur Kenntnis zu geben, um 
diesen eine eigene Meinungsbildung zu ermöglichen. Sämtlichen Gremien werden alle Informationen vorliegen, um 
eine sach- und rechtmäßige Entscheidung zu treffen. 
 
Wegen der Eilbedürftigkeit zur Fertigung der Verwaltungsvorlage an den Rat der Stadt 
Köln, kann ich Ihnen leider für 
Ihre Äußerung lediglich bis zum 28.08.2017 einräumen und hoffe dahingehend auf Ihr Verständnis.  
  
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
Peter Brandt 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln

3
 
Telefon: 0221/221-26447 
Telefax: 0221/221-26480 
E-Mail: 
gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de  
Internet: www.stadt-koeln.de  
Weihnachtsmärkte jeweils einen verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen. 
  
Die erforderlichen Sachgründe sind den angefügten Anlagen zu entnehmen.  
  
Die von Stadtmarketing Köln e.V. gelieferten Besucherberechnungen sind nachvollziehbar dargestellt und 
rechtfertigen nach hiesiger Auffassung die Genehmigung der für den 08.10.2017 beantragten Sonntagsöffnung 
anlässlich der ANUGA. Die ANUGA ist eine der besucherstärksten Messen in Köln mit durchschnittlich 160000 
Besuchern. Die eingelieferten Zahlen sind realistisch, nachvollziehbar und belegen dass durch die angeführten 
Veranstaltungen (ANUGA, Gourmetfest und Streetfoodfestival) im Verhältnis mehr Besucher zu den 
Veranstaltungen als Besucher der Verkaufsstellenöffnungen zu erwarten sind. Eigenes Zahlenmaterial liegt mir nicht 
vor, an der Qualität der eingelieferten Zahlen hege ich allerdings keinerlei Zweifel. 
  
Hier beabsichtige ich dem Rat vorzuschlagen,  die Genehmigung der Sonntagsöffnung am 08.10.2017 zu 
genehmigen. 
  
Hinsichtlich der zu den Kölner Weihnachtsmärkten angegebenen Besucherzahlen, sind diese sicherlich 
nachvollziehbar. Nach hiesiger Einschätzung werden die Kölner Weihnachtsmärkte im gesamten Zeitraum sogar von 
mehr Besuchern (Quelle 
http://www.rundschau-online.de/region/koeln/koelner-weihnachtsmaerkte-sechs-
millionen-besucher-aus-aller-welt-25142210 ) aufgesucht.  
  
Gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetzes habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu beteiligen. 
 
  
Ich stelle Ihnen daher anheim, zu den Anträgen Stellung zu nehmen. Selbstverständlich halte ich mich an meine 
Ihnen in der Vergangenheit gegebene Zusage, den Fachausschüssen, den Bezirksvertretungen und dem Rat der 
Stadt Köln Ihre Stellungnahmen, sowie die der anderen anzuhörenden Institutionen zur Kenntnis zu geben, um 
diesen eine eigene Meinungsbildung zu ermöglichen. Sämtlichen Gremien werden alle Informationen vorliegen, um 
eine sach- und rechtmäßige Entscheidung zu treffen. 
  
Wegen der Eilbedürftigkeit zur Fertigung der Verwaltungsvorlage an den Rat der Stadt Köln, kann ich Ihnen leider für 
Ihre Äußerung lediglich bis zum 28.08.2017 einräumen und hoffe dahingehend auf Ihr Verständnis.  
  
Mit freundlichen Grüßen  
Im Auftrag  
Peter Brandt  
  
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin  
Amt für öffentliche Ordnung  
Gewerbeabteilung (321/1)  
Willy-Brandt-Platz 3  
50679 Köln  
  
Telefon: 0221/221-26447  
Telefax: 0221/221-26480  
E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de  
Internet: www.stadt-koeln.de

Anlage 12 Auszug HA vom 11.09.2017

792 Zeichen

Anlage 12 
 
 
 
Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Müller 
Telefon:  (0221) 27549  
Fax       :  (0221) 26570 
E-Mail:  petra-maria.mueller@stadt-koeln.de 
Datum: 12.09.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des 
Hauptausschusses vom 11.09.2017 
öffentlich 
5.1.3 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Öffnen von Verkaufsstel-
len im Kernbereich Innenstadt am 08.10.2017 
2641/2017 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Abs.1 Satz 1 der Gemeindeordnung NW 
in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG 
NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verord-
nung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Kernbereich Innenstadt. 
 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.

Anlage 11 Stellungnahme ver.di

2167 Zeichen

Sehr geehrter Herr Brandt, 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
mit Mail vom 23. August 2017 haben Sie uns um eine Stellungnahme zu 
einer geplanten Sonntagsöffnung am 8. Oktober 2017 gebeten. Dieser 
Bitte kommen wir gerne nach. 
 
Nach Prüfung des Antrages auf eine Sonntagsöffnung anlässlich der 
ANUGA kommen wir zu dem Ergebnis, dass Ihr e Begründung des 
Anlassbezuges aus unserer Sicht rechtskonform ist. 
 
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 1. Dezember 
2009 (1 BvR 2857/07, 1BvR2858/07) darauf hingewiesen, dass ein 
besonderer Anlass  notwendig ist, um eine Ausnahme von der 
grundsätzlichen Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen im Einzelhandel zu 
rechtfertigen. Weiter führte das Gericht aus: „Ein bloß wirtschaftliches 
Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches 
Erwerbsinteresse potentieller Käufer genügen grun dsätzlich nicht, um 
Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der 
Arbeitsruhe zu rechtfertigen.“ Nach Auffassung des Gerichts muss ein 
erkennbares öffentliches Interesse vorliegen.  
 
