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0922/2020

Widmung von Stichwegen der Gaußstraße in Köln-Pesch

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 15.04.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 04.06.2020, TOP 9.1.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Widmungsplan Gaußstr

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

1440 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/62/620/2 
62.30.02-6-19448/2020 
Vorlagen-Nummer 
 0922/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Widmung von Stichwegen der Gaußstraße in Köln-Pesch 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt, Teilstücke der Gaußstraße in Köln-Pesch (Gemarkung 
Esch, Flur 4, Flurstücke 1397, 1398, 1794, 1809, 1826 sowie Gemarkung Esch, Flur 14, Teilstück von 
Flurstück 989) gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NRW) als Gemeindestraße mit 
der Benutzungsbeschränkung auf den Verkehr durch Fußgänger zu widmen. 
 
 
 
Alternative: 
 
keine 
 
 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.05.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die im Amtsblatt Nr. 56 vom 18.12.1995 veröffentliche Widmung der Gaußstraße umfasste nicht die 5 
Stichwege nördlich der Gaußstraße und einen Teil des Stichweges von Gaußstraße Nr. 51a bis zur 
Escher Straße. 
 
Diese Flächen sind endgültig hergestellt.  
 
Mit der Widmung wird die Fläche zur öffentlichen Straße im Sinne des Straßen- und Wege- 
gesetzes NRW und damit formal in die Verfügungsgewalt der Stadt als Straßenbaulastträger 
gestellt.  
 
 
Anlage: 
Widmungsplan

Widmungsplan Gaußstr

398 Zeichen

40m3020100 Mittelpunkt: [350701,5652121]   1:625
 
Widmungsplan
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender
Nutzung zuständig.
Erstellt am: 18.03.2020

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Gaußstraße
  • Escher Straße

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Details

Aktenzeichen
0922/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
15.04.2020
Erstellt
19.03.2020 13:29