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0949/2023

Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe; hier: Afina - Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V.

Mitteilung Ausschuss 04.04.2023

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 18.04.2023, TOP 5.9

3566_2022_Beschlussvorlage_Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

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3566_2022_Beschlussvorlage_Ausschuss

5219 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 
 3566/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII; hier: "Afina - 
Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V."  
Beschlussorgan 
Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den 
„Afina – Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V.“, Bremsstr. 10, 
50969 Köln, gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der „Afina – Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V.“, Standort: 
Bremsstr. 10, 50969 Köln-Zollstock, wurde am 02.12.2018 gegründet und beim Amtsgericht 
Köln unter VR-Nr. 19928 eingetragen. 
Der Verein beantragt nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. 
 
Zweck des Vereins ist gemäß § 2 der Satzung die Förderung der 
- Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen 
- Bildung von Erwachsenen 
- Kultur und Kunst in Köln und Umgebung. 
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Hilfsmaßnahmen für benachteiligte 
Kinder, Jugendliche und Familien und deren Integration. Der Verein fördert soziale, kulturelle, 
sportliche und allgemeinbildende Maßnahmen. 
 
Der Verein fördert insbesondere die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen mit 
russischem und ukrainischem Migrationshintergrund und Fluchtgeschichte. Die Angebote des 
Vereins stehen jedoch auch allen anderen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen. Auf 
dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII ist der Verein seit dem 01.01.2019 
tätig. Er ist seit dem Jahr 2021 Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. 
 
Der Vereinsvorstand wird unter anderem durch Frau Tsallagova, einer Bilanzbuchhalterin und 
Frau Parhomenko, einer Kinderpflegerin vertreten. Im Verein sind weiterhin 11 Mitwirkende 
vertreten, unter anderem auch fünf Pädagoginnen. Der Verein hat den Status eines interkultu-
rellen Bildungszentrums und aktuell 61 Mitglieder. 
 
Der Wirkungsbereich von „Afina e.V.“ ist die Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwach-
senen und die Förderung von Kultur und Kunst. In Form von Seminaren, Vorträgen, Tagun-
gen, Förderprogrammen, Veranstaltungen, Workshops, Beratungen und Kursangeboten un-
terstützt „Afina e.V.“ Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, sowie deren Fami-
lien bei der sozialen, kulturellen und allgemeinbildenden Entwicklung.  
Schwerpunkt der Arbeit bildet die Hilfestellung bei der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder 
und Jugendlichen, sowie beim Ankommen der Familien in Deutschland mit Migrationshinter-
grund. 
 
Seit Mai 2022 fördert „Afina e.V.“ ein medienpädagogisches Projekt mit dem Namen „Digitale 
Welten für smarte Kids“ für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahren. Das 
Projekt soll insbesondere Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien im So-
zialraum Köln ermöglichen, kreativ, kompetent und altersgerecht mit sozialen und digitalen 
Medien umzugehen. Basis des Projektes ist ein regelmäßiger „Digitaler-Lese-Club“, in dem 
die Kinder und Jugendlichen einmal wöchentlich 1,5 Stunden die Möglichkeit erhalten durch 
digitale Medien ihre Lese- und Schreibkompetenz zu schulen. Es werden kreative YouTube-
Videos, Blogs und Hörbücher erstellt und genutzt. Mit den unterschiedlichen Medien können 
die Kinder und Jugendlichen experimentieren und das eigene Mediennutzungsverhalten, wie 
auch Dienste (z.B. YouTube, Twitter, Instagram…) kritisch reflektieren und die Vor- sowie 
Nachteile besprechen. Begleitet wird das Projekt von einem IT-Fachmann (Dipl. Physik Ing.

3 
und Physik Lehrer) und einer Pädagogin mit Abschluss Bachelor Arts in Erziehungswissen-
schaften. 
 
Das Finanzamt Köln-Porz hat mit Datum vom 07.06.2021 einen Freistellungsbescheid zur 
Körperschaftsteuer für das Jahr 2020 erteilt. 
 
Den Vereinsvorstand bilden: 
- Evgenia Parhomenko und 
- Veronika Tsallagova 
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, 
die einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. 
 
Nach Ansicht der Jugendverwaltung ist der Vereinsvorstand in der Lage, die entsprechenden 
Rahmenbedingungen einer dauerhaften Jugendarbeit zu leisten.  
„Afina e.V.“ erfüllt mit seiner Angebotsvielfalt die fachlichen und personellen Voraussetzungen 
zur Durchführung von Aufgaben der Jugendhilfe und trägt durch seine Jugendarbeit zur indi-
viduellen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. 
Da der Verein bereits seit mehr als 3 Jahren auf dem Jugendhilfegebiet tätig ist, ist er gemäß 
§ 75 Absatz 2 als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. 
 
Die Satzung, die Konzeption und das Schutzkonzept sind als Anlagen 1 -3 unter Session -Nr. 3566/2022 
hinterlegt.

Mitteilung Ausschuss

685 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/510/62 
1701 
Vorlagen-Nummer 04.04.2023 
 0949/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 18.04.2023 
 
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe; hier: Afina - Assoziation Für 
Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V. 
Der Afina – Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V. ist in der Sit-
zung des Jugendhilfeausschusses – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - am 
14.03.2023 gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt worden. 
Die Beschlussvorlage mit Session-Nr. 3566/2022 ist als Anlage mit der Bitte um Kenntnis-
nahme beigefügt. 
 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

18.04.2023 Integrationsrat
TOP 5.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0949/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.04.2023
Erstellt
15.03.2023 10:35