0791/2020/2
Projektanträge im Rahmen des Verfügungsfonds für den Sozialraum „Meschenich“
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
9701 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/152/1 152/1 Vorlagen-Nummer 0791/2020/2 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Projektanträge im Rahmen des Verfügungsfonds für den Sozialraum „Meschenich„ Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Begründung für die Dringlichkeit: In der Beschlussvorlage zum zweiten Antragsdurchlauf des Verfügungsfonds für das Gebiet der „Sozialen Stadt“ Meschenich werden fünf Projektanträge zur Bewilligung vorgeschlagen. Alle Projekte planen im April/Mai 2020 zu starten. Da aufgrund der aktuellen Situation zur Corona- Pandemie ein Beginn vorerst nicht möglich ist, werden sich die Durchführungszeiträume verän- dern. Zu berücksichtigen ist allerdings, dass die Förderung im Rahmen des Verfügungsfonds ge- mäß Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln zum 31.12.2020 enden wird. Vor dem Hintergrund ist eine Dringlichkeit gegeben, damit die Projektträger, die eine Bewilligung erhalten, nach Beendigung der aktuellen Einschränkungen des öffentlichen Lebens, in Abstim- mung mit der Verwaltung umgehend beginnen können und die folgende Sitzung der Bezirksvertre- tung nicht abwarten zu müssen. Die Projektträger erhalten auf diese Weise Planungssicherheit und werden in die Lage versetzt, frühzeitig Vorbereitungen zu treffen, sodass möglichst viele Projekte innerhalb der zeitlichen Vor- gaben umgesetzt werden können. Beschluss: 1. Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, dem Antrag des Künstlernetzwerks SüdArt auf Zuwendung aus dem Verfügungsfonds für das Gebiet der „Sozialen Stadt“ Meschenich für das Projekt „Meschenich ist schön“ in der beantragten Höhe von 4.799,00 €, dem Antrag von Frau Dr. Ursula Kleine-Diepenbrock auf Zuwendung aus dem Verfügungs- fonds für das Gebiet der „Sozialen Stadt“ Meschenich für das Projekt „Neugestaltung eines Multifunktionalraumes von Meschenichern für Aktivitäten in Meschenich“ in der beantrag- ten Höhe von 4.996,50 €, dem Antrag des Fördervereins Schule IM Süden aus dem für das Gebiet der „Sozialen Stadt“ Meschenich für das Projekt „Friedliche und aktive Pause“ in der beantragten Höhe von 3.816,00 €, dem Antrag von Herrn Jürgen Meisenbach auf Zuwendung aus dem für das Gebiet der „Sozialen Stadt“ Meschenich für das Projekt „Brotkorb Gourmet“ in der beantragten Höhe von 4.975,00 € sowie 2 dem Antrag des Fördervereins soziales Meschenich auf Zuwendung aus dem Verfügungs- fonds für das Gebiet der „Sozialen Stadt“ Meschenich für das Projekt „Ich erinnere mich noch daran“ in der beantragten Höhe von 2.250,14 € statt zu geben. 2. Die Bezirksvertretung beschließt, dass die pro Antragsdurchlauf nicht ausgeschütteten Mittel für zukünftige Antragsphasen in 2020 zur Verfügung gestellt werden. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 04.05.2020 Gez. Homann Gez. Schykowski 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 79.080,00€ Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 55.336,00 € 70 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln hat sich mit Ratsbeschluss vom 20.12.2016 (Vorlage-Nr.: 2899/2016) für die Durchfüh- rung des Leitkonzeptes „Starke Veedel – Starkes Köln“ entschieden. Mit dem Programm „Starke Ve- edel - Starkes Köln“ steht die Stärkung der Stadtquartiere mit besonderem Förderbedarf sowie die nachhaltige Verbesserung der Lebenssituation der in diesen Quartieren lebenden Menschen im Fo- kus. Die Aktivierung der in dem Sozialraum lebenden Bürgerinnen und Bürger ist daher ein entschei- dender Baustein für die erfolgreiche Umsetzung von „Starke Veedel – Starkes Köln“. Mit dem Beschluss des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes im Sozialraum „Meschenich und Rondorf“ am 18.05.2017 (Vorlage-Nr.: 0737/2017) wurde die Grundlage geschaffen, um Zuwendun- gen aus dem Städtebauförderprogramm zu beantragen. Der geplante Einsatz von Städtebauförde- rungsmitteln erfordert im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ eine Festlegung und räumliche Abgrenzung der einzelnen Sozialräume jeweils als Gebiet „Soziale Stadt“ nach § 171 e BauGB durch den Rat der Stadt Köln. In der Sitzung des Rates am 22.11.2018 (Vorlage-Nr. 3327/2018) wurde die Änderung des bisherigen Gebietes der „Sozialen Stadt“ Meschenich und Rondorf auf das Gebiet der „Sozialen Stadt“ Mesche- nich beschlossen, da der