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Ordnungsbehördliche Verordnung über das Öffnen von Verkaufsstellen im Kernbereich Innenstadt am 08.10.2017

Eilentscheidung Hauptausschuss 2641/2017 vom 07.09.2017

Stand: Am 28.09.2017 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 7 Stellungnahme evangelischer Kirchenverband

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    1 Quaißer, Stefan Von: Brandt, Peter Gesendet: Freitag, 25. August 2017 14:34 An: Quaißer, Stefan Betreff: WG: Ihr Mail vom 23.August 18:49 Mit freundlichen Grüßen Peter Brandt 321/1 – Gewerbeabteilung Tel: R 26447 Fax: R 26480 Von: 32-Gewerbeangelegenheiten Gesendet: Freitag, 25. August 2017 14:06 An: Brandt, Peter Betreff: WG: Ihr Mail vom 23.August 18:49 Von: Domning, Rolf [ mailto:Domning@kirche-koeln.de ] Gesendet: Freitag, 25. August 2017 13:29 An: 32-Gewerbeangelegenheiten Cc: 'Koeln@DGB.de'; 'britta.munkler@verdi.de'; 'markus.sterzl@verdi.de'; 'joerg.hamel@ehdv.de'; 'elisabeth.slapio@koeln.ihk.de'; 'koeln@katholikenausschuss.de'; Vorstand; 'stadtdekanat@katholisches.koeln'; 'stetefeld@hwk-koeln.de'; 'daniel.kolle@verdi.de' Betreff: Ihr Mail vom 23.August 18:49 Sehr geehrter Herr Brandt, mit einer Mail vom 17. Juli, so schreiben Sie, hat das Stadtmarketing die beschriebenen Anträge zu den Sonntagsöffnungen gestellt. Wegen der „Eilbedürftigkeit“ schicken Sie uns also am 23.August, um 18:49 diese Mail. Die Stadt Köln hat ein seltsames Verständnis von Eilbedürftigkeit. Die rasante Beschleunigung dieses Vorganges ist auf jeden Fall bemerkenswert: Wir sollen also bis zum 28. August hierzu Stellung nehmen!? Finden Sie nicht, dass diese Ihre Erwartung reichlich ambitioniert ist? Das sind schließlich immer noch zwei Arbeitstage – wobei man den Freitag eigentlich nur halb zählen kann und das nach einem Antrag, der schon seit dem 17.07. vorliegt! Da fragt man sich nach den Gründen dieser Eilbedürftigkeit und der Spekulation sind keine Grenzen gesetzt. Das hat doch jetzt keine Methode, oder? Sollten Sie darauf spekuliert haben, kann ich Ihnen nur sagen, Sie hatten Erfolg. Ich werde mich an dieser Befragung nicht beteiligen, auch nicht unser zuständiger Mitarbeiter, der noch in Urlaub ist. Das macht doch alles einfacher, finden Sie nicht? Mit freundlichen Grüßen Rolf Domning Stadtsuperintendent Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE ] Gesendet: Mittwoch, 23. August 2017 18:49 An: Koeln@DGB.de ; britta.munkler@verdi.de ; markus.sterzl@verdi.de ; joerg.hamel@ehdv.de ; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de ; koeln@katholikenausschuss.de ; Vorstand; stadtdekanat@katholisches.koeln ; stetefeld@hwk-koeln.de ; daniel.kolle@verdi.de Betreff: Verkaufsoffene Sonntage / Antrag Stadtmarketing Köln e.V. Sehr geehrte Damen und Herren, 2 Stadtmarketing Köln e.V. hat mit Mail vom 19.07.2017 für den Kernbereich/Innenstadt zu den Terminen Sonntag, dem 08.10.2017 und Sonntag, dem 17.12.2017, den Antrag gestellt, anlässlich der ANUGA (parallel stattfindende Veranstaltungen Gourmetfestival und Streetfoodfestival) und den in der Kölner Innenstadt stattfindenden Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE ] Gesendet: Mittwoch, 23. August 2017 18:49 An: Koeln@DGB.de ; britta.munkler@verdi.de ; markus.sterzl@verdi.de ; joerg.hamel@ehdv.de ; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de ; koeln@katholikenausschuss.de ; Vorstand; stadtdekanat@katholisches.koeln ; stetefeld@hwk-koeln.de ; daniel.kolle@verdi.de Betreff: Verkaufsoffene Sonntage / Antrag Stadtmarketing Köln e.V. Sehr geehrte Damen und Herren, Stadtmarketing Köln e.V. hat mit Mail vom 19.07.2017 für den Kernbereich/Innenstadt zu den Terminen Sonntag, dem 08.10.2017 und Sonntag, dem 17.12.2017, den Antrag gestellt, anlässlich der ANUGA (parallel stattfindende Veranstaltungen Gourmetfestival und Streetfoodfestival) und den in der Kölner Innenstadt stattfindenden Weihnachtsmärkte jeweils einen verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen. Die erforderlichen Sachgründe sind den angefügten Anlagen zu entnehmen. Die von Stadtmarketing Köln e.V. gelieferten Besucherberechnungen sind nachvollziehbar dargestellt und rechtfertigen nach hiesiger Auffassung die Genehmigung der für den 08.10.2017 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der ANUGA. Die ANUGA ist eine der besucherstärksten Messen in Köln mit durchschnittlich 160000 Besuchern. Die eingelieferten Zahlen sind realistisch, nachvollziehbar und belegen dass durch die angeführten Veranstaltungen (ANUGA, Gourmetfest und Streetfoodfestival) im Verhältnis mehr Besucher zu den Veranstaltungen als Besucher der Verkaufsstellenöffnungen zu erwarten sind. Eigenes Zahlenmaterial liegt mir nicht vor, an der Qualität der eingelieferten Zahlen hege ich allerdings keinerlei Zweifel. Hier beabsichtige ich dem Rat vorzuschlagen, die Genehmigung der Sonntagsöffnung am 08.10.2017 zu genehmigen. Hinsichtlich der zu den Kölner Weihnachtsmärkten angegebenen Besucherzahlen, sind diese sicherlich nachvollziehbar. Nach hiesiger Einschätzung werden die Kölner Weihnachtsmärkte im gesamten Zeitraum sogar von mehr Besuchern (Quelle http://www.rundschau-online.de/region/koeln/koelner-weihnachtsmaerkte-sechs- millionen-besucher-aus-aller-welt-25142210 ) aufgesucht. Gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetzes habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu beteiligen. Ich stelle Ihnen daher anheim, zu den Anträgen Stellung zu nehmen. Selbstverständlich halte ich mich an meine Ihnen in der Vergangenheit gegebene Zusage, den Fachausschüssen, den Bezirksvertretungen und dem Rat der Stadt Köln Ihre Stellungnahmen, sowie die der anderen anzuhörenden Institutionen zur Kenntnis zu geben, um diesen eine eigene Meinungsbildung zu ermöglichen. Sämtlichen Gremien werden alle Informationen vorliegen, um eine sach- und rechtmäßige Entscheidung zu treffen. Wegen der Eilbedürftigkeit zur Fertigung der Verwaltungsvorlage an den Rat der Stadt Köln, kann ich Ihnen leider für Ihre Äußerung lediglich bis zum 28.08.2017 einräumen und hoffe dahingehend auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Peter Brandt Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln 3 Telefon: 0221/221-26447 Telefax: 0221/221-26480 E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de Weihnachtsmärkte jeweils einen verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen. Die erforderlichen Sachgründe sind den angefügten Anlagen zu entnehmen. Die von Stadtmarketing Köln e.V. gelieferten Besucherberechnungen sind nachvollziehbar dargestellt und rechtfertigen nach hiesiger Auffassung die Genehmigung der für den 08.10.2017 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der ANUGA. Die ANUGA ist eine der besucherstärksten Messen in Köln mit durchschnittlich 160000 Besuchern. Die eingelieferten Zahlen sind realistisch, nachvollziehbar und belegen dass durch die angeführten Veranstaltungen (ANUGA, Gourmetfest und Streetfoodfestival) im Verhältnis mehr Besucher zu den Veranstaltungen als Besucher der Verkaufsstellenöffnungen zu erwarten sind. Eigenes Zahlenmaterial liegt mir nicht vor, an der Qualität der eingelieferten Zahlen hege ich allerdings keinerlei Zweifel. Hier beabsichtige ich dem Rat vorzuschlagen, die Genehmigung der Sonntagsöffnung am 08.10.2017 zu genehmigen. Hinsichtlich der zu den Kölner Weihnachtsmärkten angegebenen Besucherzahlen, sind diese sicherlich nachvollziehbar. Nach hiesiger Einschätzung werden die Kölner Weihnachtsmärkte im gesamten Zeitraum sogar von mehr Besuchern (Quelle http://www.rundschau-online.de/region/koeln/koelner-weihnachtsmaerkte-sechs- millionen-besucher-aus-aller-welt-25142210 ) aufgesucht. Gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetzes habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu beteiligen. Ich stelle Ihnen daher anheim, zu den Anträgen Stellung zu nehmen. Selbstverständlich halte ich mich an meine Ihnen in der Vergangenheit gegebene Zusage, den Fachausschüssen, den Bezirksvertretungen und dem Rat der Stadt Köln Ihre Stellungnahmen, sowie die der anderen anzuhörenden Institutionen zur Kenntnis zu geben, um diesen eine eigene Meinungsbildung zu ermöglichen. Sämtlichen Gremien werden alle Informationen vorliegen, um eine sach- und rechtmäßige Entscheidung zu treffen. Wegen der Eilbedürftigkeit zur Fertigung der Verwaltungsvorlage an den Rat der Stadt Köln, kann ich Ihnen leider für Ihre Äußerung lediglich bis zum 28.08.2017 einräumen und hoffe dahingehend auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Peter Brandt Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Telefon: 0221/221-26447 Telefax: 0221/221-26480 E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de
  • Anlage 12 Auszug HA vom 11.09.2017

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    Anlage 12 Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Müller Telefon: (0221) 27549 Fax : (0221) 26570 E-Mail: petra-maria.mueller@stadt-koeln.de Datum: 12.09.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 28. Sitzung des Hauptausschusses vom 11.09.2017 öffentlich 5.1.3 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Öffnen von Verkaufsstel- len im Kernbereich Innenstadt am 08.10.2017 2641/2017 Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Abs.1 Satz 1 der Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verord- nung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Kernbereich Innenstadt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
  • Anlage 9 Stellungnahme Handelsverband Nordrhein Westfalen

