0769/2023
Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Interimsgebäude Bürgerpark Nord, Escher Straße 279, 50739 Köln-Bilderstöckchen zum Schuljahr 2024/25 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 0769/2023 Freigabedatum 10.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulrechtliche Errichtung einer Gesamtschule im Interimsgebäude Bürgerpark Nord, Escher Straße 279, 50739 Köln-Bilderstöckchen zum Schuljahr 2024/25 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln beschließt die schulrechtliche Errichtung einer neuen Gesamt- schule in einem Interim am Standort Bürgerpark Nord, Escher Straße 279, 50739 Köln-Bilderstöckchen mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und 4 Zügen in der Sekun- darstufe II zum Schuljahr 2024/25 gemäß § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein- Westfalen. Die Schule startet am 01.08.2024 mit der Jahrgangsstufe 5 und baut jahr- gangsweise auf. Die Gesamtschule wird nach Zurverfügungstellung eines geeigneten Schulgebäudes im Stadtteil Köln-Weidenpesch dorthin umziehen. 2. Der Rat der Stadt Köln beschließt, dass die neue Gesamtschule in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschule geführt wird. 3. Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Schulaufsicht an dieser Gesamtschule gemäß § 20 Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 2 Schulgesetz NRW unmittelbar das Gemeinsamen Lernen einrichten kann. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksregierung Köln umgehend nach Be- schlussfassung einen Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen zur Genehmigung der Schule zu stellen. 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, alle erforderlichen Finanzmittel für die schulrechtli- che Errichtung, Inbetriebnahme und den Schulbetrieb der Gesamtschule am Inte- rimsstandort Bürgerpark Nord, Escher Straße 279, 50739 Köln-Bilderstöckchen und in Ausschuss Schule und Weiterbildung 22.05.2023 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 01.06.2023 Finanzausschuss 12.06.2023 Rat 15.06.2023 2 Folge am zukünftigen Standort in Köln-Weidenpesch ab dem Schuljahr 2024/25 be- reitzustellen. 6. Die sofortige Vollziehung des Beschlusses unter 1. wird gemäß § 80 Abs. 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 15.520 € + 30.708 € SHM + 39.067 € VB = 85.295 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2025 a) Personalaufwendungen 73.700 € SHM + 93.760 € VB = 167.460 € b) Sachaufwendungen etc. 15.520 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: (0) Hintergrund: Schulplatzbedarfe an Kölner Gesamtschulen bis 2030/31 Die „Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung Köln 2020“ (Vorlage 0418/2020, Anlage 1) beschreibt auf den Seiten 26 ff., dass die Gesamtschullandschaft in Köln gewaltigen Heraus- forderungen gegenübersteht. Die Nachfrage von Eltern und ihren Kindern nach Gesamtschul- plätzen in Köln ist in der Vergangenheit rasant gestiegen und übersteigt dabei die Größenord- nungen, die im Rahmen der Kölner Elternbefragung 2012 ermittelt worden waren. Lag die Zahl der Anmeldungen an Gesamtschulen in Köln bis zum Schuljahr 2013/14 noch in einem Korridor von 2.000 bis 2.300, stieg sie zunächst auf 2.500 und m ehr und lag in den beiden Schuljahren 2018/19 bis 2021/22 bei rund 3.000 -3.200. Im Schuljahr 2022/23 gingen 4.100 Anmeldungen ein, wovon 900 Mehrfachanmeldungen waren. Zum Schuljahr 2023/24 lag die Zahl der Anmeldungen erneut bei rd. 3.000. Dem gegenüber stehen insgesamt 42 Gesamtschulzüge, die in den letzten 12 Jahren stadt- weit bereits neu realisiert werden konnten. 