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2607/2021

Erweiterungsbauten Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und Schillergymnasium Nikolausstraße 51 - 55, 50937 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss

Beschlussvorlage Ausschuss 21.12.2021

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 24.01.2022, TOP 4.3

Anlage 1 - Erläuterung der Kostenfaktoren

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Erläuterung der Kostenfaktoren

1845 Zeichen

Anlage 1 
 
Erläuterungen zur Kostenfortschreibung, Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und 
Schiller-Gymnasium, Nikolausstr. 55, 50973 Köln-Sülz 
 
(1) Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind, Massenmehrungen 
Die Errichtung beider Erweiterungsbauten erfolgt bei beiden Schulen als Anbau an die  
vorhandenen Bestandsgebäude. Die im Bestand baulich notwendigen Ertüchtigungen in den 
Bereichen Statik und Brandschutz konnten – bedingt durch die Nutzung der Bestandsge-
bäude – erst nach Leerzug aller Räume ermittelt werden. Trotz der Nähe zu den Bestands-
gebäuden wurden zusätzlich Kampfmittelsondierungen erforderlich, um die Baufelder  
freigeben zu können. 
Durch die Fortschreibung der Leistungsabfragen erhöhten sich die Kosten für die am Projekt 
beteiligten Architekt*innen, Fachplaner*innen und Gutachter*innen anteilig (rund 0,5 Mio. 
Euro). 
Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 3 Mio. Euro 
 
(6) verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung 
Während der baulichen Realisierung (Baubeschluss aus 2016, Baubeginn in 2018) kam es 
zu baubedingten Verzögerungen in der Bauausführung. Durch diese zeitlichen Verzögerun-
gen ergaben sich Teuerungen durch Inflation und Baupreisindex. 
Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1,4 Mio. Euro 
 
(7) Höhere Submissionsergebnisse 
Aufgrund der angespannten Marktlage mussten Vergabeverfahren mehrfach durchgeführt 
werden, da keine Angebote abgegeben wurden. Erfolgreiche Submissionen konnten ab-
schließend nur durch Hinnahme von Vergabeverlusten gegenüber der Kostenberechnung 
um rund 38% (KGR 300 und 400) abgeschlossen werden. Hier sind im Besonderen die  
Rohbaubauarbeiten für beide Gebäude mit circa 80% höheren Kosten (rund 3 Mio. Euro) zu 
nennen. 
Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 7,9 Mio. Euro 
 
 
Summe der Kostenfortschreibung rund 12,3 Mio. Euro

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

2245 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2607/2021
Stand: 31.03.2026 
Sachstandsbericht  
Erweiterungsbauten Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und Schillergymnasium 
Nikolausstraße 51 - 55, 50937 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 
4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 
1 der Eigenbetriebsverordnung NRW 
Beschluss:  
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausga-
ben gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2016 (Vorlagen-Nummer 1888/2016) in 
Höhe von rund 12,3 Mio. Euro brutto für die beiden Erweiterungsbauten am Elisabeth-von-
Thüringen-Gymnasium und am Schiller-Gymnasium, Nikolausstr. 51-55 in Köln-Sülz, zur 
Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahmen zu. 
Die Gesamtbaukosten für die Erstellung der beiden Erweiterungsba uten betragen nunmehr 
rund 29,15 Mio. Euro brutto statt 16,85 Mio. Euro. 
Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 12,3 Mio. Euro werden zunächst aus dem  
Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über erhöhte Mietzahlun-
gen aus dem städtischen Haushalt refinanziert.  
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Erweiterungsbauten, Trakt A und D, mit Mensa, Bibliothek und Unterrichträume wurden 
zum 02.01.2022 fertiggestellt und in Betrieb genommen. 
Die Verbindungsbrücke, die den Erweiterungsbau Track D mit den oberen Geschossen in 
Bauteil C verbindet, konnte am 14.11.2025 fertiggestellt werden. 
Im Bereich der Außenanlagen sind noch Restleistungen zu erbringen. Hierfür werden, um den 
Schulbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen vor allem die Sommerferien in Anspruch ge-
nommen. Die Restarbeiten werden zum Schuljahresbeginn 2026/2027 abgeschlossen sein. 
 