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    Handelsverband Aachen - Düren - Köln  An Lyskirchen 14  50676 Köln An die Stadtverwaltung Köln Amt für öffentliche Ordnung Herrn Brandt Willy - Brandt - Platz 3 50679 Köln Per Mail Verkaufsoffene Sonntage 2017 in Köln - Innenstadt Sehr geehrte r Herr Brandt herzlichen Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu o.g. Sonderöffnungen. Wir sind der Ansicht, dass Sie bei den vorliegenden Anlässe n: - 0 8 . 10 .2017 Anuga - 17 .12.2017 Weihnachtsmarkt die rechtlichen Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung erfüllt haben und hegen daher keine Bede nken gegen die zu beschließende Rechtsverordnung . Die vorliegenden Prognosen und Abgrenzungen sind schlüssig und sprechen eine eindeutige Sprache. Wir sind sicher, dass sie auch einer gerichtlichen Überprüfung standha lten. Mit freundlichen Grüßen, Jörg Hamel, Geschäftsführer Köln , 28.08.2017 Jörg Hamel ( jha ) Handelsverband Nordrhein - Westfalen Aachen - Düren - Köln Geschäfts s telle Köln An Lyskirchen 14 50676 Köln Tel.: 0221/20 80 40 Fax: 0221 / 20 80 440 Kölner Bank eG IBAN: DE64 3716 0087 0010 3480 05 BIC: GENODED1CGN VR - Bank - Rhein - Erft eG IBAN: DE75 3716 1289 0000 0260 18 BIC: GENODED1BRH Geschäfts s telle Aachen Theaterstraße 56 52062 Aachen Tel.: 0241/25 141 Fax: 0241/29 906 Aachener Bank IBAN: DE23 3906 0180 0120 8170 19 BIC: GENODED1AAC kontakt@ehdv. de www. ehdv .de Vorsitzender Gerd - Kurt Schwieren G eschäftsführer Dipl. - Vw. Jörg Hamel Vereinsregister AG Köln VR 5486 Gerichtsstand Köln
  • Anlage 11 Stellungnahme ver.di

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    Sehr geehrter Herr Brandt, Sehr geehrte Damen und Herren, mit Mail vom 23. August 2017 haben Sie uns um eine Stellungnahme zu einer geplanten Sonntagsöffnung am 8. Oktober 2017 gebeten. Dieser Bitte kommen wir gerne nach. Nach Prüfung des Antrages auf eine Sonntagsöffnung anlässlich der ANUGA kommen wir zu dem Ergebnis, dass Ihr e Begründung des Anlassbezuges aus unserer Sicht rechtskonform ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 1. Dezember 2009 (1 BvR 2857/07, 1BvR2858/07) darauf hingewiesen, dass ein besonderer Anlass notwendig ist, um eine Ausnahme von der grundsätzlichen Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen im Einzelhandel zu rechtfertigen. Weiter führte das Gericht aus: „Ein bloß wirtschaftliches Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und ein alltägliches Erwerbsinteresse potentieller Käufer genügen grun dsätzlich nicht, um Ausnahmen von dem verfassungsunmittelbar verankerten Schutz der Arbeitsruhe zu rechtfertigen.“ Nach Auffassung des Gerichts muss ein erkennbares öffentliches Interesse vorliegen. Dieses öffentliche Interesse ist u.E. nachvollziehbar dargelegt. Nach den klaren und deutlichen Hinweisen der Gerichte werden wir der geplanten Sonntagsöffnung nicht widersprechen, möchten jedoch darauf hinweisen, dass eine Beschäftigung am Sonntag nur freiwillig geschehen soll. Vereinte Dienstleistungs- gewerkschaft Bezirk Köln Stellv. Geschäftsführerin Britta Munkler Hans-Böckler-Platz 9 50672 Köln Telefon: 0221/48558-300 Telefax: 0221/48558-309 E-Mail: bezirk.koeln@verdi.de Datum 28.08.2017 Ihre Zeichen Unsere Zeichen bm/mwe Durchwahl 443-302 ver.di • Hans-Böckler-Platz 9 • 50672 Köln Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Herrn Peter Brandt Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Da die beantragte Sonntagsöffnung anlässlich der Weihnachtsmärkte ausdrücklich nicht von uns gewünscht ist, werden wir den Antrag umfassend prüfen und kommen dazu noch gesondert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen Britta Munkler stellv. Geschäftsführerin
  • Anlage I RVO 2017 Kernbereich Innenstadt 08.10.2017

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    Anlage 01 1 Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Kernbereich Innenstadt vom ??.??.2017 Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11.09.2017 aufgrund des § 6 Abs. 1 und 4 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 516), geändert durch Gesetz vom 30. April 2013 (GV. NRW S.208), in Kraft getreten am 18. Mai 2013, für die Stadt Köln verordnet: § 1 (1) Im Kernbereich Innenstadt dürfen die Verkaufsstellen am Sonntag, dem 08.10.2017 in der Zeit von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein. Die Sonderöffnungszeit gilt für Verkaufsstellen innerhalb der folgenden Grenzlinien: Kernbereich Innenstadt Ritterstraße - Eintrachtstraße – Victoriastraße – Ursulastraße – Hauptbahnhof – Rhein – Rampe der Severinsbrücke – Perlengraben – Rothgerberbach – Weyerstraße – Pfälzer Straße – Trierer Straße – Luxemburger Straße – Moselstraße – Dasselstraße – Lützowstraße – Moltkestraße – Bismarckstraße – Spichernstraße – Maybachstraße § 2 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Rahmen des § 2 Verkaufsstellen außerhalb der dort zugelassenen Geschäftszeiten und Grenzlinien offen hält. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 13 des Ladenöffnungsgesetzes NRW mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. § 3 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt bis zum 31.12.2017. Stadt Köln als örtliche Ordnungsbehörde
  • Anlage 4 Antrag Stadtmarketing Köln e.V. Antrag 17.12.2017

