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BV8/015/2026

Bauantrag Vennhauser Allee 197 – Neubau eines Mehrfamilienhauses (12 Wohneinheiten) mit Tiefgarage

Beschlussvorlage 20.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8, Sitzung am 29.01.2026, TOP 5

Luftbild

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Fluchtlinienplan

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Ansicht Garten

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Grünplan

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Katasterauszug

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Lageplan

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Ansicht Seite

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Bebauungsplan

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Grundriss Erdgeschoss

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Beschlussvorlage

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Ansicht Weg

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Ansicht Vennhauser Allee

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Luftbild

82 Zeichen

Landeshauptstadt | Vennhauser Allee 197 Datum: 22.10.2025
Düsseldorf Luftbild 2024

Katasterauszug

82 Zeichen

7 Landeshauptstadt | Vennhauser Allee 197 Datum: 22.10.2025

Düsseldorf
D

0 5
EEE

Lageplan

84 Zeichen

22195
197
2
20 a4
16
12
6 108 10 a
14
20
24
203Gemarkung: EllerFlur: 37Maßstab 1:250

Ansicht Seite

832 Zeichen

DIN A 3
Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 12 WE
Vennhauser Allee 197, Düsseldorf
so20.07.2025
Bauvorhaben:
Datum:
Bauteil:
Maßstab:Bearbeiter: Format
Bauherr:
der Bauherr: der Architekt:
B A U G E S U C H
Index:Datum:Bezeichnung: gez.:
3,015 18,965 4,295
2,20
12,50
10,12
2,015
42,90ü.NHN 42,72ü.NHN 42,82ü.NHN
42,48ü.NHN
Flurstücksgrenze
OK TG: -3,43
39,47 ü.NHN
OK Geländer:
49,80 ü.NHN
OK Geländer:
46,80 ü.NHN
OK Geländer:
52,90 ü.NHN
OK Attika:
55,30 ü.NHN
OK Attika:
52,20 ü.NHN
vorh. Geländelinie
OK L-Stein:
43,00 ü.NHN
Rampe15%
Rampe10%
Rampe10%
Decke fb
Stützen fb Stützen fb
OK TG Decke:
42,02 ü.NHN
42,66ü.NHN
Gelände i. M.
42,90+42,66/2
=42,78ü.NHN
EFH:
42,90
ü.NHN
TorLüftungsöffnung
RW 2Schlupftüre
Lüftungsöffnung
Ansicht
Seite
1:100
A08.10.25Tiefgarage: Lage Zufahrtstor off
B
B25.11.25Entfall Stützen Balkone

