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V/0811/2017

Transidentität und Gesundheit

Vorlagen 14.09.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien, Sitzung am 22.11.2017, TOP 11

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

25148 Zeichen

V/0811/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Gesundheit, Veterinär- und 
Lebensmittelangelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Transidentität und Gesundheit 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.10.2017 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Bericht 
11.10.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung Bericht 
17.10.2017 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
22.11.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 
 
 
Bericht: 
1. Einleitung 
Das Thema Trans-identität1 ist in den Medien zunehmend präsent. Auf Anregung des Aus-
schussvorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz 
und Arbeitsförderung wurde es in die Vorlagenplanung 2017 aufgenommen. 
Ein guter Informationsstand innerhalb der Gesellschaft ist eine wichtige Voraussetzung, dass 
Vorurteile und Diskriminierung gegen Einzelne und gegen Teilgruppen der Gesellschaft vermie-
den werden können. 
Für das Verständnis der Thematik ist eine Verständigung auf folgende Begriffsdefinitionen sinnvoll: 
 
Gesundheit 
Nach der global gültigen Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 1948 ist Ge-
sundheit: 
 „ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und 
nicht allein das Fehlen von Krankheit“ 
Im Kontext mit der Identitätsfindung / mit transidenten Empfindungen ist der zentrale Gesund-
heitsbegriff des Wohlbefindens wichtig. 
 
Identität 
Nach dem lateinischen [idem = dasselbe] bezeichnet Identität eines Individuums das Selbstbild, 
das einen Menschen beschreibt bzw. die Gesamtheit, in der sich ein Individuum empfindet. Iden-
tität ist damit nicht (nur) ein von außen beobachtbarer Zustand. Vielmehr ist Identität ein persönli-
ches (nur) von innen heraus beschreibbares Empfinden. 
                                                
1 Der Begriff wird hier einmalig mit Silbentrennung verwendet, um die korrekte Aussprache deutlich zu m a-
chen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0811/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. Iseke 
Ruf: 
492-5417 
E-Mail: 
Iseke@stadt-muenster.de 
Datum: 
26.09.2017 
Öffentliche Berichtsvorlage

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V/0811/2017 
 
Grundsätzlich ist Identitätsempfinden zunächst kein Gesundheitsthema im klassischen Sinne. So 
ist ein belastetes Identitätsempfinden zunächst auch nicht als Krankheit zu verstehen. Ein dauer-
haft eingeschränktes Wohlbefinden in diesem Bereich kann aber Krankheitsfolgen haben. 
Persönliche Verunsicherung über die eigene Identität sowie unangemessene, unreflektierte oder 
diskriminierende Reaktionen von Individuen, Gruppen oder Teilen der Gesellschaft kann zu einer 
maximalen Beeinträchtigung der Gesundheit sowie in der Folge zu schwerwiegender „messba-
rer“ Krankheit führen. Selbstleugnung, Selbstverachtung oder Selbstzerstörung bis hin zur 
Selbsttötung können ernsthafte Folgen und Probleme eines transidenten Bewusstseins sein. 
  