Dieses öffentliche Interesse ist u.E. nachvollziehbar dargelegt. 
 
Nach den klaren und deutlichen Hinweisen der Gerichte werden wir der 
geplanten Sonntagsöffnung nicht widersprechen, möchten jedoch darauf 
hinweisen, dass eine Beschäftigung am Sonntag nur freiwillig geschehen 
soll. 
 
 
 
 
Vereinte 
Dienstleistungs- 
gewerkschaft 
 
Bezirk Köln 
Stellv. Geschäftsführerin 
Britta Munkler 
Hans-Böckler-Platz 9 
50672 Köln 
Telefon: 0221/48558-300 
Telefax: 0221/48558-309 
 
E-Mail: 
bezirk.koeln@verdi.de 
 
 
 
Datum   28.08.2017 
Ihre Zeichen         
Unsere Zeichen   bm/mwe 
Durchwahl   443-302 
  
  
    
 
 
 
 
 
 
 
 
ver.di  • Hans-Böckler-Platz 9 • 50672 Köln 
 
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin 
Herrn Peter Brandt  
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung (321/1) 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln

Da die beantragte Sonntagsöffnung anlässlich der Weihnachtsmärkte ausdrücklich nicht 
von uns gewünscht ist, werden wir den Antrag umfassend prüfen und kommen dazu noch 
gesondert auf Sie zu. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Britta Munkler 
stellv. Geschäftsführerin

Anlage I RVO 2017 Kernbereich Innenstadt 08.10.2017

1546 Zeichen

Anlage 01 
 1 
Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2017  
über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Kernbereich Innenstadt 
     vom ??.??.2017 
 
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2017 aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des 
Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 
2006 S. 516), geändert durch Gesetz vom 30. April 2013 (GV. NRW S.208), in Kraft getreten 
am 18. Mai 2013, für die Stadt Köln verordnet: 
 
      § 1 
 
(1) Im Kernbereich Innenstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 
08.10.2017 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. 
 
Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien:  
 
Kernbereich Innenstadt  
 
Ritterstraße - Eintrachtstraße – Victoriastraße – Ursulastraße – Hauptbahnhof – Rhein – 
Rampe der Severinsbrücke – Perlengraben – Rothgerberbach – Weyerstraße – Pfälzer 
Straße – Trierer Straße – Luxemburger Straße – Moselstraße – Dasselstraße – Lützowstraße 
– Moltkestraße – Bismarckstraße – Spichernstraße – Maybachstraße 
 
      § 2 
 
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 2 Verkaufsstellen 
außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält.  
Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße 
bis zu fünftausend Euro geahndet werden.  
 
 
      § 3 
 
 
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 
31.12.2017. 
 
 
        Stadt Köln 
            als örtliche Ordnungsbehörde

Anlage 10 Stellungnahme IHK Köln

1923 Zeichen

Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de 
Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-1290 
  
IHK Köln, 50606 Köln 
 
 
Per Mail 
Amt für öffentliche Ordnung 
Gewerbeabteilung 
Herr Peter Brandt 
Willy-Brandt-Platz 3 
50679 Köln 
Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom 
23.08.2017 
 
Unser Zeichen | Ansprechpartner 
rdt | Philip Reichardt 
 
E-Mail 
Philip.Reichardt@koeln.ihk.de 
 
Telefon | Fax 
+49 221 1640-1506 | +49 221 1640-1509 
 
Datum 
28. August 2017 
  Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Ihre Aufforderung vom 23.08.2017 
 
 
Sehr geehrter Herr Brandt, 
 
wir bedanken uns für Ihre Mail vom 23.08.2017 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zu den 
geplanten Sonntagsöffnungen am 08.10.2017 sowie am 17.12.2017 für den Kernbereich/Innenstadt in 
der Stadt Köln gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu formulieren. 
 
Einer Sonntagsöffnung ist durch das Ladenöffnungsgesetzes LÖG NRW ein sehr enger gesetzlicher 
Rahmen gesetzt. Konzepte, die ein Abweichen von dem verfassungsrechtlich garantierten Sonn - und 
Feiertagsschutz ermöglichen, haben einem besonderen Anlass zu folgen, an den hohe Anforderungen 
gestellt werden müssen.  
 
Die konkret gestellten Anträge von Stadtmarketing Köln e.V. für zwei Sonntagsöffnungen basieren auf 
Studien, Untersuchungen, Presseartikeln sowie Erfahrungswerten von Veranstaltungen. Wir sind der 
Ansicht, dass die vorgelegten Prognosen zu Besucherströmen auf einer tragfähigen und 
nachvollziehbaren Grundlage fußen und den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung für eine 
Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen genügen. Wir unterstützen die gestellten Anträge zur 
Sonntagsöffnung. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
Philip Reichardt 
 
Industrie- und Handelskammer zu Köln 
Referent | Leiter Handel und Stadtmarketing 
Geschäftsbereich Innovation und Umwelt