Bebauungsplan

206 Zeichen

Landeshauptstadt | Vennhauser Allee 197 Datum: 22.10.2025
Düsseldorf FI-6075/13

EZE / ll / au: Und Gründungsgenehmigungen mit Amt 9 stimmen,

EEEEETETTE Ben

ELLE TER / 3
SETEEEEEEE EEE ZELLE TEE ee E encc

Grundriss Erdgeschoss

2929 Zeichen

DIN A 3
Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 12 WE
Vennhauser Allee 197, Düsseldorf
so20.07.2025
Bauvorhaben:
Datum:
Bauteil:
Maßstab:Bearbeiter: Format
Bauherr:
der Bauherr: der Architekt:
B A U G E S U C H
Index:Datum:Bezeichnung: gez.:
1,20 1,20
90 80 1,20
1,20
90
1,20
1,20
1,50 1,25
90
1,36
1,555
4,04 405 2,90 125 2,30 125 2,00125 2,30 125 4,69 405
4,185 1,102,3068582,30 2,035 1,102,30 1,535 582,30 3,705
2,225 4,04 15,50 2,00
405 4,655 125 1,4028 2,62 28 3,26 28 4,565 405
1,105 4,785 4,13 4,785
2,30 1,30 2,18
6,995 9,105 2,18
405 6,185 405 2,42 6,185 2,68
8,345 7,61 3,04 2,75
15,555 405 2,635 405 2,75
16,09
2,70
1,102,30
2,77
5
1,102,30
1,53
5 1,68 1,10 2,525 1,101,105 3,04 2,00
405 4,655 125 1,4028 2,495 405 4,875
1,735 1,10491,101,155 58705 2,495 5,28
2,19
2,002,30
1,54
18,275
14,64 3,635
1,20
1,20
2,075
1,501,50
2,495
1,955
NOKG IST:42,85 ü.NHN
Rampe 10%
OKG IST:42,55 ü.NHN
OKG IST:40,85 ü.NHN
Rampe 15%
RW 1
Zugang Feuerwehr überGartentor "Sperberstraße"
ZumKanal
FLURSTÜCKSGRENZE
FLURSTÜCKSGRENZE
FLURSTÜCKSGRENZE
ÖFFENTLICHER FUSSWEG GEPFLSTERT
Absturzsicherung
WohnenEssenKochen30,00m2
Flur4,70m2
Badbarrierefrei6,30m2
AbstellflächeMobilitätshilfe
Tür i.L.> 0,80/2,05m
Tür i.L.> 0,90/2,05m
Tür i.L.> 0,90/2,05m
Schachtwändehfh + rB
Wand hfh + wmB
DS
DS
Tür i.L.> 0,90/2,05m
Kabine1,20x1,00m
Tür i.L.0,90/2,05m
RW 2Fenster>= 0,90 x 1,20möffenbarBRH 0,90m
Abst.1,00m2 Abst.0,60m2
WE73,00m2
WE59,50m2
WE102,00m2
WohnenEssenKochen28,00m2
RW 2Fenster>= 0,90 x 1,20möffenbarBRH 0,90m
Bad 1barrierefrei7,70m2
Tür i.L.> 0,80/2,05m
Tür i.L.> 0,80/2,05m
Terrasse20,00m2
Schlafzimmer14,70m2
Zimmer 110,30m2
Flur3,20m2
AbstellflächeMobilitätshilfe
WohnenEssenKochen28,60m2
DS
RW 2Fenster>= 0,90 x 1,20möffenbarBRH 0,90m
Badbarrierefrei6,00m2
Tür i.L.> 0,80/2,05m
Zimmer 110,70m2
Zimmer 210,70m2
Schlafzimmer13,50m2
WC2,20m2
AbstellflächeMobilitätshilfe
Flur13,30m2
Austritt7,70m2
Terrasse20,00m2
Tür i.L.> 0,90/2,05m
Tür i.L.> 0,90/2,05mTür i.L.> 0,90/2,05m
DSDS
Tür i.L.> 0,80/2,05m
Tür i.L.> 0,90/2,05m
Tür i.L.> 0,80/2,05m
HKV
HKV
Schlafzimmer11,00m2
Terrasse10,00m2
1
2
3
Tür i.L.> 0,90/2,05m
2,30
2,30 2,30
Tür i.L.> 0,90/2,05m
2,302,30
AnleiterflächeFeuerwehr
AnleiterflächeFeuerwehr
42,84ü.NHN
42,34ü.NHN
42,90ü.NHN
42,90ü.NHN
EFH:
42,90
ü.NHN
hfh + rB
Wand hfh + rB
hfh + rB
hfh + rB
AuslöserRA
17 Stg.17,5/27
Treppe nbr
Wand hfh + wmB
hfh + wmB
fhhfh
hfh + rB
DSRA
fbnbr
T-30T-30 RS
F 30F 60
F 90
WärmedämmungStahlbeton
MauerwerkTrockenbaufeuerhemmendhochfeuerhemmendhochfeuerhemmend widerstansfähig gegen mech. Beanspruchunghochfeuerhemmend raumanschließendes BauteilfeuerbeständignichtbrennbardichtschließendRauchabzugTür feuerhemmendTür feuerhemmend und Rauchdicht
LEGENDE
Grundriss
Erdgeschoss
1:100
A08.10.25Küchen: Bewgungsflächen
Aufzug: Kabinenabmessungen, Lage des Aufzugs
B
Tiefgaragenabfahrt: Verlegung Toreinfahrt
off
B25.12.25Entfall Stützen Balkone, Verkleinerung Terrassen zur Vennhauser Alleeoff

Beschlussvorlage

3817 Zeichen

BV8/015/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Beschlussvorlage
Betrifft:
Bauantrag Vennhauser Allee 197 – Neubau eines Mehrfamilienhauses (12 
Wohneinheiten) mit Tiefgarage
Fachbereich:
63 - Bauaufsichtsamt
 
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete  Cornelia Zuschke
 
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Bezirksvertretung 8 29.01.2026 Entscheidung
 
Beschlussdarstellung:
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen
und die Genehmigung des Bauantrags. 
 
Befreiung sind für das Überschreiten von Fluchtlinien erforderlich.
 