Dagegen bedeutet ein umfassendes „stimmiges“ Empfinden eigener Identität und darüber hinaus 
eine gelingende Einbettung dieser Identität in ein soziales Umfeld und in die Gesellschaft eine 
Grundvoraussetzung von Wohlbefinden und damit von Gesundheit nicht nur des Einzelnen, son-
dern auch der Gesellschaft. 
Insofern handelt es sich beim Thema Transidentität (auch) um ein kommunales Gesundheits-
thema. 
2. Grundlage und Zielsetzung dieses Berichts 
Die Berichtsvorlage bezieht sich auf die aktuelle wissenschaftliche Literatur. Sie beruht ansons-
ten auf Interviews mit Experten des medizinischen Versorgungssystems in Münster. Es wurden 
zudem mehrere Gespräche mit Personen geführt, die in Bezug auf ihre (geschlechtliche) Identität 
eine besondere Betroffenheit / Belastung empfinden bzw. empfunden haben. Ziel der Vorlage ist 
es, objektive Informationen zu liefern, die den Blick des Einzelnen aber auch den der Wissen-
schaft auf diese Thematik wiedergeben. Es gehört zum gesetzlichen Auftrag der Unteren Ge-
sundheitsbehörde, die gesundheitlichen Verhältnisse der Bevölkerung zu beobachten und bei der 
Mitwirkung an einer bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung auch unterschiedliches ge-
sundheitliches Verhalten, unterschiedliche Lebenslagen sowie die unterschiedliche Versorgungs-
situation von Frauen und Männern zu berücksichtigen (§ 2 des Gesetzes über den öffentlichen 
Gesundheitsdienst (ÖGDG)). Bei der regelmäßigen öffentlichen Gesundheitsberichterstattung 
(GBE) sind soziale und geschlechtsspezifische Gegebenheiten einzubeziehen (§ 21 ÖGDG). Die 
Verwaltung kommt mit dem vorliegenden Bericht diesem Auftrag nach.  
3. Transidentität 
Mit dem Begriff der Transidentität, für den es keine international gültige Definition gibt, wird letzt-
endlich ein Phänomen beschrieben, bei dem eine Abweichung zwischen bestimmten körperli-
chen Merkmalen („Körpergeschlecht“) und einer empfundenen Geschlechtsidentität („Kopfge-
schlecht“) besteht.  
Dabei besteht grundsätzlich sowohl bei den „körperlichen Merkmalen“ als auch bei der „empfun-
denen Geschlechtsidentität“ eine gewisse Variabilität. Vereinfacht kann festgestellt werden: 
TransFrauen bzw. TransMädchen sind Menschen, die in einen männlichen Körper geboren sind, 
die sich aber als Frau fühlen. 
TransMänner bzw. TransJungen sind Menschen, die in einen weiblichen Körper geboren sind, 
sich aber als Mann fühlen. 
Die Begriffe Transmenschen oder Trans*personen sind als Oberbegriffe für Menschen mit Trans-
Empfindung zu verstehen. Sie umfassen auch Menschen mit Trans-Empfindung, die sich weder 
eindeutig als Mann noch eindeutig als Frau fühlen. 
Die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität (www.dgti.org) verwendet „als 
Platzhalter gerne den Begriff Trans* um nicht alle Begriffe aufzählen zu müssen“, die sich Men-
schen mit Trans-Empfinden selber geben. 
Geschlecht, Geschlechtsidentität 
Während sich das Geschlecht eines Lebewesens anhand bestimmter Kriterien oder Merkmale 
(z.B. genetisch, körperlich) allgemeingültig definieren lässt, beschreibt die Geschlechtsidentität 
ein komplexes Empfinden, welches nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft eines umfas-
senden Bewusstseins bedarf und daher dem Menschen eigen ist. Geschlechtsidentität ist ein 
individuelles Empfinden, welches je nach Individuum sehr unterschiedliche Eigenschaften umfas-