Anlage 4 Antrag Stadtmarketing Köln e.V. Antrag 17.12.2017

17907 Zeichen

1 
 
Antrag Ladenöffnung am Sonntag, 17. Dezember 2017 
 
Anlass: Weihnachten in Köln 
a. Gesamtzeitraum der Kölner Weihnachtsmärkte:                                                                                                        
            27. November – 23. Dezember 2017  
So.- Mi.: jeweils von 11.00-21.00 Uhr, Do.-Sa.: 11.00-22.00 Uhr täglich 10 
bzw. 11 Stunden, gesamt 281 Stunden 
 
b.  Zeitraum der Öffnung der Geschäfte:  
Sonntag, 17.Dezember 2017, Aktionszeit: 13.00- 18.00 Uhr  
Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein geschützter oder religiöser Feiertag im 
Sinne von § 6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) und stellt k einen stillen 
Tag im Sinne der kirchlichen Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen 
entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt außerhalb der Zeiten des 
Hauptgottesdienstes, so dass die Beschäftigten in ihrer Religionsausübung nicht 
gehindert sin d und Störungen der Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der 
Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf Stunden verringert sich die zeitliche 
Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer des Einzelhandels.   
______________________________________________________________________ 
1. Anlassbeschreibung  
 
a. Allgemein  
Die am 18.05.2013 in Kraft getretene Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes NRW 
(LÖG NRW) ermöglicht Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, 
Messen oder ähnlichen Veranstaltungen aufgrund ordnungsbehördlicher Verordnung die 
Öffnung an bestimmten Sonn- und Feiertagen.  
Freigaben in diesen Bereichen sind ausschließlich möglich, wenn die der 
Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen zu Grunde liegende Veranstaltung (Anlass im 
Sinne von §6 Abs. 1 LÖG NRW)) von herausragender, traditioneller, überörtli cher 
Bedeutung sind oder wenn gemeinnützige Ziele verfolgt werden. Ein besonderer Anlass 
liegt nur dann vor, wenn die Veranstaltung viele Besucher, in der Regel nicht nur 
Einwohner der Stadt Köln, sondern auch auswärtige Besucher, im hohen Maße anzieht.

2 
 
b. Kölner Weihnachtsmärkte 
Weihnachtsmärkte gibt es in Köln schon sehr lange.  Vorweihnachtliche Jahrmärkte als 
Vorläufer können in Köln bis ins Mittelalter und in die frühe Neuzeit zurückverfolgt werden. 
Stellten die Weihnachtsmärkte in Köln früher vorrangig Warenmärkte dar, die 
Schaustellern, Handwerkern und Händlern eine Einkommensmöglichkeit boten und die 
Bevölkerung mit Lebensmitteln für das bevorstehende Weihnachtsfest versorgten 
(Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), steht heute mehr der gesellschaftliche und 
soziale Aspekt dieser Veranstaltungen im Vordergrund (ideelle Funktion der 
Weihnachtsmärkte). Sie sind zu Treffpunkten und Orten der Geselligkeit und 
Kommunikation geworden. Erlebnis, Spaß und Genuss sind dabei Bedürfnisse, die 
Veranstalter erfü llen müssen. Besinnlichkeit, die Einstimmung auf das eigentliche 
Weihnachtsfest, Atmosphäre, Attraktionen, Emotionen usw. gewinnen gegenüber der 
Einkaufsfunktion an Bedeutung und spiegeln sich deutlich in den Motiven der Befragten 
beim Besuch eines Weihnac htsmarktes wider (Studie: Weihnachtsmärkte als 
Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., 
Bonn, S. 3).  
Nahezu der gesamte Bereich der Kölner Innenstadt wird mit mehreren 
Teilweihnachtsmärkten bespielt. Die ständige Weiterentwicklung der Sortimente der 
Standbetreiber, die weihnachtlich hochwertige Optik der Märkte und die musikalischen 
Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte sind neben den unzähligen charitativen 
Projekten, die im Veranstaltungszeitraum durchgeführt werden, Garant für das hohe 
Niveau und die ständige Weiterentwicklung der Kölner Weihnachtsmärkte und somit der 
Weihnachtsstadt Köln. Diese sich jährlich wiederholende Aktion in der  Stadt hat eine 
große Tradition, ist imageprägend und trägt in einer der dicht besiedelsten Regionen 
Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit nationaler und internationaler 
Bedeutung bei. Die Kölner Weihnachtsmärkte gehörten in den vergangenen Jahr en 
immer zu den beliebtesten Weihnachtsmärkten in ganz Europa, noch vor dem 
Nürnberger Christkindlmarkt  (http://www.ksta.de/1651080; 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/umfrage/die-deutschen-staedte-mit-
den-groessten-weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/). Die charitativen  Projekte der 
Kölner Weihnachtsmärkte werden sich am Aktionstag auch bei den Partnern der 
Gastronomie und des Handels wieder finden und somit der gesamte Bereich zwischen 
den Kölner Innensta dt Weihnachtsmärkten einbezogen . Um eine symbolische 
Verbindung dafür zu schaffen, wird es am Harzheimbrunnen mit den Kölner Chören ein 
großes Weihnachtsliedersingen geben, an dem vor allem Kinder einbezogen werden.

