0949/2023
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe; hier: Afina - Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V.
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
3566_2022_Beschlussvorlage_Ausschuss
5219 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 3566/2022 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII; hier: "Afina - Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V." Beschlussorgan Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den „Afina – Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V.“, Bremsstr. 10, 50969 Köln, gemäß § 75 Absatz 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.03.2023 Jugendhilfeausschuss 14.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der „Afina – Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V.“, Standort: Bremsstr. 10, 50969 Köln-Zollstock, wurde am 02.12.2018 gegründet und beim Amtsgericht Köln unter VR-Nr. 19928 eingetragen. Der Verein beantragt nunmehr die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe. Zweck des Vereins ist gemäß § 2 der Satzung die Förderung der - Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen - Bildung von Erwachsenen - Kultur und Kunst in Köln und Umgebung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Hilfsmaßnahmen für benachteiligte Kinder, Jugendliche und Familien und deren Integration. Der Verein fördert soziale, kulturelle, sportliche und allgemeinbildende Maßnahmen. Der Verein fördert insbesondere die Interessen und Rechte von Kindern und Jugendlichen mit russischem und ukrainischem Migrationshintergrund und Fluchtgeschichte. Die Angebote des Vereins stehen jedoch auch allen anderen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen. Auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII ist der Verein seit dem 01.01.2019 tätig. Er ist seit dem Jahr 2021 Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Der Vereinsvorstand wird unter anderem durch Frau Tsallagova, einer Bilanzbuchhalterin und Frau Parhomenko, einer Kinderpflegerin vertreten. Im Verein sind weiterhin 11 Mitwirkende vertreten, unter anderem auch fünf Pädagoginnen. Der Verein hat den Status eines interkultu- rellen Bildungszentrums und aktuell 61 Mitglieder. Der Wirkungsbereich von „Afina e.V.“ ist die Bildung von Kindern, Jugendlichen und Erwach- senen und die Förderung von Kultur und Kunst. In Form von Seminaren, Vorträgen, Tagun- gen, Förderprogrammen, Veranstaltungen, Workshops, Beratungen und Kursangeboten un- terstützt „Afina e.V.“ Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen, sowie deren Fami- lien bei der sozialen, kulturellen und allgemeinbildenden Entwicklung. Schwerpunkt der Arbeit bildet die Hilfestellung bei der Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen, sowie beim Ankommen der Familien in Deutschland mit Migrationshinter- grund. Seit Mai 2022 fördert „Afina e.V.“ ein medienpädagogisches Projekt mit dem Namen „Digitale Welten für smarte Kids“ für Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 10 und 16 Jahren. Das Projekt soll insbesondere Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien im So- zialraum Köln ermöglichen, kreativ, kompetent und altersgerecht mit sozialen und digitalen Medien umzugehen. Basis des Projektes ist ein regelmäßiger „Digitaler-Lese-Club“, in dem die Kinder und Jugendlichen einmal wöchentlich 1,5 Stunden die Möglichkeit erhalten durch digitale Medien ihre Lese- und Schreibkompetenz zu schulen. Es werden kreative YouTube- Videos, Blogs und Hörbücher erstellt und genutzt. Mit den unterschiedlichen Medien können die Kinder und Jugendlichen experimentieren und das eigene Mediennutzungsverhalten, wie auch Dienste (z.B. YouTube, Twitter, Instagram…) kritisch reflektieren und die Vor- sowie Nachteile besprechen. Begleitet wird das Projekt von einem IT-Fachmann (Dipl. Physik Ing. 3 und Physik Lehrer) und einer Pädagogin mit Abschluss Bachelor Arts in Erziehungswissen- schaften. Das Finanzamt Köln-Porz hat mit Datum vom 07.06.2021 einen Freistellungsbescheid zur Körperschaftsteuer für das Jahr 2020 erteilt. Den Vereinsvorstand bilden: - Evgenia Parhomenko und - Veronika Tsallagova Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse über die handlungsbevollmächtigten Personen vor, die einer Anerkennung des Vereins als Träger der freien Jugendhilfe entgegenstehen. Nach Ansicht der Jugendverwaltung ist der Vereinsvorstand in der Lage, die entsprechenden Rahmenbedingungen einer dauerhaften Jugendarbeit zu leisten. „Afina e.V.“ erfüllt mit seiner Angebotsvielfalt die fachlichen und personellen Voraussetzungen zur Durchführung von Aufgaben der Jugendhilfe und trägt durch seine Jugendarbeit zur indi- viduellen und sozialen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. Da der Verein bereits seit mehr als 3 Jahren auf dem Jugendhilfegebiet tätig ist, ist er gemäß § 75 Absatz 2 als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen. Die Satzung, die Konzeption und das Schutzkonzept sind als Anlagen 1 -3 unter Session -Nr. 3566/2022 hinterlegt.
Mitteilung Ausschuss
685 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/510/62 1701 Vorlagen-Nummer 04.04.2023 0949/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 18.04.2023 Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe; hier: Afina - Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V. Der Afina – Assoziation Für Interkulturelle und Nachbarschaftliche Arbeit e.V. ist in der Sit- zung des Jugendhilfeausschusses – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie - am 14.03.2023 gemäß § 75 Abs. 2 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt worden. Die Beschlussvorlage mit Session-Nr. 3566/2022 ist als Anlage mit der Bitte um Kenntnis- nahme beigefügt. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0949/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.04.2023
- Erstellt
- 15.03.2023 10:35