Derzeit stehen noch strittige Kostenforderungen von ausführenden Firmen im Raum, weshalb 
die Maßnahme noch nicht schlussgerechnet ist. 
Die Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich rund 29,15 Mio. Euro. 
Nächste Schritte:

2 
 
Abwicklung der Restarbeiten zum Schuljahr 2026/2027 und Klärung der strittigen Kostenfor-
derungen sowie Schlussrechnung des Projekts. 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
19.03.2027

Beschlussvorlage Ausschuss

6022 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2607/2021 
Freigabedatum 21.12.2021 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterungsbauten Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und Schillergymnasium 
Nikolausstraße 51 - 55, 50937 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 
2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der 
Eigenbetriebsverordnung NRW 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben ge-
genüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2016 (Vorlagen-Nummer 1888/2016) in Höhe von rund 
12,3 Mio. Euro brutto für die beiden Erweiterungsbauten am Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium 
und am Schiller-Gymnasium, Nikolausstr. 51-55 in Köln-Sülz, zur Kenntnis und stimmt einer Fortfüh-
rung der Baumaßnahmen zu. 
Die Gesamtbaukosten für die Erstellung der beid en Erweiterungsbauten betragen nunmehr rund 
29,15 Mio. Euro brutto statt 16,85 Mio. Euro. 
Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 12,3 Mio. Euro werden zunächst aus dem  
Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über erhöhte Mietzahlungen aus 
dem städtischen Haushalt refinanziert.  
 
 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.01.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 
a) Personalaufwendungen         € 
b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten)  siehe Begründung 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem  
Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. 
 
 
Begründung: 
 
Der Baubeschluss aus dem Jahr 2016 (Vorlagen-Nummer 1888/2016) schließt mit genehmigten  
Baukosten in Höhe von rund 16,85 Mio. Euro brutto ab. Im Laufe der Bauabwicklung sind unvorher-
sehbare Risiken aufgetreten, die einen Kostenfortschreibungsbeschluss erforderlich machen. Die 
Baumaßnahme ist baulich fertig gestellt und es laufen nur noch die üblichen Mängelbeseitigungen 
und die TÜV-Abnahme. Beide Erweiterungsbauten können voraussichtlich im ersten Quartal 2022 
genutzt werden. 
 
Gemäß aktueller Kostenprognose ergeben sich Gesamtbaukosten in Höhe von rund 29,15 Mio. Euro 
brutto und damit Mehrkosten in Höhe von 12,3 Mio. Euro. Der im Baubeschluss vereinbarte Risikozu-
schlag reicht demnach nicht aus.

3 
 
Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf (Erläuterungen liegen als Anlage bei): 
 
1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind   rund 3 Mio. Euro (25 %) 
2. Geänderte Nutzeranforderungen  entfällt 
3. Auslagerung   entfällt 
4. Massenmehrungen   entfällt 
5. Zusätzliche (Fach-) Planerleistungen  entfällt 
6. Verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung  rund 1,4 Mio. Euro (11 %) 
7. Höhere Submissionsergebnisse  rund 7,9 Mio. Euro (64 %) 
8. Geänderte rechtliche Vorgaben  entfällt 
9. Nutzung von Synergieeffekten  entfällt 
10. Sonstiges / Risiko    entfällt__________________ 
Gesamt  rund 12,3 Mio. Euro (100%) 
 
 
Mögliche Einsparpotentiale 
 
Das Projekt befindet sich unmittelbar vor dem Abschluss. Einsparpotentiale wurden bereits in den 
Planungsphasen zuvor berücksichtigt. Eine Alternative steht nicht zur Verfügung. 
 
 
Finanzierung der Mehrkosten 
 
Seit dem 01.01.2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft ein 
Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis/qm für die Nutzung von Gebäudeflächen erho-
ben. Basis für den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-Aufwendungen und 
sonstigen Planerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der 
Division dieser planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeordnete Fläche. 
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt-
schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung 
der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen 
Flächenverrechnungspreises. 
Auf der Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen 
(zum Beispiel Instandhaltungsansatz laut Empfehlung der KGSt) ist bei Mehrkosten von rund 12,3 
Mio. Euro von einer zusätzlichen jährlichen Haushaltsbelastung von rund 363.000 Euro auszugehen. 
 
Gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2016 (Vorlagen-Nummer 1888/2016) ist somit nach 
aktuellem Stand von einer jährlichen Haushaltsbelastung von rund 549.000 Euro auszugehen. Sie 
betrifft neben dem Mietbetrag (insgesamt rund 427.000 Euro) auch die Nebenkosten inklusive der 
Kosten für die Reinigung (rund 122.000 Euro).  
Die Baumaßnahme ist baulich fertiggestellt, so dass die ab dem Haushaltsjahr 2022 entstehenden 
Mietkosten inklusive Nebenkosten aus im Haushaltsplan 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilergeb-
nisplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert 
werden. 
 
Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 
2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch 
Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Erläuterungen zur Kostenfortschreibung

Beratungsverlauf (1)

24.01.2022 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 4.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Nikolausstraße 51

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Details

Aktenzeichen
2607/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.12.2021
Erstellt
20.07.2021 10:17