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    1 Antrag Ladenöffnung am Sonntag, 17. Dezember 2017 Anlass: Weihnachten in Köln a. Gesamtzeitraum der Kölner Weihnachtsmärkte: 27. November – 23. Dezember 2017 So.- Mi.: jeweils von 11.00-21.00 Uhr, Do.-Sa.: 11.00-22.00 Uhr täglich 10 bzw. 11 Stunden, gesamt 281 Stunden b. Zeitraum der Öffnung der Geschäfte: Sonntag, 17.Dezember 2017, Aktionszeit: 13.00- 18.00 Uhr Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von § 6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) und stellt k einen stillen Tag im Sinne der kirchlichen Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes, so dass die Beschäftigten in ihrer Religionsausübung nicht gehindert sin d und Störungen der Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf Stunden verringert sich die zeitliche Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer des Einzelhandels. ______________________________________________________________________ 1. Anlassbeschreibung a. Allgemein Die am 18.05.2013 in Kraft getretene Neufassung des Ladenöffnungsgesetzes NRW (LÖG NRW) ermöglicht Verkaufsstellen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen aufgrund ordnungsbehördlicher Verordnung die Öffnung an bestimmten Sonn- und Feiertagen. Freigaben in diesen Bereichen sind ausschließlich möglich, wenn die der Sonntagsöffnung von Verkaufsstellen zu Grunde liegende Veranstaltung (Anlass im Sinne von §6 Abs. 1 LÖG NRW)) von herausragender, traditioneller, überörtli cher Bedeutung sind oder wenn gemeinnützige Ziele verfolgt werden. Ein besonderer Anlass liegt nur dann vor, wenn die Veranstaltung viele Besucher, in der Regel nicht nur Einwohner der Stadt Köln, sondern auch auswärtige Besucher, im hohen Maße anzieht. 2 b. Kölner Weihnachtsmärkte Weihnachtsmärkte gibt es in Köln schon sehr lange. Vorweihnachtliche Jahrmärkte als Vorläufer können in Köln bis ins Mittelalter und in die frühe Neuzeit zurückverfolgt werden. Stellten die Weihnachtsmärkte in Köln früher vorrangig Warenmärkte dar, die Schaustellern, Handwerkern und Händlern eine Einkommensmöglichkeit boten und die Bevölkerung mit Lebensmitteln für das bevorstehende Weihnachtsfest versorgten (Versorgungsfunktion der Weihnachtsmärkte), steht heute mehr der gesellschaftliche und soziale Aspekt dieser Veranstaltungen im Vordergrund (ideelle Funktion der Weihnachtsmärkte). Sie sind zu Treffpunkten und Orten der Geselligkeit und Kommunikation geworden. Erlebnis, Spaß und Genuss sind dabei Bedürfnisse, die Veranstalter erfü llen müssen. Besinnlichkeit, die Einstimmung auf das eigentliche Weihnachtsfest, Atmosphäre, Attraktionen, Emotionen usw. gewinnen gegenüber der Einkaufsfunktion an Bedeutung und spiegeln sich deutlich in den Motiven der Befragten beim Besuch eines Weihnac htsmarktes wider (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Nahezu der gesamte Bereich der Kölner Innenstadt wird mit mehreren Teilweihnachtsmärkten bespielt. Die ständige Weiterentwicklung der Sortimente der Standbetreiber, die weihnachtlich hochwertige Optik der Märkte und die musikalischen Rahmenprogramme auf den Bühnen der Märkte sind neben den unzähligen charitativen Projekten, die im Veranstaltungszeitraum durchgeführt werden, Garant für das hohe Niveau und die ständige Weiterentwicklung der Kölner Weihnachtsmärkte und somit der Weihnachtsstadt Köln. Diese sich jährlich wiederholende Aktion in der Stadt hat eine große Tradition, ist imageprägend und trägt in einer der dicht besiedelsten Regionen Europas zu einem erheblichen Standortvorteil mit nationaler und internationaler Bedeutung bei. Die Kölner Weihnachtsmärkte gehörten in den vergangenen Jahr en immer zu den beliebtesten Weihnachtsmärkten in ganz Europa, noch vor dem Nürnberger Christkindlmarkt (http://www.ksta.de/1651080; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/umfrage/die-deutschen-staedte-mit- den-groessten-weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/). Die charitativen Projekte der Kölner Weihnachtsmärkte werden sich am Aktionstag auch bei den Partnern der Gastronomie und des Handels wieder finden und somit der gesamte Bereich zwischen den Kölner Innensta dt Weihnachtsmärkten einbezogen . Um eine symbolische Verbindung dafür zu schaffen, wird es am Harzheimbrunnen mit den Kölner Chören ein großes Weihnachtsliedersingen geben, an dem vor allem Kinder einbezogen werden. 3 2. Besucherprognose Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung (im vorliegenden Fall sind es die Kölner Weihnachtsmärkte) regelmäßig voraus, dass die Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag. Wieviel mehr an Besuchern erforderlich ist, ist nicht festgelegt. Insofern würden also rein theoretisch einige wenige Personen mehr ausreichen. Eingangs der nachstehenden Erläuterungen sei erwähnt, dass das Verwaltungsger icht Düsseldorf im Beschluss vom 9. November 2016 (Aktenzeichen: 3 L 3619/16) festgehalten hat, dass Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte schon wegen ihrer zeitlichen und thematischen Einmaligkeit gerade an Wochenenden gut besucht und damit grundsätzlich geeignet sind, hauptsächlicher Grund für den Aufenthalt von Besuchern zu sein. In diesem Kontext sei auch auf eine Vorlage („Freiwilligen Übereinkunft“) zur Sitzung eines „Runden Tisches“ im NRW -Wirtschaftsministerium, welche im Vorfeld eines Treffens am 17. März 2017 im NRW-Wirtschaftsministerium verteilt wurde, hingewiesen. Das Ministerium selbst hatte in diesem Vorlageentwurf zur Erstellung von Besucherprognosen folgendes niedergeschrieben: „Wenn vorhanden, können für die Prognosen Vergleiche zu Vorjahren lohnend sein. Dies gilt natürlich insbesondere, wenn es das entsprechende Fest seit Jahren gibt …“ Weiter heißt es in der Vorlage: „Traditionsveranstaltungen werden in der Regel größere Besucherströme auslösen als erstmalige Veranstaltungen.“ 3. Besucher, die wegen der Kölner Weihnachtsmärkte kommen In den letzten Jahren zog der Kölner Weihnachtsmarkt regelmäßig rund 4 Mio. Besucher an (http://www.ksta.de/1651080; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/247440/umfrage/die-deutschen-staedte-mit- den-groessten-weihnachtsmaerkten-nach-besuchern/). Trotz der großen und in den letzten Jahren stets gestiegenen Beliebtheit der Kölner Weihnachtsmärkte bei den Menschen/Bevölkerung gehen wird aufgrund der latent angespannten Sicherheitslage im Rahmen dieser Prognose für 2017 von niedrigeren Besucherzahlen aus. Wir schätzen, dass mit rund 250.000 Besuchern weniger zu rechnen ist. Die 3,75 Mio. , von uns prognostizierten Besucher, werden sich auf die gesamte Dauer der Weihnachtsmärkte, 27 Tage, verteilen. Idealtypisch würden somit rund 138.900 Besucher am Sonntag (17. 4 Dezember) zu erwarten sein. Aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren zählt das dritte Adventswochenende allgemein jedoch eindeutig als d er frequenzstärkste Besuchertag der Weihnachtszeit. In Anbetracht dieser Tatsache gehen wir an diesem Sonntag - in einem konservativen Ansatz – von höheren Besucheranteilen von 5 bis 10 Prozent aus, was absolut dann rund 145.850 bis ca. 152.800 Menschen am Sonntag „ausmachen“ würde. Überregional bekannte und bedeutende Weihnachtsmärkte wie die Kölner Weihnachtsmärkte weisen dabei weit überdurchschnittliche Besucherraten bei Einzugsgebieten über 50 km auf: Teilweise über 50 Prozent der Besucher reisen aus weiter entfernten Wohnorten an, was für die hohe Bedeutung von Tagesreisen mit dem Ziel des Weihnachtsmarktbesuches spricht. Der Anteil Besucher mit Wohnort im Ausland beträgt 2 Prozent. Weihnachtsmärkte in grenznahen Gebieten und Weihnachtsmärkte mit überregionaler Ausstrahlung zeichnen sich durch über dem Durchschnitt liegende Anteile von ausländischen Besuchern aus (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 6). 4. Besucher, die wegen des Einkaufens kommen a. Gemäß Studie des Bundesverbandes Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V. stellen die Aktivitäten „ Essen und Trinken“ mit 57,5 Prozent eindeutig die Hauptmotive von Verbrauchern beim Weihnachtsmarktbesuch dar (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). Für lediglich rund 35 Prozent steht der „Geschenkekauf“ im Vordergrund (Studie: Weihnachtsmärkte als Wirtschaftsfaktor, Bundesverband Deutscher Schausteller und Marktkaufleute e.V., Bonn, S. 3). In einem „vorsichtig -konservativen“ Ansatz rechnen wir auf den Kölner Weihnachtsmärkten mit ähnlichen Bewertungen der Motive. Demnach wäre mit nahezu 51.100 bis 53.480 Menschen zu rechnen, die die Weihnachtsmärkte auch zum Einkaufen nutzen würden. b. Diese Werte korrespondieren auch weitestgehend mit Ergebnissen einer bundesweiten Befragung von Weihnachtsmarktbesuchern in der Weihnachtszeit 2015 durch die Gesellschaft für Markt - und Absatzforschung (GMA) und MK Illumination GmbH. Diese Befragung wurde u.a. auch in Köln durchgeführt, wobei allerdings die Ergebnisse für Köln zu einer Auswertung „West“ für Gesamt-NRW zusammengefasst sind. Für Einkäufe oder gar spezifische Weihnachtseinkäufe besuchen insgesamt lediglich 37,4 Prozent der rund 1.000 befragten Personen die Innenstädte und 5 Weihnachtsmärkte. Separiert man beim „Einkauf“ weiter, so ergeben sich 21,5 Prozent für allgemeine Einkäufe sowie 15,9 Prozent für spezifische Weihnachtseinkäufe (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und Inszenierung? Was erwarten Besucher und Touristen? Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015 – Kurzfassung; Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung und MK Illumination GmbH, Dresden; S.2) . Als Hauptgrund für den Besuch der Innenstädte anlässlich von Weihnachtsmärkten stehen Aspekte wie „Treffpunkt und Vergnügen“ ganz oben. In Verbindung mit „Bummeln und Freunde“ nennen ca. 43 Prozent diesen „geselligen Anlass“ zum Weihnachtsmarktbesuch. Auf die Frage, warum Besuche/Reisen zu Weihnachtsmärkten gezielt geplant werden, nannten kumuliert 60,5 Prozent der Befragten die Gesichtspunkte „ schönes weihnachtliches Ambiente/Stimmung“ und „Stadtbesichtigung“ (Der Weihnachtsmarkt zwischen Tradition und Inszenierung – Was erwarten Besucher und Touristen, Ergebnisse einer bundesweiten Befragung im Dezember 2015, Präsentat ion anlässlich eines Expertenseminar zu Essener Lichtwochen am 5. und 14. Dezember 2016, Chart Nr. 22). Geht man von 145.900 bis 152. 800 Besuchern für die Kölner Weihnachtsmärkte am 17.12. aus und setzt die aggregierten Werte für NRW als Basis für Köln an , so würden nach Ergebnisse der GMA -Untersuchungen zwischen nahezu 54. 600 und 5 7.150 Besucher wegen des „Einkaufens“ (allgemeiner Einkauf + Weihnachtseinkäufe = 37,4 Prozent) den Weihnachtsmarkt besuchen. Damit ist die gesetzliche Forderung, wonach für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die entsprechende Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, überdeutlich erfüllt. Es liegen derzeit weder dezidierte noch abgeleitete anderen Daten/Fakten vor, die deutlich andere (abweichende) Besucherzahlen erwarten lassen bzw. das Gegenteil der dargestellten Berechnungen belegen können. Ungeachtet dessen ist in diesem Kontext darauf hinzuweisen, dass eine schematische Gegenüberstellung der jeweils zu erwartenden Besucherzahlen einer Anlassveranstaltung und den geöffneten Geschäften zur Beurteilung der prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung allein nicht hinreichend aussagekräftig ist. Dies hat zuletzt das OVG in Münster mit der Eilentscheidung 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) vom 5. Mai 2017 festgestellt. Das Gericht führte u.a. aus, dass es bei der Genehmigung eines verkaufsoffenen Sonntages anlässlich einer Veranstaltung vielmehr auch auf den Gesamtcharakter und der besonderen Atmosphäre einer Veranstaltung ankomme. Dies ist im vorliegenden Fall ohne Zweifel ersichtlich. Es handelt sich um ein langjähriges, traditionelles Fest mit zahlreichen Elementen, die sich vom alltäglichen/normalen 6 (wochentäglichen) Leben abhebt. Mit den zahlreichen weihnachtlichen Verkaufsständen, Imbiss- und Getränkeständen, Kinderk arussells und vielfältigen, an deren Programmpunkten, wird das bekannte (alltägliche) Bild der Kölner Innenstadt positiv verändern und eine anders „wahrnehmbares Ortsbild“ erzeugt. 5. Räumlicher Bezug Nach aktueller Rechtsprechung wird eine prägende Wirkung einer Messe/Veranstaltung für einen verkaufsoffenen Sonntag nur dann angenommen, wenn ein enger räumlicher bzw. unmittelbarer Bezug bzw. Zusammenhang zwischen Veranstaltung und geöffneten Geschäften besteht. Die Öffnung der Läden in der Kölner Innenstadt bezieht sich auf folgende Straßen: An der Rechtsschule, Antonsgasse, Apostelstrasse, Apostelkloster, An St. Agatha, Benesisstrasse, Brückenstrasse, Breite Strasse, Domkloster, Ehrenstrasse, Friesenplatz, Friesenstrasse, Gürzenichstrasse, Glockengasse, Gertrudenstrasse, Hahnenstrasse, Herzogstrasse, Hohe Strasse , Hohe Pforte, Kreuzgasse, Krebsgasse, Kolpingplatz, Ludwigstrasse, Mittelstrasse, Minoritenstrasse, Neumarkt, Pfeilstrasse, Richartzstrasse, Richmodstrasse, Schildergasse, Zeppelinstrasse, Die Kölner Innenstadt Weihnachtsmärkte sind auf dem Roncalliplatz, AlterMarkt/Heumarkt, Am Schokoladenmuseum, auf dem Neumarkt, Rudolfplatz, Christmas Ave am Maurtiuswall gelegen (detaillierte Informationen auf beigefügtem Stadtplan). Da sich die geöffneten Geschäfte in direkter Umgebung der Weihnachtsmärkte befinden und diese miteinander verbinden ist der direkte räumliche Bezug gegeben. 6. Flächenverhältnisse Veranstaltungsfläche und Verkaufsfläche der Geschäfte Eine prägende Wirkung eines Weihnachtsmarktes für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann angenommen, wenn die Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich größer ist, als die Fläche des Weihnachtsmarktes. Um wieviel gr ößer die Verkaufsfläche der Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch keine allgemeinen Näherungswerte. Insgesamt nehmen die Kölner Weihnachtsmärkte in der Kölner In nenstadt eine Fläche von rund 14.0 00 Quadratmetern ein . Diese sind auf dem Roncalliplatz, dem 7 Heumarkt/Altermarkt, dem Neumarkt, die Christmas Ave, dem Rudolfplatz, dem Stadtgarten und am Schokoladenmuseum. Dem steht eine theoretisch maximale Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt von rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach COMFORT Städtereport Köln 2016) gegenüber. Damit ist die Fläche der Weihnachtsmärke zunächst kleiner als die Verkaufsfläche der Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet haben können. Allerdings müssen folgende Aspekte zusätzlich berücksichtigt werden: 1. Den reinen „Veranstaltungsflächen“ müssen zulässigerweise auch andere Flächen (z.B. Zugangs- und Verbindungsfläche, Sicherheitsflächen, Flächen für Sanitär) hinzu gerechnet werden. Diese Flächen stehen im inhaltlich-thematischen Kontext zu den Weihnachtsmärkten Sie nehmen g emeinsam eine Fläche von etwa 225.000 Quadratmeter ein. Somit erhöht sich die Gesam tveranstaltungsfläche auf ca. 229.000 Quadratmeter. 2. Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen G eltungsbereich einer Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler nicht regelmäßig an der Öf fnungen (diese Auskunft erteilte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch - Petersen). Nach Einschätzungen des Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. I n Anbetracht der Bedeutung der Weihnachtszeit für die Umsatzgenerierung im Einzelhandel gehen wir für Köln während des verkaufsoffenen Sonntags am 17.12. von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von lediglich 15 bis 20 Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöffnete Fläche“ von 251.200 bis 266.900 Quadratmetern. 3. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch insofern, als dass sich die ermittelte Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels in Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“) Betrachtung würde da s Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein. Die aus städtebaulichen Gründen gewollte Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O. - Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden. 7. Fazit 8 Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüll t – auch im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach ist die Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet.
  • Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/321 I-32-321 Vorlagen-Nummer 2641/2017 Freigabedatum 07.09.2017 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. Betreff Ordnungsbehördliche Verordnung über das Öffnen von Verkaufsstellen im Kernbereich Innenstadt am 08.10.2017 Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 11.09.2017 Entscheidung Rat 28.09.2017 Genehmigung (DE) Begründung für die Dringlichkeit: Die regelmäßige Sitzungsreihenfolge und die Vorlagenfrist kann nicht eingehalten werden, weil die von Stadtmarketing Köln e.V. beantragte Verkaufsstellenöffnung am 08.10.2017 unmittelbar bevor- steht. Eine kurzfristige Entscheidung ist erforderlich um Stadtmarketing Köln e.V. und den Beteiligten Pla- nungssicherheit zu gewähren. Die betroffene Bezirksvertretung Innenstadt wird ebenfalls im Rahmen einer Dringlichkeitsvorlage unterrichtet und angehört. Beschluss: Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Abs.1 Satz 1 der Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Kernbereich Innenstadt. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 2 Begründung: Mit Ordnungsbehördlicher Verordnung vom 27.03.2017, wurde die vom Hauptausschuss am 13.03.2017 beschlossene und vom Rat der Stadt Köln am 04.04.2017 genehmigte 1. Änderungsver- ordnung zur 1. Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtteilen Kernbereich Innenstadt, Neustadt-Süd, Deutz, Rodenkirchen, Sürth, Lindenthal, Braunsfeld, Sülz/Klettenberg, Neu-Ehrenfeld (Landmannstr.), Nippes, Longerich, Chorweiler, Porz- Mitte, Porz-Eil, Porz-Lind/Wahn/Wahnheide/Urbach, Kalk, Rath/Heumar (Amtsblatt 13 vom 29.032017, Seite 119-120) aufgehoben und gleichzeitig die Verkaufsstellenöffnungen in den Stadttei- len Deutz, Neustadt-Süd, Nippes und Rath-Heumar verfügt und vom Rat in seiner Sitzung am 11.07.2017 nachträglich genehmigt (Verwaltungsvorlage 1551/2017). Aufgrund der im gesamten Bundesgebiet, aber insbesondere im Land Nordrhein-Westfalen auf Kla- gen der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di geführten verwaltungsgerichtlichen Verfahren, konnte die Verwaltung in Sondierungsgesprächen mit ver.di die Rechtslage und insbesondere die Rahmenbe- dingungen, die sich aus den Urteilen ergeben besprechen und Freigaben von verkaufsoffenen Sonn- tagen für das Jahr 2017 zumindest möglich machen. Insbesondere aufgrund des von Stadtmarketing Köln e.V. gestellten Antrages auf Freigabe verkaufs- offener Sonntage für den 08.10.2017 und 17.12.2017 konnte in diesen Gesprächen zumindest für den 08.10.2017 die Bereitschaft der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di erreicht werden. Für den Termin 17.12.2017 konnte keine Zustimmung für einen verkaufsoffenen Sonntag erreicht werden. Die von Stadtmarketing Köln e.V. gelieferten Besucherberechnungen sind nachvollziehbar von der Verwaltung dargestellt, geprüft und rechtfertigen nach Auffassung der Verwaltung die Genehmigung der für den 08.10.2017 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der ANUGA. Die ANUGA ist eine der besucherstärksten Messen in Köln mit durchschnittlich 160.000 Besuchern. Die eingelieferten Zahlen sind realistisch, nachvollziehbar und belegen, dass durch die angeführten Veranstaltungen (ANUGA, Gourmetfest und Streetfoodfestival) im Verhältnis mehr Besucher zu den Veranstaltungen als Besu- cher der Verkaufsstellenöffnungen zu erwarten sind. Zahlenmaterial liegt der Verwaltung vor. An der Qualität der eingelieferten Zahlen bestehen keine Zweifel. Hinsichtlich der zu den Kölner Weihnachtsmärkten angegebenen Besucherzahlen sind diese sicher- lich nachvollziehbar. Nach Einschätzung der Verwaltung werden die Kölner Weihnachtsmärkte im gesamten Zeitraum so- gar von mehr Besuchern (Quelle http://www.rundschau-online.de/region/koeln/koelner- weihnachtsmaerkte-sechs-millionen-besucher-aus-aller-welt-25142210) aufgesucht. Der Bewertung dieser Anlassbeschreibung für den 17.12.2017 folgt die Verwaltung allerdings nicht. Es bedarf keiner zusätzlichen Versorgung der Besucher der Weihnachtsmärkte durch den ortsansäs- sigen Handel und damit einer Freigabe einer Verkaufsstellenöffnung für diesen Tag. Die Weihnachtsmärkte dieser Zeit sind zwischenzeitlich Märkte an denen Waren aller Art angeboten werden. Die beabsichtigte Verkaufsstellenöffnung dient nach Auffassung der Verwaltung ausschließlich dem Handel und seiner Umsatzsteigerung. Der Argumentation des Antragstellers folgend, müssten dann nämlich alle Sonntage des Advents frei gegeben werden. Gerade vor dem Hintergrund der vorab beschriebenen bundesweiten Klageverfahren und dem einge- gangenen Antrag von Stadtmarketing Köln e.V. wurde beabsichtigt, diesen Antrag im Vorfeld mit ver.di zu erörtern. Leider konnte aufgrund der engen Terminlage bei ver.di und der Ferienzeit kein früherer Termin als der 22.08.2017 zur Erörterung gefunden werden. Anlässlich dieses Termins hat die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di der Veranstaltung am 08.10.2017 ausdrücklich zugestimmt. Eine Verkaufsstellenöffnung zum 17.12.2017 ist von ver.di ausdrücklich nicht gewünscht. Hier will ver.di den Antrag aber noch umfassend prüfen und die Verwaltung unterrichten. Dies ist so der Stel- lungnahme vom 28.08.2017 (Anlage 11) zu entnehmen. 3 Am 23.08.2017 hat die Verwaltung die gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetz NRW zu beteiligen- den Institutionen angehört. Aufgrund der engen zeitlichen Terminabfolge konnte für das vorgeschriebene Anhörungsverfahren leider nur eine kurze Rückmeldungsfristsetzung eingeräumt werden. Der evangelische Kirchenverband Köln und Region verzichtet aufgrund der Kürze der Zeit auf eine Beteiligung im Anhörungsverfahren (Anlage 7). Hierzu stellt die Verwaltung fest, dass richtig ist, dass Stadtmarketing Köln e.V. den Antrag am 19.07.2017 gestellt hat. Der Katholikenausschuss hat mit Mail vom 25.08.2017 (Anlage 8) der Öffnung von Verkaufsstellen in dem benannten Quartier nicht zugestimmt. Der Handelsverband Nordrhein-Westfalen Aachen-Düren-Köln hat mit Schreiben vom 28.08.2017 eine positive Stellungnahme (Anlage 9) abgegeben. Die Industrie- und Handelskammer unterstützt mit Schreiben vom 28.08.2017 (Anlage 10) die Anträ- ge. Da die Sonntagsöffnung bereits am 08.10.2017 stattfinden soll und Stadtmarketing Köln e.V. zeitnah Planungssicherheit (hohe Ausgaben für Werbemaßnahmen und Verträge) benötigt, kann die Ent- scheidung in der regulären Sitzungsreihenfolge nicht herbeigeführt werden. Der Hauptausschuss beschließt gem. § 60 Abs.1 Satz 1 der Gemeindeordnung NW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung für 2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Kernbereich Innenstadt. Anlagen
  • Anlage 5 Antrag Stadtmarketing Köln e.V.. Stadtplan

