BV8/015/2026
Bauantrag Vennhauser Allee 197 – Neubau eines Mehrfamilienhauses (12 Wohneinheiten) mit Tiefgarage
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Luftbild
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Landeshauptstadt | Vennhauser Allee 197 Datum: 22.10.2025 Düsseldorf Luftbild 2024
Katasterauszug
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7 Landeshauptstadt | Vennhauser Allee 197 Datum: 22.10.2025 Düsseldorf D 0 5 EEE
Lageplan
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22195 197 2 20 a4 16 12 6 108 10 a 14 20 24 203Gemarkung: EllerFlur: 37Maßstab 1:250
Ansicht Seite
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DIN A 3 Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 12 WE Vennhauser Allee 197, Düsseldorf so20.07.2025 Bauvorhaben: Datum: Bauteil: Maßstab:Bearbeiter: Format Bauherr: der Bauherr: der Architekt: B A U G E S U C H Index:Datum:Bezeichnung: gez.: 3,015 18,965 4,295 2,20 12,50 10,12 2,015 42,90ü.NHN 42,72ü.NHN 42,82ü.NHN 42,48ü.NHN Flurstücksgrenze OK TG: -3,43 39,47 ü.NHN OK Geländer: 49,80 ü.NHN OK Geländer: 46,80 ü.NHN OK Geländer: 52,90 ü.NHN OK Attika: 55,30 ü.NHN OK Attika: 52,20 ü.NHN vorh. Geländelinie OK L-Stein: 43,00 ü.NHN Rampe15% Rampe10% Rampe10% Decke fb Stützen fb Stützen fb OK TG Decke: 42,02 ü.NHN 42,66ü.NHN Gelände i. M. 42,90+42,66/2 =42,78ü.NHN EFH: 42,90 ü.NHN TorLüftungsöffnung RW 2Schlupftüre Lüftungsöffnung Ansicht Seite 1:100 A08.10.25Tiefgarage: Lage Zufahrtstor off B B25.11.25Entfall Stützen Balkone
Bebauungsplan
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Landeshauptstadt | Vennhauser Allee 197 Datum: 22.10.2025 Düsseldorf FI-6075/13 EZE / ll / au: Und Gründungsgenehmigungen mit Amt 9 stimmen, EEEEETETTE Ben ELLE TER / 3 SETEEEEEEE EEE ZELLE TEE ee E encc
Grundriss Erdgeschoss
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DIN A 3 Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 12 WE Vennhauser Allee 197, Düsseldorf so20.07.2025 Bauvorhaben: Datum: Bauteil: Maßstab:Bearbeiter: Format Bauherr: der Bauherr: der Architekt: B A U G E S U C H Index:Datum:Bezeichnung: gez.: 1,20 1,20 90 80 1,20 1,20 90 1,20 1,20 1,50 1,25 90 1,36 1,555 4,04 405 2,90 125 2,30 125 2,00125 2,30 125 4,69 405 4,185 1,102,3068582,30 2,035 1,102,30 1,535 582,30 3,705 2,225 4,04 15,50 2,00 405 4,655 125 1,4028 2,62 28 3,26 28 4,565 405 1,105 4,785 4,13 4,785 2,30 1,30 2,18 6,995 9,105 2,18 405 6,185 405 2,42 6,185 2,68 8,345 7,61 3,04 2,75 15,555 405 2,635 405 2,75 16,09 2,70 1,102,30 2,77 5 1,102,30 1,53 5 1,68 1,10 2,525 1,101,105 3,04 2,00 405 4,655 125 1,4028 2,495 405 4,875 1,735 1,10491,101,155 58705 2,495 5,28 2,19 2,002,30 1,54 18,275 14,64 3,635 1,20 1,20 2,075 1,501,50 2,495 1,955 NOKG IST:42,85 ü.NHN Rampe 10% OKG IST:42,55 ü.NHN OKG IST:40,85 ü.NHN Rampe 15% RW 1 Zugang Feuerwehr überGartentor "Sperberstraße" ZumKanal FLURSTÜCKSGRENZE FLURSTÜCKSGRENZE FLURSTÜCKSGRENZE ÖFFENTLICHER FUSSWEG GEPFLSTERT Absturzsicherung WohnenEssenKochen30,00m2 Flur4,70m2 Badbarrierefrei6,30m2 AbstellflächeMobilitätshilfe Tür i.L.> 0,80/2,05m Tür i.L.> 0,90/2,05m Tür i.L.