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3274/2021

Barrierefreiheit Siegburger Straße und Zülpicher Platz

Mitteilung Ausschuss 28.09.2021

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Nächste Beratung: Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik, Sitzung am 18.11.2021, TOP 3.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

5895 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/4 
661/4 
Vorlagen-Nummer  28.09.2021 
 3274/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 05.10.2021 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 28.10.2021 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 18.11.2021 
 
Barrierefreiheit Siegburger Straße und Zülpicher Platz 
Die Verwaltungsvorlagen zur fahrradfreundlichen Umgestaltung der Siegburger Straße (Vorlagen-Nr. 
1071/2021) sowie zur Sperrung des Kfz-Durchgangsverkehrs am Zülpicher Platz (Vorlagen-Nr. 
1068/2021) wurden dem Verkehrsausschuss am 08.06.2021 zur Vorberatung vorgelegt. Nachdem 
am 10.06.2021 die Bezirksvertretung Innenstadt angehört wurde, sollte die Vorlage zur Anhörung 
auch der Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik vorgestellt werden. In der dortigen Sitzung am 
21.06.2021 wurde vonseiten der Verwaltung dargelegt, wieso eine barrierefreie Ausstattung der be-
troffenen Ampelanlagen an der Siegburger Straße und am Zülpicher Platz im Rahmen der beiden 
kurzfristigen Maßnahmen nicht möglich ist. Die Entscheidung der Stadtarbeitsgemeinschaft Behinder-
tenpolitik wurde vertagt. In der Sitzung des Verkehrsausschusses wurde den beiden Vorlagen mit 
folgendem Zusatz zugestimmt: 
 
„Bei der Umsetzung der Maßnahme ist auf eine größtmögliche Barrierefreiheit an den Ampelkreuzun-
gen zu setzen, auch durch das Anbringen provisorischer taktiler Leitelemente. Nach Umsetzung der 
Maßnahme soll die Verwaltung prüfen, wie eine vollständige Barrierefreiheit der Ampelkreuzung um-
setzbar ist.“ 
 
Die Verwaltung hat den Beschluss daher nochmals im Zusammenhang mit den Maßnahmen geprüft. 
Die Verwaltung wird im Zuge der kurzfristigen Umsetzung der Maßnahmen Siegburger Straße und 
Zülpicher Platz keine taktilen Leitelemente im Bereich der Ampelquerungen installieren. Die Ausstat-
tung einer Ampelanlage mit einem Leitsystem, aber ohne Blindensignalisierung stellt eine Gefährdung 
insbesondere für Blinde und Sehbehinderte dar und ginge somit zulasten der Verkehrssicherheit. Für 
eine Erweiterung der entsprechenden Ampelanlagen um Blindensignalisierung wiederum wäre eine 
vollständige Erneuerung der Ampelanlagen notwendig. Dafür würde vonseiten der Verwaltung ein 
Jahr Vorlauf benötigt. Dass Ampelanlagen im Zuge einer sowieso anstehenden Erneuerung barriere-
frei, also inklusive taktiler Leitelemente, ausgestattet werden, steht außer Frage. 
 
Im Rahmen der kurzfristigen Umsetzung der Maßnahme Siegburger Straße soll im Abschnitt zwi-
schen der Fußgängerquerung zur KVB-Haltestelle und der Einmündung der Deutzer Freiheit ein takti-
ler Trennstreifen zwischen dem baulichen Radweg und dem Gehweg eingebaut werden, sodass in 
Teilen eine Verbesserung der Barrierefreiheit vorab erzielt werden kann (vgl. Abbildung 1).

2 
 
 
 
Abbildung 1: Einbau des taktilen Trennstreifens als Vorab-Maßnahme 
 
 
 
Begründung 
 
1. Barrierefreiheit: 
Beim Einbau von taktilen Elementen an Querungsstellen für den Fußverkehr unterscheidet man nach 
gesicherten und ungesicherten Querungen. An gesicherten Querungen ist der querende Fußverkehr 
gegenüber dem fließenden Verkehr durch verkehrsrechtliche Regelung bevorrechtigt (Zebrastreifen) 
oder er wird zeitlich getrennt vom fließenden Verkehr geführt (Ampelanlage). Gesicherte Querungen 
werden angezeigt durch einen von der Gehweghinterkante bis zum Richtungsfeld am Bordstein 
durchgehend verlegten Auffindestreifen (meist Noppenplatten). An ungesicherten Querungen ist der 
Fußverkehr hingegen wartepflichtig. Damit Blinde/Sehbehinderte diese von gesicherten Querungen 
unterscheiden können, entfällt der Auffindestreifen oder weist eine deutlich abweichende Ausführung 
auf. 
 
Da die Ausführung der taktilen Elemente bei Zebrastreifen und Ampelanlage also identisch ist, kön-
nen Blinde bzw. Sehbehinderte anhand der taktilen Elemente nicht erkennen, ob es sich um einen 
Zebrastreifen oder eine Lichtsignalanlage handelt (auf diesen Umstand wird in der DIN 18040-3 sogar 
explizit hingewiesen). Hierfür ist zusätzlich eine Blindensignalisierung notwendig, bei der ein akusti-
sches Auffindesignal den Standort des Signalmastes mit Anforderungstaster sowie ein ebenfalls 
akustisches Freigabesignal die Grünzeit der Fußgängerquerung anzeigt. Bei einer Ampelanlage ohne 
Blindensignalisierung bestünde hingegen Verwechslungsgefahr mit einem Zebrastreifen. Betroffene, 
die sich irrtümlicherweise an einem Zebrastreifen vermuten, könnten als Folge (fälschlicherweise) von 
einem Vorrang gegenüber dem fließenden Verkehr ausgehen und dann bei rotem Fußgänger-Signal 
die Fahrbahn überqueren wollen. 
 
2. Ampelerneuerung: 
Nach Erstellung, Anordnung und Mitzeichnung der Straßenplanung, die mindestens die Radwegfüh-
rung und die barrierefreie Ausstattung des Knotens beinhaltet, wird der Signallageplan an das Amt für 
Verkehrsmanagement übergeben. 
 
Die planerischen Unterlagen, die für die Ausschreibung der drei Gewerke einer Ampelerneuerung 
notwendig sind, werden erstellt und weitergeleitet. Es folgt die Erstellung der Leistungsverzeichnisse 
für die Gewerke Tiefbau, Elektro und Verkehrssicherung und anschließend die Vergabe und Beauf-

3 
 
tragung. 
 
Parallel zu diese Tätigkeiten wird die Grundplanung der Lichtsignalanlage erstellt und die verkehrs-
abhängige Steuerung programmiert. Es folgt die Bauphase, die mit der Inbetriebnahme der erneuer-
ten Lichtsignalanlage endet. 
 
Die Zeitschiene für die aufgeführten Arbeiten beträgt beim Amt für Verkehrsmanagement ungefähr 
ein Jahr. Die Erstellung der Straßenplanung ist hier noch nicht mit eingerechnet. 
 
Eine Erneuerung der Ampelanlagen Siegburger Straße/ Deutzer Brücke/ Deutzer Freiheit sowie 
Siegburger Straße/ Arminiusstraße ist für 2023 vorgesehen. Die Ampelanlagen Zülpicher Platz/ Ringe 
und Zülpicher Platz/ Roonstraße sollen ebenfalls in den kommenden Jahren erneuert werden. 
 
Gez. i.V. Blome für Dez. III

Beratungsverlauf (3)

05.10.2021 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.10.2021 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 9.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.11.2021 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3274/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.09.2021
Erstellt
10.09.2021 15:07