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3386/2018

Öffnung der Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr im Stadtbezirk Nippes

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 25.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 15.11.2018, TOP 9.1.1

Anlage 1- Geprüfte, für eine Öffnung geeignete Einbahnstraßen in Nippes

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Analge 2- Übersichtsplan

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Anlage 1- Geprüfte, für eine Öffnung geeignete Einbahnstraßen in Nippes

1200 Zeichen

Anlage 1: Geprüfte, für eine Öffnung geeignete Einbahnstraßen in Nippes 
 Stadtteil Straße Abschnitt von bis  
1 Longerich Grethenstr. S-Bahnhof Köln-Longerich Eliasgasse  
2 Longerich Grethenstr. Eliasgasse Longericher Hauptstr.  
3 Mauenheim Grüner Hof  
 
 
4 Mauenheim Grüner Hof 3 Abschnitte   
5 Mauenheim Grüner Hof    
6 Nippes Cranachstraße Merheimer Str. Siebachstr.  
7 Nippes Wartburgstr. Merheimer Str. Siebachstr.  
8 Nippes Florastr. Yorckstr. Gartenstr.  
9 Nippes Florastr.* Bülowstr. Niehler Str. LSA-Anpassung 
10 Weidenpesch Schmiedegasse Jesuitengasse Feuerstr.  
11 Weidenpesch Schmiedegasse Feuerstr. Amboßstr.  
12 Weidenpesch Schmiedegasse Amboßstr. Vulkanstr.  
13 Weidenpesch Schmiedegasse* Vulkanstr. Neusser Str. Bauliche Anpassung 
14 Weidenpesch Jesuitengasse Floriansgasse Schmiedegasse  
15 Weidenpesch Feuerstr. Floriansgasse Schmiedegasse  
16 Weidenpesch Amboßstr. Floriansgasse Schmiedegasse  
17 Weidenpesch Floriansgasse Amboßstr. Vulkanstr.  
18 Weidenpesch Floriansgasse* Vulkanstr. Kapuzinerstr. Fahrradabstellanlagen 
19 Weidenpesch Etzelstraße* Ossietzkystraße Auf dem Ginsterberg Einbahnstraßeneinrichtung 
*Einbahnstraßenöffnung erfordert höheren Aufwand

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2619 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer 
 3386/2018 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Öffnung der Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr im Stadtbezirk Nippes 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, die Einbahnstraßen aus Anlage 1 bzw. An-
lage 2 für den gegenläufigen Radverkehr zu öffnen. 
 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Für das gesamte Stadtgebiet hat die Verwaltung eine Bestandsaufnahme durchgeführt und für jeden 
Stadtbezirk alle geöffneten und ungeöffneten Einbahnstraßen aufgenommen und dargestellt. 
In der Sitzung vom 26.09.2013 wurde der Bezirksvertretung Nippes ein Übersichtsplan der vorhande-
nen Einbahnstraßen vorgestellt. Die Verwaltung wurde nach Beschluss vom 26.09.2013 (s. Vorlagen-
Nr.: 1264/2013) damit beauftragt, der Bezirksvertretung eine Auflistung von zu öffnenden Einbahn-
straßen vorzulegen. 
 
Die Verwaltung hat eine Liste jener Einbahnstraßenabschnitte im Stadtbezirk Nippes vorbereitet, die 
nach eingehender Überprüfung für eine Öffnung für den gegenläufigen Radverkehr geeignet sind. 
Dementsprechend erfüllen sie die Bedingungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, 
einer ausreichenden Begegnungsbreite sowie einer übersichtlichen Verkehrsführung. Bei einigen 
Abschnitten ist neben der Beschilderung noch zusätzlich die Markierung von Fahrradschleusen o. ä. 
vonnöten. Die Umsetzung der ersten Einbahnstraßenabschnitte ist für Ende 2018/Anfang 2019 vor-
gesehen. Vier der aufgelisteten Abschnitte sind vor der Öffnung durch bauliche Anpassungen zu op-
timieren (Bordsteinabsenkung, Versetzen Fahrradparken, Integration LSA o. ä.). 
 
Die Liste setzt sich aus Abschnitten der ersten Priorität zusammen, die sinnvoll durch an diese an-
knüpfenden Abschnitte ergänzt wurden. Insgesamt werden der Bezirksvertretung Nippes 19 Einbahn-
straßenabschnitte vorgeschlagen, über die sie im Einzelfall einen Beschluss fassen kann (siehe An-
lagen 1 und 2). 
 
Jede Öffnung einer Einbahnstraße bedarf einer straßenrechtlichen Anordnung nach § 44 und 45 der 
Straßenverkehrsordnung (StVO). Ihr geht eine umfangreiche Überprüfung der örtlichen Gegebenhei-
ten (Fahrbahnbreiten, Sichtverhältnisse, Verkehrsbelastung, Unfallanzeigen etc.) und ein in der StVO 
vorgeschriebenes Anhörungsverfahren voraus. 
 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Geprüfte, für eine Öffnung geeignete Einbahnstraßen in Nippes 
Anlage 2: Übersichtsplan

Analge 2- Übersichtsplan

192 Zeichen

Anlage 2: Übersichtsplan 
Floriansgasse 
Florastraße 
Cranachstraße 
Grüner Hof 
Feuerstraße 
Amboßstraße 
Schmiedegasse 
Jesuitengasse 
Wartburgstraße 
Longerich 
 
Grethenstraße 
Etzelstraße

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (23)

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  • Neusser Straße
  • Kapuzinerstraße
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  • Longericher Hauptstraße 3
  • Auf dem Ginsterberg
  • Siebachstraße 7
  • Gartenstraße 9
  • Grüner Hof 4
  • Eliasgasse 2

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Details

Aktenzeichen
3386/2018
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
25.10.2018
Erstellt
17.10.2018 11:32