AN/1157/2019
Makrofontest in der Nacht außerhalb der ICX Hallen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag nach § 3 (SPD BV5)
4137 Zeichen
Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1157/2019 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Makrofontest in der Nacht außerhalb der ICX Hallen - Antrag der SPD-Fraktion - Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: Die BV5 Nippes fordert die Fachverwaltung, das Eisenbahnbundesamt und die Deutsche Bahn AG auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Prüfung des Makrofons auf dem ehemaligen Verschiebebahnhof Nippes nicht länger im Freien inmitten der Wohnbebauung, sondern an geeigneter Stelle, wo Menschen nicht in der Nachtruhe gestört werden können, stattfindet. Begründung: Die Rechtsauffassung des Herrn Wille vom EBA ist für uns mehr als absonderlich, wenn die Prüfung des Makrofons auf einen großen Zeitraum umgerechnet werden kann. Eben das geht nicht! Diese kurzfristigen Überschreitungen des Spitzenpegels, im Schnitt jede Nacht 10 mal, um weit mehr als 20 dB sind unzulässig. Selbst wenn wir annehmen, dass 45 dB in der Nacht zugelassen seien, so gilt das nicht für Überschreitungen um mehr als 20 dB. Wenn man bedenkt, dass eine Autohupe 100 dB erzeugt, kann man sich vorstellen, welche Lärmpegel ein Makrofon, das für wesentlich größere Entfernungen ausgelegt ist, erzeugt. Ein Makrofon erzeugt einen Schalldruck von mindestens125 dB! Eine Steigerung um jeweils 10 dB entspricht einer verdoppelten Lautstärke! Es ist also 5 mal so laut wie die Autohupe oder eine Kreissäge oder ein - 2 - Rockkonzert oder usw. Man spricht hier mindestens von einer extra aurealen Lärmwirkung, die durch Stresserzeugung Gesundheitsschäden hervorruft. Das Bundesimmissionsschutzgesetz sagt ganz klar, dass Immissionen, die dazu angetan sind die Gesundheit der Menschen zu gefährden unabhängig ihrer tatsächlichen Lautstärke nicht zulässig sind. Lautstärken, die gesundheitliche Schädigungen erzeugen können, dürfen nicht im Schnitt, oder in Summe zum Schnitt berechnet werden. Des Weiteren ist es fraglich zu argumentieren, es handele sich um ein Gemischtgebiet Wohnen/Gewerbe/Industrie. Das war es sicherlich einmal, aber das ist es real durch die Abschaffung des Rangierbetriebs sicherlich nicht mehr. Mit jedem Gleis, das damals entfernt wurde, erlosch auch der Bestandsschutz dazu. Wenn also die DB AG Gleise entfernt ohne die Flächen zu entwidmen und anschließend Gewerbe ansiedelt, dann hat die Kommune zu entscheiden, ob es sich in der Nachbarschaft weiterhin um ein Mischgebiet handelt. Selbst wenn man diese Zustände nach jahrelanger illegaler Industrie- und Gewerbeansiedlung durch einen neuen FNP, der hier Gewerbe ausweist, zu heilen versucht, so hatten wir mit jeder illegalen Gewerbeansiedlung einen rechtlosen Zustand und die Nachbarschaft wäre bei einer ordentlichen Entwidmung erst einmal Wohngebiet gewesen. Weiter sagt der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 2. 4. 1998 - V B 5 - 8804.25.1 (V Nr. 1/98), das Abstandsgrenzen einzuhalten sind. Daher darf es keine weitere industrielle Tätigkeit auf dem Gelände geben. Es müssten mindestens 300 Meter Abstand eingehalten werden. Diese Distanz ist aber nicht gegeben. Wir haben dort zwar einen Entsorger, aber der hat entsprechende Auflagen incl. Einhausung zu erfüllen. Was hat man uns damals in einer Aktuellen Stunde nicht alles erzählt wie modern und Immissionen schluckend diese Hallen seien, dass die Arbeiten in den Hallen verrichtet würden und dass niemand außerhalb davon etwas mitbekommen würde. Betriebshöfe von Straßenbahnen oder Bussen erfordern übrigens einen Mindestabstand von 500 m, soweit sie keinen Bestandschutz haben. Warum probiert man das Makrofon nicht in den ICX Hallen, die angeblich so schallgeschützt sind, nicht aus und stellt den Angestellten in der Halle ordentlichen Lärmschutz zur Verfügung. Die sind wenigstens bei der Arbeit und schrecken nicht 10 mal pro Nacht aus dem Schlaf! Baumann Steinbach
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1157/2019
- Typ
- Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
- Datum
- 04.09.2019
- Erstellt
- 04.09.2019 09:51