AN/2193/2021
Barrierefreier Zugang zum Escher Friedhof
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Sachstandsbericht BV
3505 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
VIII/67
Vorlagen-Nummer
AN/2193/2021
Stand: 20.08.2025
Sachstandsbericht
Barrierefreier Zugang zum Escher Friedhof
Beschluss:
Der Eingang zum Escher Friedhof, am Ende der Kirchgasse, kann zurzeit nur über drei Stufen
erreicht werden. Dies ist für Benutzer eines Rollstuhls, eines Rollators, für Menschen mit
(Geh)Bewegungseinschränkungen und auch für Besucher mit einem Kinderwagen ein großes
Hindernis.
Gerade dieser Eingang wird aber von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt, weil davor
auch noch ein Blumengeschäft liegt.
Der Friedhofseingang soll deshalb barrierefrei umgestaltet werden.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Friedhof Esch verfügt bereits über drei barrierefreie Zugänge, sodass der Friedhof barrie-
refrei erreicht werden kann.
Der barrierefreie Umbau des Eingangs an der Kirchgasse und somit die Errichtung eines vier-
ten barrierefreien Zuganges ist nicht möglich.
Die Realisierung würde die Entfernung der Treppenstufen im Portal sowie die Herstellung ei-
ner rollstuhlgerechten Rampe innerhalb des Friedhofsgeländes voraussetzen. Bei dem um die
Kirche historisch angelegten Friedhof Esch sind jedoch verschiedene Belange des Denkmal-
schutzes zu beachten. Vor diesem Hintergrund wurde die Möglichkeit eines barrierefreien Zu-
gangs bereits vor einigen Jahren zusammen mit dem Amt für Denkmalschutz und Denkmal-
pflege besprochen. Hierbei hat sich herausgestellt, dass verschiedene Faktoren aus denkmal-
pflegerischer Sicht entscheidend gegen eine bauliche Veränderung des Kirchhofportals zur
Herstellung von Barrierefreiheit sprechen. Dies wurde von dem zuständigen Amt für Denkmal-
schutz und Denkmalpflege mit den nachfolgenden Erläuterungen konkret begründet:
Das aus dem späten 18. Jahrhundert stammende spätbarocke Skulpturenportal aus Backstein
ist der gestalterische Höhepunkt der ebenfalls in Backstein ausgeführten Einfriedung des E-
scher Kirchhofs. Das Kirchhofportal bildet mit seiner im Tympanon angebrachten Kreuzi-
gungsgruppe, das als bildhauerisches Element wirkungsvoll in den Vordergrund tritt, den
2
Haupteingang zu einem der ältesten, noch intakten Kirchhöfe Kölns und ist daher aus histori-
schen, ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu erhalten. Zudem ist das Portal
aber auch aus kunsthistorischen, künstlerischen und ästhetischen Gründen in seiner über-
kommenen Form zu erhalten. Die Stufen gehören - auch wenn sie aus Abnutzungsgründen im
Laufe der Jahrhunderte erneuert worden sein sollten - architektonisch und als Betonung der
ideellen Trennungssituation zwischen der Welt der Lebenden und der Welt der Toten zu die-
sem Kirchhofportal und zu dieser historischen Eingangssituation.
Weiterhin ist das Portal in der ursprünglichen Form aus statischen Gründen zu erhalten, da
bei seinem Bau mit großer Wahrscheinlichkeit kein Fundament angelegt worden ist und jeder
Eingriff in die Substanz - insbesondere an der Basis durch Wegnahme oder Bearbeitung der
Stufen - sogar Einsturzgefahr drohen könnte.
Eine Rampe ist aus gestalterischen sowie aus ästhetischen Gründen abzulehnen, da sie die
Kreuzungssituation der drei auf dem Kirchhofgelände aufeinandertreffenden Wege bzw. den
von diesem Portal auf den Kirchhof führenden Weg (je nach Standpunkt) negativ verändern
und verunklaren würde: Auch würde die Herstellung einer Rampe den Wurzelbereich der mit
zum Denkmalumfang des Kirchhofs gehörenden Säuleneichen beschädigen.
Antrag nach § 3 (CDU BV6)
1103 Zeichen
CDU-FRAKTION in der Bezirksvertretung des Stadtbezirks 6 der Stadt Köln Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/2193/2021 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.11.2021 Barrierefreier Zugang zum Escher Friedhof Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, der Eingang zum Escher Friedhof, am Ende der Kirchgasse, kann zurzeit nur über drei Stufen erreicht werden. Dies ist für Benutzer eines Rollstuhls, eines Rollators, für Menschen mit (Geh)Bewegungseinschränkungen und auch für Besucher mit einem Kinderwagen ein großes Hindernis. Gerade dieser Eingang wird aber von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt, weil davor auch noch ein Blumengeschäft liegt. Der Friedhofseingang soll deshalb barrierefrei umgestaltet werden. Mit freundlichen Grüßen Für die CDU-Fraktion Norbert Schott Rainer Stuhlweißenburg Fraktionsvorsitzender Stellv. Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/2193/2021
- Typ
- Antrag nach § 3 BV6 (CDU)
- Datum
- 21.10.2021
- Erstellt
- 20.10.2021 08:55