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2349/2024

Sicherstellung Betrieb Vertretungsstützpunkte in der Kindertagespflege nach § 23 Abs. 4 SGB VIII

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 09.12.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2024, TOP 10.38

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

7966 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/516/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2349/2024 
Freigabedatum 
 09.12.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sicherstellung Betrieb Vertretungsstützpunkte in der Kindertagespflege nach § 23 Abs. 
4 SGB VIII  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt, dass dem Träger wir für pänz e.V. im laufenden Haushaltsjahr 2024 
für den Betrieb der vier Vertretungsstützpunkte einmalig zu den bereits bewilligten 
705.014,65 Euro weitere 169.975,29 Euro bewilligt werden. 
Damit beträgt die Förderung insgesamt 874.989,94 Euro. 
 
Entsprechend benötigte Finanzmittel stehen im Teilplan des Amtes für Kinder, Jugend 
und Familie in der Produktgruppe 0603, Kindertagesbetreuung in Teilplanzeile 15, 
Transferaufwendungen im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung. 
 
 
Finanzausschuss 09.12.2024 
Rat 12.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  169.975,29 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hat mit Beschluss vom 19.12.2017 (VN 2750/2017 SessionNet | Kindertages-
pflege nach § 23 SGB VIII (stadt -koeln.de)) das Vertretungsangebot in der Kindertages-
pflege dem Träger wir für pänz e.V. übertragen. Diese Aufgabe wird du rch die Einrich-
tung von zentralen Vertretungsstützpunkten erfüllt. Hierfür wurden für einen Stützpunkt 
ursprünglich 148.714 € jährlich kalkuliert und bewilligt. Insgesamt wurde der Aufbau von 
acht Stützpunkten anvisiert. Maßgabe war laut Beschlusslage des Rates eine aus-
kömmliche Finanzierung, um eine dauerhafte Sicherung des Vertretungsmodells in 
Köln zu gewährleisten.  
Die Personalkosten wurden seinerzeit an den SuE-Tarif (SuE 3) angelehnt und mit einer 
pauschalen jährlichen Dynamisierung von 2% fortgeschr ieben. Durch diese jährliche 
2% ige Personalkostensteigerung ergibt sich dynamisiert berechnet ein Betrag i.H.v. 
176.253,66 Euro pro Stützpunkt für das Jahr 2024.  
Im Regelbetrieb zeigt sich jedoch, dass die kalkulierten Mittel i. H.v. 176.253,66 Euro 
pro Stützpunkt zum Betrieb der Vertretungsstützpunkte nicht auskömmlich sind.