3 
 
2. Besucherprognose 
Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer 
Anlassveranstaltung (im vorliegenden Fall sind es die Kölner Weihnachtsmärkte) 
regelmäßig voraus, dass die Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr 
Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag. Wieviel mehr an 
Besuchern erforderlich ist, ist nicht festgelegt. Insofern würden also rein theoretisch 
einige wenige Personen mehr ausreichen.  
Eingangs der nachstehenden Erläuterungen sei erwähnt, dass das Verwaltungsger icht 
Düsseldorf im Beschluss vom 9. November 2016 (Aktenzeichen: 3 L 3619/16) 
festgehalten hat, dass Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte schon wegen ihrer 
zeitlichen und thematischen Einmaligkeit gerade an Wochenenden gut besucht und damit 
grundsätzlich geeignet sind, hauptsächlicher Grund für den Aufenthalt von Besuchern zu 
sein. 
In diesem Kontext sei auch auf eine Vorlage („Freiwilligen Übereinkunft“) zur Sitzung 
eines „Runden Tisches“ im NRW -Wirtschaftsministerium, welche im Vorfeld eines 
Treffens am 17. März 2017 im NRW-Wirtschaftsministerium verteilt wurde, hingewiesen. 
Das Ministerium selbst hatte in diesem Vorlageentwurf zur Erstellung von 
Besucherprognosen folgendes niedergeschrieben:   
„Wenn vorhanden, können für die Prognosen Vergleiche zu Vorjahren lohnend sein. Dies 
gilt natürlich insbesondere, wenn es das entsprechende Fest seit Jahren gibt …“ 
Weiter heißt es in der Vorlage:  
„Traditionsveranstaltungen werden in der Regel größere Besucherströme auslösen als 
erstmalige Veranstaltungen.“ 
 
3. Besucher, die wegen der Kölner Weihnachtsmärkte kommen 
In den letzten Jahren zog der Kölner Weihnachtsmarkt regelmäßig rund 4 Mio. Besucher 
an (http://www.ksta.de/1651080; 
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/umfrage/die-deutschen-staedte-mit-
den-groessten-weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/). Trotz der großen und in den 
letzten Jahren stets gestiegenen Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte  bei den 
Menschen/Bevölkerung gehen wird aufgrund der latent angespannten Sicherheitslage im 
Rahmen dieser Prognose für 2017 von niedrigeren Besucherzahlen aus. Wir schätzen, 
dass mit rund 250.000 Besuchern weniger zu rechnen ist. Die 3,75 Mio. , von uns 
prognostizierten Besucher,  werden sich auf die gesamte Dauer der Weihnachtsmärkte, 
27 Tage, verteilen. Idealtypisch würden somit rund 138.900 Besucher am Sonntag (17.

4 
 
Dezember) zu erwarten sein. Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren zählt das 
dritte Adventswochenende allgemein jedoch eindeutig als d er frequenzstärkste 
Besuchertag der Weihnachtszeit. In Anbetracht dieser Tatsache gehen wir an diesem 
Sonntag - in einem konservativen Ansatz – von höheren Besucheranteilen von 5 bis 10 
Prozent aus, was absolut dann rund 145.850 bis ca. 152.800 Menschen am Sonntag 
„ausmachen“ würde.    
Überregional bekannte und bedeutende Weihnachtsmärkte wie die Kölner 
Weihnachtsmärkte weisen dabei weit überdurchschnittliche Besucherraten bei 
Einzugsgebieten über 50 km auf: Teilweise über 50 Prozent der Besucher reisen aus 
weiter entfernten Wohnorten an, was für die hohe Bedeutung von Tagesreisen mit dem 
Ziel des Weihnachtsmarktbesuches spricht. Der Anteil Besucher mit Wohnort im Ausland 
beträgt 2 Prozent. Weihnachtsmärkte in grenznahen Gebieten und Weihnachtsmärkte mit 
überregionaler Ausstrahlung zeichnen sich durch über dem Durchschnitt liegende Anteile 
von ausländischen Besuchern aus (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 6).  
 
4. Besucher, die wegen des Einkaufens kommen 
 
a. Gemäß Studie des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute 
e.V. stellen die Aktivitäten „ Essen und Trinken“ mit 57,5 Prozent eindeutig die 
Hauptmotive von Verbrauchern beim Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie: 
Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und 
Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund 35 Prozent steht der 
„Geschenkekauf“ im Vordergrund (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, 
Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). In 
einem „vorsichtig -konservativen“ Ansatz rechnen wir auf den Kölner 
Weihnachtsmärkten mit ähnlichen Bewertungen der Motive. Demnach wäre mit 
nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen, die die Weihnachtsmärkte auch 
zum Einkaufen nutzen würden.  
 
b. Diese Werte korrespondieren auch weitestgehend mit Ergebnissen einer 
bundesweiten Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 2015 
durch die Gesellschaft für Markt - und Absatzforschung (GMA) und MK Illumination 
GmbH. Diese Befragung wurde u.a. auch in Köln durchgeführt, wobei allerdings die 
Ergebnisse für Köln zu einer Auswertung „West“ für Gesamt-NRW zusammengefasst 
sind.  
Für Einkäufe oder gar spezifische Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt lediglich 
37,4  Prozent der rund 1.000 befragten Personen die Innenstädte und