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V/0811/2017 
 
sen kann. Bei den meisten Menschen sind zentrale Bestandteile der Geschlechtsidentität das 
körperliche Geschlecht (Geschlechtsmerkmale, Sexualorgane) sowie die (eigene) soziale Rolle in 
der Beziehung zu anderen Personen und in größeren sozialen Bezügen. 
Häufigkeit 
Transidentität ist ein individuelles Empfinden. Nicht jeder Mensch, der sich transident empfindet, 
muss sich auch als transident benennen. Insofern ist eine allgemein gültige Statistik zur Häufig-
keit nicht möglich. Es hat im Laufe der Zeit viele Versuche gegeben, die Häufigkeit zu ermitteln 
oder zu schätzen. Fakt ist, dass die Häufigkeit in der Regel umso höher eingeschätzt wird, je 
jünger die Studie ist. Dies macht deutlich, dass die Häufigkeit auch von der Art abhängt, wie die 
Gesellschaft mit dem Thema umgeht. 
Jüngste wissenschaftliche Studien legen nahe, dass bei 1-2% der Bevölkerung transidente  
Empfindungen vorhanden sind. Inwieweit diese Empfindungen zu einer Belastung und/oder zu 
einem Unterstützungs- oder Behandlungsbedarf führen, ist von vielen Faktoren abhängig. Um  
jedem Menschen jedoch eine bestmögliche Entwicklung eines Wohlbefindens (auch) im Bereich 
seiner (sexuellen) Identitätsfindung zu ermöglichen, ist es wichtig, dass für ein solches Empfin-
den eine gesellschaftliche Akzeptanz besteht und dass für Menschen mit transidentem Empfin-
den ein angemessenes Beratungs- und Unterstützungsangebot besteht. 
Ursachen 
Nach dem Stand der Wissenschaft ist die (sexuelle) Identität des Menschen genauso angeboren 
wie das körperliche Geschlecht oder beispielsweise die Augenfarbe oder die zu erwartende Kör-
pergröße. 
„Ursachen“ für transidentes Empfinden sind nicht bekannt. Die Wissenschaft geht aktuell davon 
aus, dass sich das Empfinden einer individuellen Identität grundsätzlich unabhängig von der ana-
tomischen Ausprägung im Verlauf der Fetalentwicklung im Mutterleib entwickelt. „Ergebnis“ ist 
zumeist eine „fest stehende“ geschlechtliche Identität, die sich im Laufe des Lebens nicht grund-
legend ändert. Warum diese vorgeburtliche Entwicklung nur bei einem Teil der Menschen zu ei-
nem gleichsinnigen anatomischen und identitären „Ergebnis“ führt ist letztendlich unbekannt. Ak-
tuelle Forschung legt nahe, dass diese Differenzentwicklung nicht als „Störung“ oder „Normab-
weichung“, sondern vielmehr als „Spielart der Natur im Rahmen der Normalität“ zu verstehen ist. 
Unterschied Transidentität / Transsexualität 
Im internationalen Sprachgebrauch wird häufig der englischsprachige Begriff „transsexual“ ver-
wendet, der jedoch bei einer 1:1 Übersetzung ins Deutsche das Geschlechtliche des englisch 
neutralen Begriffs betont. 
Die Gesprächspartner bei der Erstellung dieses Berichts haben betont, dass für sie die Transi-
dentität kein Thema der eigenen Sexualität darstellt. Sexualität wird vielmehr als ein Teilbereich 
des Seins beschrieben, der durch das Trans-Sein beeinträchtigt ist bzw. der das Trans-Sein zu-
sätzlich verkompliziert. Insofern kann Transsexualität als ein Teilbegriff von Transidentität ver-
standen werden, der für den Einzelnen oder die Einzelne von unterschiedlich wichtiger Bedeu-
tung ist. 
Transidentität und Kindheit / Jugend 
Das Empfinden des Trans-Seins beschreiben viele Trans*personen als eine Empfindung, die sie 
begleitet „seit sie denken können“. Je nach (erzieherischen) Wertvorstellungen der unmittelbaren 
Lebensumgebung in Familie, Kita, Schule oder Freundeskreis kann das Trans-Sein daher bereits 
in Kindheit und Jugend eine gesunde Persönlichkeitsentwicklung beeinträchtigen. Je stärker 
Trans*personen in einer für sie nicht stimmigen Geschlechtsrolle aufwachsen (müssen), umso 
eher besteht die Möglichkeit, dass sie eine „falsche Pubertät“ durchlaufen müssen. Deshalb kann 
die Pubertätsentwicklung für Trans*personen eine erhebliche Belastung bedeuten. Die Entwick-
lung zu einem „sexuellen Wesen“, die in der Phase der Pubertät ihre wesentliche Dynamik entfal-
tet, kann im persönlichen, im familiären, schulischen und/oder gesellschaftlichen Kontext existen-
tiell-krisenhafte Ausmaße annehmen.

