2983/2017
Sanierung Römisch-Germanisches Museum
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Anlage 2 Vergleichende Darstellung GU_TU
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Synopse zur Vergabe an Generalunternehmer oder Totalunternehmer Entscheidungskriterien Generalunternehmer (Ausführungsplanung und Komplettvergabe der Bauleistung) Totalunternehmer (Komplette Planung und Bauausführung) Aufwand des Bauherren für die Auswahl geeigneter Unternehmer (Bausoll, Nutzer-Bedarfs- Programm, Raumbücher) Mittlerer Aufwand; Planungen und Fachplanungen liegen vor hoher Aufwand; funktionale Leistungsbeschreibung ohne fundierte Planung notwendig Aufwand zur Erstellung rechtsicherer Verträge (Vergleichbarkeit, Messbarkeit) mittlerer Aufwand Planungs- und Fachplanungssicherheit erleichtern Vertragsgestaltung hoher Aufwand, hohe Regelungsdichte in allen Leistungsphasen notwendig Aufwand auf Bauherrenseite zur Koordination/ Schnittstellenhandling (operative Projektabwicklung, personelle Begleitung, Koordination) geringer Aufwand, nur ein (externer) Ansprechpartner geringer Aufwand, nur ein (externer) Ansprechpartner Einflussnahme des Bauherren während der Projektumsetzung (Änderungen Bausoll, Qualitäten nach Vertragsabschluss) mittlere Einflussnahme; abgeschlossene Entwurfsplanung, ggf. Leitdetails möglich geringe Einflussnahme, da das Gesamtpaket geändert werden müsste Einflussnahme des Bauherren auf die Gestaltung (Änderungen und/ oder planerische Entscheidungen nach Vertragsabschluss) mittlere Einflussnahme; abgeschlossene Entwurfsplanung, ggf. Leitdetails möglich in Abhängigkeit von der Vertragsgestaltung - birgt Kostenrisiken Einflussnahme des Bauherren auf die Qualitäten (Änderungen und/ oder Entscheidungen zur qualitativen Ausführung) bedingt möglich, aber nur in der Planungsphase gering, Gesamtpaket muss geändert werden Einflussnahme des Bauherren auf die Wirtschaftlichkeit in der Projektumsetzung (Entscheidungen zu baulichen Varianten nach Vertragsabschluss) geringe Einflussnahme; Kostenrisiko geringe Einflussnahme; Kostenrisiko Frühe Kostensicherheit Mittlere Sicherheit; abgeschlossene Entwurfsplanung ggf. Leitdetails müssen erstellt werden. hohe Kostensicherheit; nach Vertragsabschluss und ohne Änderungen nach Vertragsschluss Frühe Terminsicherheit hohe Terminsicherheit, da Gegenstand des Vertrages und Risiko beim Auftragnehmer hohe Terminsicherheit, da Gegenstand des Vertrages und Risiko beim Auftragnehmer Vergaberechtssicherheit vollständig sichergestellt (Rüge-Risiko) geringe Sicherheit mittlere Sicherheit Markttransparenz (allgemeine Nachvollziehbarkeit der Vergabeentscheidung) Markttransparenz gegeben - aufwendige Begründung auf Grund von Matrixentscheidungen Markttransparenz gegeben - aufwendige Begründung auf Grund von Matrixentscheidungen Anzahl der Partner am Markt (wie groß ist der Anteil der Wettbewerbsteilnehmer) gering, auf Grund des Volumens und der Projektart sehr gering, auf Grund von Planungen, des Volumens und der Projektart Einheitliche Gewährleistung (Haftungs- und Gewährleistungsfragen nach Projektabschluss) vorhanden vorhanden Inbetriebnahme Management (geregelte Übergabe der technischen Equipments und prüfpflichtigen Anlegen; Betrieb) vorhanden vorhanden Zeitraum bis zur Vergabeentscheidung (tatsächliche Auftragsvergabe nach Submissionstermin) langer Vorlauf langer Vorlauf Zu erwartende Risikozuschläge der Marktteilnehmer mittleres Zuschlagsrisiko auf die Kosten hohes Zuschlagsrisiko auf die Gesamtkosten Dauer der Gesamtmaßnahme in etwa identisch in etwa identisch
Anlage 1 Begrifferläuterung [Kompatibilitätsmodus]
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Was ist ein GU? Ein Generalunternehmer zeichnet sich durch folgende Charakteristika aus: - Übernahmen sämtlicher Bauleistungen zur Erstellung eines Bauwerks mit eigenen oder fremden Kapazitäten. - Keine Erbringung von Planungsleistungen – er ist Vertragspartner des Bauherrn zur Umsetzung sämtlicher Bauleistungen. Was ist ein TU? Der Totalunternehmer ist Vertragspartner des Bauherrn zur Umsetzung sämtlicher Planungs- und Bauleistungen sowie zur Fertigung eines Bauwerks mit eigenen oder fremden Kapazitäten. Sanierung Römisch-Germanisches Museum Begriffe: Totalunternehmer - Generalunternehmer Darstellung | WANDEL LORCH ARCHITEKTEN |Architekten BDA und Stadtplaner | Wandel Lorch WHL GmbH Sachstand September 2017
