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Öffnung der Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr im Stadtbezirk Nippes

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3386/2018 vom 25.10.2018

Stand: Am 15.11.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) geändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 1- Geprüfte, für eine Öffnung geeignete Einbahnstraßen in Nippes

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    Anlage 1: Geprüfte, für eine Öffnung geeignete Einbahnstraßen in Nippes Stadtteil Straße Abschnitt von bis 1 Longerich Grethenstr. S-Bahnhof Köln-Longerich Eliasgasse 2 Longerich Grethenstr. Eliasgasse Longericher Hauptstr. 3 Mauenheim Grüner Hof 4 Mauenheim Grüner Hof 3 Abschnitte 5 Mauenheim Grüner Hof 6 Nippes Cranachstraße Merheimer Str. Siebachstr. 7 Nippes Wartburgstr. Merheimer Str. Siebachstr. 8 Nippes Florastr. Yorckstr. Gartenstr. 9 Nippes Florastr.* Bülowstr. Niehler Str. LSA-Anpassung 10 Weidenpesch Schmiedegasse Jesuitengasse Feuerstr. 11 Weidenpesch Schmiedegasse Feuerstr. Amboßstr. 12 Weidenpesch Schmiedegasse Amboßstr. Vulkanstr. 13 Weidenpesch Schmiedegasse* Vulkanstr. Neusser Str. Bauliche Anpassung 14 Weidenpesch Jesuitengasse Floriansgasse Schmiedegasse 15 Weidenpesch Feuerstr. Floriansgasse Schmiedegasse 16 Weidenpesch Amboßstr. Floriansgasse Schmiedegasse 17 Weidenpesch Floriansgasse Amboßstr. Vulkanstr. 18 Weidenpesch Floriansgasse* Vulkanstr. Kapuzinerstr. Fahrradabstellanlagen 19 Weidenpesch Etzelstraße* Ossietzkystraße Auf dem Ginsterberg Einbahnstraßeneinrichtung *Einbahnstraßenöffnung erfordert höheren Aufwand
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 3386/2018 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Öffnung der Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr im Stadtbezirk Nippes Beschlussorgan Bezirksvertretung 5 (Nippes) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, die Einbahnstraßen aus Anlage 1 bzw. An- lage 2 für den gegenläufigen Radverkehr zu öffnen. Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Für das gesamte Stadtgebiet hat die Verwaltung eine Bestandsaufnahme durchgeführt und für jeden Stadtbezirk alle geöffneten und ungeöffneten Einbahnstraßen aufgenommen und dargestellt. In der Sitzung vom 26.09.2013 wurde der Bezirksvertretung Nippes ein Übersichtsplan der vorhande- nen Einbahnstraßen vorgestellt. Die Verwaltung wurde nach Beschluss vom 26.09.2013 (s. Vorlagen- Nr.: 1264/2013) damit beauftragt, der Bezirksvertretung eine Auflistung von zu öffnenden Einbahn- straßen vorzulegen. Die Verwaltung hat eine Liste jener Einbahnstraßenabschnitte im Stadtbezirk Nippes vorbereitet, die nach eingehender Überprüfung für eine Öffnung für den gegenläufigen Radverkehr geeignet sind. Dementsprechend erfüllen sie die Bedingungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, einer ausreichenden Begegnungsbreite sowie einer übersichtlichen Verkehrsführung. Bei einigen Abschnitten ist neben der Beschilderung noch zusätzlich die Markierung von Fahrradschleusen o. ä. vonnöten. Die Umsetzung der ersten Einbahnstraßenabschnitte ist für Ende 2018/Anfang 2019 vor- gesehen. Vier der aufgelisteten Abschnitte sind vor der Öffnung durch bauliche Anpassungen zu op- timieren (Bordsteinabsenkung, Versetzen Fahrradparken, Integration LSA o. ä.). Die Liste setzt sich aus Abschnitten der ersten Priorität zusammen, die sinnvoll durch an diese an- knüpfenden Abschnitte ergänzt wurden. Insgesamt werden der Bezirksvertretung Nippes 19 Einbahn- straßenabschnitte vorgeschlagen, über die sie im Einzelfall einen Beschluss fassen kann (siehe An- lagen 1 und 2). Jede Öffnung einer Einbahnstraße bedarf einer straßenrechtlichen Anordnung nach § 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Ihr geht eine umfangreiche Überprüfung der örtlichen Gegebenhei- ten (Fahrbahnbreiten, Sichtverhältnisse, Verkehrsbelastung, Unfallanzeigen etc.) und ein in der StVO vorgeschriebenes Anhörungsverfahren voraus. Anlagen Anlage 1: Geprüfte, für eine Öffnung geeignete Einbahnstraßen in Nippes Anlage 2: Übersichtsplan
  • Analge 2- Übersichtsplan

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    Anlage 2: Übersichtsplan Floriansgasse Florastraße Cranachstraße Grüner Hof Feuerstraße Amboßstraße Schmiedegasse Jesuitengasse Wartburgstraße Longerich Grethenstraße Etzelstraße

Beratungsverlauf

  1. 15.11.2018

    Bezirksvertretung 5 (Nippes)

    TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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