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V/0811/2017 
 
Eine hohe Sensibilität im Gesundheitssystem, dem System Schule, bei der Jugendhilfe und in 
der allgemeinen Öffentlichkeit ist notwendig, damit betroffene Jugendliche und deren Familien 
zeitnah eine angemessene Unterstützung und Hilfe erhalten können. 
Transidentität/ Sexuelle Orientierung/ Intersexualität 
Die Begriffe Transidentität und sexuelle Orientierung müssen als gänzlich voneinander getrennt 
verstanden werden. Die Begriffe beschreiben letztendlich verschiedene Dimensionen individuel-
ler Identität. Die Frage, welcher (sexuellen) Identität eine Person sich zugeordnet fühlt, erlaubt 
keinen Rückschluss auf die sexuelle Orientierung. Bei transidenten Personen gibt es Hetero-, Bi- 
und Homosexualität vermutlich genauso häufig bei Menschen ohne transidentes Empfinden. 
Im Gegensatz zu den beiden gerade genannten Begriffen bezieht sich der Begriff der Intersexua-
lität zunächst auf sichtbare anatomische Besonderheiten: Ob ein Mensch in der vorgeburtlichen 
Entwicklung männliche oder weibliche Geschlechtsorgane entwickelt, ist hauptsächlich abhängig 
von den Geschlechts-Chromosomen, die diese Person trägt. Es kommt aber im Einzelfall vor, 
dass ein Kind mit Geschlechtsorganen geboren wird, die sich weder dem männlichen noch dem 
weiblichen Geschlecht eindeutig zuordnen lassen. Für die Beschreibung dieser Situation wird in 
der Medizin der Begriff der Intersexualität verwendet. Von Personen, die solche „nicht eindeuti-
gen“ Geschlechtsmerkmale tragen, wird dieser medizinische Begriff jedoch nicht selten abge-
lehnt. Alternativ wird beispielsweise der Begriff des „dritten Geschlechts“ verwendet. Auch dieser 
Begriff wird aber nicht einheitlich verwendet und es gibt weitere Begriffe, die hier nicht aufgeführt 
und definiert werden sollen und können. Diese Begriffsvielfalt kann einen Hinweis darauf geben, 
wie vielfältig Ausprägungen und Empfinden von (sexueller) Identität sind. 
Auswirkungen von Transidentität - medizinische Unterstützung 
Transidentität ist ein individuelles Empfinden und nicht „von außen sichtbar“. 
Transidentität dürfte für die meisten „Betroffenen“ zunächst ein nicht zu hinterfragendes, gegebe-
nes Empfinden der eigenen Identität sein. Es kann davon ausgegangen werden, dass es Men-
schen gibt, die mit einer Transidentität geboren werden und in und mit dieser ein erfülltes und 
zufriedenes Leben führen, ohne dass dieser „Trans-Zustand“ zu Irritationen bei sich selber, beim 
Gegenüber oder in der Gesellschaft führt. 
Missempfindungen oder Konflikte können sich einstellen, je mehr das Empfinden als „nicht zum 
körperlichen Geschlecht passend“ empfunden wird, im Rahmen von divergierenden erzieheri-
schen oder gesellschaftlichen Einstellungen oder bei Divergenzen gegenüber der zugeschriebe-
nen oder eingenommenen sozialen Rolle. Insbesondere in der Lebenszeit der Pubertät können 
sich Divergenzen aus einem transidenten Empfinden ergeben, die das Ausmaß einer tiefen Le-
benskrise für die betroffene Person aber auch dessen oder deren Partner sowie dessen oder 
deren Familien annehmen. Schwerwiegende und existentielle Lebenskrisen können sich aber 
grundsätzlich in jedem Lebensalter einstellen. 
Welche Folgen Transidentität für den Einzelnen oder die Einzelne hat, ist höchst unterschiedlich. 
Menschen mit transidentem Empfinden beschäftigen sich grundsätzlich mit den gleichen Fragen 
des Lebens wie jeder andere Mensch auch. Sie empfinden Glück und Sorgen wie jede(r) andere. 
Menschen mit transidentem Empfinden sind zunächst auch genauso gesund und krank wie jeder 
andere Mensch. 
Unabhängig von Folgen mit Krankheitswert können Menschen mit transidentem Empfinden einen 
Bedarf empfinden, ihr (äußerliches) körperliches Erscheinungsbild dem des empfundenen Ge-
schlechts anzupassen. Dies kann Bereiche wie Sprache, Bewegung, aber auch „Äußerlichkeiten“ 
wie Kleidung, Schminke/Schmuck betreffen. 
Aber auch der Wunsch („das innere Drängen“), Körperstatur, Haarwuchs sowie anatomisch 
sichtbare Geschlechtsmerkmale an das typische Aussehen des empfunden Geschlechts anzu-
passen, gehören zu den Bedürfnissen, die im Zusammenhang mit transidentem Empfinden auf-
treten. Solche Anpassungen / Änderungen bedürfen einer Unterstützung / Therapie / Behandlung 
durch ausgewiesene Fachpersonen des ärztlich-medizinischen Fachs. Neben (psycho)-
therapeutischen Maßnahmen umfassen diese Unterstützungen auch medikamentöse (Hormon)-
therapien sowie chirurgische Eingriffe.