5 
 
Weihnachtsmärkte. Separiert man beim „Einkauf“ weiter, so ergeben sich 21,5 
Prozent für allgemeine Einkäufe sowie 15,9 Prozent für spezifische 
Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und Inszenierung? 
Was erwarten Besucher und Touristen? Ergebnisse einer bundesweiten Befragung 
im Dezember 2015 – Kurzfassung; Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung und 
MK Illumination GmbH, Dresden; S.2) . Als Hauptgrund für den Besuch der 
Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten stehen Aspekte wie „Treffpunkt und 
Vergnügen“ ganz oben. In Verbindung mit „Bummeln und Freunde“ nennen ca. 43 
Prozent diesen „geselligen Anlass“ zum Weihnachtsmarktbesuch. Auf die Frage, 
warum Besuche/Reisen zu Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten 
kumuliert 60,5 Prozent der Befragten die Gesichtspunkte „ schönes weihnachtliches 
Ambiente/Stimmung“ und „Stadtbesichtigung“ (Der Weihnachtsmarkt zwischen 
Tradition und Inszenierung – Was erwarten Besucher und Touristen, Ergebnisse einer 
bundesweiten Befragung im Dezember 2015, Präsentat ion anlässlich eines 
Expertenseminar zu Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 2016, Chart Nr. 
22). 
Geht man von 145.900 bis 152. 800 Besuchern für die Kölner Weihnachtsmärkte am 
17.12. aus und setzt die aggregierten Werte für NRW als Basis für Köln an , so würden 
nach Ergebnisse der GMA -Untersuchungen zwischen nahezu 54. 600 und 5 7.150 
Besucher wegen des „Einkaufens“ (allgemeiner Einkauf + Weihnachtseinkäufe = 37,4 
Prozent) den Weihnachtsmarkt besuchen.     
Damit ist die gesetzliche Forderung, wonach für  die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung 
die entsprechende Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher 
anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, überdeutlich erfüllt. Es liegen 
derzeit weder dezidierte noch abgeleitete anderen Daten/Fakten vor, die deutlich andere 
(abweichende) Besucherzahlen erwarten lassen  bzw. das Gegenteil der dargestellten 
Berechnungen belegen können.  
Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine schematische 
Gegenüberstellung der jeweils zu erwartenden Besucherzahlen einer 
Anlassveranstaltung und den geöffneten Geschäften zur Beurteilung der prägenden 
Wirkung einer Anlassveranstaltung allein nicht hinreichend aussagekräftig ist. Dies hat 
zuletzt das OVG in Münster mit der Eilentscheidung 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 
1823/17) und 4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 2017 festgestellt. Das 
Gericht führte u.a. aus, dass es bei der Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages 
anlässlich einer Veranstaltung vielmehr auch auf den Gesamtcharakter und der 
besonderen Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme.  
Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es handelt sich um ein langjähriges, 
traditionelles Fest mit zahlreichen Elementen, die sich vom alltäglichen/normalen

6 
 
(wochentäglichen) Leben abhebt. Mit den zahlreichen weihnachtlichen Verkaufsständen, 
Imbiss- und Getränkeständen, Kinderk arussells und vielfältigen, an deren 
Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche) Bild der Kölner Innenstadt positiv 
verändern und eine anders „wahrnehmbares Ortsbild“ erzeugt. 
 
5. Räumlicher Bezug 
Nach aktueller Rechtsprechung wird eine prägende Wirkung einer Messe/Veranstaltung 
für einen verkaufsoffenen Sonntag nur dann angenommen, wenn ein enger räumlicher 
bzw. unmittelbarer Bezug bzw. Zusammenhang zwischen Veranstaltung und geöffneten 
Geschäften besteht. 
Die Öffnung der Läden in der Kölner Innenstadt bezieht sich auf folgende Straßen: 
An der Rechtsschule, Antonsgasse, Apostelstrasse, Apostelkloster, An St. Agatha, 
Benesisstrasse, Brückenstrasse,  Breite Strasse, Domkloster, Ehrenstrasse, 
Friesenplatz, Friesenstrasse, Gürzenichstrasse, Glockengasse, Gertrudenstrasse, 
Hahnenstrasse, Herzogstrasse, Hohe Strasse , Hohe Pforte, Kreuzgasse, Krebsgasse, 
Kolpingplatz, Ludwigstrasse, Mittelstrasse, Minoritenstrasse, Neumarkt, Pfeilstrasse, 
Richartzstrasse, Richmodstrasse, Schildergasse, Zeppelinstrasse,  
Die Kölner Innenstadt Weihnachtsmärkte sind auf dem Roncalliplatz, 
AlterMarkt/Heumarkt, Am Schokoladenmuseum, auf dem Neumarkt, Rudolfplatz, 
Christmas Ave am Maurtiuswall gelegen  (detaillierte Informationen auf beigefügtem 
Stadtplan).  
Da sich die geöffneten Geschäfte in direkter Umgebung der Weihnachtsmärkte befinden 
und diese miteinander verbinden ist der direkte räumliche Bezug gegeben. 
 
6. Flächenverhältnisse Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche der Geschäfte 
Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes für einen verkaufsoffenen Sonntag 
wird nach gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann angenommen, wenn die 
Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich größer ist, als die 
Fläche des Weihnachtsmarktes. Um wieviel gr ößer die Verkaufsfläche der Geschäfte 
sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch 
keine allgemeinen Näherungswerte. 
Insgesamt nehmen die Kölner Weihnachtsmärkte in der Kölner In nenstadt eine Fläche 
von rund 14.0 00 Quadratmetern ein . Diese sind auf dem Roncalliplatz, dem