 
Sachdarstellung:
 
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr.
6075/13. Dieser setzt für das Vorhabengrundstück Baugrenzen fest. Die
Umgebungsbebauung wird als Allgemeines Wohngebiet beurteilt. Das Vorhaben wird
daher bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 2
BauGB beurteilt. Hiernach muss das Vorhaben den Festsetzungen des
Bebauungsplans entsprechen, nach Art der Nutzung zulässig sein und sich bezüglich
des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die
überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
 
Geplant ist die Errichtung eines III-geschossigen Wohngebäudes mit Staffelgeschoss
und einer Tiefgarage in offener Bauweise. In dem Gebäude sollen 12 Wohneinheiten
entstehen. Das aufgehende Staffelgeschoss beginnt in einer Höhe von 9,30 m und
die Firsthöhe beträgt 12,50 m. Das Bauvorhaben ist mit einer max. Bautiefe von
18,00 m geplant. Die Grundfläche beträgt ca. 330 m².
 
Für das Bauvorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich:

Seite 2
Die seitliche Fluchtlinie wird durch den Baukörper überschritten.
 
Die straßenseitige Fluchtlinie wird durch eine Terrasse und Balkone überschritten.
 
Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² fällt die Genehmigung des
Bauantrags in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung.
 
 
Begründung:
 
Die Wohnnutzung ist im Allgemeinen Wohngebiet zulässig.
 
In der Umgebungsbebauung ist eine offene Bauweise vorhanden.
 
Die Gebäudehöhe entspricht der Höhe des Gebäudes Vennhauser Allee 195. Die
Firsthöhe beträgt hier 11,90 m und das aufgehende Staffelgeschoss beginnt in einer
Höhe von 9,20 m.
 
Die geplante Bautiefe vermittelt zwischen den beiden Nachbargebäuden Vennhauser
Allee 195 und 203 und stellt dabei eine harmonische Überleitung der
Bebauungsstruktur dar.  
 
Die überbaubare Grundstücksfläche fügt sich ebenfalls ein, da sie identisch mit der
überbaubaren Grundstücksfläche der Vennhauser Allee 195 ist. 
 
Die seitliche Fluchtlinie resultiert aus dem seinerzeit geplanten Ausbau der
Sperberstraße neben dem hier gegenständlichen Grundstück. Mit dem Inkrafttreten
des Bebauungsplans Nr. 6075/29 im Jahr 1991 wurde dieser Straßenausbau
aufgegeben. Die Fluchtlinie wird daher nicht mehr für den Straßenbau benötigt. Hier
ist die Sperberstraße als Fußweg vorhanden. Die Fluchtlinie wird nur im
geringfügigen Maße überschritten.
 
Bei den Balkonen handelt es sich um ein Vortreten von Gebäudeteilen in
geringfügigem Ausmaß. Die Terrasse tritt städtebaulich nicht in Erscheinung.
 
Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der Baugenehmigung keine Bedenken.
 
 
Nachrichtlich:
 
Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen.
 
Für das Bauvorhaben müssen 8 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden.
Ersatzpflanzungen sind in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt
festgelegt worden. Sie sind im rückwärtigen Grundstücksbereich vorgesehen. Das
Gebäude erhält darüber hinaus eine extensive Dachbegrünung i. V. m. einer
Photovoltaik-Anlage.

Seite 3
 
Anlagen:
Katasterauszug
Luftbild
Bebauungsplan
Lageplan
Fluchtlinienplan
Grundriss Erdgeschoss
Ansicht Vennhauser Allee
Ansicht Weg
Ansicht Seite
Ansicht Garten
Grünplan

Ansicht Weg

651 Zeichen

DIN A 3
Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 12 WE
Vennhauser Allee 197, Düsseldorf
so20.07.2025
Bauvorhaben:
Datum:
Bauteil:
Maßstab:Bearbeiter: Format
Bauherr:
der Bauherr: der Architekt:
B A U G E S U C H
Index:Datum:Bezeichnung: gez.:
9,59
12,79
42,84ü.NHN42,84ü.NHN
42,48ü.NHN42,34ü.NHN42,27ü.NHN
42,90ü.NHN42,90ü.NHN
OK Geländer:
49,80 ü.NHN
OK Geländer:
46,80 ü.NHN
OK Geländer:
52,90 ü.NHN
OK Attika:
55,30 ü.NHN
OK Attika:
52,20 ü.NHN
Gelände i. M.
42,90+42,32/2
=42,61ü.NHN 42,32ü.NHN
EFH:
42,90
ü.NHN
OK Geländer:
52,90 ü.NHN
OK Geländer:
49,80 ü.NHN
OK Geländer:
46,80 ü.NHN
Ansicht
"Gehweg"
1:100
A25.11.25Entfall Stützen Balkone
A
Off

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Bezirksvertretung 8
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV8/015/2026
Typ
Beschlussvorlage
Datum
20.01.2026
Erstellt
20.01.2026 09:13