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Rechtliche Situation 
Die grundgesetzliche Unantastbarkeit der Würde gilt für jeden Menschen. Ebenso das Nicht-
Diskriminierungsgebot auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene. Das deutsche 
Rechtsverständnis erlaubt es jedem Menschen - verkürzt gesagt - nach seiner / ihrer Façon 
glücklich zu werden. 
Für Menschen mit transidentem Empfinden gibt es aber dennoch Rechtsbereiche, die sie in be-
sonderer Weise betreffen: 
 
 Personenstandsrecht: Im Personenstandsrecht in Deutschland war bis 2013 die Zuord-
nung einer Person zum [männlichen] oder [weiblichen] Geschlecht unmittelbar nach der 
Geburt zwingend vorgeschrieben. Seit Ende 2013 ist es möglich, eine Geschlechtsanga-
be nicht vorzunehmen, wenn die Person keinem der beiden Geschlechter eindeutig zuzu-
ordnen ist. Sonstige Möglichkeiten, die Geschlechtszuweisung zu umgehen, sieht das 
Gesetz nicht vor. Der Eintrag eines intersexuellen Zustandes oder eines „Dritten Ge-
schlechts“ ist nach dem derzeit gültigen Personenstandsrecht nicht zulässig. 
 Transsexuellengesetz: Bis in die 70er Jahre des vergangen Jahrhunderts war eine Ände-
rung des Vornamens oder die gerichtliche Änderung der Geschlechtszuordnung nicht 
möglich. Mit dem „Gesetz über die Änderung von Vornamen und die Feststellung der Ge-
schlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen (Transsexuellengesetz, TSG)“ wurden beide 
Möglichkeiten erstmals rechtlich geregelt. Seither ist es möglich, dass eine Person einen 
(andersgeschlechtlichen) Vornamen annimmt, wenn sie sich „dem anderen Geschlecht 
als zugehörig empfindet und seit mindestens drei Jahren unter dem Zwang steht, ihren 
Vorstellungen entsprechend zu leben“ (sogenannte „kleine Lösung“). Für die Änderung 
der Geschlechtszugehörigkeit sieht das Gesetz vor, dass diese nur dann möglich ist, 
wenn sich die antragstellende Person „einem ihre äußeren Geschlechtsmerkmale verän-
dernden operativen Eingriff unterzogen hat, durch den eine deutliche Änderung an das 
Erscheinungsbild des anderen Geschlechts erreicht worden ist“ (§8, 1,4 TSG). Diese so-
genannte „große Lösung“ wurde mittlerweile durch das Verfassungsgericht als unwirksam 
erklärt. Nach wie vor gilt jedoch, dass Personenstandsänderungen über das TSG eine 
Begutachtung durch „zwei unabhängige Sachverständige“ voraussetzt. 
Mit der Verabschiedung des TSG zeitlich einher ging eine Einordnung der Transsexualität 
(Transidentität) als Krankheit. Damit wurde die Übernahme von Kosten von medikamen-
tösen oder chirurgischen Behandlungen durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich. 
 Sozialrecht (SGB V) = „Krankenversicherung“ 
Nach der derzeit gültigen „Internationalen Klassifikation von Krankheiten“ (ICD) wird 
Transidentität als „Geschlechtsdysphorie“ der Gruppe der „Persönlichkeits- und Verhal-
tensstörungen“ zugeordnet. Über diese „Diagnose“ können bestimmte Gesundheitskosten 
im Zusammenhang mit Transidentität (vor allem medikamentöse, chirurgische und psy-
chiatrische / psychotherapeutische Kosten) über die gesetzlichen Krankenkassen abge-
rechnet werden. Mit der geplanten Änderung des ICD-Katalogs ist geplant, Transsexuali-
tät / Transidentität nicht mehr als Krankheit zu definieren. Zu Änderungen beim Anspruch 
auf medizinische Leistungen soll es durch diese Änderung nicht kommen. 
Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen ist ein „erfolgreiches“ 
Durchlaufen eines umfangreichen ärztlichen/psychologischen Begutachtungsverfahrens. 
 Ergänzungsausweis: Bei Trans*personen stimmen die Personalpapiere meist nicht mit 
der eigenen geschlechtlichen Verortung überein. Die Deutsche Gesellschaft für Transi-
dentität und Intersexualität e.V. bietet daher für Trans*personen als Ergänzung für offiziel-
le Personalpapiere den sog. „Ergänzungsausweis“ an. Dabei handelt es sich um ein Do-
kument im Scheckkartenformat zur Verhinderung einer Diskriminierung von Amtswegen 
und zur Erhöhung der Sensibilisierung staatlicher Organe im Umgang mit 
Trans*personen. Er unterstützt den Anspruch des Trägers auf Anrede im bewussten und 
erklärten Geschlecht sowie mit dem selbst gewählten Vornamen2. Der Ergänzungsaus-
weis kann von Trans*personen in Ergänzung zu Personalpapieren, Bankkarten, Kranken-
kassenkarten etc. verwendet werden. 
                                                
