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V/0271/2008

Kanalsanierung Prinz-Eugen-Straße

Vorlagen 03.04.2008

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen, Sitzung am 14.05.2008, TOP 4.6

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6207 Zeichen

V/0271/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kanalsanierung Prinz-Eugen-Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
14.05.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Dem vom Tiefbauamt aufgestellten Entwurf und den Kanalerneuerungsarbeiten wird zugestimmt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Die Baukosten werden auf 930.000 € geschätzt.  
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel stehen im Teilfinanzplan nachstehender Produktgruppe wie folgt zur Ver-
fügung: 
 
Auszahlungen 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haus
h.
- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 1101 Abwasserbeseitigung    
Teilfinanzplan (Zeile) 08 Auszahlungen für Baumaßnahmen
Investitionsmaßnahme 4120 Kanalsanierung Südviertel 
2009 ff. 930.000 weitere Maß-
nahmen 
 
Insgesamt:   
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0271/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Grimm 
Ruf: 
492 66 00 
E-Mail: 
Grimm@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.04.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0271/2008 
 
Begründung: 
 
Die im Bereich der Prinz-Eugen-Straße vorhandenen Regen- und Schmutzwasserkanäle stammen 
aus dem Jahr 1932. 
 
Laut Untersuchung sind die Schmutzwasser- und Regenwasserkanäle in weiten Teilen defekt (Zu-
standsklasse 1 - 2).  
Die wenigen Haltungen die nur bedingt sanierungsbedürftig sind (Zustandsklasse 3) werden eben-
falls erneuert.  
 
Die Kanäle weisen starke Korrosion, Querschnittsminderungen, Unterbögen, Scherbenbildung, 
defekte Rohrwandungen und Versätze auf. 
 
Durch starke Korrosion tritt eine Schwächung der Rohrwandungen auf, hierdurch wird die Statik 
des Kanalrohrs gefährdet. In Teilbereichen der Rohrwandungen sind bereits Löcher entstanden. 
 
Die durch den defekten Kanal austretenden Abwässer gefährden das Grundwasser. Bedingt durch 
die Lage der Prinz-Eugen-Straße im Randbereich des  Münsterschen Kiessandzuges entsteht hier 
ein besonderes Sanierungserfordernis. Durch Ausspülungen entstehen Hohlräume, die zu einer 
Gefährdung der Verkehrssicherheit führen können. 
 
Die Hausanschlussleitungen weisen das gleiche Schadensbild wie die Hauptkanäle auf und sind 
zum größten Teil sanierungsbedürftig. 
Bei den vorbereitenden Untersuchungen wurden viele Fehlanschlüsse bei der Grundstücks-
entwässerung festgestellt.   
Bei Fehlanschlüssen sind z.B. Regenwasserdrainagen und Dachentwässerungen an den 
Schmutzwasserkanal angeschlossen worden. Die notwendigen Sanierungsarbeiten auf den priva-
ten Grundstücken müssen von den Eigentümern vorgenommen werden.  
Die Sanierung der Anschlüsse im öffentlichen Bereich wird vom Tiefbauamt durchgeführt. 
Im Rahmend der umfangreichen Arbeiten auf den Grundstücken wird das Tiefbauamt auch die 
Regelung des neuen § 61a Landeswassergesetz (Dichtigkeitsprüfungen) anwenden, um mit den 
Grundstückseigentümern ein zusammenhängendes Sanierungskonzept durchzuführen. 
Das Tiefbauamt bietet den Eigentümern eine fachliche Beratung zu den notwendigen Maßnahmen 
an. 
 
Eine Erneuerung der kompletten Kanalisation im Bereich der Prinz-Eugen-Straße ist aus ökonomi-
scher und ökologischer Sicht unbedingt erforderlich. Lediglich die Regenwasserhaltungen zwi-
schen der Turmstraße und der Straße Am Krug können erhalten bleiben. 
 
Das vorh. Ei-Profil 250/375 des Schmutzwasserkanals wird durch 473 m Steinzeugkanal DN 250 
ersetzt. 
Im Bereich des Regenwasserkanals wird die vorh. Kanäle DN 300 – 600 durch neue Betonkanäle 
mit entsprechendem Durchmesser auf einer Länge von 328 m ersetzt. 
 
Die alten Kanäle werden ausgebaut bzw. mit einer speziellen Betonmischung verfüllt. 
 
Eine Genehmigung nach § 7 Wasserhaushaltsgesetz liegt vor. 
 
Die Erneuerung der Kanäle erfolgt in offener Bauweise. 
 
Die Verkehrsführung während der Bauarbeiten wird in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festge-
legt. 
 
Durch Kanalsanierungs- und Straßenunterhaltungsarbeiten wird  ein kompletter Straßenneubau 
vorgenommen. Die Vorlage zum Baubeschluss wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Mitte am

- 3 - 
V/0271/2008 
22.04.2008 beraten (Vorlage V/1042/2007). 
 
Im Rahmen der Straßenwiederherstellung nach Kanalsanierung werden Fahrbahn und Gehwege 
verbessert wiederhergestellt. 
Diese Verbesserungen sind beitragsauslösend im Sinne des Straßenbaubeitragsrechts. 
 
Nach der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz für das 
Land Nordrhein-Westfalen für Straßenbaumaßnahmen in der Stadt Münster“ vom 15.12.1978 in 
der jeweils geltenden Fassung wird gem. § 3 Absatz 3 Buchstabe a) die Prinz-Eugen-Straße als 
Anliegerstraße eingestuft.  
 
An den voraussichtlich beitragsfähigen Kosten für die Fahrbahnverbesserung in Höhe von ca. 
445.000 € und für die Gehwegverbesserung in Höhe von ca. 362.000 € beteiligen sich die Grund-
stückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten bei einer Einstufung als Anliegerstraße mit  
80 %. 
 
Die umlagefähigen Kosten betragen nach einer Beitragsberechnung rd. 645.600 €. 
 
Der Verteilerwert liegt nach der vorläufigen Beitragsberechnung bei 6,33 € je Quadratmeter ver-
vielfältigter Grundstücksgröße. 
 
Die Wohnbebauung der Prinz-Eugen-Straße ist überwiegend zweigeschossig. Auf ein durch-
schnittliches Wohngrundstück mit einer Größe von 500 Quadratmetern (vervielfältigt mit dem Fak-
tor 1,3 für zweigeschossig bebaut) entfällt ein Straßenbaubeitrag von voraussichtlich rd. 4.100 €. 
 
Auf das Hittorf-Gymnasium entfallen ca. 50,9 % der Anliegerbeiträge(329.060 €), die Beitragshö-
hen ohne Schulgrundstück liegen zwischen 2.865 € und 52.045 €. 
 
Die Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten werden etwa einen Monat vor Baubeginn im 
Rahmen des Service-Versprechens des Tiefbauamtes persönlich angeschrieben und über die 
Maßnahme und die zu erwartenden grundstücksbezogenen Anliegerbeiträge der Baumaßnahme 
informiert. 
 
Die Ausschreibung der Maßnahme erfolgt gemeinsam  mit dem Straßenbau nach der Zustimmung  
in der BV und im AUB. 
Mit dem Baubeginn wird Anfang 2009 gerechnet. Die Länge der Bauzeit beträgt etwa 2 Jahre (für 
Kanal- und Straßenbau). 
Die Beschlussvorlage zum Straßenbau hat die Nummer V/1042/2007. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

22.04.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.05.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Turmstraße
  • Prinz-Eugen-Straße
  • Am Krug

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0271/2008
Typ
Vorlagen
Datum
03.04.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37