2759/2018
Antrag der Bezirksvertretung Lindenthal in der Sitzung vom 02.07.2018
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
3078 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/671/4 Vorlagen-Nummer 2759/2018 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 Antrag der Bezirksvertretung Lindenthal in der Sitzung am 02.07.2018 hier: AN/0997/2018 - Rückschnitt von Sträuchern, Hecken und Bäumen Die Verwaltung wird aufgefordert, den Rückschnitt von Gehölzen, wie Hecken, Büschen und Bäumen in Zukunft behutsamer durchzuführen bzw. durchführen zu lassen und sicherzustellen, dass kein Kahlschlag erfolgt. Antwort der Verwaltung: In diesem Antrag wird keine spezielle Fläche genannt, zu der die Verwaltung eine konkrete Auskunft geben kann, warum, wie und wie stark geschnitten oder gerodet wurde. Die Flächenangaben sind zu vage. Der Antrag wird daher so interpretiert, dass die Verwaltung gebeten wird, ihre grundlegenden Handlungsprinzipien darzulegen. Die Stadt Köln verfolgt folgende vier Grundprinzipien bei der Gehölzpflege: 1. Sachgerecht (dem übergeordneten Zweck dienend) 2. Fachgerecht 3. Umweltschonend 4. Wirtschaftlich Diese Grundregeln werden wann immer es geht angewandt. Dabei sind regelmäßig folgende zusätz- liche Anforderungen (nicht abschließend) zu berücksichtigen, die mit einer Abweichung von dem Prinzip 3 einhergehen können: 1. Verkehrssicherheit. Das beinhaltet zum Beispiel das vollständige Freischneiden von Sichtdrei- ecken, um abbiegenden Fahrzeugen eine gute Sicht zu gewährleisten. Hier ist besonders der Schutz von Radfahrern und Fußgängern zu gewährleisten. Auch die Sicherheitsanforderun- gen des Schienenverkehrs sind zu berücksichtigen. 2. Denkmalschutz (denkmalgeschützte Parkanlage). Das beinhaltet manchmal zwangsläufig die komplette Entfernung des (wilden) Aufwuchses, wenn eine Fläche als Wiesen- oder Rasenflä- che Teil der denkmalgeschützten gärtnerischen Anlage ist. Wenn der Denkmalschutz hier Vor- rang hat, wird (aus Sicht des Denkmalschutzes) unerwünschter Aufwuchs entfernt. Viele denkmalgeschützte Grünflächen leben von ihren Sichtbeziehungen. 3. Schutz von unterirdischen Leitungen: Immer öfter müssen Leitungstrassen von (wildem) Auf- wuchs befreit werden, weil Wurzelwachstum Leitungen beschädigen kann. Hier sind entspre- chende DIN-Normen und Sicherheitsrichtlinien zwingend einzuhalten. In der Vergangenheit wurden auch Leitungstrassen bepflanzt. Das würde man heute aus den oben genannten Gründen nicht mehr machen und jetzt muss daher dieser Bewuchs leider wieder entfernt wer- den. 4. Pflanzenkrankheiten: Gehölzbestände werden durch bekannte Pflanzenkrankheiten, aber auch durch neuartige eingeschleppte Krankheiten oder tierische Schädlinge erheblich beein- 2 trächtigt. Hier sind als Folge umfangreiche Bestandsentnahmen zur Gewährleistung der Ver- kehrssicherung notwendig. Hier muss angemessen und wirksam reagiert werden. Der Verwaltung ist bewusst, dass ohne Kenntnis der Hintergründe fälschlich der Eindruck entstehen kann, dass bei einigen Maßnahmen mehr als notwendig geschnitten oder gefällt wird. Dem ist nicht so.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2759/2018
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 23.08.2018
- Erstellt
- 20.08.2018 16:03