2 Quelle: www.dtgi.org/ergaus1.html

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4. Versorgungssituation in Münster 
Sekundäre Systeme 
Im Jahr 2016 hat die ehrenamtlich organisierte „Selbsthilfegruppe Transident“ in Münster ihr 
25jähriges Jubiläum gefeiert.  
Für Jugendliche und Erwachsene besteht bei Track e.V. in der Schaumburgstraße die Möglich-
keit zur qualifizierten Beratung und Unterstützung in Fragen der eigenen Identitätsfindung 
und/oder um sich einfach mit anderen zu treffen.  
Seitens des gesundheitlichen Regelversorgungssystems bestehen sowohl im Bereich der ambu-
lanten Versorgung ein ärztlich geleiteter Facharbeitskreis als auch am Universitätsklinikum Müns-
ter je eine Fachambulanz in der Erwachsenen- und in der Kinder- und Jugend-Psychiatrie.  
Diese Beratungs- und Unterstützungsangebote erreichen jedoch in erster Linie Menschen, die 
sich ihres Trans-Seins bereits bewusst sind und die wissen, dass es solche Angebote gibt. Damit 
das Angebot den Menschen erreicht, ist es notwendig, dass diese Angebote in Fachkreisen der 
gesundheitlichen Primärversorgung aber auch in der allgemeinen Bevölkerung bekannt sind. 
Insofern können diese Angebote als ein „sekundäres“ System verstanden werden. 
Primäre Systeme 
Die Gesprächspartner und Fachpersonen, die zur Erstellung dieses Berichts einbezogen wurden, 
betonen gleichsinnig, dass es nach wie vor „leider die Regel“ sei, dass Menschen mit transiden-
tem Empfinden den Weg in die Unterstützungsangebote erst nach „langer Odyssee“ und mit er-
heblichem Leidensdruck und/oder mit erheblichen gesundheitlichen Folgen finden.  
Dabei ist zu betonen, dass die in Münster bestehenden Angebote teilweise ein überregionales 
Einzugsgebiet mit Beratungs- und Versorgungskontakten weit über Münster hinaus haben. Das 
macht es mitunter schwierig, in krisenhaften Situationen rasch ein Beratungs- oder Unterstüt-
zungsangebot zu bekommen. 
Grundsätzlich kann festgestellt werden, dass es zwar spezifische Angebote in Münster gibt. Zu-
gleich muss aber davon ausgegangen werden, dass weder in der allgemeinen Bevölkerung noch 
bei der Mehrheit von Anlaufstellen wie Beratungsstellen, Arzt- und therapeutischen Praxen aber 
auch im System der Schule ein ausreichendes Wissen um das Thema Transidentität besteht. 
Trotz eines guten „sekundären“ Versorgungssystems in Münster besteht daher ein erheblicher 
Mangel im Bereich der primären Versorgung und Unterstützung. Von daher ist davon auszuge-
hen, dass auch in Münster nach wie vor Menschen mit transidentem Empfinden leben, die bisher 
nicht in ein Beratungs- / Unterstützungs- oder Behandlungssystem gefunden haben und von ei-
ner erheblichen Einschränkung des individuellen Wohlbefindens und/oder von Krankheitsfolgen 
bis hin zu einer Suizidalität betroffen sind. 
5. Ziele für Münster 
Eine frühzeitige Beratung und Unterstützung, insbesondere auch der Kontakt zu Menschen, die 
vergleichbare Trans-Empfindungen haben, kann im Einzelfall dazu beitragen, eine erhebliche 
und nachhaltige Beeinträchtigung zu vermindern oder gar zu verhindern. Dies betrifft nicht nur die 
Störung der persönlichen Identitätsentwicklung und der individuellen Gesundheit, sondern auch 
die gesellschaftliche Eingliederung der betroffenen Personen. 
Aus Sicht der Verwaltung der Stadt Münster, aber auch aus Sicht aktiver Personen und Institutio-
nen im Versorgungssystem und aus Sicht der Selbsthilfe bestehen in Bezug auf Transidentität 
folgende Ziele für Münster. 
 