7 
 
Heumarkt/Altermarkt, dem Neumarkt, die Christmas Ave, dem Rudolfplatz, dem 
Stadtgarten und am Schokoladenmuseum. 
Dem steht eine theoretisch maximale Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt von 
rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach COMFORT Städtereport Köln  2016) 
gegenüber. Damit ist die Fläche der Weihnachtsmärke zunächst kleiner als die 
Verkaufsfläche der Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet haben 
können. 
Allerdings müssen folgende Aspekte zusätzlich berücksichtigt werden:  
1. Den reinen „Veranstaltungsflächen“ müssen zulässigerweise auch andere 
Flächen (z.B. Zugangs- und Verbindungsfläche, Sicherheitsflächen, Flächen für Sanitär) 
hinzu gerechnet werden. Diese Flächen stehen im inhaltlich-thematischen Kontext zu den 
Weihnachtsmärkten Sie nehmen g emeinsam eine Fläche von etwa 225.000 
Quadratmeter ein. Somit erhöht sich die Gesam tveranstaltungsfläche auf ca. 229.000 
Quadratmeter. 
2. Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz 
verkaufsoffener Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel 
nicht alle im räumlichen G eltungsbereich einer Sonntagsöffnung befindlichen 
Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der 
Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der 
Einzelhändler nicht regelmäßig an der Öf fnungen (diese Auskunft erteilte der 
Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch -
Petersen). Nach Einschätzungen des Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes 
Deutschland (HDE) e.V.,  Herrn Stefan Genth, ist bundesweit  bzw. im Durchschnitt mit 
einer Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. I n Anbetracht der Bedeutung der 
Weihnachtszeit für die Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir für Köln während 
des verkaufsoffenen Sonntags am 17.12. von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von lediglich 
15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen 
Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöffnete Fläche“ von 251.200 bis 266.900 
Quadratmetern.  
3. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch insofern, als dass sich die 
ermittelte Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels in Köln teilweise über 
mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“) Betrachtung 
würde da s Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein. Die aus 
städtebaulichen Gründen gewollte Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O. -
Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden.    
7. Fazit

8 
 
Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüll t – auch im Lichte der jüngeren 
Rechtsprechung - alle relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer Freigabe 
eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach ist die 
Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend und die beantragte Sonntagsöffnung wird 
lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet.

Anlage 6 Antrag Stadtmarketing Köln e.V.. Stadtplan Gourmetfestival

769 Zeichen

Beispiele Partner 2015: 
Handel: 
Galeria Gourmet 
Bäckerei Merzenich 
Hernando Cortez 
Hoss An der Oper 
Gertrude 20 
Käffchen 
Kölner Weinkeller 
Kölner Kaffeemanfactur 
Manufactum 
Mein Eis 
Schokoladenmuseum 
Scotia Spirit 
Törtchen Törtchen 
 
Restaurants: 
Adolph‘s Gästehaus-Longerich 
Althoff Grandhotel Schloß Bensberg 
Bobotie 
Brauhaus Sion 
Cafe Riese 
DINEA 
Hotel Excelsior Ernst- Hanse Stube, Taku 
Heising&Adelmann 
Kaiserschote 
Karl Hermanns- Venloer Strasse 
Long Island 
Maibeck 
Hotel Maritim- Restaurant Bellevue 
Marriot, Brasserie Four 
Oma‘s Küche 
Radisson Blu, Restaurant Pronto 
Restaurant Rotonda Business Club 
Wein am Rhein 
485 Grad 
 
Sonstige: 
AntoniterCItyKirche 
Straßenplan Ladenöffnungen offener Sonntag Gourmetfestival 08.10.2017

Anlage 2 Antrag Stadtmarketing Köln e.V.

2361 Zeichen

1
Brandt, Peter
Von: Kaven, Uwe 
Gesendet: Donnerstag, 20. Juli 2017 11:42 
An: Brandt, Peter 
Betreff: WG: Sonntage 2017 
Anlagen: FINAL_ AntragSonntagsöffnungMesseAnugaKöln_Stand 17.07.2017.pdf; 
Gourmetfestival_Strassenplan Antrag neu.pptx; Stadtplan Innenstadt 
Weihnachten.pptx; 
FINAL_AntragSonntagsöffnungWeihnachtsmarktKöln17.12.2017_Stand per 
17.07.2017.pdf 
Kennzeichnung:
Zur Nachverfolgung 
Kennzeichnungsstatus: Gekennzeichnet 
Von:  Annett Polster [ mailto:Annett.Polster@stadtmarketing-koeln.de ]  
Gesendet:  Mittwoch, 19. Juli 2017 12:43 
An:  Rummel, Engelbert 
Betreff:  Sonntage 2017 
 
Hallo Herr Rummel, 
 
beigefügt erhalten Sie, wie heute Morgen telefonisch besprochen, die Unterlagen für die avisierten  
Sonntage am 8. Oktober 2017 im Rahmen der Anuga mit Gourmetfestival und für den 17.12. im Rahmen der 
Weihnachtsmärkte. 
 
Gern stehe ich für Fragen und die weitere Vorgehensweise zur Verfügung. Ich bin vom 7.-9.8. nicht im Büro, aber per 
Mail zu erreichen. 
 
Beste Grüße und Ihnen einen schönen Urlaub von 
 
 
 
Annett Polster 
Tel.: +49 221 - 33 77 32-10 
Mobil: 0175 - 207 11 79 
annett.polster@stadtmarketing-koeln.de 
                                
STADTMARKETING KÖLN e.V. 
Heumarkt 14 · 50667 Köln 
www.stadtmarketing-koeln.de  
 
Geschäftsführerin: Annett Polster 
 
Vertretungsberechtigter Vorstand: Helmut Schmidt, Martin Stockburger, Dr. Günter Lewald 
Sitz der Gesellschaft: Köln Amtsgericht Köln · VR 12329 
 
Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie sich entschließen, diese E-Mail zu drucken. 
 
Der Inhalt dieser E-Mail ist vertraulich und ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat 
dieser E-Mail oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder 
Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail unzulässig ist. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit dem Absender der E-Mail in Verbindung zu setzen. 
 
The information contained in this email is confidential. It is intended solely for the addressee. Access to this email by any 
one else is unauthorised. If 
you are not the intended recipient, any form of disclosure, reproduction, distribution or any action taken or refrained from in reliance on it, is 
prohibited and may be unlawful. Please notify the sender immediately.