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    Stadtplan Innenstadt Offener Sonntag Weihnachten 17.12.2017 Roncalliplatz 3,0tsd.qm AlterMarkt 1,6tsd.qm Heumarkt 3,1tsd.qm Neumarkt 4,5tsd.qm Rudolfplatz ca. 1,0tsd qm Zuwege: An St. Agatha 2,0 tsd. qm Apoostelstrasse Brückenstrasse Cäcilienstrasse Deutzer Brücke Große Sandkaul Hahnenstrasse Hohenzollernring Komödienstrasse Ludwigstrasse Minoritenstrasse Marspfortengasse Magnusstrasse Nord-Südfahrt Pipinstrasse Rheinuferstrasse/Tunnel Straße um Neumarkt Trankgasse Tunisstrasse Zeughausstrasse Einkaufsstrassen: An der Rechtsschule Antonsgasse Apostelstrasse 2,7 tsd. qm Apostelkloster An St. Agatha Benesisstrasse 2,5 Brückenstrasse 1,8 Breite Strasse 7,6 Domkloster 1,7 Ehrenstrasse 4,4 Friesenplatz Friesenstrasse Gürzenichstrasse 5,8 Glockengasse Gertrudenstrasse 1,6 Hahnenstrasse Herzogstrasse 2,1 Hohe Strasse 5,1 Hohe Pforte Kreuzgasse Krebsgasse 3,1 Kolpingplatz Ludwigstrasse Mittelstrasse Minoritenstrasse 2,1 Neumarkt Pfeilstrasse 2,5 Richartzstrasse 2,1 Richmodstrasse 3,0 Schildergasse 8,2 Zeppelinstrasse 2,9 Plätze: Roncalliplatz 3,0tsd. qm Neumarkt 4,5tsd.qm Heumarkt 3,1tsd.qm Alter Markt 1,6tsd. qm Rudolfplatz Christmas Ave ??? Schokoladenmuseum ??? Mülheim 1,0tsd.qm Chlodwigplatz Stadtgarten Wallafplatz 1,7tsd. Qm Wiener Platz
  • Anlage 3 Antrag Stadtmarketing Köln e.V. Anlassbeschreibung