> 0,90/2,05m Schachtwändehfh + rB Wand hfh + wmB DS DS Tür i.L.> 0,90/2,05m Kabine1,20x1,00m Tür i.L.0,90/2,05m RW 2Fenster>= 0,90 x 1,20möffenbarBRH 0,90m Abst.1,00m2 Abst.0,60m2 WE73,00m2 WE59,50m2 WE102,00m2 WohnenEssenKochen28,00m2 RW 2Fenster>= 0,90 x 1,20möffenbarBRH 0,90m Bad 1barrierefrei7,70m2 Tür i.L.> 0,80/2,05m Tür i.L.> 0,80/2,05m Terrasse20,00m2 Schlafzimmer14,70m2 Zimmer 110,30m2 Flur3,20m2 AbstellflächeMobilitätshilfe WohnenEssenKochen28,60m2 DS RW 2Fenster>= 0,90 x 1,20möffenbarBRH 0,90m Badbarrierefrei6,00m2 Tür i.L.> 0,80/2,05m Zimmer 110,70m2 Zimmer 210,70m2 Schlafzimmer13,50m2 WC2,20m2 AbstellflächeMobilitätshilfe Flur13,30m2 Austritt7,70m2 Terrasse20,00m2 Tür i.L.> 0,90/2,05m Tür i.L.> 0,90/2,05mTür i.L.> 0,90/2,05m DSDS Tür i.L.> 0,80/2,05m Tür i.L.> 0,90/2,05m Tür i.L.> 0,80/2,05m HKV HKV Schlafzimmer11,00m2 Terrasse10,00m2 1 2 3 Tür i.L.> 0,90/2,05m 2,30 2,30 2,30 Tür i.L.> 0,90/2,05m 2,302,30 AnleiterflächeFeuerwehr AnleiterflächeFeuerwehr 42,84ü.NHN 42,34ü.NHN 42,90ü.NHN 42,90ü.NHN EFH: 42,90 ü.NHN hfh + rB Wand hfh + rB hfh + rB hfh + rB AuslöserRA 17 Stg.17,5/27 Treppe nbr Wand hfh + wmB hfh + wmB fhhfh hfh + rB DSRA fbnbr T-30T-30 RS F 30F 60 F 90 WärmedämmungStahlbeton MauerwerkTrockenbaufeuerhemmendhochfeuerhemmendhochfeuerhemmend widerstansfähig gegen mech. Beanspruchunghochfeuerhemmend raumanschließendes BauteilfeuerbeständignichtbrennbardichtschließendRauchabzugTür feuerhemmendTür feuerhemmend und Rauchdicht LEGENDE Grundriss Erdgeschoss 1:100 A08.10.25Küchen: Bewgungsflächen Aufzug: Kabinenabmessungen, Lage des Aufzugs B Tiefgaragenabfahrt: Verlegung Toreinfahrt off B25.12.25Entfall Stützen Balkone, Verkleinerung Terrassen zur Vennhauser Alleeoff
Beschlussvorlage
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BV8/015/2026 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauantrag Vennhauser Allee 197 – Neubau eines Mehrfamilienhauses (12 Wohneinheiten) mit Tiefgarage Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 8 29.01.2026 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Genehmigung der erforderlichen Befreiungen und die Genehmigung des Bauantrags. Befreiung sind für das Überschreiten von Fluchtlinien erforderlich. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans Nr. 6075/13. Dieser setzt für das Vorhabengrundstück Baugrenzen fest. Die Umgebungsbebauung wird als Allgemeines Wohngebiet beurteilt. Das Vorhaben wird daher bauplanungsrechtlich gemäß § 30 Absatz 3 in Verbindung mit § 34 Absatz 2 BauGB beurteilt. Hiernach muss das Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entsprechen, nach Art der Nutzung zulässig sein und sich bezüglich des Maßes der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Geplant ist die Errichtung eines III-geschossigen Wohngebäudes mit Staffelgeschoss und einer Tiefgarage in offener Bauweise. In dem Gebäude sollen 12 Wohneinheiten entstehen. Das aufgehende Staffelgeschoss beginnt in einer Höhe von 9,30 m und die Firsthöhe beträgt 12,50 m. Das Bauvorhaben ist mit einer max. Bautiefe von 18,00 m geplant. Die Grundfläche beträgt ca. 330 m². Für das Bauvorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich: Seite 2 Die seitliche Fluchtlinie wird durch den Baukörper überschritten. Die straßenseitige Fluchtlinie wird durch eine Terrasse und Balkone überschritten. Aufgrund der Grundstücksfläche von mehr als 1000 m² fällt die Genehmigung des Bauantrags in die Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Die Wohnnutzung ist im Allgemeinen Wohngebiet zulässig. In der Umgebungsbebauung ist eine offene Bauweise vorhanden. Die Gebäudehöhe entspricht der Höhe des Gebäudes Vennhauser Allee 195. Die Firsthöhe beträgt hier 11,90 m und das aufgehende Staffelgeschoss beginnt in einer Höhe von 9,20 m. Die geplante Bautiefe vermittelt zwischen den beiden Nachbargebäuden Vennhauser Allee 195 und 203 und stellt dabei eine harmonische Überleitung der Bebauungsstruktur dar. Die überbaubare Grundstücksfläche fügt sich ebenfalls ein, da sie identisch mit der überbaubaren Grundstücksfläche der Vennhauser Allee 195 ist. Die seitliche Fluchtlinie resultiert aus dem seinerzeit geplanten Ausbau der Sperberstraße neben dem hier gegenständlichen Grundstück. Mit dem Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 6075/29 im Jahr 1991 wurde dieser Straßenausbau aufgegeben. Die Fluchtlinie wird daher nicht mehr für den Straßenbau benötigt. Hier ist die Sperberstraße als Fußweg vorhanden. Die Fluchtlinie wird nur im geringfügigen Maße überschritten. Bei den Balkonen handelt es sich um ein Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß. Die Terrasse tritt städtebaulich nicht in Erscheinung. Die Verwaltung hat daher gegen die Erteilung der Baugenehmigung keine Bedenken. Nachrichtlich: Die erforderlichen Stellplätze sind nachgewiesen. Für das Bauvorhaben müssen 8 satzungsgeschützte Bäume gefällt werden. Ersatzpflanzungen sind in Abstimmung mit dem Garten-, Friedhofs- und Forstamt festgelegt worden. Sie sind im rückwärtigen Grundstücksbereich vorgesehen. Das Gebäude erhält darüber hinaus eine extensive Dachbegrünung i. V. m. einer Photovoltaik-Anlage. Seite 3 Anlagen: Katasterauszug Luftbild Bebauungsplan Lageplan Fluchtlinienplan Grundriss Erdgeschoss Ansicht Vennhauser Allee Ansicht Weg Ansicht Seite Ansicht Garten Grünplan
Ansicht Weg
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DIN A 3 Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 12 WE Vennhauser Allee 197, Düsseldorf so20.07.2025 Bauvorhaben: Datum: Bauteil: Maßstab:Bearbeiter: Format Bauherr: der Bauherr: der Architekt: B A U G E S U C H Index:Datum:Bezeichnung: gez.: 9,59 12,79 42,84ü.NHN42,84ü.NHN 42,48ü.NHN42,34ü.NHN42,27ü.NHN 42,90ü.NHN42,90ü.NHN OK Geländer: 49,80 ü.NHN OK Geländer: 46,80 ü.NHN OK Geländer: 52,90 ü.NHN OK Attika: 55,30 ü.NHN OK Attika: 52,20 ü.NHN Gelände i. M. 42,90+42,32/2 =42,61ü.NHN 42,32ü.NHN EFH: 42,90 ü.NHN OK Geländer: 52,90 ü.NHN OK Geländer: 49,80 ü.NHN OK Geländer: 46,80 ü.NHN Ansicht "Gehweg" 1:100 A25.11.25Entfall Stützen Balkone A Off
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV8/015/2026
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 20.01.2026
- Erstellt
- 20.01.2026 09:13