3627/2019
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln - Bewachung Heinrich-Böll-Platz
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Anlage - Zustimmung-14
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14 24 „10.2019 141/3 Köreon NK Eingang 29. Okt. 2019 we 2-1 | Dezernat Il EEE 172-1 Stellungnahme zur Bedarfsprüfung Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes in 2020; Voraussichtliche Auftragssumme 231.991,04 € netto; RPA-Nr. 141/37/43/19 Sehr geehrte Damen und Herren, am 21.10.2019 haben Sie mir die o. g. Bedarfsprüfung zur Bewachung des Heinrich-Böll- Platzes in 2020 zur Stellungnahme vorgelegt. Sie rechnen mit Kosten von 231.991,04 € netto. Es besteht Vorsteuerabzugsberechtigung. Die Vergabe der Bewachungsleistungen soll wie in den Vorjahren an die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH erfolgen. Das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen hat die Inhousefähigkeit der KGAB am R 22.10.2019 bestätigt. Die Wirtschaftlichkeit der geplanten Inhouse-Vergabe haben Sie bestä- tigt. Gegen das Ergebnis Ihrer Bedarfsprüfung bestehen keine Bedenken. Mit freundlichen Grüßen #
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3627/2019 Freigabedatum 08.11.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum Köln hier: Bewachung Heinrich-Böll-Platz Beschlussorgan Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss stimmt der Auftragsvergabe zur Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes in 2020 mit einem voraussichtlichen Auftragsvolumen von rd. 232.000 Euro an die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH zu. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 09.12.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Heinrich-Böll-Platz bildet die Decke des unterirdisch gelegenen Konzertsaales der Kölner Phil- harmonie und gehört damit zum Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum Köln. Der Schallschutz entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ein stö- rungsfreier Konzert- und Probenbetrieb ist daher nicht gewährleistet. Alle Bemühungen, durch bauli- che Maßnahmen einen ausreichenden Schallschutz und die Befahrbarkeit der Platzfläche durch Ret- tungsfahrzeuge sicherzustellen, sind bisher gescheitert. Es ist daher weiterhin erforderlich, durch ge- eignete Bewachungsmaßnahmen die uneingeschränkte Nutzung der Philharmonie zu gewährleisten. Diese Maßnahmen werden seit dem 01.04.1999 zu Lasten des Wirtschaftsplans der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung von der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) durchgeführt. Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beabsichtigt, auch für das Jahr 2020 den Bewachungsauftrag an die KGAB zu vergeben. Nach dem Angebot der KGAB beläuft sich der Grund- Stundensatz auf 17,48 Euro zzgl. MwSt. Auf der Grundlage der Einsatzzahlen aus dem Jahr 2018 ergibt sich unter Berücksichtigung der tariflichen Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen folgen- de Kalkulation: Stunden 2018 Stunden Preis/Stunde Kosten Normalstunden 9.637,58 17,48 € 168.464,90 € Normalstunden mit Nachtarbeit 364,15 18,93 € 6.893,36 € Sonntage 1.732,46 24,69 € 42.774,44 € Sonntag mit Nachtzuschlag 66,15 26,13 € 1.728,50 € Feiertag 366,45 31,90 € 11.689,76 € Feiertag mit Nachtzuschlag 13,20 33,34 € 440,09 € Gesamt 12.179,99 19,05 € 231.991,04 € Auf dieser Basis ergibt sich für die Beauftragung in 2020 eine voraussichtliche Netto-Auftragssumme (zzgl. 7% MwSt) in Höhe von rd. 232.000 Euro. Im Durchschnitt beträgt der Netto-Stundensatz damit 19,05 Euro. Da das Veranstaltungszentrum vorsteuerabzugsberechtigt ist, beläuft sich die tatsächliche Belastung auf den Nettowert. Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist anzumerken, dass dieser sich durch das für 2020 geplante Programm sowohl erhöhen als auch verringern kann. Nachdem die bisher vom Caritasverband für die Stadt Köln und dem Evangelischen Kirchenverband Köln und Region gehaltenen Geschäftsanteile am Stammkapital der KGAB von der Stadt Köln erwor- ben wurden, sind die Voraussetzungen für ein Inhouse-Geschäft gegeben. Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben hat das Rechnungsprüfungsamt dem Bedarf der Maß- nahme zugestimmt. Laut Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung muss bei Verträgen, die den Wert von 125.000 € übersteigen, auch der Betriebsausschuss seine Zustimmung erteilen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Heinrich-Böll-Platz
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Details
- Aktenzeichen
- 3627/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.11.2019
- Erstellt
- 17.10.2019 09:47