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4361/2016

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Köln mobil 2025 (Az.: 02-1600-176/16)

Beschlussvorlage Ausschuss 31.01.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 14.03.2017, TOP 4.3

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 Eingabe

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Beschlussvorlage Ausschuss

2486 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 4361/2016 
Freigabedatum 31.1.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Köln mobil 2025 (Az.: 02-1600-176/16) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe und unter-
stützt die weitere Umsetzung des Strategiepapiers „Köln mobil 2025“. 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.03.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt, dass alle Planungen und Ausführungen von Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen 
im Sinne des Strategiepaper „Köln mobil 2025“ umgesetzt werden (vgl. Anlage 1). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Förderung des Radverkehrs gehört bereits jetzt schon zu den zentralen Aufgaben der zukünftigen 
Verkehrsplanung für die Stadt Köln, da der Radverkehr das wesentliche Verkehrsmittel sein wird, um 
durch eine Verlagerung der motorisierten Verkehre den modal split zugunsten des Umweltverbundes 
zu verändern und damit die anvisierten Werte des Strategiepapier „Köln Mobil 2025“ zu erreichen. Die 
gewünschte Reduzierung des MIV Anteils um ca. 7% kann und wird im Wesentlichen nur durch die 
Förderung des Radverkehrs möglich sein. Die Erreichung dieses Ziels kann durch eine Flächenum-
verteilung im Straßenraum, Schaffung durchgängiger Radverkehrsachsen und Schließung von Netz-
lücken im Radverkehrsnetz unterstützt werden. 
 
Das Strategiepapier „Köln mobil 2025“ bildet die Grundlage der Verkehrsplanungen der Verwaltung. 
Im Laufe des Planungsprozesses gilt es, sowohl die zukünftig angestrebte Verkehrszusammenset-
zung, als auch die derzeitig vorhandenen Verkehrsbelastungen zu betrachten. 
 
Planungen werden so erstellt, dass der Umweltverbund berücksichtigt und gefördert wird. Zur Förde-
rung des Radverkehrs wurden in den letzten zwei Jahren unter Einbeziehung der breiten Öffentlich-
keit zwei bezirkliche Radverkehrskonzepte erarbeitet, die als Handlungsrahmen für die Verwaltung 
bindend sind. Mit der Planung und Umsetzung der Maßnahmenkataloge wird im Jahr 2017 begonnen. 
 
Es ist vorgesehen, weitere bezirkliche Radverkehrskonzepte zu erstellen. Bei allen weiteren straßen-
verkehrlichen und –technischen Planungen wird die Förderung des Umweltverbundes gemäß der 
Ziele des Strategiepapiers „Köln mobil 2025“ weiterhin berücksichtigt.

Anlage 1 Eingabe

3821 Zeichen

Anlage 1: 
 
1. Eingabe: 
        Köln, den 11.10.2016 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
  
immer wieder äußert das Amt für Straßen-und Verkehrstechnik bei 
Straßenneugestaltungen, dass nicht mehr Platz für den Radverkehr geschaffen 
werden kann weil auch der aktuell vorhandene Autoverkehr berücksichtigt werden 
muss (siehe aktuelle Aussagen von Frau Stolte-Neumann in der Rundschau zur 
Domumgebung). 
  
Im Strategiepapier „Köln mobil 2025“ wurde von Politik und Verwaltung beschlossen, 
dass der Radverkehr in Köln massiv gefördert und der Autoverkehr entsprechend 
zurückgedrängt werden soll. 
  
Nun fragt man sich: Wie passen diese beiden Aussagen zusammen? 
Alle Experten sind sich einige dass man nur dann Menschen dazu bewegt vom Auto 
aufs Rad umzusteigen, wenn Radfahren größtmögliche Attraktivität bietet. 
In letzter Zeit wurden allerdings seitens der Stadtverwaltung Maßnahmen umgesetzt 
die genau das Gegenteil bewirken, sie machen das Radfahren in Köln unattraktiv 
(zum Beispiel: Am Kümpchenshof, Hansaring, Domumgebung). 
  
Wenn die Ziele zur Änderung der Mobilität in unserer Stadt ernst gemeint sind, dann 
wird es langsam Zeit, dass sich etwas in der Straßengestaltung ändert und zwar 
nicht erst wenn in einigen Jahren eventuell mit der Umsetzung des 
Radverkehrskonzeptes Innenstadt begonnen wird sondern jetzt. 
  
Ich bitte den Verkehrsausschuss daher folgendes zu beschließen: 
  
Bei allen ab sofort durchzuführenden Straßenumgestaltungen / -neumarkierungen /- 
fahrbahnerneuerungen oder sonstigen Arbeiten werden die Ziele aus Köln mobil 
2025 in der Planung mit oberster Priorität berücksichtigt. 
Die Belange des Autoverkehrs treten hinter die Belange des Umweltverbundes 
(ÖPNV, Rad-und Fußverkehr) zurück. 
  
Alle bereits geplanten Arbeiten die vor der baldigen Ausführung stehen werden mit 
sofortiger Wirkung gestoppt 
und die Planung entsprechen "Köln mobil 2025" angepasst. 
 
Daniel Mörchen

2. Eingabe: 
         Köln, den 12.10.2016 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
immer wieder äußert das Amt für Straßen-und Verkehrstechnik bei 
Straßenneugestaltungen, dass nicht mehr Platz für den Radverkehr geschaffen 
werden kann, weil auch der aktuell vorhandene Autoverkehr berücksichtigt werden 
muss (siehe aktuelle Aussagen von Frau Stolte-Neumann in der Rundschau zur 
Domumgebung). 
 
Im Strategiepapier „Köln mobil 2025“ wurde von Politik und Verwaltung beschlossen, 
dass der Radverkehr in Köln massiv gefördert und der Autoverkehr entsprechend 
zurückgedrängt werden soll. 
 
Nun fragt man sich: Wie passen diese beiden Aussagen zusammen? 
Alle Experten sind sich einig, dass man nur dann Menschen dazu bewegt vom Auto 
aufs Rad umzusteigen, wenn Radfahren größtmögliche Attraktivität bietet. 
In letzter Zeit wurden allerdings seitens der Stadtverwaltung Maßnahmen umgesetzt, 
die genau das Gegenteil bewirken: sie machen das Radfahren in Köln unattraktiv 
(zum Beispiel: Am Kümpchenshof, Hansaring, Domumgebung). 
 
Wenn die Ziele zur Änderung der Mobilität in unserer Stadt ernst gemeint sind, dann 
wird es langsam Zeit, dass sich etwas in der Straßengestaltung ändert! 
Und zwar nicht erst, wenn in einigen Jahren eventuell mit der Umsetzung des 
Radverkehrskonzeptes Innenstadt begonnen wird, sondern jetzt. 
 
 
Ich bitte den Verkehrsausschuss daher folgendes zu beschließen: 
 
Bei allen ab sofort durchzuführenden Straßenumgestaltungen, -neumarkierungen, 
Fahrbahnerneuerungen oder sonstigen Arbeiten werden die Ziele aus Köln mobil 
2025 in der Planung mit oberster Priorität berücksichtigt. Die Belange des 
Autoverkehrs treten hinter die Belange des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad-und 
Fußverkehr) zurück. 
 
Weiterhin werden alle geplanten Arbeiten, die vor der baldigen Ausführung stehen, 
mit sofortiger Wirkung gestoppt und entsprechend "Köln mobil 2025" angepasst.

Beratungsverlauf (1)

14.03.2017 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
4361/2016
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.01.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27