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    1 Antrag Ladenöffnung am Sonntag, 8. Oktober 2017 Köln, Innenstadt Anlass: Messe Anuga 2017 a. Gesamtzeitraum der Messe: 07. - 11. Oktober 2017 b. Zeitraum Öffnung der Geschäfte: 08. Oktober 2017, 13:00 –18:00 Uhr (= 5 Stunden) Der zur Öffnung vorgesehene Sonntag ist kein geschützter oder religiöser Feiertag im Sinne von § 6 Abs. 5 Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) und stellt keinen stillen Tag im Sinne der kirchlichen Begrifflichkeit dar. Die Öffnung der Verkaufsstellen entspricht der gesetzlichen Regelung und liegt außerhalb der Zeiten des Hauptgottesdienstes, so dass die Beschäftigten in ihrer Religionsausübung nicht gehindert sind und Störungen der Hauptgottesdienste vermieden werden. Mit der Reduzierung der Ladenöffnungszeit auf fünf Stunden verringert sich die zeitliche Arbeitsbelastung für die betroffenen Arbeitnehmer des Einzelhandels. ___________________________________________________________________ 1. Anlassbeschreibung a. Allgemein In § 6 Abs. 1 LÖG NRW sind Messen explizit als grundsätzlich zulässige Anlässe für eine Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen aufgeführt. Eine Messe muss aber die „Hauptsache“ sein und die Sonntagsöffnung der Geschäfte darf lediglich einen „Nebeneffekt“ darstellen. Dementsprechend darf eine Messe nicht nur deshalb veranstaltet werden, um formell die rechtlichen Voraussetzungen für die eigentlich bezweckte Ladenöffnung am Sonntag zu schaffen. Nach § 64 Abs. 1 Satz 1 der deutschen Gewerbeordnung (GewO) ist eine Messe eine „im allgemeinen regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung“, auf der das „wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausgestellt und überwiegend nach Muster an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche E ndverbraucher oder Großabnehmer“ vertrieben wird. Internationale Messen zeigen nach Definition des Ausstellungs- und Messe -Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) das wesentliche Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige. Sie weisen auf der Besucherseite ein über die Region deutlich hinausgehendes Einzugsgebiet auf, in der Regel kommen über 50 % der Besucher aus mindestens 100 km Entfernung und über 20 % aus mindestens 300 km Entfernung. Sie haben einen ausländischen Ausstelleranteil von mindeste ns 10 % und einen Anteil von mindestens 5 % Auslandsfachbesuchern. 2 b. Anuga/ konkrete Anlassbeschreibung Die Allgemeine Nahrungs - und Genussmittel -Ausstellung, kurz Anuga, gilt als weltgrößte Fachmesse der Ernährungswirtschaft und Nahrungsmittelindust rie. Sie findet alle zwei Jahre in Köln statt (erstmals 1924 in Köln) und vereint zehn Fachmessen (Anuga Fine Food: Feinkost, Gourmet und Grundnahrungsmittel; Anuga Drinks: Getränke ; Anuga Chilled & Fresh Food: Frische Produkte Convenience, Frische Feinkos t, Fisch, Obst und Gemüse ; Anuga Meat: Fleisch, Wurst, Wild und Geflügel; Anuga Frozen Food: Tiefkühlkost und Speiseeis-Erzeugnisse; Anuga Dairy: Milch und Molkereiprodukte; Anuga Bread & Bakery, Hot Beverages: Brot, Backwaren, Brotaufstrich und Heißgetränke; Anuga Organic: Bioprodukte ; Anuga Foodservice: Technik, Lebensmittel und Ausstattungen für Gastronomie/Außer-Haus-Markt; Anuga Retailtec: Technik und Dienstleistungen für den Handel ) für unterschiedliche Lebensmittelkategorien. Die Anuga ist zentraler Handelsplatz für Hersteller, Importeure und Großhändler sowie Entscheidungsträger der Ernährungswirtschaft. Als internationale Leitmesse führt die Anuga alle wichtigen (weltweiten) Anbieter und Nachfrager für Handel und Gastronomie bzw. Außer-Haus-Markt zusammen. Die Anuga öffnet vom 7. bis 11. Oktober 2017 Ihre Pforten für das nationale und internationale Fachpublikum und Köln erwartet erneut Aussteller und Besucher aus der ganzen Welt. In diesem Zeitraum dreht sich alles um die neuesten Tr ends von Lebensmitteln und Getränken. Während in den Messehallen das Fachpublikum mit internationalen Produkten handelt und kocht, sollen auch in diesem Jahr die Themen Gourmet und Genuss für die Einwohner Kölns sowie Aussteller und Besucher der Anuga 2017 erlebbar und im wahrsten Sinne des Wortes schmackhaft gemacht werden. Dafür wird die Koelnmesse und Stadtmarketing Köln zusammen mit den Kölner Gourmetspezialisten für den Aktionszeitraum 05. -15.10.2017 ein „Festivalprogramm“ im Rahmen des Gourmetfestivals organisieren. In nahezu 50 ausgewä hlten Restaurants und bei Gourmetanbietern, vor allem inhabergeführten Individualkonzepten bzw. auf lokalen Spezialitäten ausgerichteten Sortimente, wird ein umfangreiches, vielfältiges und attraktives Genussangebote in der Stadt zusammen gestellt, welches innerhalb des angegebenen Zeitraumes in der Stadt von allen Gourmetfreunden angenommen werden kann. Dabei reichen die Angebote von Tastings bei den Gourmetanbietern über spezielle Menüangebote in den Restaurants bis hin zu Kochvorführungen bei denen viel e Tipps der Profis an den Hobbykoch weiter gegeben werden. Um dieses vielfältige Angebot in der Stadt zu kommunizieren, wird es dazu englisch- und deutschsprachige Flyer (Auflage jeweils 30.000 Stück) und eine APP ebenfalls zweisprachig geben. Begleitend zur weltgrößten Nahrungs - und Genussmittelmesse wird es am Wochenende des 7. und 8. Oktober in der Kölner Inn enstadt ein Streetfood Festival, bei dem sich das diesjährige Partnerland Indien wieder findet und bei dem der Focus u.a. auf der asiati schen Küche liegt, geben. Das Street Food Festival lädt ein zum pausenlosen Schlemmen. Ein Fest ganz im Zeichen des internationalen kulinarischen Genusses. 3 Egal ob Food Truck, Küchenchef oder passionierter Hobby -Koch – hier kommen alle zusammen, die am He rd etwas Besonderes zu bieten haben. In ihren Gerichten spiegelt sich die Vielfalt unterschiedlichster Essenskulturen dieser Welt wieder. Das Street Food Festival vereint diese ganz besonders reizvolle Mischung an einem Ort und lädt dazu ein, internationale Snacks und Gerichte in einem lebhaften Rahmen zu erkunden, zu entdecken und zu genießen. Kochen ist seit vielen Jahren ein ungebrochener Trend und viele Hobbyköche bewegen sich auf einem sehr hohen Niveau. Aber auch die regionale Küche erfreut sich großer Beliebtheit und davon hat die rheinische Küche eine große Bandbreite zu bieten. Die Anuga kann sowohl aufgrund ihres nichtjährlichen Veranstaltungsturnus als auch im Hinblick auf ihre lange Tradition und grundsätzliche Konzeption und Ausrichtung eindeutig als ein besonderer Anlass im Sinne des LÖG NRW bezeichnet werden, der sich von dem alltäglichen „Einkaufsleben“ der Menschen abhebt. Damit ist unzweifelhaft, dass die Messe grundsätzlich die „Hauptsache“ darstellt und die Ladenöffnung am Sonntag den 8. Oktober ein „Nebeneffekt“. Die Messe würde übrigens auch ohne eine Ladenöffnung am besagten Sonntag stattfinden. 2. Besucherprognose Die aktuelle Rechtsprechung setzt bei einer prägenden Wirkung einer Anlassveranstaltung (im vorliegenden Fall die Messe Anuga) regelmäßig voraus, dass die Anlassveranstaltung ohne die Sonntagsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsof fene Sonntag. Wieviel mehr an Besuchern erforderlich ist, ist nicht festgelegt. Insofern würden also rein theoretisch einige wenige Personen mehr ausreichen. Zunächst eingangs unser Verständnis von dem, was eine Prognose darstellt: Eine Prognose (Vorhersage, Voraussage) ist eine Aussage über Ereignisse, Umweltzustände oder Entwicklungen in der Zukunft. Sie geht von einer Ausgangssituation aus und erklärt eine Entwicklung in die Zukunft. Sie kann auf praktischen Erfahrungen und/oder t heoretischen Erkenntnissen basierend. Dabei bedient sie sich bestimmter Prognosetechniken. Zu den gängigen und in der Wissenschaft anerkannten Prognosetechniken zählen: - Messungen und Zählungen als Grundlagen zur Erstellung von Datenmaterial - Subjektive Einschätzungen, die von Experten mit einem gereiften Fachwissen intuitiv erstellt werden - Die lineare Extrapolation, bei welcher Vergangenheitswerte fortgeschrieben und mit einer Begründung versehen in die Zukunft projiziert werden - Sowie inhaltich -qualitative (Bevölkerungs -)Umfragen, die einerseits der Ermittlung von Meinungen d. h. von Einsichten, Einstellungen, Stimmungen oder Wünschen dienen sowie andererseits tatsächliche Verhaltensweisen der Menschen erfragen. Die „Wertigkeit“ bzw. auch Aussage kraft der verschiedenen Techniken ist grundsätzlich gleichgestellt. Die Rechtsprechung sieht nicht zwingend das Erfordernis 4 von eigenen, gegebenenfalls kostspieligen neuen Umfragen, Zählungen etc. vor. Einschätzungen von Experten reichen z.B. grundsätzlic h auch aus um Besucherprogosen vorzunehmen. In diesem Kontext sei auch auf eine Vorlage („Freiwilligen Übereinkunft“) zur Sitzung eines „Runden Tisches“ im NRW -Wirtschaftsministerium, welche im Vorfeld eines Treffens am 17. März 2017 im NRW -Wirtschaftsministerium verteilt wurde, hingewiesen. Das Ministerium selbst hatte in diesem Vorlageentwurf zur Erstellung von Besucherprognosen folgendes niedergeschrieben: „Zum Vergleich könnte auf die Schätzung von reinen „Shopping-Besuchern“ an einem anderen T ag zurückgegriffen werden. Die Identifizierung eines potentiellen Vergleichstages muss die unterschiedlichen Umstände berücksichtigen. Es könnte z.B. ein besonderer Samstag oder ein Durchschnittswert der Wochenfrequenz von identifizierten „besonderen“ Wochen in Betracht kommen.“ Weiter heißt es in der Vorlage: „Traditionsveranstaltungen werden in der Regel größere Besucherströme auslösen als erstmalige Veranstaltungen.“ 3. Besucher, die wegen des Einkaufens kommen Die Prognose der Besucher, die primär wegen des Einkaufens in die Kölner Innenstadt kommen würden, kann anhand verschiedener Berechnungen erfolgen. Nachfolgend werden drei Varianten beschrieben. a. Für die Erstellung der ersten Besucherprognose für den Veranstaltungstag am 8. Oktober haben wir als Ausgangsbasis auf vorhandenes Datenmaterial des Unternehmens Jones Lang Lasalle (Jones Lang Lasalle, Pasantenzählungen Retail City Profile Köln 2015 ) und Daten aus der Studie „Vitale Innenstädte“ (Ergebnisse 2014 für Köln) des Instituts für Handelsforschung an der Universität zu Köln zurückgegriffen. Das Unternehmen Jones Lang LaSalle zählte jeweils an einem Samstagnachmittag in der Zeit von 13:00 und 14:00 Uhr in den Jahren 2006 bis 2015 im Durchschnitt rund 13.350 Passanten in der Schildergasse. Setzt man diese n tageszeitlichen Spitzenwert in Relation zum Ergebnis der Studie „Vitale Innenstädte 2014“ des Instituts für, wonach 6 8,7 Prozent der im Rahmen dieser Studie befragten Personen angaben, dass sie die In nenstadt primär wegen des Einkaufs aufsuchen, kann davon ausgegangen werden, dass rund 9. 170 Personen samstags in der Zeit von 13:00 bis 14:00 Uhr primär zum Einkaufen in die Stadt gekommen sind. Setzt man diesen stündlichen Spitzenwert für eine sonntägli che Öffnungsdauer von 5 Stunden an, so ergibt sich eine Besucherzahl von rund 45.850 Personen mit direktem einzelhandelsrelevanten Besucherhintergrund. b. Der unter 3a. ermittelte Wert deckt sich annähernd mit einem realen Wert, wie er im Rahmen der BAG Untersuchung Kundenverkehr 2008 in der Kölner Innenstadt für einen Samstag seinerzeit ermittelt wurde. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde in der Kölner Innenstadt am Samstag den 11. Oktober 2008 insgesamt rund 76.270 Menschen gezählt bzw . erfasst und rund 2.000 5 Personen davon nach bestimmten Einkaufs - und Verhaltensparameter, während des Aufenthalts in der Innenstadt, dezidiert befragt (Aktuellere Daten gibt es leider nicht, da die Untersuchung Kundenverkehr, im Jahre 2008 zum letzten Mal durchgeführt wurde.). Es wurden stundengenaue Besucherfrequenzen erfasst. Addiert man die Besucheranteile in den Stunden von 13:00 bis 18:00 Uhr (Zeitraum der Sonntagsöffnung), so ergibt sich eine Gesamtbesucherzahl im innerstädtischen, Kölner Einzelhande l von rund 45.400 Personen. c. Da neben der Schildergasse jedoch noch andere Straßen im Geltungsbereich der Veranstaltu ng liegen (z.B. Breite Strasse, Ehrenstrasse, Apostelstrasse, Gürnenichstrasse), und zum Teil zusätzliche (separate) Besucherfrequenzen aufweisen werden, ist tendenziell von höheren Besucherzahlen auszugehen. Gemäß einer nachmittäglichen Passantenzählung von Engel & Völkers an einem Samstag im April 2015 in der Schildergasse, auf der Hohen Straße und Ehrenstraße ergab sich eine kumulierte P assantenfrequenz von insgesamt rund 22.700 Menschen. Aufgrund der Lage der Straßen zueinander bei nhaltet dieser Wert mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Doppel - bzw. Mehrfachzählungen. Geht man im vorliegenden Fall realistischer Weise von einer Mehrfachzählquote von einem Drittel aus, resultiert aus dem zuvor berechneten Wert ein „bereinigter“ Durchschnittswert von rund 15.210 Personen. Setzt man dazu abermals das Ergebnis der Studie Vitale Innenstädte für Köln, dass 68,7 Prozent der Besucher zum Einkaufen in die Stadt kommen, in Beziehung, ergibt sich bei Zugrundelegung einer 5stündigen sonntäglichen Geschäftsöffnung eine Besucherzahl von rund 52.250 Personen mit direkten einzelhandelsrelevanten Besuchshintergrund. d. Eine andere Prognose der zu erwartenden, kaufmotivierten Besucher kann im Wesentlichen vom Einzelhandelsumsatz, dem Betriebsbesatz und vom Durchschnittsbon hergeleitet werden (Zur Information: Diese Verfahrensweise hat sich u.a. bei den Antragsstellungen in den Städten Duisburg und Düsseldorf als rechtssicher bewährt.). Hierzu haben wir als Grundlage auf Daten des Einzelhandelskonzeptes aus dem Jahre 2010 zurückgegriffen und folgenden Berechnungen vorgenommen. 2.256.600.000 € Jahresumsatz Einzelhandel in der Kölner Innenstadt : 2.599 Zahl der Betriebe Kölner Innenstadt = 868.257 Jahresumsatz je Betrieb in € im Jahr in der Kölner Innenstadt 868.257 € Jahresumsatz je Betrieb im Jahr Kölner I nnenstadt : 308 Öffnungstage im Jahr = 2.819 € d urchschnittlicher Tagesumsatz je Betrieb in der Kölner Innenstadt 2.819 € durchschnittlicher Tagesumsatz je Betrieb in der Kölner Innenstadt : 10 Stunden tägliche Öffnungsdauer = 281,90 € durchschnittlicher Stundenumsatz je Betrieb in der Kölner Innenstadt 6 Im Rahmen der Studie „Vitale Innenstädte“ gaben r und 30 Prozent befragten Personen in Köln an einem Samstag an, zum B ummeln bzw. zur Freizeitgestaltung in Innenstadt gekommen zu sein. Diese Menschen kaufen de facto nicht ein. In Anbetracht dieser Ergebnisse ist ein Abschlag von 30 Prozent auf den durchschnittlichen Stundenumsatz je Betrieb vorzunehmen. 281,50 € durchschnittlicher Stundenumsatz je Betrieb in der Kölner Innenstadt X 0,3 = 84,45 € durchschnittlicher Stundenumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt 84,45 € d urchschnittlicher Stundenumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt X 5 Stunde n s onntägliche Öffnungsdauer = 422,25 € durchschnittlicher Tagesumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt Gemäß einem EHI-Panel (Analysiert wurden 8,942 Mrd. Zahlungsvorgänge in 315 Unternehmen) ergab sich für alle Einzelhandelsbranchen im deutschen Handel im Jahr 2013/2014 ein durchschnittlicher, betrieblicher Einkaufsbetrag in Höhe von 24,33 €. Wir setzten einen höheren Betrag von 25,- € an. 422,25 € durchschnittlicher Tagesumsatz an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt : 25 € Durchschnittsbon = 16,89 durchschnittliche Besucherzahl an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt 16,89 d urchschnittliche Besucherzahl an Sonntagen je Betrieb in der Kölner Innenstadt X 2.599 Betriebe in der Kölner Innenstadt = 43.897 zu erwartende Besucher Auch dieser so ermittelte Wert korrespondiert weitestgehend mit den dargelegten Werten aus 3. a., b. und c. Wir gehen aufgrund der dargelegten Berechnungen davon aus, das insgesamt mit „Einzelhandelsbesucherzahlen“ zwischen knapp 44.000 und 5 2.000 Personen gerechnet werden kann/muss. 4. Besucher, die wegen der Anuga und der anderen Aktivitäten (Gourmetfestival, Streetfood-Festival) kommen a. Im Rahmen der letzten Anuga im Jahre 2015 zog die Messe im benannten Zeitraum 160.000 Besucher an. Geht man, trotz ständig steigender Besucherzahlen in den letzten Jahren, in einem konservativen Ansatz von einer gleichbleibenden Besucheranzahl aus und teilt die Gesamtsumme idealtypisch durch 5 Veranstaltungstage, ergibt sich eine täglich e zu erwartende Besucherzahl von 32.000 Personen (Kölntourismus Übernachtungszahl: 31.000 Betten in der Stadt möglich, Anuga ist Bettenkontigent ausgelastet) . Dies würde dann also auch für den Sonntag, 8. Oktober, gelten. Da die Fachbesucher der Messe oftmals von „nicht-fachlichen“ Personen (z.B. Ehepartner, Freunde) begleitet werden (Quellen: M. Uhlendorf, 2006: Die 7 deutsche Messe - und Ausstellungswirtschaft - Räumliche Standortstruktur - bzw. -entwicklung, Standortbewertung, Dissertation, Westfälischen Wilhel ms- Universität zu Münster/Westf., S. 8 ff. und S. 116 ff.; AUMA Ausstellungs - und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V., 2015: Verhalten und Struktur der Fachbesucher auf deutschen Messen. Sekundäranalyse repräsentativer Besucherbefragungen, insbesondere S. 19 ff.) ist von einer um etwa 5 bis 10 Prozent höheren Gesamtbesucherzahl auszugehen, was dann absolut 33.600 bis 35.200 Personen entsprechen würde. b. Da die Anuga thematisch -funktional mit dem Gourmetfestiv al und dem Streetfood-Festival in Verbi ndung stehen, sind auch die durch d iese „Teilbestandteile“ induzierten Besucher zu berücksichtigen. Da hierzu keine konkreten bzw. thematisch -dezidierten Daten zur Verfügung stehen, werden diese auf indirektem Weg ermittelt. Als Ausgangspunkt sollen die oben bereits unter 3.c. erwähnte/dargestellte Passantenzählung von Engel & Völkers an einem Samstag im April 2015 verwendet werden und in Beziehung zu Daten, Zahlen mit „Gastronomie-Hintergrund“ gesetzt. Eine relevante Studie ist z.B. der cima MONITOR. Das Beratungsunternehmen cima befragte in den Jahren 2007, 2009 und zuletzt 2015 Verbraucher, was Innenstädte „attraktiv“ macht. Im Durchschnitt der Jahre gaben rund 2 4,1 Prozent der Verbraucher an, dass das Gastronomieangebot e in wichtiger Attraktivitätsfaktor für Innenstädte ist. „Köln-spezifische“ Daten gibt es aus dieser Untersuchung leider nicht. Die bereits erwähnte Studie Vitale Innenstädte liefert für Köln zusätzliche Informationen. Im Rahmen dieser Studie wurden die Verbraucher gefragt, wie sie die Attraktivität der Kölner Innenstadt im Hinblick auf das Gastronomieangebot bewerten. 76,9 Prozent der Befragten gaben dem Gastronomieangebot der Kölner Innenstadt die Schulnote s ehr gut bis gut. Dieses Votum unterstreicht einerseits die Bedeutung der Gastronomie sowie anderseits auch die Notwendigkeit, solche Angebote in der Kölner Innenstadt in vielfältiger und abwechslungsreicher Art und Weise auch anzubieten. Bringt man diese Werte in einer gewichteten Mittelwertbildu ng zusammen, so kann „statistisch -realistisch“ davon ausgegangen werden, dass rund 50,5 Prozent der Kölner Innenstadtbesucher neben dem Einkauf ein Gastronomiebesuch vornehmen. Geht man nun zuerst von de m unter 3c ermittelten, „bereinigten“ Durchschnittswert von rund 15.210 Menschen aus und zieht davon 68,7 Prozent der Besucher ab, die gemäß 3a vorwiegend wegen des Einkaufs in die Kölner Innenstadt gekommen sind, ergibt sich ein Zwischenwert von ca. 4.760 Personen ohne jedwede Einkaufsmotivation. Geht m an in einem weiteren Schritt dann davon aus, dass von diesen Personen wiederum (nur) 50,5 Prozent einen Gastronomiebesuch vornehmen, ergibt sich eine diesbezügliche stündliche Besucherzahl von rund 2.400 Menschen. Rechnet man diesen Wert auf 5 Stunden der Sonntagsöffnung hoch, so ist idealtypisch für das Gourmet - Festival und das Streetfood-Festival mit jeweils 12.000 Menschen zu rechnen. 8 Aufgrund der vorstehenden Analysen/Berechnungen rechnen wir (kumulativ) mit 57.600 und 59.200 Besuchern, die wegen der Anuga und der anderen Aktivitäten (Gourmetfestival, Streetfood-Festival) in die Kölner Innenstadt kommen werden. Damit ist die gesetzliche Forderung, wonach für die Zulässigkeit von Sonntagsöffnung die entsprechende Anlassveranstaltung ohne die Sonnt agsöffnung mehr Besucher anziehen muss als der alleinige verkaufsoffene Sonntag, deutlich erfüllt. Es liegen derzeit weder dezidierte noch abgeleitete anderen Daten/Fakten vor, die deutlich andere (abweichende) Besucherzahlen erwarten lassen bzw. das Gegen teil der dargestellten Berechnungen belegen können. 5. Räumlicher und inhaltlicher Bezug Nach aktueller Rechtsprechung wird eine prägende Wirkung einer Messe/Veranstaltung für einen verkaufsoffenen Sonntag nur dann angenommen, wenn ein enger räumlicher bzw. unmittelbarer Bezug bzw. Zusammenhang zwischen Veranstaltung und geöffneten Geschäften besteht. Das Adjektiv „räumlich“ bezieht sich auf ein (eher unbestimmtes) Gebiet, das eine Ausdehnung nach Länge, Breite und Höhe aufweist. Der Begriff des Bezugs/Zusammenhangs lässt unterschiedliche Verbindungen zu. Bei Flächen, Grundstücken etc. sind zahlreiche v erbindende Faktoren denkbar, z.B. die Lage an derselben Straße, die Lage im selben Stadtteil, die Verbindung über Leitungen und die Nutzung für einen gemeinsamen Zweck. Die Verbindung der Adjektive „räumlich“ und „unmittelbar“ mit dem Begriff Bezug/Zusammenhang spricht gegen eine Auslegung in dem Sinne, dass zwischen Arealen, Flächen, Grundstücken etc. „nichts dazwischen“ sein darf . Auch wenn etwas zwischen zwei Dingen liegt, kann ein unmittelbarer räumlicher Bezug/Zusammenhang durch andere verbindende Elemente hergestellt werden. Dies ist im Falle der Messe Anuga gegeben. Eine unmittelbare räumliche Nähe zwischen der Messe und de r Kölner Innenstadt ist aus rein geographische r Betrachtung zwar nicht gegeben. Es besteht jedoch insofern ein unmittelbarer Zusammenhang bzw. ein räumlicher Bezug, als dass 1. inhaltlich-thematische Aktionen (Ernährung, Essen/Trinken, Gourmet) in der Innenstadt stattfinden und 2. ein großer Teil der Messeteilnehmer überwiegend in Hotels untergebracht ist, die sich in der Innenstadt befinden. Dass Messen bis in die Innenstadt ausstrahlen, lässt sich unter anderem auch aus den Ergebnissen einer IHK -Studie zum Shoppingtourismus ablesen, in der alle Hoteliers sagten, dass Messen für die Auslastung ihres Hotels sehr wichtig seien. In Gesprächen mit Hoteliers wird diese Aussage dahingehend präzisiert, dass die Hotels zu Messezeiten überwiegend ausgebucht sind. Das bedeutet für Köln, dass etwa 31.000 Hotelbetten belegt sind. Das Gourmetfestival erstreckt sich über das gesamtstädtische Gebiet und teilweise 9 über die Grenzen hinaus. Das Streetfood-Festival findet auf der Kölner Schildergasse statt. Detaillierte Informationen der Standorte von 2015 sind im beigefügten Stadtplan dargelegt. Es besteht somit ein „funktional-räumlicher“ Zusammenhang zwischen der Messe und der Kölner Innenstadt. In einem, bezogen auf die Bewertung räumlicher Zusammenhänge , ähnlich „gelagerten“ Fall in Düsseldorf hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine solche „funktional-räumliche“ Verbindung anerkannt . Gemäß Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster (Az.: 4 B 520/17 (VG Düsseldorf 3 L 1823/17) und 4 B 537/17 (VG Düsseldorf 3 L 1840/17) steht eine weltweit bedeutende Leitmesse – zu welcher zweifelsfrei auch die Anuga in Köln zu zählen ist - an einem anderen Mikrostandorte gegenüber einer Öffnung der Verkaufsstellen in einer einige Kilometer entfernten Innenstadt im Vorder grund, weshalb die im engen räumlichen Bezug stehende Ladenöffnung als bloßer Annex zur Messe erschein t. Die herausragende, besonders prägende Bedeutung einer Messe zeige sich auch darin, dass rund 150.000 Besuchern angezogen werden. Dies ist auch im Falle der Anuga in Köln so. Wir sehen hierin eine Erfüllung des Erfordernisse eines räumlichen Bezugs bzw. Zusammenhangs zwischen Anlass und Geschäftsöffnung. 6. Flächenverhältnisse Messe und Verkaufsfläche geöffnete Geschäfte Eine prägende Wirkung einer Messe/Veranstaltung für einen verkaufsoffenen Sonntag wird nach gegenwärtiger Rechtsinterpretation nur dann angenommen, wenn die Verkaufsfläche der Geschäfte, die geöffnet haben können, ungleich größer ist, als die Fläche der Messe/Veranstaltung. Um wieviel größer die Verkaufsfläche der Geschäfte sein darf bzw. kann, dafür gibt es keine grundsätzlichen quantitativen Angaben bzw. auch keine allgemeinen Näherungswerte. Insgesamt bietet die Anuga rund 284.000 Quadratmeter Ausstellungsfläche (Bruttofläche, Angaben gemäß http://www.anuga.de/anuga/die-messe/daten-und- fakten/index.php.) Dem steht eine theoretisch maximal e Gesamtverkaufsfläche der Kölner Innenstadt von rund 314.000 Quadratmetern (Angaben nach COMFORT Städtereport Köln 2016) gegenüber. Damit ist die Fläche der Messe Anuga zunächst kleiner als die der Geschäfte, die in der Kölner Innenstadt theoretisch geöffnet haben könnten. Allerdings müssen folgende Aspekte zusätzlich berücksichtigt werden: 1. Die „Veranstaltungsf lächen“ des Gourmetfests und des Street-Festivals müssen der Anuga-Ausstellungsfläche hinzu gerechnet werden. Diese Flächen stehen im inhaltlich-thematischen Kontext zur Anuga. Sie nehmen gemeinsam eine Fläche von etwa 100.000 Quadratmeter (Innenstadt und ca. 50 Restaurants a 100 Quadratmeter) ein. Somit erhöht sich die Gesamtveranstaltungsfläche auf ca. 389.000 Quadratmeter und wäre somit größer als die Fläche der Geschäfte. 10 2. Anhand verschiedener, bundesweiter Erfahrungen mit der Akzeptanz verkaufsoffener Sonntage in den vergangenen Jahren ist bekannt, dass sich in der Regel nicht alle im räumlichen Geltungsbereich einer Sonntagsöffnung befindlichen Einzelhändler auch tatsächlich daran beteiligen. So beteiligen sich etwa in Berlin, der Stadt mit den meisten Sonntagsöffnungen, im Durchschnitt etwa 40 bis 50 % der Einzelhändler nicht regelmäßig an der Öffnungen (diese Auskunft erteilte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin/Brandenburg e.V., Herr Nils Busch-Petersen). Nach Einschätzungen des Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland (HDE) e.V., Herrn Stefan Genth, ist bundesweit bzw. im Durchschnitt mit einer Beteiligungsquote von 65 bis 70 % auszugehen. Im Rahmen einer „vorsichtig konservativen Einschätzung“ gehen wir für Köln von einer „Nichtbeteiligungsquote“ von rund 25 bis 3 0 Prozent aus. Setzt man diese Werte in Bezug zur vorhandenen innerstädtischen Verkaufsfläche, ergibt sich eine potentiell „geöff nete Fläche“ von 219.800 bis 235.500 Quadratmetern. Damit wäre die Veranstaltungsfläche ebenfalls deutlich größer als die Verkaufsfläche der Geschäfte. 3. Die Flächenrelationen relativieren sich zudem auch insofern, als dass sich die ermittelte Verkaufsfläche des innerstädtischen Einzelhandels in Köln teilweise über mehrere Etagen erstreckt. Bei einer rein ebenerdigen („erdgeschossigen“) Betrachtung würde das Verhältnis zur Veranstaltungsfläche noch „günstiger“ sein. Die aus städtebaulichen Gründen gewollte Innenstadtverdichtung kann hier nicht als K.O.-Kriterium für eine Sonntagsöffnung vorgebracht werden. Insgesamt ist somit davon auszugehen, dass die Fläche der Veranstaltung(en) weitaus größer sein wird als die Verkaufsfläche der Geschäfte. 7. Fazit Die hier beantragte Sonntagsöffnung erfüllt – auch im Lichte der jüngeren Rechtsprechung - alle relevanten Vorgaben, die im Zusammenhang mit einer Freigabe eines Sonntags für die Öffnung von Verkaufsstellen stehen. Demnach ist die Veranstaltung selbst für den Sonntag prägend und die beantragte Sonntagsöffnung wird lediglich als Annex zur Anlassveranstaltung wahrgenommen und veranstaltet.
  • Anlage 10 Stellungnahme IHK Köln

