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Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Köln mobil 2025 (Az.: 02-1600-176/16)

Beschlussvorlage Ausschuss 4361/2016 vom 31.01.2017

Stand: Am 14.03.2017 im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden geändert beschlossen.

Dokumente

  • Beschlussvorlage Ausschuss

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 4361/2016 Freigabedatum 31.1.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Köln mobil 2025 (Az.: 02-1600-176/16) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe und unter- stützt die weitere Umsetzung des Strategiepapiers „Köln mobil 2025“. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.03.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Der Petent beantragt, dass alle Planungen und Ausführungen von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen im Sinne des Strategiepaper „Köln mobil 2025“ umgesetzt werden (vgl. Anlage 1). Stellungnahme der Verwaltung: Die Förderung des Radverkehrs gehört bereits jetzt schon zu den zentralen Aufgaben der zukünftigen Verkehrsplanung für die Stadt Köln, da der Radverkehr das wesentliche Verkehrsmittel sein wird, um durch eine Verlagerung der motorisierten Verkehre den modal split zugunsten des Umweltverbundes zu verändern und damit die anvisierten Werte des Strategiepapier „Köln Mobil 2025“ zu erreichen. Die gewünschte Reduzierung des MIV Anteils um ca. 7% kann und wird im Wesentlichen nur durch die Förderung des Radverkehrs möglich sein. Die Erreichung dieses Ziels kann durch eine Flächenum- verteilung im Straßenraum, Schaffung durchgängiger Radverkehrsachsen und Schließung von Netz- lücken im Radverkehrsnetz unterstützt werden. Das Strategiepapier „Köln mobil 2025“ bildet die Grundlage der Verkehrsplanungen der Verwaltung. Im Laufe des Planungsprozesses gilt es, sowohl die zukünftig angestrebte Verkehrszusammenset- zung, als auch die derzeitig vorhandenen Verkehrsbelastungen zu betrachten. Planungen werden so erstellt, dass der Umweltverbund berücksichtigt und gefördert wird. Zur Förde- rung des Radverkehrs wurden in den letzten zwei Jahren unter Einbeziehung der breiten Öffentlich- keit zwei bezirkliche Radverkehrskonzepte erarbeitet, die als Handlungsrahmen für die Verwaltung bindend sind. Mit der Planung und Umsetzung der Maßnahmenkataloge wird im Jahr 2017 begonnen. Es ist vorgesehen, weitere bezirkliche Radverkehrskonzepte zu erstellen. Bei allen weiteren straßen- verkehrlichen und –technischen Planungen wird die Förderung des Umweltverbundes gemäß der Ziele des Strategiepapiers „Köln mobil 2025“ weiterhin berücksichtigt.
  • Anlage 1 Eingabe

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    Anlage 1: 1. Eingabe: Köln, den 11.10.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, immer wieder äußert das Amt für Straßen-und Verkehrstechnik bei Straßenneugestaltungen, dass nicht mehr Platz für den Radverkehr geschaffen werden kann weil auch der aktuell vorhandene Autoverkehr berücksichtigt werden muss (siehe aktuelle Aussagen von Frau Stolte-Neumann in der Rundschau zur Domumgebung). Im Strategiepapier „Köln mobil 2025“ wurde von Politik und Verwaltung beschlossen, dass der Radverkehr in Köln massiv gefördert und der Autoverkehr entsprechend zurückgedrängt werden soll. Nun fragt man sich: Wie passen diese beiden Aussagen zusammen? Alle Experten sind sich einige dass man nur dann Menschen dazu bewegt vom Auto aufs Rad umzusteigen, wenn Radfahren größtmögliche Attraktivität bietet. In letzter Zeit wurden allerdings seitens der Stadtverwaltung Maßnahmen umgesetzt die genau das Gegenteil bewirken, sie machen das Radfahren in Köln unattraktiv (zum Beispiel: Am Kümpchenshof, Hansaring, Domumgebung). Wenn die Ziele zur Änderung der Mobilität in unserer Stadt ernst gemeint sind, dann wird es langsam Zeit, dass sich etwas in der Straßengestaltung ändert und zwar nicht erst wenn in einigen Jahren eventuell mit der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes Innenstadt begonnen wird sondern jetzt. Ich bitte den Verkehrsausschuss daher folgendes zu beschließen: Bei allen ab sofort durchzuführenden Straßenumgestaltungen / -neumarkierungen /- fahrbahnerneuerungen oder sonstigen Arbeiten werden die Ziele aus Köln mobil 2025 in der Planung mit oberster Priorität berücksichtigt. Die Belange des Autoverkehrs treten hinter die Belange des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad-und Fußverkehr) zurück. Alle bereits geplanten Arbeiten die vor der baldigen Ausführung stehen werden mit sofortiger Wirkung gestoppt und die Planung entsprechen "Köln mobil 2025" angepasst. Daniel Mörchen 2. Eingabe: Köln, den 12.10.2016 Sehr geehrte Damen und Herren, immer wieder äußert das Amt für Straßen-und Verkehrstechnik bei Straßenneugestaltungen, dass nicht mehr Platz für den Radverkehr geschaffen werden kann, weil auch der aktuell vorhandene Autoverkehr berücksichtigt werden muss (siehe aktuelle Aussagen von Frau Stolte-Neumann in der Rundschau zur Domumgebung). Im Strategiepapier „Köln mobil 2025“ wurde von Politik und Verwaltung beschlossen, dass der Radverkehr in Köln massiv gefördert und der Autoverkehr entsprechend zurückgedrängt werden soll. Nun fragt man sich: Wie passen diese beiden Aussagen zusammen? Alle Experten sind sich einig, dass man nur dann Menschen dazu bewegt vom Auto aufs Rad umzusteigen, wenn Radfahren größtmögliche Attraktivität bietet. In letzter Zeit wurden allerdings seitens der Stadtverwaltung Maßnahmen umgesetzt, die genau das Gegenteil bewirken: sie machen das Radfahren in Köln unattraktiv (zum Beispiel: Am Kümpchenshof, Hansaring, Domumgebung). Wenn die Ziele zur Änderung der Mobilität in unserer Stadt ernst gemeint sind, dann wird es langsam Zeit, dass sich etwas in der Straßengestaltung ändert! Und zwar nicht erst, wenn in einigen Jahren eventuell mit der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes Innenstadt begonnen wird, sondern jetzt. Ich bitte den Verkehrsausschuss daher folgendes zu beschließen: Bei allen ab sofort durchzuführenden Straßenumgestaltungen, -neumarkierungen, Fahrbahnerneuerungen oder sonstigen Arbeiten werden die Ziele aus Köln mobil 2025 in der Planung mit oberster Priorität berücksichtigt. Die Belange des Autoverkehrs treten hinter die Belange des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad-und Fußverkehr) zurück. Weiterhin werden alle geplanten Arbeiten, die vor der baldigen Ausführung stehen, mit sofortiger Wirkung gestoppt und entsprechend "Köln mobil 2025" angepasst.

Beratungsverlauf

  1. 14.03.2017

    Ausschuss für Anregungen und Beschwerden

    TOP 4.3, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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