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Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Lange aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 27.04.2023 betreffend die "Veränderte Herkunft der Steinkohle für das HKW Rostock in Folge des Kohleembargos gegen Russland"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 2520/2023 vom 10.08.2023

Stand: Am 24.08.2023 im Ausschuss Klima, Umwelt und Grün beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 10.08.2023 2520/2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.08.2023 Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Lange aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 27.04.2023 betreffend die "Veränderte Herkunft der Steinkohle für das HKW Rostock in Folge des Kohleembargos gegen Russland" Im Zusammenhang mit der Beantwortung (1342/2023) ihrer Nachfrage betreffend die „Verän- derte Herkunft der Steinkohle für das HKW Rostock in Folge des Kohleembargos gegen Russland“ hatte SE Frau Lange in der Sitzung am 27.04.2023 folgende Nachfrage gestellt: „Frau Lange bedankt sich bei der Verwaltung für die Beantwortung. Sie fragt, von wo in der USA die Steinkohle herkomme und bittet um eine entsprechende Auflistung.“ Die Verwaltung hat die RheinEnergie AG hierzu um nochmalige Stellungnahme gebeten. Die Antwort der RheinEnergie AG lautet wie folgt: „Das HKW Rostock bezieht Kohle aus dem US-amerikanischen Abbaugebiet der nördlichen und zentralen Appalachen. Mit dem Produzenten wurden Gespräche zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Standards geführt, die EnBW, als verantwortliches Unternehmen für die Stein- kohlebeschaffung, in den Verhaltensgrundsätzen für die verantwortliche Beschaffung für Steinkohle und andere Rohstoffe festgelegt hat. Diese Grundsätze haben neben anderen Standards, die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNGP) als Grundlage. Zu dem unterliegt die EnBW dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG). Im Rahmen der Wahrnehmung seiner menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht berück- sichtigt EnBW die Risiken in der Beschaffung von Steinkohle im besonderen Maße in der re- gelmäßig durchgeführten Risikoanalyse.“ Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf

  1. 24.08.2023

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 8.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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