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AN/1153/2018

Antrag von Herrn Geraedts (AfD): Veränderung des Nutzungskonzeptes des Poller Grillplatzes

Antrag nach § 3 der GeschO des Rates 28.08.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 11.09.2018, TOP 8.4

2018-08-15 Antrag Poller Grillplatz

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2018-08-15 Antrag Poller Grillplatz

2799 Zeichen

Gleichlautend 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
 
 
 
 
AfD in der  
Bezirksvertretung Porz 
Wilhelm Geraedts 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
Tel.:0171 280 5 111 
wilhelm.geraedts@stadt-koeln.de 
 
 
Köln, 15.08.2018 
 
 
 
 
 
 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 11.09.2018 
 
 
 
Veränderung des Nutzungskonzepts des Poller Grillplatzes 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen, die Verwaltung wie folgt zu beauftragen: Der Poller Grillplatz und der 
angrenzende Parkplatz werden von Unrat befreit und gesäubert. Gleichzeitig ist für den Grillplatz ein 
Nutzungskonzept zu erarbeiten, das missbräuchliche Nutzung, damit einhergehenden Vandalismus und 
Lärmbelästigung möglichst verhindert und der Bezirksvertretung in der nächsten Sitzung vorgestellt wird. Denkbar 
wäre z.B. eine Nutzung nur nach Anmeldung und Pfandhinterlegung. Evtl. notwendige Maßnahmen wären: 
 
 Eindeutige Beschilderung  
 Regelmäßig zu leerende Müllbehälter in ausreichender Anzahl 
 Zaun (Grillplatz abschließbar) 
 Höhere Kontrolldichte durch die Polizei 
 
 
Begründung: 
 
Schon der angrenzende Parkplatz ist in einem bedauernswerten Zustand der Vermüllung. Sogar Behälter mit 
Schutt und eine "Wohnwagenleiche" gibt es dort. Der Grillplatz ist dem Bürger gar nicht mehr zuzumuten. 
Nahrungsmittelreste locken u.a. Ratten an, beachtliche Mengen von Müll und Leergut liegen herum, garniert mit 
den Spuren von Vandalismus und Graffities. Statt des umgänglichen Bürgers stellen sich dort in warmen Nächten 
Junkies und andere Personengruppen ein, denen die Regeln eines gedeihlichen gesellschaftlichen 
Zusammenlebens herzlich egal zu sein scheinen. Lärm und laute Musik sind dann fast die Regel. Hilfestellung 
seitens der Behörden gibt es im akuten Fall nach einer vorliegenden Beschwerde offenbar nicht. Die Polizei sieht 
sich nicht zuständig und verweist an das Ordnungsamt. Wenn man dort nach z.T. sehr langer Wartezeit jemanden 
erreicht, wird in Aussicht gestellt amtlicherseits die Wohnung des Beschwerdeführers aufzusuchen um zu 
überprüfen, ob überhaupt ein Beschwerdegrund vorliegt (!) In einem Fall klagte die Beschwerdeführerin über 
"lärmende Ausländer" und wurde an ihrer Haustür sogleich gefragt, ob sie wegen des Lärms anrufe, oder weil es 
Ausländer seien. Sie verbat sich das und schickte die Ordnungskraft fort.  
 
Offenbar ist das Ordnungsamtspersonal mit dem Auftrag für Ruhe und Ordnung zu sorgen hier überfordert, solange 
keine organisatorischen/baulichen Maßnahmen zur Abhilfe umgesetzt werden. Die absehbaren Folgen einer 
weiterhin unkontrollierten Nutzung des Poller Grillplatzes sind nicht hinnehmbar und den Anwohnern nicht 
zuzumuten.

Beratungsverlauf (1)

11.09.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 8.4 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friedrich-Ebert-Ufer 64

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Details

Aktenzeichen
AN/1153/2018
Typ
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates
Datum
28.08.2018
Erstellt
28.08.2018 10:51