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2759/2018

Antrag der Bezirksvertretung Lindenthal in der Sitzung vom 02.07.2018

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 23.08.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 24.09.2018, TOP 11.2.2

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

3078 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/67/671/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2759/2018 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.09.2018 
 
Antrag der Bezirksvertretung Lindenthal in der Sitzung am 02.07.2018 
hier: AN/0997/2018 - Rückschnitt von Sträuchern, Hecken und Bäumen 
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Rückschnitt von Gehölzen, wie Hecken, Büschen und Bäumen 
in Zukunft behutsamer durchzuführen bzw. durchführen zu lassen und sicherzustellen, dass kein 
Kahlschlag erfolgt. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
In diesem Antrag wird keine spezielle Fläche genannt, zu der die Verwaltung eine konkrete Auskunft 
geben kann, warum, wie und wie stark geschnitten oder gerodet wurde. Die Flächenangaben sind zu 
vage. Der Antrag wird daher so interpretiert, dass die Verwaltung gebeten wird, ihre grundlegenden 
Handlungsprinzipien darzulegen. 
 
Die Stadt Köln verfolgt folgende vier Grundprinzipien bei der Gehölzpflege: 
 
1. Sachgerecht (dem übergeordneten Zweck dienend) 
2. Fachgerecht 
3. Umweltschonend 
4. Wirtschaftlich 
 
Diese Grundregeln werden wann immer es geht angewandt. Dabei sind regelmäßig folgende zusätz-
liche Anforderungen (nicht abschließend) zu berücksichtigen, die mit einer Abweichung von dem 
Prinzip 3 einhergehen können: 
 
1. Verkehrssicherheit. Das beinhaltet zum Beispiel das vollständige Freischneiden von Sichtdrei-
ecken, um abbiegenden Fahrzeugen eine gute Sicht zu gewährleisten. Hier ist besonders der 
Schutz von Radfahrern und Fußgängern zu gewährleisten. Auch die Sicherheitsanforderun-
gen des Schienenverkehrs sind zu berücksichtigen. 
2. Denkmalschutz (denkmalgeschützte Parkanlage). Das beinhaltet manchmal zwangsläufig die 
komplette Entfernung des (wilden) Aufwuchses, wenn eine Fläche als Wiesen- oder Rasenflä-
che Teil der denkmalgeschützten gärtnerischen Anlage ist. Wenn der Denkmalschutz hier Vor-
rang hat, wird (aus Sicht des Denkmalschutzes) unerwünschter Aufwuchs entfernt. Viele 
denkmalgeschützte Grünflächen leben von ihren Sichtbeziehungen. 
3. Schutz von unterirdischen Leitungen: Immer öfter müssen Leitungstrassen von (wildem) Auf-
wuchs befreit werden, weil Wurzelwachstum Leitungen beschädigen kann. Hier sind entspre-
chende DIN-Normen und Sicherheitsrichtlinien zwingend einzuhalten. In der Vergangenheit 
wurden auch Leitungstrassen bepflanzt. Das würde man heute aus den oben genannten 
Gründen nicht mehr machen und jetzt muss daher dieser Bewuchs leider wieder entfernt wer-
den. 
4. Pflanzenkrankheiten: Gehölzbestände werden durch bekannte Pflanzenkrankheiten, aber 
auch durch neuartige eingeschleppte Krankheiten oder tierische Schädlinge erheblich beein-

2 
 
trächtigt. Hier sind als Folge umfangreiche Bestandsentnahmen zur Gewährleistung der Ver-
kehrssicherung notwendig. Hier muss angemessen und wirksam reagiert werden. 
 
Der Verwaltung ist bewusst, dass ohne Kenntnis der Hintergründe fälschlich der Eindruck entstehen 
kann, dass bei einigen Maßnahmen mehr als notwendig geschnitten oder gefällt wird. Dem ist nicht 
so.

Beratungsverlauf (1)

24.09.2018 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2759/2018
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
23.08.2018
Erstellt
20.08.2018 16:03