 Das Thema Transidentität ist in der Stadtgesellschaft zukünftig besser bekannt. 
 Menschen mit transidentem Empfinden sowie Menschen mit Informationsbedarf zu Trans-
identität kennen die verschiedenen Beratungsangebote in Münster, deren Schwerpunkte 
und Unterschiede und können sie barrierefrei nutzen. 
 Gesundheitssystem 
Fachpersonen / Institutionen des gesundheitlichen Versorgungssystems in Münster haben

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V/0811/2017 
 
eine hohe Sensibilität für Transidentität und kennen die verschiedenen Angebote der 
Selbsthilfe, der Jugendhilfe und der gesundheitlichen Versorgung. Eine bedarfsgerechte 
(gesundheitliche) Versorgung ist damit sichergestellt. 
 Schule 
Verantwortliche Personen im und am System Schule haben eine Sensibilität für und 
Kenntnis von Transidentität und arbeiten im Einzelfall mit den bestehenden Angeboten 
zusammen. 
Es besteht eine Vernetzung mit den kommunalen Institutionen des Gesundheitsamtes 
(Schulärztlicher Dienst, Kinder- und Jugendpsychiatrie), der Schulpsychologie und der 
Kinder- und Jugendhilfe. 
 Jugendhilfe 
Im System der Jugendhilfe besteht eine ausreichende Kenntnis und Sensibilität für das 
Thema der Transidentität. Eine rasche und zielführende Unterstützung von Kindern und 
Jugendlichen sowie deren Familien ist sichergestellt. 
 Selbsthilfe 
Eine bedarfsgerechte und vernetzte frühzeitige Unterstützung von Menschen mit transi-
dentem Empfinden in Münster ist gegeben. Dabei ist eine dauerhafte Einbeziehung und 
Beteiligung der Selbsthilfe mit dem wichtigen Baustein der „Peer-to-Peer-Beratung3“ si-
chergestellt. 
6. zum Weiterlesen 
- Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität www.dgti.de  
- Selbsthilfegruppe Münster www.TS-Selbsthilfegruppe-Muenster.de  
- Track, Jugendtreff Münster für LSBTI*-Jugendliche www.track-münster.de  
- Fachstelle für Sexualität und Gesundheit - Aids-Hilfe Münster e.V. www.aidshilfe.org  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
  
                                                
3 Mit „Peer-to-Peer-Beratung“ bezeichnet man eine Beratung von „Betroffenen“ für „Betroffene“. Die Peer -
Beratung hat dabei in erster Linie das persönliche Empfinden des Trans -Seins im Blick und ergänzt damit 
wesentlich die fachliche Beratung im therapeutischen und medizinischen System. Peer -to-Peer versteht 
sich als parteiliche Beratung für Menschen mit Trans -Empfindung. Sie ist für sich gesehen kein therapeut i-
sches Angebot und versteht sich als wichtiges und eigenständiges Angebot in der „Versorgungslandschaft“ 
für Trans*personen.

Beratungsverlauf (4)

10.10.2017 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.10.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 10 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.10.2017 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.11.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Bericht Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Schaumburgstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0811/2017
Typ
Vorlagen
Datum
14.09.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37