2

Anlage 9 Stellungnahme Handelsverband Nordrhein Westfalen

1739 Zeichen

Handelsverband 
Aachen 
-
 
Düren 
-
 
Köln
 

 
An Lyskirchen 14
 

 
50676 Köln
 
 
An die 
 
Stadtverwaltung 
Köln
 
Amt für öffentliche Ordnung
 
Herrn Brandt
 
Willy
-
Brandt
-
Platz 3
 
50679 Köln
 
 
 
Per Mail
 
 
 
 
 
 
 
Verkaufsoffene Sonntage 2017 in 
Köln
 
-
 
Innenstadt
 
 
 
Sehr geehrte
r
 
Herr 
Brandt
 
 
herzlichen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu o.g. 
Sonderöffnungen. Wir sind der 
Ansicht, dass Sie bei den
 
vorliegenden 
Anlässe
n:
 
 
-
 
0
8
.
10
.2017 
Anuga
 
-
 
17
.12.2017 
Weihnachtsmarkt
 
 
die rechtlichen Voraussetzungen für eine 
Sonntagsöffnung erfüllt haben und 
hegen daher keine Bede
nken gegen die zu beschließende Rechtsverordnung
.
 
Die vorliegenden Prognosen 
und 
Abgrenzungen
 
sind schlüssig und sprechen 
eine eindeutige Sprache. 
Wir sind sicher, dass sie auch einer gerichtlichen 
Überprüfung standha
lten. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen,
 
 
 
 
 
 
Jörg Hamel, Geschäftsführer
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Köln
, 
28.08.2017
 
Jörg Hamel
 
(
jha
)
 
Handelsverband 
 
Nordrhein
-
Westfalen
 
Aachen 
-
 
Düren 
-
 
Köln
 
 
Geschäfts
s
telle 
Köln
 
 
An Lyskirchen 14 
 
50676 Köln
 
 
Tel.: 
0221/20 80 40
 
Fax: 
0221
/
20 80 440
 
 
Kölner Bank eG
 
IBAN: DE64 
3716 0087 0010 3480 05
 
BIC: GENODED1CGN
 
 
VR
-
Bank
-
Rhein
-
Erft eG
 
IBAN: DE75 3716 1289 0000 0260 18 
 
BIC: GENODED1BRH
 
 
Geschäfts
s
telle 
Aachen
 
 
Theaterstraße 56
 
52062 Aachen
 
 
Tel.: 
0241/25 141
 
Fax: 0241/29 906
 
 
Aachener Bank
 
IBAN: DE23 3906 0180 0120 8170 19
 
BIC: GENODED1AAC
 
 
kontakt@ehdv.
de
 
www.
ehdv
.de
 
 
Vorsitzender
 
Gerd
-
Kurt Schwieren
 
 
G
eschäftsführer
 
Dipl.
-
Vw. Jörg Hamel
 
 
Vereinsregister AG 
Köln
 
 
VR 
5486
 
 
Gerichtsstand 
Köln

Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

7258 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/32/321 
I-32-321 
Vorlagen-Nummer 
 2641/2017 
Freigabedatum 
07.09.2017 
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung 
durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. 
Betreff 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Öffnen von Verkaufsstellen im Kernbereich 
Innenstadt am 08.10.2017 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 11.09.2017 Entscheidung 
Rat 28.09.2017 Genehmigung (DE) 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Die regelmäßige Sitzungsreihenfolge und die Vorlagenfrist kann nicht eingehalten werden, weil die 
von Stadtmarketing Köln e.V. beantragte Verkaufsstellenöffnung am 08.10.2017 unmittelbar bevor-
steht. 
 
Eine kurzfristige Entscheidung ist erforderlich um Stadtmarketing Köln e.V. und den Beteiligten Pla-
nungssicherheit zu gewähren. 
 
Die betroffene Bezirksvertretung Innenstadt wird ebenfalls im Rahmen einer Dringlichkeitsvorlage 
unterrichtet und angehört. 
 
Beschluss: 
Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Abs.1 Satz 1 der Gemeindeordnung NW in Verbindung mit 
§ 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 
beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im 
Kernbereich Innenstadt. 
 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des 
Hauptausschusses.

2 
 
Begründung: 
Mit Ordnungsbehördlicher Verordnung vom 27.03.2017, wurde die vom Hauptausschuss am 
13.03.2017 beschlossene und vom Rat der Stadt Köln am 04.04.2017 genehmigte 1. Änderungsver-
ordnung zur 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen 
in den Stadtteilen Kernbereich Innenstadt, Neustadt-Süd, Deutz, Rodenkirchen, Sürth, Lindenthal, 
Braunsfeld, Sülz/Klettenberg, Neu-Ehrenfeld (Landmannstr.), Nippes, Longerich, Chorweiler, Porz-
Mitte, Porz-Eil, Porz-Lind/Wahn/Wahnheide/Urbach, Kalk, Rath/Heumar (Amtsblatt 13 vom 
29.032017, Seite 119-120) aufgehoben und gleichzeitig die Verkaufsstellenöffnungen in den Stadttei-
len Deutz, Neustadt-Süd, Nippes und Rath-Heumar verfügt und vom Rat in seiner Sitzung am 
11.07.2017 nachträglich genehmigt (Verwaltungsvorlage 1551/2017).  
 
Aufgrund der im gesamten Bundesgebiet, aber insbesondere im Land Nordrhein-Westfalen auf Kla-
gen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren, konnte die 
Verwaltung in Sondierungsgesprächen mit ver.di die Rechtslage und insbesondere die Rahmenbe-
dingungen, die sich aus den Urteilen ergeben besprechen und Freigaben von verkaufsoffenen Sonn-
tagen für das Jahr 2017 zumindest möglich machen.  
 