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    Industrie- und Handelskammer zu Köln Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: www.ihk-koeln.de Tel. +49 221 1640-0 | Fax +49 221 1640-1290 IHK Köln, 50606 Köln Per Mail Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung Herr Peter Brandt Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom 23.08.2017 Unser Zeichen | Ansprechpartner rdt | Philip Reichardt E-Mail Philip.Reichardt@koeln.ihk.de Telefon | Fax +49 221 1640-1506 | +49 221 1640-1509 Datum 28. August 2017 Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Köln Ihre Aufforderung vom 23.08.2017 Sehr geehrter Herr Brandt, wir bedanken uns für Ihre Mail vom 23.08.2017 mit der Aufforderung, eine Stellungnahme zu den geplanten Sonntagsöffnungen am 08.10.2017 sowie am 17.12.2017 für den Kernbereich/Innenstadt in der Stadt Köln gem. § 6 Abs. 4 LÖG NRW zu formulieren. Einer Sonntagsöffnung ist durch das Ladenöffnungsgesetzes LÖG NRW ein sehr enger gesetzlicher Rahmen gesetzt. Konzepte, die ein Abweichen von dem verfassungsrechtlich garantierten Sonn - und Feiertagsschutz ermöglichen, haben einem besonderen Anlass zu folgen, an den hohe Anforderungen gestellt werden müssen. Die konkret gestellten Anträge von Stadtmarketing Köln e.V. für zwei Sonntagsöffnungen basieren auf Studien, Untersuchungen, Presseartikeln sowie Erfahrungswerten von Veranstaltungen. Wir sind der Ansicht, dass die vorgelegten Prognosen zu Besucherströmen auf einer tragfähigen und nachvollziehbaren Grundlage fußen und den Anforderungen der aktuellen Rechtsprechung für eine Genehmigung von verkaufsoffenen Sonntagen genügen. Wir unterstützen die gestellten Anträge zur Sonntagsöffnung. Mit freundlichen Grüßen Philip Reichardt Industrie- und Handelskammer zu Köln Referent | Leiter Handel und Stadtmarketing Geschäftsbereich Innovation und Umwelt
  • Anlage 2 Antrag Stadtmarketing Köln e.V.