Handlungsbedarf in Form „von städtebaulichen Maßnahmen zur Stabilisie- 4 rung und Aufwertung von durch soziale Missstände benachteiligten Ortsteilen oder anderen Teilen des Gemeindegebiets, in denen ein besonderer Entwicklungsbedarf besteht“, für Rondorf nicht aus- reichend abgebildet ist. Der Förderantrag zur Maßnahme 0.0.1 „Büro für Quartiersmanagement und Aktivierung“ wurde mit Zuwendungsbescheid vom 10.11.2016 durch den Fördermittelgeber positiv beschieden und wird folg- lich allein im Stadtteil Meschenich umgesetzt. Der Verfügungsfonds ist eine Teilmaßnahme des „Büros für Quartiersmanagement und Aktivierung“. Für den Sozialraum „Meschenich“ stehen im Bewilligungszeitraum 2019/2020 Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds mit einem Gesamtvolumen von 79.080,00 € zur Verfügung. Grundlage für die Vergabe der Fördermittel aus dem Verfügungsfonds bildet eine kommunale Richtli- nie, die auf Basis der Förderrichtlinie „Stadterneuerung 2008“ erstellt und von der Bezirksvertretung Rodenkirchen am 11.11.2019 beschlossen wurde (Vorlage Nr.3744/2019). Über die Gewährung einer Zuwendung aus dem Verfügungsfonds entscheidet die Bezirksvertretung Rodenkirchen nach einer Vorprüfung der Anträge durch ein Fachgremium, das aus dem Quartiers- management, der Sozialraumkoordination, der Bezirksjugendpflege sowie je einer Vertreterin/eines Vertreters des Interkulturellen Dienstes und des Bürgeramtes Rodenkirchen gebildet wird. Die maxi- male Zuwendungshöhe pro Projektantrag wird gemäß der beschlossenen Richtlinie auf 4.999,00 Euro begrenzt. In der gesamten Projektlaufzeit sind fünf Antragsdurchläufe vorgesehen. Pro Antragsdurchlauf stehen 15.816,00 € bereit. Da im ersten Antragsdurchlauf aufgrund der kurzfristigen Terminierung mangels Anträge keinerlei Mittel ausgeschüttet wurden, stehen im jetzigen Antragsdurchlauf Mittel in Höhe von 31.632,00 € zur Verfügung. Der zweite Antragsdurchlauf endete am 14.Februar 2020. Es wurden insgesamt sieben Projektanträ- ge eingereicht. Aus dem Fachgremium ergeht die Empfehlung an die Bezirksvertretung Rodenkirchen, fol- gende fünf Projekte in der beantragten Höhe zu genehmigen: Südart beantragten eine Zuwendung in Höhe von 4.799,00 € für das Projekt „Meschenich ist schön“. Frau Dr. Ursula Kleine-Diepenbrock beantragte eine Zuwendung in Höhe von 4.996,50 € für das Projekt „Neugestaltung eines Multifunktionalraumes von Meschenichern für Aktivitäten in Meschenich“. Der Förderverein Schule IM Süden beantragte eine Zuwendung in Höhe von 3.816,00 € für das Projekt „Friedliche und aktive Pause“. Herr Jürgen Meisenbach beantragte eine Zuwendung in Höhe von 4.975,00 € für das Projekt „Brotkorb Gourmet“. Der Förderverein soziales Meschenich e.V beantragte ein Zuwendung in Höhe von 2.250,14 € für das Projekt „Ich erinnere mich noch daran“. Die beiden anderen eingereichten Anträge bedürfen noch Absprachen und Zustimmungen von diver- sen städtischen Dienststellen und können daher noch nicht zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Sobald die Abstimmungen und Genehmigungen vorliegen, werden die Anträge dem Fachgremium zur Vorprüfung eingereicht. Finanzen Die Kosten für die Teilmaßnahme zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds für das Gebiet der „Sozialen Stadt“ Meschenich liegen bei insgesamt 79.080,00 €. Die Höhe der Förder- mittel im Rahmen des Städtebauförderprogramms "Soziale Stadt" des Landes NRW beträgt laut Zu- wendungsbescheid Nr. 05/60/16 insgesamt 55.356,00 €. Die Gesamtkosten liegen innerhalb des Kos- tenvolumens der bereits beschlossenen Mittel des Gesamtprogramms in Höhe von 97,2 Millionen €. 5 In der ersten Antragsphase bis zum 15.12.2019 wurden aufgrund des engen Zeitrahmens keine An- träge eingereicht und daher auch keine Mittel ausgeschüttet. Die im ersten Antragsdurchlauf nicht ausgeschütteten Mittel in Höhe von 15.816,00 € stehen für die derzeitige, zweite Antragsphase im März 2020 zur Verfügung. Insgesamt stehen somit im zweiten Antragsdurchlauf Mittel in Höhe von 31.632,00 € bereit. Im zweiten Antragsdurchlauf werden von 31.632.00 € lediglich 20.836,64 € ausgeschüttet. Die Rest- mittel in Höhe von 10.795,36 € sollen für zukünftige Antragsdurchläufe bereitgestellt werden. Die Finanzierung der förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme erfolgt aus dem Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0791/2020/2
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.05.2020
- Erstellt
- 24.04.2020 08:21