3310/2021
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Ausweisung der Inzidenzen für Geimpfte und Ungeimpfte", AN/1962/2021 aus der Sitzung des Rates vom 16.09.2021
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/53/532/2 Vorlagen-Nummer 19.10.2021 3310/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Rat 09.11.2021 Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Ausweisung der Inzidenzen für Geimpfte und Ungeimpfte", AN/1962/2021 aus der Sitzung des Rates vom 16.09.2021 Die SPD-Fraktion stellt im Zusammenhang mit der Veröffentlichung von Inzidenzzahlen anderer Kommunen folgende Anfrage an die Verwaltung: 1. Ist es möglich, die Inzidenzen für Köln nach den Kriterien Alter und Impfstatus getrennt aus- zuweisen, und wenn ja: bis wann? 2. Besteht darüber hinaus die Möglichkeit, Daten über die Inzidenz bei nur einmal geimpften Personen zu ermitteln und zu veröffentlichen, und wenn ja: bis wann? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1. Es ist nicht möglich die Inzidenz-Zahlen für Köln nach den Kriterien Alter und Impfstatus ge- trennt auszuweisen. Das Robert Koch Institut (RKI) weist die Daten ausschließlich nach dem Postleitzahlen-Bereich der Impfstellen, jedoch nicht nach dem Postleitzahlenbereich der ge- impften Personen aus. Unter anderem wurden in Köln auch Personen geimpft, welche zwar in Köln arbeiten, ihren Wohnsitz aber außerhalb von Köln haben. Das RKI führt dazu aus: „Die Zuordnung der Impfzahlen zu Bundesländern und Landkreisen erfolgt anhand der Post- leitzahl (PLZ) der impfenden Stellen (Impfzentren, Betriebe, Betriebsärzt*innen, niedergelas- sene Ärzteschaft). Nur diese Angabe des Orts der Impfung ist in allen Datenquellen enthalten. Die PLZ der Geimpften ist in den Daten der KBV nicht enthalten, teilweise fehlt sie, aufgrund unvollständiger Übermittlung, in den Daten des DIM (Digitales Impfquotenmonitoring). Anhand der PLZ der impfenden Stelle lässt sich keine Impfquote auf Landkreisebene berech- nen, da geimpfte ihren Wohnsitz auch in anderen Landkreisen als dem Landkreis der impfen- den Stelle haben können. Der Anteil der in einem Landkreis ansässigen Geimpften ist daher auf Grundlage der vorliegenden Daten nicht ermittelbar.“ https://github.com/robert-koch-institut/COVID-19- Impfungen_in_Deutschland/search?q=hinweis+zur+Interpretation+der+Variablen 2 Es können daher lediglich die nachfolgenden Impfquoten - getrennt nach Altersgruppen zur Verfügung gestellt werden: Altersgruppe Vollständiger Impfschutz Unvollständiger Impfschutz 12 - 17 Jahre 28,95 % 43,11 % 18 - 59 Jahre 75,25 % 78,49 % 60 Jahre und älter 87,30 % 90,63 % Stand der Daten: 13.09.2021 Von einer Berechnung von „Impf-Inzidenzen“, welche u.a. von der Stadt Stuttgart vorgenom- men wurde, rät das RKI ab. Da die Validität der Rechnung nicht gegeben ist, können aus den errechneten Zahlen keine Bewertungen hinsichtlich des Infektionsgeschehens abgeleitet wer- den. Vielmehr wird die Fragwürdigkeit solcher Berechnungen zwischenzeitlich öffentlich disku- tiert. (1) Lediglich eine Annäherung (Schätzung) einer Quote erscheint plausibel. Diese ist der Beant- wortung, ebenso wie eine Übersicht über die Inzidenz bei Minderjährigen, als Anlage beige- fügt. Zu 2. Wie bereits zu Frage 1 erläutert, besteht keine Möglichkeit die Daten über die Inzidenz bei „nur einmal geimpften Personen“ zu ermitteln. Anlage: Tabelle Medizinische Lage Covid-19 gez. Blome i.V. Reker (1) Quelle: https://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/2g-corona-regel-hamburgerrechenraetsel-a- eee45171-993d-4c29-b708-f8a3044a0d0a
Übersicht Inzidenz bei Minderjährigen und geschätzte Kölner Impfquote
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© Thomas Wolf, www.foto-tw.de Medizinische Lage Covid-19 Gesundheitsamt Köln 7 Tages Inzidenz bei Minderjährigen Gesundheitsamt Köln Folie 2 Geschätzte Kölner Impfquote Gesundheitsamt Köln Folie 3 Stand 13.09.21 Quelle: RKI
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 3310/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 19.10.2021
- Erstellt
- 15.09.2021 10:18