42 Züge entsprechen rechnerisch einer Kapazität 4 von 42 x 27, also rund 1.100 neuen Schülerplätzen in den Eingangsklassen der Gesamtschu- len in Köln. Der Sprung in den Gesamtschulanmeldungen in den letzten Schuljahren hatte zur Folge, dass die Zahl der Ablehnungen, trotz der Ausweitung der Platzkapazitäten, nicht substanziell redu- ziert werden konnte. Im letzten Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2023/24 führte das dazu, dass 705 Kinder, die nach ihrem Wunsch und dem Wunsch der Eltern gerne Aufnahme an einer Gesamtschule gefunden hätten, nicht an einer solchen aufgenommen werden konnten und im weiteren An- meldeverfahren auf andere Schulformen ausweichen mussten, in erster Linie auf Hauptschu- len und Realschulen in Köln. (1) Maßnahmen der Schulverwaltung zur Begegnung der steigenden Schulplatzbe- darfe an Kölner Gesamtschulen Nach der Schulentwicklungsplanung 2018 wurde ein Bedarf an insgesamt 13 neuen Gesamt- schulen in Köln erkannt, den auch die Schulentwicklungsplanung 2020 ausdrücklich bestäti- gen konnte. Zwei dieser Gesamtschulen sind im Schuljahr 2018/19 schon im Interim an den Start gegangen: 1. Gesamtschule Helios 2. Gesamtschule Wasseramselweg. Sie werden hinsichtlich der Fertigstellung der endgültigen Schulgebäude in der Schulbau- maßnahmenliste unter den Auftragsnummern 28 bzw. 57 bei Priorität „0“ geführt. Die weiteren, in der Schulentwicklungsplanung 2020 angeführten Baumaßnahmen von neuen Schulgebäuden für neue Gesamtschulen müssen zum einen mit Blick auf die hohen Abwei- sungszahlen, zum anderen mit Blick auf die weiter stark steigenden Schülerzahlen in Köln 5 schnellstmöglich folgen. Alle diese Maßnahmen sind in der Fortschreibung der Schulbaumaß- nahmenliste enthalten. Es handelt sich im Einzelnen um Maßnahmen in 3. Ossendorf (Fitzmauricestraße, Auftragsnummer 98, Priorität „0“), 4. Weidenpesch (Schmiedegasse, 122, Priorität „A“) mit angestrebtem Interim in Bilderstöckchen, 5. Deutz (Im Hasental, 237, Priorität „0“), 6. Kalk (Grundstückssuche, 107, Priorität „0“), 7. Zündorf-Süd (130, Priorität „B“), 8. Mülheim-Süd (136, Priorität „0“), 9. Chorweiler oder Worringen (Netzestraße oder Holzheimer Weg, 137, Priorität „A“), 10. Nippes (Grundstückssuche, 495, Priorität „A“), 11. Parkstadt-Süd (140, Priorität „A“), 12. Höhenberg (Frankfurter Straße, Betriebshof, 195, Priorität „A“) 13. Kreuzfeld (135, Priorität „A“). (2) Überblick Stärkungspaket Gesamtschulen Die Verwaltung sieht vor, im Rahmen von sogenannten „Stärkungspaketen für Gymnasien und Gesamtschulen“ u. a. eine Reihe von Gesamtschulen beschleunigt an den (Interims -) Start zu bringen. Dabei sollen für insgesamt sechs Gesamtschulen bis 2027/28 die räumlichen Voraussetzungen für einen Start der Schulen geschaffen werden. Eine weitere Gesamtschule im Stadtbezirk Nippes befindet sich in Planung, ein voraussichtliches Startdatum kann für die- se im aktuellen Planungsstadium noch nicht genannt werden. Der erforderliche Suchauftrag für den Schulstandort für die weitere geplante Gesamtschule in Nip pes liegt unter der Vorla- gennummer 0604/2023 zum Beschluss vor. Darüber hinaus werden für drei Gesamtschulen in Köln mithilfe von Baumaßnahmen im Rah- men des 2. GU/TU-Schulbaupaketes die Voraussetzungen