V/0426/2012
Anregung Nr. 149/2011 nach § 24 GO NRW vom 28.12.2011 zum Ausbau der Straße
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Anlage_V_0426_2012_Am Getterbach
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- Anregung Nr. 149/2011 Bezirksverwaltung Münster West - Frau Bezirksbürgermeisterin Elisabeth Westrup - Pantaleenplatz 7 48161 Münster 1ster, den 28.12.2011 Bürgerantrag nach & 24 Gemeindeordnung des Landes Nordrhein Westfalen ‚an.die Bezirksvertretung Münster ! E Anlegen zweier zusätzlicher Pkew-Stellplätze auf-der Str. „Am Getterbach" - Sehr ‚geehrte Damen und Herren, imen.des Ausbaus der Straße „Am Getterbach" forzunehmen und zwei zusätzliche hiermit bitte ich darum im-F eine kleinere Umplanung | Stellplätze für Pkw vorzusehen. ich er-47), zwei zus ht. De 75 ausreichend und die , sowie für die zusätzliche FÜ ;Gesamtmaßnahme gering und: .vertreibar. ich verweise in diesem. ‚Zusammenhang. auf das Schreiben d des Tiefbauamtes 5 plätze” die: Verwaltung, ragen. auf b: nen Stell tze, von einer eher noch zu geringen Ste Piatzzahl spricht. Ich würde mich freuen wenn Sie meinem Fri: stattgeben würden. Mit freundlichen Grüßen h 2 5
Beschlussvorlage
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V/0426/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Anregung Nr. 149/2011 nach § 24 GO NRW vom 28.12.2011 zum Ausbau der Straße Am Getterbach Beratungsfolge 14.06.2012 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Zusätzliche Stellplätze in der Straße Am Getterbach gegenüber Hausnummer 47 werden nicht gebaut. Die beschlossene Ausbauplanung wird nicht geändert. 2. Die Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 149/2011 vom 28.12.2011 ist hiermit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Begründung: Die Ausbauplanung de r Straße ist intensiv mit den Anliegern und Politikern diskutiert und abg e- stimmt worden. Die Ausbauplanung ist für die Bürgerbeteiligung nach dem KAG offen gelegt worden. Über die Anregungen aus der Offenlage hat die Bezirksvertretung Münster -West mit der Vorlage Nr. V/0819/2010 entschieden. Anregungen und Bedenken der Anlieger wurden gefolgt, zum Teil gefolgt oder gar nicht gefolgt. Die nun gewünschte Änderung der Ausbauplanung von einem Anlieger würde das durchgeführte Verfahren unterlaufen. Die Ausbauplanung wird demzufolge nicht geändert. I. V. Vorlagen-Nr.: V/0426/2012 Auskunft erteilt: Herr Schulte Ruf: 492 66 54 E-Mail: Schulte@stadt-muenster.de Datum: 16.05.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0426/2012 gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Getterbach
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0426/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.05.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37