Insbesondere aufgrund des von Stadtmarketing Köln e.V. gestellten Antrages auf Freigabe verkaufs-
offener Sonntage für den 08.10.2017 und 17.12.2017 konnte in diesen Gesprächen zumindest für den 
08.10.2017 die Bereitschaft der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di erreicht werden.  
Für den Termin 17.12.2017 konnte keine Zustimmung für einen verkaufsoffenen Sonntag erreicht 
werden. 
 
Die von Stadtmarketing Köln e.V. gelieferten Besucherberechnungen sind nachvollziehbar von der 
Verwaltung dargestellt, geprüft und rechtfertigen nach Auffassung der Verwaltung die Genehmigung 
der für den 08.10.2017 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der ANUGA. Die ANUGA ist eine der 
besucherstärksten Messen in Köln mit durchschnittlich 160.000 Besuchern. Die eingelieferten Zahlen 
sind realistisch, nachvollziehbar und belegen, dass durch die angeführten Veranstaltungen (ANUGA, 
Gourmetfest und Streetfoodfestival) im Verhältnis mehr Besucher zu den Veranstaltungen als Besu-
cher der Verkaufsstellenöffnungen zu erwarten sind. Zahlenmaterial liegt der Verwaltung vor. An der 
Qualität der eingelieferten Zahlen bestehen keine Zweifel. 
 
Hinsichtlich der zu den Kölner Weihnachtsmärkten angegebenen Besucherzahlen sind diese sicher-
lich nachvollziehbar.  
Nach Einschätzung der Verwaltung werden die Kölner Weihnachtsmärkte im gesamten Zeitraum so-
gar von mehr Besuchern (Quelle http://www.rundschau-online.de/region/koeln/koelner-
weihnachtsmaerkte-sechs-millionen-besucher-aus-aller-welt-25142210) aufgesucht.  
 
Der Bewertung dieser Anlassbeschreibung für den 17.12.2017 folgt die Verwaltung allerdings nicht. 
Es bedarf keiner zusätzlichen Versorgung der Besucher der Weihnachtsmärkte durch den ortsansäs-
sigen Handel und damit einer Freigabe einer Verkaufsstellenöffnung für diesen Tag. 
 
Die Weihnachtsmärkte dieser Zeit sind zwischenzeitlich Märkte an denen Waren aller Art angeboten 
werden.  
 
Die beabsichtigte Verkaufsstellenöffnung dient nach Auffassung der Verwaltung ausschließlich dem 
Handel und seiner Umsatzsteigerung. Der Argumentation des Antragstellers folgend, müssten dann 
nämlich alle Sonntage des Advents frei gegeben werden. 
 
Gerade vor dem Hintergrund der vorab beschriebenen bundesweiten Klageverfahren und dem einge-
gangenen Antrag von Stadtmarketing Köln e.V. wurde beabsichtigt, diesen Antrag im Vorfeld mit 
ver.di zu erörtern. Leider konnte aufgrund der engen Terminlage bei ver.di und der Ferienzeit kein 
früherer Termin als der 22.08.2017 zur Erörterung gefunden werden. Anlässlich dieses Termins hat 
die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di der Veranstaltung am 08.10.2017 ausdrücklich zugestimmt.  
Eine Verkaufsstellenöffnung zum 17.12.2017 ist von ver.di ausdrücklich nicht gewünscht. Hier will 
ver.di den Antrag aber noch umfassend prüfen und die Verwaltung unterrichten. Dies ist so der Stel-
lungnahme vom 28.08.2017 (Anlage 11) zu entnehmen.

3 
 
 
Am 23.08.2017 hat die Verwaltung die gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz NRW zu beteiligen-
den Institutionen angehört. 
 
Aufgrund der engen zeitlichen Terminabfolge konnte für das vorgeschriebene Anhörungsverfahren 
leider nur eine kurze Rückmeldungsfristsetzung eingeräumt werden. 
 
Der evangelische Kirchenverband Köln und Region verzichtet aufgrund der Kürze der Zeit auf eine 
Beteiligung im Anhörungsverfahren (Anlage 7).  
Hierzu stellt die Verwaltung fest, dass richtig ist, dass Stadtmarketing Köln e.V. den Antrag am 
19.07.2017 gestellt hat.  
 
Der Katholikenausschuss hat mit Mail vom 25.08.2017 (Anlage 8) der Öffnung von Verkaufsstellen in 
dem benannten Quartier nicht zugestimmt. 
 
Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Aachen-Düren-Köln hat mit Schreiben vom 28.08.2017 
eine positive Stellungnahme (Anlage 9) abgegeben. 
 
Die Industrie- und Handelskammer unterstützt mit Schreiben vom 28.08.2017 (Anlage 10) die Anträ-
ge. 
 
Da die Sonntagsöffnung bereits am 08.10.2017 stattfinden soll und Stadtmarketing Köln e.V. zeitnah 
Planungssicherheit (hohe Ausgaben für Werbemaßnahmen und Verträge) benötigt, kann die Ent-
scheidung in der regulären Sitzungsreihenfolge nicht herbeigeführt werden. 
 
Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Abs.1 Satz 1 der Gemeindeordnung NW in Verbindung mit 
§ 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 
beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im 
Kernbereich Innenstadt. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (2)

11.09.2017 Hauptausschuss
TOP 5.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
28.09.2017 Rat
TOP 18.3 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2641/2017
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
07.09.2017
Erstellt
24.08.2017 11:23