geschaffen, um sie in ihrer Zügig- keit zu erweitern. Alle im Stärkungspaket enthaltenen Gesamtschulen werden Gemeinsames Lernen anbieten und als gebundene Ganztagsschulen geführt werden bzw. werden bereits als solche Schulen geführt. Durch das Stärkungspaket Gesamtschulen mit insgesamt sieben neuen städtischen Schulen entstehen insgesamt noch einmal 38 zusätzliche Züge mit 1.026 Plätzen (Ø 27), davon 912 Regelplätze und 114 Plätze im Gemeinsamen Lernen. Zusätzlich wird zum Schuljahr 2024/25 die Gesamtschule des Erzbistums Köln im Bildungscampus Kalk ihren Betrieb aufnehmen. Durch diese zusätzlich geschaffenen Gesamtschulplätze wird nach Realisierung aller im Stär- kungspaket enthaltenen Maßnahmen bei unveränderten Anmeldeverhalten eine Auskömm- lichkeit an Gesamtschulplätzen im Kölner Stadtgebiet erreicht. Einen chronologischen Überblick über die Maßnahmen des Stärkungspakets Gesamtschulen gibt folgende Tabelle, der auch die zusätzlichen Schulplätze mit dem Jahr ihrer vorgesehenen Verfügbarkeit zu entnehmen sind: 6 Nr. Liste unter (1) Arbeitstitel der Maßnahme Start im Schul- jahr Zügigkeit zusätzliche Schulplätze in den Eingangs- klassen (∅ 27 SuS) zusätzliche Schulplätze in der Sek I insge- samt (nach 6 Jahren) zusätzliche Schulplätze für das GL in der Sek I (je Klasse 3 SuS) 4. Gesamtschule Nippes- Weidenpesch (Interim Bürgerpark) 2024/25 4/4 108 648 72 - Gesamtschule Vogel- sang “Snake” 4/4 108 648 72 3. Gesamtschule Ossen- dorf (Interim “Snake”) 6/5 162 972 108 in Summe 378 zusätzliche Schulplätze in den Eingangsklassen im Sj. 24/25 5. Gesamtschule Deutz 2027/28 4/4 108 648 72 Erweiterung der Carl - v.-Ossietzky - Gesamtschule +2/1 54 324 36 Erweiterung der Max- Ernst-Gesamtschule +1/1 27 162 18 Erweiterung der Euro- paschule - Gesamt- schule Zollstock +2/1 54 324 36 in Summe 243 zusätzliche Plätze in den Eingangsklassen im Sj. 27/28 10. Gesamtschule für den Stadtbezirk Nippes noch ohne Jahr min. 7/6 oder 2x 4/4 189 1134 126 6. Gesamtschule Kalk 1 4/4 108 648 72 6. Gesamtschule Kalk 2 4/4 108 648 72 in Summe 405 zusätzliche Schulplätze in den Eingangsklassen im Sj. n.n. in Summe 1026 neue Schulplätze in den Eingangsklassen dank des Stärkungspakets Ge- samtschulen Ergänzt wird das zukünftige Angebot an Gesamtschulen durch die neue Gesamtschule des Erzbistums Köln im Bildungscampus Kalk, die zum Schuljahr 2024/25 mit 4 Zügen in der Se- kundarstufe I und vier Zügen in der Sekundarstufe II aufbauend starten wird. Unter Berück- 7 sichtigung der 108 Plätze an dieser Schule entstehen in der Summe bis 1.134 zusätzliche Plätze in den Eingangsklassen der Sekundarstufe I an Gesamtschulen. Die in der Schulentwicklungsplanung 2020 benannten neuen Gesamtschulen 7. Zündorf-Süd (130, Priorität „B“), 8. Mülheim-Süd (136, Priorität „0“), 9. Chorweiler oder Worringen (Netzestraße oder Holzheimer Weg, 137, Priorität „A“), 11. Parkstadt-Süd (140, Priorität „A“), 12. Höhenberg (Frankfurter Straße, Betriebshof, 195, Priorität „A“), 13. Kreuzfeld (135, Priorität „A“) sind nicht Teil des Stärkungspakets G esamtschulen, liefern aber dennoch weitere Gesamt- schulplätze nach ihrer Fertigstellung für die Kölner Schullandschaft. Diese werden teils im Zusammenhang mit Neubaugebieten realisiert. (3) Gesamtschule Nippes-Weidenpesch Mit dieser Vorlage erfolgt die schulr echtliche Errichtung der „Gesamtschule Nippes - Weidenpesch“ am vorgesehenen Standort Schmiedegasse. Am zukünftigen Standort