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2520/2023

Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Lange aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 27.04.2023 betreffend die "Veränderte Herkunft der Steinkohle für das HKW Rostock in Folge des Kohleembargos gegen Russland"

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 10.08.2023

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 24.08.2023, TOP 8.5

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

1891 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer  10.08.2023 
 2520/2023 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 24.08.2023 
 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage von Frau Lange aus der Sitzung des 
Ausschusses Klima, Umwelt und Grün vom 27.04.2023 betreffend die "Veränderte 
Herkunft der Steinkohle für das HKW Rostock in Folge des Kohleembargos gegen 
Russland" 
Im Zusammenhang mit der Beantwortung (1342/2023) ihrer Nachfrage betreffend die „Verän-
derte Herkunft der Steinkohle für das HKW Rostock in Folge des Kohleembargos gegen 
Russland“ hatte SE Frau Lange in der Sitzung am 27.04.2023 folgende Nachfrage gestellt: 
 
„Frau Lange bedankt sich bei der Verwaltung für die Beantwortung. Sie fragt, von wo in 
der USA die Steinkohle herkomme und bittet um eine entsprechende Auflistung.“ 
 
Die Verwaltung hat die RheinEnergie AG hierzu um nochmalige Stellungnahme gebeten. Die 
Antwort der RheinEnergie AG lautet wie folgt: 
 
„Das HKW Rostock bezieht Kohle aus dem US-amerikanischen Abbaugebiet der nördlichen 
und zentralen Appalachen. Mit dem Produzenten wurden Gespräche zu Umwelt-, Sozial- und 
Governance-Standards geführt, die EnBW, als verantwortliches Unternehmen für die Stein-
kohlebeschaffung, in den Verhaltensgrundsätzen für die verantwortliche Beschaffung für 
Steinkohle und andere Rohstoffe festgelegt hat. Diese Grundsätze haben neben anderen 
Standards, die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen 
(UNGP) als Grundlage. Zu dem unterliegt die EnBW dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz 
(LKSG). Im Rahmen der Wahrnehmung seiner menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht berück-
sichtigt EnBW die Risiken in der Beschaffung von Steinkohle im besonderen Maße in der re-
gelmäßig durchgeführten Risikoanalyse.“ 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

24.08.2023 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2520/2023
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
10.08.2023
Erstellt
07.08.2023 11:41