3274/2021
Barrierefreiheit Siegburger Straße und Zülpicher Platz
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 661/4 Vorlagen-Nummer 28.09.2021 3274/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 05.10.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 18.11.2021 Barrierefreiheit Siegburger Straße und Zülpicher Platz Die Verwaltungsvorlagen zur fahrradfreundlichen Umgestaltung der Siegburger Straße (Vorlagen-Nr. 1071/2021) sowie zur Sperrung des Kfz-Durchgangsverkehrs am Zülpicher Platz (Vorlagen-Nr. 1068/2021) wurden dem Verkehrsausschuss am 08.06.2021 zur Vorberatung vorgelegt. Nachdem am 10.06.2021 die Bezirksvertretung Innenstadt angehört wurde, sollte die Vorlage zur Anhörung auch der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vorgestellt werden. In der dortigen Sitzung am 21.06.2021 wurde vonseiten der Verwaltung dargelegt, wieso eine barrierefreie Ausstattung der be- troffenen Ampelanlagen an der Siegburger Straße und am Zülpicher Platz im Rahmen der beiden kurzfristigen Maßnahmen nicht möglich ist. Die Entscheidung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinder- tenpolitik wurde vertagt. In der Sitzung des Verkehrsausschusses wurde den beiden Vorlagen mit folgendem Zusatz zugestimmt: „Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampelkreuzun- gen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Leitelemente. Nach Umsetzung der Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzung um- setzbar ist.“ Die Verwaltung hat den Beschluss daher nochmals im Zusammenhang mit den Maßnahmen geprüft. Die Verwaltung wird im Zuge der kurzfristigen Umsetzung der Maßnahmen Siegburger Straße und Zülpicher Platz keine taktilen Leitelemente im Bereich der Ampelquerungen installieren. Die Ausstat- tung einer Ampelanlage mit einem Leitsystem, aber ohne Blindensignalisierung stellt eine Gefährdung insbesondere für Blinde und Sehbehinderte dar und ginge somit zulasten der Verkehrssicherheit. Für eine Erweiterung der entsprechenden Ampelanlagen um Blindensignalisierung wiederum wäre eine vollständige Erneuerung der Ampelanlagen notwendig. Dafür würde vonseiten der Verwaltung ein Jahr Vorlauf benötigt. Dass Ampelanlagen im Zuge einer sowieso anstehenden Erneuerung barriere- frei, also inklusive taktiler Leitelemente, ausgestattet werden, steht außer Frage. Im Rahmen der kurzfristigen Umsetzung der Maßnahme Siegburger Straße soll im Abschnitt zwi- schen der Fußgängerquerung zur KVB-Haltestelle und der Einmündung der Deutzer Freiheit ein takti- ler Trennstreifen zwischen dem baulichen Radweg und dem Gehweg eingebaut werden, sodass in Teilen eine Verbesserung der Barrierefreiheit vorab erzielt werden kann (vgl. Abbildung 1). 2 Abbildung 1: Einbau des taktilen Trennstreifens als Vorab-Maßnahme Begründung 1. Barrierefreiheit: Beim Einbau von taktilen Elementen an Querungsstellen für den Fußverkehr unterscheidet man nach gesicherten und ungesicherten Querungen. An gesicherten Querungen ist der querende Fußverkehr gegenüber dem fließenden Verkehr durch verkehrsrechtliche Regelung bevorrechtigt (Zebrastreifen) oder er wird zeitlich getrennt vom fließenden Verkehr geführt (Ampelanlage). Gesicherte Querungen werden angezeigt durch einen von der Gehweghinterkante bis zum Richtungsfeld am Bordstein durchgehend verlegten Auffindestreifen (meist Noppenplatten). An ungesicherten Querungen ist der Fußverkehr hingegen wartepflichtig. Damit Blinde/Sehbehinderte diese von gesicherten Querungen unterscheiden können, entfällt der Auffindestreifen oder weist eine deutlich abweichende Ausführung auf. Da die Ausführung der taktilen Elemente bei Zebrastreifen und Ampelanlage also identisch ist, kön- nen Blinde bzw. Sehbehinderte anhand der taktilen Elemente nicht erkennen, ob es sich um einen Zebrastreifen oder eine Lichtsignalanlage handelt (auf diesen Umstand wird in der DIN 18040-3 sogar explizit hingewiesen). Hierfür ist zusätzlich eine Blindensignalisierung notwendig, bei der ein akusti- sches Auffindesignal den Standort des Signalmastes mit Anforderungstaster sowie ein ebenfalls akustisches Freigabesignal die Grünzeit der Fußgängerquerung anzeigt. Bei einer Ampelanlage ohne Blindensignalisierung bestünde hingegen Verwechslungsgefahr mit einem Zebrastreifen. Betroffene, die sich irrtümlicherweise an einem Zebrastreifen vermuten, könnten als Folge (fälschlicherweise) von einem Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr ausgehen und dann bei rotem Fußgänger-Signal die Fahrbahn überqueren wollen. 2. Ampelerneuerung: Nach Erstellung, Anordnung und Mitzeichnung der Straßenplanung, die mindestens die Radwegfüh- rung und die barrierefreie Ausstattung des Knotens beinhaltet, wird der Signallageplan an das Amt für Verkehrsmanagement übergeben. Die planerischen Unterlagen, die für die Ausschreibung der drei Gewerke einer Ampelerneuerung notwendig sind, werden erstellt und weitergeleitet. Es folgt die Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Gewerke Tiefbau, Elektro und Verkehrssicherung und anschließend die Vergabe und Beauf- 3 tragung. Parallel zu diese Tätigkeiten wird die Grundplanung der Lichtsignalanlage erstellt und die verkehrs- abhängige Steuerung programmiert. Es folgt die Bauphase, die mit der Inbetriebnahme der erneuer- ten Lichtsignalanlage endet. Die Zeitschiene für die aufgeführten Arbeiten beträgt beim Amt für Verkehrsmanagement ungefähr ein Jahr. Die Erstellung der Straßenplanung ist hier noch nicht mit eingerechnet. Eine Erneuerung der Ampelanlagen Siegburger Straße/ Deutzer Brücke/ Deutzer Freiheit sowie Siegburger Straße/ Arminiusstraße ist für 2023 vorgesehen. Die Ampelanlagen Zülpicher Platz/ Ringe und Zülpicher Platz/ Roonstraße sollen ebenfalls in den kommenden Jahren erneuert werden. Gez. i.V. Blome für Dez. III
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3274/2021
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 28.09.2021
- Erstellt
- 10.09.2021 15:07