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 2983/2017 Freigabedatum 2983/2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sanierung Römisch-Germanisches Museum Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt den Bericht der Verwaltung über die Prüfung der zwei Modelle der Pro- jektvergabe (hier: Totalunternehmervergabe und Generalunternehmervergabe) zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, 1. die in der Ratssitzung vom 11.07.2017 gemäß Vorlage 1767/2017 beschlossene Planung zur Sanierung des Römisch-Germanischen Museums bis zum Abschluss der Entwurfsplanung fortzuführen. 2. sofern und soweit eine vergaberechtlich und projektbezogen ausreichende Begründung vor- liegt, die spätere Vergabe sämtlicher Bauleistungen über einen Generalunternehmer (GU) an- zustreben und die Planungsarbeiten entsprechend darauf auszurichten. Die Entscheidung über die Vergabeart der Bauleistung wird mit dem Baubeschluss nach Leistungs- phase 3 (Entwurfsplanung und Kostenberechnung) herbeigeführt. Sofern die Marktsituation zum Zeit- punkt der Vergabe kein auskömmliches Angebot für eine GU-Vergabe erwarten lässt, ist für die Um- setzung des Projektes eine losweise Vergabe der Bauleistungen durchzuführen. Beschlussalternative: Der Rat der Stadt Köln nimmt den Bericht der Verwaltung über die Prüfung der zwei Modelle der Pro- jektvergabe (hier: Totalunternehmervergabe und Generalunternehmervergabe) zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die in der Ratssitzung vom 11.07.2017 gemäß Vorlage 1767/2017 be- schlossene Planung zur Sanierung des Römisch-Germanischen Museums fortzuführen, jedoch ab- weichend davon für die Umsetzung des Projektes eine losweise Vergabe der Bauleistungen anzu- streben und die Planungsarbeiten entsprechend darauf auszurichten. Ausschuss Kunst und Kultur 05.12.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 11.12.2017 Rat 19.12.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 11. Juli 2017 folgenden Beschluss gefasst. 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, a. im Rahmen des § 82 GO NW mit der Planungsaufnahme zur Sanierung des Römisch- Germanischen Museums mit einem Kostenvolumen von rund 4.500.000 € (Planungs- kosten) und einem Gesamtfinanzrahmen von mindestens 34,5 Mio. € (Baukosten). Die in der Vorlage 1301/2015 zur Historischen Mitte genannten Risikokosten von ma- ximal 7.200.000 € (Kosten ohne Risiko 34,5 Mio. €, Kosten mit Risiko 41,7 Mio. €) zur Bestimmung des Kostenrahmens für die Ausführung sind durch die Planung nachzu- weisen und in einem weiteren Beschluss zu genehmigen (Baubeschluss). b. vor der Durchführung des Sanierungsvorhabens die folgenden zwei Modelle der Pro- jektvergabe zu prüfen, gegenüberstellend zu vergleichen und dem Rat zur Entschei- dung vorzulegen: Planungs- und Bauleistungen aus einer Hand (Totalunternehmervergabe) Planung separat | Bauleistungen aus einer Hand (Generalunternehmerver- gabe) c. die von der Entscheidung über das Modell der Projektvergabe unabhängigen Pla- nungsleistungen (Grundlagenermittlung gemäß Leistungsphase 1 HOAI sowie Teile des Vorentwurfs gemäß Leistungsphase 2 HOAI) unverzüglich auszuschreiben und zu beauftragen. 2. Gleichzeitig beschließt der Rat die Mittelfreigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 4.500.000 € bei der Finanzstelle 4512-0403-0-1000 – Sanierung RGM, im Teilfi- nanzplan 0403 – Römisch-Germanisches Museum, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Bau- maßnahmen. Die von den Modellen der Projektvergabe unabhängigen Planungsleistungen (hier: Grundlagenermitt- lung gemäß Leistungsphase 1 HOAI) sind unmittelbar nach dem Ratsbeschluss – vergaberechtlich geprüft – beauftragt worden. Das zuschlagnehmende Planungsbüro Staab Architekten | Berlin hat im Oktober 2017 die Planungsarbeiten aufgenommen. Am 29.11.2017 fand ein Begehungstermin des Museumsgebäudes mit Staab Architekten, der Bauabteilung und des Kulturdezernates und der Mu- seumsdirektion, in der noch offene Fragen hinsichtlich der Stellung der Grundlagenermittlung geklärt wurden, statt. Die beauftragte Leistungsphase 1 wird voraussichtlich bis zum 28.02.2018 abgeschlos- sen sein. Prüfung der Vergabemodelle Entsprechend dem Beschluss des Rates hat die Verwaltung beide Modelle der Projektvergabe ge- prüft, vergleichend gegenübergestellt und in der beigefügten Matrix (Anlage 1) dokumentiert. Hierbei wurden