im Stadtteil Nippes-Weidenpesch wird ein Gebäude entstehen, das eine Gesamtschule in Mindestgröße mit vier Zügen in der Sekundarstufe I und vier Zügen in der Sekundarstufe II aufnehmen kann. Das Raumprogramm wird Ganztagesbedarfe ebenso abbilden wie die Bedarfe für das Gemeinsame Lernen. Da die Bebauungsplanverfahren der sich im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücks- fläche, die a ls zukünftiger Schulstandort genutzt werden soll, weiterhin anhalten, steht das endgültige Fertigstellungsdatum des zukünftigen Schulgebäudes noch nicht abschließend fest. Nach derzeitiger Einschätzung könnte der Standort frühestens ab dem Schuljahr 2030/31 genutzt werden. Hierdurch wird es notwendig, dass die Gesamtschule von 2024 an bis min- destens 2030 an einem Interimsstandort geführt wird. Als Interimsstandort zum vorgezogenen Start ist der Standort Bürgerpark Nord, Escher Straße 279, 50739 Köln-Bilderstöckchen, geeignet. Aus diesem Grund wird die schulrechtliche Errich- tung der neuen „Gesamtschule Nippes -Weidenpesch“ zunächst am Standort Bürgerpark Nord, unter der Adresse Escher Straße 279, 50739 Köln -Bilderstöckchen, vorgesehen. Die schulrechtliche Errichtung der Gesamtschule erfolgt aufbauend für vier Züge in der Sekundar- stufe I und vier Züge in der Sekundarstufe II. (3.1) Interimsstandort Bürgerpark Nord Das Dreikönigsgymnasium, Escher Straße 247, mit drei Zügen in der Sekundarstufe I und fünf Zügen in der Sekundarstufe II, ist aufgrund von Sanierungsarbeiten seit dem Sommer 2021/2022 im Interim des Bürgerparks Nord unter der Adresse Escher Straße 279, 50739 Köln ausgelagert. Neben den Unterrichtsräumen ist dort auch eine Mensa vorhanden. Rund 12.000 m² des insgesamt 67.200 m² großen Bürgerparks wurden zu diesem Zweck als Schul- grundstück eingezäunt und hergerichtet. Zur Ausübung des Sportunterrichts nutzt das Gym- nasium die Sporthallen im Bestand unter der Adresse Escher Straße 247. Die drei Sporthal- len, die fußläufig zu erreichen sind, sind von der Sanierung nicht betroffen. Der Rückzug in den sanierten und erweiterten Bestand des Dreikönigsgymnasiums ist für 07/2024 vorgesehen. Unter der Voraussetzung, dass ein kompletter oder teilweiser Umzug des Dreikönigsgymnasiums im Sommer 2024 möglich ist, kann die neue „Gesamtschule Nip- pes-Weidenpesch“ dort mit vier Klassen ab dem Schuljahr 2024/25 im Interim an den Start gehen. Sollte sich die Fertigstellung des sanierten Gebäudes des Dreikönigsgymnasiums zu Beginn des Schuljahres 2024/25 verzögern, ist sichergestellt, dass zumindest ein Teilauszug des Dreiköniggymnasiums aus dem Interim erfolgen kann. Dadurch können mindestens die vier Eingangsklassen sowie die dazugehörige Verwaltung der hiermit zu gründenden neuen Ge- samtschule in einem ersten Schritt im Interim im Bürgerpark Nord untergebracht werden. Gleichzeitig ist eine einvernehmliche Lösungsfindung beider Schulleitungen für diesen Fall denkbar. 