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    1 Brandt, Peter Von: Kaven, Uwe Gesendet: Donnerstag, 20. Juli 2017 11:42 An: Brandt, Peter Betreff: WG: Sonntage 2017 Anlagen: FINAL_ AntragSonntagsöffnungMesseAnugaKöln_Stand 17.07.2017.pdf; Gourmetfestival_Strassenplan Antrag neu.pptx; Stadtplan Innenstadt Weihnachten.pptx; FINAL_AntragSonntagsöffnungWeihnachtsmarktKöln17.12.2017_Stand per 17.07.2017.pdf Kennzeichnung: Zur Nachverfolgung Kennzeichnungsstatus: Gekennzeichnet Von: Annett Polster [ mailto:Annett.Polster@stadtmarketing-koeln.de ] Gesendet: Mittwoch, 19. Juli 2017 12:43 An: Rummel, Engelbert Betreff: Sonntage 2017 Hallo Herr Rummel, beigefügt erhalten Sie, wie heute Morgen telefonisch besprochen, die Unterlagen für die avisierten Sonntage am 8. Oktober 2017 im Rahmen der Anuga mit Gourmetfestival und für den 17.12. im Rahmen der Weihnachtsmärkte. Gern stehe ich für Fragen und die weitere Vorgehensweise zur Verfügung. Ich bin vom 7.-9.8. nicht im Büro, aber per Mail zu erreichen. Beste Grüße und Ihnen einen schönen Urlaub von Annett Polster Tel.: +49 221 - 33 77 32-10 Mobil: 0175 - 207 11 79 annett.polster@stadtmarketing-koeln.de STADTMARKETING KÖLN e.V. Heumarkt 14 · 50667 Köln www.stadtmarketing-koeln.de Geschäftsführerin: Annett Polster Vertretungsberechtigter Vorstand: Helmut Schmidt, Martin Stockburger, Dr. Günter Lewald Sitz der Gesellschaft: Köln Amtsgericht Köln · VR 12329 Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie sich entschließen, diese E-Mail zu drucken. Der Inhalt dieser E-Mail ist vertraulich und ausschließlich für den bezeichneten Adressaten bestimmt. Wenn Sie nicht der vorgesehene Adressat dieser E-Mail oder dessen Vertreter sein sollten, so beachten Sie bitte, dass jede Form der Kenntnisnahme, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail unzulässig ist. Wir bitten Sie, sich in diesem Fall mit dem Absender der E-Mail in Verbindung zu setzen. The information contained in this email is confidential. It is intended solely for the addressee. Access to this email by any one else is unauthorised. If you are not the intended recipient, any form of disclosure, reproduction, distribution or any action taken or refrained from in reliance on it, is prohibited and may be unlawful. Please notify the sender immediately. 2
  • Anlage 8 Stellungnahme Katholikenausschuss in der Stadt Köln

