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V/0426/2012

Anregung Nr. 149/2011 nach § 24 GO NRW vom 28.12.2011 zum Ausbau der Straße

Vorlagen 16.05.2012

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 14.06.2012, TOP 3.3

Anlage_V_0426_2012_Am Getterbach

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Beschlussvorlage

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Anlage_V_0426_2012_Am Getterbach

953 Zeichen

- Anregung Nr. 149/2011

Bezirksverwaltung Münster West
- Frau Bezirksbürgermeisterin
Elisabeth Westrup -
Pantaleenplatz 7
48161 Münster

1ster, den 28.12.2011

Bürgerantrag nach & 24 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein Westfalen
‚an.die Bezirksvertretung Münster !

E Anlegen zweier zusätzlicher Pkew-Stellplätze auf-der Str. „Am Getterbach" -

Sehr ‚geehrte Damen und Herren,

imen.des Ausbaus der Straße „Am Getterbach"
forzunehmen und zwei zusätzliche

hiermit bitte ich darum im-F
eine kleinere Umplanung |
Stellplätze für Pkw vorzusehen.

ich er-47), zwei
zus ht.
De 75 ausreichend und die

, sowie für die zusätzliche
FÜ ;Gesamtmaßnahme gering und:
.vertreibar.

ich verweise in diesem. ‚Zusammenhang. auf das Schreiben d des Tiefbauamtes

5 plätze” die: Verwaltung, ragen. auf
b: nen Stell tze, von einer eher noch zu geringen
Ste Piatzzahl spricht.

Ich würde mich freuen wenn Sie meinem Fri: stattgeben würden.

Mit freundlichen Grüßen

h 2 5

Beschlussvorlage

1465 Zeichen

V/0426/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Tiefbauamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anregung Nr. 149/2011 nach § 24 GO NRW vom 28.12.2011 zum Ausbau der Straße Am 
Getterbach 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Zusätzliche Stellplätze in der Straße Am Getterbach gegenüber Hausnummer 47 werden nicht 
gebaut. 
Die beschlossene Ausbauplanung wird nicht geändert. 
 
2. Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 149/2011 vom 28.12.2011 ist hiermit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. 
 
 
Begründung: 
 
Die Ausbauplanung de r Straße ist intensiv mit den Anliegern und Politikern diskutiert und abg e-
stimmt worden. 
Die Ausbauplanung ist für die Bürgerbeteiligung nach dem KAG offen gelegt worden. 
Über die Anregungen aus der Offenlage hat die Bezirksvertretung Münster -West mit der Vorlage 
Nr. V/0819/2010 entschieden. 
Anregungen und Bedenken der Anlieger wurden gefolgt, zum Teil gefolgt oder gar nicht gefolgt. 
Die nun gewünschte Änderung der Ausbauplanung von einem Anlieger würde das durchgeführte 
Verfahren unterlaufen. 
Die Ausbauplanung wird demzufolge nicht geändert. 
 
 
 
I. V. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0426/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Schulte 
Ruf: 
492 66 54 
E-Mail: 
Schulte@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.05.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0426/2012 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 3.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Am Getterbach

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0426/2012
Typ
Vorlagen
Datum
16.05.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37