8 Die Nutzungserlaubnis für die sich im Landschaftsschutzgebiet befindlichen Interimsgebäude ist gekoppelt an die Fertigstellung des endgültigen Schulgebäudes in Weidenpesch. Nach dessen Bezugsfertigkeit soll die 2024/25 aufbauend startende Gesamtschule schnellstmöglich umziehen und die Interimsgebäude im Bürgerpark Nord vollständig zurückgebaut werden. Zu beachten ist, dass keine Aula und auch keine Sportmöglichkeiten vorhanden sind. Zur Umsetzung des Sportunterrichts würden sich mit Beginn des Schuljahres 2024/25 für die ers- ten vier Klassen die drei Sporthallen des Dreikönigsgymnasiums anbieten, da dort 0,4 Spor- tübungseinheiten vormittags nicht belegt sind, die dortigen Kapazitäten genutzt werden kön- nen und insgesamt fußläufig zu erreichen sind. Weitere freie Kapazitäten zur Durchführung des Sportunterrichtes für Folgejahrgänge werden durch externe Anmietungen geschaffen. Zusätzlich könnten grundsätzlich einzelne freie Hal- lenzeiten in umliegenden Schulen genutzt werden. Die Verwaltung befindet sich parallel in der Akquise zusätzlicher Grundstücksflächen, um dem Sportbedarf mit neuen Sporthallen im un- mittelbaren Umfeld entgegenwirken zu können. Im Interim im Bürgerpark Nord wäre bis zur Fertigstellung des endgültigen Schulgebäudes für die Gesamtschule Nippes -Weidenpesch in der Schmiedegasse im Schuljahr 2030/31 eine Unterbringung der Sekundarstufe I möglich. Auch bei einer Verzögerung bis spätestens zum Schuljahr 2031/32 würde dort die komplette Sekundarstufe I (ohne Aula und Sporthalle) un- tergebracht werden können. Eine 4/4-zügige Gesamtschule kann im Interimsstandort jedoch nicht auf Dauer abgebildet werden. Gegebenenfalls müsste ein zusätzlicher Standort für die Sekundarstufe II gesucht werden. Für die nach § 79 Schulgesetz NRW vorgeschriebenen Bereitstellung und Unterhaltung der Schulanlage und des Schulgebäudes für einen ordnungsgemäßen Unterricht wird somit Sorge getragen. Die sich hieraus ergebenden Aufwendungen für Schulmieten, die über den Flächenverrech- nungspreis dem Amt für Schulentwicklung in Rechnung gestellt werden, stehen im Hpl 2023/2024 im Teilplan 0301, Teilplanzeile 16 in entsprechender Höhe zur Verfügung. Für die Haushaltsjahre 2025 ff. wird das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. (3.2) Personalkosten Im Zusammenhang mit dem Schulbetrieb der „Gesamtschule Nippes -Weidenpesch“ fallen Personalkosten für das Schulsekretariat und Schulhausmeister*in an. Sekretariat Es ist die Zurverfügungstellung von Stellen für Verwaltungsbeschäftigte im Schulsekretariat und von Stellen in der Schulhausmeisterschaft notwendig. Die daraus resultierenden Perso- nalkosten in Schulsekretariaten richten sich neben den zu erwartenden Schüle r*innenzahlen u.a. nach der Schulform und der damit verbundenen Bewertung der Schulsekretariatsstellen sowie der Sicherstellung einer Grundversorgung. Die neue „Gesamtschule Nippes“ beginnt aufbauend mit der Jahrgangsstufe 5 im Schuljahr 2024/25 und wächst pro Schuljahr nach oben. Da die Schule Gemeinsames Lernen anbieten soll, ist jährlich mit einem Anstieg der Schüler*innenzahl in der Sekundarstufe I um 108 zu rechnen. Im Vollausbau stehen an diesem Schulstandort insgesamt rund 648 zusätzliche Plätze in der Sekundarstufe I und 234 Plätze in der Sekundarstufe II an Gesamtschulen Kölns zur Verfügung. Hiervon entfallen nach derzeitiger Erlasslage bis zu 72 Plätze auf Schü- ler*innen im Gemeinsamen Lernen in der Sekundarstufe I. Die Errichtung der Gesamtschule löst ab dem Schuljahr 2024/25 über die Jahre aufbauend insgesamt einen zusätzlichen Bedarf in Höhe von 1,6 Stellen EG 7 TVöD Verwaltungsbe- schäftigte und somit insgesamt Personalkosten in Höhe von 93.760 € aus. Die Finanzierung für die aufbauenden Mehrbeda rfe für die Schulsekretariate der „Gesamtschule Nippes - Weidenpesch“ mit Interimsstart am Standort Bürgerpark Nord ist durch das Personalauf- wandsbudget sichergestellt. 