3 
Insbesondere in den Jahren 2023/24 sind aufgrund von entsprechenden Tarifsteigerun-
gen signifikant höhere Personalkosten über die 2% hinaus entstanden. In diesem Kon-
text hat der Träger mit Schreiben vom 08.12.2023 für das Kalenderjahr 2024 insgesamt 
874.989,94 Euro zur Kostendeckung des Fortbetriebs seiner vier Vertretungsstütz-
punkte beantragt. Dies entspricht eine Summe i.H. v. 218.747,49 Euro pro Stützpunkt.  
Die Kalkulation des Trägers für das Jahr 2024 wurde seitens des Fachamtes umfassend 
geprüft und kann als substantiiert angesehen werden.  
Neben den tarifvertraglich vorgesehenen Kostensteigerungen ist in die Berechnung zu-
dem eine Höhergruppierung des pädagogischen Personals von derzeit SuE 3 nach SuE 
4 eingeflossen. Die beantragte Übernahme der Höhergr uppierung lässt sich nachvoll-
ziehbar darin begründen, dass aufgrund der hohen pädagogischen Komplexität der 
Vertretung in der Kindertagespflege zum einen eine leistungsgerechte Vergütung des 
Personals erforderlich ist und zum anderen kein adäquates Fachpersonal mehr neu zu 
gewinnen ist.  
Die Fachkräftegewinnungsproblematik ist auch ursächlich für den verzögerten, aber 
dringend erforderlichen weiteren Ausbau der Stützpunkte (von aktuell vier auf acht 
Stützpunkte). Aus diesem Grund ist aus fachlicher Sicht die Höhergruppierung des pä-
dagogischen Personals dringend erforderlich. Diese wäre auch über den Ratsbeschluss 
von 2017 und der intendierten „auskömmlichen Finanzierung der Vertretungsstütz-
punkte“ gedeckt.  
Ein Weiterbetrieb der Vertretungsstützpunkte ist mi t der derzeitigen Finanzierungs-
grundlage somit nicht mehr sicherzustellen und eine Schließung der Stützpunkte die 
logische Folge.  
Die Kindertagespflege stellt mit 3.700 Betreuungsplätzen (30% des Gesamtangebotes 
der U3 Betreuung in Köln) einen unverzichtbaren Baustein in der Kindertagesbetreuung 
als gesetzliche Pflichtaufgabe dar.  
Bei Ausfallzeiten von Kindertagespflegepersonen haben Eltern nach § 23 Absatz 4 Satz 
2 SGB VIII gegenüber der Stadt einen Anspruch auf eine alternative Betreuungsmög-
lichkeit. Di e Einrichtung von Vertretungsangeboten stellt insofern eine gesetzliche 
Pflichtaufgabe dar, deren Nichterfüllung berechtigte Schadensersatzansprüche begrün-
det. Zudem wertet ein nicht ausreichendes Vertretungsangebot die Kindertagespflege 
im Vergleich zum Kitabetrieb stark ab und schadet dieser Betreuungsform nachhaltig. 
Das Vertretungsangebot durch die Stützpunkte des Jugendhilfeträgers wir für pänz e.V. 
hat sich als sehr zuverlässig und pädagogisch hochwertig bewährt und muss dringend 
fortgesetzt werden.  
Auf Grundlage der im Ratsbeschluss vom 19.12.2017 (VN 2750/2017) festgelegten Fi-
nanzstruktur konnte dem Träger mit Bescheid vom 01.07.2024 ein Betrag in Höhe von 
705.014,65 Euro (176.253,66 Euro pro Stützpunkt) bewilligt werden. Der Differenzbe-
trag zur Kos tendeckung des Fortbetriebs der vier Vertretungsstützpunkte für 2024 in 
Höhe von 169.975,29 Euro konnte in Ermangelung einer Rechts - und Finanzierungs-
grundlage nicht gewährt werden. 
Ohne die entsprechende finanzielle Ausstattung kann der Träger den bisheri gen Be-
stand der Stützpunkte nicht sicherstellen. 
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die auskömmliche Finanzierung der bereits 
vorhandenen vier Stützpunkte für das laufende Jahr sicherzustellen und dem Träger wir 
für pänz e.V. zu den bereits bewilli gten 705.014,65 Euro weitere 169.975,29 Euro zu 
bewilligen.

4 
 
Finanzierung:  
Der im Ratsbeschluss vom 19.12.2017 (VN2750/2017) beschlossene Ausbau der Ver-
tretungsstützpunkte in der Kindertagespflege konnte bis dato nicht vollumfänglich aus 
den zuvor genannten Gründen umgesetzt werden. 
Im Haushalt 2024 sind im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie 
in der Produktgruppe 0603, Kindertagesbetreuung, unter der Teilplanzeile 15, Trans-
feraufwendungen Mittel in Höhe von 1 Mio. Euro für die Finanzie rung der Vertretungs-
stützpunkte vorgesehen (Kostenträger P46400030302, Sachkonto 531800). Diese Mit-
tel werden für 2024 somit nicht vollumfänglich benötigt und können für die Sonderfinan-
zierung des Trägers zum Betrieb der vorhandenen vier Vertretungsstützpu nkte in der 
Kindertagespflege daher herangezogen werden.  
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Der Träger „wir für pänz e.V.“ ist durch die tarifgebundene Vergütung des eingesetzten 
Personals zur Zahlung der entsprechend gesteigerten Entgelte rechtlich verpflichtet. 
Diesen erhöhten Kosten stehen keine gesteigerten Einnahmemöglichkeiten gegen-
über.  
Bislang ist der Träger noch in Vorleistung gegangen, um das vereinbarte Leistungsan-
gebot aufrecht zu erhalten und Schaden von der Stadt Köln abzuwenden. 
Dies ist nicht mehr länger möglich . Ohne die entsprechende finanzielle Ausstattung 
kann der Träger den bisherigen Bestand der Stützpunkte nicht sicherstellen. 
Aus diesem Grund ist äußerste Dringlichkeit in der Herbeiführung eines entsprechen-
den Beschlusses zur Sicherstellung des Angebotes der Vertretungsstützpunkte gebo-
ten und eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 12.12.2024 zwingend erforder-
lich.

Beratungsverlauf (2)

09.12.2024 Finanzausschuss
TOP 10.35 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
12.12.2024 Rat
TOP 10.38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2349/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
09.12.2024
Erstellt
30.07.2024 13:14