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AN/1426/2022

Anfrage der SPD-Fraktion: Genehmigungsverfahren zum Bauvorhaben Vogelsanger Straße 406

Anfrage nach § 4 BV4 (SPD) 18.08.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.09.2022, TOP 7.2

Anfrage (SPD BV4)

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Anfrage (SPD BV4)

4321 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
 
SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln  spd-bv4@stadt-koeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister  
Volker Spelthann  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1426/2022 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.09.2022 
 
Anfrage der SPD-Fraktion: Genehmigungsverfahren zum Bauvorhaben Vogelsanger Straße 
406 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld am 05. September 2022 zu setzen. 
 
Mit Datum 07.03.2022 hat die Verwaltung auf Anfrage der SPD-Fraktion in der BV Ehrenfeld 
mitgeteilt, dass für die nördliche Grundstücksfläche „die Errichtung eines zweigeschossigen 
Hallengebäudes“ und für die südliche Grundstücksfläche eine „Nutzungsänderung in eine 
Vergnügungsstätte“  genehmigt wurde (VN 0675/2022). Für das letztere Genehmigungsverfahren 
„wurde das für Verkehrsfragen zuständige Fachamt beteiligt und hatte grundsätzlich gegen die 
konkreten Bauvorlagen aus verkehrsrechtlicher Sicht keine entgegenstehende öffentlich-rechtliche 
Vorschrift erkannt.“ 
 
Am 22.April.2022 hat das örtliche, direkt gewählte Ratsmitglied Oliver Seeck beim Amt der 
Oberbürgermeisterin Antrag auf Akteneinsicht in die Bauakte zum Bauvorhaben Vogelsanger Straße 
406 gestellt. Dieser Antrag wurde per Mail vom 24. Mai 2022 mit dem Hinweis auf § 55 Absatz 5 der 
Gemeindeordnung NRW abgelehnt. Ein Antrag auf Einsicht in die Bauakte des Bezirksvertreters 
Jürgen Brock-Mildenberger kam, mit Verzögerung seitens des Amtes OB, am 30.06.2022 zu Stande. 
Diesem wurde mit der Einschränkung stattgegeben, dass die „Akteneinsicht zur Kontrolle des 
Beschlusses der Bezirksvertretung Ehrenfeld zum Antrag AN/0754/2022“ auf „ … Maßnahmen zur 
Verkehrssicherung“ eingeschränkt ist. Ein Termin wurde zeitnah avisie rt aber bisher nicht benannt. 
 
Hintergrund beider Anträge auf Akteneinsicht in die Bauakte sind Unklarheiten in Zusammenhang mit 
der Erteilung der Baugenehmigungen für diese beiden Bauvorhaben. Im Ergebnis wurde der

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
nördliche  Baukörper unmittelbar an die vorhandene Straßentrasse gebaut, so dass kein 
ausreichender Raum für Geh- und Radweg verbleibt. Auf welcher Basis das Verkehrsgutachten zum 
Genehmigungsverfahren des südlichen Vorhabens „Vergnügungsstätte“ erfolgt, bleibt unklar. Bereits 
in der Bauphase kommt es zu erheblichen Mobilitätseinschränkung für die gesamte Bevölkerung von 
Köln-Vogelsang, da der fehlende Straßenraum für einen Gehweg durch die vorübergehende 
Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung kompensiert wurde. In der Bevölkerung von Köln-
Vogelsang wird bereits der Verdacht geäußert, dass dies zu einer dauerhaften Lösung werde.  
 
Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. In welcher Form wurde im Genehmigungsverfahren das laut Grundstücksinformation der Stadt Köln 
bestehende Bau- und Bodenrecht „Beb.-Plan-Nr.: 62469.03.001.00“ für das Flurstück 4962-76-1943, 
Adresse: Vogelsanger Straße 406, 50827 Köln, berücksichtigt? 
2. Aus welchem Grund wurde eine in der Flurkarte und im rechtskräftigen Bebauungsplan 
62469.03.001.00 dargestellte, zurückgezogene Fluchtlinie nicht berücksichtigt und die Überplanung 
und Niederlegung einer bestehenden Grenzmauer, mit Verlauf anlog zur Darstellung in der 
Flurkarte, genehmigt ?  
 
  
  
3. Mit welchem Ergebnis wurden die Eintragungen im Grundbuch zum Flurstück 4962-76-1943 auf 
bestehende oder ehemalige Baulasten geprüft? 
4. Wie rechtfertigt die Verwaltung den 
Eingriff in das öffentliche Straßenland 
zur Herstellung einer vorgehangenen 
Fassade, welche die ohnehin schon 
geringe verbleibende Gehwegbreit von 
ca. 50 cm nochmals um ca. 10 cm (=ca. 
20%) verringert? 
 
5. Wurden die Abstandsflächen gemäß § 6 (2) BauO NRW bezogen auf das öffentliche Straßenland 
berechnet und deren Einhaltung überprüft? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
Petra Bossinger Dunja Engelke Fraktionsvorsitzende
 Bezirksvertreterin

Beratungsverlauf (1)

05.09.2022 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Vogelsanger Straße 406
  • Venloer Straße 419
  • Straße 4

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Details

Aktenzeichen
AN/1426/2022
Typ
Anfrage nach § 4 BV4 (SPD)
Datum
18.08.2022
Erstellt
18.08.2022 11:09