alle für das Projekt relevanten Kriterien berücksichtigt. Im Einzelnen: 3 Aufwand des Bauherren für die Auswahl geeigneter Unternehmer (Bausoll, Nutzer- Bedarfsprogramm, Raumbücher) Aufwand zur Erstellung rechtssicherer Verträge (Vergleichbarkeit, Messbarkeit) Aufwand auf Bauherrenseite zur Koordination / Schnittstellenhandling (operative Projektab- wicklung, personelle Begleitung, Koordination) Einflussnahme des Bauherren während der Projektumsetzung (Änderungen Bausoll, Qualitä- ten nach Vertragsabschluss) Einflussnahme des Bauherren auf die Gestaltung (Änderungen und / oder planerische Ent- scheidungen nach Vertragsabschluss) Einflussnahme des Bauherren auf die Qualitäten (Änderungen und / oder Entscheidungen zur qualitativen Ausführung) Einflussnahme des Bauherren auf die Wirtschaftlichkeit in der Projektumsetzung (Entschei- dungen zu baulichen Varianten nach Vertragsabschluss) Frühe Kostensicherheit Frühe Terminsicherheit Vergaberechtssicherheit vollständig sichergestellt (Rüge-Risiko) Markttransparenz (allgemeine Nachvollziehbarkeit der Vergabeentscheidung) Anzahl der Partner am Markt (Wie groß ist der Anteil der Wettbewerbsteilnehmer?) Einheitliche Gewährleistung (Haftungs- und Gewährleistungsfragen nach Projektabschluss) Inbetriebnahme Management (geregelte Übergabe der technischen Equipments und prüf- pflichtigen Anlagen; Betrieb) Zeitraum bis zur Vergabeentscheidung Zu erwartende Risikozuschläge der Marktteilnehmer Dauer der Gesamtmaßnahme Im Ergebnis der vergleichenden Prüfung ist aus fachlicher Sicht für dieses Projekt die Vergabe an einen Generalunternehmer als vorteilhaft anzusehen und wird daher zur Beschlussfassung vorge- schlagen. Wesentliche Gründe hierfür sind aus Sicht der Verwaltung insbesondere die höheren Einflussmög- lichkeiten auf die Planungs- und Ausführungsqualitäten im Hinblick auf den Denkmalschutz und das Urheberrecht. Darüber hinaus liegen die Ausschreibungsunterlagen für die Planungsleistungen be- reits vor, so dass die VgV-Verfahren umgehend gestartet werden können. Im Vergleich zu einem Generalunternehmer wird die Vergabe an einen Totalunternehmer (TU) als zeitkritisch erachtet, da die Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen der gebündelten Planungs- und Bauleistungen mindestens 14 Monate in Anspruch nehmen würde. In der beigefügten Matrix wird bei dem Punkt „Dauer der Gesamtmaßnahme“ darauf hingewiesen, dass beide Modelle in etwa identische Zeiträume benötigen. Im vorliegenden Fall sind jedoch auf Grund der Vorarbeiten die Vergabeunterlagen für die Planungsleistungen ausschreibungsreif vorhan- den, so dass diese einen zeitlichen Vorteil für das Generalunternehmermodell darstellen. Vergaberechtliche Ausnahme Beide Vergabemodelle (GU und TU) sind technisch und wirtschaftlich begründbar. Sie stellen jedoch vergaberechtlich eine Ausnahme vom Grundsatz der Mittelstandsförderung durch die Bildung von Teil- und Fachlosen bei einer Vergabe, § 97 Absatz 4 Satz 1 GWB, dar. Hierzu ergänzend existiert eine Bindung der Stadt durch 1. die Mittelstandsvereinbarung mit Handwerkskammer vom 25.09.2015. 2. den Beschluss des AVR vom 15.06.2015 (beschränkte Ausschreibung als Ausdruck der mit- 4 telstandfreundlichen Ausschreibung – vgl. Vorlage 1609/2015). Abweichungen von der Regel sind zulässig, wenn folgende Gründe vorliegen: 1.) Wirtschaftliche Gründe, wie etwa starke Verzögerung, unverhältnismäßiger Kostennachteil und längere Beeinträchtigung von gewichtigen Interessen oder Rechtsgütern. 2.) Technische Gründe, wie zum Beispiel Komplexität der Aufgabe, logistische Abhängigkeit bei komplexen Maßnahmen und längere Beeinträchtigung von gewichtigen Interessen oder Rechtsgütern. Diese Gründe konnten im Hinblick auf den Zeitvorteil und die Frage des Denkmalschutzes sowie des Urheberrechtes spezifiziert werden. Weitere Begründungen sind zum Baubeschluss anzuführen. Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage konnte wegen umfangreicher verwaltungsinterner Abstimmungen nicht fristgerecht dem Ausschuss Kunst und Kultur zur Beratung vorgelegt werden. Um das Gesamtvorhaben „Sanierung des Römisch-Germanischen Museums“ nicht zu verzögern, ist eine Beratung notwendig. Anlagen: Anlage 1 Vergleichende Tabelle Anlage 2 Begriffsbestimmungen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2983/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.12.2017
- Erstellt
- 26.09.2017 10:13