Widmung von Stichwegen der Gaußstraße in Köln-Pesch
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0922/2020 vom 15.04.2020
Stand: Am 04.06.2020 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/620/2 62.30.02-6-19448/2020 Vorlagen-Nummer 0922/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Widmung von Stichwegen der Gaußstraße in Köln-Pesch Beschlussorgan Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, Teilstücke der Gaußstraße in Köln-Pesch (Gemarkung Esch, Flur 4, Flurstücke 1397, 1398, 1794, 1809, 1826 sowie Gemarkung Esch, Flur 14, Teilstück von Flurstück 989) gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) als Gemeindestraße mit der Benutzungsbeschränkung auf den Verkehr durch Fußgänger zu widmen. Alternative: keine Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die im Amtsblatt Nr. 56 vom 18.12.1995 veröffentliche Widmung der Gaußstraße umfasste nicht die 5 Stichwege nördlich der Gaußstraße und einen Teil des Stichweges von Gaußstraße Nr. 51a bis zur Escher Straße. Diese Flächen sind endgültig hergestellt. Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wege- gesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt als Straßenbaulastträger gestellt. Anlage: Widmungsplan -
Widmungsplan Gaußstr
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40m3020100 Mittelpunkt: [350701,5652121] 1:625 Widmungsplan Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 18.03.2020
Beratungsverlauf
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04.06.2020
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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