2607/2021
Erweiterungsbauten Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und Schillergymnasium Nikolausstraße 51 - 55, 50937 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss
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Anlage 1 - Erläuterung der Kostenfaktoren
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Anlage 1 Erläuterungen zur Kostenfortschreibung, Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und Schiller-Gymnasium, Nikolausstr. 55, 50973 Köln-Sülz (1) Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind, Massenmehrungen Die Errichtung beider Erweiterungsbauten erfolgt bei beiden Schulen als Anbau an die vorhandenen Bestandsgebäude. Die im Bestand baulich notwendigen Ertüchtigungen in den Bereichen Statik und Brandschutz konnten – bedingt durch die Nutzung der Bestandsge- bäude – erst nach Leerzug aller Räume ermittelt werden. Trotz der Nähe zu den Bestands- gebäuden wurden zusätzlich Kampfmittelsondierungen erforderlich, um die Baufelder freigeben zu können. Durch die Fortschreibung der Leistungsabfragen erhöhten sich die Kosten für die am Projekt beteiligten Architekt*innen, Fachplaner*innen und Gutachter*innen anteilig (rund 0,5 Mio. Euro). Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 3 Mio. Euro (6) verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung Während der baulichen Realisierung (Baubeschluss aus 2016, Baubeginn in 2018) kam es zu baubedingten Verzögerungen in der Bauausführung. Durch diese zeitlichen Verzögerun- gen ergaben sich Teuerungen durch Inflation und Baupreisindex. Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 1,4 Mio. Euro (7) Höhere Submissionsergebnisse Aufgrund der angespannten Marktlage mussten Vergabeverfahren mehrfach durchgeführt werden, da keine Angebote abgegeben wurden. Erfolgreiche Submissionen konnten ab- schließend nur durch Hinnahme von Vergabeverlusten gegenüber der Kostenberechnung um rund 38% (KGR 300 und 400) abgeschlossen werden. Hier sind im Besonderen die Rohbaubauarbeiten für beide Gebäude mit circa 80% höheren Kosten (rund 3 Mio. Euro) zu nennen. Anteil der Kostenfortschreibung in Summe rund 7,9 Mio. Euro Summe der Kostenfortschreibung rund 12,3 Mio. Euro
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VI/26
Vorlagen-Nummer
2607/2021
Stand: 31.03.2026
Sachstandsbericht
Erweiterungsbauten Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und Schillergymnasium
Nikolausstraße 51 - 55, 50937 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs.
4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz
1 der Eigenbetriebsverordnung NRW
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausga-
ben gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2016 (Vorlagen-Nummer 1888/2016) in
Höhe von rund 12,3 Mio. Euro brutto für die beiden Erweiterungsbauten am Elisabeth-von-
Thüringen-Gymnasium und am Schiller-Gymnasium, Nikolausstr. 51-55 in Köln-Sülz, zur
Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahmen zu.
Die Gesamtbaukosten für die Erstellung der beiden Erweiterungsba uten betragen nunmehr
rund 29,15 Mio. Euro brutto statt 16,85 Mio. Euro.
Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 12,3 Mio. Euro werden zunächst aus dem
Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über erhöhte Mietzahlun-
gen aus dem städtischen Haushalt refinanziert.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Erweiterungsbauten, Trakt A und D, mit Mensa, Bibliothek und Unterrichträume wurden
zum 02.01.2022 fertiggestellt und in Betrieb genommen.
Die Verbindungsbrücke, die den Erweiterungsbau Track D mit den oberen Geschossen in
Bauteil C verbindet, konnte am 14.11.2025 fertiggestellt werden.
Im Bereich der Außenanlagen sind noch Restleistungen zu erbringen. Hierfür werden, um den
Schulbetrieb möglichst wenig zu beeinträchtigen vor allem die Sommerferien in Anspruch ge-
nommen. Die Restarbeiten werden zum Schuljahresbeginn 2026/2027 abgeschlossen sein.
Derzeit stehen noch strittige Kostenforderungen von ausführenden Firmen im Raum, weshalb
die Maßnahme noch nicht schlussgerechnet ist.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf voraussichtlich rund 29,15 Mio. Euro.
