Antrag von Herrn Geraedts (AfD): Veränderung des Nutzungskonzeptes des Poller Grillplatzes
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/1153/2018 vom 28.08.2018
Stand: Am 11.09.2018 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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2018-08-15 Antrag Poller Grillplatz
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Gleichlautend Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln AfD in der Bezirksvertretung Porz Wilhelm Geraedts Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln Tel.:0171 280 5 111 wilhelm.geraedts@stadt-koeln.de Köln, 15.08.2018 Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 11.09.2018 Veränderung des Nutzungskonzepts des Poller Grillplatzes Die Bezirksvertretung möge beschließen, die Verwaltung wie folgt zu beauftragen: Der Poller Grillplatz und der angrenzende Parkplatz werden von Unrat befreit und gesäubert. Gleichzeitig ist für den Grillplatz ein Nutzungskonzept zu erarbeiten, das missbräuchliche Nutzung, damit einhergehenden Vandalismus und Lärmbelästigung möglichst verhindert und der Bezirksvertretung in der nächsten Sitzung vorgestellt wird. Denkbar wäre z.B. eine Nutzung nur nach Anmeldung und Pfandhinterlegung. Evtl. notwendige Maßnahmen wären: Eindeutige Beschilderung Regelmäßig zu leerende Müllbehälter in ausreichender Anzahl Zaun (Grillplatz abschließbar) Höhere Kontrolldichte durch die Polizei Begründung: Schon der angrenzende Parkplatz ist in einem bedauernswerten Zustand der Vermüllung. Sogar Behälter mit Schutt und eine "Wohnwagenleiche" gibt es dort. Der Grillplatz ist dem Bürger gar nicht mehr zuzumuten. Nahrungsmittelreste locken u.a. Ratten an, beachtliche Mengen von Müll und Leergut liegen herum, garniert mit den Spuren von Vandalismus und Graffities. Statt des umgänglichen Bürgers stellen sich dort in warmen Nächten Junkies und andere Personengruppen ein, denen die Regeln eines gedeihlichen gesellschaftlichen Zusammenlebens herzlich egal zu sein scheinen. Lärm und laute Musik sind dann fast die Regel. Hilfestellung seitens der Behörden gibt es im akuten Fall nach einer vorliegenden Beschwerde offenbar nicht. Die Polizei sieht sich nicht zuständig und verweist an das Ordnungsamt. Wenn man dort nach z.T. sehr langer Wartezeit jemanden erreicht, wird in Aussicht gestellt amtlicherseits die Wohnung des Beschwerdeführers aufzusuchen um zu überprüfen, ob überhaupt ein Beschwerdegrund vorliegt (!) In einem Fall klagte die Beschwerdeführerin über "lärmende Ausländer" und wurde an ihrer Haustür sogleich gefragt, ob sie wegen des Lärms anrufe, oder weil es Ausländer seien. Sie verbat sich das und schickte die Ordnungskraft fort. Offenbar ist das Ordnungsamtspersonal mit dem Auftrag für Ruhe und Ordnung zu sorgen hier überfordert, solange keine organisatorischen/baulichen Maßnahmen zur Abhilfe umgesetzt werden. Die absehbaren Folgen einer weiterhin unkontrollierten Nutzung des Poller Grillplatzes sind nicht hinnehmbar und den Anwohnern nicht zuzumuten.
Beratungsverlauf
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