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    1 Quaißer, Stefan Von: Brandt, Peter Gesendet: Montag, 28. August 2017 10:18 An: Quaißer, Stefan Betreff: WG: Verkaufsoffene Sonntage / Antrag Stadtmarketing Köln e.V. Wichtigkeit: Hoch Mit freundlichen Grüßen Peter Brandt 321/1 – Gewerbeabteilung Tel: R 26447 Fax: R 26480 Von: 32-Gewerbeangelegenheiten Gesendet: Montag, 28. August 2017 10:14 An: Brandt, Peter Betreff: WG: Verkaufsoffene Sonntage / Antrag Stadtmarketing Köln e.V. Wichtigkeit: Hoch Von: Katholikenausschuss [ mailto:koeln@katholikenausschuss.de ] Gesendet: Montag, 28. August 2017 10:14 An: 32-Gewerbeangelegenheiten Betreff: AW: Verkaufsoffene Sonntage / Antrag Stadtmarketing Köln e.V. Wichtigkeit: Hoch Sehr geehrter Herr Brandt, wieder einmal erbitten Sie innerhalb von fünf Tagen (inklusive Wochenende, zudem in den Sommerfeien) um Rückmeldung zu Ihrer Anfrage zu Genehmigungen zu sonntäglichen Ladenöffnungen. Ich bitte eindringlich in Zukunft solche kurzfristigen Anfragen zu vermeiden. Gerade wir als ehrenamtlich tätiger Vorstand im Katholikenausschuss treffen uns nicht täglich und ein Meinungsbildungsprozess über digitale Medien ist in so wichtigen Frage n abzulehnen. Als Katholikenausschuss in der Stadt Köln, in der Vertretung der katholischen Kirche, lehnen wir die erbetenen zusätzlichen Sonntagsöffnungen ab. Gründe: Laut einer Umfrage von infratest dimap sind 73% der Deutschen gegen eine Ladenöffnung am Sonntag. Der Sonn- und Feiertagsschutz hat also auch in einer säkularisierten Gesellschaft hohe Akzeptanz. Konsum und Kommerz sind somit bei fast Dreiviertel der Bevölkerung nachrangig gegenüber dem Bedürfnis nach einem gesetzlich festgelegten planbaren Tag in der Woche, der für Alle Erholung, Zerstreuung, Ruhe, Regeneration möglich macht. Wir halten es für einen Skandal, dass der ausdrückliche Wunsch der Bevölkerung nach Ruhe und Erholung derart missachtet wird. Die Argumentation, dass der Onlinehandel gerade sonntags boomt und die sonntäglich geöffneten Läden auch ein Stück von diesem Kuchen abhaben wollen, greift als Argument in keiner Weise. Immer öfter nutzen Konsumenten den Sonntag zur Information im geöffneten Ladengeschäft, notieren sich manchmal sogar noch Artikelnummer und bestellen Zuhause (die etwas preiswertere Ware) online. Der Handel weiß sehr genau, wirtschaftlich machen die sonntäglichen Ladenöffnungen keinen Sinn, dienen aber sehr wohl dem Ziel großer Handelskonzerne nach genereller Freigabe der Ladenöffnungen an sieben Tagen in der Woche. Das darf nicht geschehen. Wir fordern den Rat der Stadt Köln auf, die sonntäglichen Öffnungen abzulehnen. Freundliche Grüße Hannelore Bartscherer 2 Katholikenausschuss in der Stadt Köln Domkloster 3 50667 Köln Telefon 0221/92584780 Fax 0221 92584771 Koeln@katholikenausschuss.de  Bitte prüfen Sie, ob diese Mail wirklich ausgedruckt werden muss. Save our planet! Von: Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE [mailto:Gewerbeangelegenheiten@STADT-KOELN.DE ] Gesendet: Mittwoch, 23. August 2017 18:49 An: Koeln@DGB.de ; britta.munkler@verdi.de ; markus.sterzl@verdi.de ; joerg.hamel@ehdv.de ; elisabeth.slapio@koeln.ihk.de ; Katholikenausschuss < koeln@katholikenausschuss.de >; vorstand@kirche-koeln.de ; Plettenberg, Rudger von < rudger.vonplettenberg@katholisches.koeln >; stetefeld@hwk-koeln.de ; daniel.kolle@verdi.de Betreff: Verkaufsoffene Sonntage / Antrag Stadtmarketing Köln e.V. Sehr geehrte Damen und Herren, Stadtmarketing Köln e.V. hat mit Mail vom 19.07.2017 für den Kernbereich/Innenstadt zu den Terminen Sonntag, dem 08.10.2017 und Sonntag, dem 17.12.2017, den Antrag gestellt, anlässlich der ANUGA (parallel stattfindende Veranstaltungen Gourmetfestival und Streetfoodfestival) und den in der Kölner Innenstadt stattfindenden Weihnachtsmärkte jeweils einen verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen. Die erforderlichen Sachgründe sind den angefügten Anlagen zu entnehmen. Die von Stadtmarketing Köln e.V. gelieferten Besucherberechnungen sind nachvollziehbar dargestellt und rechtfertigen nach hiesiger Auffassung die Genehmigung der für den 08.10.2017 beantragten Sonntagsöffnung anlässlich der ANUGA. Die ANUGA ist eine der besucherstärksten Messen in Köln mit durchschnittlich 160000 Besuchern. Die eingelieferten Zahlen sind realistisch, nachvollziehbar und belegen dass durch die angeführten Veranstaltungen (ANUGA, Gourmetfest und Streetfoodfestival) im Verhältnis mehr Besucher zu den Veranstaltungen als Besucher der Verkaufsstellenöffnungen zu erwarten sind. Eigenes Zahlenmaterial liegt mir nicht vor, an der Qualität der eingelieferten Zahlen hege ich allerdings keinerlei Zweifel. Hier beabsichtige ich dem Rat vorzuschlagen, die Genehmigung der Sonntagsöffnung am 08.10.2017 zu genehmigen. Hinsichtlich der zu den Kölner Weihnachtsmärkten angegebenen Besucherzahlen, sind diese sicherlich nachvollziehbar. Nach hiesiger Einschätzung werden die Kölner Weihnachtsmärkte im gesamten Zeitraum sogar von mehr Besuchern (Quelle http://www.rundschau-online.de/region/koeln/koelner-weihnachtsmaerkte-sechs- millionen-besucher-aus-aller-welt-25142210 ) aufgesucht. Gemäß § 6 Abs. 4 Ladenöffnungsgesetzes habe ich Sie vor der Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage zu beteiligen. Ich stelle Ihnen daher anheim, zu den Anträgen Stellung zu nehmen. Selbstverständlich halte ich mich an meine Ihnen in der Vergangenheit gegebene Zusage, den Fachausschüssen, den Bezirksvertretungen und dem Rat der Stadt Köln Ihre Stellungnahmen, sowie die der anderen anzuhörenden Institutionen zur Kenntnis zu geben, um diesen eine eigene Meinungsbildung zu ermöglichen. Sämtlichen Gremien werden alle Informationen vorliegen, um eine sach- und rechtmäßige Entscheidung zu treffen. Wegen der Eilbedürftigkeit zur Fert igung der Verwaltungsvorlage an den Rat der Stadt Köln, kann ich Ihnen leider für Ihre Äußerung lediglich bis zum 28.08.2017 einräumen und hoffe dahingehend auf Ihr Verständnis. 3 Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Peter Brandt Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Amt für öffentliche Ordnung Gewerbeabteilung (321/1) Willy-Brandt-Platz 3 50679 Köln Telefon: 0221/221-26447 Telefax: 0221/221-26480 E-Mail: gewerbeangelegenheiten@stadt-koeln.de Internet: www.stadt-koeln.de Für die Bundestagswahl am Sonntag, 24. September 2017, sucht die Stadt Köln noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer ab 18 Jahren. Helfen Sie mit! Auch gemeinsam mit Ihren Freunden, was zusätzlich honoriert wird. Infos unter der Telefonnummer 0221 / 221-21950, per E- Mail an wahlhelfer@stadt-koeln.de und auf www.stadt.koeln . Monatlich aktuelle Informationen Ihrer Stadtverwaltung in unserem Newsletter! Newsletter Anmeldung
  • Anlage 6 Antrag Stadtmarketing Köln e.V.. Stadtplan Gourmetfestival

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    Beispiele Partner 2015: Handel: Galeria Gourmet Bäckerei Merzenich Hernando Cortez Hoss An der Oper Gertrude 20 Käffchen Kölner Weinkeller Kölner Kaffeemanfactur Manufactum Mein Eis Schokoladenmuseum Scotia Spirit Törtchen Törtchen Restaurants: Adolph‘s Gästehaus-Longerich Althoff Grandhotel Schloß Bensberg Bobotie Brauhaus Sion Cafe Riese DINEA Hotel Excelsior Ernst- Hanse Stube, Taku Heising&Adelmann Kaiserschote Karl Hermanns- Venloer Strasse Long Island Maibeck Hotel Maritim- Restaurant Bellevue Marriot, Brasserie Four Oma‘s Küche Radisson Blu, Restaurant Pronto Restaurant Rotonda Business Club Wein am Rhein 485 Grad Sonstige: AntoniterCItyKirche Straßenplan Ladenöffnungen offener Sonntag Gourmetfestival 08.10.2017

Beratungsverlauf

  1. 11.09.2017

    Hauptausschuss

    TOP 5.1.3, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 28.09.2017 zuletzt

    Rat

    TOP 18.3, Genehmigung (DE/EilE). Ergebnis: ungeändert beschlossen

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