Nächste Schritte:
2
Abwicklung der Restarbeiten zum Schuljahr 2026/2027 und Klärung der strittigen Kostenfor-
derungen sowie Schlussrechnung des Projekts.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
19.03.2027
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 2607/2021 Freigabedatum 21.12.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterungsbauten Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und Schillergymnasium Nikolausstraße 51 - 55, 50937 Köln - Kostenfortschreibungsbeschluss gemäß § 13 Abs. 4 Satz 2 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft in Verbindung mit § 16 Abs. 5 Satz 1 der Eigenbetriebsverordnung NRW Beschlussorgan Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben ge- genüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2016 (Vorlagen-Nummer 1888/2016) in Höhe von rund 12,3 Mio. Euro brutto für die beiden Erweiterungsbauten am Elisabeth-von-Thüringen-Gymnasium und am Schiller-Gymnasium, Nikolausstr. 51-55 in Köln-Sülz, zur Kenntnis und stimmt einer Fortfüh- rung der Baumaßnahmen zu. Die Gesamtbaukosten für die Erstellung der beid en Erweiterungsbauten betragen nunmehr rund 29,15 Mio. Euro brutto statt 16,85 Mio. Euro. Die voraussichtlichen Mehrkosten von rund 12,3 Mio. Euro werden zunächst aus dem Wirtschaftsplan der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln finanziert und über erhöhte Mietzahlungen aus dem städtischen Haushalt refinanziert. Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 24.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2022 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Miete inklusive Nebenkosten) siehe Begründung c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Die erstmalige Errichtung und der Betrieb von Schulgebäuden führen zu einem Ressourcenverbrauch, der eine Zunahme der CO²- Emissionen über den Lebenszyklus bewirkt. Begründung: Der Baubeschluss aus dem Jahr 2016 (Vorlagen-Nummer 1888/2016) schließt mit genehmigten Baukosten in Höhe von rund 16,85 Mio. Euro brutto ab. Im Laufe der Bauabwicklung sind unvorher- sehbare Risiken aufgetreten, die einen Kostenfortschreibungsbeschluss erforderlich machen. Die Baumaßnahme ist baulich fertig gestellt und es laufen nur noch die üblichen Mängelbeseitigungen und die TÜV-Abnahme. Beide Erweiterungsbauten können voraussichtlich im ersten Quartal 2022 genutzt werden. Gemäß aktueller Kostenprognose ergeben sich Gesamtbaukosten in Höhe von rund 29,15 Mio. Euro brutto und damit Mehrkosten in Höhe von 12,3 Mio. Euro. Der im Baubeschluss vereinbarte Risikozu- schlag reicht demnach nicht aus. 3 Die Erhöhung schlüsselt sich wie folgt auf (Erläuterungen liegen als Anlage bei): 1. Mehrkosten, die dem Bestand geschuldet sind rund 3 Mio. Euro (25 %) 2. Geänderte Nutzeranforderungen entfällt 3. Auslagerung entfällt 4. Massenmehrungen entfällt 5. Zusätzliche (Fach-) Planerleistungen entfällt 6. Verspäteter Baubeginn und Bauzeitverzögerung rund 1,4 Mio. Euro (11 %) 7. Höhere Submissionsergebnisse rund 7,9 Mio. Euro (64 %) 8. Geänderte rechtliche Vorgaben entfällt 9. Nutzung von Synergieeffekten entfällt 10. Sonstiges / Risiko entfällt__________________ Gesamt rund 12,3 Mio. Euro (100%) Mögliche Einsparpotentiale Das Projekt befindet sich unmittelbar vor dem Abschluss. Einsparpotentiale wurden bereits in den Planungsphasen zuvor berücksichtigt. Eine Alternative steht nicht zur Verfügung. Finanzierung der Mehrkosten Seit dem 01.01.2015 wird statt der bisherigen kalkulatorischen Miete von der Gebäudewirtschaft ein Sparten- beziehungsweise Flächenverrechnungspreis/qm für die Nutzung von Gebäudeflächen erho- ben. Basis für den Flächenverrechnungspreis (FVP) eines Jahres sind die Plan-Aufwendungen und sonstigen Planerträge einer Sparte. Der jeweilige Verrechnungspreis (Euro/qm) ergibt sich aus der Division dieser planmäßigen Nettoaufwendungen durch die einer Sparte zugeordnete Fläche. Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirt- schaft der Stadt Köln. Die Refinanzierung erfolgt aus dem städtischen Haushalt nach Fertigstellung der Baumaßnahme über entsprechende Mietzahlungen nach Maßgabe des dann jeweils gültigen Flächenverrechnungspreises. Auf der Grundlage der bei der Berechnung des Flächenverrechnungspreises üblichen Annahmen (zum Beispiel Instandhaltungsansatz laut Empfehlung der KGSt) ist bei Mehrkosten von rund 12,3 Mio. Euro von einer zusätzlichen jährlichen Haushaltsbelastung von rund 363.000 Euro auszugehen. Gegenüber dem Baubeschluss aus dem Jahr 2016 (Vorlagen-Nummer 1888/2016) ist somit nach aktuellem Stand von einer jährlichen Haushaltsbelastung von rund 549.000 Euro auszugehen. Sie betrifft neben dem Mietbetrag (insgesamt rund 427.000 Euro) auch die Nebenkosten inklusive der Kosten für die Reinigung (rund 122.000 Euro). Die Baumaßnahme ist baulich fertiggestellt, so dass die ab dem Haushaltsjahr 2022 entstehenden Mietkosten inklusive Nebenkosten aus im Haushaltsplan 2022 vorgesehenen Mitteln des Teilergeb- nisplans 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 16, sonstiger ordentlicher Aufwand finanziert werden. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. Anlagen Anlage 1 – Erläuterungen zur Kostenfortschreibung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Nikolausstraße 51
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Details
- Aktenzeichen
- 2607/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.12.2021
- Erstellt
- 20.07.2021 10:17