9 Büroarbeitsplatz Ebenso sind für die neue Gesamtschule 9.700 € als Kosten je eines Büroa rbeitsplatzes zu berücksichtigen. Die Finanzierung der Büroarbeitsplatzkosten für 1,6 Stellen von jährlich 15.520 € erfolgt im Haushaltsjahr 2024 aus im Haushaltsplan 2023/2024 veranschlagten bzw. für die Haushaltsjahre 2025 ff. aus zu veranschlagenden Mitteln im Teilergebnisplan des Am- tes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen. Dezernat IV, Bildung, Jugend und Sport wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungspro- zesses 2025 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebe- nenfalls durch Umschichtungen, vorsehen. Hausmeisterstellen Mit dem Auszug des Gymnasiums Escher Str. aus dem Auslagerungsstandort ab voraussicht- lich dem Schuljahr 2024/25 ergibt sich in der Folgenutzung dieses Interimstandorts durch die neue Gesamtschule Nippes -Weidenpesch ein zusätzlicher Bedarf einer 1,0 Schulhausmeisterstelle in der EG 7 TVöD. Diese Schulhausmeisterstelle löst somit Perso- nalkosten in Höhe von jährlich 73.700 € aus. Die Finanzierung für die Schulhausmeisterstelle der „Gesamtschule Nippes-Weidenpesch“ mit Interimsstart am Standort Bürgerpark Nord ist durch das Personalaufwandsbudget sichergestellt. Nach Fertigstellung des finalen Schulge- bäudes wird der /die eingesetzte Schulhausmeister*in mit der Schule in den Neubau umzie- hen, ggf. unter Anpassung der Bewertung. (4) Beteiligungsverfahren Nach § 80 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen sind Schulträger verpflichtet, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtnahme auf ein regional ausgewogenes schulisches Angebot zu achten und benachbarte Schulträger rechtzeitig über ihre Planungen zu informieren und sie anzuhören. Als benachbarte Schulträger sind Gemeinden zu verste- hen, die unmittelbar an das Kölner Stadtgebiet angrenzen (Nachbargemeinden) und Träger von Ersatzschulen auf Kölner Stadtgebiet (private Schulen). Nach § 80 Absatz 7 Schulgesetz NRW informieren sich die Träger öffentlicher Schulen und die Träger von Ersatzschulen ge- genseitig über ihre Planungen. Die Verwaltung hat die im Kölner Norden / Nordwesten angrenzenden Nachbarkommunen und Träger von Ersatzschulen auf Kölner Stadtgebiet über die Planungsabsichten informiert und ist somit insbesondere dem Anhörungserfordernis gemäß § 80 A bsatz 2 Schulgesetz NRW nachgekommen. (5) Anordnung zur sofortigen Vollziehung Es liegt im dringenden öffentlichen Interesse, dass der Schulträger nicht durch eingelegte Rechtsmittel Einzelner gegen die vorgesehene und zwingend erforderliche schulrecht liche Errichtung der neuen „Gesamtschule Nippes-Weidenpesch“ am Interimsstandort Bürgerpark Nord, 50739 Köln-Bilderstöckchen, zu einem erheblichen finanziellen, personellen und organi- satorischen Aufwand für die Dauer eines möglicherweise mehrjährigen Verfa hrens gezwun- gen wird. Insbesondere liegt es im Interesse der Eltern, rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres 2024/25 Klarheit über das zukünftige Schulplatzangebot an Gesamtschulen zu haben. Daher ist bei Ausführung des Beschlusses zur schulrechtlichen Erri chtung die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Absatz 2 Ziffer 4 Verwaltungsgerichtsordnung (besonderes öffentliches Interesse) anzuordnen.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0769/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 10.05.2023
- Erstellt
- 28.02.2023 15:29