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AN/1157/2019

Makrofontest in der Nacht außerhalb der ICX Hallen

Antrag nach § 3 BV5 (SPD) 04.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 19.09.2019, TOP 8.1.3

Antrag nach § 3 (SPD BV5)

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Antrag nach § 3 (SPD BV5)

4137 Zeichen

Herrn Bezirksbürgermeister 
Bernd Schößler 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1157/2019 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Makrofontest in der Nacht außerhalb der ICX Hallen 
- Antrag der SPD-Fraktion - 
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen: 
 
Die BV5 Nippes fordert die Fachverwaltung, das Eisenbahnbundesamt und die Deutsche Bahn AG 
auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Prüfung des Makrofons auf dem ehemaligen 
Verschiebebahnhof Nippes nicht länger im Freien inmitten der Wohnbebauung, sondern an 
geeigneter Stelle, wo Menschen nicht in der Nachtruhe gestört werden können, stattfindet. 
 
 
Begründung: 
 
Die Rechtsauffassung des Herrn Wille vom EBA ist für uns mehr als absonderlich, wenn die 
Prüfung des Makrofons auf einen großen Zeitraum umgerechnet werden kann. Eben das geht 
nicht! Diese kurzfristigen Überschreitungen des Spitzenpegels, im Schnitt jede Nacht 10 mal, um 
weit mehr als 20 dB sind unzulässig. Selbst wenn wir annehmen, dass 45 dB in der Nacht 
zugelassen seien, so gilt das nicht für Überschreitungen um mehr als 20 dB. Wenn man bedenkt, 
dass eine Autohupe 100 dB erzeugt, kann man sich vorstellen, welche Lärmpegel ein Makrofon, 
das für wesentlich größere Entfernungen ausgelegt ist, erzeugt. Ein Makrofon erzeugt einen 
Schalldruck von mindestens125 dB! Eine Steigerung um jeweils 10 dB entspricht einer 
verdoppelten Lautstärke! Es ist also 5 mal so laut wie die Autohupe oder eine Kreissäge oder ein

- 2 - 
Rockkonzert oder usw. Man spricht hier mindestens von einer extra aurealen Lärmwirkung, die 
durch Stresserzeugung Gesundheitsschäden hervorruft. Das Bundesimmissionsschutzgesetz sagt 
ganz klar, dass Immissionen, die dazu angetan sind die Gesundheit der Menschen zu gefährden 
unabhängig ihrer tatsächlichen Lautstärke nicht zulässig sind. Lautstärken, die gesundheitliche 
Schädigungen erzeugen können, dürfen nicht im Schnitt, oder in Summe zum Schnitt berechnet 
werden.  
 
Des Weiteren ist es fraglich zu argumentieren, es handele sich um ein Gemischtgebiet 
Wohnen/Gewerbe/Industrie. Das war es sicherlich einmal, aber das ist es real durch die 
Abschaffung des Rangierbetriebs sicherlich nicht mehr. Mit jedem Gleis, das damals entfernt 
wurde, erlosch auch der Bestandsschutz dazu. Wenn also die DB AG Gleise entfernt ohne die 
Flächen zu entwidmen und anschließend Gewerbe ansiedelt, dann hat die Kommune zu 
entscheiden, ob es sich in der Nachbarschaft weiterhin um ein Mischgebiet handelt. Selbst wenn 
man diese Zustände nach jahrelanger illegaler Industrie- und Gewerbeansiedlung durch einen 
neuen FNP, der hier Gewerbe ausweist, zu heilen versucht, so hatten wir mit jeder illegalen 
Gewerbeansiedlung einen rechtlosen Zustand und die Nachbarschaft wäre bei einer ordentlichen 
Entwidmung erst einmal Wohngebiet gewesen. 
Weiter sagt der RdErl. d. Ministeriums für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft v. 2. 4. 1998 
- V B 5 - 8804.25.1 (V Nr. 1/98), das Abstandsgrenzen einzuhalten sind. Daher darf es keine 
weitere industrielle Tätigkeit auf dem Gelände geben. Es müssten mindestens 300 Meter Abstand 
eingehalten werden. Diese Distanz ist aber nicht gegeben. Wir haben dort zwar einen Entsorger, 
aber der hat entsprechende Auflagen  incl. Einhausung zu erfüllen. 
 
Was hat man uns damals in einer Aktuellen Stunde nicht alles erzählt wie modern und 
Immissionen schluckend diese Hallen seien, dass die Arbeiten in den Hallen verrichtet würden und 
dass niemand außerhalb davon etwas mitbekommen würde. Betriebshöfe von Straßenbahnen 
oder Bussen erfordern übrigens einen Mindestabstand von 500 m, soweit sie keinen 
Bestandschutz haben. Warum probiert man das Makrofon nicht in den ICX Hallen, die angeblich 
so schallgeschützt sind, nicht aus und stellt den Angestellten in der Halle ordentlichen Lärmschutz 
zur Verfügung. Die sind wenigstens bei der Arbeit und schrecken nicht 10 mal pro Nacht aus dem 
Schlaf! 
 
 
 
Baumann                                                                                                  Steinbach

Beratungsverlauf (1)

19.09.2019 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1157/2019
Typ
Antrag nach § 3 BV5 (SPD)
Datum
04.09.2019
Erstellt
04.09.2019 09:51